Samstag, 27. Dezember 2014

Lehrer H. - Angeklagter im Strafprozess vom 5.2.15


Seit 2006 wird Lehrer H. von den Beamten und Behörden aus Basel-Stadt massiv terrorisiert. Seine Chefin Gaby Jenö entliess ihn, mit der Begründung, er habe sie bedroht und er sei selbst- und fremdgefährlich. Die Medien berichteten ganz im Sinne des Machtfilzes. Bis auf den heutigen Tag führte kein einziger Journalist mit Lehrer H. ein autorisiertes Interview. Doch wer ist eigentlich dieser Lehrer H. wirklich?

Lehrer H. arbeitete von 1984-2006 als Lehrer im Kanton Basel-Stadt, bis er von seiner neuen Chefin Gaby Jenö aufs massivste verleumdet wurde. Er sei psychisch krank und selbst- bzw. fremdgefährlich, behauptete die kriminelle OS-Rektorin. In Wirklichkeit war Lehrer H. kerngesund und freute sich jeden Tag auf seine Schülerinnen und Schüler. Den jungen Menschen etwas beizubringen, war seine Lebensaufgabe Nr.1. Für Lehrer H. war klar, dass er seine Schützlinge zu kritisch denkenden Menschen erziehen musste, der Staat sah das offensichtlich etwas anders. Der gesamte Basler Machtfilz fühlte sich bedroht, durch einen Lehrer, der seine Gedanken von Freiheit, Gerechtigkeit und Liebe auch in seinen Musicals immer wieder thematisierte und mit den Kindern regelmässig mit grossem Erfolg aufführte. Das System, das die Bürgerinnen und Bürger in erster Linie kontrollieren und finanziell aussaugen wollte, machte den Lehrer kurzerhand zum gefährlichen Bedroher. Er sei ein potentieller Selbstmörder und ein potentieller Amokläufer, hiess es in den Schreiben, die im Basler Erziehungsdepartement von kriminellen Beamten fabriziert wurden. Offensichtlich fühlte sich das Basler Erziehungsdepartement von einem Lehrer bedroht, der sämtliche Formen von Faschismus hasste und seinen Schülerinnen und Schülern immer wieder empfohlen hatte, sogenannten Autoritäten zu misstrauen.

Dass es in totalitären Staaten gefährlich ist, die Wahrheit auszusprechen, war Lehrer H. bekannt, denn er hatte bei einem Professor Geschichte studiert, der ebenfalls massiv vom politisch korrekten System gemobbt worden war. Als H. allerdings merkte, dass er als sog. Lehrperson seine Schülerinnen und Schüler ebenfalls mit totalitären Inhalten indoktrinieren sollte, begann Lehrer H. Widerstand zu leisten. Ab dem Zeitpunkt, wo er von Gaby Jenö zum ersten Mal mit den Thema "Gender-Mainstreaming" konfrontiert wurde, merkte er, dass ihm da eine Ideologie untergejubelt werden sollte, die mit seiner bisherigen Lebenserfahrung nicht kompatibel war. Erst nach seiner Entlassung wurde ihm bewusst, dass diese neue Ideologie, die Waffe der neuen Faschisten war, die ihn mit allen Mitteln loswerden wollten. Auch die Nazis hatten andersdenkende Lehrer aus ihren Ämtern gejagt und diese in psychiatrischen Kliniken oder Konzentrationslagern physisch und psychisch gefoltert, wenn sie die damals geltenden politischen Wahrheiten nicht adaptieren wollten. Heute sind nicht mehr die Nazis an der Macht, sondern die politisch korrekten Gutmenschen, die uns mit ihren linken Ideologien zu angepassten Zombies umformen wollen.

Doch wie funktioniert eigentlich der politisch korrekte Faschismus? Der politisch korrekte Faschismus ist eine direkte Gefahr für unsere freiheitlichen Grundrechte. Zu Themen wie Homosexualität, Holocaust, Masseneinwanderung, Klimawandel, Islam, Judentum, Feminismus, Faschismus, Zionismus, Aids, Neue Weltordnung und anderen Tabu-Themen dürfen wir uns nur noch politisch korrekt äussern. Wir sollen offensichtlich zu toleranten Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden, die es sogar tolerieren, wenn die Menschenrechte von kriminellen Justiz-Behörden täglich mit Füssen getreten werden. Wer das bösartige Spiel des Macht-Kartells durchschaut, wird in der Psychiatrie so lange behandelt, bis er sich dem System unterwirft.

Lehrer H. hatte allerdings keine Lust auf Psychiatrie. Deshalb versucht der Basler Machtfilz den völlig integren Lehrer nun mittels Strafverfolgung finanziell endgültig zu ruinieren. Staatsanwätin Eva Eichenberger, die in sämtlichen Mobbing-Aktivitäten gegen Lehrer H. keine Straftatbestände erkennen wollte, drehte den Spiess einfach um: Die Freie Meinungsäusserung von Lehrer H. verdrehte sie zur sog. Üblen Nachrede und Verleumdung und das Recht des Lehrers auf ein faires Verfahren wurde mit dem Vorwurf der angeblich Falschen Anschuldigung ausser Kraft gesetzt. Dass die selbe Staatsanwältin, welche die Mobbing-Crew aus dem Basler Erziehungsdepartement von sämtlichen Straftatbeständen freigesprochen hatte, sich jetzt massiv auf den gemobbten Lehrer einschiesst, ist ein bisher nie dagewesener Skandal. Bis auf den heutigen Tag will das Basler Appellationsgericht nicht erkennen, dass das kriminelle Verhalten dieser Staatsanwältin die Glaubwürdigkeit der Basler Justiz massiv beschädigt.

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Felicitas Lenzinger - Vorsitzende Präsidentin Strafgericht BS

Heute hatte Lehrer H. endlich mal die Gelegenheit Felicitas Lenzinger, die Vorsitzende Präsidentin des Basler Strafgerichts kennen zu lernen. Freundlich beschwerte sich Lehrer H. bei ihr darüber, dass ihm in dieser Woche bereits zum 2. Mal der Zutritt zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verwehrt worden sei. Lenzinger wusste sofort, dass es sich dabei nur um die Gerichtsverhandlungen von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann handeln konnte. Jeder Gerichtspräsident könne willkürlich und ohne Begründung mündliche Verfügungen erlassen, um Bürgerinnen und Bürger von öffentlichen Gerichtsverhandlungen auszuschliessen, belehrte sie den Lehrer. Diese Auskunft konnte Lehrer H. fast nicht glauben, weil er bisher der Meinung war, dass Willkür an den Basler Gerichten verboten sei und er fragte nach, wo denn das nachzulesen sei. Lenzinger verwies den Lehrer auf die Schweizerische Strafprozessordnung, konnte aber den entsprechenden Artikel nicht nennen. Als H. es genauer wissen wollte, wurde Lenzinger ungeduldig und drohte dem Lehrer mit einem Hausverbot. Anstelle einer brauchbaren Auskunft, verwies die Juristin den Lehrer schliesslich auf den Rechtsweg. Die von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erlassene mündliche Verfügung könne beim Appellationsgericht angefochten werden. Dann forderte Lenzinger Lehrer H. auf, das Gerichtsareal umgehend zu verlassen. Die beiden Gerichtsdiener Gschwind und Strahm begleiteten Lehrer H. aus dem Gerichtsgebäude.

Dienstag, 16. Dezember 2014

Enrico Rosa - Kronzeuge im Prozess gegen Lehrer H.


Die Akten im Mobbing-Fall Lehrer H. beweisen klar, dass Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer und Thomas Baerlocher den beliebten und engagierten Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzugs (FFE) aus dem Verkehr ziehen wollten. Dass dieser bösartige Plan misslang, hat Lehrer H. einem Richter im Kanton Basel-Land zu verdanken. Der Baselbieter Richter Enrico Rosa spielte das böse Spiel der Mobbing-Crew nicht mit und entschied, dass die Voraussetzungen für einen FFE bei Lehrer H. nicht gegeben seien. Es ist an dieser Stelle festzuhalten, dass Enrico Rosa der einzige Staatsfunktionär war, der sich an dem bösartigen Mobbing gegen Lehrer H. nicht beteiligt hatte.

Unterdessen verläuft das Mobbing gegen Lehrer H. nicht mehr auf der psychiatrischen Ebene, sondern auf der juristischen. Weil sich Lehrer H. seit 8 Jahren gegen seine Entlassung wehrt, wirft ihm Staatsanwältin Eva Eichenberger vor, seine Vorgesetzten vorsätzlich verleumdet zu haben. Eigentlich hätte die Staatsanwältin schon lange merken sollen, dass es gerade umgekehrt ist, aber offensichtlich ist es die Aufgabe einer Staatsanwältin die Wahrheit mit allen Mitteln zu pervertieren.

Bis jetzt wurden alle von Lehrer H. erhobenen Beweisanträge von Richter Dr. Lucius Hagemann abgelehnt. Hagemann gehört zum Basler Hagemann-Clan, der mit den beiden Zeitungen Baslerstab und Basler Zeitung die öffentliche Meinung im Kanton Basel-Stadt über Jahre hinweg massgebend prägte. Auch im Mobbingsfall Lehrer H. spielte der Hagemann-Clan eine entscheidende Rolle. Mittels schwer tendenziösen Artikeln wurde Lehrer H. in den beiden Hagemann-Blättern als bedrohlicher Lehrer geschildert, der angeblich Kinder und Schulbehörde bedroht haben soll. Da der Hagemann-Clan diese Lüge bis auf den heutigen Tag nie richtig gestellt hat und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann sich bereits von der Anwesenheit des Lehrers im Gerichtssaal eingeschüchtert und provoziert fühlt, dürfte der Gerichtsprozess gegen Lehrer H. vom 5.2.15 ziemlich einseitig ausfallen.

In Mafia-Prozessen werden Kronzeugen jeweils vorher erschossen. Es ist anzunehmen, dass Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann auch die von Lehrer H. in der Haupverhandlung beantragten Zeugen ablehnen wird. Zum Vorwurf der Befangenheit äusserte sich der Strafgerichtspräsident nur äusserst kurz und genervt:

"Dass ich befangen sein soll, weil ich die Beweisanträge abgelehnt habe bzw. weil ich mit der ehemaligen Verlegerfamilie der Basler Zeitung verwandt bin, ist derart abwegig, dass ich auf eine Stellungnahme verzichte."

Die Tatsache, dass Hagemann den interessierten Lehrer H. gestern ohne ersichtlichen Grund aus dem Gerichtssaal werfen liess, beweist aber, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann bereits durch die Anwesenheit von Lehrer H. eingeschüchtert und provoziert fühlt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass dieser Richter für den bevorstehenden Prozess gegen Lehrer H. eine grandiose Fehlbesetzung ist.

Montag, 15. Dezember 2014

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt



Heute morgen staunte Lehrer H. nicht schlecht, als er den Messerstecher-Prozess am Basler Strafgericht als Zuschauer mitverfolgen wollte. Bereits an der Eingangskontrolle machte ihn ein Gerichtsdiener darauf aufmerksam, dass Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann es verboten habe, Lehrer H. an der öffentlichen Verhandlung teilnehmen zu lassen. Mit diesem Verbot dürfte der Basler Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann einmal mehr bewiesen haben, dass er im Mobbingfall Lehrer H. äusserst befangen agiert. Natürlich hielt sich Lehrer H. nicht an das willkürlich verhängte Verbot von Dr. Lucius Hagemann und mischte sich völlig unauffällig unter das Publikum. Kaum hatte Dr. Lucius Hagemann erkannt, dass Lehrer H. im Gerichtsaal anwesend war, bestellte er seinen Gerichtsdiener, der Lehrer H. aus dem Gerichtssaal entfernen sollte. Vor den Augen der anderen Richter und Richterinnen Christine Burckhardt, Doris Gysin, Karin Isler-Sautter und Robert Planzer unterstellte Dr. Lucius Hagemann dem Lehrer, dieser sei nur in den Gerichtssaal gekommen, um ihn einzuschüchtern und zu provozieren. Lehrer H. wies diese arglistige Unterstellung höflich zurück und verwies auf sein Recht, an der öffentlichen Strafverhandlung als Zuschauer teilzunehmen. Trotzdem befahl Dr. Lucius Hagemann seinem Gerichtsdiener, den Lehrer aus dem Gerichtssaal zu entfernen, obwohl sich Lehrer H. völlig ruhig und korrekt verhalten hatte.

Offensichtlich ist Dr. Lucius Hagemann gegenüber Lehrer H. doch massiv befangen, auch wenn dies Appellationsgerichtspräsidentin lic. iur. Gabriella Matefi anders sieht. Wäre Dr. Lucius Hagemann ein unbefangener Richter, hätte er Lehrer H. im Publikum toleriert. Für Lehrer H. war die giftige Reaktion des Gerichtspräsidenten ein Schock. Entsetzt kündigte er an, Gerichtspräsident Hagemann wegen Amtsmissbrauchs strafrechtlich verfolgen zu lassen. Dieser zeigte sich unbeeindruckt, wohlwissend, dass Strafanzeigen gegen den Justizfilz regelmässig systematisch im Justiz-Sumpf versanden.

Besonders pikant ist die Tatsache, dass Lehrer H. am 5.2.2015 selber vor Gericht steht. Ein Dreiergericht unter der Leitung von Dr. Lucius Hagemann wird darüber befinden, ob Lehrer H. seine Vorgesetzten verleumdet hat oder nicht. Dass ausgerechnet dieser Richter über die weitere Zukunft von Lehrer H. entscheidet, dürfte beim völlig unschuldigen Pädagogen wenig beruhigend wirken. Die Erfahrungen, die Lehrer H. mit der Basler Justiz bisher erleben durfte, waren zu 100 Prozent negativ. Unter dem Motto "Du hast keine Chance, also nütze sie!" hat Lehrer H. jetzt folgende drei Möglichkeiten: Er kann Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann wegen Amtsmissbrauch verklagen, seinen Befangenheitsantrag betreffend Dr. Lucius Hagemann an das Bundesgericht weiterziehen oder Fr. 500.-- an das Appellationsgericht bezahlen und hoffen, dass er von Dr. Lucius Hagemann am 5.2.15 korrekt und fair behandelt wird.

Lehrer H. ist im Übrigen immer noch auf der Suche nach einem fähigen Anwalt, der den völlig überforderten Pflichtverteidiger lic. iur. David Schnyder ablöst.

Samstag, 13. Dezember 2014

Tatort Münchenstein


Appellationsgerichtspräsidentin Gabriella Matefi hätte es in der Hand gehabt, den unglaublichen Terror gegen Lehrer H. endlich zu beenden. Es hätte ihr auffallen müssen, dass der Tatort für sämtliche angeblichen Delikte, die Lehrer H. von den Basler Strafbehörden unterstellt werden, nicht der Kanton Basel-Stadt sein kann. Lehrer H. wehrt sich seit über 8 Jahren gegen seine Entlassung. Sämtliche Beiträge auf seinem Blog hat er auf einem Computer verfasst, der in Basel-Land steht. Dennoch kommt die befangene Staatsfunktionärin Gabriella Matefi zum Schluss: 

"Die Thematisierung der Gerichtsstandfrage erst vor dem Strafgericht ist verspätet."

Natürlich hätte der Pflichtverteidiger von Lehrer H. lic. iur. David Schnyder dieses Thema schon lange anschneiden sollen, aber der von der Basler Staatsanwaltschaft engagierte Jurist, hüllte sich während sämtlichen zehn Einvernahmen, die Lehrer H. über sich ergehen lassen musste, in Schweigen. Seit Wochen ist lic. iur. David Schnyder für Lehrer H. nicht mehr erreichbar. Trotzdem lehnt es Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann ab, den völlig überforderten Verteidiger auszuwechseln. Wörtlich schreibt der befangene Richter: 

"Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung fällt ausser Betracht. Der Vorwurf von Lehrer H. gegenüber dem Verteidiger (und Grund des Vertrauensverlustes), dieser habe entgegen seiner Weisung keinen Befangenheitsantrag betreffend Staatsanwältin Eichenberger gestellt, ist nicht zutreffend."

Der Grund des Vertrauensverlustes ist in Tat und Wahrheit die Tatsache, dass sich lic. iur. David Schnyder seit Monaten nicht mehr bei Lehrer H. gemeldet hat. Sämtliche Telefonanrufe, die Lehrer H. tätigt, landen auf der Combox des amtlichen Verteidigers, ohne dass sich dieser verpflichtet fühlt, zurückzurufen.

Zum Thema Gerichtsstandfrage macht es sich Dr. Lucius Hagemann besonders einfach. Wörtlich schreibt er: 

"Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde und des Gerichts von Basel-Stadt erscheint als gegeben, da die erste falsche Anschuldigung zum Nachteil von Jenö (das formell schwerste Delikt) gemäss Anklage in Basel-Stadt stattgefunden hat."

Interessanterweise wurde Lehrer H. von der Basler Staatsanwaltschaft aber gar nie zu diesem angeblichen Delikt befragt. In den zehn Einvernahmen, wollte der Untersuchungsbeamte vor allem herausfinden, wer den Blog "Behördenkriminalität" bewirtschaftet. Auch in der Abschlusseinvernahme stellte man Lehrer H. keine Fragen zum Thema "Falsche Anschuldigung". Erst in der Anklageschrift stellte Lehrer H. fest, dass er aufgrund seiner Strafanzeigen gegen die Mobbing-Crew jetzt eine Retourkutsche wegen "Falscher Anschuldigung" kassieren musste. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger in beiden Fällen jeweils ihre Finger im Spiel hatte, ist Gegenstand des angeblich immer noch hängigen Befangenheitsantrages. Es ist davon auszugehen, dass Eva Eichenberger das angebliche Delikt in ihre Anklageschrift einbaute, um den Gerichtsstand Basel-Stadt zu erzwingen. Solche Methoden sind kriminell. In Zukunft wird sich jedes staatliche Mobbing-Opfer zweimal überlegen, ob es sich lohnt, die Verbrechen von kriminellen Mobbern strafrechtlich untersuchen zu lassen.

Der Pflichtverteidiger lic. iur. David Schnyder hat sich bis zum heutigen Tag zu dieser Problematik nicht geäussert.

Freitag, 12. Dezember 2014

Abgelehnte Zeugen

In kriminellen Scheinverfahren ist es üblich, dass alle Beweise, die den Beschuldigten entlasten, vom Richter abgelehnt werden. Auch im Mobbingfall Lehrer H. ist der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann nur daran interessiert, Zeugen zuzulassen, die Negatives über Lehrer H. berichten können. Wörtlich missbraucht der massiv befangene Richter sein Amt folgendermassen:

"Auf die Ladung weiterer Zeugen (Eltern von Schülern, berufliche  und private Kollegen) wird verzichtet. Dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, ist aktenkundig."

Mir dieser schäbigen Begründung werden auch die beiden Elternsprecherinnen Gaby Furger und Isabel Feder trickreich ausgeschaltet. Dies mit gutem Grund. Die beiden Elternsprecherinnen setzten sich 2006 vehement für den beschuldigten Lehrer ein und waren Augenzeuge, wie Gaby Jenö und Hans Georg Signer an einem Elternabend die Eltern über den Tisch zogen. Im Brief vom 5.9.06 an Lehrer H. redete Elternsprecherin Gabriela Furger Klartext. Wörtlich schrieb sie: 

"Im vergangenen Jahr habe ich Sie als innovativen, motivierten und ehrlichen Lehrer kennen gelernt. Als einen Gesprächspartner, der seine Meinung gegen aussen vertritt und geradlinig danach handelt. Sie haben die Kinder geführt und sie mit klaren und verständlichen Regeln zum leistungsorientierten Arbeiten motiviert. Die Kinder haben mit Stolz erzählt, dass sie in Deutsch bereits Grammatik der 3. Klasse durchnehmen. Sie haben es verstanden, den Kindern eine andere Welt der Musik zu zeigen, mit den Instrumenten zu improvisieren, auf der Bühne zu stehen und vor Publikum alleine zu singen und zu sprechen. Die Kinder wollten mit Ihnen den Rekord brechen und bis zur dritten Klasse sechs Musicals aufführen. In Ihren Musicals haben Sie unsere Kultur und Gesellschaft gespiegelt und wir konnten über politische Schnitzelbänke lachen und waren begeistert über den Tempeltanz eines Mädchens aus Sri Lanka. Ist es nicht unfair einen Lehrer aufgrund seines Engagements zu verurteilen, seine pädagogischen Fähigkeiten in Frage zu stellen und auf Kritik einiger betroffener Mütter beruflich zu ruinieren? Am Elternabend wurde uns mehrmals gesagt, dass der Entscheid der Kündigung zum Wohl der Kinder ausgesprochen wurde. Für die Klasse 2e kann das sicher nicht der Fall sein, da Sie als Mensch mit Ihrem Unterrichtsstil unersetzlich sind. Frau Jenö hat um blindes Vertrauen gebeten, was die Eltern ihr am selben Abend mündlich als auch schriftlich abgeschlagen haben. Ich habe Frau Jenö gefragt, ob sie von Ihnen bedroht wurde, worauf sie mit nein geantwortet hat."

Offensichtlich will auch Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann nicht hören, dass die von Jenö mehrfach wiederholte Lüge, Lehrer H. habe sie bedroht, in Wirklichkeit eine falsche Anschuldigung war. Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, die sämtliche Strafverfahren gegen die gesamte Mobbing-Crew trotz klarer Beweise einstellte, verdrehte sämtliche wahren Aussagen von Lehrer H. in ihr Gegenteil und unterstellte dem Lehrer Üble Nachrede, Verleumdung und falsche Anschuldigung. Eine Staatsanwältin, die derart ihr Amt missbraucht und die Rechtspflege in die Irre führt, ist kriminell und sollte schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden.

Auch Elternsprecherin Isabel Feder meldete sich am 1.9.06 beim gekündigten Lehrer. Wörtlich schrieb sie: 

"Als wir kurz vor Schulanfang erfahren haben, dass Sie bis auf Weiteres in der OS-Brunnmatt nicht mehr unterrichten würden, waren wir bestürzt. Wir hatten den widerlichen, tendenziösen Artikel im Basler-Stab vor zwei Jahren gelesen, dachten aber, weil es mit der Klasse 1e so gut geklappt hatte und keine negativen Bemerkungen zu unseren Ohren gekommen waren, dass Sie in ruhigere Gewässer angelangt waren. Unsere ältere Tochter Caroline hat vom Unterricht bei Ihnen, ob in Deutsch, Musik, Sport oder Geschichte, in den Jahren 1999-2002 sehr profitiert. Die verschiedenen Lager, die Sie durchgeführt haben, sind problemlos gelaufen. Die zweimal im Jahr aufgeführten Musicals waren Highlights, die wir alle in bester Erinnerung haben. Das Weihnachtssingen in der Bahnhofunterführung werden wir nie vergessen. Wir waren deshalb sehr froh, als unsere jüngere Tochter Nathalie letztes Jahr in die Klasse 1e gekommen ist und Sie als Klassen-, Musik- und Deutsch-Lehrer hatte. Das erste Schuljahr im Brunnmatt-Schulhaus ist für Nathalie durchaus positiv gelaufen. Sie würde Sie sehr gerne wieder als Lehrer haben."

Offensichtlich will Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann mit allen Mitteln verhindern, dass das Lügengeflecht aus dem Basler Erziehungsdepartement entlarvt wird. Deshalb ist es besonders wichtig, dass möglichst viele Interessierte der öffentlichen Verhandlung am Basler Strafgericht vom 5.2.15 beiwohnen. Nur wenn das Volk die Richter kontrolliert, kann Behördenkriminalität vermieden werden.

Lic. iur. Gabriella Matefi - Präsidentin am Appellationsgericht Basel-Stadt

Wer von der Basler Justiz Gerechtigkeit und Fairness erwartet, ist hier an der falschen Adresse. Auch lic. iur Gabriella Matefi liess dem Lehrer, der sich seit über 10 Jahren gegen staatliches Mobbing wehrt, keine Chance. In ihrem Entscheid vom 9.12.2014 kam sie zum Schluss, dass es völlig normal sei, dass in Basel-Stadt ein Strafrichter sämtliche Entlastungszeugen eines Beschuldigten ablehnen kann, mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass der Beschuldigte auch Sympathisanten hatte. Die Begründung, die sich die linke Gabriella Matefi dabei leistet, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Wörtlich schreibt die befangene Rechtsverdreherin:

"Der Gesuchsteller begründet nicht, inwiefern die Ablehnung seiner Beweisanträge auf eine Befangenheit oder unzulässige Vorbefasstheit des Strafgerichtspräsidenten hinweisen soll."

In Tat und Wahrheit hatte sich Lehrer H. vorher die Finger wundgeschrieben. Auf insgesamt über sechs Seiten versuchte er der ignoranten Funktionärin vom Basler Appellationsgericht zu erklären, warum die Ablehnung von Zeugen ein faires Verfahren zunichte macht.

Wörtlich schrieb Lehrer H.: 

"Die Antwort des Gerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann fiel leider äusserst kurz aus. Laut der geltenden Strafprozessordnung muss die Ablehnung von Beweisanträgen begründet werden. Aus meiner Sicht reicht Hagemanns Begründung, alle meine Zeugen abzulehnen, nicht aus. Meine Zeugen haben das Mobbing gegen mich hautnah miterlebt und sind deshalb für das laufende Verfahren von äusserster Wichtigkeit. Isabelle Feder und Gabriela Furger waren Elternsprecherinnen der Klasse, in welcher ich Klassenlehrer war. Die beiden Mütter waren entsetzt über meine Entlassung und hatten sich vehement für mich eingesetzt. Diese beiden Zeugen einfach mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, abzulehnen, ist aus meiner Sicht rechtswidrig und reicht aus, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Jürg Stähli hatte seine beiden Töchter ebenfalls bei mir. Er ist Augenzeuge des Mobbings gegen mich und hat sogar einen mehrseitigen Brief an Regierungsrat Eymann geschrieben. Diesen Zeugen abzulehnen, ist rechtswidrig. Deshalb muss Dr. Lucius Hagemann als Richter in den Ausstand treten. Regula Stotz war über Jahre meine Arbeitskollegin. Mit ihr habe ich über zehn Jahre lang verschieden Klassen durch die OS geführt. Sie hat mich nie als selbst- bzw. fremdgefährlich erlebt, sondern als zuverlässigen Kollegen sehr geschätzt. Ich habe mit ihr diverse Lager organisiert, die für die Schulkinder und die Leiter jeweils ein unvergessliches Erlebnis bedeuteten. Meine ehemalige Mitarbeiterin als Sympathisantin zu bezeichnen, um sie als Zeugin auszuschalten, ist rechtswidrig. Deshalb ist Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Piet Westdijk hat mich als Psychiater durch das massive Mobbing begleitet. Er hat mehrere Gespräche mit mir geführt und festgestellt, dass ich weder an einer psychischen Krankheit leide, noch arbeitsunfähig bin. Diese Fachperson als Zeugen abzulehnen, ist ein Skandal. Dr. Lucius Hagemann ist daher als befangen zu erklären. Die Tatsache, dass Dr. Lucius Hagemann der Cousin der beiden Hagemanns  ist, deren Zeitungen mich in der Öffentlichkeit mit den Artikeln "Lehrer droht Behörden" vorsätzlich verleumdeten, ist ebenfalls ein Grund, diesen Gerichtspräsidenten wegen Befangenheit auszuwechseln. Es ist keines Falls "abwegig" jeden geringsten Hinweis auf "Vetterliwirtschaft" in der Justiz ernst zu nehmen. Dr. Lucius Hagemann ist daher wegen massiver Befangenheit in den Ausstand zu treten. Dass Dr. Lucius Hagemann mich nicht darauf hinweist, dass abgewiesene Anträge an der Hauptverhandlung erneut gestellt werden können, beweist ebenfalls, dass dieser Richter nur einseitig agiert. Dr. Lucius Hagemann ist daher als massiv befangener Richter nicht mehr tragbar. Im Übrigen hat Dr. Lucius Hagemann noch immer nicht bemerkt, dass sich die mir unterstellten Verbrechen gar nicht im Kanton Basel-Stadt ereignet haben können, da mein Computer immer in meinem Haus in Münchenstein stand! Das Basler Strafgericht ist also in meinem Fall überhaupt nicht zuständig! Aus diesem Grund ist das gesamte Strafverfahren gegen mich mit sofortiger Wirkung einzustellen. Ich hoffe, dass diese Fakten ausreichen, um Dr. Lucius Hagemann wegen massiver Befangenheit von meinem Fall abzuziehen."

Dass Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann dem Beschuldigten Lehrer H. sämtliche Zeugen verweigert, ist ein Skandal. Dass die linke Funktionärin lic. iur. Gabriella Matefi diesen Entscheid stützt und den arg gebeutelten Lehrer H. mit Fr. 500.-- zur Kasse bittet, entlarvt das bösartige System. Völlig unschuldige Menschen werden von kriminellen Beamten und Behörden als potentielle Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um sie dann Schritt für Schritt juristisch in die Scheisse zu reiten und finanziell auszusaugen. Lic. iur. Gabriella Matefi ist ein Teil dieses Systems und hat daher einen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.