Samstag, 23. Januar 2016

Dr. Guy Morin - Regierungspräsident Basel Stadt

Dr. Guy Morin kennt Lehrer H. persönlich. Lehrer H. war der Klassenlehrer seines Sohnes und hatte mit diesem nicht die geringsten Probleme. In einem E-Mail an Lehrer H. äusserte sich Morin äusserst positiv über dessen Unterricht, den er mehrmals besucht hatte. Als Lehrer H. 2006 vom Erziehungsdepartement Basel Stadt als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet wurde, stellte sich der damalige Justizminister aber auf die Seite der Behörden. An einem Elternabend behauptete er sogar vor den anwesenden Eltern, die Freistellung von Lehrer H. sei rechtlich korrekt erfolgt. Tatsache ist, die Freistellung war ein Versuch, den Lehrer zu einer sog. Vertrauensärztlichen Untersuchung zu zwingen, obwohl Lehrer H. bei bester Gesundheit war. In dieser Zeit war Guy Morin Präsident der Justizkommission, welche die Oberaufsicht über die Basler Justiz hatte. Weder in seiner Funktion als Vater, noch in seiner Funktion als Justizminister, hielt Guy Morin es angebracht, die seltsamen Vorkommnisse betreffend Lehrer H. näher untersuchen zu lassen. Auch in seiner Funktion als Regierungspräsident hatte Morin kein Interesse, im Mobbingfall Lehrer H. tätig zu werden. Ebenfalls dürfte Morin dem Entscheid der Basler Regierung zugestimmt haben, Dr. Christoph Eymann einen Betrag von Fr. 20'000 aus der Staatskasse auszubezahlen, um einen teuren Anwalt aus Zürich auf Lehrer H. zu hetzen. Auch am Entscheid der Basler Regierung, Dr. Felix Bänziger als ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen, war Morin massgeblich beteiligt. Offensichtlich soll Dr. Felix Bänziger sämtliche Strafverfahren gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann mittels Nichtanhandnahmeverfügung bodigen. Bis auf den heutigen Tag hat der ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger nichts unternommen, um den systematischen Rechtsmissbrauch an Lehrer H. zu untersuchen. Es wäre beeindruckend, wenn sich Regierungspräsident Dr. Guy Morin zum Schluss seiner Amtskarriere doch noch für den ehemaligen Klassenlehrer seines Sohnes einsetzen würde.

Sonntag, 10. Januar 2016

lic. iur. Beat Burkhardt - Leitender Jugendanwalt Basel-Stadt

Es ist kaum zu glauben, aber jetzt musste sich sogar Jugendanwalt Beat Burkhardt mit dem Mobbingfall Lehrer H. auseinandersetzen. Den Auftrag dazu bekam er von lic. iur. Alberto Fabbri, dem ersten Staatsanwalt von Basel-Stadt.

Am 3. Oktober 2015 erstattete Josef Rutz Strafanzeige gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger, die den völlig unschuldigen Lehrer H. mit allen Mitteln ins Gefängnis bringen will. Folgende Straftaten wurden angezeigt:

1. Amtsmissbrauch
2. Verleumdung
3. Freiheitsberaubung
4. Entführung
5. Nötigung
6. Begünstigung
7. Irreführung der Rechtspflege
8. Falsche Anschuldigung

Für Jugendanwalt Beat Burkhardt war der Fall schnell klar. In seiner Nichtanhandnahmeverfügung vom 28.12.2015 schrieb er wörtlich:

"Auf die Strafanzeige wird nicht eingetreten, da die fraglichen Straftatbestände eindeutig nicht erfüllt sind."

Richtig ist: Eine Staatsanwältin, die vorsätzlich lügt, um einen unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln ins Gefängnis zu bringen, missbraucht ihr Amt. Eine Staatsanwältin, die wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht, erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Eine Staatsanwältin, die wegen Meinungsäusserungen Sicherheitshaft beantragt, macht sich wegen Freiheitsberaubung strafbar. Eine Staatsanwältin, die dafür sorgt, dass ein unschuldiger Lehrer von einer Sondereinheit überwältigt wird, obwohl er gemütlich vor dem Fernseher sitzt, erfüllt den Straftatbestand der Entführung. Eine Staatsanwältin, die einen völlig gesunden Menschen in die Psychiatrie sperren will, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Eine Staatsanwältin, die sämtliche Verfahren gegen die Personen, die am Mobbing gegen Lehrer H. beteiligt waren, einstellt, erfüllt den Tatbestand der Begünstigung. Eine Staatsanwältin, die nur einseitig ermittelt und klare Beweise vorsätzlich nicht würdigt, erfüllt den Straftatbestand der Irreführung der Rechtspflege. Eine Staatsanwältin, die wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe jemanden verleumdet, erfüllt den Straftatbestand der falschen Anschuldigung.

Es ist bezeichnend für die Basler Justiz, dass Strafverfahren gegen Justizbeamte regelmässig mittels Nichtanhandnahmeverfügungen in den Boden gestampft werden. Auch Jugendanwalt Beat Burkhardt ist sich nicht zu schade, vorsätzlich zu lügen. Wörtlich behauptet er:

"Die angegebene Internetseite behoerdenmobbing.blogspot.de ist von Google aufgrund einer Beschwerde aus dem Netz entfernt worden."

Die Tatsache, dass unser Blog über die oben aufgeführte Adresse jederzeit aufgerufen werden kann, beweist, dass die Behauptungen von Jugendanwalt Beat Burkhardt mit Vorsicht zu geniessen sind. Auch die billige Unterstellung, Josef Rutz habe seine Strafanzeige nur eingereicht, um alle ihm missliebigen Personen zu diffamieren, greift zu kurz. In einem Rechtsstaat sollte es den Bürgerinnen und Bürgern erlaubt sein, Missstände in der Justiz anzuprangern und zu diskutieren. Immerhin gibt Beat Burkhardt zu, dass das Gericht verpflichtet gewesen wäre, die Offizialdelikte der angezeigten Staatsanwältin zur Anzeige zu bringen. Tatsächlich hat es Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann aber verpasst, solche Schritte einzuleiten. Jetzt laufen auch gegen Gerichtspräsident Hagemann zahlreiche Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und ähnlichen Delikten. Der dafür zuständige ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger will sich zu den hängigen Verfahren gegen Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann nicht äussern.

Mit seiner Nichtanhandnahmeverfügung hat lic. iur. Beat Burkhardt uns Bürgerinnen und Bürgern einmal mehr die Augen geöffnet. Er hat seinen Ehrenplatz auf diesem Blog damit redlich verdient.