Samstag, 28. März 2015

Die Mails von Lehrer H. an Dr. Christoph Eymann

Wenn man der Berichterstattung der beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth glauben möchte, soll Lehrer H. über Jahre hinweg den Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann gestalkt und mit sog. Schmähmails dessen Ehre verletzt haben. Diese Geschichte ist von A-Z erlogen und steht so auch nicht in der Anklageschrift. Leider hat es der IT-Spezialist der Staatsanwaltschaft Bruno Glauser unterlassen, die E-Mails, die Lehrer H. tatsächlich geschrieben hat, in den über 5000 Seiten Akten aufzuführen. Offensichtlich war niemand in der Basler Staatsanwaltschaft daran interessiert, zu beweisen, dass die E-Mails von Lehrer H. weder ehrverletzend noch verleumderisch waren. Offensichtlich wollte man den gemobbten Lehrer mit allen Mitteln zum Sündenbock machen. Dass Regierungsrat Eymann die Staatsanwaltschaft nie darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Mails von Lehrer H. keinerlei verleumderischen Inhalt haben, lässt tief blicken. Dass Lehrer H. von Dr. Christoph Eymann nie zu einem klärenden Gespräch eingeladen wurde, ist ein Skandal. Dass Lehrer H. von Regierungsrat Eymann als "Stalker" bezeichnet wird, weil H. diesen um ein Gespräch bittet, ist unglaublich.

In der Strafverhandlung vom 5.2.15 hat Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann die von Lehrer H. beantragten Zeugen und Beweise systematisch abgelehnt. Er hat die Verhandlung durchgeführt, obwohl noch ein Befangenheitsantrag gegen ihn am Bundesgericht hängig ist. Offensichtlich stand das Resultat der Verhandlung von Anfang an fest. Damit Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Stände- oder Nationalrat werden kann, muss er eine weisse Weste haben. Es macht sich bei der Bevölkerung nicht gut, wenn die Basler Staatsanwaltschaft nachweist, dass im Departement von Christoph Eymann regelmässig Lehrerinnen und Lehrer aus ihrem Beruf gemobbt werden. Für Lehrer H. ist unterdessen völlig klar, dass Dr. Christoph Eymann über die Mobbingabsichten seiner Mitarbeiter von Anfang an Bescheid wusste. Vermutlich hat er seinen Mitarbeitern sogar die Weisung erteilt, den unbequemen Lehrer über den Amtsarzt auszumustern. Wenn Dr. Christoph Eymann nichts mit dem Mobbing gegen Lehrer H. zu tun gehabt hätte, wäre er zumindest auf die Schreiben von Lehrer H. eingegangen und hätte die Angelegenheit mit Lehrer H. besprochen. Aus den 5000 Seiten Akten der Basler Staatsanwaltschaft geht nämlich hervor, dass Dr. Christoph Eymann sich sogar beim Verfasser der Spam- und Schmähmails gesprächsbereit gezeigt hatte.

Freitag, 27. März 2015

Das BAZ-Interview mit Lehrer H.


BAZ: Lehrer H. wie fühlen Sie sich?
Lehrer H: Wenn ich ehrlich bin, hat mich der Shit-Storm auf Online Reports und in der Basler Zeitung ziemlich gestresst.
BAZ: Entspricht die Darstellung ihres Falles in den Medien nicht den Tatsachen?
Lehrer H: Die offiziellen Medien berichten nur einseitig. Ich wurde von den entsprechenden Journalisten nie für ein Interview angefragt.
BAZ: Sind Sie der Eymann-Stalker?
Lehrer H: Nein, ich bin nicht der Eymann-Stalker. Der Eymann-Stalker hat in der ganzen Schweiz E-Mails herumgeschickt, in welchem er Regierungsrat Eymann bezichtigt hat, Steuern hinterzogen zu haben. Ich habe keine solchen E-Mails versendet.
BAZ: Weshalb wurden Sie vom Basler Strafgericht zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt?
Lehrer H: Offensichtlich soll ich das Bauernopfer spielen und für zwei Jahre ins Gefängnis gehen, für Mails, die ich nicht geschrieben habe.
BAZ: Weshalb will man Sie ins Gefängnis schicken?
Lehrer H: Seit 2006 haben diverse Staatsfunktionäre das Ziel, mich mittels Psychiatrie bzw. Strafverfolgung mundtot zu machen. Staatsanwältin Eva Eichenberger spielt dabei eine entscheidende Rolle. Sie hat alle meine Strafanzeigen gegen die Mobbing-Crew mittels völlig unglaubwürdigen Begründungen eingestellt. Aus meiner Sicht erfüllt sie damit den Straftatbestand der Begünstigung.
BAZ: Können Sie das beweisen?
Lehrer H: Meine Chefin Gaby Jenö hatte mich 2006 verleumdet, ich hätte sie bedroht. In ihrer Strafanzeige behauptete sie, ich hätte Drohmails geschrieben. Wenn Staatsanwältin Eva Eichenberger korrekt ermittelt hätte, hätte sie schnell herausgefunden, dass keine solchen Drohmails existieren. Dieser Beweis hätte genügt, Gaby Jenö wegen falscher Anschuldigung strafrechtlich zu verfolgen.
BAZ: Regierungsrat Eymann behauptet aber, es sei in seinem Departement noch nie zu Mobbing gekommen.
Lehrer H: Er ist leider auch darin verwickelt. Ich habe ihm 2006 diverse Schreiben zugesandt, in welchen ich ihn um Unterstützung anflehte. Ich habe nie eine Antwort von ihm erhalten. Anstatt mir zu helfen, hat er mich bei der Staatsanwaltschaft wegen diesen Spam-Mails und dem Blog IG Breitensport angezeigt.
BAZ: Der Blog IG Breitensport ist auch nicht von ihnen?
Lehrer H.: Nein, er wird von der selben Täterschaft unterhalten, die auch für die Spam-Mails verantwortlich ist. Ich habe mit diesem ganzen Scheiss nichts zu tun!
BAZ: Trotzdem hat die Basler Staatsanwaltschaft bei Ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen und sämtliche Computer mitgenommen.
Lehrer H: Das ist richtig. Staatsanwalt Voser war der festen Überzeugung, der Blog IG Breitensport und die Spam-Mails seien von mir. Die Analyse meiner Computer haben allerdings ergeben, dass dies nicht der Fall ist.
BAZ: Wieso hat Staatsanwalt Voser die Ermittlungen gegen Sie dann nicht eingestellt?
Lehrer H: Offensichtlich hatte er den Auftrag, das Strafverfahren gegen mich noch auszuweiten. Aus den Zufallsfunden auf meinem Computer bastelte man diverse Delikte wie "harte Pornographie", "Irreführung der Rechtspflege" oder "Rassendiskriminierung". Zwei dieser dümmlichen Anklagen mussten bereits wieder fallen gelassen werden.
BAZ: Von wem hat Voser den Auftrag erhalten, das Verfahren gegen Sie auszuweiten?
Lehrer H: Das weiss ich nicht genau. Ich kann nur vermuten, dass Regierungsrat Eymann dahinter steckt. Ihm ist es offensichtlich egal, wer tatsächlich hinter den Mail-Attacken steckt. Im Regionaljournal vom Schweizer Radio hat er den Eindruck erweckt, ich sei der Urheber dieser Spam-Mails. Aber ich bin es nicht!
BAZ: Weshalb wurden Sie in Sicherheitshaft gesetzt?
Lehrer H: Das habe ich Staatsanwältin Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann zu verdanken. Sie haben mich als gefährlichen Gewalttäter verleumdet, der sich mittels Flucht dem Strafverfahren entziehen will. Beide behaupten sogar, ich hätte die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht.
BAZ: Und das stimmt nicht?
Lehrer H: Natürlich nicht. Die beiden haben sich abgesprochen, mich als gefährlichen potenziellen Gewalttäter zu verleumden, um mich bis auf weiteres in Sicherheitshaft zu behalten.
BAZ: Haben Sie Beweise für diese Anschuldigungen?
Lehrer H: Das Appellationsgericht kennt die Schreiben dieser beiden.
BAZ: Wie geht es jetzt weiter?
Lehrer H: Ich habe jetzt einen neuen Anwalt. Er kennt meinen Fall. Er hat mich schon anlässlich meiner Kündigung bis zum Gerichtshof für Menschenrechte verteidigt. Ich hoffe, er wird mir endlich zu meinem Recht verhelfen.
BAZ: Vielen Dank für dieses Interview und alles Gute!
Lehrer H: Ich habe zu danken!

Mittwoch, 25. März 2015

Christian Schmid - Einsatzleiter Polizei Basel-Land




Sehr geehrte Frau Del Giudice

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Christian Schmid, Baselstrasse 22, 4242 Laufen
Straftatbestand: Amtsmissbrauch, Diebstahl, Nötigung

Tathergang: Aufgrund eines unverhältnismässigen Haftbefehls, der aufgrund eines unverhältnismässigen Urteils (2 Jahre unbedingt wegen angeblicher Verleumdung) erfolgte, liess Christian Schmid als Einsatzleiter am 6.2.15 meine Haustüre durch die Sondereinheit Barrakuda aufbrechen. Ohne Beschlagnahmebefehl entwendete er daraufhin meine Sony-Videokamera und mein Zoom-Diktiergerät. Anschliessend nötigte er Polizist Christoph Kneier, eine Strafanzeige gegen mich einzureichen.

Begründung: Es darf nicht sein, dass ein Polizist sich geschädigt fühlt, wenn ein Unschuldiger mittels Diktiergerät und Videokamera versucht, eine völlig unverhältnismässige Polizei-Aktion zu dokumentieren. Da ich zur Zeit des Polizei-Überfalls niemanden bei mir zu Hause als Zeugen hatte, entschied ich, das Geschehen möglichst umfassend aufzuzeichnen. Ich wollte in erster Linie meine eigenen Aussagen dokumentieren, denn seit über 10 Jahren werde ich von der Presse und von diversen Staatsfunktionären bezichtigt, Drohungen und Verleumdungen ausgesprochen zu haben. Auch im Gespräch mit den Polizisten machte ich klar, dass ich die Gespräche zu meinem eigenen Schutz aufzeichne. In erster Linie wollte ich sämtlichen Polizisten klar machen, dass ich freiwillig aus meinem Haus komme, wenn mich die Polizei Basel-Land nicht nach Basel-Stadt ausliefert. Ich bat sämtliche Polizisten aus Basel-Land, mich vor den Behörden aus Basel-Stadt zu schützen. Leider wurde ich zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Auch nicht von einer Polizistin, mit der ich über das Telefon ein längeres Gespräch führte. Mitten im Gespräch rammte die Sondereinheit Barrakuda meine Haustüre ein, zielte mit einem Gewehr auf meinen Kopf, riss meine Arme hinter den Rücken, fesselte mich mit Handschellen und stülpte mir eine Maske über die Augen, damit ich nichts mehr sehen konnte. Am 25.2. wurde ich aus der Basler Sicherheitshaft entlassen. Am selben Tag telefonierte ich mit Einsatzleiter Christian Schmid und bat ihn, mir meine entwendeten Gegenstände zu retournieren. Er behauptete, die beiden Aufnahmegeräte befänden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft und er würde sich darum kümmern. Der Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Land vom 20. März 2015 beweist aber das Gegenteil. Aus meiner Sicht war die angebliche Sicherstellung nach PolG nicht gegeben. Es wurde mit dieser Massnahme keine Straftat verhindert, keine Gefahr abgewendet und kein Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Es geht bei dieser rechtswidrigen Aktion offensichtlich nur darum, mir meine Beweismittel zu entwenden. Im Übrigen hatte Polizist Christoph Kneier keine Probleme damit, dass ich das Gespräch aufzeichnete. Nur Einsatzleiter Christian Schmid hatte keine Lust auf Transparenz. Deshalb hatte ich ihm empfohlen, mich von meinem Haus fernzuhalten. Ich weiss nicht, ob Christian Schmid sich die Aufnahmen angehört und angesehen hat. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Land aber erst seit dem 20.3.2015 im Besitz dieser Aufnahmegeräte. Was Einsatzleiter Christian Schmid mit den angeblich "sichergestellten" Geräten in der Zeit vom 6.2.15-19.3.15 so alles angestellt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich beantrage daher, mir meine beiden entwendeten Geräte mit sofortiger Wirkung zurückzuerstatten, damit ich überprüfen kann, ob eventuell wichtige Daten gelöscht wurden. In Anbetracht der Faktenlage, beantrage ich zudem, Christian Schmid wegen Amtsmissbrauch, Diebstahl und Nötigung zu bestrafen.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Donnerstag, 19. März 2015

Das Radio-Interview mit Dr. Christoph Eymann

In seinem Interview mit dem Regionaljournal vom 5.2.15 versucht Christoph Eymann den völlig unschuldigen Lehrer als "Urheber von Verunglimpfungen und falschen Behauptungen" zu denunzieren. Der Beschuldigte habe in der ganzen Schweiz "Mails an eine riesige Anzahl Leute" verschickt und darin "Verunglimpfungen" getätigt. Die Mails hätten zum Inhalt, er habe "Alkohol-Probleme" oder er würde "Steuern nicht zahlen". Interessanterweise kommen diese Vorwürfe in der 350-seitigen Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger gar nicht vor. Die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft haben nämlich herausgefunden, dass der Urheber dieser sog. Spam-Mails bzw. Schmähmails mit einem Laptop und einer Anonymisierungssoftware offene Wireless-Netzwerke benutzt hat, um seine kriminelle Energie auszuleben. Lehrer H. hat noch nie einen Laptop besessen. Er kann also für die von Eymann erwähnten Spam-Mails gar nicht in Frage kommen.

Trotzdem stellt sich die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft diese Fakten nicht kommuniziert und der BaZ-Journalist Micha Hauswirth in seinem Artikel wider besseren Wissens behauptet, man habe bei Lehrer H. einen Laptop gefunden. Offensichtlich soll Lehrer H. das Bauern-Opfer spielen und für Mails, die er nie geschrieben hat, ins Gefängnis gehen. Wir von Anonymous wehren uns gegen diesen arglistigen Plan und betonen einmal mehr, dass Lehrer H. mit dem Blog IG Breitensport und diesen ominösen E-Mails nicht das geringste zu tun hat.


Bis auf den heutigen Tag hat Regierungsrat Christoph Eymann die von Lehrer H. tatsächlich geschriebenen Mails vorsätzlich ignoriert. Offenbar wusste der Leiter des Erziehungsdepartements von Anfang an, dass Lehrer H. aus den Basler Schulen gemobbt werden sollte. Die wirren Spam-Mails, die Lehrer H. angelastet werden, sollen anscheinend dokumentieren, dass der Lehrer nicht mehr im "Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" oder "irgendwie krank" ist. Das vollständige Interview mit Dr. Christoph Eymann finden Sie hier.

Mittwoch, 18. März 2015

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter


Offensichtlich ist dem Erfinder von Online Reports Peter Knechtli entgangen, dass der völlig integre Lehrer noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Als akkreditierter Journalist sollte Knechtli eigentlich wissen, dass ein Beschuldigter solange unschuldig ist, bis das Urteil rechtskräftig wird. Die vorsätzliche Vorverurteilung, die Knechtli an Lehrer H. vornimmt, zeigt den wahren Charakter dieses Journalisten. Da wir noch immer von der Unschuld des Lehrers überzeugt sind, haben wir uns entschieden, die tendenziösen Ergüsse von Knechtli umfassend zu kommentieren. Wörtlich schreibt der Verlautbarungsjournalist: 

"Nein, dumm ist er nicht. Seine im Internet veröffentlichten Texte inhaltlich zwar völlig indiskutabel, aber formal sorgfältig arrangiert, die Fotos sauber eingepflegt. Er war Deutsch-, Geschichts- und Musiklehrer an der Orientierungsschule im Basler Brunnmatt-Schulhaus. Vertraute, die auch heute noch zu ihm halten, schildern ihn als "liebenswürdigen, interessierten Menschen" und begabten Musiker. Doch die Entlassung im Jahr 2008 und ihre Vorgeschichte muss in Lehrer H. offenbar so schlimme Spuren hinterlassen haben, dass er vom Weg abkam und systematisch an allen Rache nahm, in denen er als ein gegen ihn gerichtetes verschworenes System sah. Von Liebenswürdigkeit war Null und nichts mehrzu spüren."

Richtig ist: Lehrer H. ist immer noch ein liebenswürdiger und interessierter Mensch, obwohl er in den letzten Jahren massivstes Mobbing erleben musste. Er hat sich an seinen diversen Peinigern nicht gerächt, sondern deren arglistiges Mobbing-Verhalten entlarvt und veröffentlicht. Obwohl er von sämtlichen Staatsfunktionären und Journalisten vorsätzlich wie ein potenzieller Amokläufer behandelt wird, hat er seinen Humor bis heute nicht verloren. 

"Lehrer H." (so sein Pseudonym) sah sich als Mobbing-Opfer und begann aus seinem Eigenheim in einer Baselbieter Vorortgemeinde einen Mobbing-Krieg zu führen. Auf zahllosen Blogs und andern Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube griff er im Schutz der Anonymität unter Namen wie "Hans Muster" während sieben langen Jahren eine steigende Zahl an Personen in diffamierender Weise an. Bis ihm die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft auf die Schliche kamen und ihn als Urheber des Internet-Mobbings identifizierten. Nun sass die reale Menschengestalt von "Anonymus", der sich zuvor jahrelang ebenso geschickt wie feige versteckt hatte, im Gerichtssaal."

Richtig ist: Lehrer H. ist das Mobbing-Opfer. Er hat seinen Job und seine Ehre verloren, während sich die zahlreichen Täter als Opfer aufspielen und den ausgesteuerten Lehrer finanziell schröpfen und wegsperren wollen. Die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft haben herausgefunden, dass der Lehrer weder für die sog. "Schmähmails" noch für den "IG-Breitensport" verantwortlich ist. Wir von Anonymous sind besorgte Bürgerinnen und Bürger, die anonym bleiben wollen, weil wir der Basler Justiz im höchsten Masse misstrauen. 

"Die Visitenkarte, die "Lehrer H." bei seinem Auftritt abgab, verlieh ihm ein miserables Zeugnis. Er stellte sich schon im Warteraum mit unpassenden Sprüchen in den Mittelpunkt, lachte immer eine Spur zu laut, duzte Journalisten. Im Gerichtssaal pöbelte er gegen seinen Pflichtverteidiger ("eine Attrappe", "völlig überfordert"), die Staatsanwältin, den Gerichtspräsidenten, den IT-Ermittler und den Rechtsvertreter von Regierungsrat Christoph Eymann ("Justizkriminalität"). Hier setzte sich ein Stil und Inhalt mündlich fort, der mit jenem der Kommentare auf seinen Online-Plattformen perfekt korrespondiert."

Richtig ist: Der Pflichtverteidiger von Lehrer H. war offensichtlich völlig überfordert. Bei seinem Plädoyer verlor er sogar seine Stimme. Ein Anwalt, der sich vor Gericht nicht in Szene setzen kann, soll lieber Gerichtsschreiber werden. Dass dieser Anwalt für seine fragwürdigen Bemühungen rund Fr. 20'000 eingesteckt hat, zeigt wie in Basel-Stadt das Justiz-Business funktioniert. 

"Dem Verurteilten fehlte es nicht nur an Unrechtsbewusstsein, sondern mindestens ebenso sehr an Rechtsbewusstsein. Das geltende Recht, insbesondere der Persönlichkeitsschutz, schien für ihn keine Geltung zu haben. Er verleumdete jahrelang unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, er veröffentlichte serienweise ehrverletzende Behauptungen, er kupferte widerrechtlich zahlreiche urheberrechtlich geschützte Fotos im Internet ab, er nannte die Personen, denen er eins auswischen wollte bei vollem Namen."

Richtig ist: Lehrer H. hat ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein. Seit Jahren kämpft er gegen ein dubioses Rechtssystem, das sich vor allem mittels Rechtsbeugung und Willkür exponiert. Für Behörden und Beamte gilt der Persönlichkeitsschutz nur bedingt. Politiker wie Dr. Christoph Eymann müssen sich gefallen lassen, auch mal kritisiert zu werden.

"Für sich selbst beanspruchte "Lehrer H." nicht nur die reine Wahrheit, sondern vornehmlich auch den Hinterhalt. In grotesker Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse stilisierte er sich zum Märtyrer und seine schriftlichen gesammelten Gemeinheiten zum Recht auf "Meinungsäusserungs-Freiheit" herauf."

Richtig ist: Die Meinungsäusserungsfreiheit ist unser höchstes Gut. In einem Staat, in welchem Andersdenkende strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ihre Meinung äussern, ist es ratsam, anonym zu bleiben. Wir haben die Gemeinheiten der diversen Staatsfunktionäre ins Internet gestellt. Eigentlich wäre das die Aufgabe der Presse. 

"Da hat der ehemalige "Lehrer H." etwas Grundsätzliches unserer Rechtsordnung nicht begriffen, und es ist bloss zu hoffen, dass er die ihm anvertrauten Kinder nicht in gleicher Weise instruierte. Nein, Stalking, ob via Internet oder anderswie, ist kein Grundrecht. Das ist Rechts-Verachtung oder "Online-Dschihadismus", wie es die Staatsanwältin zu Recht mit kaum zu überbietender Deutlichkeit bezeichnete."

Richtig ist: Lehrer H. hat auch in der Schule nie ein Blatt vor den Mund genommen. Themen wie Faschismus und Ungerechtigkeit hat er in seinem Unterricht nicht ausgeklammert. Anhand des Jugendromans "die Welle" hat er den Schülerinnen und Schülern gezeigt, wohin faschistoides Verhalten führt. 

"Das Medium des von Amateuren betriebenen Blogs ist – das war schon lange absehbar – extrem anfällig für eine neue Form kriminellen Handelns. Wer nicht über genügend Verantwortungsfähigkeit verfügt, sieht darin rasch ein geeignetes risikoloses Werkzeug, im Schutz der virtuellen Dunkelheit Rache für tatsächlich oder vermeintlich erlebtes Unrecht an beliebigen Personen zu nehmen."

Richtig ist: Wenn System-Medien, wie z.B. Online-Reports nicht mehr investigativ recherchieren, müssen unabhängige Blogs in die Bresche springen. Kriminell handelt nur derjenige, der sich zum Sprachrohr der Ungerechtigkeit macht. 

"Was sich "Lehrer H." während über sieben Jahren leistete, ist der bisher spektakulärste Fall von Online-Mobbing in der Schweiz. Bemerkenswert ist die lange Dauer, über die der Täter unbehelligt Dutzende Personen auf unverschämte Weise in den Schmutz ziehen konnte. Das freilich ist die Folge davon, dass es ungemein schwer fällt, rufschädigende Akteure im Internet zu identifizieren – wohl nicht zuletzt eine Folge der "Erosion des Rechtsstaatsbewusstseins", und der Entwertung der "Rechtsstaatlichkeit", wie dies der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechts-Professor Alain Griffel in der neusten "Zeit" beklagt."

Richtig ist: Der Mobbing-Fall Lehrer H. ist tatsächlich spektakulär. Besonders eindrücklich ist die Tatsache, dass Staatsfunktionäre und Journalisten seit über zehn Jahren versuchen, den völlig integren Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen. Unser Blog zeigt deutlich auf, dass sogar die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter vorsätzlich lügen, um dem unschuldigen Lehrer das Leben systematisch zu ruinieren. 

"Die Provider sollten dazu gezwungen werden, Blog-Betreiber unzweifelhaft zu personalisieren, Verschlüsselungstechniken zu verbieten und die Namen von Administratoren bei Verdacht auf bewusst persönlichkeitsverletzende Äusserungen an die Betroffenen herauszurücken, um den Rechtsweg zu ermöglichen. Noch ist das Internet scheinbar zu jung, um Online-Kriegern, die es auf Rufschädigung von Personen oder Firmen abgesehen haben, zügig das Handwerk zu legen. Nicht alle Provider zeigen sich in begründeten Fällen kooperativ mit den Strafverfolgungsbehörden."

Richtig ist: Lehrer H. hatte nie die Absicht den Ruf seiner Peiniger zu ruinieren. Er hat sich nur gegen eine Übermacht von professionellen Mobbern gewehrt und deren Taten öffentlich gemacht. Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, merkt schnell, dass wir nicht einseitig berichten, sondern auch die Meinung unserer Gegner umfassend dokumentieren. 

"Ganz speziell am Fall von "Lehrer H." ist die Tatsache, dass auch die ermittelnde Staatsanwältin Eva Eichenberger und der den Fall beurteilende Gerichtspräsident Lucius Hagemann, die in keinster Weise mit der Geschichte um die Entlassung als Lehrer zu tun haben, Opfer seiner Angriffe wurden. Bei Eingabe ihrer Namen unter Google sehen sie sich an oberster Stelle mit dem "Lehrer H."-Blog "behördenmobbing" konfrontiert. Sie erleben damit authentisch genau jene Art von Unappetitlichkeit mit, der sich auch Dutzende weiterer Personen jahrelang ausgesetzt sehen."

Richtig ist: Unser Blog zeigt auf, dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Strafgerichtspräsident mehr als nur befangen sind. Beide verbreiten sie die arglistige Lüge, dass Lehrer H. die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht haben soll. Offensichtlich sind die beiden Staatsfunktionäre nur daran interessiert, den unbequemen Lehrer mit allen Mitteln auszuschalten. 

"Der jetzt Verurteilte könnte es darauf angelegt haben, die mit seinem Fall beschäftigten Justizpersonen ganz gezielt zu diskreditieren, um ihnen anschliessend Befangenheit vorwerfen und die Rechtsprechung auf diese Weise geradezu lahmzulegen. Seine Befangenheits-Anträge zielten ins Leere – aber wieder auf die Person: Auf seinem Blog bezeichnete er Appellationsgerichts-Präsidentin Gabriella Matefi, die auch mit dem Fall von "Lehrer H." zu tun hatte, als "befangene Rechtsverdreherin".

Richtig ist: Lehrer H. will niemanden diskreditieren. Er schätzt alle Staatsfunktionäre, die ihre Aufgaben fair und korrekt erledigen. Nur Staatsfunktionäre, die vorsätzlich lügen und das Recht vorsätzlich pervertieren, werden an den Pranger gestellt. 

"Es ist nicht unsere Sache zu entscheiden, wie pathologisch der Fall "H." ist. Doch offensichtlich scheint derzeit kein Ansatz einer günstigen Prognose erkennbar. Wenn der Lehrer selbst den früheren Chef der Zürcher Baupolizei Günther Tschanun, der aus einem Gefühl von Mobbing heraus vier Mitarbeitende erschoss, ins Spiel bringt, wird die Sache ungemütlich."

Richtig ist: Ein Gutachter der UPK hat anhand der Akten der Staatsanwaltschaft ein Gutachten über Lehrer H. erstellt, ohne diesen je gesehen zu haben. Er hat festgestellt, dass Lehrer H. keine psychische Störung hat. Dass Lehrer H. selbst- und fremdgefährlich sein soll, ist ein übles Konstrukt aus dem Basler Erziehungsdepartement. 

"Lehrer H." musste damit rechnen, dass ihm Sicherheitshaft droht. Weshalb denn, fragt man sich immer wieder, schlug er bei vollem Bewusstsein einen Weg ein, der nur ein Ende kennt: hinter Gittern. So planmässig und stur er daran arbeitete, den Ruf seiner Zielpersonen zu beschädigen, so unvermeidlich ruinierte er damit seine eigene Zukunft. Ausgesteuert, keine berufliche Perspektive mehr, sozial isoliert. Sein Eigenheim sei das einzige Vermögen, das er noch besitze. Jetzt drohen ihm aus seinem Gerichtsfall weitere Verpflichtungen in Höhe von mehreren Zehntausend Franken und möglicherweise ein neues Strafverfahren. Schon begonnen hat die Sicherheitshaft, zwei Jahre Gefängnis stehen noch an. Seine rufschädigenden Einträge muss er unter Strafandrohung löschen."

Richtig ist: Es gab nie einen Grund, Lehrer H. in Sicherheitshaft zu setzen. Die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter missbrauchten vorsätzlich die Schweizerische Prozessordnung um dem Lehrer einen Denkzettel zu verpassen. Noch immer hofft der Lehrer auf ein faires Berufungsverfahren. 

"In der Zelle und beim späteren Verbüssen der Haftstrafe, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird "Lehrer H." der freie Online-Anschluss schmerzlich fehlen. Vielleicht nutzt der Mobbing-Blogger die internetfreie Zeit, um seine Rolle und seinen Anteil am Debakel ernsthaft und selbstkritisch zu überdenken. Einen Sinn hat die Publikation seiner Anwürfe nie gehabt. Aber wenigstens kann sie Anlass für gleichgelagerte Gesinnungstäter sein, sich in Erinnerung zu rufen, welche Konsequenzen hinterhältige Wadenbeisser zu gewärtigen haben. Das Internet ist und bleibt – allen Möglichkeiten des Versteckens zum Trotz – kein rechtsfreier Raum."

Richtig ist: Lehrer H. ist kein "Mobbing-Blogger", sondern ein investigativer Journalist. Er befasst sich auf seinem Blog seit Jahren mit den verschiedensten Themen. Sein Ziel ist es, die Welt zu verbessern. Er kämpft dafür, dass Bürgerinnen und Bürger vom Staat fair behandelt werden. Er kämpft für die elementaren Menschenrechte. Er kritisiert die Obrigkeit und bekämpft jegliche Formen von Faschismus. Er unternimmt alles, damit Basel-Stadt kein rechtsfreier Raum wird.

Dienstag, 17. März 2015

Micha Hauswirth - Journalist Basler Zeitung

Micha Hauswirth verleumdet in seinem BaZ-Artikel vom 6.2.15 den völlig unschuldigen Lehrer als "Cyber-Stalker". Natürlich hat der BaZ-Schreiberling nie mit dem betroffenen Lehrer gesprochen. Wenn er dies getan hätte, hätte er schnell gemerkt, dass Lehrer H. dem Basler Regierungsrat Dr. Christoph Eymann kein einziges "Schmähmail" gesendet hat. Es wundert uns, dass Eymann die falschen Tatsachenbehauptungen nicht korrigiert. Regierungsrat Eymann ist nämlich im Besitz der zahlreichen Schreiben, die der Lehrer hilfesuchend an ihn gesandt hatte. Lehrer H. bat in seinen Schreiben Dr. Christoph Eymann um Hilfe, weil er sich von seiner Chefin massiv gemobbt fühlte. Eine Antwort erhielt er allerdings nie. Damit die Leserinnen und Leser der BaZ doch noch erfahren, was Lehrer H. dem Leiter des Erziehungsdepartements tatsächlich geschrieben hat, wollen wir einen seiner Briefe an dieser Stelle vollständig abdrucken. Wörtlich schrieb der Lehrer am 29.8.2006: 

Sehr geehrter Herr Eymann
Bis vor kurzem war ich ein glücklicher Lehrer an der OS Brunnmatt. In den letzten Wochen haben sich die Ereignisse überstürzt und das Rektorat OS hat mir meine über alles geliebte Stelle gekündigt. Ich stehe vor einem riesigen Scherbenhaufen. Die neue Rektorin Gaby Jenö hat dabei alles unternommen, mich in die Defensive zu drängen. Sie hat Material gegen mich sammeln lassen, vier Kolleginnen zu seltsamen Aussagen motiviert und mir eine psychische Krankheit unterstellt. Vor den Ferien behauptete sie, ich könne und dürfe nach den Ferien nicht mehr Schule geben. Sie wollte mich während den Ferien zu einem von ihr bereits beeinflussten Amtsarzt schicken. Da ich jedoch keine offizielle Vorladung vom Amtsarzt erhielt, liess ich mich bei ihm auch nicht blicken. Dann zeigte mich Gaby Jenö bei der Polizei an und behauptete ich hätte ihr gegenüber Drohungen ausgesprochen. In Wahrheit kommunizierten wir zu dieser Zeit nur noch über E-Mail und ich habe selbstverständlich keine Drohungen ausgesprochen. Trotzdem hat mich eine Sondereinheit der Kantonspolizei BL an meinem Wohnort überfallen und mich schliesslich in den Waaghof gebracht, wo ich eine Nacht unter menschenunwürdigsten Bedingungen ausharren musste. Am anderen Tag wurde ich ins Verbrecher-Archiv aufgenommen von einem Polizeikommissar vernommen und wieder auf freien Fuss gesetzt, weil ich unschuldig bin. Um mich schliesslich total fertig zu machen, wurde ich noch in den beiden Zeitungen Baslerstab und Baslerzeitung durch den Schlamm gezogen. Anscheinend wollen mich gewisse Leute mit einer breit angelegten Kampagne total erledigen. Interessanter Weise äussert sich im Zeitungsartikel eine anonyme Frau zu einem meiner Musicals. Diese Frau hat allerdings keine Kinder an der OS Brunnmatt und auch sonst nichts zu tun mit der OS. Sie heisst Helene Häseli und hat mit Wendel Hilti zusammen ein Kommunikationsbüro. Die beiden sind auch Experten für Kampagnen. Was gegen mich in den letzten Wochen abgelaufen ist, ist eine Kampagne. In verschiedenen E-Mails habe ich Sie, Herr Eymann, um Hilfe gebeten. Leider habe ich bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten. Da ich ein engagierter Lehrer bin, der immer noch an Demokratie und Gerechtigkeit glaubt, hoffe ich, dass der ganze Albtraum sich in einem Gespräch mit Ihnen auflösen wird und ich endlich meine Arbeit an der OS Brunnmatt wieder aufnehmen darf.

Herzliche Grüsse
Lehrer H.

Samstag, 14. März 2015

20 Tage Sicherheitshaft für Lehrer H.

Es freut uns ausserordentlich, dass Peter Knechtli von Online Reports doch noch mitbekommen hat, dass Lehrer H. schon seit längerem wieder auf freiem Fuss ist. Leider hat der Basler Hofberichterstatter und Verlautbarungsjournalist aber noch nicht mitbekommen, dass die angeblichen Haftgründe in Tat und Wahrheit überhaupt nie gegeben waren. Wer die Akten studiert, kommt unweigerlich zum Schluss, dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Gerichtspräsident die Schweizerische Strafprozessordnung vorsätzlich überstrapaziert haben, um den völlig unschuldigen Lehrer so lange wie möglich in Sicherheitshaft zappeln zu lassen.

Wer unschuldig in Sicherheitshaft sitzt, bekommt früher oder später psychische Probleme. Der Häftling darf nicht telefonieren und seine Briefe werden vom zuständigen Strafgerichtspräsidenten gelesen. Ein einstündiger Hofrundgang ist für die Häftlinge die einzige Möglichkeit mit anderen Haftinsassen zu kommunizieren. Beim WC ist die Toiletten-Brille abmontiert, damit der Insasse täglich merkt, dass er sich nicht in einem Hotel befindet. Trotz aller widrigsten Umstände hat es sich Lehrer H. nicht nehmen lassen, sämtliche Verfügungen des zuständigen Strafgerichtspräsidenten anzufechten.

Seit 10 Jahren wird Lehrer H. in der Presse und von diversen Staatsfunktionären vorsätzlich als potenzieller Amokläufer verleumdet. Auch die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Gerichtspräsident verleumden den Lehrer vorsätzlich in diese Richtung. Wörtlich schreibt der zuständige Strafgerichtspräsident:

"Lehrer H. ist beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive. Sein Hass auf nahezu alle Basler Instanzen ist zudem grenzenlos. Das Gericht hatte zudem Kenntnis von weiteren besorgniserregenden Verhaltensweisen, die nicht in den Akten erwähnt sind (die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, Stalkingverhalten gegenüber Gerichtsmitgliedern etc.) Es hat ernsthafte Bedenken, dass der perspektivlose und entwurzelte Lehrer H. ein Kapitalverbrechen begehen könnte."

Dass Lehrer H. die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht haben soll, ist eine vorsätzliche Lüge der zuständigen Staatsanwältin. Dass der zuständige Gerichtspräsident diese Lüge ans Appellationsgericht weiterreicht, ist ein unglaublicher Skandal. Allerdings liess sich Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen nicht davon beeindrucken und verfügte eine sofortige Haftentlassung.

Bereits am ersten Tag seiner Inhaftierung erstatte Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die zuständige Staatsanwältin und den zuständigen Strafgerichtspräsidenten. Der Ball ist jetzt wieder einmal beim Ersten Staatsanwalt Alberto Fabbri, der die beiden Strafanzeigen mit grösster Wahrscheinlichkeit wie gewohnt in den Boden stampfen wird.

Auch gegen Peter Knechtli hat Lehrer H. Strafanzeige erstattet. Knechtli hatte bekanntlich auf seinem Online Reports behauptet, Lehrer H. habe dem Basler Erziehungsminister Steuerhinterziehung vorgeworfen. Peter Knechtli gibt in einem Telefonat mit Lehrer H. zu, dass er für diese Behauptung keine Beweise habe. Offensichtlich hat er diese unwahre Tatsachenbehauptung wider besseren Wissens in die Welt gesetzt. Der Straftatbestand der Verleumdung dürfte damit gegeben sein.   

Samstag, 7. März 2015

Die ganze Wahrheit zum Mobbing-Fall Lehrer H.

Die Äusserung der eigenen Meinung ist kein Delikt. Sie muss nicht objektiv sein, sondern sie darf subjektiv gefärbt sein. Allerdings muss die subjektive Meinung auf den Fakten basieren, sonst läuft sie Gefahr als Beschimpfung, Üble Nachrede oder gar Verleumdung strafrechtlich verfolgt zu werden.

Im Mobbingfall Lehrer H. ist weder der objektive noch der subjektive Tatbestand für die vorgeworfenen Ehrverletzungsdelikte gegeben. Der Lehrer schildert aus seiner Sicht seine Erlebnisse mit den 13 Privatklägern, die alle direkt und indirekt daran beteiligt waren, ihn aus dem Schulhaus Brunnmatt zu entfernen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lehrer planmässiges Handeln vor. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2006 rekurriert der Lehrer ununterbrochen gegen die aus seiner Sicht rechtswidrigen Verfügungen. Auf jede Aktion der diversen Staatsfunktionäre erfolgt eine Gegenreaktion des Lehrers mit der Absicht, sich gegen unberechtigte Verfügungen zu wehren. Der Lehrer betreibt seit 2006 offensichtlich eine kontinuierliche Selbstverteidigung. Diese basiert auf die Rechtsmittelbelehrungen, die den unzähligen Verfügungen jeweils angehängt werden. Unfraglich fühlt sich der Lehrer seit 2006 mehrfachen Verleumdungen ausgesetzt, die planmässig seinen Ruf vorsätzlich schädigen und ihn in seiner Ehre verletzen.

Ausgangspunkt der planmässig durchgeführten Verleumdungskampagne gegen den Lehrer waren drei Briefe von drei Müttern, die den Lehrer vorsätzlich von A-Z verleumdeten. Aufgrund dieser Schreiben beschloss die Schulhausleitung ihrerseits den Lehrer mit zusätzlichen Verleumdungen in seiner Ehre zu verletzen. Zwar hatte die Schulhausleitung nie eine Lektion des Lehrers miterlebt, kam aber trotzdem zum Schluss, der Lehrer sei eine Bedrohung für Kinder und Lehrpersonen. Mit der Begründung ebenfalls vom Lehrer bedroht worden zu sein, stellte daraufhin die damalige OS-Rektorin den Lehrer frei und unterstellte ihm, er habe möglicherweise eine psychische Krankheit und er müsse sich beim Amtsarzt untersuchen lassen. Als der Lehrer sich mit einem E-Mail korrekt von der amtsärztlichen Untersuchung abmeldete, starteten der Personalchef und der Amtsarzt einen bürokratischen Amoklauf. Mit allen Mitteln versuchten die beiden Staatsfunktionäre den Lehrer als potenziellen selbst- bzw. fremdgefährlichen Psychopathen zu verleumden. Sie versuchten die Vormundschaftsbehörde Münchenstein zu bewegen, gegen den Lehrer tätig zu werden. Diese stellte dem Lehrer eine Einladung für ein Gespräch zu. Um die planmässige Verfolgung durch die bisher erwähnten Staatsfunktionäre zu stoppen, meldete sich der Lehrer beim Sozialarbeiter der Vormundschaftsbehörde. Er war zu einem Gespräch bereit. Als ihm aber vom Sozialarbeiter verboten wurde, das Gespräch mitzuschneiden, war auch der Lehrer nicht mehr gesprächsbereit.

Um die planmässigen Verleumdungen gegen den Lehrer eskalieren zu lassen, unterstellten die Basler Behörden nun dem Lehrer, er sei akut Selbstmord gefährdet und plane einen Amoklauf. Ein Polizist und ein Notfallpsychiater besuchten daraufhin den Lehrer in seinem eigenen Haus, unter dem Vorwand, die Eskalation stoppen zu wollen. In Wirklichkeit hatten die beiden genau das Gegenteil vor. Obwohl der Lehrer sämtliche Fragen des Notfallpsychiaters wahrheitsgetreu beantwortete und sämtliche Unterstellungen, er habe sich mit dem Amoktäter Günther Tschanun "identifiziert" klar zurückwies, behauptete der Notfall-Psychiater in seinem Gutachten, der Lehrer habe sich mit Tschanun identifiziert. Zusätzlich verleumdete der Notfallpsychiater den Lehrer unter "Wahnvorstellungen" und an einer "Anpasssungsstörung" zu leiden.

Schliesslich verleumdete auch der Ressortleiter Schulen den Lehrer als psychisch Kranken und schrieb einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft, in welchem er mitteilte, das der Lehrer dringend psychiatrische Hilfe benötige. Aufgrund des Schreibens des Notfallpsychiaters und des Ressortleiters entschied die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Amtshilfe von Basel-Land beizuziehen. Vorher hatte die OS-Rektorin den Lehrer noch wegen angeblicher Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden verleumdet. Schliesslich wurde der Lehrer in seinem eigenen Garten von der Sondereinheit "Barrakuda" mit Handschellen und Augenbinde gut verpackt und landete zum ersten Mal in seinem Leben in einer Zelle im Basler Untersuchungsgefängnis.

Dort unterstellte man dem Lehrer, er habe seine Chefin mit dem Tod bedroht. Nach einem etwa 4-stündigen Verhör musste die Staatsanwaltschaft den Lehrer allerdings wieder frei lassen, weil keine Beweise für die von der OS-Rektorin vorgebrachten Verleumdungen gefunden werden konnten. Obwohl die Funktionäre der Basler Staatsanwaltschaft dem Lehrer versicherten, dass keine Meldung an die Presse erfolge, verleumdetet die BaZ den Lehrer in einem Artikel Drohungen gegen Behörden ausgestossen zu haben. Aufgrund dieses Artikels wollte die OS-Rektorin dem Lehrer fristlos kündigen, wurde aber vom Erziehungsminister persönlich angehalten, eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Der Lehrer rekkurierte gegen die Kündignung, unterlag aber vor der Personalrekurskommission. Er zog die den Entscheid weiter und bekam Recht am Verwaltungsgericht. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht unterrichten. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass die Einstellungsbehörde über das weitere Vorgehen zu entscheiden habe.

Diese entschied, den Lehrer erneut durch den Amtsarzt abklären zu lassen. Diesmal liess liess sich der Lehrer zu einem Besuch beim Amtsarzt nötigen, weil ihm seine Vorgesetzte vorher mit der Kündigung gedroht hatte. Der Amtsarzt kam zum Schluss, dass der Lehrer sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen habe. Allerdings konnte die OS-Rektorin den Beschuldigten nur dazu auffordern, eine amtliche Verfügung wollte sie nicht aussprechen. Da der Lehrer mit dem Notfallpsychiater schlechte Erfahrungen gemacht hatte, blieb er dem Gespräch mit dem staatlich diktierten Psychiater fern.

Die OS-Rektorin fackelte nicht lange und kündigte dem Lehrer erneut wegen angeblich schwerer Pflichtverletzung. Dagegen rekurrierte der Lehrer erneut vor den Personalrekurskommission und dem Verwaltungsgericht und blitzte zwei Mal ab. Als er auch vor Bundesgericht verlor, machte er eine Beschwerde am Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, wo er verschiedene Menschenrechtsverletzungen reklamierte. Die Beschwerde ist seit bald 5 Jahren hängig.

Um abzuklären, ob er von seiner Chefin verleumdet wurde, erstattete der Lehrer eine Privatklage wegen Ehrverletzung. Sowohl das Basler Strafgericht als auch die Rekurskammer des Strafgerichts als auch das Bundesgericht wollten hinter den arglistigen Ehrverletzungen der OS-Rektorin keine Straftatbestände erkennen. Der Lehrer musste schliesslich sämtliche Anwaltskosten seiner Chefin bezahlen.

Leider hatte der Lehrer auch Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Verleumdung gegen diverse Mitarbeiter der OS-Rektorin erstattet. Alle diese Strafanzeigen wurden von Staatsanwältin Eva Eichenberger eingestellt. Hätte diese Staatsanwaltin dem Lehrer nicht neun  mal Fr. 300.-- Kosten aufgebrummt und als Querulanten verleumdet, hätte der Lehrer die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. So aber sah er sich gezwungen, erneut zu rekurrieren und verlor auf Stufe Rekurskammer und auf Stufe Bundesgericht. Der ganze Spass kostete den Lehrer unterdessen über 20'000 Franken.

Zwar stellte die Rekurskammer fest, dass der Lehrer kein Querulant sei und dass dessen Strafanzeigen nicht rechtsmissbräuchlich gewesen seien. Dies hinderte Staatsanwältin Eichenberger allerdings nicht daran, die Kriminalisierung des Lehrers weiter voranzutreiben.

Der Erziehungsminister hatte vorher Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem anonyme Blog-Betreiber dessen Vergangenheit ins Visier genommen hatten. Obwohl die Staatsanwaltschaft eindeutig dokumentieren konnte, dass diese Blogs und die sog. Schmähmails nicht dem Lehrer zugeordnet werden konnten, ermunterte der zuständige Untersuchungsbeamte die 13 Privatkläger am Schicksal des Lehrers kräftig zu partizipieren.

In zehn Verhören wurde dem Lehrer unterstellt, er habe diese 13 Privatkläger wider besseren Wissens verleumdet und falsch beschuldigt. In Tat und Wahrheit hatte der Lehrer elf Personen wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt. Von planmässiger Verleumdung konnte keine Rede sein.

Um die Anklageschrift auszudehnen, hatte der der Chef des Kriminalkommissariats verfügt, beim Lehrer eine Hausduchsuchung durchzuführen. Zwar hatter er die Kompetenz dazu nicht, trotzdem liess er das Verfahren trotz mangelndem Anfangsverdacht auf harte Pornographie, Rassendiskriminierung und Irreführung der Rechtspflege ausdehnen. Anhand dieser Daten konnte Staatsanwältin Eva Eichenberger eine Anklageschrift basteln, die in ihrem Umfang von über 350 Seiten alles in den Schatten stellte, was die Welt bisher gesehen hatte.

In der Gerichtsverhandlung am Basler Strafgericht verleumdete die Staatsanwältin den Lehrer aufs Massivste. Obwohl sie selber ganz genau wusste, dass der Lehrer keine "planmässige Verleumdung" begangen haben konnte, beschuldigte sie den Lehrer dieses Verbrechens. Auch hatte sie offensichtlich völlig vergessen, dass sie es war, die den Lehrer als Querulanten verleumdete, obwohl sie genau wusste, dass die Strafanzeigen des Lehrers von der Rekurskammer eben gerade nicht als rechtsmissbräuchlich eingestuft worden waren.

Eigentlich hätte der zuständige Strafgerichtspräsident die Anklageschrift wegen erheblicher Mängel zurückweisen sollen, stattdessen führte er eine Verhandlung, die nur so von Verfahrensfehlern strotzte. Er selber wurde vom Lehrer wegen massiver Befangenheit abgelehnt, da er ein Cousin der beiden Hagemanns ist, die den Lehrer bereits in ihren Print-Medien vorsätzlich verleumdet hatten. Obwohl der Befangenheitsantrag gegen Hagemann vom Bundesgericht noch nicht behandelt wurde, zeigte der Gerichtspräsident nicht das geringste Interesse, die Verhandlung zu verschieben.

Eigentlich hätte von Basel-Stadt aus gar kein Verfahren gegen den Lehrer eröffnet werde dürfen, da praktisch alle angeblichen Delikte im Kanton Basl-Land getätigt worden waren. Einzig die Unterstellung, der Lehrer habe mit seinen diversen Strafanzeigen vorsätzlich falsche Anschuldigungen getätigt, führte dazu, dass der Tatort von Basel-Land nach Basel-Stadt verschoben werden konnte. Allerdings hatte die Rekurskammer in ihrem Entscheid klar festgetellt, dass die diversen Strafanzeigen nicht rechtsmissbräuchlich waren.

Bereits im Vorfeld der Verhandlungen wurden sämtliche Zeugen und Beweise des Lehrers von Eichenberger und Hagemann abgelehnt. Auch in der Hauptverhandlung interessierte sich Hagemann nicht im geringsten für die Beweise und Zeugen, die der Lehrer angemeldet hatte. Ein eigentliches  Beweisverfahren fand überhaupt nicht statt. Auch forderte Hagemann den Lehrer nicht auf, weitere Beweisanträge zu stellen. Damit dürfte dem Gerichtspräsidenten ein weiterer grober Verfahrensfehler unterlaufen sein.

In ihrem Plädoyer verleumdete die Staatsanwältin den Lehrer nach Strich und Faden und wurde nicht müde, dem interessierten Publikum im Gerichtssaal zu beweisen, dass offensichtlich sie es war, die den Lehrer planmässig diffamierte. Obwohl der Lehrer nur seine Meinung geäussert hatte, verlangte die Staatsanwältin 2,5 Jahre Haft unbedingt. Wegen angeblicher Flucht- und Fortsetzungsgefahr verlangte sie sogar noch eine völlig unverhältnismässige Sicherheitshaft. Damit dürfte die Staatsanwältin ihr Ermessen klar überschritten und missbraucht haben.

Obwohl die beschuldigte Person laut Art. 346 d StPO das Recht hat, das gesamte Plädoyer selber zu halten, wurde der Lehrer von Gerichtspräsident Hagemann mehrmals unterbrochen. Als der Lehrer dagegen protestierte, entzog der Gerichtspräsident dem Angeschuldigten sogar ganz das Wort. Mit dieser Aktion dürfte Hagemann einen weiteren Verfahrensfehler produziert haben.

Aus dem oben Gesagten ist die Feststellung des Sachverhalts offensichtlich unrichtig. Auch ist die Schweizerische Strafprozessordnung mehrfach verletzt worden. Das Gericht konnte nicht beweisen, dass der Lehrer vorsätzlich wider besseren Wissens unwahre Behauptungen getätigt hat, um anderen zu schaden. Im Gegensatz zu den 13 Privatklägern, die sich offensichtlich abgesprochen hatten, den Lehrer mittels zahlreichen Verleumdungen planmässig aus der Schule zu mobben. Der Schaden ist nicht bei der Privatklägerschaft zu suchen, sondern beim Lehrer, der seinen Job, seinen Ruf und sein Einkommen verloren hat. Ohne die planmässige mehrfache Verleumdung und falsche Anschuldigung der Privatklägerschaft würde der Lehrer noch heute seinem geliebten Job nachgehen. Unterdessen ist der Lehrer ausgesteuert. Er lebt von seinem restlichen Vermögen.

Was der Vorwurf der sog. "harten Pornographie" betrifft, dürften Comic-Figuren, die beim Sex Gewalt anwenden, kaum einen Straftatbestand erfüllen. Wenn derartige Phantasie-Geschichten verboten wären, müsste wahrscheinlich die Hälfte der männlichen Bevölkerung verhaftet werden. Im übrigen bestand kein Anfangsverdacht, beim Beschuldigten wegen harter Pornographie zu ermitteln. Die Auswertung dieser Zufallsfunde ist daher nicht zulässig.

Montag, 2. März 2015

Verleumdung oder eigene Meinung?

In der Basler Zeitung und auf Online-Reports wird Lehrer H. als sog. "Cyber-Stalker" diffamiert. Es wird ihm unterstellt, er verbreite wider besseren Wissens diffamierende Inhalte, um völlig unschuldigen Menschen massiv zu schaden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir kennen Lehrer H. als äusserst korrekten Menschen, der sich zwar gegen den gewaltigen Basler Machtfilz wehrt, aber dennoch immer sachlich bleibt. Wir sind davon überzeugt, dass nicht Lehrer H. vorsätzlich falsche Behauptungen aufstellt, sondern die zahlreichen Akteure, die den Lehrer seit 2006 verfolgen und vorsätzlich diffamieren. Dass Lehrer H. ohne den geringsten Beweis in erster Instanz zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, ist ein unglaublicher Skandal. Die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter haben mit diesem Urteil die Glaubwürdigkeit des Basler Strafgerichts massiv erschüttert. Auch die diffamierende Berichterstattung in den Medien hat nur ein Ziel, nämlich die Zerstörung des guten Rufs des Lehrers. Bis auf den heutigen Tag hat sich kein einziger System-Journalist bemüht, mit Lehrer H. ein Interview durchzuführen.

Weil wir uns nicht dem Einheitsbrei der System-Medien anschliessen, sind auch wir in das Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Auch uns wird unterstellt, Behörden und Journalisten zu diffamieren. Das Gegenteil ist der Fall. Wir berichten nach bestem Wissen und Gewissen möglichst sachlich über den Mobbing-Fall Lehrer H. und stellen uns aktiv auf dessen Seite.

Dass Lehrer H. in den zweifelhaften Genuss einer Sicherheitshaft kam, hat er der zuständigen Staatsanwältin zu verdanken. Sie hatte behauptet, Lehrer H. wolle ins Ausland flüchten, um sich dem erstinstanzlichen Urteil zu entziehen. In Tat und Wahrheit ist aber einmal mehr wieder das Gegenteil der Fall. Noch in der Sicherheitshaft hat Lehrer H. innerhalb von zehn Tagen beim Appellationsgericht Rekurs gegen das skandalöse Urteil eingereicht. Jetzt ist der Ball wieder beim Basler Strafgericht. Der zuständige Richter muss glaubhaft darlegen, dass Lehrer H. wider besseren Wissens seine Vorgesetzten verleumdet habe.

Dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter unterdessen sogar behaupten, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist kaum zu glauben. Mit dieser böswilligen Verleumdung wollten die beiden Staatsfunktionäre dem Appellationsgericht schmackhaft machen, dass Lehrer H. gefährlich sei und dass dieser bis auf weiteres in der Sicherheitshaft zu behalten sei. Bereits 2006 hatte die Chefin von Lehrer H. eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen Beamte und Behörden eingereicht, um dem Lehrer möglichst umfassend zu schaden. Bis auf den heutigen Tag konnten die sog. Drohmails nicht aufgefunden werden.