Donnerstag, 15. Oktober 2009

Dr. Marie-Louise Stamm - Verwaltungsgerichtspräsidentin


Unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), Dr. Verena Trutmann (LDP), Dr. Jonas Schweighauser (SP) und Gerichtsschreiberin lic. iur. Barbara Zihlmann Treyer entschied das Basler Verwaltungsgericht am 15.10.09, es sei eine "schwere Pflichtverletzung", wenn sich ein völlig gesunder Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung nicht zwangsweise von einem staatlich bestellten IV-Gutachter psychiatrisch untersuchen lässt. Erstes Opfer dieses verfassungsfeindlichen Entscheids ist Lehrer H., der seit über drei Jahren von zahlreichen Staatsfunktionären systematisch bis an die Grenze des Erträglichen gemobbt wird. Zwar hat Dr. Marie-Louise Stamm das Thema "Das Weisungsrecht des Arbeitgebers und seine Schranken" vor Jahrzehnten als Doktorarbeit abgehandelt, von ihren damaligen Erkenntnissen ist in ihrem neusten Entscheid aber nichts übrig geblieben. Gemäss Art. 328 Abs. 1 OR hat der Arbeitgeber die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber hat alle ungerechtfertigten Eingriffe in die Persönlichkeitsgüter (Leben, physische und psychische Integrität, Freiheit, Ehre und Privatsphäre) des Arbeitnehmers zu unterlassen. Darunter fällt auch der Schutz des Arbeitnehmers vor Mobbing. Trotz dieser klaren Gesetzgebung ist die Persönlichkeit von Lehrer H. in den letzten drei Jahren mittels Behördenmobbing systematisch vorsätzlich massiv verletzt worden. Mit dem heutigen Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts sind die "Schranken des Arbeitgebers" im Kanton Basel-Stadt faktisch abgeschafft worden. Die Anstellungsbehörde darf ab sofort politisch unbequeme Mitarbeiter mit verwaltungsgerichtlichem Segen verleumden, falsch anschuldigen und missbräuchlich kündigen.
Verantwortlich für diese Entwicklung ist Dr. Marie-Louise Stamm, die seit Inkraftreten des neuen Personalgesetzes, trotz unzähliger Mobbing-Schilderungen zahlreicher Mitarbeiter noch nie Hinweise auf Mobbing erkennen wollte. Sogar die Tatsache, dass Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö als massiv selbst- und fremdgefährlich verleumdet und mittels falscher Anschuldigung sogar arglistig in ein strafrechtliches Verfahren gezwungen wurde, scheint die befangene Verwaltungsgerichtspräsidentin nicht im geringsten zu interessieren. Mit konsequenter Umkehrung von Ursache und Wirkung verdreht Dr. Marie-Louise Stamm sämtliche relevanten Fakten und behauptet völlig realitätsfremd, die Weigerung des völlig gesunden Lehrers, sich über einen bestellten IV-Psychiater ausmustern zu lassen, sei gleichzusetzen mit einer Arbeitsverweigerung. In der Realität kann der rechtswidrig freigestellte Lehrer mit einem sorgfältig erstellten Gutachten klar beweisen, dass er psychisch gesund und arbeitsfähig ist. Trotzdem sorgen seit über drei Jahren zahlreiche Mobbing-Akteure dafür, dass der beliebte Lehrer seiner Arbeitspflicht nicht nachgehen kann.

Für die Mitarbeiter von Basel-Stadt bedeutet das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15.10.09 nichts Gutes. Mit diesem rechtswidrigen Entscheid wird das Basler Personalgesetz in einer unzulässigen Art und Weise willkürlich ausgelegt. Zwar steht im Personalgesetz, dass Mitarbeiter zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung verpflichtet werden dürfen, daraus aber abzuleiten, dass die Anstellungsbehörde das Weisungsrecht hat, arbeitsfähige und gesunde Mitarbeiter zu einer zwangspsychiatrischen Begutachtung zu nötigen, ist verfassungsfeindlich. Auch in den Entscheiden des Bundesgerichts findet sich kein einziges Urteil, in welchem ein völlig gesunder und arbeitsfähiger Arbeitnehmer zu einer IV-Abklärung genötigt wird. Auch die Behauptung, die Ablehnung einer unrechtmässigen Zwangsmassnahme sei eine schwere Pflichtverletzung, die zu einer ordentlichen Kündigung führe, ist bisher noch in keinem Bundesgerichtsentscheid thematisiert worden. Immerhin lässt sich der frappante Anstieg der angeblich psychisch kranken IV-Bezüger im Kanton Basel-Stadt mit dieser rechtswidrigen Praxis erklären. Es scheint, dass den verantwortlichen Behörden im Kanton Basel-Stadt jeglicher Bezug zur Rechtsstaatlichkeit abhanden gekommen ist. Weniger diplomatische Bürgerinnen und Bürger sprechen von einer kriminellen Basler-Behördenmafia, die seit kurzem sogar politische Abstimmungsplakate verbietet.

Falls Lehrer H. den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzieht, gilt für die Mitarbeiter des Arbeitgebers Basel-Stadt ab sofort folgende Regelung:

1. Die Anstellungsbehörde darf in Zukunft sämtliche Mitarbeiter ungestraft präventiv als potentielle Gewalttäter pathologisieren, psychiatrisieren und kriminalisieren und damit die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers mit Segen des Verwaltungsgerichts vorsätzlich mit Füssen treten.

2. Mitarbeiter die sich nicht zwangsweise von einem Psychiater des Arbeitgebers begutachten lassen wollen, erhalten umgehend eine Kündigung, wegen "schwerer Pflichtverletzung".

Mit dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes missachtet das Basler Appellationsgericht vorsätzlich den schweizerischen Rechtsstaat. In Diktaturen wie der DDR und der Sowjetunion war es üblich, politische Gegner über die Psychiatrie auszuschalten. Mit dem neusten Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts werden die verfassungsrechtlich geschützten Grundpositionen des Arbeitnehmers massiv verletzt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hört bekanntlich dort auf, wo die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beginnen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu wahren und zu schützen. Es handelt sich hauptsächlich um Unterlassungspflichten; der Arbeitgeber hat alles zu unterlassen, was die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers schädigen könnte. Die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers sind bekanntlich die Grundrechte, welche durch die Bundesverfassung geschützt sind. Das sollte eigentlich auch die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm wissen. Nazi-Justiz hat in unserem Rechtsstaat nichts verloren!