Sonntag, 30. September 2012

Dr. Marie-Louise Stamm - Basels höchste Richterin


Wer in Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, kommt an der höchsten Basler Richterin Dr. Marie-Louise Stamm nicht vorbei. Mobbing-Opfer haben bei ihr allerdings keine Chance. Auch im Mobbingfall Lehrer H. hatte die Juristin mehrfach ihre Finger im bösen Spiel. Sie ist der Meinung, es sei eine schwere Pflichtverletzung, wenn sich ein völlig gesunder Mitarbeiter weigert, sich durch einen staatlich bestellten Psychiater krank schreiben zu lassen. Sie findet es auch in Ordnung, dass Gaby Jenö den beliebten Lehrer als potentiellen Mörder verleumdete, um diesem möglichst massiv zu schaden.

Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstriert das Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm, Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfahrt und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann wie im Kanton Basel-Stadt Behördenkriminalität systematisch vertuscht wird.

Dr. Marie-Louise Stamm, welche schon als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. vertuscht hatte, beschönigte jetzt auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Leiterin der Sekundarstufe I Gaby Jenö. Um ihrem beliebten Mitarbeiter Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn über einen bestellten Psychiater in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan ging jedoch schief. Lehrer H. liess sich nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Die infame Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, wird von den arglistigen Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Gaby Jenö habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet.

Dass der schwer gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok dachte, sondern über vier Jahre lang mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blenden die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind arglistig und verlogen. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit mobbte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten angeblichen Drohmails existieren definitiv nicht. Auch hat sich Lehrer H. aktenkundig nie mit Günther Tschanun verglichen. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, selber kriminell zu sein.

Auch im neusten Strafverfahren wegen angeblicher Ehrverletzung, behandelt Stamm den unschuldigen Lehrer völlig ungerecht. Laut Art. 6 der Menschenrechte haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein faires Verfahren. Sie dürfen sich nach Ziff. 3 auch selber verteidigen.

Dass ausgerechnet Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte von Lehrer H. einmal mehr mit pseudojuristischem Geschwafel ausser Kraft setzt, beweist, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Dr. Marie-Louise Stamm, die den Lehrer am liebsten in die Psychiatrie gesperrt hätte, tönte auch in ihrem neusten Entscheid an, dass die "geistige Gesundheit" von Lehrer H. einen Zwangsanwalt nötig machen. Wörtlich schreibt die staatlich besoldete Rechtsverdreherin:

"Es besteht jedoch eine grosse Nähe zwischen der amtlichen Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und der notwendigen Verteidigung nach Art. 130 lit. c StPO, wonach die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann."

Dass der Basler Machtfilz die geistige Gesundheit von Lehrer H. anzweifelt, ist leicht erklärbar: Lehrer H. wehrt sich gegen den massiven Behördenterror, den die in diesem Blog erwähnten Protagonisten seit 6 Jahren gegen ihn veranstalten. Das passt dem Basler Justizfilz nicht, denn der ist es gewohnt, seine eigene Wahrheit zu konstruieren. Deshalb erliess Staatsanwalt Dr. Beat Voser vor kurzem eine rechtswidrige Verfügung, um die tatsächliche Wahrheit aus dem Internet zu entfernen.

Wer diese Webseite gründlich studiert, erfährt wie der Basler Machtfilz funktioniert: Arglistige Juristinnen und Juristen konstruieren böswillig ein Bedrohungsszenario, in welchem Lehrer H. vorsätzlich massiv diskriminiert wird. Hätte Dr. Marie-Louise Stamm ihr Amt als oberste Richterin verantwortungsvoll ausgeübt, könnte Lehrer H. seiner Berufung als Lehrer endlich wieder nachgehen. Dass der Basler Machtfilz das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte psychiatrische Gutachten über Lehrer H. systematisch ignoriert, beweist, dass die in diesem Blog aufgeführten Schreibtischtäter alle ihr Amt massiv missbrauchen.

Leider spielt auch die Basler Zeitung bei diesem bösen Spiel mit. Bis auf den heutigen Tag hat sich der Chefredaktor Markus Somm geweigert, ein Interview mit Lehrer H. durchzuführen. Offensichtlich ist die Basler Zeitung auch unter dem neuen Chefredaktor nur ein Sprachrohr des arglistigen Basler Macht-Filzes.

Freitag, 28. September 2012

Eva Eichenberger - "Allzweckwaffe" der Basler Staatsanwaltschaft


In der BaZ vom 28.9.12 wird die Basler Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger in den höchsten Tönen gelobt. Sie wird vom staatsfreundlichen Lokalblatt als "Allzweckwaffe" der Basler Staatsanwaltschaft gepriesen. Allerdings wird verschwiegen, dass die Staatsanwältin seit Jahren sog. "Behördenkriminalität" vorsätzlich vertuscht. Auch im Mobbingfall Lehrer H. spielte die feministische Staatsfunktionärin eine bisher eher unglückliche Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, leugnete die Staatsanwältin sämtliche Hinweise auf ein strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."

Damit Lehrer H. bei jeder der neun Strafanzeigen möglichst tief in die Tasche greifen musste, variierte die Staatsfunktionärin ihre Begründungen nach Lust und Laune:

„Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.“

„Der Anzeigesteller trägt infolge unbegründeter und leichtfertiger Anzeigeerstattung gemäss … "

„Die gegen Dr. Marc Meier erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. H. werden daher wegen querulatorischer Anzeigeerstattung in Anwendung von … "

„Die Strafanzeige ist offensichtlich unbegründet und mutwillig erstattet worden, weshalb dem Anzeigesteller gemäss … "


Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte Lehrer H. wegen seiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte Lehrer H. gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und bekam recht.

Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:

„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“

Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch befördert. Dort braucht es offensichtlich Personen, die mit krimineller Energie Strafverfahren gegen unschuldige Männer lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen.

Auch im neusten Strafverfahren gegen Lehrer H., der diesmal wegen angeblichen Ehrverletzungsdelikten von der Basler Staatsanwaltschaft terrorisiert wird, darf Eva Eichenberger einmal mehr die Gesetze nach Lust und Laune ungestraft verdrehen. In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2011 verfügt sie, dass Lehrer H. von einem Pflichtverteidiger verteidigt wird, obwohl Lehrer H. sich aufgrund der internationalen Menschenrechte selber verteidigen darf.

Ihre Begründung ist einmal mehr völlig aus der Luft gegriffen und spottet jedem gesunden Rechtsempfinden:

„Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich dann geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.“

Auch hier pervertiert Staatsanwältin Eva Eichenberger einmal mehr vorsätzlich die Realität: Ehrverletzungsdelikte sind immer Bagatellfälle und der angebliche Straffall bietet keinerlei Schwierigkeiten, wenn sich der rechtswidrig angeschuldigte Lehrer H. selber verteidigen darf.

Offensichtlich hat die Basler Staatsanwaltschaft nicht damit gerechnet, dass ein gemobbter Lehrer den ganzen Basler Machtfilz auffliegen lässt. Bis auf den heutigen Tag tun sich die Basler Journalisten mit Lehrer H. schwer. Nur Basels Alternative Zeitung veröffentlichte bisher die Fakten. Es wäre an der Zeit, dass die in der BaZ verherrlichte "Allzweckwaffe" der Basler Staatsanwaltschaft mal gegen sich selber ermitteln würde.

Freitag, 21. September 2012

Lehrer H. - Behördenmobbing-Opfer


Seit 1984 war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. 2005 erhielt H. mit Gaby Jenö eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt.

Als Vorwand für das Kesseltreiben gegen Lehrer H. dienten drei rufschädigende Schreiben von drei links-feministischen Müttern. Diese sog. Beschwerden nahm Jenö ungeprüft zum Anlass, H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 06 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL die Verfügung eines FFE. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater konnte aber keinen FFE verfügen, weil H. trotz unglaublicher Provokationen immer gelassen und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL "Barrakuda" überfallen und für 24 Stunden im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof eingesperrt. Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert.

Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. Die Eskalations-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 06 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte BaZ-Artikel stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Jenö, Ressortleiter Signer und ED Vorsteher Eymann systematisch ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg.

Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die PRK nicht im Geringsten. Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. gegen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte sämtliche Fakten und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Dass in Wirklichkeit Gaby Jenö diesen Vergleich mit ihrer Strafanzeige wegen angeblicher Drohung hergestellt hat, vertuschte das Basler Strafgericht vorsätzlich. Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby Jenö massiv belastet hätten, wurden von Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunkt der völlig willkürlich geführten Gerichtsverhandlung wurde das Mobbing-Opfer Lehrer H. vom befangenen Gerichtspräsidenten zur Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei im Umfang von Fr. 8685.50 verurteilt. Es ist unglaublich, dass in diesem sog. "Rechtsstaat" das schwer in seiner Ehre verletzte Mobbing-Opfer am Schluss auch noch sämtliche Kosten zu bezahlen hat.

Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das von Gaby Jenö rechtswidrig angestrengte Strafverfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische Fr. 1200.-- vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war:

"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."

In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Auch ein Mitarbeitergespräch (MAG) mit Lehrer H. fand nie statt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne H. vorher zu kontaktieren. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt.

In seinem Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich vom IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. Was H. in den letzten Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.

Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam überraschenderweise zum Schluss, dass das widerliche Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.

Unterdessen hat Rektorin Gaby Jenö dem unbescholtenen Lehrer erneut gekündigt. Diesmal soll es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, dass sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Natürlich hat H. auch gegen die zweite Kündigung rekurriert. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider hat sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission angeschlossen. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese erneute Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.

Verwaltungsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Verwaltungsgerichtspräsidentin bereits im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der rechtswidrig diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Verwaltungsgericht die erneute missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen IV-Begutachtung angeblich eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids kann die Anstellungsbehörde völlig willkürlich unbequeme Mitarbeiter fristlos freistellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" in die Arbeitslosigkeit katapultiert. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht einfach so hinnehmen will, versteht sich von selbst. Leider hat das Bundesgericht unter Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard und Gerichtschreiber Lanz mit Beschluss vom 3. August 2010 die Beschwerde von Lehrer H. abgewiesen. Aufgrund dieses Entscheids haben Anstellungsbehörden ab sofort das Weisungsrecht ihre Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen, wenn diese eine eigene Meinung vertreten. Wer sich gegen eine solche Weisung wehrt, muss mit seiner Entlassung wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" rechnen. Zwar ist in keinem Personalgesetz der Schweiz, diese Regelung so festgehalten, aber Bundesrichter dürfen die Gesetze bekanntlich so auslegen, wie es ihnen gerade passt.

Die langjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den schweizerischen Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und diverse Richterinnen und Richter des Strafgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts machen einen mehr als dubiosen Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Mitarbeiter dermassen massiv rechtswidrig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Das Bundesgericht schützt in der Schweiz offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die sog. Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt und in der ganzen Schweiz nur noch auf dem Papier existiert. Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!

Weil Lehrer H. seine Erlebnisse nicht für sich behalten möchte, läuft zur Zeit eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen angeblicher Üblen Nachrede und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Anzeigesteller sind die selben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich keine Grenzen!
Am 4.9.12 behauptete Staatsanwalt Dr. iur. Beat Voser, die in diesem Blog veröffentlichten Fakten seien ehrverletzend und rufschädigend. Obwohl er laut Art. 265 StPO nicht das Recht dazu hat, nötigte er Lehrer H. Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Mit dieser Nötigung dürfte Voser sein Amt einmal mehr massiv missbraucht haben.
Am 21.3.14 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister B. Glauser ein letztes Mal vernommen. Der Staatsfunktionär versuchte ein weiteres Mal den völlig unschuldigen Lehrer mit völlig irren Vorhaltungen aufs Glatteis zu führen. Als er merkte, dass er mit dieser Methode keinen Erfolg hatte, versuchte er, den Lehrer mit einer weiteren List zu übertölpeln. Er übergab dem Angeschuldigten ein amtliches Formular, mit welchem sich H. hätte von der Schweigepflicht der Basler UPK-Ärzte entbinden sollen. Da Lehrer H. aber noch nie in der UPK war und den dortigen "Ärzten" auch nie begegnen möchte, verzichtete H. darauf, das Formular zu unterzeichnen. Hätte Lehrer H. das Formular unterschrieben, hätte er sich selber entmündigt und den gefährlichen Gutachtern der Basler-Psychiatrie ausgeliefert.
Interessanterweise wurde das Psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem staatlich terrorisierten Lehrer eine 100% Arbeitsfähigkeit attestiert, einmal mehr vorsätzlich ignoriert. Offensichtlich wollen gewisse kriminelle Staatsfunktionäre den unbequemen Lehrer immer noch bis auf weiteres in einer psychiatrischen Klinik entsorgen.

Montag, 17. September 2012

Dr. Christoph Eymann - Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements


Wenn es darum geht, anderen zu schaden, um die eigene Haut zu retten, ist Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Weltmeister. Im BaZ-Interview vom 31.8.12 behauptet er, er werde von einem psychisch kranken Lehrer gestalkt. Diese doppelte Lüge kann nicht einfach stehen gelassen werden. Erstens existiert kein einziges psychiatrisches Gutachten, das Lehrer H. eine psychische Krankheit nachweisen kann und zweites ist ein Mensch, der sich für Gerechtigkeit einsetzt, noch lange kein Stalker. Die Argumentation von Eymann ist durch und durch verlogen und arglistig. Dass er dem Lehrer eine "mögliche Verbindung" zur Cosco-Affaire zutraut, ist nichts Anderes als arglistige Rhetorik. Wörtlich sagt der Basler Magistrat:

"Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob der Stalker und die Cosco-Geschäftspartner sich abgesprochen haben. Ich weiss nur, dass eine solche mögliche Verbindung den ausserordentlichen Staatsanwalt interessiert."

Warum weiss Eymann, was den ausserordentlichen Staatsanwalt lic. iur. Burger interessiert? Existieren etwa geheime Absprachen zwischen Burger und Eymann? Eymann ist sich seiner Sache offensichtlich sicher. Er weiss, dass er von Burger einen zweiten Persil-Schein erhalten wird und sämtliche Vorwürfe gegen ihn systematisch vertuscht werden.

Auch die in gewissen Medien verbreite Meldung, dass Eymann einen gerichtlichen Beschluss erwirkt habe, um gewisse informative Blogs zu zensurieren, ist eine mediale Lüge, welche Regierungsrat Eymann nie richtig gestellt hat. Es ist eine Tatsache, dass es keinen richterlichen Beschluss gibt, aber einen Staatsanwalt, der seine Kompetenzen seit längerem massiv überschreitet. Dr. Beat Voser hat im Alleingang diesen Blog zensuriert, ohne einen gerichtlichen Beschluss. Die Weisung dazu dürfte er von Regierungsrat Eymann direkt erhalten haben oder von seinem Vorgesetzten lic. iur. Alberto Fabbri, der schon im Komplott gegen Blocher seine Finger im Spiel hatte.

Aber um was geht es wirklich im Fall Eymann?

Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige gegen Lehrer H. beabsichtigte Eymann, die Wahrheit aus dem Internet zu entfernen.

Lehrer H. wurde 2006 von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass dem beliebten Lehrer die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm Lehrer H. Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als Lehrer H. weder von der Ombudsstelle noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte sich H. an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen 9 Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger rechtswidrig eingestellt, sodass dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.

Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall will, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wurde Lehrer H. mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen Lehrer H. systematisch angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass Lehrer H. rechtmässig entlassen wurde.

Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist.

Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen.

Mit seinem Brief vom 13.12.06 hat Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren eingegriffen, die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch informiert und damit sein Amt vorsätzlich missbraucht.

Hier der Originaltext:

Sehr geehrte Eltern
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer
Sehr geehrte Damen und Herren der Schulhausleitung und der Schulleitung

Herr H. hat bis zu den Sommerferien die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2e und 3b des Brunnmattschulhauses unterrichtet. Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hat viel Unruhe ausgelöst. Verschiedenen Briefwechseln und Gesprächen mit Eltern sowie mit Mitarbeitern und Mitarbeitern der Schule durften wir entnehmen, dass sich in einem Punkt alle einig sind: Es soll im Interesse der Schülerinnen und Schüler und im Interesse eines guten Lernklimas Ruhe einkehren. So ist von Eltern und von der Schule der Wunsch geäussert worden, das Erziehungsdepartement möge in einem klärenden Schreiben einen Schlusspunkt setzen, der gleichzeitig auch Neuanfang sein soll.

Sehr gerne kommen wir diesem Wunsche nach. Folgende Hinweise und Überlegungen sollen helfen, diesen Schlusspunkt zu setzen:

Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbing-Kampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keine Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.

Es ist uns in diesem Zusammenhang wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass die Schulleitungen des Kantons Basel-Stadt den Lehrpersonen einen grossen Gestaltungsfreiraum zugestehen und es an unseren Schulen keine leichtfertig ausgesprochenen Kündigungen gibt. Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule. Sie, sehr geehrte Eltern, dürfen Vertrauen in die Haltung und das Handeln der Schule haben.

Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartements und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich. Aus rechtlichen Gründen war und ist es nicht möglich, die von vielen Eltern gewünschte Transparenz für die Entscheidungen der Schule herzustellen. Das ist sowohl aus der Sicht der Eltern wie auch aus der Sicht der Schule unbefriedigend. Wir haben deshalb Verständnis für das Engagement von Eltern zu Gunsten von Herrn H. und für die Haltung jener Eltern, die sich schwer tun, die Kündigung eines von ihnen geschätzten Lehrers zu akzeptieren. Wir anerkennen, dass die Situation für alle Beteiligten und Betroffenen – für die Lehrpersonen, Schulhausleitung und Schulleitung, aber auch für die Eltern und die Kinder – sehr schwierig war.

Gerne hoffen, wir dass mit diesen Ausführungen der von allen Beteiligten und Betroffenen gewünschte Schlusspunkt gesetzt werden kann.

Wichtig ist nun der Blick nach vorne. Wir dürfen in Gesprächen mit Eltern und mit Vertreterinnen sowie Vertretern der Schule feststellen, dass es einen unbedingten Willen gibt, im Interesse der Kinder gemeinsam zu handeln. Darüber freuen wir uns sehr. Das wichtigste Interesse der Kinder ist eine stabile, fördernde Schulsituation. Wir wissen, dass die Lehrpersonen ihr Bestes für die Bildung der Kinder und für ein gutes Lernklima tun. Ebenso überzeugt sind wir, dass die Eltern der Schule ihr Vertrauen schenken und die jetzige Schulsituation stützen. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine gute Schulzeit für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Christoph Eymann
Vorsteher


Weil auf diesem Blog die Fakten über Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiter veröffentlicht werden, hat Dr. Christoph Eymann Strafanzeige erstattet. Aus seiner Optik sind die Einträge ehrverletzend und rufschädigend. Er unterstellt dem Betreiber dieses Blogs, den Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Wer so argumentiert, hat offensichtlich grosse Angst vor der Wahrheit.

Freitag, 14. September 2012

Dr. Beat Voser - Leitender Staatsanwalt


Wie Sie wahrscheinlich schon bemerkt haben, ist unser Blog seit einigen Tagen massiv zensuriert worden. Der Basler Staatsanwalt Dr. Beat Voser hat es tatsächlich fertig gebracht, Google davon zu überzeugen, dass unsere Inhalte angeblich ehrverletzend und verleumderisch sein sollen. Die auf Vosers Mist gewachsene sog. Editionsverfügung vom 4.9.12 umfasst auf 48 Seiten angebliche "Ehrverletzungen und falsche Anschuldigungen zum Nachteil von Dr. Christoph Eymann". Wir von Anonymous können nachvollziehen, dass unsere Informationen für diverse Basler Staatsfunktionäre nicht erfreulich sind, dennoch möchten wir festhalten, dass unsere Anschuldigungen nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern durch diverse Dokumente abgestützt sind. Es ist klar erwiesen, dass Lehrer H. einer breit angelegten staatlichen Verschwörung zum Opfer gefallen ist.

Leider hat der angeblich ausserordentliche Staatsanwalt aus Zofingen lic. iur. Simon Burger seinen von der Basler Regierung erhaltenen Auftrag nicht unbefangen durchgeführt. Offensichtlich ist es Burger nicht aufgefallen, dass die von Eymanns Mitarbeiterin Gaby Jenö behaupteten angeblichen Drohmails von Lehrer H. in Tat und Wahrheit gar nicht existieren. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt, der derart klare Hinweise missachtet, ermittelt schlampig. Auch Staatsanwalt Dr. Beat Voser weiss, dass keine Drohmails existieren, dennoch nötigt er Lehrer H. dazu, Zugangcodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Er stützt sich auf den zweifelhaften Persilschein von Burger und macht eine Milchmädchen-Rechnung, die der Logik eines Kleinkindes entspricht. Aufgrund des fragwürdigen Einstellungsbeschlusses von Burger behauptet Voser, dass die Fakten in diesem Blog falsch und ehrverletzend seien.

George Orwell hätte an Staatsanwalt Voser seine helle Freude gehabt. In Orwells fiktionalem Wahrheitsministerium wird die Wahrheit ständig manipuliert und der politischen Lage angepasst. Es ist die Wahrheit eines totalitären Staates, der seine Bürgerinnen und Bürger systematisch unterdrückt und dumm hält.

Wir von Anonymous wehren uns gegen totalitäre Strukturen. Wir lassen uns von Staatsanwälten wie Dr. Beat Voser nicht für dumm verkaufen. Es ist unsere Pflicht und unser Recht, die Wahrheit ins Internet zu stellen.

Dienstag, 11. September 2012

Simon Burger - ausserordentlich befangener Staatsanwalt


Simon Burger ist ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus Zofingen. Er soll den Eindruck erwecken, unbefangen gegen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann zu ermitteln. In Wirklichkeit unternimmt der Staatsfunktionär aus dem Aargau alles, um den Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements aus der Schusslinie zu nehmen. Seine Einstellungsbeschlüsse spotten jedem gesunden Rechtsempfinden. Folgende Fakten übersah Burger vorsätzlich:

Seit über sechs Jahren wehrt sich Lehrer H. im Internet gegen seine rechtswidrige Entlassung. Aus diesem Grund wurde er von Erziehungsdirektor Dr. Christoph Eymann in der Basler Zeitung als "psychisch kranker Stalker" verleumdet. Damit die Faktenlage im Fall Eymann auf die einseitige Berichterstattung der Massenmedien reduziert werden konnte, wurden die Blog-Einträge auf der Internetseite "Behördenkriminalität" von der Basler Staatsanwaltschaft massiv zusammengestrichen. Anscheinend passt es der Basler Strafverfolgungsbehörde nicht, dass die tatsächliche Wahrheit ungeschönt im Internet nachzulesen ist.

Offensichtlich hat die Basler Staatsanwaltschaft Angst vor folgenden Fakten:

Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige gegen Lehrer H. will der umstrittene Leiter des Erziehungsdepartements davon ablenken, dass in seinem Departement "Mobbing" an der Tagesordnung ist.

Lehrer H. wurde 2006 von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass dem beliebten Lehrer die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm Lehrer H. Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als Lehrer H. weder von der Ombudsstelle noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte sich H. an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen 9 Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger rechtswidrig eingestellt, sodass dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.

Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall will, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wurde Lehrer H. mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen Lehrer H. systematisch angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass Lehrer H. rechtmässig entlassen wurde. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung rechtswidrig erfolgt war.

Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen.

Mit seinem Brief vom 13.12.06 hat Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren eingegriffen, die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch informiert und damit sein Amt vorsätzlich missbraucht.

Die Basler Staatsanwaltschaft spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine mehr als unrühmliche Rolle. Als Lehrer H. vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man ihm ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö angestrengte Strafanzeige gegen H. wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass Lehrer H. sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen habe.

Diese arglistige Lüge war die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dem völlig harmlosen Lehrer, unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger, einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass Lehrer H. „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er H. vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den böswilligen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barrakuda das Wohngebiet von Lehrer H. ab. Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schreibt Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, Lehrer H. soll geäussert haben, dass er seine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der sein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte H. dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem zweistündigen Gespräch glaubwürdig erklärt, dass er zwar noch seine Militärpistole im Haus habe, aber über keinerlei Munition verfüge. Lehrer H. hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der arglistigen Strafanzeige gegen ihn. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, Lehrer H. zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barrakuda eine weitere Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telephongespräch mit Lehrer H. führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, Lehrer H. ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte der völlig ahnungslose Lehrer wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus seinem Haus geprügelt werden. Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger offensichtlich minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwalt Homberger nachträglich folgendes in die Akten:

„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Herrn H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“

Auch diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass Lehrer H. ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, sein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorieren die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht die Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag.

Auch die leitende Staatsanwältin lic. iur. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschluss die Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen. Obwohl Lehrer H. nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg einschlug, stellte sie das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch vertuschte.

Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger den rechtschaffenen Lehrer als „Querulanten“ und erfrechte sich, den schwer gebeutelten Lehrer für seine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.

Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer H. eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, ist ein Fakt, der von sämtlichen Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vertuscht wird.

Dr. Beat Voser ist Leitender Staatsanwalt und träumt schon lange von einer engmaschigen Kontrolle über das Internet. Es stört ihn, dass Menschen, die Opfer von Behördenkriminalität geworden sind, ihre Erlebnisse über sog. Blogs in der ganzen Welt verbreiten können. Er leitet auch die Untersuchung gegen Lehrer H., der angeblich "ehrverletzende Hetzschriften" ins Internet gestellt haben soll.

Am 12.11.10 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser als sog. Auskunftsperson aufgeboten. Lehrer H. hatte selber eine Strafanzeige gegen einen Unbekannten eingereicht, weil dieser den Lehrer als Psychiatrie-Fall verleumdete. Statt die Vorwürfe des Lehrers ernst zu nehmen, behauptete Ermittler Bruno Glauser, Lehrer H. sei selber der Täter und Staatsanwalt Voser ordnete ohne richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung an. Lehrer H. staunte nicht schlecht, als er einmal mehr vom Opfer zum Täter pervertiert wurde, ein alter Trick, den die Staatsanwaltschaft immer wieder systematisch praktiziert. Allerdings wollte Glauser dem verdutzten Lehrer kein einziges Mal den Wortlaut, der angeblich Üblen Nachrede verraten, sondern setzte diesen mit arglistigen Behauptungen unter Druck. Als Lehrer H. wissen wollte, wer gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht hatte, erfuhr er immerhin, dass einmal mehr Regierungsrat Christoph Eymann persönlich dahinter steckte.

Eymann war bekanntlich auf dem Blog des IG-Breitensport monatelang als Steuerhinterzieher verunglimpft worden. Interessanterweise wurde der Blog nicht mehr weitergeführt, nachdem der ehemalige Anwalt Peter Zihlmann sein neustes Buch auf den Markt gebracht hatte, in welchem die Familie Eymann ebenfalls näher unter die Lupe genommen wurde. Gerne hätte Glauser diesen Blog dem beliebten und ehrlichen Lehrer angelastet, was sich dieser aber nicht gefallen lassen wollte.

Als H. sich nicht von Glauser nötigen lassen wollte, ihn bei der Hausdurchsuchung zu begleiten, liess Staatsanwalt Dr. Beat Voser, den völlig überraschten Lehrer in eine Zelle sperren, damit die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung ohne das Einverständnis des Lehrers durchgeführt werden konnte. Der Lehrer musste sich einmal mehr nackt ausziehen und seine Hausschlüssel abgeben, dann wurde er in eine Zelle zusammen mit drei tatsächlich Kriminellen eingesperrt. Die Sache hatte nur einen Haken: Kein Richter hatte die Aktion bewilligt und keine neutrale Person überwachte die Hausdurchsuchung, ausser Ortspolizisten, die ebenfalls keine richterliche Bewilligung zu Gesicht bekommen hatten. DW Glauser, Det Allenspach, Benkler, Emenegger, Dinkel, UB Schönbucher und Inf Stutz drangen mit dem zwangsweise entwendeten Hausschlüssel in das Haus des Lehrers ein und nahmen mit, was ihnen gerade in die Hände fiel.

Die Truppe hatte es vor allem auf die Computer des Lehrers abgesehen. Sogar die Agenda in welcher Lehrer H. seine Termine und Notizen festhielt, wurde entwendet. Besondere Freude hatten die Eindringlinge an einem Ordner mit der Aufschrift "Antisemitismus" und an einem Ordner mit der Aufschrift "Macht". Auch sämtliche Unterlagen zur Privatklage, welcher Lehrer H. gegen seine Chefin Gaby Jenö angestrengt hatte, wurden beschlagnahmt.

Es scheint, dass der beliebte Lehrer mit allen Mitteln staatlich fertig gemacht werden soll. Zum Mittagessen bekam Lehrer H. ein Brotweggli und eine lauwarme Suppe. Das anschliessende Verhör dauerte noch mehrere Stunden. Seinen Anwalt durfte der Lehrer kein einziges Mal kontaktieren.

Ermittler Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser
macht dem schwer gebeutelten Lehrer H. das Leben jetzt schon bald 2 Jahre lang schwer. Der überzeugte Staatsfunktionär beschäftigt sich vor allem damit, in den Computerdateien von Lehrer H. herumzuschnüffeln. Offensichtlich soll Lehrer H. jetzt auch noch als sog. Cyber-Krimineller dargestellt werden, nachdem er vor fünf Jahren als angeblich selbst- und fremdgefährlicher Gewalttäter von der Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überfallen wurde.

Auch Bruno Glauser gehört zu den Staatsfunktionären, die das Recht so auslegen, wie es ihnen gerade passt. Anstatt Lehrer H. vollständige Akteneinsicht zu gewähren, behauptet der Polizist, Lehrer H. müsse sich durch einen Anwalt verteidigen lassen. Dass sich Lehrer H. auch selber verteidigen darf, stellt der Möchtegern-Jurist systematisch in Abrede und missbraucht damit offensichtlich sein Amt. Sogar der von Glauser bestellte Pflichtverteidiger schafft es nicht, dem staatlich besoldeten Computer-Schnüffler klar zu machen, dass eine rechtswidrig angeschuldigte Person das Menschenrecht hat, sich selber zu verteidigen.
Mehr als vierzig Stunden befragte Glauser den unschuldigen Lehrer zu Blog-Einträgen, welche sich mit dem Thema "Behördenkriminalität" befassen. Um Lehrer H. in die Enge zu treiben, schreckte Glauser auch nicht davor zurück, H. Blogs anzulasten, mit denen der Lehrer nicht das geringste zu tun hat.

Worum geht es in Wirklichkeit? Vor mehreren Jahren reichte Dr. Christoph Eymann Strafanzeige gegen Unbekannt ein, weil er im Blog des IG Breitensport als angeblicher Steuerhinterzieher dargestellt wurde. Opfer dieser Strafanzeige ist jetzt offensichtlich Lehrer H., der mit den Steuerhinterziehungsvorwürfen und diesem Blog aber rein gar nichts zu tun hat. Für Lehrer H. ist Dr. Christoph Eymann "nur" ein arglistiger Erziehungsminister, der mit seinen Mitarbeitern selber denkende Lehrkräfte vorsätzlich diskriminiert und systematisch aus dem Basler Schulsystem mobbt.

Dass sich die ursprüngliche Strafanzeige Eymanns ausschliesslich gegen den Blog des IG-Breitensports richtete, durfte Lehrer H. anlässlich der Befragung durch Glauser auf keinen Fall erfahren. Offensichtlich soll Lehrer H. im Fall Eymann systematisch zum Sündenbock gemacht werden.

Wer aber steckt tatsächlich hinter dem Blog des IG Breitensport? Bruno Glauser behauptet, aus technischen Gründen sei der Urheber nicht eruierbar.

Peter Zihlmann, ehemaliger Basler Rechtsanwalt und Autor diverser Bücher schreibt in seinem angeblich fiktiven Krimi "Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre":

Auffällig für die Medien war es, dass im Cosco-Prozess - als er in die zweite Runde ging - eine junge Rechtsanwältin, als Zeugin auftrat, die auf eine sonderbare Art und Weise in die Geschäfte des Don Raffi verstrickt war. Da die Medien immer auf der Pirsch nach einem politischen Bezug der von ihnen aufgegriffenen Geschichten sind, weil das deren Brisanz gewaltig erhöhen kann, war erschreckend, dass diese Rechtsanwältin die Ehefrau des Basler Erziehungsministers war. Als Rechtsberaterin der Firma Cosco erklärte sie dieser, wie die Vertragsbeziehungen mit den Geschäftspartnern auszugestalten waren und bezog dafür in weniger als einem Jahr ein Honorar von 566'000 Franken. Das stellte ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegter Revisionsbericht fest. Sie will einen beträchtlichen Teil davon als Kickback weitergegeben haben - ohne Quittung.

Steuerbetrug oder Verleumdung? Die Computer von Peter Zihlmann wurden von der Staatsanwaltschaft erstaunlicherweise nicht beschlagnahmt. Die Computer von Lehrer H. dagegen schon. Nach einem Jahr Schnüffeln im Computer von Lehrer H. weiss Bruno Glauser jedoch ganz genau, dass Lehrer H. nicht für den Blog des IG Breitensport verantwortlich sein kann. Dass Glauser dennoch versucht, den unschuldigen Lehrer mit seinen albernen Verhörmethoden in den Wahnsinn zu treiben, gehört offenbar zu den üblichen Stasi-Methoden des Basler Justizfilzes.

Erst spät erhielt Lehrer H. Akteneinsicht in die von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser gesammelten und reichlich produzierten Akten. In Gegenwart seines Zwangsanwalts durfte sich der angeschuldigte Lehrer durch über 800 Seiten quälen.

In dem von Glauser produzierten Aktenberg konnte Lehrer H. lesen, dass er für sämtliche Blogs, die Dr. Christoph Eymann durchleuchten, verantwortlich sein soll.

Interessanterweise wurden aber ausgerechnet die Blogs und E-Mails, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hat, als Vorwand missbraucht, bei Lehrer H. eine nicht richterlich bewilligte Hausdurchsuchung durchzuführen.

Nachdem die Computer des Lehrers rechtswidrig beschlagnahmt wurden, nahm sich Cyber-Schnüffler Glauser 1 Jahr Zeit, sämtliche private Dateien des Lehrers zu visionieren, in der arglistigen Hoffnung mindestens auf ein paar Dateien mit verbotener Pornographie zu stossen. Zu seiner Enttäuschung konnte der staatlich besoldete Schnüffler aber nichts Verbotenes finden. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt offensichtlich bei jedem beschlagnahmten Computer routinemässig nach verbotener Pornographie sucht, unterstreicht die Arglistigkeit dieser Behörde.

Im Verlauf der Akteneinsicht konnte die arglistige Strategie des Detektiv-Wachtmeisters entlarvt werden. Ohne einen einzigen Beweis stellte Bruno Glauser willkürlich fest:

„Lehrer H. erstattete am 02.05.08 eine Anzeige gegen Unbekannt. Jemand würde die gelöschten Artikel aus seinem Blog, in seinem Namen wieder in neuen Blog’s im Internet veröffentlichen. Dadurch habe er mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen. Die Auswertung der beschlagnahmten Computer des Anzeigestellers im Verfahren V101111003 ergab, dass Lehrer H. mit allergrösster Wahrscheinlichkeit für den Inhalt der beanzeigten Blogs selber verantwortlich sein dürfte.“

Mit dieser bösartigen Lüge versuchte der arglistige Staatsfunktionär frech, dem unschuldigen Lehrer den Straftatbestand der sog. Irreführung der Rechtspflege unterzujubeln.

Die Vermutung, dass der Blog „Behördenmobbing“ und der Blog „IG Breitensport“ schon wegen der unterschiedlichen Thematik nicht die gleiche Urheberschaft haben dürfte, zog die Basler Staatsanwaltschaft kein einziges Mal in Betracht.

Besonders verärgert über den Blog „Behördenmobbing“ zeigte sich offenbar Anwältin lic. iur. Regula Steinemann, die von Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. in ein Betreibungsverfahren zu verwickeln. In einem Rundumschlag unterstellte sie diesem Blog „Personen in ein schlechtes Bild zu stellen bzw. deren Ruf zu schädigen.“ Détails aber wollte die Rechtsanwältin dazu nicht bekanntgeben, wohlwissend, dass das schlechte Bild, welches die beteiligten Personen abgeben, nicht von Lehrer H. zu verantworten ist. Wörtlich schreibt sie:

„Auch über meine Person werden Aussagen gemacht, welche mich in meiner Ehre verletzen bzw. die Tatsachen verdreht und falsch dargestellt. Es besteht keine Möglichkeit gegen die Einträge vorzugehen, weil Google dazu ein Strafurteil verlangt und ich als Rechtsanwältin der Schweigepflicht unterstellt bin.“

Dass die drei Staatsfunktionäre Jenö, Baerlocher und Gutzwiller kürzlich ebenfalls Stafanzeigen wegen angeblicher Übler Nachrede gegen Lehrer H. eingereicht haben, ist an satanischer Perversion kaum mehr zu überbieten. Genau dieses Trio verschwor sich vor über fünf Jahren gegen den beliebten Lehrer und mobbte diesen mit krimineller Energie aus dem Basler Schulsystem. Die Lügen, mit denen die drei Funktionäre Lehrer H. vorsätzlich verleumdeten, sind aktenkundig. Jenö behauptete frech, Lehrer H. habe Selbstmordrohungen geäussert, Gutzwiller unterstellte H. eine Selbst- und Fremdgefährdung und Baerlocher wollte den Lehrer über die Vormundschaftsbehörde entmündigen lassen. Da sich Lehrer H. aber nie provozieren liess und die Fakten regelmässig ins Internet stellte, erlitt der satanische Plan des arglistigen Trios Schiffbruch.

Wenn es im Kanton Basel-Stadt darum geht, unschuldige Männer als Neonazis, Vergewaltiger oder Kinderschänder darzustellen, stösst man beim Recherchieren im Internet immer wieder auf Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger. Auch im Mobbingfall Lehrer H. spielte die feministische Staatsfunktionärin eine bisher eher dubiose Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, leugnete die Staatsanwältin sämtliche Hinweise auf strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."

Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte Lehrer H. wegen seiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte Lehrer H. gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und bekam recht

Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:

„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“

Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch befördert. Dort braucht es offensichtlich Personen, die mit krimineller Energie Strafverfahren gegen unschuldige Männer lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen.

Auch im neusten Strafverfahren gegen Lehrer H., der diesmal wegen angeblichen Ehrverletzungsdelikten von der Basler Staatsanwaltschaft terrorisiert wird, darf Eva Eichenberger die Gesetze nach Lust und Laune ungestraft verdrehen. In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2011 verfügt sie, dass Lehrer H. von einem Pflichtverteidiger verteidigt wird, obwohl Lehrer H. sich aufgrund der internationalen Menschenrechte selber verteidigen will. Ihre Begründung ist einmal mehr völlig aus der Luft gegriffen und spottet jedem gesunden Rechtsempfinden:

„Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich dann geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.“

Auch hier pervertiert Staatsanwältin Eva Eichenberger einmal mehr vorsätzlich die Realität: Ehrverletzungsdelikte sind immer Bagatellfälle und der angebliche Straffall bietet keinerlei Schwierigkeiten, wenn sich der rechtswidrig angeschuldigte Lehrer H. selber verteidigen darf.

Die von der Basler Staatsanwaltschaft verbotenen Fakten, beweisen, dass der Fall Eymann mit allen Mitteln beschönigt werden soll. Das kriminelle Zusammenspiel zwischen Regierung und Staatsanwaltschaft zu Lasten eines völlig unbescholtenen Lehrers ist nicht länger tolerierbar. Leider transportieren die offiziellen Medien nur die Lügen von Dr. Christoph Eymann. Das tatsächliche Mobbing-Opfer Lehrer H. wird systematisch als "psychisch kranker Stalker" diffamiert. Die von den Massenmedien unterdrückten Fakten beweisen, dass im Kanton Basel-Stadt der Rechtsstaat nur noch auf dem Papier existiert.

Montag, 3. September 2012

Lehrer H. - Mobbing-Opfer


Sehr geehrte Damen und Herren von Anonymous

Leider ist noch kein Basler Journalist auf die Idee gekommen, mit mir ein Interview durchzuführen. Ich sehe mich daher gezwungen, über Ihren Blog die Fakten zum Fall Eymann zu veröffentlichen.

Regierungsrat Eymann hat mich in der Basler Zeitung als psychisch kranken Stalker verleumdet. Seine Diagnose ist die eines arglistigen Juristen. In Wirklichkeit gibt es kein einziges psychiatrisches Gutachten über mich, in dem meine Gesundheit angezweifelt wird. Im Gegenteil: Mein Psychiater Dr. med. Piet Westdijk hat in seinem Gutachten festgestellt, dass ich völlig gesund bin.

Ich habe meine Arbeit als Lehrer beim Basler Erziehungsdepartement verloren, weil Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiter böswillig behaupten, ich sei psychisch krank. Diese arglistige Verleumdung hätte vom staatlich bestellten Dr. Daniel Fasnacht offensichtlich bestätigt werden sollen. Als ich den Braten jedoch roch, verzichtete ich auf eine Begutachtung durch den befangenen Psychiater. Postwendend erhielt ich die Kündigung: Es sei eine schwere Pflichtverletzung, sich nicht vom Psychiater des Arbeitgebers krank schreiben zulassen.

Dieses Vorgehen erinnert mich an die dunkle Zeit des Nationalsozialismus, wo Lehrer ihren Job verloren, wenn sie nicht die "richtige" Gesinnung vertraten. Auch in der DDR und in der Sowjetunion wurden Querdenker über die Psychiatrie aus dem System ausgemustert.

Leider hat sich in den letzen Jahren ebenfalls ein totalitäres System in Basel-Stadt breitgemacht. Dank Ihrem Blog "Behördenkriminalität" erfährt die Schweizer Bevölkerung endlich, was in der Schweiz wirklich abgeht. Um Ihren höchst informativen Blog abzuwürgen, braucht die Basler Regierung offensichtlich eine gerichtliche Verfügung. Deshalb werde ich seit bald zwei Jahren von der Basler Staatsanwaltschaft regelmässig vorgeladen und zu zahlreichen sich im Internet befindlichen Blogs befragt. Leider ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern sie hat das Ziel, mich anhand von konstruierten Indizien wegen angeblicher "Üblen Nachrede" und angeblichem "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" vor den Richter zu zerren.

Alles was Sie in ihrem Blog schreiben, kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Dr. Christoph Eymann hat mir mit seinen Mitarbeitern tatsächlich eine "Mobbing-Hölle" zugemutet, die mich tatsächlich fast um den Verstand gebracht hätte. Zum Glück nur fast! Es ist sehr verletzend von arglistigen Personen rechtswidrig als angeblich "selbst- und fremdgefährlich" verleumdet zu werden. Heute weiss ich, dass es üblich ist, Menschen, die dieses totalitäre System hinterfragen, mittels Psychiatrie und Zwangsmedikation systematisch wegzusperren. Die Konzentrationslager in welche politische Gegner heute weggesperrt werden, sind sog. Psychiatrische Kliniken. Völlig gesunden Menschen wird eingeredet, sie seinen krank. Dann unternimmt man alles, um sie mit giftigen Medikamenten tatsächlich krank zu machen.

Ich weiss, dass Dr. Christoph Eymann mich mit seinen Mitarbeitern in der Psychiatrie zum Schweigen bringen wollte. Die Originaldokumente sind im Internet unschwer zu finden.

Es entzieht sich meiner Kenntnisse, warum Regierungsrat Eymann mich gerne hätte verschwinden lassen. Vielleicht hatte er Angst, ich wüsste etwas über den Fall Cosco. Ich kenne diesen Fall aber nur aus den Medien. Eymanns Vermutung, ich hätte mit dem Häftling, der wegen dieser Cosco-Affäre in Haft sitzt, etwas zu tun, ist ein weiteres böswilliges Gerücht. Ich kenne diesen Mann nur aus den Medien.

Auch sämtliche anderen Gerüchte über mich entsprechen nicht der Wahrheit. Ich weiss nur, dass ich wegen den ehrverletzenden Behauptungen von Regierungsrat Eymann und seinen Mitarbeitern meine Stelle als Lehrer verloren habe. Da sich die schweizerischen Gerichte bisher nicht für die Wahrheit interessierten, sah ich mich sogar gezwungen, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu deponieren. Dass keine einzige Zeitung bisher darüber berichtet hat, zeigt wie totalitär unser angeblicher Rechtsstaat bereits geworden ist.

Leider arbeitet die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eng mit der Basler Regierung zusammen. Der Regierung ist es gesetzlich erlaubt, dem Ersten Staatsanwalt Weisungen zu erteilen. Auch der ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur. Simon Burger ermittelt nur einseitig. Er ist ausschliesslich Anwalt des Staates und hat die Pflicht, den Staat in jedem Fall gut aussehen zu lassen.

Leider ist die Verschwörung der Machtelite gegen uns ohnmächtige Bürgerinnen und Bürger sehr weit fortgeschritten. Ich werde vom Staat verfolgt, nur weil ich mich getraue, meine Meinung zu äussern.

Ich bitte Sie herzlichst, diesen Brief auf Ihrem Blog zu publizieren.
 

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.
 

P.S. Bitte nennen Sie mich weiterhin Lehrer H., ich möchte eines Tages wieder als Lehrer arbeiten.   

Sonntag, 2. September 2012

Dobrint Kuster - Leserbriefschreiber

 
Dobrint Kuster ist angeblich Leserbriefschreiber auf dem Blog "arlesheimreloaded". Er gibt auch unter dem Pseudonym Anton Müller bei einer online-Zeitung seinen Schwachsinn zum Besten. Offensichtlich wird er vom Basler Erziehungsdepartement dafür bezahlt, aktiv gegen Lehrer H. Stimmung zu machen. Wörtlich schreibt er als Dobrint Kuster bzw. Anton Müller:

"Dieser offenbar verwirrte und verbitterte Mann fühlt sich von Staatsangestellten und sonstigen Mächten verfolgt. Wie einst Don Quichote führt er einen Rachefeldzug gegen imaginäre Feinde, die ihm sein Leben vermasselt hätten. In übelster Weise zieht er seit Jahren über eine Lehrerin, einen Regierungsrat und viele andere Menschen her. Wie sich wohl diese Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Inneren fühlen? Er wirft ihnen scheinbares Mobbing vor und rächt sich selber mit unflätigstem Cyber-Mobbing und ständigen Nadelstichen gegen die betreffenden Personen und Institutionen. Aus den Texten von Lehrer H. ist klar ersichtlich, dass er sich im Dunstkreis von extremen politischen Positionen und Verschwörungstheorien bewegt. Ausser seiner eigenen Weltanschauung scheint er keine anderen zu dulden und zu respektieren. In keinem seiner ellenlangen Abfassungen lässt sich seine Unschuld ableiten. Im Gegenteil – seine Hassergüsse lassen den Leser und die Leserin oft schmunzeln und sich verwundert fragen, ob er seinen blinden Fleck nicht endlich bemerkt."

Da es kaum möglich ist, dass zwei verschiedene Menschen den genau gleichen Schwachsinn von sich geben, muss davon ausgegangen werden, dass ein Mitarbeiter von Christoph Eymann hinter den beiden Pseudonymen steckt. Hans Georg Signer ist bekannt dafür, dass er auch in der Vergangenheit höchst problematische Leserbriefaktionen lanciert hat. Die Mitarbeiter von Christoph Eymann konstruieren im Mobbingfall Lehrer H. seit über 6 Jahren ihre eigene Wahrheit. Sie hat aber mit der Realität nichts zu tun. Lehrer H. war ein äusserst motivierter und beliebter Lehrer. Aus politischen Gründen wurde er von Regierungsrat Eymann und seinen Mitarbeitern massiv verleumdet und entlassen. Es ist zu hoffen, dass das Basler Stimmvolk einem Erziehungsdirektor, der selber Mobbing betreibt, die Wiederwahl verweigert.