Dienstag, 29. Dezember 2015

Dr. Christoph Eymann - Regierungsrat und Nationalrat

Dr. Christoph Eymann hat es nicht gern, wenn er öffentlich kritisiert wird. Aus seiner Sicht erfüllt jede Kritik an seiner Person den Straftatbestand der Üblen Nachrede bzw. den Straftatbestand der Verleumdung. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" soll nach Ansicht von Regierungsrat und Nationalrat Dr. Christoph Eymann nur dazu dienen, den ehrenwerten Magistraten zu verunglimpfen und zu diffamieren. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auf unserem Blog veröffentlichen wir Fakten und Dokumente, die beweisen, dass das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann seit 2006 massiven Behörden-Terror an Lehrer H. betreibt. 2006 wurde Lehrer während seiner wohlverdienten Sommerferien freigestellt, mit der Begründung er habe Drohungen gegen sich selber und gegen seine Chefin Gaby Jenö ausgestossen. Mit dieser infamen Lüge hetzte das Basler Erziehungsdepartement dem Lehrer einen Notfallpsychiater auf den Hals, der den Lehrer hätte in die Psychiatrie abschieben sollen. Lehrer H. liess sich aber nicht übertölpeln und zeichnete das Gespräch mit dem Psychiater auf. In zahlreichen Briefen und Mails an Dr. Christoph Eymann beklagte sich Lehrer H. über das kriminelle Vorgehen seiner damaligen Chefin Gaby Jenö, bekam aber nie eine Antwort von Dr. Christoph Eymann. Nach der Entlassung von Lehrer H. veröffentlichte ein gewisser R. Jauslin den Blog "IG Breitensport". Gleichzeitig versandte dieser sog. Schmähmails, die Eymann in einem negativen Licht zeigten. Die Basler Regierung stellte Dr. Christoph Eymann 20' 000 Franken zur Verfügung, damit sich der Magistrat einen teuren Anwalt leisten konnte. Daraufhin beauftragte Dr. Christoph Eymann den Juristen David Rosenthal, der den Auftrag erhielt, sämtliche Blogs, die Eymann kritisierten, zu sperren. Obwohl die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt genau wusste, dass Lehrer H. mit diesen Blogs und den sog. Schmähmails nicht das Geringste zu tun hatte, behauptete der IT-Ermittler Bruno Glauser, Lehrer H. gehöre zu den Tatverdächtigen. Auch David Rosenthal war überzeugt, dass nur Lehrer H. hinter dem Blog "IG Breitensport" stecken könne. Mit einem Stundenansatz von bis zu Fr. 650.-- empfahl Rosenthal der Basler Staatsanwaltschaft auch unseren Blog zu sperren, obwohl wir mit dem Betreiber des IG-Breitensport-Blogs nicht das geringste zu tun haben. Offensichtlich sollte mit allen Mitteln verhindert werden, dass die Machenschaften von Dr. Christoph Eymann ans Licht kommen. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" wurde von den Behörden zensuriert. Für Schweizer ist der Blog nur aufrufbar, wenn die Internetadresse "behoerdenmobbing.blogspot.ch" in "behoerdenmobbing.blogspot.de" abgeändert wird. In der Anklageschrift wird Lehrer H. nicht vorgeworfen, Urheber des IG-Breitensport-Blogs zu sein. Trotzdem möchte Regierungsrat Eymann die Kosten für seinen Anwalt David Rosenthal über Lehrer H. wieder hereinholen. In seinem Schreiben an die Basler Staatsanwaltschaft vom 15. Mai 2014 meldete der Magistrat zusätzlich auch noch seinen Anspruch auf Zahlung einer Genugtuung an. Dass Regierungsrat Eymann sämtliche von ihm generierten Kosten jetzt auch noch auf Lehrer H. abwälzen will, zeigt das wahre Gesicht von Dr. Christoph Eymann. Die Tatsache, dass der ehrenwerte Magistrat keinen einzigen Brief und kein einziges Mail von Lehrer H. beantwortet und den Lehrer auch nie zu einer Aussprache eingeladen hatte, lässt vermuten, dass Dr. Christoph Eymann seine Mitarbeiter persönlich dazu verpflichtet hatte, derart unverhältnismässig gegen den Lehrer vorzugehen. Dass Dr. Christoph Eymann den unterdessen ausgesteuerten Lehrer jetzt noch zusätzlich massiv finanziell aussaugen möchte, ist an Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten.

Samstag, 5. Dezember 2015

lic. iur. Eva Eichenberger - professionelle Rechtsverdreherin

Staatsanwältin Eva Eichenberger ist in diesem Blog schon mehrfach gewürdigt worden. Seit 2008 verbreitet die verbissene Staatsanwältin wider besseren Wissens ihre Verleumdungen über Lehrer H., der sich seit bald 10 Jahren gegen seine ungerechte Kündigung wehrt. 2006 wurde der Lehrer von seinen Vorgesetzten als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um ihn mittels Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Allerdings liess sich Lehrer H. von diesen haltlosen Unterstellungen nicht psychisch krank machen, sondern er begann akribisch die Fakten ins Internet zu stellen. Unter der Annahme, dass er in einem Rechtsstaat lebe, erstattete er Strafanzeige gegen alle Staatsfunktionäre, die ihn derart massiv in seiner Integrität verletzt hatten. Leider war Staatsanwältin Eva Eichenberger nicht im geringsten daran interessiert, die strafbaren Handlungen der betreffenden Staatsfunktionäre strafrechtlich zu verfolgen. Im Gegenteil: Sie pervertierte das Mobbing-Opfer zum Täter, vertuschte sämtliche Straftatbestände der Mobbing-Crew und halste dem Lehrer H. sämtliche Kosten auf. Die von Gaby Jenö, der Chefin des Lehrers, behaupteten Drohmails, die Lehrer angeblich geschrieben haben soll, spielten für die Staatsanwältin nie eine Rolle. Bis auf den heutigen Tag sind diese Drohmails weder in den Akten zu finden, noch sind sie tatsächlich existent. Die Tatsache, dass Eva Eichenberger diese Tatsache vorsätzlich systematisch ignoriert, bekräftigt die Vermutung, dass Eichenberger die angeschuldigten Staatsfunktionäre planmässig vorsätzlich begünstigt. Anstatt die wirklichen Täter zu verfolgen, verschwendet Staatsanwältin Eva Eichenberger seit Jahren sämtliche Energie, um aus dem Mobbing-Opfer Lehrer H. einen Täter zu konstruieren. Da Lehrer H. aber noch nie in seinem Leben etwas verbrochen hat, wird die freie Meinungsäusserung des Lehrer als sog. Verleumdung zum angeblichen Delikt pervertiert. Dazu meint Eichenberger wörtlich:

"Wie auch das Strafgericht zutreffend festhält, wurden die vom Berufungskläger angeprangerten Vorgänge von diversen Gerichtsinstanzen beurteilt und das Vorgehen der von ihm verleumdeten Personen geschützt, was belegt, dass das von ihm ausgemachte, angeblich gegen ihn gerichtete "Mobbing" lediglich in seiner Vorstellung existiert und jeder faktischen Grundlage entbehrt."

Es ist zwar richtig, dass bis hinauf zum Bundesgericht keiner der involvierten Juristen das perfide Mobbing gegen Lehrer H. sehen wollte, dennoch halten wir fest, dass aus unserer Sicht die in diesem Blog geschilderten Fakten genügend Hinweise auf Mobbing liefern. Wir sind uns natürlich bewusst, dass unsere freie Meinungsäusserung von den Mächtigen postwendend wieder als "Verleumdung" pervertiert wird. Allerdings ist die Äusserung der freien Meinung kein Straftatbestand, da sie durch die schweizerische Bundesverfassung geschützt ist. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht nach bald 10 Jahren Behördenterror gegen Lehrer H. endlich mal die Fakten würdigt!