Sonntag, 20. Juli 2014

Die Anklageschrift - die 13 Lügen der Eva Eichenberger



Es erstaunt nicht, dass die zahlreichen Lügen der staatlichen Mobbing-Truppe auch in der Anklageschrift von Eva Eichenberger wieder auftauchen. Offensichtlich soll das arglistige Lügengebäude systematisch von der eigentlichen Mobbing-Problematik ablenken. Besonders dreist verhält sich Staatsanwältin Eva Eichenberger, wenn sie Lüge 7 noch einmal wiederholt, obwohl der im Internet für jeden einsehbare Tonband-Mitschnitt "Psychosoziale Kontrolle 3" die absolute Wahrheit dokumentiert.

Lüge 1:
"Nachdem sich mit Schreiben vom 21. Oktober 2005 erneut die Mutter eines Schulkindes beschwert hatte, fand ein Gespräch zwischen der Schulhausleitung (Marianne Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr) und dem Beschuldigten statt, das von Dr. Peter Gutzwiller, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes moderiert wurde."

Richtig ist:
- Seit dem Amtsantritt von Gaby Jenö, war dies die erste Beschwerde, das Wort "erneut" ist also völlig fehl am Platz.
- Das Gespräch fand nicht im Schulhaus statt, sondern direkt auf dem Rektorat mit der Rektorin persönlich. Marianne Arquint machte sich Notizen, die sie dann auf Befehl von Jenö aber wieder vernichten musste.
- Der Dienstweg wurde vorsätzlich nicht eingehalten!

Beweis:
- Aktennotiz des Beschuldigten
- Einladung zum Gespräch

Lüge 2:
"Bereits am 5. Dezember 2005 beschwerte sich erneut eine Mutter über das Verhalten des Beschuldigten ihrem Kind gegenüber, worauf sich am 9. Januar 2006 die Schulhausleitung, der Beschuldigte und Dr. Peter Gutzwiller neuerdings zu einem Gespräch trafen."

Richtig ist:
- Das Gespräch fand wiederum direkt auf dem Rektorat mit Gaby Jenö statt.
- Denise Haberthür von der SHL machte sich diesmal nicht einmal Notizen.
- Der Dienstweg wurde wiederum nicht eingehalten.

Beweis:
- Einladung zum Gespräch,
- Aktennotiz des Beschuldigten

Lüge 3:
"Nach zwei durchgeführten Sitzungen sah sich der Supervisor gezwungen, die Supervision abzubrechen."

Richtig ist:
- Es waren 4 Sitzungen.
- Der Supervisor hatte offensichtlich vom Rektorat den Auftrag erhalten, den Beschuldigten aus dem Team auszugrenzen.
- Nach Abbruch der Supervision versuchte der Supervisor dem Beschuldigten eine sog. Einzeltherapie zu verpassen.

Beweis:
- Arbeitsvereinbarung zwischen ...
- Aktennotiz des Beschuldigten


Lüge 4:
"Schliesslich , mit Schreiben vom 14. Juni 2006, wandte sich die Schulhausleitung des Brunnmatt-Schulhauses an die Schulleitung und berichtete von den aus ihrer Sicht gravierenden Problemen mit dem Beschuldigten, wozu sie Beispiele anführte."

Richtig ist:
- Es gab überhaupt keine gravierenden Probleme. Das eigentlich Gravierende war die inkompetente Vorgehensweise der Schulhausleitung.
- Kein einziges Schulleitungsmitglied hatte den Beschuldigten in einer Unterrichtsstunde je besucht. 
- Ebenso hatte die Schulleitung es unterlassen, mit dem Beschuldigten ein Mitarbeitergespräch zu vereinbaren.

Beweis:
- Es existieren keine Dokumente, die das Gegenteil beweisen


Lüge 5:
"So hatte er etwa zu Gabrielle Jenö gesagt, dass er jetzt auch nicht wisse, was er mache, was er mit ihr (Gabrielle Jenö) mache; zudem hatte er seine eigene Situation mehrfach mit derjenigen des ehemaligen Chefs der Zürcher Baupolizei und Vierfachmörders Günther Tschanun verglichen."

Richtig ist:
- Lüge 5 wurde ursprünglich von Gaby Jenö persönlich ins Spiel gebracht.
- Der Beschuldigte wusste aber zu jeder Zeit, was zu tun ist.
- Bereits anlässlich des Gesprächs mit dem anwesenden Personalleiter, drohte der Beschuldigte mit juristischen Konsequenzen, falls das Mobbing nicht gestoppt würde.
- Den Fall Tschanun erwähnte der Beschuldigte in der Gegenwart von Gaby Jenö kein einziges Mal.

Beweis:
- Aussagen von Peter Grossniklaus
- Aussagen von Claudia Gass 


Lüge 6:
"Nachdem die Beamten der Kapo BL am Nachmittag des 11. August 2006 wiederholt erfolglos am Wohnort des Beschuldigten vorgesprochen hatten ... "

Richtig ist:
- Die Beamten erschienen nicht am Nachmittag, sondern in der Nacht. Etwa um 21.30 Uhr wollten die beiden Polizisten den Beschuldigten ohne Angabe der Gründe auf den Polizeiposten Reinach verschleppen.

Beweis:
- Polizeirapport

Lüge 7:
"Als Dr. Spieler dem Beschuldigten eröffnete, er erwäge seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, reagierte der Beschuldigte so heftig, dass Dr. Spieler den anwesenden Polizisten anwies, mit ihm zusammen sofort den Wohnort des Beschuldigten zu verlassen."

Richtig ist:
- Im ganzen Gespräch liess sich der Beschuldigte von Dr. Spieler nie provozieren und verhielt sich völlig ruhig und korrekt, sogar als er von den beiden Staatsfunktionären mit der Klinikeinweisung bedroht wurde.
- Ausserdem distanzierte sich der Beschuldigte dezidiert von den Taten des Günther Tschanun.

Beweis:
- Mitschnitt des Gesprächs auf youtube: Psychosoziale Kontrolle 3

Lüge 8:
"... unter dem Vorwurf behördliches Fehlverhalten aufdecken zu wollen, wider besseres Wissen einen jahrelangen, planmässig auf die Vernichtung ihres guten Rufs ausgerichteten, beispiellosen Verleumdungsfeldzug in Gang, welcher bis heute andauert ..."

Richtig ist:
- Anlässlich der Hausdurchsuchung des Beschuldigten konnte die Staatsanwaltschaft keinerlei Passwörter für die beanstandeten Blogs sicherstellen.
- Die Blogs präsentieren Originaldokumente, die das behördliche Mobbing dokumentieren.
- Die Blogs stellen Sachverhalte richtig, die von gewissen Staatsfunktionären vorsätzlich verfälscht wurden.
- Der Verfasser verfolgte nie das Ziel, den Ruf gewisser Staatsfunktionäre zu vernichten, sondern informierte die Öffentlichkeit gezielt über deren Taten.
- Aus diesen Gründen ist es völlig abwegig, von einem Verleumdungsfeldzug zu sprechen.

Beweis:
- Originaldokumente


Lüge 9:
"eröffnete und führte der Beschuldigte in der unter Ziff II. aufgeführten Zeitspanne folgenden Internet-Blog: http://advocatus.twoday.net"

Richtig ist:
- Dieser Blog glänzt vor allem durch Schreibfehler und unwahre Behauptungen.
- Der Autor dieses Blogs unterstellt dem Beschuldigten, er habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.
- Die Auswertungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, das der Inhaber dieses Blogs in enger Verbindung mit dem IG-Breitensport-Blog steht.

Beweis:
- Die Ermittlungen ergaben, dass die Internetadresse "advocatus70@gmx.ch" nicht dem Beschuldigten zugewiesen werden konnte.

Lüge 10:
Der Beschuldigte habe die Rechtspflege in die Irre geführt, indem er die Blogs gegen welche er Strafanzeigen eingereicht habe, selber unterhalten habe.

Richtig ist:
- Diese Blogs gehören nicht dem Beschuldigten.
- Rechtschreibefehler und unwahre Behauptungen auf diesen Blogs, beweisen dass sie nicht vom Angeschuldigten stammen können.
- Auch die Tatsache, dass der Name des Beschuldigten mehrfach explizit erwähnt wird, weist darauf hin, dass der Beschuldigte nicht der Autor dieses Blogs sein kann.
- Die Auswertungen der Staatsanwaltschaft haben klar ergeben, dass der Autor im Umfeld des IG-Breitensport-Blogs anzusiedeln ist.

Beweis:
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft


Lüge 11:
Der Beschuldigte habe auf seinem Computer verbotene Pornographie hergestellt.

Richtig ist:
- Der auf der Festplatte des Beschuldigten "sichergestellte" Comic für Erwachsene "Die Leiden der jungen Janice" ist ein erotisches Kunstwerk, welches in jeder Buchhandlung bestellt werden kann.
- Der von Staatsanwältin Eichenberger "routinemässig" verfügte Überprüfung der Festplatte des Angeschuldigten ist als Amtsmissbrauch zu taxieren, da absolut kein Anfangsverdacht für verbotene Pornographie vorlag.

Beweis:
- Akten der Staatsanwaltschaft


Lüge 12:
Der Beschuldigte habe den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt.

Richtig ist:
- Der dem Beschuldigten angelastete Text stammt von Iris Hefets und beleuchtet den Holocaust. Weshalb der Beschuldigte für einen Text bestraft werden soll, den er nicht geschrieben hat, weiss nur Staatsanwältin Eva Eichenberger.

Beweis:


Lüge 13:
Der Beschuldigte habe zahlreiche Beteiligte falsch angeschuldigt.

Richtig ist:
- Der Beschuldigte stellte die zahlreichen Lügen der zahlreichen Funktionäre nach besten Wissen und Gewissen richtig.
- Von einer falscher Anschuldigung kann keine Rede sein.
- Die Originaldokumente beweisen, dass Gaby Jenö den Beschuldigten mehrfach mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen hat.

Beweis:
- Die Tatsache, dass der Beschuldigte sich bis auf den heutigen Tag völlig gewaltfrei verhalten hat, beweist, dass die von den staatlichen Funktionären getätigten Aussagen betr. Selbst- und Fremdgefährdung den Straftatbestand der falschen Anschuldigung erfüllen.  


Zusammenfassung:
Die auf 350 Seiten aufgeblähte Anklageschrift soll offensichtlich einmal mehr den Eindruck erwecken, dass die im Internet veröffentlichten Fakten nicht der Wahrheit entsprechen. Der Autor hat sich aber redlich bemüht, nach besten Wissen und Gewissen die Fakten auf den Tisch zu bringen. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Macht zur endgültigen Wahrheitskonstruktion dem Bundesgericht obliegt. Aufgrund dieser unerfreulichen Tatsache beruft sich der Beschuldigte wenigstens auf sein Recht auf freie Meinungsäusserung, welches als elementares Grundrecht auch vom Bundesgericht nicht verletzt werden darf.

Dienstag, 15. Juli 2014

David Rosenthal - Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann


David Rosenthal ist Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann. Er ist ein sympathischer Jurist, der sich bei einem Stundenansatz von Fr. 650.-- gerne mal ins Fäustchen lacht. Bisher hat er mit seinen Mitarbeitern im Fall Eymann rund 20'000 Franken verdient. Meinungsäusserungsfreiheit ist dem cleveren Juristen nicht so wichtig, besonders bei Lehrer H. nicht. Wörtlich schreibt er:

"Die grundsätzlich zulässige Beschlagnahmung der genannten Blogs zum Zweck der späteren Einziehung ist ein zielführendes und verhältnismässiges Mittel, um Lehrer H. davon abzuhalten, auf diesen Internet-Seiten weitere strafbare Handlungen zu begehen."

Aus seiner Sicht ist also die freie Meinungsäusserung eines Schweizer Bürgers eine strafbare Handlung. Er setzt offensichtlich alles daran, die Macht über die Wahrheit zu erlangen. In den Augen von David Rosenthal sind die Fakten auf diesem Blog "Straftaten, die die öffentliche Ordnung stören". Wörtlich meint er:

"Aus unserer Sicht sollten auch die zur Kontrolle und Verwaltung der Blogs verwendeten Zugangcodes beschlagnahmt werden, soweit diese greifbar sind. Mit diesen lässt sich die Beschlagnahmung der Blogs faktisch ebenfalls durchsetzen (die Codes müssen von Ihnen sofort geändert werden, um sie der Kontrolle von Lehrer H. zu entziehen; sie könnten dann benutzt werden, um die Inhalte zu sperren bzw. zu löschen).

Rosenthal will also Lehrer H. zum Schweigen bringen, bevor dieser die Gelegenheit bekommt, vor Gericht die Fakten zu präsentieren. Juristen, die mit einem Stundenansatz von Fr. 650.-- die Menschenrechte mit Füssen treten, bekommen auf diesem Blog einen Ehrenplatz!

Freitag, 11. Juli 2014

Daniel Wahl - Journalist







Daniel Wahl ist Journalist bei der Basler Zeitung. Er kennt Lehrer H. persönlich und weiss, dass der beliebte Pädagoge seit 2006 von diversen Basler Staatsbeamten massiv verfolgt und verleumdet wird. In mehreren Telefonaten informierte Lehrer H. den Journalisten über den neusten Stand der Dinge. Mehrmals versicherte Wahl dem Lehrer, dessen Mobbing-Story korrekt in der Basler Zeitung abzuhandeln.

Mit dem Titel "Und dann fällt man ins Bodenlose"  hätte Wahl die Mobbing-Story beginnen können und dabei die Gefühle des Lehrers, der von seiner Chefin als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet wurde, gut umrissen. Tatsächlich veröffentlichte Daniel Wahl einen Artikel mit diesem Titel, allerdings ging es darin nicht um die haarsträubenden Erlebnisse von Lehrer H., sondern um die Erfahrungen eines Polizeitauchers.

Offensichtlich gehört Daniel Wahl auch zu den politisch korrekten Journalisten, die es systematisch vermeiden, die "Mythen des Rechtsstaates" und dessen "gefährliche Stellen" zu entlarven. Er informiert uns lieber über Dinge, die wir schon wissen, also z.B. dass der Rhein für Nichtschwimmer gefährlich sein kann.

Lehrer H. ist langjähriger Rheinschwimmer. Regelmässig geniesst er in seiner "Freizeit" den Fluss. Das Baden im fliessenden Gewässer ist weit aus weniger mit Tücken verbunden, als der Umgang mit staatlichen Funktionären. Keiner weiss dies besser als Lehrer H., der über 20 Jahre als Lehrer beim Basler Erziehungsdepartement im Einsatz war.

Nachdem er mit seinen Schülerinnen und Schülern den Roman "Die Welle" gelesen und die Themen "Faschismus" und "Totalitarismus" durchgenommen hatte, entschied das Basler Erziehungsdepartement, dass Lehrer H. ab sofort nicht mehr unterrichten könne und dürfe. Unter dem verlogenen Vorwand Lehrer H. habe seine Chefin Gaby Jenö bedroht, wurde der beliebte Lehrer freigestellt und mit staatlichen Verfügungen überschwemmt.

Lehrer H. geriet nicht in eine "Wasserwalze" sondern in die Mühle der Justiz, die weitaus grösseren Schaden anrichten kann, als der gefährlichste Wirbel im Rhein. Das Leben von Lehrer H. wurde buchstäblich durcheinander gewirbelt; er verlor seine Ehre, seinen Job und sein Einkommen. Er ist unterdessen ausgesteuert und wird von Staatsanwältin Eva Eichenberger wegen angeblicher Verleumdung, Irreführung der Rechtspflege und Rassendiskriminierung angeklagt. Verantwortlich für dieses Strafverfahren sind zufälligerweise genau die gleichen Personen, die Lehrer H. vor bald 8 Jahren als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatten.

Gefährlich wird der Rhein laut Daniel Wahl immer dort, wo sich Hindernisse im Wasser befinden. Auch der Fluss im Leben von Lehrer H. wurde von zahlreichen Staatsfunktionären regelmässig behindert. Da wäre zum Beispiel Dr. Christoph Eymann, der den Lehrer über die Basler Gesundheitsdienste in die Psychiatrie stecken wollte. Oder Gaby Jenö, die den Pädagogen arglistig als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer darstellte.

Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger nicht den zahlreichen Mobbing-Tätern den Prozess macht, sondern dem unschuldigen Mobbing-Opfer, gehört zu den kuriosen Besonderheiten des Basler Justizsystems. Offensichtlich wollen die kriminellen Staatsdiener mit allen Mitteln verhindern, dass die Wahrheit endlich ans Licht kommt.

Daniel Wahl könnte das staatliche Lügengebäude zum Wanken bringen. Ob er in seinem nächsten Artikel über die Tücken und Risiken der Basler Justiz-Walze schreibt, steht in den Sternen.