Sonntag, 3. Mai 2009

Dr. Christoph Meyer - Personalrekurskommission


Der neuste Entscheid der Personalrekurskommission Basel-Stadt vom 27.1.2009 gegen Lehrer H. ist in seiner Einseitigkeit kaum mehr zu überbieten: Dr. Christoph Meyer, lic. iur. Antonina Stoll und Gregor Stebler sind einstimmig der Meinung, die rechtswidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Lehrer H. sei rechtmässig. Es sei eine “schwere Pflichtverletzung”, dass Lehrer H. sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Dabei stützt sich die PRK auf ein Schreiben des stellvertretenden Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der laut PRK eine “unabhängige psychiatrische Begutachtung” zur “rechtsgenüglichen Abklärung" der "Arbeitsunfähigkeit” als "unabdingbar" erachte. Dabei verkennt die PRK leider, dass Odenheimer in seinem Bericht den Ausdruck "Arbeitsunfähigkeit" überhaupt nie verwendet und Lehrer H. in Wirklichkeit völlig gesund, aber "freigestellt" ist. Allerdings leidet der Lehrer seit längerem an einer permanenten Mobbing-Kampagne, die vorläufig im neusten Entscheid der PRK gipfelt. Offensichtlich ist Lehrer H. aber psychisch derart robust, dass er dem arglistigen Behördenfilz noch immer genügend Widerstand entgegenzusetzen vermag. Dass die angeblich “unabhängige” Personalrekurskommission in ihrem Entscheid sämtliche Beweismittel des Lehrers ignoriert und totschweigt, ist ein klarer Hinweis auf ein systematisch organisiertes Behörden-Mobbing. Auch die PRK ist im Besitz einer Tonbandaufnahme, die klar beweist, dass Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler versucht, den ehrlichen Lehrer etwa zwei Stunden lang mit grenzüberschreitenden Fragen über den Tisch zu ziehen. Das Tondokument beweist ebenfalls, dass Lehrer H. im Gespräch mit Dr. Spieler immer ruhig und korrekt bleibt und sich von den behaupteten Gewaltphantasien der OS Rektorin Gaby Jenö deutlich distanziert. Dennoch behauptet Dr. Spieler in seinem Bericht an die Basler Staatsanwaltschaft, Lehrer H. habe sich mit dem Amok-Läufer Günther Tschanun “identifiziert”. Dass genau das Gegenteil richtig ist, ist allerdings ebenfalls auf dem zufällig entstandene Mitschnitt des Gesprächs eindrücklich zu hören. Leider wird die Existenz des brisanten Tondokuments im Entscheid der PRK nicht einmal erwähnt. Lieber stützt sich die PRK auf die böswillig konstruierten Akten und die zweifelhaften Angaben des stellvertretenden Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der anlässlich einer ”vertrauensärztlichen Untersuchung” bei Lehrer H. zwar keine Krankheit diagnostizieren kann, aber trotzdem die Empfehlung an Lehrer H. abgibt, sich von Dr. Daniel Fasnacht begutachten zu lassen. Dass das Verwaltungsgericht im fragwürdigen Vorgehen der Behörden weder eine "Verschwörung" noch "Mobbing" erkennen will und die Strafverfolgungsbehörde sich beharrlich weigert, Anklage gegen die in den Mobbing-Filz verwickelten Personen zu erheben, zeigt klar, dass in Basel-Stadt der Orwell-Staat zur Realität geworden ist.