Mittwoch, 22. Mai 2013

Staatsterror und Bildungsfaschismus


Der Mann, der mit seinem Mitarbeitern seit über zehn Jahren das Basler Schulsystem ruiniert, heisst Dr. Christoph Eymann. Kritik an seiner Person, verträgt er schlecht. Er ist ein Machtmensch, der Mitarbeiter, die nicht auf seiner Linie sind, skrupellos ausschaltet. Unterdessen rumort es aber gewaltig bei den Basler Lehrerinnen und Lehrern. Schulleitungen und Schulpräsidenten werfen den Bettel hin und entziehen sich dem von Dr. Christoph Eymann und Hans Georg Signer verordneten Bildungsfaschismus. Ein Regierungsrat, der seine Gegner in die Psychiatrie sperren lassen will, ist ein Krimineller. Leider hat in der Basler Staatsanwaltschaft niemand den Mut, gegen Eymann wegen Amtsmissbrauch zu ermitteln. Lieber ermittelt man seit bald drei Jahren gegen Lehrer H., der sich offensichtlich als einziger getraut, Eymanns Bildungswahnsinn zu kritisieren. Dass sich Eymann jetzt auch noch für das Amt des EDK-Präsidenten interessiert, lässt nichts Gutes erahnen. Offensichtlich sollen in den nächsten Jahren die Volksschulen in der Schweiz kommunistisch gleichgeschaltet werden. Für kreative Lehrkräfte dürfte es in einem solchen System keinen Platz mehr haben. Wann wehren sich die Lehrerinnen und Lehrer gegen den von Eymann verursachten Bildungsfaschismus?

Mittwoch, 15. Mai 2013

Wie funktioniert eigentlich Staatsmobbing?


Wenn Sie nicht Zeit haben, den ganzen Blog zu lesen, sollten Sie sich wenigstens dieses Video anschauen!

Montag, 13. Mai 2013

Sonntag, 12. Mai 2013

Psychosoziale Kontrolle = Behördenkriminalität

2006 erhielt Lehrer H. bei sich zu Hause Besuch von einem Polizisten und einem Notfallpsychiater. Der Lehrer hatte zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung, dass er von zahlreichen Staatsfunktionären vorsätzlich terrorisiert werden sollte. Er glaubte in seiner Naivität an eine Übung, in welcher er als sog. Zielperson "beübt" würde. Es war ihm nicht bewusst, dass Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter aus dem Basler Erziehungsdepartement systematisch die Absicht verfolgten, ihn mit allen Mitteln in eine psychiatrische Klinik sperren zu lassen, um ihm später wegen angeblich "psychischer Krankheit" zu kündigen. Zufälligerweise konnte das Gespräch zwischen Lehrer H. und dem Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler aufgezeichnet werden. Die Aufnahme dokumentiert einen völlig gesunden und humorvollen Lehrer, der vom bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler massiv schikaniert und gestresst wird. Die folgende Doku ist ein weiterer Beweis dafür, dass Behördenkriminalität keine "Wahnidee" ist, sondern bittere Realität. Dass sich Lehrer H. und der Polizist duzen, liegt an dem Umstand, dass der "Freund und Helfer" mal Schüler von Lehrer H. war.


Montag, 6. Mai 2013

Totenköpfe in der Basler Staatsanwaltschaft

Der Basler Treuhänder und SVP-Politiker Bernhard Madörin arbeitet in einem neuen Buch seine Erfahrungen mit den Basler Strafverfolgungsbehörden auf. Vom Kanton Basel-Stadt fordert er einen Schadenersatz nach den jahrelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Von Stefan Gyr

Der Basler Treuhänder und ehemalige SVP-Grossrat Bernhard Madörin (54) hat schon etliche Bücher geschrieben – viel Fachliteratur, aber auch eine Einführung in die traditionelle Chinesische Medizin zusammen mit dem Arzt Hanspeter Braun und den Kriminalroman «Tödliche Gene», der sich zu einem Bestseller entwickelte. Jetzt arbeitet Madörin an einem Werk, das in Basel hohe Wellen schlagen dürfte: «Justizirrtum und Amtsmissbrauch», eine Abrechnung mit der Justiz. Der Querdenker, wie er sich selbst nennt, arbeitet darin seine eigenen Erfahrungen mit den Basler Strafverfolgungsbehörden auf. In der Publikation will er zahlreiche Originalakten veröffentlichen und kommentieren.
Das Buch richtet sich an «interessierte Bürger, Juristen, Studenten, Anwälte und lernwillige Staatsanwälte und Richter» und soll als «Anleitung zum kritischen Hinterfragen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Bereich der sogenannten Wirtschaftskriminalität» dienen. «In dubio contra reo: Die unkontrollierte Macht der Staatsanwälte», lautet denn auch einer der Untertitel. Auch die «unkon­trollierte Macht» der Richter und der Medien soll darin angeprangert werden. Madörins Kritik an den Untersuchungsbehörden fällt hart aus: «Der Beschuldigte ist erst einmal schuldig. Wer im Gewitter der Staatsanwaltschaft steht und sich für sein Recht auf ein faires Verfahren wehrt, wird als Querulant angesehen. Keine Chance.»
Madörin geriet im Oktober 2010 ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Der für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwalt durchsuchte damals mit vier Beamten die Räumlichkeiten des Treuhänders und beschlagnahmte Material im Zusammenhang mit Madörins Tätigkeit für das Monatsmagazin «Regio aktuell». Dessen Verleger Robert Gloor wurde in der gleichen Angelegenheit sogar vorübergehend in Untersuchungshaft gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat nach der Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters zu ermitteln, ob Falschbeurkundungen oder ungetreue Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit der Zeitschrift vorgekommen sind. Madörin war als Treuhänder für «Regio aktuell» tätig und gehörte dem Verwaltungsrat des Verlags an. Er weist alle Vorwürfe zurück.

Vor Totenköpfen verhört
Mehr als zwei Jahre verstrichen, bis er zum ersten Mal vom verantwortlichen Staatsanwalt vernommen wurde. Viermal gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerden ans Gericht, einmal zog er bis vor Bundesgericht. Jedes Mal blitzte er ab. Dabei bestehe ein Beschleunigungsgebot, weil er durch Medieninformationen des zuständigen Staatsanwalts öffentlich beschuldigt worden sei, ärgert sich Madörin. Er klagt, die Ermittlungen verursachten ihm als Treuhänder einen wirtschaftlichen Schaden. Diesen will er beim Kanton Basel-Stadt einklagen. Er macht eine Staatshaftung geltend, weil der Regierungsrat die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft nicht oder zumindest ungenügend ausübe.
Einen Schadenersatz fordert er dabei auch für entgangene Verwaltungsratsmandate und die unmöglich gewordene Kandidatur bei den Nationalratswahlen im Jahr 2011.
Anfang April hat er bei der Basler Ombudsstelle ein Gesuch um Streitvermittlung gestellt. Das Strafuntersuchungsverfahren der Staatsanwaltschaft weise erhebliche Mängel auf, die bei einer ordnungsgemässen Aufsicht unterbunden worden wären, heisst es in dem Schreiben an die Ombudsstelle, das der SpatzZeitung vorliegt.
Madörin rügt dabei nicht nur die Verzögerung des Verfahrens und eine Amtsgeheimnisverletzung, sondern auch eine «psychologische Terrorisierung durch Totenkopfbilder». Als er vom verantwortlichen Staatsanwaltschaft erstmals vernommen wurde, fand er sich vor vier grossen Gemälden mit Totenschädeln wieder. «Ich bin erschrocken und zusammengezuckt», erzählt Madörin. «Ich wurde vor diesen Totenköpfen durch den zuständigen Staatsanwalt als Beschuldigter verhört. Das ist geschmacklos und erniedrigend und verletzt die Menschenwürde.»
Madörin hat inzwischen alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Bilder mit Totenköpfen im Verhörraum abgehängt werden. Er wandte sich schriftlich an den ersten Staatsanwalt, Alfredo Fabbri, den inzwischen abgetretenen Regierungsrat und Justiz- und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) und seinen Nachfolger Baschi Dürr (FDP) sowie an das Appellationsgericht Basel-Stadt. Ohne Erfolg.
Der erste Staatsanwalt stellte sich auf den Standpunkt, Madörin sei «lediglich vor vier Bildern einvernommen worden»: «Der Schädel ist nur eine abstrakte Darstellung, ein Abbild ohne jegliche reale Funktion.»

Privatsache des Mitarbeiters
Die beanstandeten Darstellungen erfüllen laut Fabbri «keinen Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches» und verletzen auch in keiner Form die Persönlichkeitsrechte. Die Bilder seien deshalb eine Privatsache dieses Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft. «Über Kunst bestehen zudem verschiedene Ansichten, und über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten», hielt der erste Staatsanwalt weiter fest.
Das Basler Appellationsgericht erklärte, es sei nicht Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft und habe deshalb zu den gerügten Bildern im Einvernahmezimmer «nichts zu befinden». Die Staatsanwaltschaft stehe vielmehr unter der Aufsicht des Regierungsrats. Madörin zeigt sich über diese Aussagen empört: «Ein Staatsanwalt, der seine Zimmer mit Totenköpfen schmückt, ist für mich untragbar. Und ein Richter, dem dies egal ist, auch.»
Wenn solche Bilder in einer Kunstgalerie hängen, habe er damit überhaupt kein Problem. In öffentlichen Räumen seien sie aber «vollkommen deplaziert», weil sie einschüchternd wirkten. Er verweist auf den Eintrag in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia: «Der Totenkopf dient im Allgemeinen der Symbolisierung oder gar Androhung von physischer Lebensgefahr und Tod, der Vergänglichkeit menschlichen Lebens.» Bestärkt fühlt sich Bernhard Madörin auch durch das Resultat einer Strassenumfrage der Lokalfernsehstation «Telebasel». Die befragten Passanten beurteilten diese Totenkopfdarstellungen als unangebracht und störend.

«Anhäufung von Inkompetenz»
Madörin wirft der Abteilung Wirtschaftsdelikte in der Staatsanwaltschaft auch eine «ungenügende Sachkenntnis» vor. Während des mehrjährigen Untersuchungsverfahrens habe er eine «dramatische Anhäufung von Inkompetenz» erlebt, sagt er: «Diese Abteilung hat keine Ahnung von Wirtschaftsrecht und Rechnungslegung und keine Erfahrung in der Unternehmensfinanzierung.»
Madörin ortet einen dringenden Reformbedarf in der Basler Staatsanwaltschaft. «Das Grundproblem der kantonalen Staatsanwaltschaften wie auch der Bundesanwaltschaft ist, dass sie nur der sogenannten «administrativen Aufsicht» unterstehen und darum vollkommen autonom funktionieren», erklärt er.

Veraltetes Reglement
Das Reglement, das die Aufsicht des Regierungsrats über die Staatsanwaltschaft regelt, stamme aus dem Jahr 1969. Seither habe es gewichtige Entwicklungen gegeben, denen die Aufsicht in keiner Weise angepasst worden sei. Auch die Grösse der Behörde habe sich vervielfacht. Die Regierung müsse nicht nur kontrollieren, ob die Staatsanwaltschaft Recht und Gesetz einhält, sondern auch die Art und Weise der Aufgabenerfüllung überprüfen, so Madörin.
Die vorsitzende Präsidentin des Basler Appellationsgerichts, Marie-Louise Stamm, hat dem Treuhänder inzwischen schriftlich mitgeteilt, das Gerichtsorganisationsgesetz werde zurzeit einer Totalrevision unterzogen. Verschiedene der von ihm aufgeworfenen Fragen würden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens von den beteiligten Instanzen behandelt. Schliesslich werde der Gesetzestext dann im Grossen Rat verabschiedet. Auf welche Punkte die Gesetzesrevision abzielt und wie weit sie gediehen ist, lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Die zuständigen Behörden wollen sich gegenwärtig noch nicht äussern.