Dienstag, 12. Februar 2013

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt - Vertuschung von Behördenkriminalität


Die Basler Staatsanwaltschaft spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine mehr als unrühmliche Rolle. Als Lehrer H. vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man ihm ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö angestrengte Strafanzeige gegen H. wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass Lehrer H. sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen habe. Diese arglistige Lüge war die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dem völlig harmlosen Lehrer, unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger, einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass Lehrer H. „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er H. vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barakuda das Wohngebiet von Lehrer H. ab. Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schreibt Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, Lehrer H. soll geäussert haben, dass er seine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der sein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte H. dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem zweistündigen Gespräch glaubwürdig erklärt, dass er zwar noch seine Militärpistole im Haus habe, aber über keinerlei Munition verfüge. Lehrer H. hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der arglistigen Strafanzeige gegen ihn. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, Lehrer H. zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barakuda eine weitere Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telephongespräch mit Lehrer H. führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, Lehrer H. ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte der völlig ahnungslose Lehrer wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus seinem Haus geprügelt werden. Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger offensichtlich minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwalt Homberger folgendes in die Akten:

„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Herrn H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“

Auch diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass Lehrer H. ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, sein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorieren die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht die Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag.

Auch die leitende Staatsanwältin lic. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschluss die Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen. Obwohl Lehrer H. nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg einschlug, stellte sie das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch vertuschte. Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger den rechtschaffenen Lehrer als „Querulanten“ und erfrechte sich, den schwer gebeutelten Lehrer für seine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.

Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer H. eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, um diesen rechtswidrig zu entlassen, vertuschten sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht.

Es ist davon auszugehen, dass Menschen, welche hinter die Kulissen eines Unrechtssystems blicken, als „Bedrohung“ für die Staatsmacht angesehen werden. Dieser Blog ist äusserst transparent. Er zeigt anschaulich, wie sämtliche involvierten Beamten und Behörden bis hinauf ins Bundesgericht ihr Amt zum Nachteil von Lehrer H. systematisch missbrauchten.

OS Rektorin Gaby Jenö ist unterdessen zur Leiterin der Basler Sekundarstufe I befördert worden.

Montag, 11. Februar 2013

lic. iur. Alberto Fabbri - Basels Erster Staatsanwalt


Laut "Weltwoche" war lic. iur. Alberto Fabbri ehemaliger Staatsanwalt des Bundes, CVP-Mitglied und gehörte mit Michel-André Fels und Claude Nicati zur Avantgarde der Intriganten in der Bundesanwaltschaft. Das Trio deutete die Affäre Roschacher/Ramos in einen Fall Blocher um. Im August 2007 berichten Fabbri und seine Kollegen der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission, es habe ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher gegeben, in das Blocher verwickelt gewesen sei. Die Anschuldigung erwies sich als Lüge. Heute ist Fabbri Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt.

Auch im Mobbingfall Lehrer H. stellt sich Fabbri beharrlich auf die Seite der Intriganten. Eigentlich müsste er diverse in diesem Blog erwähnte Personen wegen Amtsmissbrauch verhaften lassen und dem Richter zuführen. Leider macht er aber genau das Gegenteil. Mit einer weiteren Lüge bezichtigt er Lehrer H. die "Rektorin des Bäumlihofgymnasiums in Basel" bedroht zu haben. Fakt ist aber: Lehrer H. kennt diese Rektorin überhaupt nicht und hatte auch nie mit ihr zu tun. Lehrer H. hatte überhaupt nie am Bäumlihofgymnasium gearbeitet! Wie ernst kann man einen Ersten Staatsanwalt nehmen, der vorsätzlich Lügen verbreitet?

Am 15.11.10 hatte Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen den Basler Staatsanwalt Dr. Beat Voser eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Freiheitsberaubung und Entführung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Land eröffnete zwar ein Verfahren (AR1 10 5057) gegen den mutmasslich kriminellen Staatsanwalt, nahm aber keine weiteren Ermittlungen auf. Weder Lehrer H. noch Dr. Voser wurden zur Sache vernommen. Um den Fall rechtswidrig an Basel-Stadt abzutreten, machte die für den Kanton BL zuständige Sachbearbeiterin Ingrid Pfeiffer bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine sog. "Gerichtsstandsanfrage". Noch bevor sie eine Antwort erhielt, kümmerte sich lic. iur. Alberto Fabbri persönlich um die Strafanzeige. In seinem Schreiben vom 16.2.11 verdrehte er die strafbaren Handlungen seines Mitarbeiters zu "Amtshandlungen" und liess die Strafanzeige völlig willkürlich zur "Einsprache gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft" mutieren. Mit diesem üblen Trick versuchte Fabbri, die Strafanzeige gegen seinen Mitarbeiter Voser rechtswidrig einzustellen. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Land das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgetreten hat, ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Hausfriedensbruch im Kanton Basel-Land stattgefunden hat, nur schwer nachvollziehbar. Besonders pikant ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bei der im Kanton Basel-Land durchgeführten Hausdurchsuchung sämtliche Akten beschlagnahmen liess, die klar beweisen, dass Gaby Jenö, die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule, die Urheberin sämtlicher Verleumdungen ist, unter denen Lehrer H. seit mehreren Jahren massiv zu leiden hat. Offensichtlich will die Basler Staatsanwaltschaft den Mobbingfall Lehrer H. mit allen Mitteln vorsätzlich vertuschen.

Auch in seinem Einstellungsbeschluss vom 8.2.13. betr. Übler Nachrede und Verleumdung zum Nachteil von Lehrer H. verdrehte Fabbri einmal mehr die Tatsachen. Wörtlich schreibt er:

"Auf Grund der obigen Ausführungen muss eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung mittels des Begriffs "Stalker" mangels Krankheitsbegriffs verneint werden."

Dass Erziehungsdirektor Eymann und seine Mitarbeiter den engagierten Lehrer mit allen Mitteln krankschreiben wollten, ignoriert Fabbri systematisch. Auch die Tatsache, dass Lehrer H. von Regierungsrat Eymann in der Basler Zeitung als "Stalker" bezeichnet wurde, obwohl dieser dem "ehrenswerten" Magistraten nur drei Mal begegnet ist, ist für Fabbri irrelevant. Bei allen drei Begegnungen bat Lehrer H. den Leiter des Erziehungsdepartemets um eine faire Aussprache. Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist der Vorhalt eines pathologischen Zustandes dann ehrverletzend, wenn psychiatrische oder andere medizinische Fachbegriffe dazu missbraucht werden, jemanden als charakterlich minderwertig darzustellen. Genau dies tut Regierungrat Eymann seit über sechs Jahren! Lehrer H. hat seine Stelle verloren, weil Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter dem engagierten Lehrer systematisch eine psychische Krankheit unterstellten.

Dass bereits drei Strafverfahren gegen Regierungrat Eymann innert kürzester Zeit mittels "Nichtanhandnahmeverfügungen" staatlich abgemurkst wurden, lässt tief blicken. Die von Dr. Christoph Eymann und seinen Mitarbeitern angestrengten Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Üblen Nachrede laufen allerdings schon seit bald drei Jahren munter weiter.

Lehrer H. hat zehn Tage Zeit, gegen den skandalösen Entscheid von lic. iur. Alberto Fabbri Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt einzureichen.