Dienstag, 15. Juli 2008

Staatliche Realitätskontrolle - die Grundlage des Faschismus


„Seine Gedanken entglitten in die labyrinthische Welt des Doppeldenk. Zu wissen und nicht zu wissen, absoluter Wahrhaftigkeit innezusein, während man sorgfältig konstruierte Lügen erzählte, gleichzeitig zwei einander ausschliessende Ansichten zu vertreten, zu wissen, dass sie widersprüchlich waren, und an beide zu glauben; die Logik gegen die Logik ins Feld zu führen, die Moral abzulehnen und sie für sich in Anspruch zu nehmen; an die Unmöglichkeit der Demokratie zu glauben und daran, dass die Partei die Hüterin der Demokratie war; zu vergessen, was vergessen werden musste, um es sich dann wieder ins Gedächtnis zu rufen, wenn es gebraucht wurde, und es dann gleichzeitig wieder zu vergessen; und vor allem, eben dieses Verfahren auf das Verfahren selbst anzuwenden.“
1984, George Orwell

„Für gewöhnlich verschwanden die Leute, die das Missfallen der Partei erregt hatten, sang- und klanglos, und man hörte nie wieder etwas von ihnen, hatte nicht die leiseste Ahnung, was mit ihnen passiert war.“
1984, George Orwell

„Begreifst du denn nicht, dass Neusprech nur ein Ziel hat, nämlich den Gedankenspielraum einzuengen?“
1984, George Orwell

„Die schlimmste aller Ketzereien war gesunder Menschenverstand.“
1984, George Orwell

„Seine Gefühle nicht offen zur Schau zu tragen, das war ein zur Gewohnheit gewordener Instinkt.“
1984, George Orwell

„Es ging darum, eine Reihe zwei Jahre alter Produktionsberichte so zu fälschen, dass ein prominentes, jetzt in Ungnade gefallenes Mitglied der Partei dadurch in Misskredit geriet.“
1984, George Orwell

„Die Partei brauchte die Angst, den Hass und die wahnsinnige Leichtgläubigkeit ihrer Mitglieder.“
1984, George Orwell

„Die Partei kennt zwei Ziele: die Eroberung des gesamten Erdballs und die endgültige Tilgung jeder Möglichkeit unabhängigen Denkens.“
1984, George Orwell

„Das Ziel der Oberen ist es, dort zu bleiben, wo sie sind.“
1984, George Orwell

„Jede neue politische Theorie, welchen Namen sie sich auch geben mochte, führte zurück zur Hierarchie und Reglementierung.“
1984, George Orwell

„Die Talentiertesten von ihnen, die sich möglicherweise zu Keimzellen der Unzufriedenheit entwickeln könnten, werden von der Gedankenpolizei aufgespürt und einfach liquidiert.“
1984, George Orwell

„Und da die Partei die absolute Kontrolle über alle Dokumente ausübt und eine ebenso absolute Kontrolle über das Denken ihrer Mitglieder, folgt daraus, dass die Vergangenheit immer so aussieht, wie es die Partei gern haben möchte.“
1984, George Orwell

„Das Hauptgeschäft der Partei besteht in bewusster Täuschung, bei der sie die Unerschütterlichkeit absoluter Redlichkeit bewahrt. Bewusste Lügen zu erzählen, an die man ehrlich glaubt; jede unbequeme gewordene Tatsache zu vergessen, um sich bei Bedarf wieder daran zu erinnern; die Existenz einer objektiven Realität zu leugnen und die ganze Zeit über die von einem geleugnete Realität einzukalkulieren – all das ist unabdingbar.
1984, George Orwell

„Soll die Gleichheit der Menschen für immer verhindert werden – sollen die Oberen, wie wir sie genannt haben, ihre Stellung dauerhaft behaupten- , dann muss der vorherrschende Geisteszustand kontrollierter Wahnsinn sein.“
1984, George Orwell

„Was immer die Partei für Wahrheit erachtet, ist Wahrheit.“
1984, George Orwell

„Wir vernichten den Ketzer nicht, weil er uns Widerstand leistet: solange er uns Widerstand leistet, vernichten wir ihn nie. Wir bekehren ihn, wir ergründen sein Innerstes, wir formen ihn um.“
1984, George Orwell

„Sie werden nie mehr Liebe, Freundschaft, Lebensfreude, Lachen, Neugier, Mut oder Integrität kennen, Sie werden hohl sein. Wir werden Sie ausquetschen und dann mit unserem Denken füllen.“
1984, George Orwell

„Es wird nur noch die Loyalität gegenüber der Partei geben und sonst keine.“
1984, George Orwell

Sonntag, 13. Juli 2008

Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Erziehungsdepartement Basel-Stadt

"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."
Norddeutsches Sprichwort

"Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Alles was Dr. Christoph Eymann von sich gibt, sind arglistige Lügen. Genau das Gegenteil ist wahr. Um Lehrer H. aus dem Basler Schuldienst zu mobben, wurden von diversen Intriganten hinterhältige Gerüchte über Lehrer H. in die Welt gesetzt, um ihn systematisch zu diskreditieren.

"Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Auch bei der Zerstörung des Basler Schulsystems hat Dr. Christoph Eymann nur das "Wohl der Kinder" im Auge. Dass zahlreiche Eltern und Lehrer die sog. Integrative Schule höchst problematisch finden, interessiert den ignoranten Leiter des Erziehungsdepartementes keinen Deut.

"Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Die Kündigung war weder unvermeidlich noch gerecht. Es ist eine Schweinerei, dass ein arbeitsfähiger Lehrer entlassen wird, weil er sich nicht über einen staatlich bestellten Psychiater krank schreiben lassen will.

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."
Basler Verwaltungsgericht, 18.12.07

Regierungsrat Eymann hat das von Lehrer H. gewünschte Gespräch systematisch verweigert. Deshalb ist davon auszugehen, dass Eymann als oberster Kopf der intriganten Mobbingtruppe selber aktiv an der Zerstörung der beruflichen Existenz von Lehrer H. beteiligt war. Ein Regierungsrat, der Mobbing vertuscht, muss vom Volk abgewählt werden. Dass Eymann neben seinem Job als Regierungsrat auch noch 130'000 Franken als Nationalrat verdienen möchte, zeigt die Skrupellosigkeit dieses Politikers.

http://bazonline.ch/basel/stadt/Praemienverteilung-in-der-Basler-Verwaltung-sorgt-fuer-Unmut/story/30174017

Mittwoch, 9. Juli 2008

lic. iur. Eva Eichenberger - Anwältin des Staates


Mittels vorsätzlicher Verkehrung von Ursache und Wirkung stellte Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen von Lehrer H. gegen die angeschuldigten neun Staatsfunktionäre ein. Als Zugabe unterstellte die Anwältin des Staates dem Anzeigesteller eine "rechtsmissbräuchliche, querulatorische Anzeigenerstattung". Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht daran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre verfassungsrechtlich garantierten Rechte wahrnehmen. Lehrer H., der laut eigenen Angaben seit einiger Zeit an einer "Faschismus-Allergie" leidet, sonst aber völlig gesund ist, sah sich von Staatsanwältin Eva Eichenberger "vermindert" ernstgenommen. Zähneknirschend zahlte er Fr. 4500.-- Kostenvorschuss, damit die Rekurskammer des Strafgerichts sich mit dem Mobbing-Skandal auseinandersetzen musste. Sorgfältig stellte er die unzähligen vorsätzlichen Verdrehungen der Staatsanwältin richtig. Auch mir hat Lehrer H. eine Kopie seiner Rekursbegründung zukommen lassen. Hier also das brisante Schreiben:

Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigesteller bestritten. Der Anzeigesteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die rechtswidrige Ausgrenzung des Anzeigestellers von seinem Arbeitsplatz. Tatsächlich ist der Anzeigesteller aufgrund der nachfolgenden Fakten seit bald zwei Jahren arbeitslos.


Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür
Amtsmissbrauch
Nötigung
Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es nötig sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigesteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus offensichtlich zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreien sollen. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers diffamierende Beschwerden, ohne diese mit dem Anzeigesteller zu besprechen. Leider kommt die Schulhausleitung damit ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die aggressiven Attacken der drei beschwerdeführenden Mütter mit dem Anzeigesteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem wahrheitswidrigen Schreiben an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der vorsätzlich provozierten Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg für die rechtswidrige Entlassung des Anzeigestellers vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
Marianna Arquint gab während ihrer Einvernahme zu, dass sie wichtiges Beweismaterial zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hatte, Denise Haberthür führte beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich kein Protokoll. Aufgrund dieser aktenkundigen Fakten muss davon ausgegangen werden, dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbaren Vorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzliche Ausgrenzung des Anzeigestellers. Demzufolge haben die Mitglieder der Schulhausleitung ihr Amt zum Nachteil des Anzeigestellers massiv missbraucht.

Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller
Verletzung des Berufsgeheimnisses
Amtsmissbrauch
falsche Anschuldigung
Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö nötigte den Anzeigesteller, ein „Coaching“ bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigesteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen haltlosen Diffamierungen indirekt bei seinen Vorgesetzten. Im Einvernahmeprotokoll gibt Personalchef Thomas Baerlocher zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht verletzt hat. Dort heisst es: „Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Gutzwiller Peter, nachdem Herrn H. ein „Borderliner“ sei.“ Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosen Diagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller wahrheitswidrig, er sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich „aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigestellers“, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. In Tat und Wahrheit war der Anzeigesteller zu keiner Zeit aggressiv und hat nie „massive Drohungen“ geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigesteller jemandem gedroht haben könnte. Wenn der Anzeigesteller während der beiden Elterngespräche tatsächlich „massive Drohungen“ ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Auch wären diese angeblichen Drohungen in ihrem Wortlaut in Thomas Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 festgehalten worden. Auch in der Freistellungsverfügung (undatiert) von Gaby Jenö werden keine „massiven Drohungen gegen über den Eltern“ erwähnt. Im zweiten Elterngespräch hatte der Anzeigesteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin entlarvt, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coaching hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigesteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst anlässlich der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, zeigt der Anzeigesteller keine Spur von Aggressivität. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck „Mobbing“ aber von angeblich „massiven Drohungen“ ist kein einziges Mal die Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigestellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigesteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
Beweis: CD 1, Track 8

Tatsächliches zu Gaby Jenö
Amtsmissbrauch
Falsche Anschuldigung
Irreführung der Rechtspflege
Nötigung
Üble Nachtrede
Unrechtmässig ist der Einsatz der Amtsgewalt dann, wenn der Amtsträger mit Zwang verbundene Verfügungen, Anordnungen oder Massnahmen aus unsachlichen Beweggründen trifft. Den Tatbestand erfüllt ferner, wer zwar legitime Zwecke verfolgt, diese jedoch mit krass unverhältnismässigen Mitteln durchsetzt. Es ist aktenkundig, dass die OS Rektorin den Anzeigesteller mit zahlreichen unverhältnismässigen Mitteln aus unsachlichen Beweggründen in die Arbeitslosigkeit getrieben hat. Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigesteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.
Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06
Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, er habe gelesen, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten „Drohung“ in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigesteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches von Claudia Gass und Marianna Arquint vorsätzlich in die Welt gesetzt wurde. Mit ihrer arglistigen Strafanzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners. In ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gibt sie selber zu, dass der Anzeigesteller sie nie bedroht habe.
Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigesteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit „Mobbing“ in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informierte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter grundlos als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher „massiver Drohung“ bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist arglistig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigesteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigesteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, in keiner Weise nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigesteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Damit fehlt der objektive Tatbestand vollständig. Mit der Realisierung ihrer arglistigen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigesteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigesteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigesteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben.

Tatsächliches zu Thomas Baerlocher
Amtsmissbrauch
Nötigung
Falsche Anschuldigung
Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehörde erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der versuchten Nötigung.
Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zu psychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt an schwere Körperverletzung. Die unwahren Behauptungen Baerlochers haben zur Folge, dass auch die Vormundschaftsbehörde den Anzeigesteller mit einem Schreiben massiv unter Druck gesetzt hat. Baerlocher wahrheitswidriges Schreiben diffamiert den Anzeigesteller vorsätzlich und verfolgt nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung des Anzeigestellers in eine psychiatrische Klinik. Wörtlich schreibt Baerlocher:
„Die Indizien deuten auf eine sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf. Dringendes, ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.“
Beweis: Schreiben Baerlochers an Vormundschaftsbehörde vom 7.7.06
Mit dem Schreiben vom 7.7.06 erweckt Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde den Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.
Beweis: Schreiben der Vormundschaftsbehörde vom 12.6.06
„Von Ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.“
In seiner Einvernahme kann Thomas Baerlocher seine unwahre Behauptung, der Anzeigesteller hätte behördlichen Weisungen nicht Folge geleistet, nicht beweisen. Es ist aktenkundig, dass das Appellationsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 eindeutig festgestellt hat, dass weder die Einladung des Amtsarztes, noch die mündliche Mitteilung von Gaby Jenö als Weisung zu verstehen waren. Freimütig bestätigt Baerlocher aber, dass es allen darum gegangen sei, dass der Anzeigesteller sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetze. Damit gibt Baerlocher zu, dass die Beteiligten vorsätzlich beabsichtigten, den Anzeigesteller psychisch massiv unter Druck zu setzen, um diesen zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen. Da der Anzeigesteller völlig gesund ist und nur durch die von Gaby Jenö rechtswidrig verfügte Freistellung an der Verrichtung seiner Aufgaben und Pflichten gehindert wird, hat der Anzeigesteller das Recht, einen Gutachter seiner eigenen Wahl zu konsultieren. Alles andere ist widerrechtlich und strafrechtlich relevant.

Tatsächliches zu Hans Georg Signer
Amtsmissbrauch
Nötigung
Falsche Anschuldigung
Hans Georg Signer hat den Anzeigesteller kurz nach den Übergriffen des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler telefonisch kontaktiert. Signer hat sich weder vor diesem Telefonat, noch nach diesem Telefonat nach dem Wohlbefinden des Anzeigesteller erkundigt. Es ist davon auszugehen, dass Dr. Markus Spieler nach dem Verlassen der Wohnung des Anzeigestellers, Signer mittels Handy über das Ende des Gesprächs informiert hatte. Das Timing stimmte auf jeden Fall haargenau. Signer erwischte den Anzeigesteller bei seinem Anruf genau zum „richtigen“ Zeitpunkt. Dr. Markus Spieler hatte dem Anzeigesteller kurz vorher glaubhaft versichert, dass er diesen zwangsweise in eine psychiatrischen Klinik einweisen werde. Dies dürfte wahrscheinlich auch der Grund sein, weshalb der Anzeigesteller beim Telefonat mit Hans Georg Signer einen angeblich „aufgewühlten und verzweifelten Eindruck“ hinterlassen haben soll. Signer hat den Anzeigesteller zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, sondern diesen mit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und der Psychiatrie getrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse nachweislich vorsätzlich vorangetrieben. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Anzeigesteller vom 7.7.06 sah Signer im Anzeigesteller ursprünglich „wenig bis gar keine Gefahr“.
Beweis: Notiz von Annette Merz, 27.7.06
Der von Signer erwähnte „fürsorgerische Aspekt“ ist unglaubwürdig und als reine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit beabsichtigte Signer den Anzeigesteller zu nötigen, die schwere Pflichtverletzung zu begehen, sich rechtswidrig krankschreiben zu lassen. In der Einvernahme gibt Signer sogar selber zu, dass er mehrmals versucht habe, den Anzeigesteller zu „motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben“. Das intransparente Vorgehen von Signer steht im vollen Gegensatz zu den im Personalgesetz erwähnten Werte wie Offenheit, Vertrauen und Fairness. Damit ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig erfüllt.
Es ist aktenkundig, dass der Anzeigesteller Hans Georg Signer immer wieder mittels E-Mail auffordern musste, die ihm vorenthaltenen Akten nachzuliefern. Auf Bitten des Anzeigestellers liefert Signer die ausstehenden Mails zwar nach, dokumentierte damit aber auch, dass er dem Anzeigesteller vorsätzlich gewisse heikle Dokumente vorenthalten wollte. In der Einvernahme behauptet Signer, der Anzeigesteller habe die von ihm erwähnten Dokumente erst zu einem späteren Zeitpunkt als solche identifiziert, von denen er eine Kopie haben wollte. Diese wahrheitswidrige Schutzbehauptung soll die Tatsache verschleiern, dass der Anzeigesteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte, diese aber von Signer nur unzureichend gewährt wurde. Auf Grund dieser Fakten ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutig bewiesen.
Beweis: E-Mails vom 2.10.06 und 3.10.06
Hans Georg Signer ist kein direkter Vorgesetzter des Anzeigestellers und damit nicht befugt, dem Anzeigesteller Weisungen zu erteilen. Die aggressiven und beleidigenden Schreiben der drei Mütter unterstehen keineswegs dem Datenschutz. Es hätte eindeutig zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, den Anzeigesteller gegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zu schützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten lässt sich in keinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig als vorsätzliche Nötigung zu taxieren. Hätte Signer sich tatsächlich um den Anzeigesteller gesorgt, hätte er als Ressortleiter zumindest die haltlosen und polemischen Schreiben der drei linken Mütter in Frage gestellt.
Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungen seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigesteller ebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Marc Meier
Amtsmissbrauch
Nötigung
Falsche Anschuldigung
In der Einvernahme behauptet Dr. Meier, er habe nie die Absicht gehabt, dem Anzeigesteller die Akteneinsicht zu verweigern. Diese wahrheitswidrige Behauptung wird mit dem Tondokument auf CD 2 mehrfach wiederlegt. Dr. Marc Meier hat der Tonaufzeichnung zugestimmt, daher muss dieses Beweisstück zur Findung der objektiven Wahrheit ohne Vorbehalt zugelassen werden. Das Tondokument beweist, dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsicht verweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
Beweis: CD 2, Tracks 2, 6, 10, 13, 15
Aufgrund der versteckten Diffamierungen der Täterschaft wurde unter der Mitwirkung von Dr. Marc Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert, welches für den Anzeigesteller zum ultimativen Albtraumerlebnis werden sollte. Meier gibt in der Einvernahme zu, dass der objektive Tatbestand für seine eingeleiteten Massnahmen offenbar vollständig fehlte. Er gibt zu Protokoll, dass der Anzeigesteller angeblich von verschiedenen Personen „als bedrohlich empfunden“ wurde. Obwohl der Anzeigesteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liess sich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalieren zu lassen. Die zahlreichen Schreiben von Dr. Marc Meier ermöglichten es, dass der Anzeigesteller von einem übergriffigen Notfallpsychiater in seinen eigenen vier Wänden belästigt werden konnte.
Beweis: Schreiben vom 11.8.06 an den FFE-Piket Basel-Land:
„Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE.“
Der Hinweis „mittels FFE“ ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater, den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren. Auf seiner Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung vermerkt Meier vorsätzlich eine Bestimmung aus dem Personalgesetz um seiner Einladung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Auf diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller zusätzlich einzuschüchtern. Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler
Amtsmissbrauch
Nötigung
Falsche Anschuldigung
Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immer korrekt und ruhig verhalten hatte, teilte der Psychiater dem Anzeigesteller am Ende des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er diesen in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren werde. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.
Beweis: CD 1, Track 14
Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den Taten Tschanuns distanzierte, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigesteller habe sich mit Tschanun „identifiziert“. Damit beschuldigt Spieler den Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestand der falschen Anschuldigung.
Beweis: CD 1, Track 12
Da der Anzeigesteller gerade am Aufnehmen eines Songs war, als dieser von Notfallpsychiater Dr. Markus Spielmann bei sich zu Hause belästigt wurde, ergab es sich, dass die gesamte psychiatrische Exploration zufälligerweise vollständig aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiater seine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesunden Menschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistige Vorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
Beweis: CD 1, Track 9-14
Die unbeabsichtigt entstandene Tonaufzeichnung dokumentiert, dass der Anzeigesteller auch in einer bedrohlichen Situation immer Humor zeigte, nie aggressiv wurde, nie Drohungen äusserte und nie ausrastete. Es beweist auch eindeutig, dass der Anzeigesteller keineswegs unter einem angeblichem „Verfolgungswahn“ leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionären mit allen Mitteln vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werden sollte.
Aufgrund dieser Fakten ist die Behauptung Spielers, dass es sich um eine normale psychiatrische Exploration gehandelt habe, als wahrheitswidrige Schutzbehauptung zu taxieren. Mit der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger hat Dr. Markus Spieler zudem seine Berufsschweigepflicht massiv verletzt. Dies hätte auch Staatsanwältin Eva Eichenberger auffallen müssen, die von Amtes verpflichtet gewesen wäre, dieses Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen. Dr. Markus Spieler gibt in der Einvernahme selber zu, dass primär die Bewegungsfreiheit des Anzeigestellers mittels FFE eingeschränkt werden sollte. Mit seinen übergriffigen Fragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigesteller vorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweise in der Einvernahme als „absolut professionell“ bezeichnet, zeigt wie bösartig und menschenverachtend dieser Psychiater sein Amt vorsätzlich missbraucht hat. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. Markus Spieler in seinem Bericht dem Anzeigesteller einen „Verfolgungswahn“ anzudichten. Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse bedenklich und sollte mit einem lebenslänglichen Berufsverbot geahndet werden.

Verfahrenskosten:
Der Anzeigesteller hat weder ein strafprozessual vorwerfbares Verhalten veranlasst, noch erschwert. Der Anzeigesteller hat seine Rechte nach Treu und Glauben wahrgenommen. Demzufolge hat der Staat oder die Täterschaft die allfälligen Kosten zu tragen.

Rechtsbegehren:
Der Rekurs des Anzeigestellers soll von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen werden und die Staatsanwaltschaft soll Anklage gegen die Täterschaft erheben. Der Anzeigesteller liefert genügend stichhaltige Indizien und Beweise zur Anklageerhebung.

Der Anzeigesteller

Dr. med. Daniel Fasnacht - Psychiater bei der kantonalen IV-Stelle

Obwohl zahlreiche Strafanzeigen gegen OS-Rektorin Gaby Jenö und ihre Genossinnen und Genossen bei der Rekurskammer des Basler Strafgerichts hängig sind, erfrechte sich die OS-Rektorin die verfassungsrechtlichen Grundrechte von Lehrer H. zu missachten und diesen zu einem Psychiater ihrer Wahl zu verpflichten. Natürlich informierte sie Lehrer H. nicht darüber, dass Dr. med. Daniel Fasnacht als Psychiater eng mit der IV-Stelle Basel-Stadt zusammenarbeitet. Offensichtlich soll Dr. med. Daniel Fasnacht als angeblich "unabhängiger" Psychiater das Lügengebäude der Genossinnen und Genossen bestätigen und mit einem psychiatrischen Gutachten untermauern, dass Lehrer H. arbeitsunfähig sei. In Wirklichkeit würde sich Lehrer H. riesig freuen, wenn er endlich seine Tätigkeit als Lehrkraft wieder aufnehmen könnte. Als beliebter und engagierter Lehrer, der nicht dem linken Umfeld zugerechnet werden möchte, bedroht dieser offensichtlich die Machenschaften einer linken Gruppierung, welche die Verwaltung im Kanton Basel-Stadt seit Jahren unterwandert. Da Lehrer H. zur Zeit seine wohlverdienten Sommerferien geniesst, kann er der Weisung seiner Chefin, sich vom bestellten IV-Psychiater begutachten zu lassen, leider nicht Folge leisten. Lehrer H. sieht einer allfälligen Kündigung gelassen entgegen. Er ist nicht bereit, auf seine Grundrechte zu verzichten, nur weil seine Chefin "bürokratischen Amok" läuft.

Dr. med. Eric Odenheimer - Stellvertretender Kantonsarzt Basel-Stadt


Rektorin Gaby Jenö hat Lehrer H. mit Schreiben vom 26.3.08 unter Androhung der Kündigung genötigt, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Aus Angst, seine Anstellung zu verlieren, hat Lehrer H. dem Druck nachgegeben und diese "Untersuchung" am 14.4.08 von 14.00-15.30 Uhr absolviert. Dr. med. Eric Odenheimer hat die Untersuchung durchgeführt und ohne zu zögern, das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk kurzerhand für ungültig erklärt. Lehrer H. hat während der "medizinischen Untersuchung" deutlich gemacht, dass er seinen Beruf sehr liebe und nach den Sommerferien gerne wieder seine Arbeit aufnehmen möchte. Lehrer H. hat auch versichert, dass er völlig gesund sei und keinen Groll gegen seine Chefin habe. Obwohl sich Lehrer H. äusserst kooperativ zeigte, versuchte Dr. med. Odenheimer Lehrer H. dazu überreden, sich erneut psychiatrisch begutachten zu lassen.

Herr Dr. med. Odenheimer ist offensichtlich entgangen, dass die aktenkundigen psychiatrischen Abklärungen von Dr. med. Markus Spieler und Dr. med. Piet Westdijk eindeutig beweisen, dass Lehrer H. völlig gesund ist. Dr. med. Markus Spieler schreibt in seinem Bericht:

"Im Gespräch selber zeigt sich der Patient kooperativ, stellt überraschend nüchtern die Kränkungen dar, welche er in den letzten 6 Jahren an der Schule erlitten hat, stellt seine grundlegenden Vorstellungen über das Lehrersein und den Umgang mit Schülern dar. Diese Beschreibungen sind nachvollziehbar, wirken nicht übertrieben und sind kulturell angemessen. Bewusstsein klar, zeitlich und örtlich orientiert. Merkfähigkeit unauffällig, Zwänge scheinen keine vorzuliegen. Keine Sinnestäuschungen, keine Ich-Störungen. Keine akute Suicidalität."

Leider ignoriert Dr. med. Markus Spieler in seinem Bericht aber vorsätzlich die von Lehrer H. geschilderten Mobbing-Erlebnisse. Die zahlreichen aktenkundigen Mobbing-Hinweise wandelt Dr. Markus Spieler kraft seines Amtes kurzerhand in einen pathologischen "Verfolgungswahn" um. Damit versucht Dr. Markus Spieler dem völlig gesunden, aber politisch unbequemen Lehrer H. vorsätzlich eine psychische Krankheit anzudichten. Herr Dr. Odenheimer dürfte sich während der amtsärztlichen Untersuchung aber selber davon überzeugt haben, dass Lehrer H. keine "Wahnideen" äussert, sondern überraschend nüchtern die unrechtmässigen und aktenkundigen Grenzüberschreitungen der beiden Staatsfunktionäre Gaby Jenö und Thomas Baerlocher auf den Punkt bringt.

Auch Dr. med. Piet Westdjik, der mit Lehrer H. zahlreiche Gespräche geführt hat, kann sich dem Gutachten von Dr. med. Markus Spieler in diesem Punkt nicht anschliessen. Wörtlich schreibt er:

"Es liegt beim Expl. keine eigentliche Psychopathologie vor. Die von Herrn Dr. Spieler dargestellten Beobachtungen entsprechen nicht der von ihm gestellten Diagnose Wahn oder Verfolgungswahn. Wahn ist übrigens keine Diagnose sondern ein Symptom, das sich in verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren kann. Dies sind folgende Krankheitsbilder: Schizophrenie, anhaltende wahnhafte Störungen, akute vorübergehende psychotische Störungen, eine induzierte wahnhafte Störung, schizoaffektive Störungen. Es wird von Herrn Dr. Spieler keine solche Krankheit erwähnt, nicht einmal als Verdachtsdiagnose. Es liegt also beim Expl. keine psychiatrische Störung im Sinne einer Geisteskrankheit vor. Seine Vorliebe für Selbständigkeit, Freiheit, seine Neigung zu akzentuierten Aussagen, zum Entweder-Oder-Denken dürften von seiner Vorgeschichte geprägt sein, sind aber Persönlichkeitszüge, die vielleicht nicht ganz durchschnittlich sind, die keineswegs aber als pathologisch zu bezeichnen sind."

Die Tatsache, dass das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte Gutachten vom Erziehungsdepartement, vom Appellationsgericht und von den Gesundheitsdiensten konsequent nicht akzeptiert wird, entlarvt das "System". Das System ist allerdings real und kann auch mittels herbeigeredeten "Verfolgungswahn" kaum vertuscht werden.

Ohne Zweifel muss eine Staatsverwaltung hierarchisch organisiert sein. Offenheit, Vertrauen und Fairness sollten aber gleichwohl einigermassen gewährleistet werden!

Im übrigen hat Lehrer H. nochmals betont, dass Gaby Jenö ihm die zur Untersuchung notwendigen Entbindungen vom Amts- und Berufsgeheimnis nie zur Unterzeichnung vorgelegt hat. Demzufolge dürfte neben der von Gaby Jenö verfügten Freistellung und Kündigung auch ihre Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung mit grösster Wahrscheinlichkeit missbräuchlich sein.

Es ist verständlich, dass Lehrer H. sich unter diesen Umständen nicht unbedingt für die Empfehlungen von Herrn Dr. med. Odenheimer begeistern konnte. Dass der von Dr. med. Odenheimer empfohlene Psychiater Dr. Daniel Fasnacht angeblich "unabhängiger" sein soll, als der äusserst kompetente und erfahrene Dr. med. Piet Westdijk, war für Lehrer H. schwer nachvollziehbar.

Obwohl sich Lehrer H. während der "vertrauensärztlichen Untersuchung" korrekt und kooperativ zeigte, spricht Dr. Eric Odenheimer in seinem Bericht an Gaby Jenö von "psychischen Auffälligkeiten", die eine psychiatrische Begutachtung angeblich erforderlich machen sollen. Dass eine Meinungsverschiedenheit zwischen Lehrer H. und seinem Vater, der als Zeuge der sog. "Untersuchung" beiwohnte, als "psychische Auffälligkeit" interpretiert wird, wird Lehrer H. später seine Arbeitsstelle kosten. Das Bundesgericht wird in seinem Urteil vom 3. August 2010 diese Interpretation von Dr. Eric Odenheimer in seinem Urteil auschlachten. Wörtlich schreiben die Bundesrichter:

"Entgegen der in der Beschwerde vertretenen Auffassung hat sich der Kantonsarzt hiebei auch auf eigene Beobachtungen von psychischen Auffälligkeiten stützen können. Er erwähnte im Bericht vom 18. April 2008 u.a., dass der Beschwerdeführer während der vertrauensärztlichen Exploration vom 14. April 2008 mehrmals durch kurze, aber heftige aggressive Ausbrüche gegenüber dem Vater, der ihn bei der Abklärung begleitete, auffiel. Entscheidend ist aber ohnehin nicht, ob der Kantonsarzt selber eine psychiatrische Diagnose zu stellen vermochte, sondern ob er eine fachärztliche psychiatrische Untersuchung für erforderlich erachtete. Dies hat der Kantonsarzt gestützt auf seine eigenen Feststellungen und die Aktenlage in nachvollziehbarer Weise bejaht und begründet. Er legte dabei auch überzeugend dar, weshalb er die vorhandenen medizinischen Berichte, einschliesslich desjenigen des Dr. med. W.________ nicht für genügend erachtete, um den psychischen Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit verlässlich beurteilen zu können. Wenn das kantonale Gericht auf diese kantonsärztlichen Einschätzungen abgestellt hat, ist dies nicht willkürlich."

Das sich der Kantonsarzt von der arglistigen OS-Rektorin Gaby Jenö so willfährig instrumentalisieren lässt, ist ein Skandal. Für Lehrer H. bedeutete der tendenziöse Bericht von Dr. Eric Odenheimer das Ende seiner beruflichen Karriere. Unterdessen hat Dr. Eric Odenheimer selber gekündigt.

Dr. Thomas Hug - Erster Staatsanwalt im Kanton Basel-Stadt


Auch der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt Dr. Thomas Hug vertritt im aktuellen Mobbing-Skandal des Basler Erziehungsdepartements die Sicht der Mobbing-Truppe. In seinem Schreiben vom 15.5.08 bezieht er sich auf die zahlreichen Strafanzeigen, die Lehrer H. gegen seine Vorgesetzte eingereicht hat. Unter anderem schreibt er:

"Die von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalte sind eingehend auf das Vorliegen strafrechtlich relevanter Umstände bzw. eines hinreichenden Tatverdachts geprüft worden. Im vorliegenden Fall konnten keine Anhaltspunkte festgestellt werden, welche die Einleitung einer Strafuntersuchung gerechtfertigt hätten."

Wenn man den Ersten Staatsanwalt Dr. Thomas Hug ernst nehmen würde, käme man zur Überzeugung, dass ...

Gaby Jenö keinen Amtsmissbrauch begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mit ihrer unrechtmässigen Kündigung nachweislich in die Arbeitslosigkeit getrieben hat.

Gaby Jenö keine falschen Anschuldigungen getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. aktenkundig als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer dargestellt hat und ihm schliesslich wegen nachweislich nie geäusserten angeblichen Drohungen ein Strafverfahren aufgezwungen hat.

Gaby Jenö die Rechtspflege nicht irregeführt habe, obwohl sie nachweislich aus ihrer "subjektiven Wahrnehmung" vorsätzlich einen "objektiven Tatbestand" konstruiert hat.

Gaby Jenö keine Amtsanmassung begangen habe, obwohl sie von Lehrer H. nachweislich ein psychiatrisches Gutachten verlangt hat, laut Personalgesetz aber höchstens das Recht hat, Mitarbeiter zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu verpflichten.

Gaby Jenö keine Nötigung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mit zwei Kündigungsandrohungen gezwungen hat, einer vertrauensärztlichen Untersuchung zuzustimmen und auf seine Meinungsfreiheit zu verzichten.

Gaby Jenö keine üble Nachrede begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mittels ihrer "subjektiven Wahrnehmungen" und ihrer strategischen Strafanzeige vorsätzlich das Profil eines potentiellen Selbstmörders und Amokläufers verpasst hat.

Gaby Jenö keine Drohung getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mit zwei Kündigungsandrohungen in Angst und Schrecken versetzt hat.

Gaby Jenö keine Verleumdung begangen habe, obwohl sie nachweislich an Drittpersonen weitergegeben hat, dass Lehrer H. in seinem Weblog angeblich den Arbeitgeber Basel-Stadt verunglimpft haben soll.

Gaby Jenö kein falsches Zeugnis abgegeben habe, als sie während der Verhandlung vor Appellationsgericht nachweislich behauptet hat, Lehrer H. habe verschiedene Termine des Vertrauensarztes nicht wahrgenommen.

Gaby Jenö keine einfache Körperverletzung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mit ihren unrechtmässigen Handlungen laut einem psychiatrischen Gutachten schwerste psychische Verletzungen zugefügt hat.

Als Erster Anwalt des Staates hat Dr. Thomas Hug ausschliesslich die Interessen des Staates zu vertreten. Aber auch seine Macht ist endlich. Laut der neuen Verfassung des Kanton Basel-Stadt soll die Gewaltenteilung angeblich immer noch existieren. Lehrer H. hat sich nichts vorzuwerfen. Er ist ein gradliniger und konsequenter Lehrer, der nicht nach ideologischen Kriterien unterrichtet, sondern mittels Herz, Kopf und Hand die Schülerinnen und Schüler nach bestem Wissen und Gewissen fordert und fördert. Dass sich Gaby Jenö dadurch bedroht fühlt, ist nicht das Problem von Lehrer H.!

Dr. med. Markus Spieler - Notfallpsychiater


Lehrer H. hat mir vor etwa einem Jahr eine CD zugeschickt, die in ihrer Brisanz absolut gravierend ist. Auf der CD ist zu hören wie Lehrer H. Klavier spielt und dazu singt. Plötzlich läutet es an seiner Haustüre, Lehrer H. bricht sein Klavierspiel ab und öffnet die Tür. Polizist Daniel Aebersold und Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler betreten die Wohnung von Lehrer H.. Nach der Aufnahme der Personalien nimmt Dr. Markus Spieler Lehrer H. in die Zange. Polizist Daniel Aebersold hält sich bereit, falls Lehrer H. ausrastet. Die Analyse dieses Tondokuments ist erschütternd. Ein Notfallpsychiater pervertiert offensichtlich seine Aufgabe in einer menschenverachtenden Art und Weise. Statt Lehrer H. zu helfen, versucht Dr. Markus Spieler Lehrer H. vorsätzlich in die Ecke zu treiben. Zum Glück bleibt aber Lehrer H. immer ruhig und korrekt und lässt sich von Dr. Markus Spieler nicht provozieren.
Das rein zufällig entstandene Tondokument entlarvt die Doppeldeutigkeit des Fachterminus „Krisenintervention“. Es muss davon ausgegangen werden, dass Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. zu nötigen, einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik zuzustimmen. Dies wird auch aus dem Bericht Dr. Markus Spielers an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger ersichtlich. Völlig aus der Luft gegriffen behauptet Dr. Markus Spieler darin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun „identifiziert“ und leide sowohl an einem „Verfolgungswahn“ und als auch an einer „Anpassungsstörung“. Aufgrund dieser nachweislich falschen Anschuldigungen erstattete Lehrer H. ein halbes Jahr später Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und falscher Anschuldigung. Staatsanwältin Eva Eichenberger stellte das Verfahren gegen Dr. Markus Spieler allerdings ein und machte kurzerhand den leidgeprüften Lehrer H. zum Täter. In ihrem Einstellungsbeschluss macht sie kurzerhand den Bock zum Gärtner:

„Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.“

Offensichtlich war Staatsanwältin Eva Eichenberger völlig klar, mit welchen Absichten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler Lehrer H. zu belästigen hatte. Nur so ist es zu erklären, dass die Staatsanwältin den ominösen Notfallpsychiater derart ungeschoren davonkommen lässt. Die CD beweist, dass sich Lehrer H. mit viel Humor und unendlicher Geduld von Dr. Markus Spielers Provokationen nicht aus der Ruhe bringen lässt. Erst als der Notfallpsychiater Lehrer H. jegliche Selbstkompetenz abspricht, hat Lehrer H. keine Lust mehr, das Gespräch weiterzuführen. Krisenintervention oder Krisenprovokation? Entscheiden Sie selber! Hier ist die leicht gekürzte Fassung dieses brisanten Tondokuments:

Lehrer H.: Man macht alles Mögliche gegen mich, damit ich ausgebrannt werde.
Spieler: Also Mobbing?
Lehrer H.: Ja.
Spieler: Wie wird denn das gemacht gegen Sie?
Lehrer H.: Das beginnt damit, dass ein paar Eltern die ganze Zeit „action“ gegen mich machen, dann bekommt man keinen Rückhalt von der Schulhausleitung, dann wird „action“ gemacht von der Schulhausleitung und man bekommt keinen Rückhalt von der Schulleitung, dann wird „action“ gemacht vom Schulpsychologen und dann bekommt man von gar niemandem mehr Rückhalt. Dann wird noch „action“ gemacht vom Personalchef, dann ist es sowieso vorbei. Und dann kommt man in eine Verfügung hinein, wo man dann nicht mehr Schule geben darf.
Spieler: Wann wurde die Verfügung ausgesprochen?
Lehrer H.: Am Dienstag habe ich sie bekommen per Post und jetzt muss ich sehr pressieren, dass ich etwas dagegen unternehmen kann. Ich habe 10 Tage Zeit.
Spieler: Gegen was müssen sie rekurrieren?
Lehrer H.: Zuerst gegen den Beschluss der Inspektion, die haben das abgesegnet, ohne mich anzuhören, dann gegen die aufschiebende Wirkung und gegen die Verfügung.
Spieler: Haben Sie einen Anwalt?
Lehrer H.: Ich habe jetzt einen Anwalt. Aber den Namen muss ich Ihnen ja nicht sagen, oder?
Spieler: Nein, das ist nicht nötig. Ich muss einfach ein wenig erfahren, was auf Ihrer Seite los ist. Ich habe jetzt gerade den Eindruck gehabt, das alles bringt sie ziemlich in Stress hinein.
Lehrer H.: Das bringt mich grausam in Stress hinein, das muss ich ganz ehrlich sagen.
Spieler: Und wie äussert sich das bei Ihnen, dieser Stress?
Lehrer H.: Nervosität, manchmal Zittern, Bauchschmerzen, Kraftverschleiss, manchmal kann ich nicht so gut schlafen, es ist jetzt zwar wieder besser, aber dann kommen immer wieder neue Überraschungen! Polizisten, die nachts um 22.00 Uhr an der Haustüre läuten, Polizisten, die am Morgen früh läuten, wenn man schläft, das ist alles auch nicht gut für den Schlaf. Aber ich nehme das alles mit Humor, sie sehen das, oder?
Spieler: Sie versuchen es, mit Humor zu nehmen.
Lehrer H.: Sie wollen mich provozieren.
Spieler: Ich muss Sie auch provozieren. Sie sind glaube ich im Moment nicht so, wie Sie normalerweise sind, locker?
Lehrer H.: Doch, sehr locker.
Spieler: Ach, was!
Lehrer H.: Sie wollen mich provozieren.
Spieler: Ich muss natürlich auch schauen, oder.
Lehrer H.: (lacht)
Spieler: Der Umstand, in dem Sie drin sind, ist ja auch nicht gerade einfach, oder?
Lehrer H.: Es ist ein Scheiss-Umstand. 6 Wochen von meinem Leben ...
Spieler: Hat das in den letzten sechs Wochen stattgefunden?
Lehrer H.: Dienstag vor den Ferien, hat man mir das angedroht mit dieser Verfügung, ich durfte dann aber noch zwei Tage Schule geben. Wenn ich doch so eine Gefahr für die Umwelt wäre, hätte man mich ja gar nicht mehr Schule geben lassen dürfen. Da ist ein Widerspruch. Dieser Widerspruch muss mir irgend jemand mal erklären.
Spieler: Was wirft man ihnen vor?
Lehrer H.: Dass ich angeblich Drohungen ausgesprochen haben soll und dass ich gewalttätig sei und weiss ich was für Scheiss ... ich gehe sämtlicher Gewalt aus dem Weg, ich versuche Gewalt zu minimieren, wo es nur geht. Das ist auch mein Auftrag als Lehrer. Aber ich spüre eine unheimliche strukturelle Gewalt im Moment auf mir Lasten, Gewalt wird mit mir betrieben in sämtlichen Formen bis zum Exzess im Moment, aber ich bin nicht derjenige der Gewalt ausübt, sondern alle andern üben auf mich Gewalt aus. Auch dieses Setting hier mit einem Polizisten und einem Psychiater, das ist für mich Staatsgewalt. Sie sehen, ich bin ganz ruhig, ganz gelassen und sehr kooperativ.
Spieler: Das finde ich auch toll. Was ist mit der Bedrohung, die Ihnen vorgeworfen wird?
Lehrer H.: Ich habe keine Ahnung. Ich habe gesagt, wenn ihr das durchzieht, das habe ich zur Schulhausleitung gesagt, dann gibt es einen Riesenskandal, ich muss nur noch das Blatt finden, das meine Story veröffentlicht. Die BaZ macht das schon nicht, das ist mir klar. Aber Herr Köppel hat eine neue Zeitung und das habe ich allen Beteiligten gesagt. Wenn man mich zu fest reizt, dann gehe ich entweder an diese Zeitung oder ich schreibe ein Buch im Eigenverlag über diesen ganzen Scheiss.
Spieler: Geht denn diese ganze Geschichte schon länger?
Lehrer H.: Das hat angefangen in meiner ersten Klasse in der 3. OS, mit einer Elternsprecherin, die anonyme Dinge gegen mich vorgebracht hat. Ich wurde auch in Dinge verwickelt, wo ich am Schluss das Gefühl hatte, im falschen Film zu sein. Genau wie jetzt, jetzt bin ich im falschesten Film, in dem ich je war.
Spieler: Wenn sie das schon 6 Jahre ausgehalten haben, ... da braucht man einen starken Rücken.
Lehrer H.: Je mehr man mich fordert, desto stärker werde ich. Was mich nicht umbringt, das macht mich stärker.
Spieler: Sie sind also ein Kämpfer, heisst das?
Lehrer H.: Ja, ich bin ein Kämpfer, und mein Motto, das hat mit Ethik zu tun, das dürfen sie gerne aufschreiben: „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu“. Das ist für mich eine Grundregel in der Erziehung. Ich habe unglaublich gelitten in den letzten sechs Wochen.
Spieler: Haben sie denn niemanden, mit dem Sie reden können?
Lehrer H.: Doch, ich habe Kollegen und Freunde mit denen ich reden kann.
Spieler: Und Verwandte haben sie auch noch?
Lehrer H.: Ja, meine Eltern, mit denen habe ich natürlich auch geredet, wusste aber nicht so recht, welche Rolle sie spielten.
Spieler: Inwiefern, was meinen Sie?
Lehrer H.: Ob sie mich auch sozialisieren wollen, ob sie am Sandkastenspiel mitmachen.
Spieler: Ob sie auf der anderen Seite sind, in dem Fall?
Lehrer H.: Ja, ich komme nicht ganz draus.
Spieler: Ist dieses Sandkastenspiel für Sie wie ein System, das Sie austricksen will?
Lehrer H.: Ich weiss es nicht, ich will auch niemandem etwas Böses, vielleicht ist es ein gutes System, wo man mal alles durchüben kann, nur derjenige, der nichts von den Spielregeln weiss, für den ist es ernst. Dann schwappen manchmal auch die Emotionen über.
Spieler: Was passiert dann, wenn die Emotionen überschwappen?
Lehrer H.: Dann werde ich laut. (zeigt ein Blatt zum Thema „Selbstkritik“) Zum Beispiel, wenn man mich anlügt, das vertrage ich überhaupt nicht.
Spieler: Also sie sind jetzt, wenn ich das richtig verstehe, genau in einer solchen Situation, in der alle diese Sachen eintreffen, oder?
Lehrer H.: Da kann man sagen, ja. Und manchmal werde ich laut, ich versuche jetzt nicht laut zu sein, weil sie mich relativ harmlos provozieren.
Spieler: Sie haben schon alles erlebt?
Lehrer H.: Schon ganz anderes. Eltern, die meine Aufführungen kritisieren, oder meine Chefin, die meinen Umgang mit den Kindern kritisiert, Dinge werden kritisiert, die mein Selbstwertgefühl in Frage stellen. 99% sind für mich, aber 1% ist gegen mich, die sind so massiv, dass man das als normaler Mensch fast nicht mehr aushalten kann.
Spieler: Was wird in ihren Aufführungen kritisiert?
Lehrer H.: Dauernd wird mir vorgeworfen „political“ inkorrekt zu sein. Damit wird meine künstlerische Freiheit total tangiert. Ich bin der Meinung, ich habe noch nie eine Grenze überschritten, ich habe alle Theaterstücke aufgenommen und sie können alles anschauen. Im Moment gibt es eine Person, die mich in einem vierseitigen Brief so angreift, dass ich sagen muss, das ist Verhältnisblödsinn. Das ganze ist ein Verhältnisblödsinn, der mir ans Nervenkostüm geht.
Spieler: Dann haben Sie vorher noch gesagt, der Umgang mit Kindern wird Ihnen vorgeworfen.
Lehrer H.: Wenn mich ein Kind provoziert, dann kann ich halt auch mal laut werden, dann klopfe ich mal auf den Tisch und sage jetzt ist Schluss. Ich muss ja schliesslich arbeiten können. Das Schlimmste ist, wenn man dauernd provoziert wird und die anderen Kinder nicht mehr arbeiten können. Da muss ich manchmal die Grenzen aufzeigen, das wird mir dann negativ ausgelegt. Ich möchte meine Kids eigentlich zu mutigen Kindern erziehen. Man muss sich dem Leben stellen. Ich komme aus einem anderen Schulsystem, wo der Klassenlehrer noch eine Funktion gehabt hat. Dann sind die Mediatoren gekommen, dann die Heilpädagogen, dann hat man mir immer mehr Kompetenzen weggenommen. Heute muss ich viel mehr arbeiten und habe viel weniger Kompetenzen. Heute gibt es viel mehr Fachleute, die mir in meine Arbeit hineinreden, was wiederum Konflikte gibt mit diesen Menschen.
Spieler: Sind Sie in der Schule ein Einzelkämpfer?
Lehrer H.: Aufgabenteilung ist mir wichtig. Ich mache gerne das, was ich gut kann, und ich lasse gerne die anderen machen, was die gut können. Ich koordiniere gerne, ich bin gerne derjenige, der sagt, was läuft. Ich füge mich aber total ein in das System, mache alles mit, was man mir befiehlt, aber ich möchte zu allem auch meine Meinung abgeben. Ich möchte auch, dass meine Meinung ernst genommen wird, aber sie wird leider praktisch nie ernst genommen.
Spieler: Wissen sie eigentlich, wieso ich zu Ihnen gerufen wurde?
Lehrer H.: Weil ich angeblich Drohungen ausgestossen haben soll.
Spieler: Was wirft man Ihnen denn vor, was wissen Sie?
Lehrer H.: Ich weiss eigentlich nichts. Es fühlen sich angeblich alle von mir bedroht, aber warum weiss ich eigentlich auch nicht. Sie haben nie mit mir darüber geredet.
Spieler: Wissen Sie, wer das ist, wer sich da bedroht fühlt?
Lehrer H.: Die 4 Frauen. Die zwei aus der Schulhausleitung, Frau Haberthür, Frau Arquint, Frau Sibold, die Klassenlehrerin, mit der ich im Team bin, und Frau Nasdala fühlen sich angeblich bedroht. Das steht so in den Akten. Aber es steht nicht genau, warum „bedroht“.
Spieler: Sie haben diesen Frauen gegenüber nie eine Äusserung gemacht, dass sie sie umbringen wollten oder so?
Lehrer H.: Nein, sicher nicht.
Spieler: Was haben Sie allenfalls gesagt, dass sie sich so bedroht fühlen?
Lehrer H.: Das habe ich schon gesagt, wenn ihr mich fertig machen wollt, gibt es am Schluss einen Riesenskandal, oder ich habe gesagt, ich werde am Schluss einen Anwalt nehmen, dann werdet ihr Probleme bekommen irgend etwas in dieser Art, alles auf dem Rechtsweg.
Spieler: Was Ihnen ja vorgeworfen wird, ist was ich gehört habe, dass Sie gesagt haben, es passiere etwa dasselbe wie mit Tschanun, etwa im Wortlaut.
Lehrer H.: Ich studiere diesen Fall im Moment, ich habe ja jetzt Zeit, ich bin freigestellt, Sie sehen ich habe hier Bücher zum Thema Mobbing, New Public Management, das sind so meine Themen, ich habe das Buch des Schulpsychologen gelesen, ich befasse mich mit all diesen Sachen, und komme zum Schluss, falls Tschanun in der selben Rolle gewesen wäre, wie ich, dann hat er natürlich total falsch gehandelt. Man muss seine Impulse im Griff haben, da bin ich völlig ihrer Meinung, darum lese ich auch da Buch vom Emotionalen Quotienten. Das Buch ist natürlich in Amerika geschrieben worden, die haben andere Verhältnisse, da liegt überall eine Schusswaffe herum, das ist bei uns in der Schweiz auch nicht so.
Spieler: Es hat jeder eine Waffe, der Militärdienst macht, oder?
Lehrer H.: Aber ohne Munition, das wissen Sie selber auch.
Spieler: Hm!
Lehrer H.: Sonst ist es strafbar, wenn einer Munition zu Hause hat, ausser er hat einen Waffenschein.
Spieler: Man hat doch die Notmunition zu Hause.
Lehrer H.: Ja, ja, die Notmunition ist gut verpackt.
Spieler: Ja, das ist gleich, das kann man benutzen.
Lehrer H.: Kann man, aber dazu braucht es viel. Da muss man zuerst auspacken.
Spieler: Wenn man verzweifelt ist.
Lehrer H.: Dann muss man sie reintun, dann muss man durchladen und dann kann man abdrücken. Das sind vier Sachen.
Spieler: Klar, aber man hat zu Hause Munition.
Lehrer H.: In Amerika hat man geladene Waffen im Nachttischchen.
Spieler: Haben Sie eine Waffe?
Lehrer H.: Ich habe eine Waffe.
Spieler: Mehrere?
Lehrer H.: (lacht) Eine, müssen sie das alles wissen als Psychiater?
Spieler: Ja, das muss sich wissen, weil ich Sie letztendlich beurteilen muss.
Lehrer H.: Und da drehen sie mir daraus einen Strick, dass ich eine Waffe habe.
Spieler: Möglicherweise.
Lehrer H.: (lacht) Ich habe nur meine alte Dienstpistole, ein Sammlergegenstand.
Spieler: Und Munition?
Lehrer H.: Keine natürlich.
Polizist: Was ist das für ein Modell?
Lehrer H.: Die alte SIG-Offizierspistole. Ich bin kein Waffennarr. Also irgendwann müssen wir jetzt langsam aufhören, ich habe Ihnen jetzt viel gesagt, oder wollen Sie mich testen, wie lange es geht, bis ich ausflippe?
Spieler: Was müsste ich machen, dass sie ausflippen?
Lehrer H.: Ja einfach zehn Stunden mit mir ein Gespräch machen, dann werfe ich sie irgendwann mal raus.
Spieler: Dann flippe ich wahrscheinlich vorher aus.
Lehrer H.: Ich weiss es nicht. Sie sind geschult, sie kennen die Spielregeln vom Ganzen.
Spieler: Schauen Sie, ich muss beurteilen, da gibt es natürlich Leute, die haben Angst vor ihnen ...
Lehrer H.: Sagen sie mir mal, wer das ist!
Spieler: Das sind die von der Schule, ich weiss nur jemand ...
Lehrer H.: Wer? Frau Jenö?
Spieler: Jenö heisst sie?
Lehrer H.: Ist es die?
Spieler: Ja, ich habe gehört es gebe noch andere, die Angst haben, ich habe gesagt, ich müsse nicht Ordner lesen, ich müsse Sie beurteilen ..
Ich habe gehört, es gebe Leute, die Angst haben vor Ihnen, vor allem wie Sie „Tschanun“ in Zusammenhang gebracht haben mit ihrer Situation und „Tschanun“ ist natürlich ein hoch brisanter Fall. Dann hat es einen grossen Wirbel gegeben gestern, vor allem auch im Zusammenhang, weil sie am Morgen nicht erschienen sind bei Herr Meier und zwar das zweite Mal. Und das war der Punkt, der das Fass zum überlaufen gebracht hat. Er hat sie zwar angerufen oder?
Lehrer H.: Ich habe ihn auch angerufen.
Spieler: Ok, das weiss ich nicht, Sie haben ja miteinander Kontakt gehabt, das weiss ich, und ich glaube, er ist ziemlich in Stress gekommen, weil sie nicht erschienen sind, im Zusammenhang mit dem haben alle Angst, dass Sie das tun könnten.
Lehrer H.: (lacht)
Spieler: Aber verstehen Sie, Sie sind beteiligt am Ganzen, weil sie dort nicht kooperativ gewesen sind und am Morgen nicht gegangen sind.
Lehrer H.: Aber ich wusste ja nicht, um was es überhaupt geht.
Spieler: Ich nehme an, man will Gespräche mit Ihnen, um zu schauen, wie es Ihnen eigentlich geht. Das ist, glaube ich, der Schularzt, wenn ich das richtig verstanden habe.
Lehrer H.: Nein, das ist der Amtsarzt.
Spieler: Der Amtsarzt ja, und der muss dann schauen, ob es Sinn macht, ob Sie wieder zurück in die Schule dürfen, oder ob es besser ist weiterzuschauen, allenfalls etwas anderes. Für das muss man dann zu ihm gehen.
Lehrer H.: Aber ist das jetzt erledigt irgendwann?
Spieler: Ja, wenn Sie da mitmachen.
Lehrer H.: Ich habe doch jetzt aber mitgemacht!
Spieler: Ich bin Notfallpsychiater ...
Lehrer H.: Jetzt werde ich langsam nervös, jetzt spür ich es hier unten.
Spieler: Gut, das Sie es mitteilen.
Lehrer H.: Ich spüre meinen Ärger, wie er langsam hochkommt, ist das gut so?
Spieler: Schauen wir mal, wie Sie damit umgehen.
(Spielers Pager meldet sich)
Lehrer H.: Vielleicht haben sie jetzt einen wirklichen Notfall.
Spieler: Das kann sein.
(Spieler telefoniert)
Spieler: Trinken Sie doch einen Kaffee dazwischen.
Lehrer H.: Geht’s noch länger? Machen Sie mich nicht fertig!
(H. geht in die Küche, kocht Kaffee)
(Spieler spricht mit jemandem)
(5 Minuten später)
Lehrer H.: Wie lange geht es noch?
Spieler: Ich hoffe nicht mehr lange.
Lehrer H.: Das ist eine Provokation, ich habe es schon gemerkt.
(5 Minuten später)
Lehrer H.: Ich nehme das ganze nicht mehr ernst. Er möchte mich einfach in die Weissglut treiben. Mir ist das Wurst, ich habe Zeit.
Spieler: Das ist alles abgemacht, dass man Sie provoziert und stört oder wie?
Lehrer H.: Das ist meine Ansicht.
Spieler: Wie fest ist denn diese Ansicht?
Lehrer H.: Keine Ahnung.
Spieler: Haben sie das Gefühl, das könne auch ein Irrtum sein, oder ist das wirklich vom System her, dass auch ich sie provozieren soll?
Lehrer H.: Ich glaube, Sie wollen mich provozieren.
Spieler: Also, ich bin ein Teil des Systems, dass den Anruf extra gemacht hat, um Sie zu testen?
Lehrer H.: Das würde ich so sagen. Aber das ist meine Meinung, ich weiss nicht, ob es stimmt. Aber es hört irgendwann einmal auf? Oder ist das ein Leben lang?
Spieler: Nein, nein.
Lehrer H.: Wenn’s ein Leben lang ist, dann ... dann würde ich sagen, das Leben ist mir zu kostbar um mich beüben zu lassen bis zum geht nicht mehr.
Spieler: Sehen Sie, ich bin in der schwierigen Situation, dass ich jetzt beurteilen muss, müssen Sie in die Klinik gehen, oder kann man Sie hier lassen.
Lehrer H.: (lacht) Und was würden sie sagen?
Spieler: Sie müssen in die Klinik.
Lehrer H.: Vergessen Sie es!
Spieler: Es ist in dieser kurzen Zeit nicht möglich gewesen, Sie wirklich fair
zu beurteilen.
Lehrer H.: Jetzt hört bei mir der Spass auf.
Spieler: Auf Grund der Vorgeschichte und auch jetzt, Sie haben einfach zu wenig Distanz zu allem, oder.
Lehrer H.: Ich habe sehr viel Distanz.
Spieler: Weil ich jetzt eigentlich die Verantwortung habe, quasi Sie beurteilen muss, ob Sie aktuell hier bleiben können oder nicht, und ich würde Sie gerne hier lassen, aber weil ich nicht so ganz sicher geworden bin, ob das wirklich geht, kann ich diese Verantwortung nicht wirklich übernehmen.
Lehrer H.: Ich übernehme die Verantwortung für meine Wohnung, ist das gut?
Spieler: Ja, das können Sie eben nicht.
Lehrer H.: Aha, das kann ich auch nicht. Jetzt wird es mir zu blöd ...
Spieler: Das ist jetzt einfach die Situation ...
Lehrer H.: Jetzt wird es mir einfach zu blöd, jetzt möchte ich Sie gerne bitten, aus meiner Wohnung zu gehen.
Spieler: Das werde ich jetzt gerade machen.
Lehrer H.: Und ganz nett bitte ich Sie.
Spieler: Kein Problem!
Lehrer H.: Und ohne Drohung, denn jetzt wird das Spiel für mich ernst. Und dann ist es kein Spiel mehr und dann geht es nur noch über das Juristische.

Dr. Marc Meier - Vertrauensarzt bei den Gesundheitsdiensten

Nach der Kündigung nahm Lehrer H. einen Termin beim Amtsarzt Dr. Meier wahr. Herr Dr. Meier, der sog. Vertrauensarzt, machte auf Lehrer H. keinen sehr kompetenten Eindruck. Er war nervös und seine komplizierten, verschachtelten Sätze waren gespickt mit leeren Worthülsen. Er schien chronisch überfordert zu sein, was sich im Gespräch mit ihm, dann auch bestätigte. Er erlaubte H. das Gespräch auf Band mitzuschneiden, entschuldigte sich aber gleichzeitig dafür, dass er dann halt nicht mehr so spontan sprechen könne, wie er das eigentlich wolle. Hier das leicht gekürzte Tondokument:

Meier: Also, Sie möchten, dass wir ein wenig zusammen sprechen, was ist passiert und was meine Sicht ist von den Sachen, oder was erwarten sie auch noch von diesem Gespräch? Sie haben mir im Mail ja geschrieben, gewisse Sachen, ...

Lehrer H.: Ich habe Ihnen schon am Telefon gesagt, dass ich gemobbt werde. Bis jetzt hat das niemand wirklich ernst genommen. Man hat mich in eine Eskalationsspirale getrieben, wo ich am Schluss im Gefängnis gelandet bin und jetzt ein Verfahren wegen „Drohung“ am Hals habe. Ganz viele sind daran beteiligt, dass es so weit gegangen ist. Ich bin total unschuldig, ich bin auch ein guter Lehrer, ich habe genügend Eltern, die hinter mir stehen, die sagen, dass ich ein guter Lehrer bin. Und Frau Jenö will mich weghaben. Das ist der Punkt. Ich lasse mich weder psychiatrisieren, noch kriminalisieren, und ich habe einfach das Gefühl, dass Sie derjenige sind, der mir den Stempel aufdrücken soll: Herr Lehrer H. kann und darf nicht mehr Schule geben. Das ist mein Eindruck.

Meier: Meine Einschätzung der Situation, von dieser Zeit, von einigen Wochen oder ein, zwei Monaten ist, ist gewesen, auf Grund, deren Sachen die man mir erzählt hat, auf Grund von diesem ersten Telefongespräch, ... , auf Grund von diesen Vorfällen, von der Entwicklung der Lage, die man mir geschildert hat, von den E-Mails, von denen ich zum Teil Kopien bekommen habe, ist eine Situation, in der ich gedacht habe, dass Sie möglicherweise nicht alles überblicken ...

(H. verlangt Akteneinsicht von ihm. Er verweigert diese. Er wolle das juristisch
abklären. Er blättert in den Akten.)

Meier: Sie haben mir da ziemlich zu tun gegeben.

Lehrer H.: Nicht ich habe zu tun gegeben, sondern die Leute, die mich so weit getrieben haben, die geben zu tun.

Meier: Das kann man vielleicht auch so formulieren. Also, ich hatte den Eindruck, dass aus dem bisherigen Verlauf, dass ich davon ausgehen muss, dass Herr Lehrer H. die Tragweite des Geschehens und die Realität nicht vollständig einschätzen kann.

Lehrer H.: Begründen Sie mal, wie sie auf das kommen. Was heisst das konkret.

Meier: Ich habe mir gedacht, dass auf Grund dieser Aktenlage, dieser E-Mails und dieser Sachen, die man mir erzählt hat, und diesem Telefonat, das wir geführt haben, wo ich das Gefühl hatte, ... am Anfang hatten Sie auch ein wenig komisch reagiert, hat sich ein Gesamtbild ergeben, dass ich mir gedacht habe, es sei abklärungsbedürftig. Also man müsste da, das psychiatrisch untersuchen. Ich weiss auch nicht, was sie haben, und ganz sicher, ob sie etwas haben, aber es hat mich gedünkt, es sei nötig, dass man da schaue. Schliesslich war ich auch so weit, dass ich ihnen vorschlagen wollte, sie sollten selber einen auswählen, das muss nicht einmal einer sein, den ich auswähle, weil sich die Situation so hat eskaliert.

Lehrer H.: Sie hat sich nicht eskaliert, man hat sie zum Eskalieren gebracht.

Meier: Das kann ich jetzt nicht beurteilen, das ist jetzt ihre Sicht, das kann durchaus zutreffen, vielleicht habe ich eine andere Ansicht, das müsste man diskutieren. Ich habe mir am Schluss gedacht, eigentlich wäre es noch gut, wenn ich in einem Gespräch wie heute, jetzt ist halt etwas Zeit verschoben, bzw. möglicherweise auch so ziemlich... der Zug schon ziemlich abgefahren, bezüglich administrativen Sachen, ... bezüglich der Schule, so weit ich das einschätzen kann, ist die Sache eigentlich gelaufen, aber offenbar ja nicht, weil Sie vielleicht weiterhin noch anfechten wollen, oder was auch immer, jedenfalls in diesem Moment, wenn ich mit ihnen hätte reden können, was ich ihnen vorgeschlagen hätte ... dass ich Ihnen eine Brücke bauen würde, dass Sie irgendeinen Psychiater auswählen könnten, ... und dass der nachher Bericht erstattet, und nachher sagt was er meint, und zwar nicht jedes Detail, sondern nur bezüglich seiner Einschätzung einer allfälligen Bedrohung, der Funktion der Arbeitsfähigkeit, das ist das was ich hier immer beurteile, wo mir eine Rückmeldung geben könnte. Vielleicht war es auch nur phasenweise, jetzt wirken sie sehr vernünftig, aber es hat möglicherweise auch Phasen, wo man einfach ein wenig das Gefühl gehabt hat, jetzt ist das nicht mehr so, wie man sich das standardmässig vorstellt, von jemandem ...

Lehrer H.: Haben Sie das jetzt gehört, ... oder ist das Ihre eigene Meinung?

Meier: Das sind Sachen, die ich zusammengestellt habe, aus den Informationen, die ich bekommen habe. Ich habe sie ja nicht gesehen.

Lehrer H.: Ich hatte zu dieser Zeit viele anonyme Telefonanrufe.

Meier: Eben, das habe ich mir gedacht, aber ich habe mit auch gedacht, hoppla, da ist etwas nicht gut, man kann natürlich in die Enge getrieben werden, und dann langsam hängt es einem aus, das ist schon so, das ist schon möglich.

Lehrer H.: Jetzt haben Sie etwas Gutes gesagt, ...

Meier: Ja, das ist eben so Zeug, das ich nicht so gerne habe, wenn Sie es aufnehmen. Aber item. Darum werde ich auch vorsichtig sein mit solchen Aussagen. Ich möchte auch nicht aussagen, dass das bei Ihnen der Fall war, es war eine allgemeine Aussage.

Lehrer H.: Aber ich möchte Ihnen das sagen, Herr Meier, ich bin so in die Enge getrieben worden, wie ich in meinem Leben noch nie in eine Enge getrieben worden bin. Und Sie wissen das auch.

Meier: Ja, das ist mir aus Ihrer Vorgeschichte bekannt, dass so etwas nie passiert ist, dass Sie quasi so an die „Kasse“ gekommen sind ... Von gewissen Personen ist eine zunehmende Bedrohung aufgefasst worden, und ich habe nachher aus diesen Informationen ... was mich beeindruckt hat und zu meinen Schlussfolgerungen, so weit sie möglich waren, hat geleitet ist, ... gewisse Verhaltensweisen, ...

Lehrer H.: Werden Sie jetzt mal konkret.

Meier: Konkret kann ich Ihnen nicht alles im Detail sagen. Aber es sind gewisse Personen und gewisse andere Lehrerinnen und vielleicht auch Lehrer, haben sich irgendwo nicht mehr wohl gefühlt, sie haben langsam Angst bekommen, sie haben das Gefühl gehabt, da ist etwas nicht mehr gut, da ist etwas Unberechenbares vielleicht, wo sie sich einfach nicht mehr wohl fühlen, und dass sie als Bedrohung empfunden haben. Auf Grund Ihrer E-Mails habe ich auch das Gefühl bekommen, dass Sie Sachen konstruieren, vielleicht ist das ein wenig weit gegangen, dass Sie gewisse Welten aufbauen, die Sie im Moment ganz gut vertreten, die ganz vernünftig tönen, vom Komplott, und das kann auch durchaus sein, ich kenne doch das ED nicht, aber da in diesen E-Mails hat es wirklich zum Teil danach getönt, und da sind Sie recht eskaliert zum Teil auch in der Wortwahl und in den Vermutungen, Formulierungen und vielleicht auch in den Anschuldigungen, wo ich mir gedacht habe, ich muss annehmen, dass Sie möglicherweise, oder ich muss annehmen, dass Sie nicht nur möglicherweise, ich muss annehmen, dass Sie die Realität nicht mehr ganz richtig einschätzen können. Und dann habe ich mir gedacht, dass ist unberechenbar, nachher ist am Schluss noch in der letzten Woche das Wort „Tschanun“ gefallen, Tschanun ist glaube ich in Bern gewesen ... wo er etwas vollbracht hat ... oder war es in Zürich? ... Da habe ich gedacht jetzt ist der Moment, wo ich es auch nicht mehr im Griff habe, wo ich es weitergeben muss. Wo ich sie nicht mehr abschätzen kann, was passiert. Und vor allem konnte ich nicht mehr mit Ihnen reden.

Lehrer H.: Wir haben zwei Mal miteinender gesprochen.

Meier: Ja, am Telefon, stimmt. Eh, aber euch nicht gesehen. Und ich konnte das nicht mehr verantworten, und ich musste das weitergeben. Und dann habe ich Frau Jenö gesagt, sie solle Anzeige erstatten, wenn sie sich bedroht fühlt.

Lehrer H.: Sie haben das gesagt?

Meier: Ja, ... ich konnte das nicht mehr verantworten. Ich hatte die Situation nicht mehr im Griff. Ich musste es weitergeben. ...

Lehrer H.: Herr Meier, ich sage Ihnen jetzt mal welche Angst ich gehabt habe, dass ich nicht zu Ihnen gekommen bin.

Meier: Der Vertrauensarzt ist jemand, wo man ein bisschen Angst hat, aber ich habe versucht, das etwas zu überbrücken, aber es hat nicht gereicht.

Lehrer H.: Herr Meier, ich bin im Voraus von Herr Baerlocher als Selbstmörder und als Amokläufer beschrieben worden, bei meiner Wohngemeinde, wo ich Steuern bezahle, seit 15 Jahren, wo ich ein unbescholtener Bürger bin, wissen Sie wie einem das Angst macht, wenn jemand einem sagt man sei ein Amokläufer und ein Selbstmörder und die Vormundschaftsbehörde solle Schritte unternehmen, wissen Sie wie bedrohlich das ist? Wissen sie, was ich da vor mir gesehen habe: Die holen mich in der Zwangsjacke ab, und ich bin am Schluss in einer Klinik und bekomme Spritzen und Tabletten und kann am Schluss nicht mehr selber über mich entscheiden, das war meine „Sau-Angst“ und die hat Herr Baerlocher mit seinem Brief ausgelöst.

Meier: Aber wenn Sie zu mir gekommen wären um zu reden, dann wäre das so gekommen, wie jetzt, ...

Lehrer H.: Aber das habe ich nicht gewusst, Herr Meier.

Meier: Aber gut, sie hätten vielleicht „connections“ ..

Lehrer H.: Ich habe gar keine „connections“, ich war noch nie beim Amtsarzt. Es hat mich noch nie jemand dorthin gezwungen, wie das Frau Jenö gemacht hat. Frau Jenö hat gesagt, ich könne und dürfe nicht mehr Schule geben. Sie hat überhaupt keinen Grund das zu sagen. Der einzige Grund ist der, dass sie mich hinausekeln will aus dieser Schule. Das ist der Punkt.

Meier: Ich habe nicht gesagt, alles was Sie sagen sei falsch, ich habe einfach das Gefühl gehabt, es sei so massiv, uns so viel und so extrem, und so unberechenbar, das ich einfach das Gefühl gehabt habe, Sie verkennen zum Teil die Realität ...

Lehrer H.: Herr Meier, sagen Sie mir bitte, was ist denn die Realität?

Meier: Da müssten wir wahrscheinlich länger darüber diskutieren, aber ...

Die Realität ist das, was allgemein von einer überwiegenden Mehrheit von Leuten, die möglichst aus verschiedensten Blickrichtungen, die möglich nicht zu viel miteinander zu tun haben, als nicht quasi ein Filz oder eine Mafia oder was, sondern aus verschiedensten Leuten, von verschiedensten Blickwinkeln zu verschiedensten Zeiten irgendwie allgemein auch anerkannt wird, das ist ungefähr das, was ich als Realität bezeichnen würde. (...) Ich habe einfach das Gefühl gehabt, man müsse mal eine Check machen, nachher ist Herr Dr. Spieler gekommen, nachher sind Sie ins Gefängnis gekommen, und dann haben Sie mit dem Staatsanwalt gesprochen während fünf Stunden, er hat Sie wieder freigelassen. Das hat Ihnen vielleicht auch gezeigt, dass das Staatssystem funktioniert, also dass nicht alles vorbestimmt ist, wie eine Maschine, wo man einfach reinkommt und man hat keine Chance. Sie haben vielleicht auch gemerkt, dass dort einigermassen noch ein gewisses Gleichgewicht ist. Klar ist jetzt für Sie auch nicht alles gut herausgekommen jetzt am Schluss, insbesondere mit der Schule, aber ich sage jetzt mal bezüglich Polizei, Staatsanwaltschaft, Psychiater hat das Zeug, es ist zwar nicht lustig gewesen, was mit Ihnen passiert ist, aber es ist doch so rausgekommen, dass Sie nicht in der Psychiatrie und zwangsmediziert und abgeschlossen sind und nicht mehr ihren freien Willen haben und für ewig und immer verschwunden sind.

Lehrer H.: Ich habe meinen Job verloren.

Meier: Ja, das ist etwas anderes.

Lehrer H.: Das ist meine Existenz!

Meier: Das ist nicht wegen dem, was da passiert ist, sondern ...

Lehrer H.: Das ist genau wegen dem. Nachher konnte man mich in die Zeitung bringen, nachdem ich im Gefängnis war, und dann konnte man mir künden, wissen Sie das ist eine Eskalationsspirale, die aufgebaut worden ist.

Meier: Die Kündigung ist nicht wegen diesen Ereignissen passiert, sondern wegen vielem anderen. (...) Es tut mir leid, wie alles herausgekommen ist für sie, aber es ist zum grössten Teil, meine ich, eigentlich nicht meine Schuld, sag ich jetzt einfach mal, aber lassen wir das. Das Bild, der Bedrohung habe ich wirklich auch gehabt, ich muss dazu stehen, dass ich Frau Jenö dazu geraten habe, zur Polizei zu gehen, dass ich das dort auch vertreten habe, dass man dort jemand einschalten muss, ... dass die Polizei und der Psychiater, der FFE-Arzt von Basel-Land und mit dem habe ich telefoniert, ich habe mit dem Richter von Basel-Land telefoniert, ich habe geholfen, das zu koordinieren, seien sie mir nicht zu fest böse. Ich bin auch beauftragt worden, von meinen Vorgesetzten.

Lehrer H.: Wer ist das?

Meier: Ja, wer meine Vorgesetzten sind, das können sie selber nachlesen, das geht hinauf bis zu den Regierungsräten. Es war nicht meiner, sondern der vom ED.

Lehrer H.: Herr Eymann?

Meier: Ja, der war irgendwo auch involviert gewesen, und meine höheren Vorgesetzten hier auch. (Wiederholt sich wieder)

Lehrer H.: Ich habe ihnen noch einmal telefoniert am Freitag Abend und ich habe Ihnen gesagt, Herr Meier es ist alles o.K., ich habe mich im Griff, lassen sie mich bitte einfach in Ruhe.

Meier: Das war für mich in diesem Moment natürlich nicht mehr möglich.

Es war schon so viel passiert, ich habe mir diese Sache zurechtgelegt gehabt, aus all diesen Sachen, die ich bekommen habe, und wenn sie mich natürlich anrufen, mitten im Geschehen drinnen, ist das für mich eine Zusatzinformation

Lehrer H.: Ich habe Sie angerufen, weil ein Polizist bei mir gewesen ist, mit dem hatte ich ein gutes Gespräch, dieser Polizist sagt aber nachher, ich hätte nur gelacht, merken sie etwas?

Meier: Ja, das ist ein Element.

Lehrer H.: Das ist ein Element, aus dieser ganzen Scheisse. (...)

Meier: Ich weiss einfach, dass die lokalen Polizisten, die zu ihnen gekommen sind, die Situation eigentlich als unbedrohlich eingeschätzt haben und wieder abgezogen sind.

Lehrer H.: Unbedrohlich? Das ist aber interessant!

Meier: Ja, oder alles ist o.k., er ist „zwäg“, er macht sich nichts selber, er macht niemand anderem etwas und sind wieder abgezogen. Das hat es dort geheissen.

Lehrer H.: Warum hat man denn dort die ganze Scheisse nicht gestoppt?

Meier: Ja, weil die Bedrohung von mir eingeschätzt war. Ich hatte es nicht mehr im Griff, ich musste es weitergeben. Ich stand zur Verfügung um mit Baselland zu sprechen und zu sagen, welches meine Eindrücke sind. (Er liest etwas aus seinen Akten. Er gibt zu, Herr Rosa informiert zu haben.) ... die geäusserten Drohungen sind deutlicher geworden ...

Lehrer H.: Ja, das möchte ich mal hören, was sind das für Drohungen? Wissen sie, das stimmt nicht, das sind Verleumdungen ...

Meier: Ich kann natürlich auch nicht einfach, wenn Leute aus dem Erziehungsdepartement Facts an mich herantragen, dann kann ich nicht von vorne rein sagen, das stelle ich in Frage und ich konnte mit ihnen ja auch nicht reden.

Lehrer H.: Doch sie konnten zweimal mit mir am Telefon reden.

Meier: Aber nicht sehen, ich musste mir einfach ein Bild machen, (er liest wieder weiter aus der Akte) ... ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischer Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE. Stand Freitag Abend.

Lehrer H.: Wissen Sie, die Freiheit geht mir über alles, und wenn mir meine Chefin sagt, ich könne und dürfe nicht mehr Schule geben, und mich einfach freistellt, dann ist das für mich eine Provokation sondergleichen. Und dann ist bei mir noch eine Liebesbeziehung auseinandergebrochen, ich weiss nicht, ob sie das wissen, ... und das hat mich für 24 Stunden wirklich in ein Loch geworfen, ...

Meier: Das habe ich, glaube ich, nicht gewusst.

Lehrer H.: Aber jetzt wissen sie es. Ich habe mich unterdessen sehr erholt und es ist mir gekündigt worden, das Schlimmste, was mir im Moment überhaupt passieren kann, ich darf nicht mehr arbeiten, ich liebe meinen Beruf, ... über alles, weil ich wahnsinnig gerne arbeite, ich gebe wahnsinnig gerne Schule, für mich ist das eine akute Belastung jetzt, verstehen sie das? Darum bin ich jetzt auch bei ihnen. Ich möchte bei ihnen deponieren, dass das was jetzt mit mir passiert, das was jetzt alles gemacht worden ist, dass ich in dieser Situation drin bin, das belastet mich psychisch sehr. (....)

Meier: Ich finde es schade für jeden Mitarbeiter, bei dem es schlecht herauskommt. Ich bin da als Vertrauensarzt, ... ich bin eigentlich für den Personaldienst da, also für den Arbeitgeber, aber ich bin auch für den Patient da, es wird zum Teil ein wenig verschieden gesehen, ich bin stark natürlich dem Arbeitgeber unter... ehm, Untergebener, also nicht Untergebener, sondern, ... letztlich ist er mein Brötchengeber, aber meine Definition von meinem Job ist neutral zu sein, und eigentlich bin zwischen dem Personaldienst, ... das sind jetzt auch wieder heikle Passagen, die sie da bekommen, aber ich bin zwischen dem Personaldienst und dem Arbeitnehmer und der Pensionskasse, dass darf ich übrigens auch gerade erwähnen in diesem Zusammenhang. Ich bin eigentlich auch ein Beschützer der Pensionskasse, ich habe nicht unbedingt so gern, wenn unnötige Renten passieren würden. (...)

Lehrer H.: Was können Sie für mich noch tun?

Meier: Was ich jetzt noch machen kann, ist zur Verfügung zu stehen für so Gespräche wie jetzt, ich glaube ich kann nicht sehr viel bewirken gegenüber dem Arbeitgeber ... Meine Einschätzung, zum Beispiel, ob Sie jetzt gesund sind, oder nicht gesund sind, dass Sie kein Amokläufer sind uns so, ich muss sagen jetzt im Gespräch machen Sie einen recht guten Eindruck, Sie sind zum Teil ein wenig aufgeladen und Sie haben ihre Meinung, ich habe auch meine Meinung, ich kann nicht gross mehr Aussagen machen als dann, von mir aus gesehen hat sich das Zeug in dieser Zeit eher positiv entwickelt, ich denke, das geht in die richtige Richtung, ich habe jetzt nicht Angst gehabt mich mit Ihnen zu treffen.

Lehrer H.: Haben Sie für heute noch jemanden aufgeboten vom Sozialdienst?

Meier: Ich habe schon ein wenig Respekt vor der Situation, sie sind nicht gerade irgend jemand, aber ich bin letztlich froh gewesen, ich habe nicht allzu fest Angst gehabt, ich habe mir schon einige Gedanken gemacht, habe meine Praxisassistentinnen sicher informiert, dass Sie kommen und meinem Kollegen habe ich es auch noch gesagt, es ist eine spezielle Situation, Sie haben uns Eindruck gemacht und Angst gemacht, es ist jetzt einfach so.

Lehrer H.: Ich kann das nicht nachvollziehen.

Meier: Wir müssen dazu stehen, dass wir einfach Angst gehabt haben und dass wir die Situation einfach so eingeschätzt haben und ich habe eigentlich wenig Angst gehabt, Sie hierher einzuladen, ein bisschen habe ich gedacht, ja es ist nicht einfach irgend jemand, aber ich bin froh gewesen, dass das jetzt mal ein erster Schritt war ... ich habe Ihnen erzählt, was ich gemacht habe, ich habe Ihnen nicht jedes Detail erzählt, ich habe Ihnen keine Akteneinsicht gewährt und jetzt müssen wir einfach weiterschauen. Es gibt manchmal Verhärtung und Zuspitzung der Situation und manchmal machen sich die eleganteren Wege zu, also ein Weg wäre vielleicht gewesen, Sie wären damals gekommen, ich möchte nicht sagen, dass das die Lösung aller Probleme gewesen wäre ...
beim ersten Aufgebot, wo ich mit Ihnen telefoniert habe, habe ich vielleicht zu wenig gesagt ...

Lehrer H.: Es war kein Aufgebot, sie haben gesagt, es sei freiwillig, sie könnten mich nicht zwingen und ich wollte nicht kommen, weil ich mich gesund gefühlt habe. Dort habe ich noch nicht gewusst, dass man mir die Sondereinheit auf den Hals hetzt.