Dienstag, 29. Dezember 2015

Dr. Christoph Eymann - Regierungsrat und Nationalrat

Dr. Christoph Eymann hat es nicht gern, wenn er öffentlich kritisiert wird. Aus seiner Sicht erfüllt jede Kritik an seiner Person den Straftatbestand der Üblen Nachrede bzw. den Straftatbestand der Verleumdung. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" soll nach Ansicht von Regierungsrat und Nationalrat Dr. Christoph Eymann nur dazu dienen, den ehrenwerten Magistraten zu verunglimpfen und zu diffamieren. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auf unserem Blog veröffentlichen wir Fakten und Dokumente, die beweisen, dass das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann seit 2006 massiven Behörden-Terror an Lehrer H. betreibt. 2006 wurde Lehrer während seiner wohlverdienten Sommerferien freigestellt, mit der Begründung er habe Drohungen gegen sich selber und gegen seine Chefin Gaby Jenö ausgestossen. Mit dieser infamen Lüge hetzte das Basler Erziehungsdepartement dem Lehrer einen Notfallpsychiater auf den Hals, der den Lehrer hätte in die Psychiatrie abschieben sollen. Lehrer H. liess sich aber nicht übertölpeln und zeichnete das Gespräch mit dem Psychiater auf. In zahlreichen Briefen und Mails an Dr. Christoph Eymann beklagte sich Lehrer H. über das kriminelle Vorgehen seiner damaligen Chefin Gaby Jenö, bekam aber nie eine Antwort von Dr. Christoph Eymann. Nach der Entlassung von Lehrer H. veröffentlichte ein gewisser R. Jauslin den Blog "IG Breitensport". Gleichzeitig versandte dieser sog. Schmähmails, die Eymann in einem negativen Licht zeigten. Die Basler Regierung stellte Dr. Christoph Eymann 20' 000 Franken zur Verfügung, damit sich der Magistrat einen teuren Anwalt leisten konnte. Daraufhin beauftragte Dr. Christoph Eymann den Juristen David Rosenthal, der den Auftrag erhielt, sämtliche Blogs, die Eymann kritisierten, zu sperren. Obwohl die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt genau wusste, dass Lehrer H. mit diesen Blogs und den sog. Schmähmails nicht das Geringste zu tun hatte, behauptete der IT-Ermittler Bruno Glauser, Lehrer H. gehöre zu den Tatverdächtigen. Auch David Rosenthal war überzeugt, dass nur Lehrer H. hinter dem Blog "IG Breitensport" stecken könne. Mit einem Stundenansatz von bis zu Fr. 650.-- empfahl Rosenthal der Basler Staatsanwaltschaft auch unseren Blog zu sperren, obwohl wir mit dem Betreiber des IG-Breitensport-Blogs nicht das geringste zu tun haben. Offensichtlich sollte mit allen Mitteln verhindert werden, dass die Machenschaften von Dr. Christoph Eymann ans Licht kommen. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" wurde von den Behörden zensuriert. Für Schweizer ist der Blog nur aufrufbar, wenn die Internetadresse "behoerdenmobbing.blogspot.ch" in "behoerdenmobbing.blogspot.de" abgeändert wird. In der Anklageschrift wird Lehrer H. nicht vorgeworfen, Urheber des IG-Breitensport-Blogs zu sein. Trotzdem möchte Regierungsrat Eymann die Kosten für seinen Anwalt David Rosenthal über Lehrer H. wieder hereinholen. In seinem Schreiben an die Basler Staatsanwaltschaft vom 15. Mai 2014 meldete der Magistrat zusätzlich auch noch seinen Anspruch auf Zahlung einer Genugtuung an. Dass Regierungsrat Eymann sämtliche von ihm generierten Kosten jetzt auch noch auf Lehrer H. abwälzen will, zeigt das wahre Gesicht von Dr. Christoph Eymann. Die Tatsache, dass der ehrenwerte Magistrat keinen einzigen Brief und kein einziges Mail von Lehrer H. beantwortet und den Lehrer auch nie zu einer Aussprache eingeladen hatte, lässt vermuten, dass Dr. Christoph Eymann seine Mitarbeiter persönlich dazu verpflichtet hatte, derart unverhältnismässig gegen den Lehrer vorzugehen. Dass Dr. Christoph Eymann den unterdessen ausgesteuerten Lehrer jetzt noch zusätzlich massiv finanziell aussaugen möchte, ist an Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten.

Samstag, 5. Dezember 2015

lic. iur. Eva Eichenberger - professionelle Rechtsverdreherin

Staatsanwältin Eva Eichenberger ist in diesem Blog schon mehrfach gewürdigt worden. Seit 2008 verbreitet die verbissene Staatsanwältin wider besseren Wissens ihre Verleumdungen über Lehrer H., der sich seit bald 10 Jahren gegen seine ungerechte Kündigung wehrt. 2006 wurde der Lehrer von seinen Vorgesetzten als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um ihn mittels Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Allerdings liess sich Lehrer H. von diesen haltlosen Unterstellungen nicht psychisch krank machen, sondern er begann akribisch die Fakten ins Internet zu stellen. Unter der Annahme, dass er in einem Rechtsstaat lebe, erstattete er Strafanzeige gegen alle Staatsfunktionäre, die ihn derart massiv in seiner Integrität verletzt hatten. Leider war Staatsanwältin Eva Eichenberger nicht im geringsten daran interessiert, die strafbaren Handlungen der betreffenden Staatsfunktionäre strafrechtlich zu verfolgen. Im Gegenteil: Sie pervertierte das Mobbing-Opfer zum Täter, vertuschte sämtliche Straftatbestände der Mobbing-Crew und halste dem Lehrer H. sämtliche Kosten auf. Die von Gaby Jenö, der Chefin des Lehrers, behaupteten Drohmails, die Lehrer angeblich geschrieben haben soll, spielten für die Staatsanwältin nie eine Rolle. Bis auf den heutigen Tag sind diese Drohmails weder in den Akten zu finden, noch sind sie tatsächlich existent. Die Tatsache, dass Eva Eichenberger diese Tatsache vorsätzlich systematisch ignoriert, bekräftigt die Vermutung, dass Eichenberger die angeschuldigten Staatsfunktionäre planmässig vorsätzlich begünstigt. Anstatt die wirklichen Täter zu verfolgen, verschwendet Staatsanwältin Eva Eichenberger seit Jahren sämtliche Energie, um aus dem Mobbing-Opfer Lehrer H. einen Täter zu konstruieren. Da Lehrer H. aber noch nie in seinem Leben etwas verbrochen hat, wird die freie Meinungsäusserung des Lehrer als sog. Verleumdung zum angeblichen Delikt pervertiert. Dazu meint Eichenberger wörtlich:

"Wie auch das Strafgericht zutreffend festhält, wurden die vom Berufungskläger angeprangerten Vorgänge von diversen Gerichtsinstanzen beurteilt und das Vorgehen der von ihm verleumdeten Personen geschützt, was belegt, dass das von ihm ausgemachte, angeblich gegen ihn gerichtete "Mobbing" lediglich in seiner Vorstellung existiert und jeder faktischen Grundlage entbehrt."

Es ist zwar richtig, dass bis hinauf zum Bundesgericht keiner der involvierten Juristen das perfide Mobbing gegen Lehrer H. sehen wollte, dennoch halten wir fest, dass aus unserer Sicht die in diesem Blog geschilderten Fakten genügend Hinweise auf Mobbing liefern. Wir sind uns natürlich bewusst, dass unsere freie Meinungsäusserung von den Mächtigen postwendend wieder als "Verleumdung" pervertiert wird. Allerdings ist die Äusserung der freien Meinung kein Straftatbestand, da sie durch die schweizerische Bundesverfassung geschützt ist. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht nach bald 10 Jahren Behördenterror gegen Lehrer H. endlich mal die Fakten würdigt!

Samstag, 17. Oktober 2015

Jean Fonjallaz - Bundesgerichtspräsident

Am 6. Februar 2015 verurteilte das Strafgericht Basel-Stadt den völlig unschuldigen Lehrer H. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen angeblicher Verleumdung und verfügte mit Haftbeschluss seine sofortige Festnahme. Die für den Einsatz zuständige Sicherheitspolizei des Kanton Basel-Landschaft versuchte ihn an seinem Wohnsitz zur Öffnung der Haustüre zu bewegen. Dabei zeichnete Lehrer H. das Gespräch mittels einer Videokamera und einem Diktiergerät durch ein sich in der Türe befindliches Fenster auf. Die Sondereinheit Barrakuda verschaffte sich schliesslich gewaltsam Zutritt zum Haus, nahm den Lehrer in Haft und entwendete beide Aufzeichnungsgeräte.

Wegen angeblich unbefugten Aufnehmens von Gesprächen erliess Staatsanwältin Ludovica Del Giudice am 20. März 2015 nachträglich einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl bezüglich der beiden Aufnahmegeräte. Die am 1. April 2015 dagegen erhobene Beschwerde von Lehrer H. wies die strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft ab. Mit Beschwerde in Strafsachen vom 24. Juni 2015 beantragte Lehrer H. die Aufhebung des Entscheids des Kantonsgerichts. Er begehrte die unverzügliche Rückgabe der Videokamera und des Diktiergeräts. Ohne den Bundesgerichtsentscheid abzuwarten teilte Staatsanwältin Del Giudice mit Schreiben vom 26. August 2015 dem Bundesgericht mit, sie habe Lehrer H. die Videokamera und das Diktiergerät - nach Extrahierung (inkl. Sicherung) und Löschung der inkriminierten Aufnahmen - zurückgegeben. 

Mit dem Urteil vom 30. September 2015 hat jetzt auch das Bundesgericht unter der Leitung von Bundesrichter Jean Fonjallaz (SP) die Beschwerde von Lehrer H. abgeschmettert. Wörtlich schreibt der Bundesrichter:

"Der Beschwerdeschrift sind keine Ausführungen darüber zu entnehmen, inwiefern die Einschränkung der Verfügungsmöglichkeit über die inkriminerten Aufnahmen für den Beschwerdeführer hier ausnahmsweise einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG bewirken könnte und ihn in der Ausübung seiner Rechte beeinträchtigt. Es wird auch nicht dargetan, weshalb ein allfälliger Nachteil durch ein nachfolgendes günstiges Urteil nicht oder nicht mehr vollständig behoben werden könnte. Damit genügt die Beschwerde den Anforderungen von Art. 93 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 BGG nicht.  

Tatsache ist: Mit dem Diebstahl der Daten auf den beiden Aufnahmegeräten hat die Staatsanwaltschaft Basel-Land dem Lehrer wichtiges Beweismaterial entzogen. Die Aufnahmen bestätigen nämlich, dass sich Lehrer H. in einer völlig unverhältnismässigen Ausnahmesituation ein weiteres Mal immer völlig korrekt verhalten hatte. Offensichtlich scheut der Staat die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser. 

Mit dem Entscheid der Bundesrichter Jean Fonjallaz, Thomas Merkli und Peter Karlen ist die Schweiz ein gewaltiges Stück totalitärer geworden. Bild- und Tondokumente, die das totalitäre Vorgehen von Polizisten und Sondereinheiten dokumentieren, dürfen in Zukunft aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheids jederzeit eingezogen und als "unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen" deklariert werden. Damit wird uns Bürgerinnen und Bürger die letzte Möglichkeit genommen, uns gegen einen totalitären Staat zu wehren. 

Bundesrichter, die uns Bürgerinnen und Bürger zensurieren, handeln gegen die schweizerische Bundesverfassung. Sie sind in unseren Augen kriminell und sollten möglichst schnell abgesetzt und verurteilt werden.

Der totalitäre Entscheid des Bundesgerichts kostet den Lehrer weitere Fr. 1500.--. Bundesrichter, die für ihre verfassungsfeindlichen Entscheide noch Geld verlangen, haben einen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.

Montag, 28. September 2015

Lic. iur. Christian Hoenen - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht

Lic. iur. Christian Hoenen gehört offensichtlich nicht zu den zahlreichen kriminellen Beamten und Behörden, die seit bald zehn Jahren dem völlig unbescholtenen Lehrer H. das Leben zu Hölle machen. In der Sitzung vom 25.2.2015 entschied er zurecht, den völlig integren Lehrer aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Zur Erinnerung: Lehrer H. sass 20 Tage in Haft, weil die beiden Staatfunktionäre Eva Eichenberger und Lucius Hagmann behauptet hatten, es bestünde Fortsetzungsgefahr. Unterdessen ist der Blog des Lehrers durch eine Intervention des Anwalts der Privatkläger geschlossen worden und Lehrer H. hat keine Möglichkeit mehr, die Bürgerinnen und Bürger über die Fakten zu informieren.

Mit dem Entscheid von Gerichtspräsident Christian Hoenen ist der bösartige Plan von Eva Eichenberger und Lucius Hagemann, den völlig unschuldigen Lehrer mindestens 90 Tage mittels Sicherheitshaft einzusperren, vorerst gescheitert. Offensichtlich bezweckten die beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionäre Lehrer H. so lange in Sicherheitshaft zu behalten, bis dieser "freiwillig" sämtliche Informationen zur Basler Behörden-Mafia im Internet löscht. Da Lehrer H. aber nur die Zugangsdaten zu seinem eigenen Blog kennt, wäre er noch heute in Sicherheitshaft, wenn Gerichtspräsident Christian Hoenen nicht so mutig entschieden hätte.

Unterdessen hat Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen Eichenberger und Hagemann erstattet. Die völlig rechtswidrige Anordnung von Sicherheitshaft bezeichnet der Lehrer als Freiheitsberaubung und Nötigung. Auch hat der Lehrer gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet, hatten die beiden doch wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge beweisen Eichenberger und Hagemann, dass es den beiden nicht mehr ums Recht geht, sondern ausschliesslich darum, einen für den Machtfilz gefährlichen Menschen mit allen Mitteln zu eliminieren.

In ihrer Berufungsbegründung schreibt Eva Eichenberger, sie habe den Eindruck, Lehrer H. leide an einer "schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB". Offensichtlich hat die umtriebige Staatsanwältin noch nicht bemerkt, dass sie es ist, die Lehrer H. seit Jahren schwer in der Psyche stört: Sämtliche Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Erziehungsdepartements, die Lehrer H. aus dem Lehrerberuf gemobbt hatten, hatte Eichenberger 2008 in den Boden gestampft. Die falschen Anschuldigungen, welche die ehemalige OS-Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgebracht hatte, wurden von Eichenberger vorsätzlich ignoriert. Deshalb hat Lehrer H. gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger auch noch eine Strafanzeige wegen Begünstigung eingereicht.

Dass Eva Eichenberger selber sich schon längst einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen sollte, beweist der Umstand, dass die umtriebige Staatsanwältin den Lehrer für einen Zeitungsartikel, den dieser gar nicht geschrieben hat, strafrechtlich verfolgt. Der von Iris Hefets verfasste Text soll sich angeblich nicht politisch korrekt mit dem sog. Holocaust befassen.

In ihrer Berufungsbegründung gibt Eva Eichenberger indirekt zu, dass die "Hausdurchsuchung", der "Polizeigewahrsam", das "Strafverfahren" und das "Urteil" den Lehrer hätten zur "Besinnung" bringen sollen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit diesen Massnahmen gezwungen werden, auf das in der Bundesverfassung festgehaltene Recht auf freie Meinungsäusserung zu verzichten. Auch unter der "Drohung des unbedingten Strafvollzugs" wird Lehrer H. aber weiterhin für seine Grundrechte kämpfen. Es ist zu hoffen, dass lic. iur. Christian Hoenen nicht der einzige Richter am Basler Appellationsgericht ist, der dem systematischen Rechtsmissbrauch von Staatsanwältin Eva Eichenberger endlich Einhalt gebietet.

Dienstag, 18. August 2015

Dr. Felix Bänziger - ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen

Mit Beschluss vom 5. Mai 2015 ist Dr. Felix Bänziger aus St. Gallen vom Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt worden. Er muss die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und Staatsanwältin Eva Eichenberger behandeln. Zur Erinnerung: Eva Eichenberger sah in sämtlichen Vergehen der diversen Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, keinerlei Straftatbestände. Als es aber darum ging, Lehrer H. wegen seiner Meinungsäusserungsfreiheit strafrechtlich zu verfolgen, sah die Staatsanwältin plötzlich überall Straftatbestände. In ihrem Verfolgungswahn behauptete sie sogar, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge wider besseren Wissens, scheut Eva Eichenberger nicht davor zurück, Lehrer H. vorsätzlich zu verleumden.
Eigentlich hätte Eichenberger schon lange in den Ausstand treten müssen, weil sie in der Sache ein persönliches Interesse hat. Lehrer H. kann nämlich nachweisen, dass sämtliche Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich begünstigt wurden.

Ob der angeblich unbefangene Dr. Felix Bänziger im Mobbing-Fall Lehrer H. wirklich unbefangen agiert, können wir uns schwer vorstellen. Im Doppelmord an zwei jungen Mädchen machte er einen extrem schlechten Eindruck, als er 1983 in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY ungelöst einen Stützstrumpf in die Kamera hielt und die Zuschauer glauben machen wollte, dieser könnte etwas mit dem Täter zu tun haben. Der Architekt Alex Brunner bringt es in seinem Traktat "Behördliche Willkür und Verbrechen" auf den Punkt. Wörtlich schreibt er auf Seite 13:

"Der damalige Chef des Kriminalpolizei St Gallen, Felix Bänziger fand es ebenso wenig für angebracht, diese Verdachtsperson zu befragen oder gar mittels härteren Massnahmen vorzugehen, wie sie bei Unschuldigen im gleichen Fall angewandt wurden, obschon jedoch keine oder nur vage Verdachtsmomente bestanden hatten. Vielmehr sprechen alle bekannten Fakten dafür, dass die tatsächliche Verdachtsperson mit allen Mitteln begünstigt wurde, so dass sie nach 20 Jahren rechtlich frei ist."

Auch im Fall der Ausserrhoder Kantonalbank agierte Felix Bänziger eher unglücklich. Alex Brunner schreibt in seinem Traktat auf Seite 11:

"In strafrechtlicher Hinsicht wurde wohl eine Strafuntersuchung an die Hand genommen, doch der damalige Staatsanwalt des Kantons Ausserrhoden, Felix Bänziger hatte kein Interesse an der Aufklärung der Strafdelikte, obschon er umfassende Kenntnisse über die Vorgänge hatte, weshalb das Verfahren versandete. Ebenfalls wurden die Morde und Mordversuche, die im Zusammenhang mit der Ausserrhoder Kantonalbank begangen wurden, ebenso wenig aufgeklärt."

Auch in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat war Felix Bänziger offensichtlich befangen. Bänziger hatte nämlich vor rund 15 Jahren als interimistischer Leiter der Bundesanwaltschaft (BA) mit dem Lockerbie-Verfahren zu tun, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona festgestellt hat. Das schreibt die NZZ am Sonntag. Damit gebe die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einem Zürcher Händler Recht, der Bänzigers Nichtanhandnahme-Verfügung angefochten hatte. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, bestätigte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Beschluss des Bundesstrafgerichts. Beim Bombenanschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der schottischen Stadt Lockerbie kamen im Dezember 1988 270 Menschen ums Leben. Ein schottisches Gericht verurteilte deswegen 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Schaltuhr, die zum Zünden der Lockerbie-Bombe benutzt worden war, soll vom Zürcher Händler geliefert worden sein. In den Ermittlungen traten jedoch Widersprüche auf, die diesen entlasten könnten. Der Verdächtige sagte dazu, ein Schweizer Bundespolizist habe damals unrechtmässig den Prototypen seiner Schaltuhr beschafft und in den Gerichtsprozess in Schottland eingebracht. Dort sei dieser fälschlicherweise als verwendeter Zeitschalter dargestellt worden. Ein Gutachten habe später gezeigt, dass der Zünder manipuliert worden sei, schreibt die NZZ am Sonntag. Daraufhin erstattete der Händler Anzeige gegen den Beamten. Da die Bundespolizei früher in der Bundesanwaltschaft (BA) eingegliedert war, ersuchte die BA bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes. Dies, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Doch diese Massnahme erwies sich als ungenügend: Bei der standardmässigen Befragung versäumte es Bänziger offensichtlich zu erwähnen, dass er mit dem Fall bereits einmal zu tun gehabt hatte. Er habe sich nicht mehr daran erinnern können, begründete er laut NZZ am Sonntag vor dem Bundesstrafgericht. Bänziger hatte es abgelehnt, gegen den ehemaligen Bundespolizisten eine Strafuntersuchung einzuleiten. Alle möglichen Taten seien im Jahr 2010 verjährt, befand er im November letzten Jahres. Der gegen Libyen geführte Prozess fand im Jahr 2000 statt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Anwalt des Händlers widersprach dieser Auslegung und legte Rekurs ein. Dabei wurde die Befangenheit des Bundesanwalts festgestellt. Mit dem Beschluss aus Bellinzona, dem Rekurs des Händlers stattzugeben, muss die Aufsichtsbehörde der BA nun einen neuen ausserordentlichen Staatsanwalt suchen, welcher die Anzeige erneut prüft.

Jetzt befasst sich Felix Bänziger mit dem Mobbing-Fall Lehrer H., der in den offiziellen Medien ziemlich einseitig dargestellt wurde. Es ist zu hoffen, dass Bänziger dieses Mal die Fakten nicht vertuscht, sondern eine Anklage gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann einreicht. Allerdings wurde Lehrer H. von Bänziger bisher nur als Beschuldigter vernommen. Die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann hatten den Lehrer mit 6 neuen Strafanzeigen eingedeckt, nachdem dieser die beiden bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch angezeigt hatte.

Freitag, 31. Juli 2015

Dr. Felix Bänziger - Ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen

Weil Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den völlig unschuldigen Lehrer H. wegen angeblicher Verleumdung zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt haben, hat der Lehrer eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die beiden Basler Staatsfunktionäre eingereicht. Um den Anschein zu erwecken, dass die von Lehrer H. vorgebrachten Fakten endlich unbefangen untersucht werden, hat der Basler Gesamtregierungsrat den pensionierten Juristen Dr. Felix Bänziger aus St. Gallen zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt. Dieser soll nun abklären, ob Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann ihr Amt missbraucht haben. Die Fakten sind klar. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hatten beide behauptet, Lehrer H. habe Eichenberger zu Hause aufgesucht. Mit dieser arglistigen Lüge versuchten die beiden Staatsfunktionäre den beliebten Lehrer als einen potenziell gefährlichen Gewalttäter darzustellen, der laut Hagemann sogar zu einem "Kapitalverbrechen" fähig sei. Dr. Felix Bänziger kennt sich mit Kapitalverbrechen aus. Er hatte seinerzeit die sog. Kristallhöhlenmorde aufzuklären. Die ungeklärte Tötung von zwei Mädchen setzte Bänziger angeblich besonders zu. Wörtlich sagte er in einem Interview:

"Mich plagte grundlos ein schlechtes Gewissen. Ich fühlte mich etwa so schuldig wie ein Autofahrer, dem ein Kind vor den Wagen gerannt ist und der beim besten Willen nicht ausweichen konnte."

Ob bei den Untersuchungen zu den beiden Morden alles korrekt abgelaufen ist, wissen wir nicht. Es gibt Stimmen, die behaupten, der Täter sei wegen unsorgfältigen Ermittlungen nie gefasst worden. Es ist zu hoffen, dass Dr. Felix Bänziger im Mobbingfall Lehrer H. besonders sorgfältig hinschaut. Vielleicht kann Dr. Felix Bänziger seinen Ruhestand ohne schlechtes Gewissen geniessen, wenn er die in diesem Blog erwähnten Staatsfunktionäre wegen Amtsmissbrauch, Verleumdung und Begünstigung endlich zur Rechenschaft zieht.

Mittwoch, 1. Juli 2015

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt


Dr. Lucius Hagemann gehört zu den Basler Strafgerichtspräsidenten, die es offensichtlich nicht nötig haben, sich an die geltende Strafprozessordnung zu halten. Wer das Verhandlungsprotokoll im Fall Lehrer H. aufmerksam durchliest, kommt ins Staunen: Nicht ein einziges Mal befragte der Richter den völlig unschuldigen Lehrer H. zur über 350-seitigen Anklageschrift. Sämtliche Zeugen und Entlastungsbeweise wurden abgelehnt, ein eigentliches Beweisverfahren fand überhaupt nicht statt und sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde massiv unterbrochen und abgewürgt. Dr. Lucius Hagemann ist sich auch nicht zu schade, vorsätzlich zu lügen. In seinem Schreiben an das Bundesgericht behauptet er wider besseren Wissens, Lehrer H. habe Staatsanwältin Eva Eichenberger zu Hause aufgesucht. Mit dieser dreisten Lüge versucht Dr. Lucius Hagemann den völlig integren Lehrer einmal mehr zu einem potenziellen Gewalttäter abzustempeln. Um Lehrer H. möglichst lange in Sicherheitshaft zu behalten, behauptete der Richter, Lehrer H. sei zu einem "Kapitalverbrechen" fähig. In Tat und Wahrheit hält der Lehrer den seit bald 10 Jahren andauernden Behördenterror ohne jegliche Aggression vorbildlich aus. Um dem bisher völlig unbescholtenen Lehrer möglichst umfassend das Leben zu zerstören, verurteilte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft. Wörtlich schreibt der Richter:

"Wenn Lehrer H. seine Gegner beispielsweise als kriminell, korrupt, menschenverachtend, pervers oder totalitär bezeichnet, so hat dies mit einer bloss beruflichen Herabsetzung nichts mehr zu tun."

Wir von Anonymous sehen das natürlich anders. Staatsfunktionäre und Juristen, die einen völlig integren Menschen vorsätzlich und planmässig als potenziellen Gewalttäter verleumden, um diesem zu kündigen, sind aus unserer Sicht kriminell, korrupt, menschenverachtend, pervers und totalitär. Es ist zu hoffen, dass das Appellationsgericht Basel-Stadt dem staatlichen Terror gegen Lehrer H. endlich ein Ende bereitet.

Donnerstag, 25. Juni 2015

Die Privatkläger

Neben dem Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann sind auch noch andere zahlreiche Privatkläger daran interessiert, Lehrer H. wegen angeblicher Verleumdung hinter Gitter zu bringen. An dieser Stelle sei einmal mehr erwähnt, dass Lehrer H. nie jemanden verleumdet hat, sondern ausschliesslich nur die Fakten ins Internet gestellt hat. Obwohl dies auch die Privatkläger ganz genau wissen, haben diese bis auf den heutigen Tag ihre Privatklagen nicht zurückgezogen. Aus diesem Grund sollen an dieser Stelle die einzelnen Privatkläger kurz porträtiert werden. 

Dr. Christoph Eymann, Privatkläger 1, hat es bis auf den heutigen Tag versäumt, Lehrer H. zu einem Gespräch einzuladen. Er hat sich 2006 persönlich darum bemüht, die Basler Gesundheitsdienste auf den Lehrer zu hetzen, obwohl dieser völlig gesund ist. In einen Interview mit der BaZ verleumdete der Leiter des Basler Erziehungsdepartements den Lehrer als Stalker.

Lic. iur. Barbara Pfister, Privatklägerin 2, war die Anwältin der ehemaligen OS-Rektorin Gaby Jenö. Um ihre Mandantin zu verteidigen, verdrehte die Juristin vorsätzlich die Wahrheit. 

Lic. iur. Regula Steinemann, Privatklägerin 3, war die Nachfolgerin von Barbara Pfister. Sie liess Lehrer H. betreiben, obwohl sie wusste, dass das mit Gerechtigkeit nichts zu tun hatte.

Gabriele Jenö, Privatklägerin 4, hat die Hetze gegen Lehrer H. in erster Linie zu verantworten. Sie behauptete, Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen und Drohungen gegen ihre Person geäussert. Mit diesen Lügen bereitete sie dem Lehrer den Albtraum seines Lebens.

Thomas Baerlocher, Privatkläger 5, schrieb an die Vormundschaftsbehörde Münchenstein eine sog. Gefährdungsmeldung, in welcher er den Lehrer als selbst- und fremdgefährlich bezeichnete.

Dr. Peter Gutzwiller, Privatkläger 6, war der erste, der dem Lehrer mögliches aggressives Verhalten unterstellte. Dank seinem Schreiben konnten die oben aufgeführten Privatkläger mit Lehrer H. ihre Spielchen treiben.

Dr. Beat Voser, Privatkläger 7, setzte alles daran, dem Lehrer sog. Schmähmails unterzujubeln. Unter seiner Leitung fand ohne richterliche Genehmigung eine grossangelegte Hausdurchsuchung bei Lehrer H. statt. Ohne Anfangsverdacht weitete der Leiter des Basler Kriminalkommissariats die Strafverfahren gegen Lehrer H. auf Pornographie und Rassendiskriminierung aus.

Dr. Marc Meier, Privatkläger 8, unternahm alles, um Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug in die Psychiatrie zu verfrachten.

Hans Georg Signer, Privatkläger 9, führte diverse Gespräche mit Lehrer H., um diesen davon zu überzeugen, dass dieser krank sei und sich krankschreiben lassen solle.

Dr. Markus Spieler, Privatkläger 10, behauptete Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun identifiziert. Mit dieser vorsätzlichen Lüge, wollte er den Lehrer in die Psychiatrie einweisen lassen.

Denise Haberthür, Privatklägerin 11, behauptete, die Schülerinnen und Schüler hätten Angst vor Lehrer H., obwohl sie als Schulhausleiterin nie eine Lektion von Lehrer H. besucht hatte.

Benjamin Liebherr, Privatkläger 12, behauptete, er habe sich nicht mehr getraut alleine ins Schulhaus zu gehen, weil er  sich vor Lehrer H. gefürchtet habe. Auch dieser Schulhausleiter hat nie eine Lektion des Lehrers besucht.

Marianna Arquint, Privatklägerin 13, behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese Lüge gelangte an die OS-Rektorin Gaby Jenö, die anschliessend eine Strafanzeige wegen Drohung gegen Beamte und Behörden gegen Lehrer H. einreichte. Auch diese Schulhausleiterin hat nie eine Lektion des Lehrers besucht. 

Lic. iur Eva Eichenberger ist nicht Privatklägerin, sondern Staatsanwältin. Sie hatte sämtliche Strafanzeigen gegen die oben angeführte Mobbing-Crew eingestellt und Lehrer H. zum Querulanten gestempelt. Sie behauptet, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge will sie den Lehrer ebenfalls als potenziellen Gewalttäter verleumden. Ihre einseitigen Ermittlungen können nur noch als kriminell bezeichnet werden. Weil sie die oben aufgeführten Privatkläger alle vorsätzlich begünstigt hat, ist sie daran interessiert, Lehrer H. für 2,5 Jahre in den Knast zu bringen. Sie hat beim Appellationsgericht Basel-Stadt den Antrag gestellt, Lehrer H. zum 4. Mal psychiatrisch begutachten zu lassen.

Samstag, 30. Mai 2015

Markus Mattle - Vizepräsident Kantonsgericht Basel-Landschaft

Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, stellt fest, dass in unserem Land staatliche Willkür an der Tagesordnung ist. Auch der neuste Entscheid von Richter Markus Mattle ist nur schwer nachvollziehbar.

Im Februar 2015 wurde Lehrer H. ein zweites Mal von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht, weil er sich angeblich auf der Flucht vor der ihm drohenden Haft befunden haben soll. Dass Lehrer H. flüchten wolle, setzten die beiden Basler Staatsfunktionäre Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann in die Welt. In Wirklichkeit sass Lehrer H. zu Hause vor dem Fernseher und wollte die Berichterstattung über seinen Fall auf dem lokalen TV-Sender mitverfolgen. Genau in dem Moment, als der Bericht gesendet wurde, rammte die Sondereinheit Barrakuda die Haustür von Lehrer H. auf und bedrohte den völlig überraschten Lehrer mit einem geladenen Maschinengewehr. Drei Elitepolizisten in Kampfmontur stürzten sich auf den verdutzten Lehrer, zwangen diesen mit brutaler Gewalt in die Bauchlage, rissen dessen Arme nach hinten und fesselten den völlig unschuldigen Lehrer mit Handschellen. Obwohl Lehrer H. keinerlei Gegenwehr zeigte, stülpten die Polizisten dem Lehrer noch eine Maske über das Gesicht, so dass er visuell nicht mehr mitbekam, was die Polizisten in seinem Haus so alles anstellten.

Verantwortlich für das völlig unverhältnismässige Prozedere war Einsatzleiter Christian Schmid, der anschliessend die Videokamera und das Diktiergerät des Lehrers beschlagnahmte. Mit diesen beiden Geräten hatte der Lehrer versucht, den Polizeiüberfall zu dokumentieren. Christian Schmid behauptete, die Aufnahmen seien widerrechtlich gemacht worden. Da Lehrer H. schliesslich 20 Tage rechtswidrig im Basler Untersuchungsgefängnis sass, konnte er sich nicht um seine beiden Geräte kümmern. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:

Soweit der Beschwerdeführer des Weiteren vorbringt, dass bereits die polizeiliche Sicherstellung der Geräte unrechtmässig erfolgt sei, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden; dies obschon deshalb, weil es der Beschwerdeführer versäumt hat, sich innert angesetzter Frist bei der zuständigen Beschwerdeinstanz gegen die genannte Sicherstellungsverfügung zur Wehr zu setzen."

In Tat und Wahrheit hatte Christian Schmid die beiden Geräte ohne Sicherstellungsverfügung rechtswidrig entwendet. Nach seiner Haftentlassung telefonierte Lehrer H. umgehend mit Christian Schmid und forderte seine beiden Aufnahmegeräte unverzüglich wieder zurück. Dieser behauptete, dass sich diese bei der Staatsanwaltschaft befänden und er ein gutes Wort für Lehrer H. einlegen wolle. Weitere Wochen vergingen und die beiden Geräte blieben weiterhin verschollen. Erst als sich Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land erkundigte, wo die beiden Geräte geblieben seien und die zuständige Staatsanwältin Del Giudice noch nie von diesen Geräten gehört hatte, wurde dem Lehrer klar, dass er von Christian Schmid vorsätzlich belogen wurde. Immerhin beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft dann die beiden Geräte umgehend. Als Gegenreaktion wurde Lehrer H. von Christian Schmid mit Strafanzeigen eingedeckt. Einige Monate nach dem Überfall der Sondereinheit Barrakuda wollte sich Einsatzleiter Christian Schmid dann plötzlich erinnern, dass Lehrer H. ihn sogar als "Idioten" beschimpft habe. Interessanterweise kann sich Lehrer H. aber nicht daran erinnern. Wenn er dies getan hätte, müsste dies auf der Videokamera und dem Diktiergerät festgehalten sein. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte unterdessen 3 Monate Zeit, sich die Aufnahme zu Gemüte zu führen und dem Lehrer die beiden Geräte zu retournieren, was bis auf den heutigen Tag nicht der Fall ist. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:

"Dessen ungeachtet werden die Untersuchungsbehörden angehalten, die Auswertung des Beschlagnahmegutes zeitnah vorzunehmen, die sich auf den Geräten befindlichen Video- und Ton-Dateien auf einen externen Rechner zu  extrahieren und die inkriminierten Aufnahmen auf den Geräten selbst zu löschen. Nach Abschluss dieser Verfahrenshandlungen muss die Videokamera und das Diktiergerät zufolge des Verhältnismässigkeitsprinzips sodann dem Beschuldigten wieder zurückgegeben werden."

Mit diesem Entscheid dürfte auch der Vizepräsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft Markus Mattle sein Amt missbraucht haben. Offensichtlich hat auch dieser Gerichtspräsident Angst, dass Lehrer H. seine brisanten Aufnahmen im Internet veröffentlicht. Laut der schweizerischen Bundesverfassung existiert in der Schweiz keine Zensur. Offensichtlich sieht Gerichtspräsident Markus Mattle dies anders. Für sein Urteil verlangt der Richter von Lehrer H. Fr. 400.-- Spruchgebühr und eine Pauschale von Fr. 50.--. Damit hat Richter Markus Mattle seinen Ehrenplatz auf unserem Blog redlich verdient.

Mittwoch, 20. Mai 2015

Die schriftliche Urteilsbegründung


Mehrere Monate brauchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann um sein Urteil betreffend Lehrer H. zu begründen. Hagemann ist nach wie vor der festen Überzeugung, Lehrer H. habe zahlreiche Personen aus dem Erziehungsdepartement planmässig und wider besseren Wissens verleumdet. Offensichtlich ist dem Strafgerichtspräsidenten entgangen, dass es dem Lehrer nie darum ging, seine Gegner zu diffamieren, sondern nur deren Verfehlungen öffentlich zu machen. Auch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hat Lehrer H. Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Es geht aus dem Verhandlungsprotokoll nämlich klar hervor, dass sich Hagemann während der Verhandlung nicht an die Prozessordnung gehalten hatte. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden entweder abgelehnt oder vorsätzlich ignoriert. Sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde vom Gerichtspräsidenten mutwillig unterbrochen. Immerhin wurde Lehrer H. in den wirren Anklagepunkten "Rassismus" und "Irreführung der Rechtspflege" freigesprochen.

Auch die Tatsache, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erfrechte, vor Bundesgericht zu behaupten, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist eine luziferische Lüge. Der Richter hat diese Lüge von Staatsanwältin Eva Eichenberger übernommen, die laut Pflichtverteidiger David Schnyder sogar ihren verstorbenen Mann als Zeugen für ihr Lügengebäude missbraucht hatte. Gerne stellen wir hier noch einmal richtig, dass wir keinerlei Interesse daran haben, Beamte und Behörden zu diffamieren. Wir stellen nur die Fakten zusammen und stellen fest, dass die Basler Justiz planmässigen Justiz-Missbrauch an Lehrer H. betreibt.

Wenn Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten vorsätzlich lügen, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Man braucht nur die Argumentation von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann näher zu betrachten und stellt fest, mit welch rabulistischer Argumentation aus einer freien Meinungsäusserung eine angeblich planmässige Verleumdung gebastelt wird. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Wenn der Beschuldigte nämlich bspw. den Privatkläger Dr. Eymann als Kopf eines gegen ihn gerichteten Verschwörungskomplotts bezeichnet, sich Gabrielle Jenö der DDR-Methoden, Sowjet-Methoden, Nazi-Methoden und des Faschismus bedient haben soll und Lehrer H. der Ansicht ist, seine ehemalige Lebensgefährtin Sabrina Niederer-Stöcklin sei von den Ermittlungsbehörden bei ihm "eingeschleust" worden und es stehe in Tat und Wahrheit der ermittelnde Detektiv-Wachtmeister Glauser hinter den Advocatus-Blogs, so müssen die Behauptungen des Beschuldigten als geradezu absurd bezeichnet werden, weshalb sie zwangsläufig wider besseren Wissens erfolgt sein müssen."

Richtig ist: Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer über die Gesundheitsdienste krankschreiben lassen. Gabriele Jenö versuchte mit falschen Anschuldigung den Lehrer zu psychiatrisieren und zu kriminalisieren. Detektiv-Wachtmeister Glauser befragte die ehemalige Freundin von Lehrer H. in einer laut Prozessordnung nicht zulässigen Art und Weise. Staatsanwalt Dr. Beat Voser weitete das Strafverfahren ohne jeglichen Anfangsverdacht auf Pornographie aus.

Wenn Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe Droh-Mails geschrieben, gleichzeitig aber zugibt, dass sie vom Lehrer nie direkt bedroht worden sei, müsste bei der Staatsanwaltschaft eigentlich die roten Lämpchen leuchten. Leider hat die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger nie nach den angeblichen Droh-Mails gesucht. Lieber machte sich die Staatsanwältin mit ihrer Lüge, Lehrer H. habe sie zuhause aufgesucht, endgültig unglaubwürdig. Auch wenn sämtliche Behörden bis hinauf zum Bundesgericht mantra-mässig feststellen, dass die Basler Beamten und Behörden rechtmässig handelten, ist es unser Recht, eine andere Meinung zu haben. Weil Lehrer H. an die Existenz des Rechtsstaates glaubte, zeigte er sämtliche Personen an, die ihn aus dem Basler Schulsystem mobbten. Dies als falsche Anschuldigung zu pervertieren, zeigt den wahren Charakter von
Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und des Basler Justizsystems.

Es ist nicht alles falsch, was Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in seiner Urteilsbegründung schreibt. Obwohl die Basler Presse das Gegenteil behauptet, stellt Hagemann klar fest, dass Lehrer H. weder für die Schmähmails, noch für den Blog IG-Breitensport, noch für den Advocatus-Blog verantwortlich gemacht werden kann. Interessanterweise hat das Gericht diese Tatsachen aber bisher vorsätzlich nicht kommuniziert. Auch gegen die beiden Journalisten, die etwas Anderes behauptet hatten, hat Lehrer H. Strafanzeige wegen Verleumdung eingereicht.

Gegen den anonymen R. Jauslin, der mit seinen zahlreichen Schmähmails und seinen Blogs IG Breitensport und Advocatus das Verfahren gegen Lehrer H. in Gang gebracht hatte, wird nicht mehr ermittelt. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem Lehrer mittels dem Advocatus-Blog eine Irreführung der Rechtspflege unterjubeln wollten, obwohl die Fakten genau das Gegenteil bewiesen hatten, zeigt, dass dieser Behörde nicht zu trauen ist. Laut Prozessordnung darf die Staatsanwaltschaft nicht einseitig ermitteln. Staatsanwältinnen und Strafgerichtpräsidenten, die sich nicht an die Prozessordnung halten, missbrauchen ihr Amt. Sie sind aus unserer Sicht Kriminelle und haben in einem Justiz-System nichts verloren. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht die völlig unverhältnismässige Verurteilung von Lehrer H. wieder rückgängig macht.    

Samstag, 11. April 2015

Dr. Christoph Eymann - Leiter des Basler Erziehungsdepartements


Der Leistungsausweis des Leiters des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann ist beachtlich: Kleinklassen abgeschafft, Musikklassen abgeschafft, Koloniehäuser abgeschafft und ... Lehrer H. abgeschafft.

2006 führte Dr. Christoph Eymann persönlich ein Telefonat mit dem damaligen Leiter der Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller. Wir kennen den genauen Wortlaut dieses Telefonats nicht, können aber belegen, dass die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann und die Mitarbeiter von Dr. Andreas Faller alles daran setzten, den unbequemen Lehrer mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug in der Psychiatrie zu versenken. Als dieses Vorhaben nicht gelang, erstattete die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö Strafanzeige gegen Lehrer H. wegen angeblicher Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden. Da auch dieser Vorwurf erstunken und erlogen war, musste die Basler Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Lehrer H. einstellen.

Im neusten Verfahren gegen Lehrer H. behauptete Dr. Christoph Eymann, der Lehrer habe ihn jahrelang gestalkt. Auch diese Aussage ist eine vorsätzliche Lüge. Lehrer H. ist dem Basler Erziehungsminister von 2006-2015 vier mal begegnet. Jedes Mal bat Lehrer H. seinen obersten Vorgesetzten um eine Aussprache, die aber bis auf den heutigen Tag von Eymann systematisch verhindert wurde.

Aufgrund einer Strafanzeige von Dr. Christoph Eymann soll Lehrer H. jetzt wegen angeblicher Verleumdung für 2 Jahre ins Gefängnis wandern. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann haben dieses Urteil ganz im Sinne von Dr. Christoph Eymann vollstreckt. Auch diesmal wehrt sich Lehrer H. vehement. Er hat weder "Schmähmails" noch "Spam-Mails" verbreitet, noch trägt er die Verantwortung für den Blog "IG Breitensport". Leider hat die Staatsanwaltschaft die Mails, die Lehrer H. dem Basler Erziehungminister tatsächlich geschrieben hat, nicht zu den Akten gelegt. Ausserdem wurde eine Zeugin befragt, ohne dass Lehrer H. dieser Person Fragen stellen konnte. Auch wurde wegen Pornographie ermittelt, obwohl keinerlei Anfangsverdacht vorhanden war. Die E-Mails des Leitenden Staatsanwalts Dr. Beat Voser an IT-Spezialist Bruno Glauser verraten, dass Voser alles daran setzte, Lehrer H. als Urheber der "Schmähmails" zu bezichtigen. Bis auf den heutigen Tag wurde von der Presse nie berichtet, dass die dem Lehrer unterstellten "Schmähmails" von einem Profi verteilt wurden, der sich hinter Dutzenden von E-Mail Adressen versteckt und sich mit Anonymisierungssoftware bestens auskennt. Es ist unterdessen klar bewiesen, dass die "Schmähmails", der Blog "IG Breitensport" und der Blog "Advocatus" alle den selben Urheber haben. Wer tatsächlich dahinter steckt, interessiert die Basler Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht. Sie hat mit Lehrer H. einen Sündenbock präsentiert und damit die Interessen von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann bestens gewahrt.   

Samstag, 28. März 2015

Die Mails von Lehrer H. an Dr. Christoph Eymann

Wenn man der Berichterstattung der beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth glauben möchte, soll Lehrer H. über Jahre hinweg den Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann gestalkt und mit sog. Schmähmails dessen Ehre verletzt haben. Diese Geschichte ist von A-Z erlogen und steht so auch nicht in der Anklageschrift. Leider hat es der IT-Spezialist der Staatsanwaltschaft Bruno Glauser unterlassen, die E-Mails, die Lehrer H. tatsächlich geschrieben hat, in den über 5000 Seiten Akten aufzuführen. Offensichtlich war niemand in der Basler Staatsanwaltschaft daran interessiert, zu beweisen, dass die E-Mails von Lehrer H. weder ehrverletzend noch verleumderisch waren. Offensichtlich wollte man den gemobbten Lehrer mit allen Mitteln zum Sündenbock machen. Dass Regierungsrat Eymann die Staatsanwaltschaft nie darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Mails von Lehrer H. keinerlei verleumderischen Inhalt haben, lässt tief blicken. Dass Lehrer H. von Dr. Christoph Eymann nie zu einem klärenden Gespräch eingeladen wurde, ist ein Skandal. Dass Lehrer H. von Regierungsrat Eymann als "Stalker" bezeichnet wird, weil H. diesen um ein Gespräch bittet, ist unglaublich.

In der Strafverhandlung vom 5.2.15 hat Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann die von Lehrer H. beantragten Zeugen und Beweise systematisch abgelehnt. Er hat die Verhandlung durchgeführt, obwohl noch ein Befangenheitsantrag gegen ihn am Bundesgericht hängig ist. Offensichtlich stand das Resultat der Verhandlung von Anfang an fest. Damit Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Stände- oder Nationalrat werden kann, muss er eine weisse Weste haben. Es macht sich bei der Bevölkerung nicht gut, wenn die Basler Staatsanwaltschaft nachweist, dass im Departement von Christoph Eymann regelmässig Lehrerinnen und Lehrer aus ihrem Beruf gemobbt werden. Für Lehrer H. ist unterdessen völlig klar, dass Dr. Christoph Eymann über die Mobbingabsichten seiner Mitarbeiter von Anfang an Bescheid wusste. Vermutlich hat er seinen Mitarbeitern sogar die Weisung erteilt, den unbequemen Lehrer über den Amtsarzt auszumustern. Wenn Dr. Christoph Eymann nichts mit dem Mobbing gegen Lehrer H. zu tun gehabt hätte, wäre er zumindest auf die Schreiben von Lehrer H. eingegangen und hätte die Angelegenheit mit Lehrer H. besprochen. Aus den 5000 Seiten Akten der Basler Staatsanwaltschaft geht nämlich hervor, dass Dr. Christoph Eymann sich sogar beim Verfasser der Spam- und Schmähmails gesprächsbereit gezeigt hatte.

Freitag, 27. März 2015

Das BAZ-Interview mit Lehrer H.


BAZ: Lehrer H. wie fühlen Sie sich?
Lehrer H: Wenn ich ehrlich bin, hat mich der Shit-Storm auf Online Reports und in der Basler Zeitung ziemlich gestresst.
BAZ: Entspricht die Darstellung ihres Falles in den Medien nicht den Tatsachen?
Lehrer H: Die offiziellen Medien berichten nur einseitig. Ich wurde von den entsprechenden Journalisten nie für ein Interview angefragt.
BAZ: Sind Sie der Eymann-Stalker?
Lehrer H: Nein, ich bin nicht der Eymann-Stalker. Der Eymann-Stalker hat in der ganzen Schweiz E-Mails herumgeschickt, in welchem er Regierungsrat Eymann bezichtigt hat, Steuern hinterzogen zu haben. Ich habe keine solchen E-Mails versendet.
BAZ: Weshalb wurden Sie vom Basler Strafgericht zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt?
Lehrer H: Offensichtlich soll ich das Bauernopfer spielen und für zwei Jahre ins Gefängnis gehen, für Mails, die ich nicht geschrieben habe.
BAZ: Weshalb will man Sie ins Gefängnis schicken?
Lehrer H: Seit 2006 haben diverse Staatsfunktionäre das Ziel, mich mittels Psychiatrie bzw. Strafverfolgung mundtot zu machen. Staatsanwältin Eva Eichenberger spielt dabei eine entscheidende Rolle. Sie hat alle meine Strafanzeigen gegen die Mobbing-Crew mittels völlig unglaubwürdigen Begründungen eingestellt. Aus meiner Sicht erfüllt sie damit den Straftatbestand der Begünstigung.
BAZ: Können Sie das beweisen?
Lehrer H: Meine Chefin Gaby Jenö hatte mich 2006 verleumdet, ich hätte sie bedroht. In ihrer Strafanzeige behauptete sie, ich hätte Drohmails geschrieben. Wenn Staatsanwältin Eva Eichenberger korrekt ermittelt hätte, hätte sie schnell herausgefunden, dass keine solchen Drohmails existieren. Dieser Beweis hätte genügt, Gaby Jenö wegen falscher Anschuldigung strafrechtlich zu verfolgen.
BAZ: Regierungsrat Eymann behauptet aber, es sei in seinem Departement noch nie zu Mobbing gekommen.
Lehrer H: Er ist leider auch darin verwickelt. Ich habe ihm 2006 diverse Schreiben zugesandt, in welchen ich ihn um Unterstützung anflehte. Ich habe nie eine Antwort von ihm erhalten. Anstatt mir zu helfen, hat er mich bei der Staatsanwaltschaft wegen diesen Spam-Mails und dem Blog IG Breitensport angezeigt.
BAZ: Der Blog IG Breitensport ist auch nicht von ihnen?
Lehrer H.: Nein, er wird von der selben Täterschaft unterhalten, die auch für die Spam-Mails verantwortlich ist. Ich habe mit diesem ganzen Scheiss nichts zu tun!
BAZ: Trotzdem hat die Basler Staatsanwaltschaft bei Ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen und sämtliche Computer mitgenommen.
Lehrer H: Das ist richtig. Staatsanwalt Voser war der festen Überzeugung, der Blog IG Breitensport und die Spam-Mails seien von mir. Die Analyse meiner Computer haben allerdings ergeben, dass dies nicht der Fall ist.
BAZ: Wieso hat Staatsanwalt Voser die Ermittlungen gegen Sie dann nicht eingestellt?
Lehrer H: Offensichtlich hatte er den Auftrag, das Strafverfahren gegen mich noch auszuweiten. Aus den Zufallsfunden auf meinem Computer bastelte man diverse Delikte wie "harte Pornographie", "Irreführung der Rechtspflege" oder "Rassendiskriminierung". Zwei dieser dümmlichen Anklagen mussten bereits wieder fallen gelassen werden.
BAZ: Von wem hat Voser den Auftrag erhalten, das Verfahren gegen Sie auszuweiten?
Lehrer H: Das weiss ich nicht genau. Ich kann nur vermuten, dass Regierungsrat Eymann dahinter steckt. Ihm ist es offensichtlich egal, wer tatsächlich hinter den Mail-Attacken steckt. Im Regionaljournal vom Schweizer Radio hat er den Eindruck erweckt, ich sei der Urheber dieser Spam-Mails. Aber ich bin es nicht!
BAZ: Weshalb wurden Sie in Sicherheitshaft gesetzt?
Lehrer H: Das habe ich Staatsanwältin Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann zu verdanken. Sie haben mich als gefährlichen Gewalttäter verleumdet, der sich mittels Flucht dem Strafverfahren entziehen will. Beide behaupten sogar, ich hätte die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht.
BAZ: Und das stimmt nicht?
Lehrer H: Natürlich nicht. Die beiden haben sich abgesprochen, mich als gefährlichen potenziellen Gewalttäter zu verleumden, um mich bis auf weiteres in Sicherheitshaft zu behalten.
BAZ: Haben Sie Beweise für diese Anschuldigungen?
Lehrer H: Das Appellationsgericht kennt die Schreiben dieser beiden.
BAZ: Wie geht es jetzt weiter?
Lehrer H: Ich habe jetzt einen neuen Anwalt. Er kennt meinen Fall. Er hat mich schon anlässlich meiner Kündigung bis zum Gerichtshof für Menschenrechte verteidigt. Ich hoffe, er wird mir endlich zu meinem Recht verhelfen.
BAZ: Vielen Dank für dieses Interview und alles Gute!
Lehrer H: Ich habe zu danken!

Mittwoch, 25. März 2015

Christian Schmid - Einsatzleiter Polizei Basel-Land




Sehr geehrte Frau Del Giudice

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Christian Schmid, Baselstrasse 22, 4242 Laufen
Straftatbestand: Amtsmissbrauch, Diebstahl, Nötigung

Tathergang: Aufgrund eines unverhältnismässigen Haftbefehls, der aufgrund eines unverhältnismässigen Urteils (2 Jahre unbedingt wegen angeblicher Verleumdung) erfolgte, liess Christian Schmid als Einsatzleiter am 6.2.15 meine Haustüre durch die Sondereinheit Barrakuda aufbrechen. Ohne Beschlagnahmebefehl entwendete er daraufhin meine Sony-Videokamera und mein Zoom-Diktiergerät. Anschliessend nötigte er Polizist Christoph Kneier, eine Strafanzeige gegen mich einzureichen.

Begründung: Es darf nicht sein, dass ein Polizist sich geschädigt fühlt, wenn ein Unschuldiger mittels Diktiergerät und Videokamera versucht, eine völlig unverhältnismässige Polizei-Aktion zu dokumentieren. Da ich zur Zeit des Polizei-Überfalls niemanden bei mir zu Hause als Zeugen hatte, entschied ich, das Geschehen möglichst umfassend aufzuzeichnen. Ich wollte in erster Linie meine eigenen Aussagen dokumentieren, denn seit über 10 Jahren werde ich von der Presse und von diversen Staatsfunktionären bezichtigt, Drohungen und Verleumdungen ausgesprochen zu haben. Auch im Gespräch mit den Polizisten machte ich klar, dass ich die Gespräche zu meinem eigenen Schutz aufzeichne. In erster Linie wollte ich sämtlichen Polizisten klar machen, dass ich freiwillig aus meinem Haus komme, wenn mich die Polizei Basel-Land nicht nach Basel-Stadt ausliefert. Ich bat sämtliche Polizisten aus Basel-Land, mich vor den Behörden aus Basel-Stadt zu schützen. Leider wurde ich zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Auch nicht von einer Polizistin, mit der ich über das Telefon ein längeres Gespräch führte. Mitten im Gespräch rammte die Sondereinheit Barrakuda meine Haustüre ein, zielte mit einem Gewehr auf meinen Kopf, riss meine Arme hinter den Rücken, fesselte mich mit Handschellen und stülpte mir eine Maske über die Augen, damit ich nichts mehr sehen konnte. Am 25.2. wurde ich aus der Basler Sicherheitshaft entlassen. Am selben Tag telefonierte ich mit Einsatzleiter Christian Schmid und bat ihn, mir meine entwendeten Gegenstände zu retournieren. Er behauptete, die beiden Aufnahmegeräte befänden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft und er würde sich darum kümmern. Der Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Land vom 20. März 2015 beweist aber das Gegenteil. Aus meiner Sicht war die angebliche Sicherstellung nach PolG nicht gegeben. Es wurde mit dieser Massnahme keine Straftat verhindert, keine Gefahr abgewendet und kein Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Es geht bei dieser rechtswidrigen Aktion offensichtlich nur darum, mir meine Beweismittel zu entwenden. Im Übrigen hatte Polizist Christoph Kneier keine Probleme damit, dass ich das Gespräch aufzeichnete. Nur Einsatzleiter Christian Schmid hatte keine Lust auf Transparenz. Deshalb hatte ich ihm empfohlen, mich von meinem Haus fernzuhalten. Ich weiss nicht, ob Christian Schmid sich die Aufnahmen angehört und angesehen hat. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Land aber erst seit dem 20.3.2015 im Besitz dieser Aufnahmegeräte. Was Einsatzleiter Christian Schmid mit den angeblich "sichergestellten" Geräten in der Zeit vom 6.2.15-19.3.15 so alles angestellt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich beantrage daher, mir meine beiden entwendeten Geräte mit sofortiger Wirkung zurückzuerstatten, damit ich überprüfen kann, ob eventuell wichtige Daten gelöscht wurden. In Anbetracht der Faktenlage, beantrage ich zudem, Christian Schmid wegen Amtsmissbrauch, Diebstahl und Nötigung zu bestrafen.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Donnerstag, 19. März 2015

Das Radio-Interview mit Dr. Christoph Eymann

In seinem Interview mit dem Regionaljournal vom 5.2.15 versucht Christoph Eymann den völlig unschuldigen Lehrer als "Urheber von Verunglimpfungen und falschen Behauptungen" zu denunzieren. Der Beschuldigte habe in der ganzen Schweiz "Mails an eine riesige Anzahl Leute" verschickt und darin "Verunglimpfungen" getätigt. Die Mails hätten zum Inhalt, er habe "Alkohol-Probleme" oder er würde "Steuern nicht zahlen". Interessanterweise kommen diese Vorwürfe in der 350-seitigen Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger gar nicht vor. Die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft haben nämlich herausgefunden, dass der Urheber dieser sog. Spam-Mails bzw. Schmähmails mit einem Laptop und einer Anonymisierungssoftware offene Wireless-Netzwerke benutzt hat, um seine kriminelle Energie auszuleben. Lehrer H. hat noch nie einen Laptop besessen. Er kann also für die von Eymann erwähnten Spam-Mails gar nicht in Frage kommen.

Trotzdem stellt sich die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft diese Fakten nicht kommuniziert und der BaZ-Journalist Micha Hauswirth in seinem Artikel wider besseren Wissens behauptet, man habe bei Lehrer H. einen Laptop gefunden. Offensichtlich soll Lehrer H. das Bauern-Opfer spielen und für Mails, die er nie geschrieben hat, ins Gefängnis gehen. Wir von Anonymous wehren uns gegen diesen arglistigen Plan und betonen einmal mehr, dass Lehrer H. mit dem Blog IG Breitensport und diesen ominösen E-Mails nicht das geringste zu tun hat.


Bis auf den heutigen Tag hat Regierungsrat Christoph Eymann die von Lehrer H. tatsächlich geschriebenen Mails vorsätzlich ignoriert. Offenbar wusste der Leiter des Erziehungsdepartements von Anfang an, dass Lehrer H. aus den Basler Schulen gemobbt werden sollte. Die wirren Spam-Mails, die Lehrer H. angelastet werden, sollen anscheinend dokumentieren, dass der Lehrer nicht mehr im "Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" oder "irgendwie krank" ist. Das vollständige Interview mit Dr. Christoph Eymann finden Sie hier.

Mittwoch, 18. März 2015

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter


Offensichtlich ist dem Erfinder von Online Reports Peter Knechtli entgangen, dass der völlig integre Lehrer noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Als akkreditierter Journalist sollte Knechtli eigentlich wissen, dass ein Beschuldigter solange unschuldig ist, bis das Urteil rechtskräftig wird. Die vorsätzliche Vorverurteilung, die Knechtli an Lehrer H. vornimmt, zeigt den wahren Charakter dieses Journalisten. Da wir noch immer von der Unschuld des Lehrers überzeugt sind, haben wir uns entschieden, die tendenziösen Ergüsse von Knechtli umfassend zu kommentieren. Wörtlich schreibt der Verlautbarungsjournalist: 

"Nein, dumm ist er nicht. Seine im Internet veröffentlichten Texte inhaltlich zwar völlig indiskutabel, aber formal sorgfältig arrangiert, die Fotos sauber eingepflegt. Er war Deutsch-, Geschichts- und Musiklehrer an der Orientierungsschule im Basler Brunnmatt-Schulhaus. Vertraute, die auch heute noch zu ihm halten, schildern ihn als "liebenswürdigen, interessierten Menschen" und begabten Musiker. Doch die Entlassung im Jahr 2008 und ihre Vorgeschichte muss in Lehrer H. offenbar so schlimme Spuren hinterlassen haben, dass er vom Weg abkam und systematisch an allen Rache nahm, in denen er als ein gegen ihn gerichtetes verschworenes System sah. Von Liebenswürdigkeit war Null und nichts mehrzu spüren."

Richtig ist: Lehrer H. ist immer noch ein liebenswürdiger und interessierter Mensch, obwohl er in den letzten Jahren massivstes Mobbing erleben musste. Er hat sich an seinen diversen Peinigern nicht gerächt, sondern deren arglistiges Mobbing-Verhalten entlarvt und veröffentlicht. Obwohl er von sämtlichen Staatsfunktionären und Journalisten vorsätzlich wie ein potenzieller Amokläufer behandelt wird, hat er seinen Humor bis heute nicht verloren. 

"Lehrer H." (so sein Pseudonym) sah sich als Mobbing-Opfer und begann aus seinem Eigenheim in einer Baselbieter Vorortgemeinde einen Mobbing-Krieg zu führen. Auf zahllosen Blogs und andern Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube griff er im Schutz der Anonymität unter Namen wie "Hans Muster" während sieben langen Jahren eine steigende Zahl an Personen in diffamierender Weise an. Bis ihm die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft auf die Schliche kamen und ihn als Urheber des Internet-Mobbings identifizierten. Nun sass die reale Menschengestalt von "Anonymus", der sich zuvor jahrelang ebenso geschickt wie feige versteckt hatte, im Gerichtssaal."

Richtig ist: Lehrer H. ist das Mobbing-Opfer. Er hat seinen Job und seine Ehre verloren, während sich die zahlreichen Täter als Opfer aufspielen und den ausgesteuerten Lehrer finanziell schröpfen und wegsperren wollen. Die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft haben herausgefunden, dass der Lehrer weder für die sog. "Schmähmails" noch für den "IG-Breitensport" verantwortlich ist. Wir von Anonymous sind besorgte Bürgerinnen und Bürger, die anonym bleiben wollen, weil wir der Basler Justiz im höchsten Masse misstrauen. 

"Die Visitenkarte, die "Lehrer H." bei seinem Auftritt abgab, verlieh ihm ein miserables Zeugnis. Er stellte sich schon im Warteraum mit unpassenden Sprüchen in den Mittelpunkt, lachte immer eine Spur zu laut, duzte Journalisten. Im Gerichtssaal pöbelte er gegen seinen Pflichtverteidiger ("eine Attrappe", "völlig überfordert"), die Staatsanwältin, den Gerichtspräsidenten, den IT-Ermittler und den Rechtsvertreter von Regierungsrat Christoph Eymann ("Justizkriminalität"). Hier setzte sich ein Stil und Inhalt mündlich fort, der mit jenem der Kommentare auf seinen Online-Plattformen perfekt korrespondiert."

Richtig ist: Der Pflichtverteidiger von Lehrer H. war offensichtlich völlig überfordert. Bei seinem Plädoyer verlor er sogar seine Stimme. Ein Anwalt, der sich vor Gericht nicht in Szene setzen kann, soll lieber Gerichtsschreiber werden. Dass dieser Anwalt für seine fragwürdigen Bemühungen rund Fr. 20'000 eingesteckt hat, zeigt wie in Basel-Stadt das Justiz-Business funktioniert. 

"Dem Verurteilten fehlte es nicht nur an Unrechtsbewusstsein, sondern mindestens ebenso sehr an Rechtsbewusstsein. Das geltende Recht, insbesondere der Persönlichkeitsschutz, schien für ihn keine Geltung zu haben. Er verleumdete jahrelang unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, er veröffentlichte serienweise ehrverletzende Behauptungen, er kupferte widerrechtlich zahlreiche urheberrechtlich geschützte Fotos im Internet ab, er nannte die Personen, denen er eins auswischen wollte bei vollem Namen."

Richtig ist: Lehrer H. hat ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein. Seit Jahren kämpft er gegen ein dubioses Rechtssystem, das sich vor allem mittels Rechtsbeugung und Willkür exponiert. Für Behörden und Beamte gilt der Persönlichkeitsschutz nur bedingt. Politiker wie Dr. Christoph Eymann müssen sich gefallen lassen, auch mal kritisiert zu werden.

"Für sich selbst beanspruchte "Lehrer H." nicht nur die reine Wahrheit, sondern vornehmlich auch den Hinterhalt. In grotesker Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse stilisierte er sich zum Märtyrer und seine schriftlichen gesammelten Gemeinheiten zum Recht auf "Meinungsäusserungs-Freiheit" herauf."

Richtig ist: Die Meinungsäusserungsfreiheit ist unser höchstes Gut. In einem Staat, in welchem Andersdenkende strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ihre Meinung äussern, ist es ratsam, anonym zu bleiben. Wir haben die Gemeinheiten der diversen Staatsfunktionäre ins Internet gestellt. Eigentlich wäre das die Aufgabe der Presse. 

"Da hat der ehemalige "Lehrer H." etwas Grundsätzliches unserer Rechtsordnung nicht begriffen, und es ist bloss zu hoffen, dass er die ihm anvertrauten Kinder nicht in gleicher Weise instruierte. Nein, Stalking, ob via Internet oder anderswie, ist kein Grundrecht. Das ist Rechts-Verachtung oder "Online-Dschihadismus", wie es die Staatsanwältin zu Recht mit kaum zu überbietender Deutlichkeit bezeichnete."

Richtig ist: Lehrer H. hat auch in der Schule nie ein Blatt vor den Mund genommen. Themen wie Faschismus und Ungerechtigkeit hat er in seinem Unterricht nicht ausgeklammert. Anhand des Jugendromans "die Welle" hat er den Schülerinnen und Schülern gezeigt, wohin faschistoides Verhalten führt. 

"Das Medium des von Amateuren betriebenen Blogs ist – das war schon lange absehbar – extrem anfällig für eine neue Form kriminellen Handelns. Wer nicht über genügend Verantwortungsfähigkeit verfügt, sieht darin rasch ein geeignetes risikoloses Werkzeug, im Schutz der virtuellen Dunkelheit Rache für tatsächlich oder vermeintlich erlebtes Unrecht an beliebigen Personen zu nehmen."

Richtig ist: Wenn System-Medien, wie z.B. Online-Reports nicht mehr investigativ recherchieren, müssen unabhängige Blogs in die Bresche springen. Kriminell handelt nur derjenige, der sich zum Sprachrohr der Ungerechtigkeit macht. 

"Was sich "Lehrer H." während über sieben Jahren leistete, ist der bisher spektakulärste Fall von Online-Mobbing in der Schweiz. Bemerkenswert ist die lange Dauer, über die der Täter unbehelligt Dutzende Personen auf unverschämte Weise in den Schmutz ziehen konnte. Das freilich ist die Folge davon, dass es ungemein schwer fällt, rufschädigende Akteure im Internet zu identifizieren – wohl nicht zuletzt eine Folge der "Erosion des Rechtsstaatsbewusstseins", und der Entwertung der "Rechtsstaatlichkeit", wie dies der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechts-Professor Alain Griffel in der neusten "Zeit" beklagt."

Richtig ist: Der Mobbing-Fall Lehrer H. ist tatsächlich spektakulär. Besonders eindrücklich ist die Tatsache, dass Staatsfunktionäre und Journalisten seit über zehn Jahren versuchen, den völlig integren Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen. Unser Blog zeigt deutlich auf, dass sogar die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter vorsätzlich lügen, um dem unschuldigen Lehrer das Leben systematisch zu ruinieren. 

"Die Provider sollten dazu gezwungen werden, Blog-Betreiber unzweifelhaft zu personalisieren, Verschlüsselungstechniken zu verbieten und die Namen von Administratoren bei Verdacht auf bewusst persönlichkeitsverletzende Äusserungen an die Betroffenen herauszurücken, um den Rechtsweg zu ermöglichen. Noch ist das Internet scheinbar zu jung, um Online-Kriegern, die es auf Rufschädigung von Personen oder Firmen abgesehen haben, zügig das Handwerk zu legen. Nicht alle Provider zeigen sich in begründeten Fällen kooperativ mit den Strafverfolgungsbehörden."

Richtig ist: Lehrer H. hatte nie die Absicht den Ruf seiner Peiniger zu ruinieren. Er hat sich nur gegen eine Übermacht von professionellen Mobbern gewehrt und deren Taten öffentlich gemacht. Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, merkt schnell, dass wir nicht einseitig berichten, sondern auch die Meinung unserer Gegner umfassend dokumentieren. 

"Ganz speziell am Fall von "Lehrer H." ist die Tatsache, dass auch die ermittelnde Staatsanwältin Eva Eichenberger und der den Fall beurteilende Gerichtspräsident Lucius Hagemann, die in keinster Weise mit der Geschichte um die Entlassung als Lehrer zu tun haben, Opfer seiner Angriffe wurden. Bei Eingabe ihrer Namen unter Google sehen sie sich an oberster Stelle mit dem "Lehrer H."-Blog "behördenmobbing" konfrontiert. Sie erleben damit authentisch genau jene Art von Unappetitlichkeit mit, der sich auch Dutzende weiterer Personen jahrelang ausgesetzt sehen."

Richtig ist: Unser Blog zeigt auf, dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Strafgerichtspräsident mehr als nur befangen sind. Beide verbreiten sie die arglistige Lüge, dass Lehrer H. die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht haben soll. Offensichtlich sind die beiden Staatsfunktionäre nur daran interessiert, den unbequemen Lehrer mit allen Mitteln auszuschalten. 

"Der jetzt Verurteilte könnte es darauf angelegt haben, die mit seinem Fall beschäftigten Justizpersonen ganz gezielt zu diskreditieren, um ihnen anschliessend Befangenheit vorwerfen und die Rechtsprechung auf diese Weise geradezu lahmzulegen. Seine Befangenheits-Anträge zielten ins Leere – aber wieder auf die Person: Auf seinem Blog bezeichnete er Appellationsgerichts-Präsidentin Gabriella Matefi, die auch mit dem Fall von "Lehrer H." zu tun hatte, als "befangene Rechtsverdreherin".

Richtig ist: Lehrer H. will niemanden diskreditieren. Er schätzt alle Staatsfunktionäre, die ihre Aufgaben fair und korrekt erledigen. Nur Staatsfunktionäre, die vorsätzlich lügen und das Recht vorsätzlich pervertieren, werden an den Pranger gestellt. 

"Es ist nicht unsere Sache zu entscheiden, wie pathologisch der Fall "H." ist. Doch offensichtlich scheint derzeit kein Ansatz einer günstigen Prognose erkennbar. Wenn der Lehrer selbst den früheren Chef der Zürcher Baupolizei Günther Tschanun, der aus einem Gefühl von Mobbing heraus vier Mitarbeitende erschoss, ins Spiel bringt, wird die Sache ungemütlich."

Richtig ist: Ein Gutachter der UPK hat anhand der Akten der Staatsanwaltschaft ein Gutachten über Lehrer H. erstellt, ohne diesen je gesehen zu haben. Er hat festgestellt, dass Lehrer H. keine psychische Störung hat. Dass Lehrer H. selbst- und fremdgefährlich sein soll, ist ein übles Konstrukt aus dem Basler Erziehungsdepartement. 

"Lehrer H." musste damit rechnen, dass ihm Sicherheitshaft droht. Weshalb denn, fragt man sich immer wieder, schlug er bei vollem Bewusstsein einen Weg ein, der nur ein Ende kennt: hinter Gittern. So planmässig und stur er daran arbeitete, den Ruf seiner Zielpersonen zu beschädigen, so unvermeidlich ruinierte er damit seine eigene Zukunft. Ausgesteuert, keine berufliche Perspektive mehr, sozial isoliert. Sein Eigenheim sei das einzige Vermögen, das er noch besitze. Jetzt drohen ihm aus seinem Gerichtsfall weitere Verpflichtungen in Höhe von mehreren Zehntausend Franken und möglicherweise ein neues Strafverfahren. Schon begonnen hat die Sicherheitshaft, zwei Jahre Gefängnis stehen noch an. Seine rufschädigenden Einträge muss er unter Strafandrohung löschen."

Richtig ist: Es gab nie einen Grund, Lehrer H. in Sicherheitshaft zu setzen. Die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter missbrauchten vorsätzlich die Schweizerische Prozessordnung um dem Lehrer einen Denkzettel zu verpassen. Noch immer hofft der Lehrer auf ein faires Berufungsverfahren. 

"In der Zelle und beim späteren Verbüssen der Haftstrafe, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird "Lehrer H." der freie Online-Anschluss schmerzlich fehlen. Vielleicht nutzt der Mobbing-Blogger die internetfreie Zeit, um seine Rolle und seinen Anteil am Debakel ernsthaft und selbstkritisch zu überdenken. Einen Sinn hat die Publikation seiner Anwürfe nie gehabt. Aber wenigstens kann sie Anlass für gleichgelagerte Gesinnungstäter sein, sich in Erinnerung zu rufen, welche Konsequenzen hinterhältige Wadenbeisser zu gewärtigen haben. Das Internet ist und bleibt – allen Möglichkeiten des Versteckens zum Trotz – kein rechtsfreier Raum."

Richtig ist: Lehrer H. ist kein "Mobbing-Blogger", sondern ein investigativer Journalist. Er befasst sich auf seinem Blog seit Jahren mit den verschiedensten Themen. Sein Ziel ist es, die Welt zu verbessern. Er kämpft dafür, dass Bürgerinnen und Bürger vom Staat fair behandelt werden. Er kämpft für die elementaren Menschenrechte. Er kritisiert die Obrigkeit und bekämpft jegliche Formen von Faschismus. Er unternimmt alles, damit Basel-Stadt kein rechtsfreier Raum wird.