Donnerstag, 28. April 2016

Planmässige Verleumdung

Liebe Leserinnen und Leser

Seit einiger Zeit haben wir nichts mehr auf unserem Blog berichtet. Wir haben Angst, dass Lehrer H. rechtswidrig bestraft wird, wenn wir weiterhin die Fakten ins Netz stellen. Zur Erinnerung: 2006 behauptete das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei ein potenzieller Selbstmörder und ein potenzieller Amokläufer. Aufgrund dieser unglaublichen Verleumdung wurde dem äusserst beliebten Lehrer gekündigt. Zehn Jahre nach dieser aus unserer Sicht kriminellen Aktion, ist uns klar geworden, dass Lehrer H. aus dem Staatsdienst entlassen wurde, weil er sich für die neusten Schulreformen nicht begeistern konnte. Lehrer H. war allerdings ein begeisterter Musiklehrer, der mit seinen Klassen den sog. erweiterten Musikunterricht an der OS (EMOS) in Basel-Stadt erfolgreich praktizierte. Der politisch korrekte Zeitgeist schrieb allerdings vor, dass alle Schülerinnen und Schüler gleich zu behandeln seien, so dass die äusserst beliebten EMOS-Klassen abgeschafft wurden. In der neuen sog. integrativen Schule sollten Schwerstbehinderte und hochbegabte Kinder in der gleichen Klasse unterrichtet werden. Unterdessen ist dieses Schulmodell in der ganzen Schweiz ohne Rücksicht auf Verluste eingeführt worden. Lehrpersonen, die sich nicht für den integrativen Unterricht begeistern konnten, wurden entlassen.

Lehrer H. war einer der ersten, der über die Klinge springen musste. Am Ende seiner Sommerferien 2006 wurde er von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda an seinem Wohnort überfallen und eine Nacht lang eingesperrt. 2015 wurde er erneut Opfer dieser Polizei-Einheit. Diesmal sass der unschuldige Lehrer 20 Tage in sog. Sicherheitshaft. Wie ist es möglich, dass ein völlig integrer Lehrer derart in die Mühlen der Justiz gerät? Wir haben die Akten zum Fall Lehrer H. bis ins Détail studiert und haben in diesem Blog die Fakten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Weil die Basler Staatsanwaltschaft mit dem Erziehungsdepartement unter einer Decke steckt, ist Lehrer H. zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren wegen angeblicher Verleumdung verurteilt worden. Ohne Beweise behauptet die Basler Staatsanwaltschaft, dass die in diesem Blog veröffentlichen Fakten eine planmässige Verleumdung darstellen. Mit dieser arglistigen Behauptung verletzt die verantwortliche Staatsanwältin Eva Eichenberger Art 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung. Dort heisst es nämlich, dass die Strafbehörden den Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten haben und Rechtsmissbrauch verboten sei. Wir haben keinerlei Interesse daran, irgend jemanden zu verleumden, denn alle Fakten in diesem Blog können belegt werden. Eine Staatsanwaltschaft, die Art 3 der StPO missachtet, handelt aus unserer Sicht kriminell.

Seit ein paar Monaten ist dieser Blog in der Schweiz nur noch über den Google-Cache aufrufbar. Diese Seite wurde also in der Schweiz gesperrt, obwohl gegen Lehrer H. noch kein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Diese rechtswidrige Zensur sollte die Medien eigentlich stutzig machen. Leider berichten die Journalisten aber nur einseitig über diesen unglaublichen Mobbing-Fall. In unserem Blog erfahren Sie die ganze Wahrheit. Sie erfahren bis ins Détail, wie gewissenlose Beamte und Behörden den völlig integren Lehrer seit über 10 Jahren vorsätzlich und planmässig verleumden.