Dienstag, 18. August 2015

Dr. Felix Bänziger - ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen

Mit Beschluss vom 5. Mai 2015 ist Dr. Felix Bänziger aus St. Gallen vom Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt worden. Er muss die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und Staatsanwältin Eva Eichenberger behandeln. Zur Erinnerung: Eva Eichenberger sah in sämtlichen Vergehen der diversen Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, keinerlei Straftatbestände. Als es aber darum ging, Lehrer H. wegen seiner Meinungsäusserungsfreiheit strafrechtlich zu verfolgen, sah die Staatsanwältin plötzlich überall Straftatbestände. In ihrem Verfolgungswahn behauptete sie sogar, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge wider besseren Wissens, scheut Eva Eichenberger nicht davor zurück, Lehrer H. vorsätzlich zu verleumden.
Eigentlich hätte Eichenberger schon lange in den Ausstand treten müssen, weil sie in der Sache ein persönliches Interesse hat. Lehrer H. kann nämlich nachweisen, dass sämtliche Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich begünstigt wurden.

Ob der angeblich unbefangene Dr. Felix Bänziger im Mobbing-Fall Lehrer H. wirklich unbefangen agiert, können wir uns schwer vorstellen. Im Doppelmord an zwei jungen Mädchen machte er einen extrem schlechten Eindruck, als er 1983 in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY ungelöst einen Stützstrumpf in die Kamera hielt und die Zuschauer glauben machen wollte, dieser könnte etwas mit dem Täter zu tun haben. Der Architekt Alex Brunner bringt es in seinem Traktat "Behördliche Willkür und Verbrechen" auf den Punkt. Wörtlich schreibt er auf Seite 13:

"Der damalige Chef des Kriminalpolizei St Gallen, Felix Bänziger fand es ebenso wenig für angebracht, diese Verdachtsperson zu befragen oder gar mittels härteren Massnahmen vorzugehen, wie sie bei Unschuldigen im gleichen Fall angewandt wurden, obschon jedoch keine oder nur vage Verdachtsmomente bestanden hatten. Vielmehr sprechen alle bekannten Fakten dafür, dass die tatsächliche Verdachtsperson mit allen Mitteln begünstigt wurde, so dass sie nach 20 Jahren rechtlich frei ist."

Auch im Fall der Ausserrhoder Kantonalbank agierte Felix Bänziger eher unglücklich. Alex Brunner schreibt in seinem Traktat auf Seite 11:

"In strafrechtlicher Hinsicht wurde wohl eine Strafuntersuchung an die Hand genommen, doch der damalige Staatsanwalt des Kantons Ausserrhoden, Felix Bänziger hatte kein Interesse an der Aufklärung der Strafdelikte, obschon er umfassende Kenntnisse über die Vorgänge hatte, weshalb das Verfahren versandete. Ebenfalls wurden die Morde und Mordversuche, die im Zusammenhang mit der Ausserrhoder Kantonalbank begangen wurden, ebenso wenig aufgeklärt."

Auch in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat war Felix Bänziger offensichtlich befangen. Bänziger hatte nämlich vor rund 15 Jahren als interimistischer Leiter der Bundesanwaltschaft (BA) mit dem Lockerbie-Verfahren zu tun, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona festgestellt hat. Das schreibt die NZZ am Sonntag. Damit gebe die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einem Zürcher Händler Recht, der Bänzigers Nichtanhandnahme-Verfügung angefochten hatte. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, bestätigte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Beschluss des Bundesstrafgerichts. Beim Bombenanschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der schottischen Stadt Lockerbie kamen im Dezember 1988 270 Menschen ums Leben. Ein schottisches Gericht verurteilte deswegen 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Schaltuhr, die zum Zünden der Lockerbie-Bombe benutzt worden war, soll vom Zürcher Händler geliefert worden sein. In den Ermittlungen traten jedoch Widersprüche auf, die diesen entlasten könnten. Der Verdächtige sagte dazu, ein Schweizer Bundespolizist habe damals unrechtmässig den Prototypen seiner Schaltuhr beschafft und in den Gerichtsprozess in Schottland eingebracht. Dort sei dieser fälschlicherweise als verwendeter Zeitschalter dargestellt worden. Ein Gutachten habe später gezeigt, dass der Zünder manipuliert worden sei, schreibt die NZZ am Sonntag. Daraufhin erstattete der Händler Anzeige gegen den Beamten. Da die Bundespolizei früher in der Bundesanwaltschaft (BA) eingegliedert war, ersuchte die BA bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes. Dies, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Doch diese Massnahme erwies sich als ungenügend: Bei der standardmässigen Befragung versäumte es Bänziger offensichtlich zu erwähnen, dass er mit dem Fall bereits einmal zu tun gehabt hatte. Er habe sich nicht mehr daran erinnern können, begründete er laut NZZ am Sonntag vor dem Bundesstrafgericht. Bänziger hatte es abgelehnt, gegen den ehemaligen Bundespolizisten eine Strafuntersuchung einzuleiten. Alle möglichen Taten seien im Jahr 2010 verjährt, befand er im November letzten Jahres. Der gegen Libyen geführte Prozess fand im Jahr 2000 statt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Anwalt des Händlers widersprach dieser Auslegung und legte Rekurs ein. Dabei wurde die Befangenheit des Bundesanwalts festgestellt. Mit dem Beschluss aus Bellinzona, dem Rekurs des Händlers stattzugeben, muss die Aufsichtsbehörde der BA nun einen neuen ausserordentlichen Staatsanwalt suchen, welcher die Anzeige erneut prüft.

Jetzt befasst sich Felix Bänziger mit dem Mobbing-Fall Lehrer H., der in den offiziellen Medien ziemlich einseitig dargestellt wurde. Es ist zu hoffen, dass Bänziger dieses Mal die Fakten nicht vertuscht, sondern eine Anklage gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann einreicht. Allerdings wurde Lehrer H. von Bänziger bisher nur als Beschuldigter vernommen. Die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann hatten den Lehrer mit 6 neuen Strafanzeigen eingedeckt, nachdem dieser die beiden bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch angezeigt hatte.