Samstag, 31. Januar 2015

Peter Knechtli - Experte für Verlautbarungsjournalismus und Hofberichterstattung

Peter Knechtli gehört zu den sog. Verlautbarungsjournalisten oder Hofberichterstattern, die das schreiben, was den Mächtigen gefällt. Er gehört zu den Erfüllungsgehilfen der Basler Elite, die glaubt, ihre Bürgerinnen und Bürger regelmässig über den Tisch ziehen zu dürfen. Knechtli selber hat nie mit Lehrer H. gesprochen. Trotzdem will er wissen, was Lehrer H. angeblich alles verbrochen haben soll. Schon vor Jahren entpuppte sich Knechtli als Eymann-Marionette, als er versuchte, den Basler Erziehungsdirektor als Cyber-Mobbing-Opfer darzustellen.

In seinem neusten Bericht transportiert Knechtli sämtliche unwahren Gerüchte, die den guten Ruf von Lehrer H. seit Jahren belasten. Er verbreitet auf seiner Internet-Seite einen giftigen Mix zwischen Lüge, Wahrheit und Halbwahrheit.

Bereits schon der von Knechtli bemühte "Screenshot by OnlineReports.ch" führt in die falsche Richtung. Das von Knechtli geschossene Bild stammt von einem Blog namens IG-Breitensport, mit dem Lehrer H. überhaupt nichts am Hut hat. Obwohl nicht einmal Staatsanwältin Eva Eichenberger behauptet, dass der Blog IG-Breitensport von Lehrer H. stammt, versucht der von Eymann gekaufte Journalist die Bevölkerung von Basel-Stadt und Umgebung auf eine falsche Fährte zu locken. Wörtlich schreibt der Eymann-Knecht:

"Über Jahre hinweg und in hoher zeitlicher Kadenz griff der Lehrer seine vermeintlichen Feinde laut Anklageschrift in verschiedenen, meist anonymen Blogs mit Namen wie "IG Breitensport", "behördenmobbing" oder "staatsmobbing twoday" aber auch - unter Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos - in YouTube und Facebook aufs massivste an."

Mit dieser vorsätzlichen Lüge, hat es Peter Knechtli endlich auch auf unseren Blog geschafft. Er ist zwar kein Staatsfunktionär, aber als inoffizieller PR-Mann von Dr. Christoph Eymann gebührt ihm die Ehre, auf unserem Blog erwähnt zu werden.

Peter Knechtli ist sich nicht zu schade, den völlig unschuldigen Lehrer auf seiner Internet-Seite vorsätzlich zu verleumden. Wörtlich schreibt der Hetz-Journalist:

"Der Angeschuldigte machte auch vor dem Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann, dem er ohne jeglichen Beleg "Steuerbetrug", andere "kriminelle Machenschaften" und Verwicklung "in ein Komplott" vorwarf, nicht Halt."

Auch hier bringt der Schreiberling von Eymanns Gnaden einiges durcheinander. Der Autor, der die  angeblich kriminellen Machenschaften von Erziehungsdirektor Christoph Eymann zum ersten Mal thematisierte heisst R. Jauslin. Auch Peter Zihlmann und Daniel Wahl befassten sich mit der Vergangenheit von Dr. Christoph Eymann. Für Lehrer H. war die Cosco-Affäre allerdings nie ein Thema, weil er dazu über keinerlei Akten verfügte.

Das von Knechtli erwähnte psychiatrische Gutachten stammt übrigens von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler. Dieser hatte den Auftrag, den ahnungslosen Lehrer in die Psychiatrie zu verfrachten. Das Verhör mit dem sog. Notfallpsychiater, das im Internet gut dokumentiert ist, beweist, dass der Lehrer nicht an einem sog. "Verfolgungswahn" und nicht an einer sog. "Anpassungsstörung", sondern an einer gut organisierten Mobbing-Intrige leidet. Auf der Aufnahme ist auch klar zu hören, wie sich Lehrer H. deutlich von den Taten des Günther Tschanun distanziert.

Es ist richtig, dass das Erziehungsdepartement Basel-Stadt dem Lehrer wegen angeblicher "schweren Pflichtverletzung" gekündigt hat. Der Lehrer liess sich nach dem Überfall der Sondereinheit Barrakuda nicht durch den von Gaby Jenö diktierten Dr. Daniel Fasnacht begutachten, sondern von seinem Hausarzt. Ob dies tatsächlich eine schwere Pflichtverletzung darstellt, untersucht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit über vier Jahren.

Zu den lächerlichen Unterstellungen betreffend "Pornographie" und "Rassendiskriminierung", haben wir bereits schon ausführlich berichtet.

Der Artikel von Peter Knechtli zeigt, wie der heutige Lügen-Journalismus funktioniert: Obwohl Lehrer H. völlig unschuldig ist, benutzt Knechtli den Ausdruck "mutmasslich" kein einziges Mal. Offensichtlich soll Lehrer H. mit einem primitiven Hetz-Journalismus vorverurteilt werden. Allerdings fallen nur noch politisch korrekte Schlafschafe auf diesen billigen Trick herein.   

Macht durch Lüge

Seit über 8 Jahren wird Lehrer H. von zahlreichen kriminellen Staatsfunktionären mit vorsätzlichen Lügen konfrontiert: Er sei ein potenzieller Selbstmörder, er sei ein potenzieller Amokläufer, er leide unter einer psychischen Krankheit, er habe seine Vorgesetzten diffamiert, er habe seine Vorgesetzten bedroht, er wolle Gerichtspräsidenten einschüchtern, er habe eine Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, er habe Wahnvorstellungen und er sei nicht geeignet für den Beruf des Lehrers.

Was ist wahr an diesen massiven Vorwürfen? Nichts, rein gar nichts! Lehrer H. ist ein äusserst engagierter Lehrer, der sich ein Leben lang eingesetzt hat für Freiheit, Wahrheit und Gerechtigkeit. Dass diese Werte in einem totalitären Staat als Bedrohung angesehen werden, musste der Lehrer am eigenen Leib erfahren. 2006 wurde er von der Anti-Terror-Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überfallen und wie ein Schwerverbrecher behandelt. Die unglaubliche Machtdemonstration, die Lehrer H. über sich ergehen lassen musste, war prägend für dessen weiteres Leben. Er begann im Internet zu recherchieren und stiess auf unglaubliche Geschichten. Allmählich stellte er fest, dass die Mächtigen dieser Welt die Macht hatten, die Wahrheit nach Lust und Laune zu pervertieren. Dass die Medien das böse Spiel mitspielen, hatte er schon bemerkt, als er in den beiden Hagemann-Blättern Baslerstab und Basler Zeitung als gefährlicher Lehrer diffamiert wurde. Immerhin erhielt der damalige Chefredaktor des Baslerstabs eine Rüge des Presserats. Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. ein einwandfreies Leumundszeugnis. Er ist weder vorbestraft, noch sah er je eine Psychiatrie von innen.

Dies möchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann am 5. und am 6. Februar gerne ändern. Hagemann ist zufälligerweise der Cousin der beiden Hagemanns, die mit ihren beiden Print-Medien den Ruf des Lehrers 2006 nachhaltig schädigten. Wer hinter den Absichten der Hagemanns ein Komplott wittert, wird selbstverständlich umgehend als Verschwörungstheoretiker disqualifiziert. Lehrer H. ist kein Verschwörungstheoretiker. Er kennt unterdessen die Methoden, die seine Gegner anwenden: Lügen, behaupten, verleumden, drohen, nötigen, verdrehen. Konstruktivismus heisst diese Methode und wurde schon bei den Nazis, in der Sowjetunion und auch in der DDR verwendet. Beteiligt waren immer kriminelle Juristen, die keine Hemmungen hatten, politisch störende Menschen in der Psychiatrie, im Gefängnis oder in den Konzentrationslagern verschwinden zu lassen.

Auch der Fall Lehrer H. ist politisch motiviert. Lehrer H. hatte sich erfrecht, in die Karten seiner Gegner zu blicken. Wer die Tricks der Mächtigen kennt, wird zum Staatsfeind Nummer 1. Diesem Staatsfeind soll nun am 5. und am 6. Februar am Basler Strafgericht, Schützenmattstrasse 20 der Prozess gemacht werden. Sämtliche Anschuldigungen gegen Lehrer H. wurden von den betreffenden Staatsfunktionären erstunken und erlogen und dienen nur dazu, die eigenen kriminellen Taten zu vertuschen und zu verschleiern. Obwohl die Anklageschrift von Eva Eichenberger etwa 350 Seiten stark ist und der dazugehörige Aktenberg sich auf etwa 5000 Seiten aufgetürmt hat, ist der unglaubliche Mobbing-Skandal in den System-Medien jahrelang totgeschwiegen worden. Alle Zuschauer, welche sich ein eigenes Bild von Lehrer H. machen wollen, sind herzlich eingeladen, an der öffentlichen Hauptverhandlung vom 5.2.15 teilzunehmen.

Freitag, 30. Januar 2015

Stellungnahme von Lehrer H. z. H. des Bundesgerichts


Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesgerichts

In seiner Stellungnahme vom 23.1.15 behauptet Dr. Lucius Hagemann, er sei genau das Gegenteil von befangen. Gleichzeitig behauptet er, seine angebliche Objektivität zu meiner Person bewahren zu wollen. In Tat und Wahrheit ist genau das Gegenteil richtig.

Ich hatte nie die Absicht, Dr. Lucius Hagemann mit meiner Anwesenheit in der betreffenden Gerichtsverhandlung einzuschüchtern, zu verunsichern bzw. zu provozieren, sondern ich wollte die Taktik dieses Gerichtspräsidenten beobachten und studieren, um dem Prozess vom 5.2.15 gewachsen zu sein. Dass Hagemann meine redlichen Bemühungen von Anfang an als "Stalkingverhalten" diffamiert, beweist, dass dieser Gerichtspräsident massiv befangen ist. Seine Behauptung, mein Rausschmiss sei nur mit einem Polizisten möglich gewesen, ist eine glatte Lüge. Es ist richtig, dass der Gerichtsdiener mit der Polizei drohte. Allerdings bekam ich nicht einmal einen Polizisten in Zivil zu Gesicht.

Auch die Tatsache, dass Hagemann bereits vor der Verhandlung sämtliche unwahren Behauptungen aus der Anklageschrift gegen mich verwendet, zeigt, dass dieser Richter sein Urteil über mich bereits schon gefällt hat. Es ist erwiesen, dass ich in der Klasse, wo ich Klassenlehrer war, keinen einzigen Konflikt mit Schülern, Eltern, Lehrer und der Schulleitung hatte. Das beigelegte Schreiben der Eltern beweist, dass ich von den Kindern und Eltern meiner Klasse immer sehr geschätzt wurde.

Ich war weder renitent, noch unkooperativ, noch bedrohlich, hatte aber keine Lust, mich aus der Schule mobben zu lassen. Ich suchte mit allen Beteiligten, sogar mit dem Leiter des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann das Gespräch, ein Wunsch, der mir bis auf den heutigen Tag vorsätzlich verwehrt wurde.

Hagemanns Unterstellung, ich hätte Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft diffamiert, beweist, dass diesem Richter jeglicher objektive Abstand zu dieser Behörde abhanden gekommen ist. Ein unabhängiger Richter, sollte berufsbedingt, nicht jeden Mist aus einer Anklageschrift für bare Münze nehmen. Richtig ist nämlich, dass der Untersuchungsbeamte Det Bruno Glauser klare Beweise für meine Unschuld betreffend dem Vorwurf "Irreführung der Rechtspflege" vorsätzlich vertuscht und meine ehemalige Freundin in einer Einvernahme, zu der ich rechtswidrig nicht eingeladen war, massiv manipuliert hatte.

Die Behauptung von Dr. Lucius Hagemann, ich hätte Staatsanwältin Eichenberger zu Hause aufgesucht, ist eine weitere arglistige Lüge, die beweist, dass dieser Gerichtspräsident weder integer noch glaubwürdig ist. Nie im Leben habe ich diese Staatsanwältin zu Hause aufgesucht! Ich war an ihrem Vortrag zum Thema "göttliche und irdische Gerechtigkeit" und habe anschliessend mit ihr am Tisch in einer Mensa zu Mittag gegessen, um ihr ein paar Fragen zu ihrem Vortrag zu stellen.

Es ist korrekt, dass ich am Abend meines Rauswurfs durch Hagemann versucht hatte, den Richter Robert Planzer telefonisch zu kontaktieren. Planzer war ebenfalls Lehrer und jahrelang in der Gewerkschaft Erziehung tätig. Dass mir Planzer zehnmal den Telefonhörer aufgelegt hat, ist nicht mein Fehler. Hätte er mich angehört, wäre es bei einem einzigen Telefonat geblieben.

Es ist richtig, dass ich auf meinem Blog mit einem Link auf den berüchtigten Nazi-Richter Roland Freisler verweise. Dieser Richter lehnte jeweils sämtliche Beweise und Zeugen seiner Opfer willkürlich ab.

Leider nimmt Dr. Lucius Hagemann zur Tatort-Problematik keinerlei Stellung. Wie ich schon mehrfach in meinen Schreiben erwähnt habe, kann für die mir unterstellten Straftaten nur meine Wohnung als Tatort in Frage kommen. Von dort aus habe ich versucht, die unglaubliche Intrige gegen meine Person in Worte zu fassen. Meine Wohnung befindet sich allerdings auf basellandschaftlichem Boden. Aus diesem Grund sind die Basler Behörden laut Prozessordnung Art 31 für meinen Fall gar nicht zuständig.

Aus der Stellungnahme von Gerichtspräsident Hagemann geht ebenfalls klar hervor, dass dieser seine beiden Cousins decken will. Er gibt sogar zu, dass er die beiden rufmörderischen Artikel in den Zeitungen seiner beiden Cousins an der Hauptverhandlung nicht thematisieren will. Wie will sich ein gemobbter Lehrer verteidigen, wenn er nicht sämtliche Beweise für seine Verteidigung herbeiziehen darf und wenn alle seine Zeugen im Voraus abgelehnt werden?

Die Stellungnahme von Dr. Lucius Hagemann beweist, dass dieser Gerichtspräsident bereits schon viel zu tief im Intrigen-Sumpf steckt. Aus diesem Grund beantrage ich hiermit noch einmal, Dr. Lucius Hagemann wegen Befangenheit zu beurlauben und das ganze Verfahren den Behörden in Basel-Land zuzustellen.


Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Donnerstag, 29. Januar 2015

Gaby Jenö - professionelle Lügnerin

Als Gaby Jenö noch Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war, empfahl sie ihrem Mitarbeiter Lehrer H., er solle nicht immer so kämpfen. Als Lehrer H. zurückfragte, was er denn sonst tun solle, kam die Antwort von Jenö prompt und unerwartet: "Kündigen!" Damit hatte Lehrer H. nicht gerechnet. Als die damalige Schulhausleiterin dem integren Lehrer dann sogar mit "Psychiatrie" drohte, fand Lehrer H. seine Chefin gar nicht mehr lustig.

Als sie schliesslich OS-Rektorin wurde, hatte Lehrer H. ein ganz schlechtes Gefühl. Er spürte, dass die Quoten-Rektorin einen teuflischen Plan gegen ihn ausgeheckt hatte. Als er sie fragte, was sie mit ihm vorhabe, antwortete sie in ihrer schnippischen Art: "Das sage ich Dir nicht, aber Du wirst noch überrascht sein!"

Unterdessen sind viele Jahre ins Land gezogen und die ganze Welt kann auf diesem Blog nachlesen, welche Überraschungen Gaby Jenö sich für den beliebten Lehrer H. ausgedacht hatte. Noch immer ist Lehrer H. am kämpfen. Unterdessen kämpft er gegen die gesamte Basler Behörden-Mafia. Dieser ist es noch immer nicht gelungen, den wahrheitsliebenden Lehrer zum Schweigen zu bringen.

Nachdem die Psychiatrisierung von H. gründlich misslungen ist, versucht der Basler Machtfilz den Lehrer nun mit juristischen Tricks ans Kreuz zu nageln. Alles, was in diesem Blog zu lesen ist, sei Diffamierung, Üble Nachrede, Verleumdung und Falsche Anschuldigung, so lautet die offizielle Sprachregelung der arglistigen Intriganten.

Wir von Anonymous sehen das etwas anders. Wir sind der Meinung, es gehört nicht zu den Rechten und Pflichten staatlicher Funktionäre, uns Bürgerinnen und Bürger als potenzielle Selbstmörder und Amokläufer zu bezichtigen, um uns vorsätzlich in unserer Existenz zu zerstören. Wir rufen daher unsere Leserinnen und Leser dazu auf, am Strafprozess gegen Lehrer H. vom 5.2.15 mitzuwirken. Die Verhandlung ist öffentlich und spannender als jedes Fernseh-Gericht. Sie können live miterleben, wie Lehrer H. von einem Dreiergericht in die Zange genommen wird. Sie werden erfahren, wie staatlicher Terror funktioniert und wie man sich dagegen wehren kann.

Sonntag, 25. Januar 2015

Irreführung der Rechtspflege

Wenn man der umfangreichen Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger glauben möchte, soll Lehrer H. die Rechtspflege in die Irre geführt haben. Er soll laut Eichenberger einen Blog betrieben haben und gegen diesen Blog Anzeige gegen Unbekannt eingereicht haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben aber ergeben, dass auch dieser Blog vom grossen Unbekannten stammt, der für die zahlreichen Schmähmails gegen Dr. Christoph Eymann und den IG Breitensport-Blog verantwortlich ist. Trotz dieser klaren Ermittlungsergebnisse missbrauchte Eva Eichenberger ihr Amt und klagte Lehrer H. wider besseren Wissens wegen angeblicher "Irreführung der Rechtspflege" an. In Wirklichkeit führte die kriminelle Staatsanwältin die Rechtspflege seit 2008 vorsätzlich in die Irre. Die arglistige Falschbeschuldigung, Lehrer H. habe seine Chefin Gaby Jenö bedroht, liess sie 2008 Kraft ihres Amtes in Luft auflösen, obwohl die Akten klar belegten, dass Gaby Jenö mehrmals vorsätzlich gelogen hatte. Es gehörte zum Plan der ehemaligen OS-Rektorin den beliebten Lehrer mittels diversen Lügen aus dem Schuldienst hinaus zu mobben. Eine weitere infame Lüge von Gaby Jenö wurde von der kriminellen Staatsanwältin ebenfalls vorsätzlich ignoriert. 2006 schrieb Gaby Jenö den Basler Gesundheitsdiensten, dass Lehrer H. mit Selbstmord gedroht habe. Wer Lehrer H. kennt, weiss, dass dieser nie eine derartige Äusserung von sich gegeben hat, sondern alles daran setzte, die kriminellen Machenschaften seiner ehemaligen Chefin Gaby Jenö aufzudecken. Seit 2008 unternimmt die kriminelle Staatsanwältin Eva Eichenberger alles, um die zahlreichen Lügen von Gaby Jenö zu vertuschen. Aus der Sicht von Eichenberger gehört es zu den Pflichten einer OS-Rektorin politisch andersdenkende Lehrer als selbst- bzw. fremdgefährlich zu verleumden, um diesen mittels Notfallpsychiater und einer Sondereinheit die Hölle auf Erden zu bereiten. Lehrer H. hat bisher sämtliche Übergriffe der Basler Staatsmacht relativ gut überstanden. Umso mehr ärgert es ihn, dass der grosse Unbekannte im Internet vollmundig verkündet, Lehrer H. sei psychiatrisiert worden. Will man der kriminellen Staatsanwältin Eva Eichenberger glauben, soll der Lehrer selber für diesen Blog verantwortlich sein. Die Ermittlungen der Untersuchungsbeamten ergaben zwar klar, dass die zu diesem Blog gehörende E-Mail-Adresse advocatus70@gmx.ch auf keinen Fall dem Lehrer zugeordnet werden konnte. Trotzdem behauptet die kriminelle Staatsanwältin, Lehrer H. sei für diesen Blog verantwortlich und habe mit seiner Strafanzeige gegen Unbekannt, die Rechtspflege in die Irre geführt. Eine Staatsanwältin, welche die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen derart pervertiert, ist nicht mehr tragbar. Es wäre höchste Zeit, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen Eva Eichenberger einleitet.             

Mittwoch, 14. Januar 2015

Lic. iur. Eva Eichenberger - kriminelle Staatsanwältin

2006 wurde Lehrer H. von diversen Staatsfunktionären als selbst- bzw. fremdgefährlicher Gewaltäter verleumdet und wie ein Terrorist mit einer Sondereinheit an seinem Wohnort überfallen. Gaby Jenö, die Chefin von Lehrer H., hatte vorher eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung eingereicht. Da Lehrer H. aber nie jemandem gedroht hatte und er sich weder selbst- noch fremdgefährlich fühlte, reichte er ebenfalls Strafanzeige gegen sämtliche Staatsdiener ein, die ihm diese Situation eingebrockt hatten. Aus seiner Sicht waren die Straftatbestände klar: Amtsmissbrauch, Falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Üble Nachrede, Verleumdung. Die zuständige Basler Staatsanwältin Eva Eichenberger hatte genügend Indizien um eine fundierte Anklage gegen die diversen Staatsfunktionäre zu erheben, trotzdem spielte sie sich als Richterin auf und stellte sämtliche Strafverfahren ein. Völlig einseitig negierte sie sämtliche Straftaten, mit welchen die Staatsfunktionäre den völlig integren Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten.

2014 sah sie plötzlich diverse Straftatbestände, allerdings nicht bei der Mobbing-Crew, sondern bei Lehrer H., dem Mobbing-Opfer. In einer 350 Seiten starken Anklageschrift übersähte sie den völlig integren Lehrer mit Straftatbeständen, die sie nur so aus dem Ärmel schüttelte. Obwohl der Tatort für die angeblichen Verbrechen von Lehrer H. nicht Basel-Stadt, sondern Basel-Land war, fühlte sich die kriminelle Staatsanwältin für die Strafverfolgung gegen Lehrer H. verantwortlich. Sie pervertierte einfach die Strafanzeigen von Lehrer H. zum angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung und schon hatte sie den Tatort passend gemacht. Wörtlich schreibt Eva Eichenberger in ihrer Anklageschrift:

"In der einzigen Absicht, gegen sie Strafverfolgungen herbeizuführen, strengte der Beschuldigte im Bewusstsein, dass seine sämtlichen Tatvorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten und die von ihm Beschuldigten lediglich ihre legitimen und gebotenen Amts- und Berufspflichten wahrgenommen hatten und daher nicht schuldig waren, gegen eine Vielzahl der mit ihm im Zuge einer Arbeitsstreitigkeit befassten Personen an, womit er seinem Plan gemäss erreichte, dass sich die betroffenen Personen in den gegen sie eröffneten Strafuntersuchungen zu verantworten hatten."

Dass die Staatsanwältin, welche vorher sämtliche Strafverfahren gegen die staatliche Mobbingtruppe eingestellt hat, ihre kriminellen Einstellungsverfügungen jetzt zur Grundlage für eine Anklage gegen Lehrer H. missbraucht, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Natürlich würde ein unbefangener Richter es nicht tolerieren, dass in beiden Verfahren die selbe Staatsanwältin agiert. Da sich in Basel-Stadt jedoch die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht in die Hände arbeiten, will der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in der Doppelfunktion von Staatsanwältin Eva Eichenberger keine Problematik erkennen.

Auch das Basler Appellationsgericht hat sich bis auf den heutigen Tag nicht durchgerungen, das bösartige Doppelspiel von Eva Eichenberger zu stoppen. Eine Staatsanwältin, die ausschliesslich einseitig ermittelt, missbraucht vorsätzlich ihr Amt. Da Amtsmissbrauch ein Offizialdelikt ist, sollte die Basler Staatsanwaltschaft schleunigst ein Strafverfahren gegen die kriminelle Staatsanwältin eröffnen.

Dienstag, 13. Januar 2015

J. Kiefer-Balmer - feministische Untersuchungsbeamtin

Männer, die der feministischen Inquisition zum Opfer fallen, werden entweder als Vergewaltiger oder als Kinderschänder verleumdet. Beide Vorwürfe konnten bei Lehrer H. nicht zum Einsatz gelangen, weil sich der Lehrer gegenüber Frauen, als auch Schülerinnen immer korrekt verhalten hatte. Für die Untersuchungsbeamte J. Kiefer-Balmer stand dennoch von Anfang an fest, dass Lehrer H. verbotene Pornographie auf seinen Rechner haben musste. Ein Jahr lang durchstöberte die Untersuchungsbeamtin sämtliche Bilddateien und stiess dabei auf zahlreiche Bilder mit hübsche Frauen, die sich so zeigten, wie Gott sie geschaffen hatte. Als die Untersuchungsbeamte merkte, dass dem Lehrer keine verbotene Pornographie angehängt werden konnte, griff die Porno-Inquisitorin zu einem cleveren Trick: Eifrig suchte sie sich aus den Comics für Erwachsene, die Lehrer H. ebenfalls auf seinem Rechner gespeichert hatte, Bilder, die angeblich den Straftatbestand der harten Pornographie erfüllen sollten. Besonders schockiert zeigte sich Porno-Expertin, über einen kunstvoll gezeichneten Comic mit dem Titel "Die Leiden der jungen Janice". Dass diese Geschichte in jedem Buchladen bezogen werden kann, kümmerte die Porno-Jägerin nicht im Geringsten, schliesslich hatte sie den Auftrag, den Lehrer wegen harter Pornographie in Teufels Küche zu bringen.

Wie kommt es, dass J. Kiefer-Balmer derart verbissen versucht, dem unschuldigen Lehrer einen Straftatbestand unterzujubeln? Im Gegensatz zu Lehrer H. befasst sich die feministische Inquisitorin jeden Tag beruflich mit harter Pornographie. Darunter fallen Darstellungen mit Tieren, Kindern und Ausscheidungen. Es ist möglich, dass der tägliche Umgang mit derart kranken Schweinereien bei Frau J. Kiefer-Balmer gewisse Reaktionen im Gehirn ausgelöst hat. Nur so ist es zu erklären, dass die Untersuchungsbeamtin in ihrer Einvernahme dem völlig integren Lehrer unzählige unverschämte Fragen stellte. Das Einvernahme-Protokoll vom 4.9.12 beweist, dass die Fragen keinerlei Hintergrund hatten und nur gestellt wurden, um den Lehrer massiv zu provozieren. Wörtlich stellte J. Kiefer-Balmer dem Lehrer folgende Fragen:

- Welchen Personen wurden diese hartpornographischen Bilddateien zugänglich gemacht?
- Welche Person ist wann und wo, wie in den Besitz welches Erzeugnisses gekommen?
- Verkehren Sie oder haben Sie in Chatrooms oder Communities verkehrt, wenn ja in welchen?
- Welche ausserberuflichen Aktivitäten übten / üben Sie im Zusammenhang mit Kindern aus?
- Seit wann, wo und bei wem, in welcher Funktion?
- Zu welchem Geschlecht fühlen Sie sich hingezogen?
- Zu welcher Altersgruppe?
- Wie steht es mit Kindern oder Jugendlichen?
- Wie steht es mit Tieren?

Mit jeder Frage versuchte die Porno-Inquisitorin den Lehrer vorsätzlich in seiner Integrität zu verletzen und ihn zum Ausrasten zu provozieren. In Tat und Wahrheit sind Comics mit BDSM-Inhalt sogar über Google aufrufbar. Was daran für Erwachsene verboten sein soll, wissen nur die beiden durchgeknallten Feministinnen J. Kiefer-Balmer und Eva Eichenberger.

Mit der neuen Quotenregelung in Basel-Stadt müssen offensichtlich auch im Sicherheitsdepartement zahlreiche Frauen zusätzlich beschäftigt werden. Was eignet sich da besser, als völlig unschuldigen Männern Vergewaltigung, Kinderschändung und harte Pornographie zu unterstellen. Mit jedem Verfahren, das gegen unschuldige Männer losgetreten wird, können Justiz und Anwälte kräftig mitverdienen. Dieses Justiz-Business ist hochgradig kriminell und gehört strafrechtlich verfolgt.

R. Jauslin - der grosse Unbekannte


Über Jahre hinweg wurde Regierungsrat Dr. Christoph Eymann auf dem Blog "IG-Breitensport" und in sog. Schmähmails als Steuerhinterzieher verleumdet. Bis auf den heutigen Tag konnte nie ermittelt werden, wer der verantwortliche R. Jauslin tatsächlich ist. Der Unbekannte befasste sich vor allem mit dem Fall Cosco, in den Christoph Eymann und seine Frau angeblich verwickelt waren.

Um die Hausdurchsuchung bei Lehrer H. zu begründen, unterstellte man dem Lehrer, ohne den geringsten Beweis, er sei für diesen Blog und die Schmähmails verantwortlich. Da Lehrer H. aber überhaupt keine Akten zu diesem Fall hatte und den Cosco-Fall nur aus den Medien kannte, entpuppte sich die Behauptung der Staatsanwaltschaft als ein krimineller Vorwand, um an die Computer von Lehrer H. heranzukommen.

Aus den Akten der Staatsanwaltschaft geht klar hervor, dass der grosse Unbekannte mit Anonymisierungsdiensten und offenen Wireless-Netzwerken arbeitete. Da Lehrer H. noch nie einen Laptop besass, konnte er für diese Taten auch nicht in Frage kommen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben deutlich, dass auch ein anderer Blog von diesem grossen Unbekannten bewirtschaftet wurde. Auf diesem sog. Advocatus-Blog wurde Lehrer H. mit vollem Namen erwähnt und es wurde vorsätzlich der Eindruck erweckt, Lehrer H. sei psychiatrisiert worden. Mit dieser Lüge wollte der grosse Unbekannte einmal mehr den völlig integren Lehrer vorsätzlich verunglimpfen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der grosse Unbekannte verantwortlich war für die Schmähmails, den IG-Breitensport-Blog und den Advocatus-Blog.

Trotzdem klagt Staatsanwältin Eva Eichenberger den völlig unschuldigen Lehrer an, die Rechtspflege in die Irre geführt zu haben. Eine Staatsanwältin, die ohne jegliche Beweise unschuldige Personen beschuldigt, missbraucht vorsätzlich ihr Amt.

Eva Eichenberger dürfte ihr Amt bereits schon missbraucht haben, als sie die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorsätzlich vertuscht hatte. Zur Erinnerung: Gaby Jenö hatte den Lehrer wegen angeblicher Drohung angezeigt, obwohl sie später zugab, nie von Lehrer H. bedroht worden zu sein.

Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen die Jagd nach dem grossen Unbekannten aufgegeben und die Akten ins Archiv zu den "Fällen mit unbekannter Täterschaft" abgelegt. Der grosse Unbekannte wurde offensichtlich nur geschaffen, um an die Computer von Lehrer H. heranzukommen.  

Montag, 12. Januar 2015

Rassismus-Vorwürfe gegen Lehrer H.


Am 12.11.10 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser als sog. Auskunftsperson aufgeboten. Lehrer H. war von einem Unbekannten im Internet rufschädigend verunglimpft worden, worauf Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte. Ohne mit der Wimper zu zucken, behauptete Glauser nun, Lehrer H. sei selber der Täter und es sei von Staatsanwalt Voser eine Hausdurchsuchung angeordnet worden. Lehrer H. staunte nicht schlecht, als er einmal mehr vom Opfer zum Täter pervertiert wurde, ein alter Trick, den die Staatsanwaltschaft immer wieder systematisch praktiziert. Allerdings wollte Glauser dem verdutzten Lehrer kein einziges Mal den Wortlaut, der angeblich Üblen Nachrede verraten, sondern setzte diesen mit dubiosen Schreiben unter Druck. Als Lehrer H. wissen wollte, wer gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht hatte, erfuhr er immerhin, dass einmal mehr Regierungsrat Eymann persönlich dahinter steckte. Eymann war bekanntlich auf dem Blog des IG-Breitensport monatelang als Steuerhinterzieher verunglimpft worden. Interessanterweise wurde der Blog nicht mehr weitergeführt, nachdem der ehemalige Anwalt Peter Zihlmann sein neustes Buch auf den Markt gebracht hatte, in welchem die Familie Eymann ebenfalls näher unter die Lupe genommen wurde. Gerne hätte Glauser diesen Blog dem beliebten und ehrlichen Lehrer angelastet, was dieser sich aber nicht gefallen lassen wollte. Als H. sich nicht von Glauser nötigen lassen wollte, ihn bei der Hausdurchsuchung zu begleiten, liess Staatsanwalt Voser, den völlig überraschten Lehrer in eine Zelle sperren, damit die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung ohne das Einverständnis des Lehrers durchgeführt werden konnte. Der Lehrer musste sich einmal mehr nackt ausziehen und seine Hausschlüssel abgeben, dann wurde er in eine Zelle zusammen mit drei wirklich Kriminellen eingesperrt. Die Sache hatte nur einen Haken: Kein Richter hatte die Aktion bewilligt und keine neutrale Person überwachte die Hausdurchsuchung, ausser Ortspolizisten, die ebenfalls keine richterliche Bewilligung zu Gesicht bekommen hatten. DW Glauser, Det Allenspach, Benkler, Emenegger, Dinkel, UB Schönbucher und Inf Stutz drangen mit dem entwendeten Hausschlüssel in das Haus des Lehrers ein und nahmen mit, was ihnen gerade in die Hände fiel. Die Truppe hatte es vor allem auf die Computer des Lehrers abgesehen. Sogar die Agenda in welcher Lehrer H. seine Termine und Notizen festhielt, wurde entwendet. Besondere Freude hatten die Eindringlinge an einem Ordner mit der Aufschrift "Antisemitismus" und an einem Ordner mit der Aufschrift "Macht". Auch sämtliche Unterlagen zur Privatklage, welcher Lehrer H. gegen seine Chefin Gaby Jenö angestrengt hatte, wurden beschlagnahmt.

Unterdessen hat die Basler Staatsanwaltschaft die Computer von Lehrer H. ausgewertet und ist zum Schluss gekommen Lehrer H. habe gegen das Rassismus-Gesetz verstossen. Staatsanwältin Eva Eichenberger ist der festen Überzeugung, dass Lehrer H. für den Text der israelischen Jüdin Iris Hefets verantwortlich sei. Darin wird das Thema "Holocaust" pointiert und nicht politisch korrekt abgehandelt. Dass Lehrer H. sich für einen Text, den er nicht geschrieben hat, am 5.2.15 vor dem Basler Strafgericht verantworten muss, ist kaum zu glauben. Hier ist der Originaltext von Iris Hefets:

Das Holocaust-Gedenken ist zu einer Art Religion geworden.
Pilgerfahrt nach Auschwitz

von Iris Hefets

Was haben die beiden Professoren Ilan Pappe (Israel), Norman Finkelstein (USA) und der Publizist Hajo Meyer (Deutschland) gemeinsam? Alle drei sind Juden, Überlebende des Holocaust beziehungsweise deren Nachkommen sowie vehemente Kritiker der israelischen Politik.

Was haben die Stadt München, die Trinitatiskirche in Berlin, die Heinrich-Böll- und die Rosa-Luxemburg-Stiftung gemein? Sie alle haben, nach anfänglichen Zusagen, Ilan Pappe beziehungsweise Norman Finkelstein wieder ausgeladen und ihnen versprochene Veranstaltungsräume verwehrt - so wie es die Heiliggeistkirche in Frankfurt vor ein paar Jahren bereits einmal mit Hajo Meyer getan hatte. Die genannten Institutionen gaben damit dem Druck sich proisraelisch gebender Kreise nach, die Finkelstein, Pappe und Meyer sogar als "Antisemiten" denunzierten. Wegen der Schoah. So nennt man das mittlerweile.

Früher sagte man "Auschwitz", dann "Holocaust". Bis Claude Lanzmann kam. Er suchte für das gigantische Menschheitsverbrechen, das er nicht verstand, ein Wort, das er ebenfalls nicht verstand. Also nannte der französische Regisseur seinen neunstündigen Dokumentarfilm über den Völkermord an den Juden 1985 "Shoah". Dabei störte es ihn nicht, dass es sich um einen religiös aufgeladenen Begriff handelt: Auf Hebräisch bezeichnet man damit eine Katastrophe, die Gott über die Welt gebracht hat. Inzwischen hat sich der Begriff auch in Deutschland eingebürgert.

Mit dem Wort "Schoah" wird der Völkermord an den Juden mit der Aura des Unfassbaren, des Heiligen ummantelt. Dabei handelt es sich bei diesem Völkermord, so erschreckend er war, nicht um ein esoterisches Ereignis, sondern um ein modernes, gut dokumentiertes und recherchiertes Verbrechen, das Menschen an anderen Menschen verübt haben. Zahllose Bücher wurden darüber geschrieben: Unfassbar ist es also nicht auf einer intellektuellen, sondern allenfalls auf einer emotionalen Ebene.

Mit dem hebräischen Wort "Schoah" wird in Deutschland auch die israelische Interpretation des Ereignisses übernommen. In Israel ist diese eine Art nationale Erzählung und ein Grundpfeiler des Staates, sodass sich dort jedes jüdische Kind damit identifizieren kann, selbst wenn seine Eltern ursprünglich aus dem Jemen oder aus Indien stammen. Schülerreisen nach Auschwitz, ursprünglich nur von israelischen Eliteschulen betrieben, sind heute ein fester Bestandteil jeder israelischen Postpubertätsbiografie geworden. Bevor ein junger Israeli zur Armee geht, muss er mindestens einmal Suff, Sex und eine Auschwitzreise erlebt haben. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann er seinen Armeedienst leisten und hinterher in Indien ausflippen.

Zu offiziellen Gedenktagen holen auch ältere Israelis die inzwischen obligate Pilgerfahrt nach Auschwitz nach. Von einfachen Soldaten bis zu hohen Generälen und Politikern marschieren sie in Uniform (!) durch Auschwitz und erinnern an die Worte Ehud Baraks: "Wir sind 60 Jahre zu spät gekommen." Das Evangelium von Auschwitz hat inzwischen sogar schon den Weltraum erreicht: Als der erste israelische Astronaut Ilan Ramon 2003 mit dem Raumschiff "Columbia" ins All flog, hatte er auch die Bleistiftzeichnung eines kleinen Jungen dabei, der in Auschwitz ermordet wurde.

Bei diesem Schoah-Kult handelt es sich, so muss man wohl sagen, um eine Art Religion mit festen Ritualen. Dazu gehört - ungeachtet aller heutigen Realitäten - die feste Überzeugung, die Deutschen seien die ewigen Täter und die Israelis die ewigen Opfer, weshalb die Gesetze und Regeln demokratischer Staaten für Letztere nicht zu gelten hätten: ein Sonderfall halt.

Diese Religion erfreut sich nicht nur in Israel großer Beliebtheit. Auch vielen Deutschen kommt eine solche Mystifizierung von Auschwitz gelegen. Denn wenn Auschwitz eine heilige Aura umgibt, dann muss man sich nicht mehr mit dem eigenen Potenzial zur Täterschaft auseinandersetzen. Wenn der Holocaust so heilig ist, dann darf man nur auf Zehenspitzen gehen.

Nicht wenige Deutsche haben damit ein prima Arrangement mit der Vergangenheit getroffen. Sie erklären das Verbrechen ihrer Vorfahren als so schlimm, dass es zu etwas quasi Mystischem geworden ist. Das Thema ist damit aus dem Diesseits und dem Feld der Politik in die Sphäre des Sakralen entrückt. Solange man die Rituale dieser Religion befolgt, braucht man sich nichts vorwerfen zu lassen und kann sich sogar, wie Angela Merkel in der Affäre um die Piusbruderschaft gezeigt hat, päpstlicher als der Papst verhalten. Kein Wunder, dass man in Deutschland zuweilen viel engagiertere Verfechter der israelischen Politik antrifft als in Israel selbst.

Es gibt aber auch Juden, die dieses israelisch-deutsche Interpretation der Schoah nicht akzeptieren. Für sie ist Auschwitz nicht heilig und Israels Politik noch immer kritisierbar. Publizisten wie der israelische Wissenschaftler Ilan Pappe, der ein Buch über "Die ethnische Säuberung Palästinas" geschrieben hat, sein US-Kollege Norman Finkelstein, der eines über die "Holocaust-Industrie" verfasste, und der in Deutschland geborene Dr. Hajo Meyer, der "Das Ende des Judentums" publizierte, gehören dazu. Doch in Deutschland sind sie deswegen nicht willkommen.

Man stelle sich vor, Heinrich Böll wollte heute über die Sprache der israelischen Besatzer reden - und die nach ihm benannte Stiftung ließe das nicht zu. Rosa Luxemburg bekäme in der Stiftung, die ihren Namen trägt, keine Gelegenheit, über die Machtverhältnisse in Israel zu sprechen. Und der Jude Jesus fände die Türen der Trinitatiskirche verschlossen, wenn er über die Missachtung des Nächsten in Israel sprechen wollte.

Lehren aus dem Holocaust
All diese Institutionen üben sich in Selbstzensur und belegen Publizisten, die sich für die Menschenrechte im Nahen Osten einsetzen, mit einem Redeverbot. Es ist immer noch angebracht, Rosa Luxemburgs Erbe weiterzugeben und die Dinge beim Namen zu nennen. Doch die Stadt München, die Trinitatiskirche in Berlin, die Böll- und die Luxemburg-Stiftung drücken sich davor.


Montag, 5. Januar 2015

Beschwerde an das schweizerische Bundesgericht




Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesgerichts

Seit 2004 wird in Basel-Stadt eine üble Mobbing-Kampagne gegen mich gefahren, die mich in meiner psychischen Integrität massiv verletzt hat. Über 20 Jahre lang arbeitete ich als Lehrer im Erziehungsdepartement Basel-Stadt, bis ich 2004 im Baslerstab, einer Zeitung der Familie Hagemann, vorsätzlich als gefährlicher Lehrer verunglimpft wurde. Der damalige Chefredaktor legte mir Äusserungen in den Mund, die den Anschein erwecken sollten, dass ich ein gefährlicher Lehrer sei. Aufgrund eines von mir nicht autorisierten Telefon-Interviews kassierte der Verfasser des tendenziösen Artikels eine Rüge vom Presserat. Offensichtlich sollte mit dem Artikel mein guter Ruf als Lehrer vorsätzlich zerstört werden.

2006 wurde die Kampagne der Familie Hagemann in der Basler Zeitung fortgesetzt. Unter dem Titel "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" wollte die BaZ meinen guten Ruf ein zweites Mal zerstören. Meine Chefin Gaby Jenö hatte vorher eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen mich eingereicht, wohlwissend, dass ich ihr gar nie gedroht hatte.

Aufgrund des einseitigen Artikels in der BaZ kündigte mir Gaby Jenö meine Stelle als Lehrer. Mit meinem Anwalt habe ich die Kündigung bis zum Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg angefochten. Die Beschwerde ist  immer noch hängig.

Um mich gegen die einseitige Berichterstattung in den Medien zu wehren, habe ich mich 2008 dazu entschieden, auf meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" die Fakten ins Internet zu stellen. Dies störte meine ehemaligen Vorgesetzten und es wurde alles unternommen, um mich strafrechtlich zu verfolgen. Obwohl ich sämtliche Fakten von Basel-Land aus ins Internet gestellt hatte, fühlte sich die Strafverfolgungsbehörde von Basel-Stadt dafür zuständig.

Dass ausgerechnet Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, der Cousin der Basler Verlegerfamilie Hagemann, jetzt einen Strafprozess gegen mich leitet, ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich. Laut Art. 56 der Strafprozessordnung muss eine in einer Strafbehörde tätige Person in den Ausstand treten, wenn sie:

a. in der Sache ein persönliches Interesse hat
d. mit einer Partei in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grad verwandt oder verschwägert ist
f. aus anderen Gründen, insbesondere wegen Freundschaft oder Feindschaft mit einer Partei oder deren Rechtsbeistand befangen sein könnte.

Laut einem Interview mit dem Verleger Matthias Hagemann hatte dessen Cousin Dr. Lucius Hagemann immer ein gewichtiges Wort in der Familie mitzureden. Da die beiden hetzerischen Zeitungsartikel der Verlegerfamilie Hagemann als Beweismittel in der Hauptverhandlung thematisiert werden, kann eine Befangenheit von Dr. Lucius Hagemann nicht ausgeschlossen werden. Unterdessen hat sich meine Vermutung, dass Dr. Lucius Hagemann befangen ist, bestätigt: Dr. Lucius Hagemann hat mich als Zuschauer von allen seinen öffentlichen Verhandlungen am Basler Strafgericht ausgeschlossen. Als Begründung gibt er an, dass ich ihn einschüchtern und provozieren wolle. Mit dieser arglistigen Unterstellung beweist Hagemann, dass er mir gegenüber starke Vorurteile hegt, die wiederum auf eine massive Befangenheit hindeuten. Wenn dieser Gerichtspräsident tatsächlich an der Wahrheitsfindung interessiert wäre, hätte er mich als Prozessbeobachter toleriert und auch meine Zeugen zugelassen. Auch die Tatsache, dass mir Hagemann keinen neuen Pflichtverteidiger genehmigt, obwohl sich dieser seit Monaten nicht mehr bei mir gemeldet hat, hinterlässt den Eindruck von massiver Befangenheit. Obschon sämtliche Delikte, die man mir vorwirft, nur im Kanton Basel-Land getätigt worden sein können, fühlt sich Dr. Lucius Hagemann dennoch für meinen Fall zuständig. Er bezieht sich dabei auf die Tatsache, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger in letzter Minute noch den angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung in ihre Anklageschrift aufgenommen hat, obwohl ich in sämtlichen 10 Verhören von der Staatsanwaltschaft nie zu diesem Delikt befragt worden war. Dieser Straftatbestand wurde von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich konstruiert, um den Gerichtsstand von Basel-Land nach Basel-Stadt zu verlegen. Das Deckblatt zu meinem Strafverfahren beweist, dass ursprünglich nicht die Absicht bestand, wegen falscher Anschuldigung gegen mich zu ermitteln. Die Rekurskammer des Basler Strafgerichts hatte 2008 nämlich festgestellt, dass meine Strafanzeigen gegen diverse Mitarbeiter des Basler Erziehungsdepartements rechtlich völlig legal waren. Aus meiner Sicht dürfen in einer Anklageschrift keine Vorwürfe erhoben werden, zu welchen der Beschuldigte gar nie befragt wurde. Dass dies der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann nicht merken will, unterstreicht seine massive Befangenheit.

Da mein bisheriger Pflichtverteidiger David Schnyder den Gerichtsstand Basel-Stadt während den Befragungen durch die Staatsanwaltschaft nie in Frage gestellt hatte, ist die Behauptung von Appellationsgerichtspräsidentin Gabriella Matefi, die Klärung der Gerichtsstandfrage erst vor Strafgericht sei verspätet, absurd. Erst beim Durchblättern der Anklageschrift wurde mir bewusst, dass Eva Eichenberger den angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung hinzufügte, um den Gerichtsstand Basel-Stadt zu rechtfertigen.

Ein Pflichtverteidiger muss sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um seinen Klienten aus einer misslichen Lage zu befreien. Dass Dr. Lucius Hagemann dem Beschuldigten einen fähigen Anwalt verweigert, mit der Begründung, es sei letztlich Sache des Verteidigers, welche Eingaben dieser tätige, ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich. In erster Linie hat der Verteidiger seinem Klienten zu dienen und nicht dem Gerichtspräsidenten. Die völlig einseitige Argumentation von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann entlarvt dessen massive Befangenheit.

Jeder Beschuldigte hat laut Bundesverfassung ein Recht auf ein faires Verfahren. Mit den beiden Staatsfunktionären Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann wird dieses Menschenrecht in Basel-Stadt nicht gewährleistet. Ich bitte Sie daher freundlichst, den Entscheid des Basler Appellationsgerichts vom 9.12.14 aufzuheben und den Gerichtsstand neu zu bestimmen. Da ich seit Jahren kein Einkommen mehr habe, bitte ich Sie herzlich, mich mit den üblichen Kosten und Gebühren zu verschonen.


Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.