Als BaZ-Journalist wäre Mischa Hauswirth eigentlich der Wahrheit verpflichtet. Im Fall "Eymann" werden die Fakten allerdings vorsätzlich verdreht und der völlig integre Lehrer H. wird als "psychisch kranker Stalker" dargestellt:
"Offenbar untersucht Staatsanwalt Burger bereits seit einiger Zeit die Sachlage rund um die Vorwürfe eines Lehrers, der Eymann seit Jahren stalkt und ihn auch schon wegen Amtsmissbrauch angezeigt hat. Dass gegen Eymann Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch im Raum stehen war bekannt. Der Lehrer sieht sich seit Jahren als Opfer einer Verschwörung und lässt keine Möglichkeit aus, gegen Eymann in Onlineforen und Blogs Stimmung zu machen."
Leider hat Mischa Hauswirth nie mit Lehrer H. gesprochen. Es wäre ihm sofort aufgefallen, dass Lehrer H. weder "psychische Probleme" hat, noch als "Stalker" bezeichnet werden kann. Im Gegenteil: Lehrer H. ist auch nach über 6 Jahren übelster Mobbing-Hölle immer noch frisch und munter.
Verantwortlich für diese "Mobbing-Hölle" ist Dr. Christoph Eymann. Er dichtete dem völlig gesunden Lehrer eine psychische Krankheit an, mit der Absicht, diesen in einer psychiatrischen Klinik einzusperren. Der Plan lief allerdings schief und Lehrer H. begann, sich zu wehren. Noch heute rätselt der Lehrer, warum man gegen ihn so massiv vorgegangen ist. War er eine Gefahr für das Basler Erziehungsdepartement, weil er seine Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Denken anregte?
Der neuste Entscheid des ED betreffend der Abschaffung von Philosphie, Psychologie und Pädagogik am Gymnasium Münsterplatz gibt dieser Vermutung neue Nahrung. Der Leiter Bildung Hans Georg Signer, der ebenfalls massiv am Mobbing gegen Lehrer H. beteiligt war, macht in den Medien zur Zeit eine schlechte Figur. Er entpuppt sich als kommunistischer Bildungsfunktionär, der über die Köpfe sämtlicher Beteiligten hinweg, wertvolle Schulkultur systematisch zerstört.
Lehrer H. ist weder krank, noch ist er ein Stalker. Aber er reflektiert im seinem Blog Themen, die er auch in der Schule behandeln würde. Offensichtlich werden Menschen, die einen totalitären Staatsapparat kritisieren, systematisch staatlich fertig gemacht.
Solange der angeblich "unabhängige" Staatsanwalt Simon Burger im Fall "Eymann" ermittelt, hat der Leiter des Basler Erziehungsdepartements nichts zu befürchten. Eymann wird einen zweiten Persilschein erhalten und das Basler Bildungssystem weiterhin systematisch ruinieren.
Dieser Blog beweist, dass die Verschwörung gegen Lehrer H. tatsächlich existiert. Der Verantwortliche heisst: Dr. Christoph Eymann.
Das Basler Volk hat die einmalige Gelegenheit, diesen Politiker im Herbst 2012 nicht mehr zu wählen.
Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Donnerstag, 30. August 2012
Donnerstag, 2. August 2012
Lic. iur. Simon Burger - ausserordentlicher Staatsanwalt
Nach Art. 312 StGB werden Behördenmitglieder oder Beamte mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn sie ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Die Strafnorm schützt vor dem zweckentfremdeten Einsatz staatlicher Macht, wobei ein Missbrauch nicht nur dann vorliegt, wenn der Täter seine Amtsgewalt zu sachfremden Zwecken einsetzt, sondern auch dann, wenn er unverhältnismässige Mittel einsetzt. Richtschnur ist dabei das Handeln eines pflichtbewussten Beamten.
Dr. Christoph Eymann hat es toleriert, dass seine Mitarbeiterin Gaby Jenö den völlig integren Lehrer H. vorsätzlich als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdete, um H. mit dieser infamen Anschuldigung in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Als der Psychiatrie-Plan misslang, behauptete Jenö, Lehrer H. habe Drohmails verfasst und sei so gefährlich wie Günther Tschanun, der in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit mehrere Mitarbeiter erschossen hatte. Aufgrund dieser erneuten Lüge wurde Lehrer H. 2006 während seiner Sommerferien von der Sondereinheit Barrakuda an seinem Wohnort überfallen und malträtiert.
Leider kommt der von der Basler Regierung eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur. Simon Burger in seinem Schreiben vom 31.7.12 nicht einmal ansatzweise auf die Idee, dass Lehrer H. mit völlig unverhältnismässigen Mitteln aus seinem Beruf geprügelt worden ist. Da Burger sich nur auf den von der Mobbing-Truppe erstellten Aktenberg stützt, kommt er zum Schluss:
"Die involvierten Behörden handelten folgerichtig und es kann kein missbräuchliches Verhalten festgestellt werden."
Mit dieser Formulierung verliert der angeblich unabhängige ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur Simon Burger den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit. Ein Staatsanwalt, der den offensichtlichen Dreck einer kriminellen Mobbing-Truppe derart konsequent weisswäscht, hat sich seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.
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Freitag, 6. Juli 2012
Katja Müggler - Geschäftsleiterin "Proitera"
In ihrem BaZ-Artikel vom 6. Juli 2012 macht Katja Müggler Werbung für ihre sog. Betriebliche Sozialberatung. Sie verkauft sich als "Hilfe bei Mobbing, Sucht und Burn-Out". Ihre "Hilfe" nützt vor allem den Arbeitgebern.
2006 liess sich die Schulhausleitung der OS Brunnmatt von Katja Müggler supervisionieren. Für Lehrer H. bedeutete diese Supervision das Ende seiner Lehrerkarriere. Da Müggler vor allem im Hintergrund arbeitete, wird sie von der Schulhausleitung in den Akten nur ein einziges Mal erwähnt:
"Wir wurden auch von unserer Supervisorin, Frau Katja Müggler, ausdrücklich auf unsere Verantwortlichkeit hingewiesen."
Offensichtlich kamen Marianna Arquint, Denise Haberthür und Benjamin Liebherr ihrer angeblichen Verantwortung nach und unternahmen alles, um Lehrer H. massiv zu diskreditieren und aus dem Schulhaus zu mobben. Ohne mit dem Lehrer ein klärendes Gespräch zu führen, stellte die arglistige Schulhausleitung fest:
"Nach mehreren Sitzungen und Gesprächen kommen wir zu Schluss, dass wir nicht in der Lage sind, eine für SchülerInnen und Lehrpersonen angstfreie und repressionslose Schulsituation zu garantieren und den erforderlichen Schutz anzubieten."
Mit dieser völlig aus der Luft gegriffenen Formulierung wurde Lehrer H. zum ersten Mal als potentiell gefährlich eingestuft. Benjamin Liebherr, das männliche Drittel dieser Schulhausleitung, konkretisierte seine Wahnvorstellungen in einem späteren Schreiben folgendermassen:
"Ich wollte nach diesem Gespräch ins Schulhaus, um entsprechende Akten nochmals durchzusehen. Es war mir auf Grund der von Herrn H. gemachten Äusserungen unwohl, alleine dorthin zugehen, weshalb ich der Hauswartin telefonierte, ob sie mich ins Schulhaus begleiten könne. Diese war allerdings schon in den Ferien. Weil der Zivilschutz wegen einer Veranstaltung noch auf dem Areal war, ging ich dennoch."
Offensichtlich hatte die von Katja Müggler verantwortete Supervision bei den involvierten Staatsfunktionären katastrophale Auswirkungen. Wie auf Knopfdruck durften sie sich alle mit sofortiger Wirkung an Leib und Leben bedroht fühlen. Dies hatte für Lehrer H. massive Konsequenzen. Ohne Vorwarnung wurde der völlig ahnungslose Lehrer in seinen Sommerferien von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und malträtiert. Anschliessend wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich von Psychiater Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Weil sich Lehrer H. aber von einem Arzt seines Vertrauens betreuen liess, flatterte ihm die Kündigung ins Haus.
Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. jeglicher Gewalt aus dem Weg gegangen. Da er einen christlichen Hintergrund hat, wird er sich auch in Zukunft nicht mit Gewalt gegen den arglistigen Mobbing-Filz des Basler Erziehungsdepartements wehren. Dieser Blog deckt auf, mit welchen Mitteln im Kanton Basel-Stadt Mobbing betrieben und vertuscht wird. Welche Rolle dabei Katja Müggler gespielt hat, lässt sich nur erahnen.
2006 liess sich die Schulhausleitung der OS Brunnmatt von Katja Müggler supervisionieren. Für Lehrer H. bedeutete diese Supervision das Ende seiner Lehrerkarriere. Da Müggler vor allem im Hintergrund arbeitete, wird sie von der Schulhausleitung in den Akten nur ein einziges Mal erwähnt:
"Wir wurden auch von unserer Supervisorin, Frau Katja Müggler, ausdrücklich auf unsere Verantwortlichkeit hingewiesen."
Offensichtlich kamen Marianna Arquint, Denise Haberthür und Benjamin Liebherr ihrer angeblichen Verantwortung nach und unternahmen alles, um Lehrer H. massiv zu diskreditieren und aus dem Schulhaus zu mobben. Ohne mit dem Lehrer ein klärendes Gespräch zu führen, stellte die arglistige Schulhausleitung fest:
"Nach mehreren Sitzungen und Gesprächen kommen wir zu Schluss, dass wir nicht in der Lage sind, eine für SchülerInnen und Lehrpersonen angstfreie und repressionslose Schulsituation zu garantieren und den erforderlichen Schutz anzubieten."
Mit dieser völlig aus der Luft gegriffenen Formulierung wurde Lehrer H. zum ersten Mal als potentiell gefährlich eingestuft. Benjamin Liebherr, das männliche Drittel dieser Schulhausleitung, konkretisierte seine Wahnvorstellungen in einem späteren Schreiben folgendermassen:
"Ich wollte nach diesem Gespräch ins Schulhaus, um entsprechende Akten nochmals durchzusehen. Es war mir auf Grund der von Herrn H. gemachten Äusserungen unwohl, alleine dorthin zugehen, weshalb ich der Hauswartin telefonierte, ob sie mich ins Schulhaus begleiten könne. Diese war allerdings schon in den Ferien. Weil der Zivilschutz wegen einer Veranstaltung noch auf dem Areal war, ging ich dennoch."
Offensichtlich hatte die von Katja Müggler verantwortete Supervision bei den involvierten Staatsfunktionären katastrophale Auswirkungen. Wie auf Knopfdruck durften sie sich alle mit sofortiger Wirkung an Leib und Leben bedroht fühlen. Dies hatte für Lehrer H. massive Konsequenzen. Ohne Vorwarnung wurde der völlig ahnungslose Lehrer in seinen Sommerferien von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und malträtiert. Anschliessend wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich von Psychiater Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Weil sich Lehrer H. aber von einem Arzt seines Vertrauens betreuen liess, flatterte ihm die Kündigung ins Haus.
Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. jeglicher Gewalt aus dem Weg gegangen. Da er einen christlichen Hintergrund hat, wird er sich auch in Zukunft nicht mit Gewalt gegen den arglistigen Mobbing-Filz des Basler Erziehungsdepartements wehren. Dieser Blog deckt auf, mit welchen Mitteln im Kanton Basel-Stadt Mobbing betrieben und vertuscht wird. Welche Rolle dabei Katja Müggler gespielt hat, lässt sich nur erahnen.
Dienstag, 19. Juni 2012
Lic. iur. David Schnyder - Pflichtverteidiger
Obwohl der Lehrer seit Monaten darauf besteht, sich selber zu verteidigen, wird er diesen staatlich besoldeten Juristen nicht mehr los. Verantwortlich für dieses Debakel sind einmal mehr Wachtmeister Bruno Glauser, Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, sowie Appellationsgerichtspräsidentin Dr. Marie Louise Stamm.
Lic. iur. David Schnyder ist ein typischer "Pflichtverteidiger". Obwohl H. ausdrücklich verlangte, den Entscheid des Appellationsgerichts vom 23. März 2012 an das Bundesgericht weiterzuziehen, liess Schnyder vorsätzlich die Frist für die legitime Beschwerde verstreichen. Normalerweise kann ein Advokat, der die Fristen verpasst, seinen Job an den Nagel hängen. David Schnyder sitzt aber weiterhin regelmässig in den zermürbenden Verhören, die der völlig unschuldige Lehrer sei Monaten über sich ergehen lassen muss.
Lehrer H. steht aus der Sicht von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Ex-Schulpsychologe Dr. Peter Gutzwiller, Personalchef Thomas Baerlocher und Sekundarschulleiterin Gaby Jenö unter dem Verdacht, unwahre ehrverletzende Gerüchte mittels Internet zu verbreiten. In Wirklichkeit ist es aber genau umgekehrt: Es ist aktenkundig, dass die soeben erwähnten Staatsfunktionäre den äusserst pflichtbewussten Lehrer vorsätzlich als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdeten, um diesen rechtswidrig aus dem Basler Schulsystem zu entfernen. Leider stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen gegen die arglistigen Staatsfunktionäre ein.
Lic. iur. David Schnyder verpasst nicht nur Fristen, sondern er vergisst auch Termine, ohne sich bei seinem Klienten zu entschuldigen. So blieb er einer Befragung des Lehrers durch Wachtmeister Bruno Glauser unentschuldigt fern. Obwohl lic. iur. David Schnyder für Lehrer H. bis jetzt nichts, aber auch gar nichts Erfolgreiches zustandegebracht hat, dürfte sich sein Honorar im Fall Lehrer H. unterdessen etwa bei rund Fr. 20'000 eingependelt haben. Vorläufig übernimmt der Staat diese völlig überflüssigen Kosten. Falls Lehrer H. wieder eine Stelle finden sollte, müsste er dem Staat die Kosten zurückerstatten.
Mittwoch, 16. Mai 2012
Sabrina S. - Ex-Geliebte oder Spitzel?
In der DDR war es üblich, dass die Stasi weibliche Spitzel einsetzte, um männliche politische Gegner auszuhorchen. Nicht selten hatten die sog. Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) sogar Sex mit den Zielpersonen, um deren Psyche mittels Abbruch der Beziehung vorsätzlich zu destabilisieren.
Sabrina S. hatte es auf den ahnungslosen Lehrer H. abgesehen. In einer Disco warf sie sich H. an den Hals und schrieb ihm unzählige E-Mails, um den Eindruck zu erwecken, sie sei an einer Beziehung mit ihm interessiert. H. fühlte sich geschmeichelt und liess sich auf die Avancen der hübschen Blondine ein. Obwohl Sabrina S. verheiratet war, verbrachte sie nach Disco-Schluss regelmässig die Nacht im Bett des Lehrers. Dieser fasste Vertrauen zu Sabrina S. und erzählte ihr von seinen schlimmen Erlebnissen.
2008 trennte sich Sabrina S. von Lehrer H. ohne Angabe von Gründen.
2010 wurde Sabrina S. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser mündlich vorgeladen und befragt.
Mittels zahlreichen Suggestivfragen entlockte Wachtmeister Bruno Glauser Sabrina S. zahlreiche Antworten, die er in sein Lügengebäude einbauen konnte. Hier Sabrina S. im Originalton:
„Einfach seine Sicht, dass man ihn gemobbt hat. Am Schluss hatte er das Gefühl, dass mich die Stadt als Spitzel gegen ihn eingesetzt hat. Die ganze Angelegenheit hat mich nicht interessiert. Ich merkte, wie er mich in die Sache hineinziehen wollte, deshalb habe ich auch den Kontakt abgebrochen. Irgendwie tat er mir leid, auf der einen Seite ist er ein guter Mensch und hat Freude an seiner Musik, auf der anderen Seite hat er kein Vertrauen mehr in die Menschheit. Zu meinen Kindern war er super lieb. Irgendwie kam er mir auf eine Art schizophren vor. Der Name „Advocatus“, da bin ich mir ziemlich sicher. Den Namen hat er erwähnt und gesagt, er würde unter diesem Namen „Advocatus“ etwas schreiben. Wenn ich hier all die Ausdrücke der Blogs sehe, dann kann ich mir schon vorstellen, dass er dies geschrieben hat.“
Allerdings fand Oberschnüffler Bruno Glauser in sämtlichen Computern von Lehrer H. keinen einzigen Hinweis, dass sich Lehrer H. hinter dem Pseudonym "Advocatus" versteckt haben könnte. Die sprachlichen Mängel des gleichnamigen Blogs und die Tatsache, dass "Advocatus" vorsätzlich die Wahrheit verfälscht, beweisen, dass Lehrer H. nichts mit diesem Blog zu tun hat. Seine Strafanzeige wegen Übler Nachrede kann also nicht so einfach in eine "Irreführung der Rechtspflege" pervertiert werden.
Sabrina S. hatte es auf den ahnungslosen Lehrer H. abgesehen. In einer Disco warf sie sich H. an den Hals und schrieb ihm unzählige E-Mails, um den Eindruck zu erwecken, sie sei an einer Beziehung mit ihm interessiert. H. fühlte sich geschmeichelt und liess sich auf die Avancen der hübschen Blondine ein. Obwohl Sabrina S. verheiratet war, verbrachte sie nach Disco-Schluss regelmässig die Nacht im Bett des Lehrers. Dieser fasste Vertrauen zu Sabrina S. und erzählte ihr von seinen schlimmen Erlebnissen.
2008 trennte sich Sabrina S. von Lehrer H. ohne Angabe von Gründen.
2010 wurde Sabrina S. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser mündlich vorgeladen und befragt.
Mittels zahlreichen Suggestivfragen entlockte Wachtmeister Bruno Glauser Sabrina S. zahlreiche Antworten, die er in sein Lügengebäude einbauen konnte. Hier Sabrina S. im Originalton:
„Einfach seine Sicht, dass man ihn gemobbt hat. Am Schluss hatte er das Gefühl, dass mich die Stadt als Spitzel gegen ihn eingesetzt hat. Die ganze Angelegenheit hat mich nicht interessiert. Ich merkte, wie er mich in die Sache hineinziehen wollte, deshalb habe ich auch den Kontakt abgebrochen. Irgendwie tat er mir leid, auf der einen Seite ist er ein guter Mensch und hat Freude an seiner Musik, auf der anderen Seite hat er kein Vertrauen mehr in die Menschheit. Zu meinen Kindern war er super lieb. Irgendwie kam er mir auf eine Art schizophren vor. Der Name „Advocatus“, da bin ich mir ziemlich sicher. Den Namen hat er erwähnt und gesagt, er würde unter diesem Namen „Advocatus“ etwas schreiben. Wenn ich hier all die Ausdrücke der Blogs sehe, dann kann ich mir schon vorstellen, dass er dies geschrieben hat.“
Allerdings fand Oberschnüffler Bruno Glauser in sämtlichen Computern von Lehrer H. keinen einzigen Hinweis, dass sich Lehrer H. hinter dem Pseudonym "Advocatus" versteckt haben könnte. Die sprachlichen Mängel des gleichnamigen Blogs und die Tatsache, dass "Advocatus" vorsätzlich die Wahrheit verfälscht, beweisen, dass Lehrer H. nichts mit diesem Blog zu tun hat. Seine Strafanzeige wegen Übler Nachrede kann also nicht so einfach in eine "Irreführung der Rechtspflege" pervertiert werden.
Donnerstag, 3. Mai 2012
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Seit 2006 wird Lehrer H. in Basel-Stadt von zahlreichen Staats-Funktionären systematisch terrorisiert. Von seiner Chefin Gaby Jenö wurde H. vorsätzlich als selbst- und fremdgefährlich verleumdet und von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann beschuldigt, eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben. Dies wollte sich der völlig integre Lehrer nicht gefallen lassen und strengte diverse Strafverfahren gegen seine Peiniger an. Leider ohne Erfolg. Sogar die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm nahm Lehrer H. nicht im Geringsten ernst und vertuschte sämtliche Hinweise auf Mobbing.
Als Lehrer H. merkte, dass er auf dem Rechtsweg nur Geld verlor, informierte er mündlich möglichst viele Personen aus seinem Umfeld. Kurz darauf tauchte im Internet ein Blog auf, der Lehrer H. in seinen Persönlichkeitsrechten verletzte und behauptete, Lehrer H. sei psychiatrisiert worden. Zwar hatten die arglistigen Staatsfunktionäre geplant, Lehrer H. in der Psychiatrie verstummen zu lassen, allerdings misslang das Vorhaben gründlich, weil sich Lehrer H. von den staatlichen Funktionären nie provozieren liess. Weitere Blogs erschienen im Internet und zeigten mit Originaldokumenten die arglistige Vorgehensweise der Staatsbesoldeten auf. Dass dies den Drahtziehern nicht gefiel, spürte Lehrer H. als er eines Tages von der Basler Staatsanwaltschaft vorgeladen wurde. Dort unterstellte ihm Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser, er betreibe verschiedene Blogs, um diverse Personen vorsätzlich zu verunglimpfen. In den zahlreichen bisherigen Verhören konnte Glauser aber kein einziges Mal beweisen, dass Lehrer H. falsche Informationen in Umlauf gebracht hätte. Da der Straftatbestand der „Üblen Nachrede“ also nicht im Geringsten gegeben war, wechselte Bruno Glauser seine Strategie und versuchte dem unschuldigen Lehrer eine „Irreführung der Rechtspflege“ anzuhängen.
Da der Lehrer selber wegen gewissen persönlichkeitsverletzenden Blogs Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte, drehte Glauser den Spiess einfach um und behauptete, Lehrer H. habe die beanzeigten Blogs mit allergrösster Wahrscheinlichkeit selber geschrieben. Für diese Lüge hatte er zwar keinen einzigen Beweis, was ihn aber nicht daran hinderte, gegen den Lehrer wegen „Irreführung der Rechtspflege“ zu ermitteln. In der Folge wurden sämtliche Computer von Lehrer H. beschlagnahmt. Monatelang schnüffelte der Detektiv-Wachtmeister in den Dateien des Lehrers herum, ohne dass sich etwas Brauchbares finden liess. Schliesslich verhörte Glauser sogar eine ehemalige Freundin des Lehrers, um ihr Aussagen abzuringen, die man allenfalls gegen den völlig integren H. hätte verwenden können. Als Bruno Glauser merkte, dass er auch mit dieser Strategie nicht weiter kam, drohte er dem Lehrer, diesen mit einer konstruierten Indizienkette vor den Richter zu zerren. Eine der drei Anwältinnen von Gaby Jenö hatte ihn schon seit längerem auf die Idee gebracht, Lehrer H. rechtswidrig zu verurteilen, um die unbequemen Blogs aus der Welt zu schaffen.
Warum aber soll Lehrer H. überhaupt verurteilt werden? Weil er sich gegen seine rechtswidrige Entlassung wehrt und in seinem Blog die Fakten veröffentlicht? Weil er das fiese Zusammenspiel der zahlreichen Staatsfunktionäre in Basel-Stadt entlarvt? Weil er mit unzähligen Dokumenten klar beweist, dass sämtliche involvierten Staatsfunktionäre vorsätzlich lügen?
Der Zufall wollte es, dass Lehrer H. noch kurz vor der Mittagspause Gelegenheit hatte, mit dem Ersten Staatsanwalt lic. iur. Alberto Fabbri ein kurzes Fachgespräch zu führen. Auf die Frage, warum Fabbri in einem Schreiben behaupte, Lehrer H. habe die Rektorin des Bäumlihofgymnasiums bedroht, stammelte Fabbri, das wisse er selber auch nicht so genau. Als Lehrer H. nachfragte, ob er denn die Akten nicht gelesen habe, gab der höchste Basler Strafverfolger zu, dass er das ebenfalls nicht so genau wisse. Auch die Frage, ob Fabbris absurde Behauptung eventuell auf eine psychiatrische Erkrankung zurückzuführen sei, wollte der verdutzte Staatsfunktionär nicht schlüssig beantworten. Verdattert fragte er Lehrer H., ob dieser denn Psychiater sei. Daraufhin entgegnete der Lehrer dem sichtlich irritierten Juristen, er könne auch ohne Psychiatriestudium „Wahnideen“ und „Lügen“ von der Wahrheit unterscheiden. Das wollte der oberste Strafverfolger nicht auf sich sitzen lassen und liess Lehrer H. kurzerhand durch seine zwei Lakaien aus dem Gebäude der Basler Staatsanwaltschaft entfernen. Für Lehrer H. war die Begegnung mit lic. iur. Alberto Fabbri höchst aufschlussreich: Der oberste Strafverfolger gab sich offensichtlich völlig verwirrt und überfordert. Vielleicht sollte Fabbri zur Orientierung mal diesen Blog lesen.
Samstag, 7. April 2012
Dr. Marie-Louise Stamm - Basels höchste Richterin
Laut Art. 6 der Menschenrechte haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein faires Verfahren. Sie dürfen sich nach Ziff. 3 auch selber verteidigen.
Dass ausgerechnet Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte von Lehrer H. einmal mehr mit pseudojuristischem Geschwafel ausser Kraft setzt, beweist, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Einmal mehr scheitert Lehrer H. an dem zweifelhaften Verhalten der höchsten Basler Richterin. Dr. Marie-Louise Stamm, die bereits das arglistige Mobbing gegen Lehrer H. vertuschte, zwingt dem streitbaren Lehrer nun auch noch einen Pflichtverteidiger auf, der sogar bei der Einhaltung von Terminen offensichtlich völlig überfordert ist. So blieb dieser bei der letzten Einvernahme von Lehrer H. unentschuldigt fern, so dass der Lehrer nach einer Stunde Wartezeit wieder nach Hause geschickt werden musste. Dass Lehrer H. keinen Pflichtverteidiger brauchen kann, der Probleme mit seinem Zeitmanagement hat, versteht sich von selbst. Offensichtlich hat der Basler Machtfilz aber ein grosses Interesse dem streitbaren Lehrer einen Anwalt aufzuzwingen, der so harmlos ist, wie ein herziges Streichel-Büsi. Dr. Marie-Louise Stamm, die den Lehrer schon vor Jahren am liebsten in die Psychiatrie gesperrt hätte, tönte auch in ihrem neusten Entscheid an, dass die "geistige Gesundheit" von Lehrer H. einen Zwangsanwalt nötig machen. Wörtlich schreibt die staatlich besoldete Rechtsverdreherin:
"Es besteht jedoch eine grosse Nähe zwischen der amtlichen Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und der notwendigen Verteidigung nach Art. 130 lit. c StPO, wonach die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann."
Offensichtlich stinkt es der höchsten Basler Richterin gewaltig, dass sich Lehrer H. trotz mehrjährigem Behörden-Terror weiterhin gesund und munter fühlt.
Dass Dr. Marie-Louise Stamm auch das Ausstandbegehren gegen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger abweist, zeigt einmal mehr, wie in Basel-Stadt der arglistige Machtfilz agiert.
Von einer Staatsanwältin werden Sachlichkeit, Unbefangenheit und Objektivität erwartet, alles Eigenschaften, die bei Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger nicht einmal ansatzweise vorhanden sind. Wer diese Staatsanwältin im Internet googelt, erhält zahlreiche Treffer, die darauf hinweisen, wie rücksichtslos diese Frau unschuldige Männer in die Verzweiflung treibt.
Dr. Marie-Louise Stamm ist am staatlichen Terror gegen Lehrer H. seit mehreren Jahren massgeblich beteiligt. Dass sie dem unschuldigen Mann auch noch die Kosten für das Beschwerdeverfahren von Fr. 600.-- aufbrummt, zeigt die charakterlichen Eigenschaften dieser Frau.
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