Donnerstag, 20. November 2014

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt


Obwohl sämtliche Delikte von Lehrer H. in Basel-Land begangen worden sein sollen, fühlt sich der Gerichtspräsident von Basel-Stadt dafür zuständig. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde und des Gerichts von Basel-Stadt erscheint als gegeben, da die erste falsche Anschuldigung zum Nachteil von Jenö (das schwerste Delikt) gemäss Anklage in Basel-Stadt stattgefunden hat."

Es ist richtig, dass Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Gaby Jenö in Basel-Stadt getätigt hat. Er wurde von Gaby Jenö nachweislich als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verunglimpft und wollte deshalb das Verhalten seiner Chefin strafrechtlich überprüfen lassen. Daraus eine "falsche Anschuldigung" zu basteln, ist bösartig und kriminell. Lehrer H. hat nie eine falsche Anschuldigung getätigt, sondern bis zum Bundesgericht seine Rechte wahrgenommen. Dass er damit gegen Windmühlen kämpfen würde, konnte er nicht wissen, da er der festen Überzeugung war, in der Schweiz ein gerechtes Justizsystem vorzufinden.

"Die Strafverfahren gegen Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann wurden rechtskräftig eingestellt. Es bestehen keine Gründe, diese wieder aufzunehmen."

Aus unserer Sicht gäbe es sehr wohl Gründe die Strafverfahren wieder aufzunehmen. Bis auf den heutigen Tag wurden die von Jenö behaupteten Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll, nicht gefunden. Sämtliche Richter, auch Dr. Lucius Hagemann, ignorieren diese Tatsache vorsätzlich.

"Die Frage der Befangenheit von Staatsanwältin Eichenberger wird zu gegebener Zeit vom Appellationsgericht beantwortet."

Aus unserer Sicht hatte das Appellationsgericht genügend Zeit, die Befangenheit von Staatsanwältin Eichenberger endlich anzuerkennen. In den Einstellungsverfügungen betreffend der Strafverfahren gegen Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann unterstellte die kriminelle Staatsanwältin Lehrer H. querulatorischen Absichten. Die Rekurskommission des Basler Strafgerichts stellte allerdings klar fest, dass Lehrer H. mit seinen Strafanzeigen völlig korrekt gehandelt hatte. Es besteht die Gefahr, dass sich Eichenberger für diese Niederlage im aktuellen Verfahren rächt. Auch die Tatsache, dass Eichenberger nur einseitig ermittelt, dürfte schon ausreichen, diese Staatsanwältin von der bevorstehenden Verhandlung auszuschliessen.

"Der Wechsel der amtlichen Verteidigung fällt ausser Betracht. Der Vorwurf von Lehrer H. gegenüber dem Verteidiger (und Grund des Vertrauensverlustes), dieser habe entgegen seiner Weisung keinen Befangenheitsantrag betreffend Staatsanwältin Eichenberger gestellt, ist nicht zutreffend. Denn der Verteidiger hat am 3.7.14 einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Schriftenwechsel wurde Ende September geschlossen. Der Entscheid des Appellationsgerichts steht noch aus."

Seit dem 3.7.14 sind mehrere Monate verstrichen, ohne dass Pflichtverteidiger David Schnyder seinen Klienten Lehrer H. informiert hätte. Telefonanrufe von Lehrer H. werden systematisch auf die Combox umgeleitet und Schnyder hält es nicht für nötig zurückzurufen. Sogar die Beweisanträge musste Lehrer H. selbstständig ohne die Mitwirkung seines Pflichtverteidigers einreichen.

"Es ist letztlich Sache des Verteidigers, welche Eingaben er tätigt. Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung wäre mit enormen Mehrkosten und Zeitverlust verbunden und würde die Situation wohl nicht entschärfen."

Mit diesen beiden Äusserungen wird aus unserer Sicht klar, dass Dr. Lucius Hagemann ebenfalls zum Basler-Machtfilz gehört. Lehrer H. wollte sich immer selber verteidigen. Pflichtverteidiger David Schnyder wurde ihm von der Basler Staatsanwaltschaft aufgezwungen. Ein Rekurs dagegen wurde vom Basler Appellationsgericht abgelehnt. Dass es letztlich Sache des Verteidigers sei, welche Eingaben dieser tätige, entlarvt die fragwürdige Rechtsauffassung von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Es scheint, dass aus der Sicht dieses Gerichtspräsidenten der Angeschuldigte überhaupt keine Rechte hat.

"Auf die Anhörung von Dr. Westdijk in der Hauptverhandlung wird verzichtet. Dessen Einschätzung ist im Gutachten vom 5.7.07. festgehalten. Dieses ist Aktenbestandteil und kann somit im Verfahren Berücksichtigung finden."

Dr. Piet Westdijk war der einzige, der den Lehrer ernst nahm. Dass dieser Sachverständige nicht zur Verhandlung zugelassen werden soll, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Offensichtlich ist auch dieser Richter nicht im Geringsten an der Wahrheitsfindung interessiert. Aus diesem Grund lässt er auch sämtliche von Lehrer H. aufgebotenen Zeugen nicht zu Wort kommen.

"Auf die Ladung weiterer Zeugen (Eltern von Schülern, berufliche und private Kollegen) wird verzichtet. Dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, ist aktenkundig."

Auf Grund dieser arroganten Verfügung entpuppt sich auch Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann als massiv befangener Richter, der alles unternimmt, um die Erfolgschancen von Lehrer H. zu minimieren. Die Tatsache, dass Hagemann keinen einzigen Zeugen von Lehrer H. berücksichtigt, beweist, dass Lehrer H. nicht mit einem fairen Verfahren rechnen kann. Es ist daher zu hoffen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Verhandlung beiwohnen. Nur wenn das Volk seine Kontrollfunktion wahrnimmt, kann richterliche Willkür entlarvt und publik gemacht werden. Die Verhandlung ist öffentlich und findet statt am: 5.2.2015 ab 8.15 Uhr im Saal 1 des Basler Strafgerichts an der Schützenmattstrasse 20.

Mittwoch, 19. November 2014

Lehrer H. - angeklagtes Mobbing-Opfer


Am 5.2.15 steht Lehrer H. zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht. Nie in seinem Leben hatte der untadelige Lehrer gegen Gesetze verstossen. 2006 wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö zum ersten Mal verleumdet, Drohungen ausgestossen zu haben. Mit dieser böswilligen Falschanschuldigung wollte die damalige OS-Rektorin dem beliebten und pflichtbewussten Lehrer kündigen. Die Kündigung war allerdings rechtswidrig, trotzdem wurde Jenö von SVP-Richter Marc Oser freigesprochen.

Jetzt muss also Lehrer H. vor Gericht antraben. Doch was hat er eigentlich verbrochen? Er hat sich gegen das perfide Mobbing gewehrt, das sich gewisse Leute aus dem Basler Erziehungsdepartement für den Lehrer ausgedacht hatten. Sich wehren, heisst nichts Anderes, als die Wahrheit zu verbreiten. Wir haben Lehrer H. dabei geholfen. Alle unsere Recherchen haben ergeben, dass Lehrer H. völlig unschuldig ist, aber zum Spielball des Basler Machtfilzes geworden ist. Wer zum Basler Machtfilz gehört, kann in diesem Blog nachgelesen werden.

Zum Basler Machtfilz gehört auch die Basler Staatsanwaltschaft, welche die Lizenz hat, gewaltige Lügenkonstrukte als Wahrheit zu verkaufen. Allzweckwaffe dieser Behörde ist die ehemalige Polizistin lic. iur. Eva Eichenberger, die keine Lüge auslässt, Lehrer H. massiv zu beschuldigen. Ihr hat es Lehrer H. zu verdanken, dass das Verfahren eine Dimension angenommen hat, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Alleine die Anklageschrift umfasst 350 Seiten. Auf diesen Seiten werden die Fakten systematisch zu Übler Nachrede verbogen, um dem völlig integren Lehrer massiv zu schaden.

Dass die Staatsanwaltschaft sämtliche Wiedersprüche in der Argumentation der Truppe aus dem Erziehungsdepartement systematisch ignoriert, beweist, dass die Basler Staatsanwaltschaft eine kriminelle Behörde ist. Wo sind die Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll? Wie lauten die Textstellen in diesem Blog, die nicht der Wahrheit entsprechen? Weshalb wird Lehrer H. wegen Rassismus angeklagt, obwohl er sich nie rassistisch geäussert hat? Weshalb wird Lehrer H. wegen Pornographie angeklagt, obwohl die Comics für Erwachsene, die auf seinem Computer gefunden wurden, völlig legal sind? Warum wird Lehrer H. wegen Irreführung der Rechtspflege angeklagt, obwohl die Ermittlungen der Polizei klar ergeben haben, dass Lehrer H. diese Straftat auf keinen Fall begangen haben kann?

Es geht in diesem Gerichtsfall nicht um Gerechtigkeit. Es geht darum, einen äusserst integren Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen, nur weil dieser sich erfrecht hatte, den Basler Machtfilz in seiner hässlichsten Fratze zu entlarven. Die von Staatsanwältin Eva Eichenberger auf 350 Seiten aufgeblasene angebliche Üble Nachrede entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein echter Basler-Krimi, der nicht von den üblichen Verbrechern erzählt, sondern von kriminellen Beamten und Behörden, die ihr Amt systematisch und vorsätzlich missbrauchen.

Ob das Dreiergericht unter der Leitung von Dr. Lucius Hagemann ebenfalls zu diesem Machtfilz gehört, können Sie selber herausfinden, wenn Sie am 5. Februar 2015 den Saal 1 des Basler Strafgerichts besuchen. Die Verhandlung ist öffentlich. Auf dem Gerichtsareal gibt es keine Parkiermöglichkeiten.

Dr. Christoph Eymann - Erziehungsminister Basel-Stadt



Wenn man Dr. Christoph Eymann auf der Strasse trifft und ihn zum Mobbing-Skandal betreffend Lehrer H. befragt, spult der brilliante Rhetoriker immer wieder die selbe Leier ab: Lehrer H. müsse zuerst wieder gesund werden, bevor man ihn wieder als Lehrer beschäftigen könne.

Fakt ist: Lehrer H. war gar nie krank! Unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann entwickelten dessen Mitarbeiter Gaby Jenö, Thomas Baerlocher, Dr. Peter Gutzwiller und Hans Georg Signer einen arglistigen Plan, wie Lehrer H. aus dem Basler Schuldienst herausgemobbt werden konnte. Man dichtete dem engagierten und beliebten Lehrer einfach eine psychische Krankheit an, mit dem Ziel, ihn über einen bestellten Psychiater "arbeitsunfähig" schreiben zu lassen.

Lehrer H. musste nur noch in die Falle tappen und sich vom staatlich bestellten Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen. Da Lehrer H. den arglistigen Plan aber durchschaut hatte, liess er sich von einem anderen Psychiater untersuchen. Dr. med. Piet Westdijk kam in seinem Psychiatrischen Gutachten zum Schluss, dass Lehrer H. völlig gesund und zu 100 Prozent arbeitsfähig ist.

Dass Eymann und Co. dieses Gutachten nicht akzeptierten, liegt auf der Hand. In Wirklichkeit wollten Eymann und seine Mitarbeiter den Lehrer in einer psychiatrischen Klinik bis auf weiteres entsorgen. Allerdings hatten die Verschwörer die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Lehrer H. verlangte vom Erziehungsdepartement sämtliche Dokumente und wies nach, dass der arglistige Plan von Jenö, Gutzwiller, Baerlocher und Signer nur funktionieren konnte, weil Regierungsrat Eymann das kriminelle Vorgehen vorher abgesegnet hatte.

Leider spielt auch die Basler Staatsanwaltschaft das böse Spiel von Dr. Christoph Eymann mit. Obwohl die Fakten klar auf Mobbing verweisen, ermittelte Staatsanwalt Dr. Beat Voser nicht gegen die arglistige Mobbing-Truppe, sondern gegen den Lehrer, der sich gegen seine widerliche Entlassung gewehrt hatte. Ohne richterlichen Beschluss liess Voser das Haus von Lehrer H. durchsuchen, um in den Besitz von zahlreichen Dokumenten zu kommen, die beweisen, dass sogar Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser sein Amt vorsätzlich missbraucht hatte.

Dass die Basler Staatsanwaltschaft einseitig ermittelt, beweist die von Dr. Beat Voser verbrochene Editionsverfügung, die unterdessen als PDF-File im Internet vollständig abrufbar ist. Darin werden die Fakten wider besseren Wissens als falsch und ehrverletzend dargestellt.

Auch im nächsten Jahr bleibt es spannend: Gegen Regierungsrat Eymann läuft eine Strafanzeige, weil dieser den engagierten Lehrer in einem BaZ-Interview als "Stalker" bezeichnet hatte. Es ist davon auszugehen, dass der Erste Staatsanwalt lic. iur. Alberto Fabbri auch diese Strafanzeige in den Boden stampfen wird. In Basel-Stadt herrscht bekanntlich nicht das Recht, sondern, wie es der Basler Justizkritiker Dr. Peter Zihlmann so treffend ausdrückt: ein mafia-ähnliches System.

Aufgrund dieses Textes liess Dr. Christoph Eymann Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Regula Steinemann - Anwältin von Gaby Jenö



Rechtsanwälte sind dafür bekannt, dass sie für Geld so ziemlich alles machen. Lic. iur. Regula Steinemann schreckt nicht einmal davor zurück, den schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer H. noch zusätzlich zu betreiben. Es ist der jungen Anwältin egal, dass ihre Mandantin Gaby Jenö den völlig unbescholtenen Lehrer als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatte, um ihm anschliessend rechtswidrig zu kündigen. Lehrer H. glaubte an das schweizerische Rechtssystem und verklagte Jenö wegen Übler Nachrede. Leider sprach der schwer befangene Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser die Angeklagte frei, nachdem er zuvor sämtliche Zeugen von Lehrer H. zum Schweigen genötigt hatte. Dass Richter Oser dem arbeitslosen Lehrer auch noch willkürlich sämtliche Kosten aufhalste, konnte der rechtswidrig entlassene Lehrer schwerlich nachvollziehen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit allen Mitteln psychisch und finanziell fertig gemacht werden. Zum Glück ist Lehrer H. Christ und Pazifist. Er beschreitet weiterhin den sog. "Rechtsweg".


Aufgrund dieses Textes liess Regula Steinemann Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

lic. iur. Barbara Pfister - Anwältin von Gaby Jenö





Wer als Anwältin der wegen Ehrverletzung beklagten ehemaligen OS Rektorin Gaby Jenö auftreten will, muss fähig sein, die Wahrheit nach Strich und Faden skrupellos zu verdrehen. Advokatin lic. iur. Barbara Pfister ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern war auch Geschäftsführerin der Angestellten Vereinigung Region Basel, Geschäftsführerin des Verbandes der Angestellten Drogistinnen und Drogisten, Geschäftsführerin Bankpersonalverband Nordwestschweiz und Mitglied der Tripartiten Kommission Basel-Stadt.


Bereits zu Beginn der Verhandlung gegen ihre Mandantin Gaby Jenö trickste die clevere Juristin den völlig unerfahrenen nicht vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten lic. iur. Marc Oser listig aus:

„Meines Wissens gibt es eine Beweisliste. Diese Zeuginnen sind nicht erwähnt. Ich beantrage, diese Zeuginnen nicht anzuhören, da wir das Recht haben, vorab davon in Kenntnis gesetzt zu werden.“

Richtig ist: Lehrer H. kann seine Zeuginnen auch als Überraschungscoup zur Verhandlung mitnehmen. Dass der Richter die Zeuginnen nicht zulässt, ist ein Justizskandal.

Auch in ihrem Plädoyer schreckte lic. iur Barbara Pfister nicht zurück, Dinge zu behaupten, die in den entsprechenden Akten nirgends nachzulesen sind. Hier ein paar Kostproben:

„Lehrer H. sagte klar, dass er sich mit der Situation vergleiche und sich als Opfer einer Verschwörung sehe.“

Richtig ist: Lehrer H. hat als engagierte Lehrkraft das Thema Mobbing an seiner Schule immer wieder thematisiert. In einer Lehrer-Sitzung forderte er seine neue Rektorin Gaby Jenö sogar auf, in Sachen Mobbing endlich aktiv zu werden. Die Rektorin nahm den Ball auf und mobbte den unbequemen Lehrer generalstabsmässig aus ihrer Schule. Unterdessen sind sogar Staatsanwältinnen und Richterinnen an der Verschwörung gegen Lehrer H. beteiligt.

„Der Zusammenhang in dem der Name Tschanun fiel, ist nicht relevant.“

Richtig ist: Lehrer H. wollte sich Hilfe holen, bei seiner Kollegin Claudia Gass und beim Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus, weil er sich von Gaby Jenö gemobbt fühlte. Offensichtlich gehört es zum Staatsystem, rechtschaffene Menschen solange behördlich zu terrorisieren, bis die betroffene Person ausrastet. Mit anderen Worten, das System treibt ahnungslose Bürgerinnen und Bürger in die Eskalation.

„Die Beklagte machte daraufhin Anzeige bei der Polizei, da sie die Situation als bedrohlich empfand.“

Richtig ist: Gaby Jenö ist für die Situation verantwortlich. Mit ihren diversen Schreiben hat sie den vorbildlichen Lehrer systematisch als potentiellen Gewalttäter verleumdet. Ihre pathologischen Bedrohungsgefühle missbraucht sie dazu, Lehrer H. eine strafbare Handlung zu unterstellen. Dass diese Frau die Basler Sekundarstufe I leitet, ist ein Skandal!

„Sie verfolgte die Absicht, sich, den Kläger und das Umfeld vor Eskalationen zu schützen.“

Richtig ist: Das völlig unverhältnismässige und rechtswidrige Vorgehen von Gaby Jenö generierte die Eskalation. Das Umfeld von Lehrer H. wurde durch die arglistigen Lügen von Gaby Jenö völlig unnötig verängstigt. Eine Rufmörderin darf keine Schule leiten!

„Es geht nur darum, dass die Beklagte gegenüber der Strafverfolgung sagte, er habe gegenüber Dritten geäussert, er fühle sich wie Tschanun.“

Richtig ist: Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus haben behauptet, Lehrer H. habe sich wie Tschanun gefühlt. Diese Behauptung gehört zu den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö, um dem rechtschaffenen Lehrer möglichst intensiv zu schaden. Dass dieser offensichtliche Rufmord von sämtlichen Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vertuscht wird, ist ein Skandal!

„Es geht nicht um Kündigung oder Aktion Barrakuda.“

Richtig ist: Das primäre Ziel von Gaby Jenö war immer die Entlassung des Lehrers. Da keine Kündigungsgründe vorlagen, musste mittels arglistigen Lügen mehre Eskalationsstufen gezündet werden. Dass die Strafverfolgungsbehörden sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö rechtwidrig einstellten, ist ein Skandal!

„Es geht auch nicht um Suiziddrohungen oder das vorhandene Parteigutachten.“

Richtig ist: Eine Rektorin die ihren Mitarbeitern Suiziddrohungen andichtet, missbraucht massiv ihr Amt. Selbst- und Fremdgefährdung wird von Schreibtischtätern immer dann in Erwägung gezogen, wenn unbequeme Menschen zwangspsychiatrisch wegsperrt werden sollen. Lehrer H. hatte nie das Bedürfnis sich selber oder andere zu gefährden. Er wollte nur seinen Job als Lehrer möglichst gut machen. Offensichtlich verträgt das Basler Schulsystem keine ehrlichen Lehrkräfte!

„Die Beklagte wiederholte nur das, was der Kläger bereits von sich aus gegenüber Dritten sagte.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte Lehrer H. immer wieder Drohungen ausgestossen zu haben. Mit ihrer gezielten Lügen, pervertierte sie den rechtschaffenen Lehrer vorsätzlich zum angeblichen Amokläufer. So viel kriminelle Energie muss strafrechtlich verfolgt werden.

„Er bestritt nicht, den Vergleich selbst gemacht zu haben.“

Richtig ist: Lehrer H. hat immer bestritten, sich wie Tschanun gefühlt zu haben. Er gibt allerdings zu, bei seinen Internet-Recherchen zum Thema Mobbing auf diesen Namen gestossen zu sein. Jemandem böswillig zu unterstellen, er sei ein potentieller Amokläufer, ist eine widrige Grenzüberschreitung, die strafrechtlich verfolgt werden muss.

„Die Beklagte beschuldigte ihn nicht eines unehrenhaften Verhaltens.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte den Lehrer strafbare Handlungen begangen und sie mit dem Tod bedroht zu haben.

„Es ist dokumentiert, dass der Kläger den Vergleich brachte und sich mit Tschanun verglich.“

Richtig ist: Nur Gaby Jenö und die Untersuchungsbeamtin der Staatsanwaltschaft verbreiten diese Lüge. Sämtliche Akten belegen, dass diese Ausage von Barbara Pfister demzufolge auch eine Lüge ist.

„Sie handelte mit berechtigten Interessen zum Schutz von Schülern, Lehrern und Schulleitung sowie zu seinem eigenen Schutz.“

Richtig ist: Gaby Jenö veranlasste mit ihren krankhaften Lügengeschichten eine Eskalation, welche das gesamte Umfeld von Lehrer H. völlig unnötig verängstigte. Sie riskierte mit ihren frei erfundenen Anschuldigungen eine unverhältnismässige Zuspitzung der Situation. Mit berechtigten Interessen hat das alles nichts zu tun, sondern mit vorsätzlichem Rufmord!

„Er torpedierte jede Hilfestellung und es gab Indizien für ein Bedrohungspotential.“

Richtig ist: Lehrer H. hoffte sogar auf Hilfe von Regierungsrat Eymann. Allerdings erhielt er von niemandem Unterstützung. Die angeblichen Indizien für ein Bedrohungspotential wurde von der staatlichen Mobbing-Truppe nach Lust und Laune frei erfunden. Lehrer H. blieb aber immer sachlich und liess sich durch das kriminelle Verhalten seiner Gegner nie provozieren.

„Die Aussagen gegenüber der Polizei gingen nicht über das Notwendige hinaus.“

Richtig ist: Das Lügengebäude von Gaby Jenö ist schon längst zusammengekracht. Die von ihr erfundenen angeblichen "Drohmails" existieren definitiv nicht. Auch das von Gaby Jenö behauptete, Inspektionsmitglied, das angeblich befürchtet, Lehrer H. „ballere“ mal in der Schule herum, ist bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind vorsätzlicher Rufmord!

„Sie verfolgte berechtigte Interessen, dass sie Gründe hatte, die Behauptungen in guten Gründen wahr zu halten.“

Richtig ist: Mit ihrer Strafanzeige versuchte die arglistige Gaby Jenö ihre Lügengeschichten zu legitimieren und Lehrer H. vorsätzlich zu schaden. „Mobbing“ in „berechtigte Interessen“ zu pervertieren, ist schändlich. Eine Rechtsanwältin, die aus pekuniären Gründen systematisch die Wahrheit verdreht, macht sich für den Rest ihres Lebens unglaubwürdig.

„Wer Tschanun ins Spiel bringt, darf sich nicht über die entsprechenden Assoziationen wundern.“

Richtig ist: Tschanun ist ursächlich ein Mobbing-Opfer. Um Mobbing erfolgreich zu bekämpfen braucht es Menschen, die Mobbing verhindern wollen. Wer den Fall Tschanun totschweigt, verhindert die Bekämpfung von Mobbing. Im Übrigen verleumdete Gaby Jenö den mutigen Lehrer bereits als potentiellen Gewaltäter, bevor dieser begann, zum Thema "Tschanun" zu recherchieren.

Die Rechtsanwältin Barbara Pfister ist unterdessen von ihren zahlreichen Ämtern zurückgetreten.


Aufgrund dieses Textes liess Barabara Pfister Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Thomas Baerlocher - Personalleiter Schulen




Dank seinem Aufstieg in der SP hat es der studierte Biologe Thomas Baerlocher sogar zum Personalleiter Schulen gebracht. Als Parteipräsident der SP gestaltet er nicht nur die Zukunft der Partei, sondern auch die Zukunft der Lehrkräfte, die nicht ungeprüft die linken Ideologien für den Unterricht adaptieren wollen. Im Fall Lehrer H. ging Thomas Baerlocher sogar so weit, dass er Lehrer H., nach guter alter DDR-Manier bei der Vormundschaftsbehörde dessen Wohngemeinde als schwer psychisch kranken Mitarbeiter verleumdete. Baerlocher, unter den Genossen liebevoll auch „Kardinal“ oder „kleiner Machiavelli“ genannt, liess keine Lüge aus, um dem ahnungslosen Lehrer H. möglichst effizient zu schaden. Getreu dem Motto „der Zweck heiligt die Mittel“ baute der Personalleiter Schulen ein Lügengebäude auf, welches offensichtlich die „subjektiven Wahrnehmungen“ der OS Rektorin Gaby Jenö zu untermauern hatte. Als Lehrer H. den Brief von Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde zum ersten Mal zu Gesicht bekam, traute er seinen Augen nicht. Die Lügen waren so dick aufgetragen, dass nicht einmal die Vormundschaftsbehörde den Brief ernst nehmen konnte. Hier ein paar Original-Lügen des „kleinen Machiavelli“:
„Herr H. weigert sich den behördlichen Weisungen Folge zu leisten.“
„Er hat gestern einem Aufgebot des Amtsarztes für eine amtsärztliche Untersuchung nicht Folge geleistet.“
„Diese Zuweisung durch uns erfolgte vor dem Hintergrund der psychischen Situation von H.. Für uns ist klar, dass Herr H. am 14. August 2006 nicht mehr unterrichten darf und kann.“
„Die Indizien deuten auf ein sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid oder Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf.“
„Dringendes ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.“
Mit seinem arglistigen Schreiben hatte Baerlocher die Absicht die Situation bis zur Eskalation zuzuspitzen. Allerdings hatte er bei der Vormundschaftsbehörde keine Chance. Die Vormundschaftsbehörde hörte sich Lehrer H. an und entschied völlig sachlich und korrekt:
Aufgrund der Rechts- und Sachlage wird auf die Errichtung vormundschaftlicher Massnahmen für H. verzichtet und die Akte der Vormundschaftsbehörde wird geschlossen.“
Damit war der Mobbingfall Lehrer H. aber noch lange nicht erledigt. Als nächstes instrumentalisierten die Genossen aus der SP den Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste Dr. med. Marc Meier. Dieser war dafür bekannt, Diagnosen zu stellen, bevor er seine „Patienten“ überhaupt gesehen hatte.


Aufgrund dieses Textes liess Thomas Baerlocher Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Gaby Jenö - Rektorin der Orientierungsschule



Diverse interne E-Mails und Aussagen von Gaby Jenö beweisen, dass die OS-Rektorin mit ihren "subjektiven Wahrnehmungen" im aktuellen Mobbingfall des ED vorsätzlich eine masslose Hysterie entfacht hatte, um damit eine Eskalation der Ereignisse zu provozieren, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Aufgrund des von ihr mutwillig erzeugten Klima der Angst, wurde Lehrer H. von einer Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land an seinem Wohnort mit Brachialgewalt überwältigt und dem Untersuchungsgefängnis Waaghof zugeführt. Allerdings gelang es Gaby Jenö nicht, den völlig ahnungslosen Lehrer H. fristlos zu entlassen, ihn zu kriminalisieren und ihn schliesslich in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt zu einem IV-Fall zu "therapieren". Lehrer H. liess sich von niemandem provozieren, blieb immer gelassen und wusste sich zu wehren.
Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann leider in keinerlei Art und Weise unterstützt worden. Die folgenden Dokumente kennt auch Dr. Christoph Eymann. Trotzdem ist der Leiter des Erziehungsdepartements immer noch der Meinung, dass Gaby Jenö "ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt" hat. Das Appellationsgericht hat die Entlassung von Lehrer H. am 18.12.07 aber als unrechtmässig erklärt und damit die Kündigungsverfügung von Gaby Jenö wieder aufgehoben. Noch immer hindert Gaby Jenö Lehrer H. jedoch daran, seiner Arbeit nachzugehen. Die folgenden Original-Zitate zeigen deutlich auf, wie Gaby Jenö mittels ihren "subjektiven Wahrnehmungen" ein Klima der Angst geschaffen hatte, um Lehrer H. möglichst effizient zu schaden.

E-Mail von Gaby Jenö an Amtsarzt Dr. med. Marc Meier vom 11.8.06

Lieber Herr Meier
Ich habe soeben bei der Polizei versucht eine Anzeige zu machen. Die Polizistin wies mich darauf hin, dass Sie als Amtsarzt den Sozialdienst der Polizei und die Psychiatrie einschalten können. Ich denke, dies wäre gut und notwendig. Zudem habe ich jetzt auf Anraten der Polizei den Polizeiposten kontaktiert und sie schicken eine Patrouille vorbei, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Weiter können sie aber nichts unternehmen.
Herzliche Grüsse
Gaby Jenö

Aussagen von Gaby Jenö anlässlich ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. vom 11.8.06

"Ich denke, er könnte sich auch selber etwas antun. Es wird einfach immer ein Stückchen ernster."
"Die erste direkte Drohung (Tschanun) fand am 07.08.2006 beim Gespräch mit Grossniklaus Peter statt. Er selber fühlte sich aber nicht bedroht und hat aus diesem Grund keine Anzeige erstattet. Mir wurde es aber mulmig und dachte mir, dass mir das überhaupt nicht gefalle."
"Er hat mich früher schon durch das ganze Lehrerzimmer verfolgt, weil ich nicht mit ihm reden wollte."
"Er hat nun alle Beschwerden fotokopiert. Er weiss also von welchen Personen welche Art von Beschwerden schriftlich eingegangen sind. Diese Situation kann ich nun natürlich auch nicht so leicht einschätzen."
"Ein Inspektionsmitglied ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Herr H. einmal herumballere? Da machen sich also allen Anschein auch noch andere Gedanken, nicht nur ich."

E-Mail von Gaby Jenö an Hans Georg Signer vom 15.8.06

Lieber Hans Georg
Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten. Allerdings hat er auch zu bedenken gegeben, dass eine Eskalation möglich wäre. Auf sein Anraten habe ich versucht, noch mit dem Psychiater von Baselland Kontakt aufzunehmen - die Vormundschaftsbehörde Baselland ist aber am Dienstagnachmittag nicht erreichbar. Um 6 Uhr treffe ich P. Grossniklaus und werde mit ihm ein Datum für die Inspektionssitzung vereinbaren.
Liebe Grüsse
Gaby Jenö

E-Mail von Gaby Jenö an Dr. med. Marc Meier vom 18.8.06

Lieber Herr Meier
Gestern Abend hat die Inspektion einstimmig die ordentliche Kündigung von H. beschlossen. Alle waren sichtlich erleichtert, dass es keine fristlose war. Herr Signer musste H. heute per mail informieren, dass er nicht mehr an der OS unterrichten wird, da in der BAZ morgen ein Zeitungsartikel erscheint, den sie nicht mehr gewillt ist zurückzuhalten. Gerne hätten wir dies heute H. und seinem Anwalt in einem Gespräch mitgeteilt, aber H. will dieses Gespräch erst am Dienstag, da sein Anwalt heute offensichtlich nicht abkömmlich ist. Ihre Vorschläge werde ich auch noch Herrn Signer und Herrn Baerlocher zeigen - ich denke aber, dass es schwierig wird, eine geeignete Arbeit zu finden.
Herzlichen Dank und gutes Wochenende
Gaby Jenö


Aufgrund dieses Textes liess Gaby Jenö Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Dr. Peter Gutzwiller - Schulpsychologe



Aufgrund einer völlig haltlosen Beschwerde einer Mutter, erhielt Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö die Weisung, sich einem sog. Coaching bei Dr. Peter Gutzwiller dem Leiter des Schulpsychologischen Dienstes zu unterziehen. Da weder die Schulhausleitung noch die Schulleitung sich für die Sicht von Lehrer H. interessierten, fühlte sich Lehrer H. anfänglich von Dr. Peter Gutzwiller sogar unterstützt. Naiv schilderte H. seine Probleme mit seiner neuen Chefin Gaby Jenö. Nie hätte Lehrer H. erwartet, dass gerade der sympathische und vertrauenserweckende Dr. Peter Gutzwiller der Auslöser für eine beispielslose Mobbing-Intrige werden sollte. Wie aber war es möglich, dass der sympathische Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Lehrer H. derart arglistig täuschen konnte? Der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage findet man in Dr. Peter Gutzwillers "Dissertation zur Erlangung der Würde eines Doktors der Philosophie". In dieser Schrift befasst sich Gutzwiller mit der "Konzeptualisierung eines schulpsychologischen Dienstes". Laut Gutzwiller hat der Schulpsychologe verschieden Rollen zu spielen. Wörtlich heisst es auf Seite 27:


"Je nach Institution, welcher der Psychologe zugeordnet oder sogar untergeordnet ist, können sich Rollenkonflikte ergeben, die vom Spezialisten, im Dienste der Institution, über Organisationsmanagement bis zum Entsorger von "Problemfällen" reichen können. Dass damit schwerwiegende, ethische Fragestellungen und Konflikte aufgeworfen werden, versteht sich von selbst."


Dr. Peter Gutzwiller gibt in seinen Ausführungen offenbar freimütig zu, dass ein Psychologe diverse Rollen zu repräsentieren hat, und es in dessen Macht steht, Lehrkräfte als sog. "Problemfälle" zu entsorgen. Damit sich die Lehrkraft laufend, an die von oben verordneten Veränderungen anpasst, werden sog. Stabilisatoren eingesetzt. Psychologen, Mediatoren, Supervisoren, Psychiater und andere Manipulatoren stützen als sog. Stabilisatoren das System. Bei Gutzwiller heisst es wörtlich:


Der Schulpsychologe oder die Schulpsychologin "wird im Grunde vom System als Stabilisator des Status Quo eingesetzt. Dieses Muster wird sich beliebig wiederholen, wenn er als Beteiligter von Störfaktoren eingesetzt wird, damit das Überleben eines bedrohten Systems sichergestellt werden kann."


Offensichtlich hat Lehrer H. mit seiner Eigenverantwortlichkeit ein System bedroht, das mittels Top-Down-Management und psychologischen Interventionen die zwangsloyalen und unkritischen Mitarbeiter lenkt und kontrolliert. Auch Gutzwiller thematisiert diese Zusammenhänge in seiner Dissertation:


"Somit unterliegt ein Schulpsychologischer Dienst den Sachzwängen bürokratischer Verwaltungsgepflogenheiten und ist der Gefahr ausgesetzt, in seinem Aktionsfeld dermassen eingeschränkt zu werden, dass qualifizierte, fachliche Tätigkeit in Frage gestellt werden muss."


Die Lösung aller Probleme glaubt Gutzwiller im sog. "New Public Management" kurz "NPM" zu finden. Dazu hält er in seiner Dissertation folgendes fest:


"Das von NPM vorgeschlagene Modell setzt primär auf die Wirkungsorientierung. Für uns stellt sich die Frage, inwiefern psychologische Dienstleistungen in ihrer Wirksamkeit überprüfbar sind?"


Obwohl der Grosse Rat "NPM" offiziell abgelehnt hat, ist es vom Regierungsrat in den letzten Jahren stillschweigend durch die Hintertür in die Verwaltung implementiert worden. Die Wirksamkeit der psychologischen Dienstleistungen kann für das Individuum unter gewissen Umständen verheerend sein. Lehrer H. beispielsweise wurde nach über 20 Jahren mustergültigem Schuldienst von Dr. Peter Gutzwiller völlig unbegründet zum angeblich potentiellen Gewalttäter erklärt. Mit zahlreichen wahrheitswidrigen Behauptungen wurde H. während seiner wohlverdienten Sommerferien einem staatlich organisierten Psychoterror ausgesetzt. Lehrer H. liess sich jedoch nie aus der Ruhe bringen und ergriff mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker juristische Schritte. Auf seinem Weblog veröffentlichte H. seine unglaublichen Erlebnisse in Form eines "Mobbing-Tagebuchs". Daran aber hatte die Vorgesetzte von Lehrer H. keine Freude, so dass sie diesen mittels Kündigungsdrohung unbürokratisch zwang, die brisanten Beiträge zu löschen. Unterdessen scheint aber auch Lehrer H. aufgrund der zahlreichen "psychologischen Interventionen" weitgehend konditioniert zu sein. Seine unverhältnismässige Verhaftung durch die Sondereinheit der KAPO-Baselland und seine ungemütliche Nacht in einer überwachten Isolationszelle im Untersuchungsgefängnis Waaghof, haben Lehrer H. offensichtlich den "richtigen" Weg aufgezeigt. Auf seinem Weblog zeigt sich Lehrer H. überraschend einsichtig:


"Es gibt kein Mobbing!"


Offensichtlich haben die psychologischen Interventionen von Dr. Peter Gutzwiller die beabsichtigte Wirkung erzielt: Der systemkritische Lehrer veränderte sich mittels "psychologischer Intervention" zum loyalen und funktionstüchtigen Pädagogen. Lehrer H. zeigt Einsicht und ist dadurch von seinem Leiden befreit. In Gutzwillers Dissertation heisst es dazu:


"Jede psychologische Intervention verfolgt im Sinne von Veränderung das Ziel, den Menschen von seinem Leiden zu befreien (Zwängen) und als befreites Wesen zu sich selbst zu finden."


Lehrer H. verfügt jetzt als Arbeitsloser tatsächlich über viel Zeit, sich als befreites Wesen zu fühlen und zu sich selbst zu finden. Welche Art von Ethik steckt hinter den von Gutzwiller eingesetzten psychologischen Interventionen? Auf Seite 135 von Gutzwillers Dissertation findet man die Antwort:


"Wer bewusst das Böse tut, wissentlich und in Verantwortung, ohne sich dem Bösen zu entziehen, der handelt ethisch gut. Böse kann nur die Verdrängung des Bösen sein."


In Dr. Peter Gutzwillers Weltanschauung wird also offensichtlich das Böse zum Guten. Aus Gutzwillers Sicht gibt es keine Wahrheit, sondern nur unterschiedliche Wahrnehmungen. Mit diesem Glaubenssatz wird der Wahrheitsbegriff arglistig zerstört und die Lüge als legitimes Mittel in der psychologischen Intervention eingesetzt. Dadurch werden moralische und ethische Grundwerte mittels perverser Machtpolitik vorsätzlich vernichtet. Es wäre interessant zu wissen, wie viele Lehrkräfte in den letzten Jahren durch Dr. Peter Gutzwillers psychologischen Interventionen ihre Stelle im Basler Schuldienst freiwillig oder unfreiwillig aufgegeben haben. Betroffene sind herzlich eingeladen, ihre Erlebnisse auf diesem Weblog in anonymisierter Form der Öffentlichkeit mitzuteilen.


Aufgrund dieses Textes liess Dr. Peter Gutzwiller Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Dienstag, 18. November 2014

Die Tatwaffe



Sehr geehrter Herr Dr. Lucius Hagemann


Das Basler Strafgericht beurteilt grundsätzlich alle Straftaten, die im Kanton Basel-Stadt von erwachsenen Personen begangen worden sind. Leider ist Ihnen offensichtlich entgangen, dass die mir angedichteten Straftaten gar nicht im Kanton Basel-Stadt begangen worden sein können. Die Tatwaffe, nämlich mein Computer, mit welchem ich die angeblichen Straftaten begangen haben soll, stand zur angeblichen Tatzeit in Münchenstein, einer Gemeinde des Kanton Basel-Land. Dass Sie sich als Gerichtspräsident aus Basel-Stadt trotzdem in dieser Sache als zuständig sehen, irritiert mich.


Aus meiner Sicht wären Sie, sehr geehrter Herr Dr. Lucius Hagemann, dafür zuständig, die Damen und Herren, die mich in diesen Albtraum hineingeritten haben, endlich zu verurteilen. Dies sind:


1. Gaby Jenö, die mich als potenziellen selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdete, mich mittels falscher Anschuldigung in zwei Strafverfahren verwickelte und mir mittels Kündigung meine Existenz ruinierte.


2. Thomas Baerlocher, der mich mittels FFE aus dem Verkehr ziehen wollte.


3. Peter Gutzwiller, der seine Schweigepflicht verletzte und mir ein "massives  Aggressionspotential" unterstellte.


4. Hans Georg Signer, der mich überreden wollte, mich krankschreiben zu lassen, obwohl ich immer bei bester Gesundheit war.


5. Regierungsrat Christoph Eymann, der sämtliche kriminellen Handlungen seiner Mitarbeiter tolerierte und mich in der Basler Zeitung zu einem angeblichen "Stalker" herabwürdigte.


Leider hat Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger alle meine Strafanzeigen gegen diese Personen eingestellt. Dass jetzt die selbe Staatsanwältin eine 350-seitige Anklageschrift gegen mich verfasst hat, beweist, dass diese Staatsanwältin nur einseitig ermittelt. Offensichtlich agiert Eva Eichenberger in diesem Verfahren höchst befangen und müsste daher schleunigst in den Ausstand treten.


Vor Wochen habe ich meinen Pflichtverteidiger lic. iur. David Schnyder beauftragt, einen Befangenheitsantrag betr. Eichenberger einzureichen. Leider ist in dieser Sache bis auf den heutigen Tag nichts passiert. Auch war David Schnyder in den letzen Wochen für mich telefonisch nie erreichbar. Aus diesem Grund ist mein Vertrauensverhältnis zu diesem Pflichtverteidiger endgültig zerstört. Deshalb beantrage ich hiermit, lic. iur. Christian Kummerer als Pflichtverteidiger zu benennen. Ausserdem beantrage ich, Eva Eichenberger als befangen zu erklären und die von ihr verfasste Anklageschrift wegen einseitigen Ermittlungen zurückzuweisen.


Leider sind meine Anträge von den Beamten und Behörden aus dem Basler Justiz-Filz bisher nie ernst genommen werden. Es würde mich deshalb überraschen, wenn Sie meine Anträge gutheissen würden. Aus diesem Grund stelle ich vorsorglich folgende Beweisanträge:


Als Beweise sollen gelten alle Schreiben in denen mein Name erwähnt wird. Dazu gehören:

- Die Schreiben aus dem Basler Erziehungsdepartement

- Die Schreiben der Schulleitung

- Die Schreiben der Schulhausleitung

- Die Schreiben der Eltern und SchülerInnen

- Die Schreiben der Staatsanwaltschaft

- Die Schreiben der diversen Gerichte

- Meine Aktennotizen

- Die Tonbandaufnahmen, die auf youtube zum Thema "Psychosoziale Kontrolle" gespeichert sind


Begründung: Alle diese Dokumente dienen der Wahrheitsfindung und beweisen, dass die mir unterstellten Straftatbestände reine Fiktion sind.


Als Zeugen sollen einvernommen werden:

- Piet Westdik, Sattelgasse 4, 4051 Basel

(Begründung: Er hat ein psychiatrisches Gutachten über mich erstellt, das meine Arbeitsfähigkeit und meine Gesundheit bestätigt.)


- Jürg Stähli, Predigerhofstrasse 49, 4059 Basel

(Begründung: Er hatte zwei Kinder in meinen Klassen und hat das Mobbing gegen mich an einem Elternabend live mitbekommen.)


- Regula Stotz, Hohe Winde-Strasse 52, 4059 Basel

(Begründung: Sie war über Jahre hinweg meine Arbeitskollegin. Sie hat als Augenzeugin persönlich mitbekommen, wie mich Gaby Jenö über Jahre hinweg behandelt hat.)


- Isabelle Feder, Aenas Silvius Strasse 25, 4059 Basel

(Begründung: Sie hatte zwei Kinder in meinen Klassen und bekam als Elternsprecherin mit, wie ich von der Schulleitung gemobbt wurde.


- Gabriela Furger, Gundeldingerstr. 442, 4053 Basel

(Begründung: Sie war Elternsprecherin und ist Zeugin, wie ich aus der Schule gemobbt wurde. Ihr gegenüber hat Jenö zugegeben, dass sie von mir nie bedroht worden sei.)


- Gabriella Engler, Storchenstr. 1 B, 4313 Möhlin

(Begründung: Sie ist Tierpsychologin und kennt mich schon seit Jahren. Sie kann bezeugen, dass ich ein umgänglicher Mensch bin, der massiv in seiner Integrität verletzt worden ist.)



Es würde mich freuen, wenn Sie meine Anträge gutheissen würden.



Mit freundlichen Grüssen
Lehrer H.

Montag, 17. November 2014

Die Familie Hagemann


Am 28.6.04 staunte Lehrer H. nicht schlecht, als er überall in der Stadt Basel die folgende Baslerstab-Schlagzeile lesen konnte: "Ich bringe euch alle um": Lehrer darf weiter unterrichten." Als er den entsprechenden Artikel im Baslerstab unter die Lupe nahm, merkte er, dass ab sofort mit der ganz grossen Mobbing-Kelle angerichtet wurde. Nie hatte er diesen Satz gesagt, sondern zwei seiner Schüler zitiert, die sich jeweils gegenseitig umbringen wollten, wenn sie sich gegenseitig nervten. Zufälligerweise war der eine Schüler der Sohn des Elternratspräsidenten, der andere studiert zur Zeit Jura. Natürlich konnte Lehrer H. nicht zulassen, dass dieser Schwachsinn in der ganzen Stadt Basel zu lesen war und reklamierte bei der Herausgeberin des Baslerstabs Ruth Ludwig-Hagemann. Wörtlich schrieb er am 28.6.04:

"Manchmal muss die Lehrkraft sich der Sprache der Kinder bedienen, um überhaupt noch verstanden zu werden."

Ruth Ludwig-Hagemann allerdings wollte nicht einsehen, dass ihr Chefredaktor Markus Sutter weit über das Ziel hinaus geschossen hatte. Wörtlich schrieb sie:

"Herr Markus Sutter, Chefredaktor des Baslerstabs, stand mit allen Seiten, also mit den Eltern, den Behörden und mit Ihnen in Kontakt und hat allen Seiten Raum für eine Stellungnahme gegeben. Ihre Anonymität blieb gewahrt. Damit sind die journalistischen Regeln korrekt beachtet worden."

Dies wollte sich Lehrer H. nicht bieten lassen und beschwerte sich beim Schweizer Pressrat. Dieser untersuchte den Fall und stellte fest, dass der Baslerstab-Chefredaktor Markus Sutter die journalistischen Regeln verletzt hatte. Wörtlich schrieben die Verantwortlichen des Presserats:

"Mangels des ausdrücklichen Einverständnisses von Lehrer H. war der "Baslerstab" ohne nachträgliche Autorisierung des Textes nicht befugt, aus einem Telefongespräch ein kurz gestaltetes Interview zu konstruieren. Insofern hat der "Baslerstab" deshalb Ziffer 4 der "Erklärung" verletzt."

Natürlich erhielt Lehrer H. nie eine Entschuldigung von Ruth Ludwig-Hagemann. Dafür wurde das Mobbing-Programm gegen Lehrer H. zusätzlich intensiviert. Knappe zwei Jahre später erschien der beliebte Lehrer H. wieder in der Zeitung. Diesmal sogar in der Basler Zeitung, die Matthias Hagemann, dem Cousin von Ruth Ludwig-Hagemann gehörte. Diesmal lautete der Titel:

"Lehrer wurde wegen Drohungen freigestellt"

Da Lehrer H. aber einmal mehr niemandem gedroht hatte, war auch diese Schlagzeile aus dem Hause Hagemann eine freche Verleumdung, die eigentlich strafrechtlich hätte verfolgt werden müssen. Dass das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht einmal zur Anklage kam, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorher eingestellt hatte, erfuhren die Leser der Basler Zeitung bis auf den heutigen Tag nie.

Auch zehn Jahre nach dem ersten Versuch Lehrer H. in seiner Existenz zu ruinieren, läuft das Mobbing gegen den tapferen Lehrer munter weiter. Diesmal soll Lehrer H. strafrechtlich verurteilt werden, weil er angeblich seine Vorgesetzten mehrfach verleumdet haben soll. Ein Dreiergericht soll den Lehrer strafrechtlich beurteilen und ihn zu einer hohen Geldstrafe verurteilen, damit die Wahrheit aus dem Internet gelöscht werden kann. Und wissen Sie, wie der zuständige Strafgerichtspräsident heisst? Es handelt sich zufälligerweise um Dr. Lucius Hagemann, ebenfalls ein Cousin von Matthias Hagemann!

Wir wollen an dieser Stelle natürlich nicht behaupten, dass Dr. Lucius Hagemann in dieser Angelegenheit befangen sein könnte. Trotzdem schrillen bei uns massiv die Alarmglocken. Seit Jahren versucht man Lehrer H. und diesen Blog zum Schweigen zu bringen. Bis auf den heutigen Tag hat sich kein einziger Journalist bei Lehrer H. erkundigt, um mit ihm ein autorisiertes Interview durchzuführen.

An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass das Volk eigentlich den Auftrag hat die Medien und die Justiz zu kontrollieren. Wer die Verantwortung an die Mächtigen abgibt, wird nie erfahren, was in der Stadt Basel so alles abgeht. Die Verhandlung gegen Lehrer H. ist öffentlich. Machen Sie sich selber ein Bild über Lehrer H. und den Basler Machtfilz! Kommen Sie zur Hauptverhandlung vom Donnerstag, 5. Februar 2015 um 8.00 Uhr. Sie können live dabei sein, wenn ein Dreiergericht versucht, den untadeligen Lehrer H. über den Tisch zu ziehen. Sie können live erleben, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger ein Lügenfeuerwerk zündet. Und Sie können live dabei sein, wenn Lehrer H. die Fakten auf den Tisch legt. Nehmen Sie sich diesen Tag frei und besuchen Sie um 8.00 Uhr den Gerichtssaal 2 des Basler Strafgerichts an der Schützenmattstrasse 20 in Basel. Parkplätze sind keine vorhanden!

Samstag, 15. November 2014

Lehrer H. - Behördenmobbing-Opfer




Seit 1984 war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. 2005 erhielt H. mit Gaby Jenö eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt.

Als Vorwand für das Kesseltreiben gegen Lehrer H. dienten drei rufschädigende Schreiben von drei links-feministischen Müttern. Diese sog. Beschwerden nahm Jenö ungeprüft zum Anlass, H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 06 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL die Verfügung eines FFE. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater konnte aber keinen FFE verfügen, weil H. trotz unglaublicher Provokationen immer gelassen und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL "Barrakuda" überfallen und für 24 Stunden im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof eingesperrt. Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert.

Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. Die Eskalations-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 06 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte BaZ-Artikel stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Jenö, Ressortleiter Signer und ED Vorsteher Eymann systematisch ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg.

Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die PRK nicht im Geringsten. Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. gegen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte sämtliche Fakten und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Dass in Wirklichkeit Gaby Jenö diesen Vergleich mit ihrer Strafanzeige wegen angeblicher Drohung hergestellt hat, vertuschte das Basler Strafgericht vorsätzlich. Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby Jenö massiv belastet hätten, wurden von Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunkt der völlig willkürlich geführten Gerichtsverhandlung wurde das Mobbing-Opfer Lehrer H. vom befangenen Gerichtspräsidenten zur Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei im Umfang von Fr. 8685.50 verurteilt. Es ist unglaublich, dass in diesem sog. "Rechtsstaat" das schwer in seiner Ehre verletzte Mobbing-Opfer am Schluss auch noch sämtliche Kosten zu bezahlen hat.

Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das von Gaby Jenö rechtswidrig angestrengte Strafverfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische Fr. 1200.-- vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war:

"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."

In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Auch ein Mitarbeitergespräch (MAG) mit Lehrer H. fand nie statt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne H. vorher zu kontaktieren. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt.

In seinem Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich vom IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. Was H. in den letzten Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.

Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam überraschenderweise zum Schluss, dass das widerliche Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.

Unterdessen hat Rektorin Gaby Jenö dem unbescholtenen Lehrer erneut gekündigt. Diesmal soll es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, dass sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Natürlich hat H. auch gegen die zweite Kündigung rekurriert. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider hat sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission angeschlossen. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese erneute Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.

Verwaltungsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Verwaltungsgerichtspräsidentin bereits im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der rechtswidrig diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Verwaltungsgericht die erneute missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen IV-Begutachtung angeblich eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids kann die Anstellungsbehörde völlig willkürlich unbequeme Mitarbeiter fristlos freistellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" in die Arbeitslosigkeit katapultiert. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht einfach so hinnehmen will, versteht sich von selbst. Leider hat das Bundesgericht unter Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard und Gerichtschreiber Lanz mit Beschluss vom 3. August 2010 die Beschwerde von Lehrer H. abgewiesen. Aufgrund dieses Entscheids haben Anstellungsbehörden ab sofort das Weisungsrecht ihre Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen, wenn diese eine eigene Meinung vertreten. Wer sich gegen eine solche Weisung wehrt, muss mit seiner Entlassung wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" rechnen. Zwar ist in keinem Personalgesetz der Schweiz, diese Regelung so festgehalten, aber Bundesrichter dürfen die Gesetze bekanntlich so auslegen, wie es ihnen gerade passt.

Die langjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den schweizerischen Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und diverse Richterinnen und Richter des Strafgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts machen einen mehr als dubiosen Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Mitarbeiter dermassen massiv rechtswidrig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Das Bundesgericht schützt in der Schweiz offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die sog. Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt und in der ganzen Schweiz nur noch auf dem Papier existiert. Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!

Weil Lehrer H. seine Erlebnisse nicht für sich behalten möchte, läuft zur Zeit eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen angeblicher Üblen Nachrede und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Anzeigesteller sind die selben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich keine Grenzen!
Am 4.9.12 behauptete Staatsanwalt Dr. iur. Beat Voser, die in diesem Blog veröffentlichten Fakten seien ehrverletzend und rufschädigend. Obwohl er laut Art. 265 StPO nicht das Recht dazu hat, nötigte er Lehrer H. Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Mit dieser Nötigung dürfte Voser sein Amt einmal mehr massiv missbraucht haben.
Am 21.3.14 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister B. Glauser ein letztes Mal vernommen. Der Staatsfunktionär versuchte ein weiteres Mal den völlig unschuldigen Lehrer mit völlig irren Vorhaltungen aufs Glatteis zu führen. Als er merkte, dass er mit dieser Methode keinen Erfolg hatte, versuchte er, den Lehrer mit einer weiteren List zu übertölpeln. Er übergab dem Angeschuldigten ein amtliches Formular, mit welchem sich H. hätte von der Schweigepflicht der Basler UPK-Ärzte entbinden sollen. Da Lehrer H. aber noch nie in der UPK war und den dortigen "Ärzten" auch nie begegnen möchte, verzichtete H. darauf, das Formular zu unterzeichnen. Hätte Lehrer H. das Formular unterschrieben, hätte er sich selber entmündigt und den gefährlichen Gutachtern der Basler-Psychiatrie ausgeliefert.
Interessanterweise wurde das Psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem staatlich terrorisierten Lehrer eine 100% Arbeitsfähigkeit attestiert, einmal mehr vorsätzlich ignoriert. Offensichtlich wollen gewisse kriminelle Staatsfunktionäre den unbequemen Lehrer immer noch bis auf weiteres in einer psychiatrischen Klinik entsorgen. Allerdings stellte auch der Forensiker der Basler UPK Oberarzt Martin Schrumpf klar fest, dass Lehrer H. nicht unter einer psychiatrischen Störung leidet. Das mag der Grund dafür sein, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann 2015 den völlig korrekten Lehrer zu 2 Jahren Haft wegen angeblicher Verleumdung verurteilt haben. Offensichtlich ist der ursprüngliche Plan, Lehrer H. mittels Psychiatrie wegzusperren, endgültig gescheitert.
Ein Staat, der Menschen wegen Freier Meinungsäusserung wegsperrt ist totalitär. Lehrer H. hat gegen das Urteil von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann Berufung eingelegt. Dass Basler Appellationsgericht wird die zahlreichen Lügen der Staatsanwältin und des Gerichtspräsidenten zu überprüfen haben. Es ist zu hoffen, dass die 2. Instanz die Beweise und Zeugen von Lehrer H. vollumfänglich würdigt.