Mittwoch, 21. Dezember 2011

Akteneinsicht


Heute erhielt Lehrer H. zum ersten Mal Akteneinsicht in die von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser gesammelten und reichlich produzierten Akten. In Gegenwart seines Zwangsanwalts durfte sich der angeschuldigte Lehrer durch über 800 Seiten quälen. Lehrer H. hatte vor über drei Jahren wegen diverser Blogs Strafanzeige erstattet, weil er darin verunglimpft wurde und diverse Fakten vorsätzlich verdreht dargestellt waren.

Das interessierte Bruno Glauser allerdings wenig. Ohne mit der Wimper zu zucken, pervertierte der arglistige Staatsfunktionär das Opfer zum Täter und behauptete Lehrer H. sei für sämtliche Blogs verantwortlich, sogar für solche, die angeblich Regierungsrat Eymann verleumden. Wenn man den über 800 Seiten starken von Glauser produzierten Aktenberg durchstöbert, fällt auf, dass der Staatsfunktionär auf etwa 500 Seiten versucht, plausibel zu machen, dass die Urheberschaft der Blogs welche Regierungsrat Eymann betreffen, aus technischen Gründen nicht eruierbar sei. Interessanterweise wurden aber ausgerechnet diese Blogs und E-Mails, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hat, als Vorwand missbraucht, bei Lehrer H. eine nicht richterlich bewilligte Hausdurchsuchung durchzuführen.

Nachdem die Computer des Lehrers rechtswidrig beschlagnahmt wurden, nahm sich Cyber-Schnüffler Glauser 1 Jahr Zeit, sämtliche private Dateien des Lehrers zu visionieren, in der arglistigen Hoffnung mindestens auf ein paar Dateien mit verbotener Pornographie zu stossen. Zu seiner Enttäuschung konnte der staatlich besoldete Schnüffler aber nichts Verbotenes finden. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt offensichtlich bei jedem beschlagnahmten Computer routinemässig nach verbotener Pornographie sucht, unterstreicht die Arglistigkeit dieser Behörde.

Im Verlauf der Akteneinsicht konnten andere Arglistigkeiten des Detektiv-Wachtmeisters entlarvt werden. Ohne einen einzigen Beweis stellte Bruno Glauser fest:

„Lehrer H. erstattete am 02.05.08 eine Anzeige gegen Unbekannt. Jemand würde die gelöschten Artikel aus seinem Blog, in seinem Namen wieder in neuen Blog’s im Internet veröffentlichen. Dadurch habe er mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen. Die Auswertung der beschlagnahmten Computer des Anzeigestellers im Verfahren V101111003 ergab, dass Lehrer H. mit allergrösster Wahrscheinlichkeit für den Inhalt der beanzeigten Blog’s selber verantwortlich sein dürfte.“

Mit dieser bösartigen Lüge versuchte der arglistige Staatsfunktionär frech, dem unschuldigen Lehrer den Straftatbestand der sog. Irreführung der Rechtspflege unterzujubeln.

Dass der Blog „Behördenmobbing“ und der Blog „IG Breitensport“ von zwei verschiedenen Autoren stammen, vertuschte der staatliche Schnüffel-Wachtmeister auf unzähligen Seiten systematisch.

Besonders verärgert über den Blog „Behördenmobbing“ zeigte sich Anwältin Regula Steinemann, die von Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. in ein Betreibungsverfahren zu verwickeln. In einem Rundumschlag unterstellte sie diesem Blog „Personen in ein schlechtes Bild zu stellen bzw. deren Ruf zu schädigen.“ Details aber wollte die Rechtsanwältin nicht bekanntgeben, wohlwissend, dass das schlechte Bild, welches die beteiligten Personen abgeben, nicht von Lehrer H. zu verantworten ist. Wörtlich schreibt sie:

„Auch über meine Person werden Aussagen gemacht, welche mich in meiner Ehre verletzen bzw. die Tatsachen verdreht und falsch dargestellt. Es besteht keine Möglichkeit gegen die Einträge vorzugehen, weil Google dazu ein Strafurteil verlangt und ich als Rechtsanwältin der Schweigepflicht unterstellt bin.“

Dass die drei Staatsfunktionäre Jenö, Baerlocher und Gutzwiller kürzlich ebenfalls Stafanzeigen wegen angeblicher Übler Nachrede gegen Lehrer H. eingereicht haben, ist an satanischer Perversion kaum mehr zu überbieten. Genau dieses Trio verschwor sich vor über fünf Jahren gegen den beliebten Lehrer und mobbte diesen mit krimineller Energie aus dem Basler Schulsystem. Die Lügen, mit denen die drei Funktionäre Lehrer H. vorsätzlich verleumdeten, sind aktenkundig. Jenö behauptete frech, Lehrer H. habe Selbstmordrohungen geäussert, Gutzwiller unterstellte H. eine Selbst- und Fremdgefährdung und Baerlocher wollte den Lehrer über die Vormundschaftsbehörde entmündigen lassen. Da sich Lehrer H. aber nie provozieren liess und die Fakten regelmässig ins Internet stellte, erlitt der satanische Plan des arglistigen Trios Schiffbruch.

Freitag, 9. Dezember 2011

Lic. iur. Eva Eichenberger - feministische Staatsanwältin


Wenn es im Kanton Basel-Stadt darum geht, unschuldige Männer als Neonazis, Vergewaltiger oder Kinderschänder darzustellen, stösst man beim Recherchieren im Internet immer wieder auf Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger. Auch im Mobbingfall Lehrer H. spielte die feministische Staatsfunktionärin eine bisher eher unglückliche Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, leugnete die Staatsanwältin sämtliche Hinweise auf strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."

Damit Lehrer H. bei jeder der neun Strafanzeigen möglichst tief in die Tasche greifen musste, variierte die Staatsfunktionärin ihre Begründungen nach Lust und Laune:

„Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.“

„Der Anzeigesteller trägt infolge unbegründeter und leichtfertiger Anzeigeerstattung gemäss …

„Die gegen Dr. Marc Meier erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. H. werden daher wegen querulatorischer Anzeigeerstattung in Anwendung von …

„Die Strafanzeige ist offensichtlich unbegründet und mutwillig erstattet worden, weshalb dem Anzeigesteller gemäss …

Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte Lehrer H. wegen seiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte Lehrer H. gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und bekam recht.

Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:

„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“

Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch befördert. Dort braucht es offensichtlich Personen, die mit krimineller Energie Strafverfahren gegen unschuldige Männer lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen.

Auch im neusten Strafverfahren gegen Lehrer H., der diesmal wegen angeblichen Ehrverletzungsdelikten von der Basler Staatsanwaltschaft terrorisiert wird, darf Eva Eichenberger die Gesetze nach Lust und Laune ungestraft verdrehen. In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2011 verfügt sie, dass Lehrer H. von einem Pflichtverteidiger verteidigt wird, obwohl Lehrer H. sich aufgrund der internationalen Menschenrechte selber verteidigen will.

Ihre Begründung ist einmal mehr völlig aus der Luft gegriffen und spottet jedem gesunden Rechtsempfinden:

„Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich dann geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.“

Auch hier pervertiert Staatsanwältin Eva Eichenberger einmal mehr vorsätzlich die Realität: Ehrverletzungsdelikte sind immer Bagatellfälle und der angebliche Straffall bietet keinerlei Schwierigkeiten, wenn sich der rechtswidrig angeschuldigte Lehrer H. selber verteidigen darf.

Einmal mehr hat Lehrer H. zehn Tage Zeit, sich gegen die wirren Behauptungen der feministischen Staatsanwältin zu wehren.

Dienstag, 6. Dezember 2011

Bruno Glauser - Detektiv-Wachtmeister



Seit mehr als einem Jahr macht Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem schwer gebeutelten Lehrer H. das Leben schwer. Der überzeugte Staatsfunktionär beschäftigt sich vor allem damit, in den Computerdateien von Lehrer H. herumzuschnüffeln. Offensichtlich soll Lehrer H. jetzt auch noch als sog. Cyber-Krimineller dargestellt werden, nachdem er vor fünf Jahren als angeblich selbst- und fremdgefährlicher Gewalttäter von der Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überfallen wurde.

Auch Bruno Glauser gehört zu den Staatsfunktionären, die das Recht so auslegen, wie es ihnen gerade passt. Anstatt Lehrer H. vollständige Akteneinsicht zu gewähren, behauptet der Polizist, Lehrer H. müsse sich durch einen Anwalt verteidigen lassen. Dass sich Lehrer H. auch selber verteidigen darf, stellt der Möchtegern-Jurist systematisch in Abrede und missbraucht damit offensichtlich sein Amt. Sogar der von Glauser bestellte Pflichtverteidiger schafft es nicht, dem staatlich besoldeten Computer-Schnüffler klar zu machen, dass eine rechtswidrig angeschuldigte Person das Menschenrecht hat, sich selber zu verteidigen.

Mehr als vier Stunden befragte Glauser den unschuldigen Lehrer zu Blog-Einträgen, welche sich mit dem Thema "Behördenkriminalität" befassen. Um Lehrer H. in die Enge zu treiben, schreckte Glauser auch nicht davor zurück, H. Blogs anzulasten, mit denen der Lehrer nicht das geringste zu tun hat.

Worum geht es in Wirklichkeit? Vor mehreren Jahren reichte Dr. Christoph Eymann Strafanzeige gegen Unbekannt ein, weil er im Blog des IG Breitensport als angeblicher Steuerhinterzieher dargestellt wurde. Opfer dieser Strafanzeige ist jetzt offensichtlich Lehrer H., der mit den Steuerhinterziehungsvorwürfen und diesem Blog rein gar nichts zu tun hat. Für Lehrer H. ist Dr. Christoph Eymann "nur" ein arglistiger Erziehungsminister, der mit seinen Mitarbeitern selber denkende Lehrkräfte vorsätzlich diskriminiert und systematisch aus dem Basler Schulsystem mobbt.

Dass sich die ursprüngliche Strafanzeige Eymanns ausschliesslich gegen den Blog des IG-Breitensports richtete, durfte Lehrer H. anlässlich der Befragung auf keinen Fall erfahren. Offensichtlich soll Lehrer H. im Fall Eymann zu Sündenbock gemacht werden.

Wer aber steckt tatsächlich hinter dem Blog des IG Breitensport? Bruno Glauser behauptet, aus technischen Gründen sei der Urheber nicht erruierbar.

Peter Zihlmann, ehemaliger Basler Rechtsanwalt und Autor diverser Bücher schreibt in seinem angeblich fiktiven Krimi "Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre":

Auffällig für die Medien war es, dass im Cosco-Prozess - als er in die zweite Runde ging - eine junge Rechtsanwältin, als Zeugin auftrat, die auf eine sonderbare Art und Weise in die Geschäfte des Don Raffi verstrickt war. Da die Medien immer auf der Pirsch nach einem politischen Bezug der von ihnen aufgegriffenen Geschichten sind, weil das deren Brisanz gewaltig erhöhen kann, war erschreckend, dass diese Rechtsanwältin die Ehefrau des Basler Erziehungsministers war. Als Rechtsberaterin der Firma Cosco erklärte sie dieser, wie die Vertragsbeziehungen mit den Geschäftspartnern auszugestalten waren und bezog dafür in weniger als einem Jahr ein Honorar von 566'000 Franken. Das stellte ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegter Revisionsbericht fest. Sie will einen beträchtlichen Teil davon als Kickback weitergegeben haben - ohne Quittung.

Steuerbetrug oder Verleumdung? Die Computer von Peter Zihlmann wurden von der Staatsanwaltschaft erstaunlicherweise nicht beschlagnahmt. Die Computer von Lehrer H. dagegen schon. Nach einem Jahr Schnüffeln im Computer von Lehrer H. weiss Bruno Glauser jedoch ganz genau, dass Lehrer H. nicht für den Blog des IG Breitensport verantwortlich sein kann. Dass Glauser dennoch versucht, den unschuldigen Lehrer mit albernen Verhörmethoden in den Wahnsinn zu treiben, gehört offenbar zu den üblichen Stasi-Methoden des Basler Justizfilzes.

Montag, 19. September 2011

Christine Baltzer-Bader - Gerichtspräsidentin Zivilgericht Basel-Land


Christine Baltzer-Bader ist Gerichtspräsidentin am Zivilgericht Basel-Land. Sie hätte es in der Hand gehabt, im Mobbingfall Lehrer H. endlich Gerechtigkeit walten zu lassen. Zur Erinnerung: Lehrer H. wurde von seiner Chefin Gaby Jenö vor 5 Jahren als psychisch Kranker, selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet. Lehrer H. wehrte sich mit allen Mitteln gegen die infamen Lügen seiner Chefin, wurde aber von sämtlichen Gerichten nicht einmal ansatzweise ernst genommen. Zwar stellte das Bundesgericht eindeutig fest, dass "der Beschwerdegegnerin keine Entschädigung auszurichten sei, weil sie vor Bundesgericht keine Umtriebe hatte", trotzdem bringt es Zivilgerichtspräsidentin Christine Baltzer-Bader fertig, diesen Entscheid ganz im Sinne von Gaby Jenö wieder zu kehren.

Mit dem Entscheid von Christine Baltzer-Bader muss Lehrer H. alle drei von Gaby Jenö engagierten Rechtsanwältinnen bezahlen, obwohl er selber das Verleumdungsopfer ist. Mit den Gerichtskosten zusammen ergibt sich daraus eine Summe von rund 10'000 Franken.

Seit der böswilligen Rufschädigung durch seine Chefin Gaby Jenö findet der engagierte und beliebte Lehrer keinen Job mehr. Er lebt von der Arbeitslosenversicherung und wird im Mai 2012 ausgesteuert. Seine ehemalige Chefin Gaby Jenö hingegen sitzt fest im Sattel. Sie ist unterdessen Leiterin der Basler Sekundarstufe I, obwohl sie gar kein Sekundarlehrerpatent besitzt.

Der Chef von Gaby Jenö, der Basler Erziehungsminister Dr. Christoph Eymann, hält seiner Mitarbeiterin weiterhin die Stange. Er selber war ebenfalls an der Intrige gegen Lehrer H. beteiligt. In einem Telefongespräch mit dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste regte Eymann persönlich einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug an, obwohl Lehrer H. nicht den geringsten Anlass für eine solche Massnahme gab.

Unterdessen ist auch Lehrer H. klar geworden, dass er in diesem perversen Rechtssystem keine Chance auf Gerechtigkeit hat. Er wird den Entscheid von Christine Baltzer-Bader wahrscheinlich nicht mehr ans Bundesgericht weiterziehen. In den zahlreichen Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter von Eymann hat der gebeutelte Lehrer etwa 30'000 Fr. verloren. Lehrer H. hat lange an den Schweizerischen Rechtsstaat geglaubt. Er existiert nicht! Menschen, die den sog. Rechtsweg beschreiten, werden von unzähligen Staatsfunktionären systematisch über den Tisch gezogen. Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen den Staatsfilz wehren, werden als Querulanten abgestempelt und wie Staatsfeinde behandelt. Deshalb wurde Lehrer H. vermutlich bereits vor über 5 Jahren von Gaby Jenö vorsorglich als selbst- und fremdgefährliche Person verleumdet. Allerdings kam es dem vorbildlichen Lehrer bisher nie in den Sinn, Selbstjustiz zu betreiben. Leibacher und Tschanun gehören definitiv nicht zu dessen Vorbildern.

Donnerstag, 14. Juli 2011

Barbara Pfister - Rechtsanwältin









Wer als Anwältin der wegen Ehrverletzung beklagten ehemaligen OS Rektorin Gaby Jenö auftreten will, muss fähig sein, die Wahrheit nach Strich und Faden skrupellos zu verdrehen. Advokatin lic. iur. Barbara Pfister ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern war auch Geschäftsführerin der Angestellten Vereinigung Region Basel, Geschäftsführerin des Verbandes der Angestellten Drogistinnen und Drogisten, Geschäftsführerin Bankpersonalverband Nordwestschweiz und Mitglied der Tripartiten Kommission Basel-Stadt.


Bereits zu Beginn der Verhandlung gegen ihre Mandantin Gaby Jenö trickste die clevere Juristin den völlig unerfahrenen nicht vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten lic. iur. Marc Oser listig aus:

„Meines Wissens gibt es eine Beweisliste. Diese Zeuginnen sind nicht erwähnt. Ich beantrage, diese Zeuginnen nicht anzuhören, da wir das Recht haben, vorab davon in Kenntnis gesetzt zu werden.“

Richtig ist: Lehrer H. kann seine Zeuginnen auch als Überraschungscoup zur Verhandlung mitnehmen. Dass der Richter die Zeuginnen nicht zulässt, ist ein Justizskandal.

Auch in ihrem Plädoyer schreckte lic. iur Barbara Pfister nicht zurück, Dinge zu behaupten, die in den entsprechenden Akten nirgends nachzulesen sind. Hier ein paar Kostproben:

„Lehrer H. sagte klar, dass er sich mit der Situation vergleiche und sich als Opfer einer Verschwörung sehe.“

Richtig ist: Lehrer H. hat als engagierte Lehrkraft das Thema Mobbing an seiner Schule immer wieder thematisiert. In einer Lehrer-Sitzung forderte er seine neue Rektorin Gaby Jenö sogar auf, in Sachen Mobbing endlich aktiv zu werden. Die Rektorin nahm den Ball auf und mobbte den unbequemen Lehrer generalstabsmässig aus ihrer Schule. Unterdessen sind sogar Staatsanwältinnen und Richterinnen an der Verschwörung gegen Lehrer H. beteiligt.

„Der Zusammenhang in dem der Name Tschanun fiel, ist nicht relevant.“

Richtig ist: Lehrer H. wollte sich Hilfe holen, bei seiner Kollegin Claudia Gass und beim Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus, weil er sich von Gaby Jenö gemobbt fühlte. Offensichtlich gehört es zum Staatsystem, rechtschaffene Menschen solange behördlich zu terrorisieren, bis die betroffene Person ausrastet. Mit anderen Worten, das System treibt ahnungslose Bürgerinnen und Bürger in die Eskalation.

„Die Beklagte machte daraufhin Anzeige bei der Polizei, da sie die Situation als bedrohlich empfand.“

Richtig ist: Gaby Jenö ist für die Situation verantwortlich. Mit ihren diversen Schreiben hat sie den vorbildlichen Lehrer systematisch als potentiellen Gewalttäter verleumdet. Ihre pathologischen Bedrohungsgefühle missbraucht sie dazu, Lehrer H. eine strafbare Handlung zu unterstellen. Dass diese Frau die Basler Sekundarstufe I leitet, ist ein Skandal!

„Sie verfolgte die Absicht, sich, den Kläger und das Umfeld vor Eskalationen zu schützen.“

Richtig ist: Das völlig unverhältnismässige und rechtswidrige Vorgehen von Gaby Jenö generierte die Eskalation. Das Umfeld von Lehrer H. wurde durch die arglistigen Lügen von Gaby Jenö völlig unnötig verängstigt. Eine Rufmörderin darf keine Schule leiten!

„Es geht nur darum, dass die Beklagte gegenüber der Strafverfolgung sagte, er habe gegenüber Dritten geäussert, er fühle sich wie Tschanun.“

Richtig ist: Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus haben behauptet, Lehrer H. habe sich wie Tschanun gefühlt. Diese Behauptung gehört zu den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö, um dem rechtschaffenen Lehrer möglichst intensiv zu schaden. Dass dieser offensichtliche Rufmord von sämtlichen Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vertuscht wird, ist ein Skandal!

„Es geht nicht um Kündigung oder Aktion Barrakuda.“

Richtig ist: Das primäre Ziel von Gaby Jenö war immer die Entlassung des Lehrers. Da keine Kündigungsgründe vorlagen, musste mittels arglistigen Lügen mehre Eskalationsstufen gezündet werden. Dass die Strafverfolgungsbehörden sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö rechtwidrig einstellten, ist ein Skandal!

„Es geht auch nicht um Suiziddrohungen oder das vorhandene Parteigutachten.“

Richtig ist: Eine Rektorin die ihren Mitarbeitern Suiziddrohungen andichtet, missbraucht massiv ihr Amt. Selbst- und Fremdgefährdung wird von Schreibtischtätern immer dann in Erwägung gezogen, wenn unbequeme Menschen zwangspsychiatrisch wegsperrt werden sollen. Lehrer H. hatte nie das Bedürfnis sich selber oder andere zu gefährden. Er wollte nur seinen Job als Lehrer möglichst gut machen. Offensichtlich verträgt das Basler Schulsystem keine ehrlichen Lehrkräfte!

„Die Beklagte wiederholte nur das, was der Kläger bereits von sich aus gegenüber Dritten sagte.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte Lehrer H. immer wieder Drohungen ausgestossen zu haben. Mit ihrer gezielten Lügen, pervertierte sie den rechtschaffenen Lehrer vorsätzlich zum angeblichen Amokläufer. So viel kriminelle Energie muss strafrechtlich verfolgt werden.

„Er bestritt nicht, den Vergleich selbst gemacht zu haben.“

Richtig ist: Lehrer H. hat immer bestritten, sich wie Tschanun gefühlt zu haben. Er gibt allerdings zu, bei seinen Internet-Recherchen zum Thema Mobbing auf diesen Namen gestossen zu sein. Jemandem böswillig zu unterstellen, er sei ein potentieller Amokläufer, ist eine widrige Grenzüberschreitung, die strafrechtlich verfolgt werden muss.

„Die Beklagte beschuldigte ihn nicht eines unehrenhaften Verhaltens.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte den Lehrer strafbare Handlungen begangen und sie mit dem Tod bedroht zu haben.

„Es ist dokumentiert, dass der Kläger den Vergleich brachte und sich mit Tschanun verglich.“

Richtig ist: Nur Gaby Jenö und die Untersuchungsbeamtin der Staatsanwaltschaft verbreiten diese Lüge. Sämtliche Akten belegen, dass diese Ausage von Barbara Pfister demzufolge auch eine Lüge ist.

„Sie handelte mit berechtigten Interessen zum Schutz von Schülern, Lehrern und Schulleitung sowie zu seinem eigenen Schutz.“

Richtig ist: Gaby Jenö veranlasste mit ihren krankhaften Lügengeschichten eine Eskalation, welche das gesamte Umfeld von Lehrer H. völlig unnötig verängstigte. Sie riskierte mit ihren frei erfundenen Anschuldigungen eine unverhältnismässige Zuspitzung der Situation. Mit berechtigten Interessen hat das alles nichts zu tun, sondern mit vorsätzlichem Rufmord!

„Er torpedierte jede Hilfestellung und es gab Indizien für ein Bedrohungspotential.“

Richtig ist: Lehrer H. hoffte sogar auf Hilfe von Regierungsrat Eymann. Allerdings erhielt er von niemandem Unterstützung. Die angeblichen Indizien für ein Bedrohungspotential wurde von der staatlichen Mobbing-Truppe nach Lust und Laune frei erfunden. Lehrer H. blieb aber immer sachlich und liess sich durch das kriminelle Verhalten seiner Gegner nie provozieren.

„Die Aussagen gegenüber der Polizei gingen nicht über das Notwendige hinaus.“

Richtig ist: Das Lügengebäude von Gaby Jenö ist schon längst zusammengekracht. Die von ihr erfundenen angeblichen "Drohmails" existieren definitiv nicht. Auch das von Gaby Jenö behauptete, Inspektionsmitglied, das angeblich befürchtet, Lehrer H. „ballere“ mal in der Schule herum, ist bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind vorsätzlicher Rufmord!

„Sie verfolgte berechtigte Interessen, dass sie Gründe hatte, die Behauptungen in guten Gründen wahr zu halten.“

Richtig ist: Mit ihrer Strafanzeige versuchte die arglistige Gaby Jenö ihre Lügengeschichten zu legitimieren und Lehrer H. vorsätzlich zu schaden. „Mobbing“ in „berechtigte Interessen“ zu pervertieren, ist schändlich. Eine Rechtsanwältin, die aus pekuniären Gründen systematisch die Wahrheit verdreht, macht sich für den Rest ihres Lebens unglaubwürdig.

„Wer Tschanun ins Spiel bringt, darf sich nicht über die entsprechenden Assoziationen wundern.“

Richtig ist: Tschanun ist ursächlich ein Mobbing-Opfer. Um Mobbing erfolgreich zu bekämpfen braucht es Menschen, die Mobbing verhindern wollen. Wer den Fall Tschanun totschweigt, verhindert die Bekämpfung von Mobbing. Im Übrigen verleumdete Gaby Jenö den mutigen Lehrer bereits als potentiellen Gewaltäter, bevor dieser begann, zum Thema "Tschanun" zu recherchieren.

Die Rechtsanwältin Barbara Pfister ist unterdessen von ihren zahlreichen Ämtern zurückgetreten.

Freitag, 10. Juni 2011

Die Fakten zum Mobbing-Fall Lehrer H.


Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Liebe Anwesende

Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.

Wir haben uns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby Jenö gemäss den umfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochen hat.

Es geht um meine Ehre, die von der beklagten Gaby Jenö mehrfach verletzt worden ist. Es geht um meinen guten Ruf, der von der Beklagten mehrfach beschädigt worden ist.

Mehrfach hat Gaby Jenö Dritten gegenüber behauptet, dass ich mich angeblich nicht so verhalten soll, wie sich ein ehrbarer Mensch zu benehmen hat.

Konkret behauptet sie,

- Ich hätte massive Drohungen gegen Dritte ausgestossen
- Ich hätte eine strafbare Handlung begangen
- Ich hätte mit Selbstmord gedroht
- Ich sei psychisch krank
- Ich sei massiv selbst- und fremdgefährlich
- Ich hätte den Ruf des Arbeitgebers Basel-Stadt geschädigt
- Ich hätte sie in diversen Mails persönlich verunglimpft und beleidigt

Nichts, aber auch gar nichts ist wahr an diesen arglistigen Behauptungen der Beklagten. Alles ist vorsätzlich erstunken und erlogen. Aber weshalb das Ganze?

Ich kenne Gaby Jenö schon seit über 10 Jahren. Wir hatten das Heu nie auf derselben Bühne. Als Arbeitskollegen hatten wir unzählige unfruchtbare Diskussionen, in denen sie immer alles besser wusste. Einmal verlor sie bei einer Wette gegen mich sogar 10 Flaschen Cabernet Sauvignon. Als Schulhausleiterin machte sie mir das Leben am Brunnmattschulhaus regelmässig schwer. Sie behandelte mich konsequent ungerecht und verweigerte mir bei Lösungen von Problemen immer wieder das Gespräch. In einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an den Ressortleiter Hans Georg Signer habe ich das Verhalten von Gaby Jenö ausführlich thematisiert. Leider wurde die Beschwerde in keinem einzigen Punkt ernstgenommen.

Mit ihrer Beförderung zur OS Rektorin veränderten sich die Machtverhältnisse massiv zu meinem Nachteil. Als angebliche Anstellungsbehörde konnte Gaby Jenö jetzt in eigener Regie Leute, die ihr nicht passten, freistellen. Die Schulleitung wurde beauftragt, hinter meinem Rücken, negatives Material zu sammeln und zu produzieren. Sogar ehrverletzende und rufschädigende Attacken dreier alleinerziehenden Mütter wurden als Munition gegen mich verwendet. Weder der Schulleitung noch Gaby Jenö kamen die schwer ehrverletzenden Attacken polemisch vor, denn der Auftrag war offensichtlich allen klar: Ich sollte mittels IV-Psychiater aus dem Schuldienst gemobbt werden. Es wiegt schwer, dass mich Gaby Jenö nie gegen die ehrverletzenden Schreiben der drei Mütter verteidigt hat, dass sie mir aber mit ihren eigenen ehrverletzenden Äusserungen vorsätzlich noch grösseren Schaden zugefügt hat, wiegt weit schwerer.

Es ist aktenkundig, dass mich Gaby Jenö mehrmals bei den Behörden als schwer selbst- und fremdgefährdenden Psychopathen verleumdet hat. Mit dieser falschen Anschuldigung wollte mich die Beklagte in einer psychiatrischen Klinik einsperren lassen. In ihrem Schreiben vom 6.7.06 nötigte sie den Amtsarzt, mich zu einer sog. „vertrauensärztlichen Untersuchung“ aufzubieten. Allerdings konnte mich der Amtsarzt nicht amtlich vorladen, weil ich weder krank noch krankgeschrieben war. Nach reiflicher Überlegung schlug ich seine „Einladung“ aus. Um die Eskalationsspirale weiter anzuheizen, denunzierte mich Gaby Jenö bei der Polizei als potentiellen Amokläufer und behauptete ich hätte Droh-Mails geschrieben. Auch diese infame Lüge ist frei erfunden, um mir möglichst massiv zu schaden. Meine Mails vom 7.8.06 bis zum 10.8.06 dokumentieren exakt mein damaliges Befinden und sind weder bedrohlich noch beleidigend.

Ebenfalls dokumentiert der Gesprächsmitschnitt vom 12.8.06 mit dem Notfallpsychiater, dass ich mich deutlich von den Taten Tschanuns distanziere, keine Munition besitze und mich nur mit juristischen Mitteln gegen das arglistige Mobbing meiner Chefin wehren werde. Der Mitschnitt dokumentiert, wie mich der Notfallpsychiater keine Sekunde ernst nimmt und arglistig versucht, mich zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu bewegen. Auf der CD wird ebenfalls ersichtlich, dass ich mich auch in höchst unangenehmen Situationen immer unter Kontrolle habe. Eigentlich hätte der Notfallpsychiater nach diesem Gespräch die Eskalationsspirale stoppen müssen. Dass kurz darauf die Sondereinheit Barrakuda ohne Vorwarnung mich an meinem Wohnort überfallen sollte, war aber offensichtlich schon länger geplant. Da mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht klar war, was hinter meinem Rücken gespielt wurde, glaubte ich lange Zeit, das Ganze sei eine Übung.

Die vermeintliche Übung war aber keine Übung, sondern das Resultat zahlreicher Verleumdungen die Gaby Jenö vorher vorsätzlich in die Welt gesetzt hatte.

Im Einvernahme-Protokoll vom 11.8.06 stellt mich Gaby Jenö als einen Menschen dar, der völlig unberechenbar ist, jederzeit ausrasten kann und sogar zu einem Amoklauf fähig ist. Sie zitiert sogar ein Inspektionsmitglied um ihre Wahnideen glaubhaft rüberzubringen. Wörtlich sagt sie:

„Ein Inspektionsmitglied vom Brunnmattschulhaus ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Lehrer H. einmal herumballere?

Auch mit diesem Zitat erweckt Gaby Jenö bei der Staatsanwaltschaft vorsätzlich den Eindruck, ich sei ein potentieller Amokläufer und Gewaltverbrecher.
Natürlich ist das besagte Inspektionsmitglied weder glaubwürdig noch unabhängig. Man kennt es als eifrigen Polemiker, der in seinen BaZ-Leserbriefen regelmässig gegen die SVP und gegen Christoph Blocher wettert.

Mit der krankhaften Schilderung ihres wahnhaften Bedrohungsszenarios ist es Gaby Jenö gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, dass das Brunnmattschulhaus kurz vor einem blutigen Amoklauf stehe. Anstatt Gaby Jenö durch einen Notfallpsychiater zu begutachten, lässt man der geplanten Eskalation ihren vollen Lauf. Die Anti-Terror-Sondereinheit wird auf mich losgelassen. Mein Wohnquartier wird abgeriegelt, etwa 20 Mann werden in Stellung gebracht. Obwohl ich freiwillig mein Haus verlasse, werde ich mit brutalster Gewalt von der staatlichen Schlägertruppe zu Boden gerissen, in die Bauchlage genötigt, die Arme nach hinten gerissen, mit Handschellen gefesselt und mit einem Knie im Rücken auf den Boden gedrückt.

Nur so nebenbei: Kürzlich ist ein unschuldiger Mann in meinem Alter an diesem Prozedere erstickt. Die verantwortlichen Polizisten wurden allerdings freigesprochen, weil sie angeblich nicht wussten, dass bei zu langer Bauchlage Erstickungsgefahr droht.

Da ich mich nicht im Geringsten wehrte und mich nur noch auf meinem Atem konzentrierte, konnte ich den Druck des Polizisten-Knies mehr oder weniger aushalten. Obwohl ich keinerlei Gegenwehr zeigte und mit hinter dem Rücken gefesselten Händen von einem Polizisten in Bauchlage am Boden festgehalten wurde, befand man es auch noch für nötig, mir eine Augenbinde über mein Gesicht zu stülpen, um mich systematisch in die Aggression zu treiben.

Im Polizeiposten Reinach musste ich mich dann in einem modrigen Keller nackt ausziehen und von einem sadistischen Polizisten mit Plastik-Handschuhen betatschen lassen. Schliesslich wurde ich ins Basler Untersuchungsgefängnis überführt, wo ich in einer überwachten Isolationszelle die schlimmste Nacht meines Lebens verbringen musste. Ohne zu wissen was mir vorgeworfen wurde und ohne Erlaubnis meinem Anwalt telefonieren zu dürfen, wurde ich eine Nacht lang rechtswidrig eingesperrt. Am nächsten Morgen nötigte man mich zur DNA-Speichelprobe, nahm mir meine Fingerabdrücke und schoss die sog. „Verbrecher-Photos“. Im anschliessenden Verhör wollte man mir frech unterstellen, ich hätte mich mit Günther Tschanun verglichen und meine Chefin mit dem Tod bedrohen wollen. Erst jetzt wurde mir das Ausmass dieser infamen Intrige richtig bewusst. Da ich aber definitiv nie jemandem gedroht hatte und ich nichts anderes als die Wahrheit sagte, musste mich die Staatsanwaltschaft wieder laufenlassen. Vorher musste ich aber dem undurchsichtigen Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger mit Handschlag versprechen, mich nicht mehr im Brunnmattschulhaus blicken zu lassen.

Ein paar Tage später durfte ich dann im Baslerstab und in der BaZ zu meinem Entsetzen lesen, dass ich die Schulbehörde bedroht hätte, eine perfide Lüge, unter der ich noch heute schwer zu leiden habe.

Zwar gibt Gaby Jenö im Telefonat mit dem Untersuchungsbeamten B. Wenger am 14.3.07 zu, dass sie selber von mir nie direkt bedroht worden sei. Trotzdem stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger das von mir angestrengte Strafverfahren gegen Gaby Jenö wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege unverständlicherweise ein. Mit ebenso rechtswidrigem Eifer stellte sie sogar die Ehrverletzungsklage ein, die nach bald 4 Jahren heute endlich zur Verhandlung kommt.

Im Einvernahmeprotokoll vom 11.8.06 hatte Gaby Jenö noch selbstsicher verkündet, die erste „direkte“ Drohung habe am 7.8.06 im Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus stattgefunden.

Mit dieser doppelten Lüge versucht Gaby Jenö arglistig ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Erstens fand das Gespräch mit Grossniklaus nicht am 7.8.06 statt, sondern erst am 11.8.06 und zweitens fühlte sich Grossniklaus „zu keinem Zeitpunkt“ von mir bedroht.

Um trotzdem die Lüge von der angeblichen Drohung aufrechtzuerhalten behauptet Gaby Jenö im gleichen Einvernahmeprotokoll, ich solle mich während eines Gesprächs mit meiner Teamkollegin Claudia Gass „wiederholt mit Günther Tschanun verglichen“ haben.

Mit dieser Üblen Nachrede und mittels ihrer falschen Anschuldigung stellt mich Gaby Jenö erneut auf dieselbe Stufe mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun. Dass ein solcher Vergleich für jeden völlig unschuldigen Menschen schwer ehrverletzend ist, ist für jedermann leicht nachvollziehbar. In Wirklichkeit habe ich bei meiner Arbeitskollegin Claudia Gass Hilfe gesucht und am Telefon über Mobbing und den Fall Tschanun gesprochen. Claudia Gass bestätigt in ihrer Befragung vom 8.9.06 klar und deutlich, dass ich nie erwähnt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch machen wolle.

Die Aussagen von Claudia Gass und Peter Grossniklaus beweisen eindeutig, dass das krankhafte Amok-Szenario allein auf die Wahnvorstellungen der Beklagten Gaby Jenö zurückzuführen sind. Bereits in ihrer Freistellungsverfügung, die sie am 4.8.06 per Post versandt hat, ist der völlig aus der Luft gegriffene Vorwurf, ich hätte ihr gedroht, explizit enthalten.

Offensichtlich existierte der Plan, mich wegen angeblicher Drohung in ein Strafverfahren zu verwickeln, schon bevor ich zu Claudia Gass und Peter Grossniklaus Kontakt aufnahm.

Während der Sommerferien 2006 war Hans Georg Signer meine Ansprechperson im Ressort Schulen. Ich suchte mit ihm das Gespräch und er kopierte mir ein paar Akten. Im Gespräch vom 7.7.06 nahm mich allerdings auch Signer nicht im Geringsten ernst. Systematisch suggerierte er mir, dass eine Krankschreibung oder eine Abklärung beim Amtsarzt für mich die beste Lösung sei. Da ich mich aber definitiv nicht krank fühlte, sondern sei längerer Zeit massiv gemobbt, konnte ich seiner einseitigen Argumentation nicht folgen.

Lange glaubte ich, dass Hans Georg Signer nicht an der Mobbing-Intrige gegen mich beteiligt sei. Als ich aber am 27.11.06 auf dem OS Rektorat noch einmal die Akten durchblätterte, merkte ich jedoch, dass mir Hans Georg Signer ein wichtiges Dokument vorsätzlich systematisch vorenthalten hatte:

Es ist Gaby Jenös „Antrag auf vertrauensärztliche Beurteilung“ vom 6. Juni 2006. In diesem Schreiben stellt mich meine Chefin arglistig als einen Lehrer dar, der angeblich die Schülerinnen und Schüler in grosser Regelmässigkeit beschimpfe und beleidige. Diese rufschädigenden Behauptungen und Verdächtigungen sind an sich schon genug ehrverletzend, was Gaby Jenö jedoch am Schluss des Schreibens phantasiert, kann nur als schwer paranoid bezeichnet werden. Wörtlich schreibt sie:

„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von Lehrer H. geäussert wurden.“

Es ist eine Tatsache, dass die Lüge von den „ernstzunehmenden Drohungen“ von Gaby Jenö also bereits schon am 6. Juni 2006 verbreitet wurde, also einen Monat bevor ich die angeblich „erste direkte Drohung“ bei Peter Grossniklaus geäussert haben soll.

Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude von Gaby Jenö von Anfang an systematisch geplant und generalstabsmässig durchexerziert wurde. Natürlich fiel dieser frappante Widerspruch weder der befangenen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, noch der befangenen Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, noch der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin Dr. iur. Marie-Louise Stamm auf.

Wer aber die zahlreichen Akten seriös studiert, stellt fest, dass Gaby Jenö ihre Bedrohungslüge schon formuliert hatte, bevor ich mich überhaupt in irgend einer Weise zum Mobbingfall Tschanun geäussert hatte.

Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal:
Sämtliche Behauptungen und Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen, sind ehrverletzend, weil sie nicht stattgefunden haben und von Gaby Jenö frei erfunden sind.

In diesem arglistigen Lügengebäude wurde ich von Gaby Jenö mehrfach mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen. Für einen Lehrer, der nicht mal einer Fliege etwas zu leide tut, ist dieser Vergleich schwer rufschädigend und massiv ehrverletzend.

Auch die von Gaby Jenö phantasierten angeblichen „Suiziddrohungen“ sind Wahnideen, die mich massiv in meiner Ehre verletzt haben. Nie im Leben habe ich „Suiziddrohungen“ geäussert. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mit ihrer Freistellung und ihren beiden Kündigungen vorsätzlich in den Selbstmord treiben wollte. Es ist auch ehrverletzend und kriminell, einen Menschen als potentiellen Selbstmörder zu bezichtigen, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik mittels Zwangsmedikation in einen psychisch kranken Patienten zu verwandeln.

Dass mir das Rektorat das brisante Dokument vom 6.7.06 erst am 27.11.06 aushändigt, macht stutzig.

Es ist erwiesen, dass Hans Georg Signer mir dieses Dokument systematisch vorsätzlich vorenthalten hat. Dies beweist, dass der arglistige Vorwurf, ich hätte „ernstzunehmende Drohungen“ ausgestossen, zu einem arglistigen und ausgeklügelten Plan gehört, um mich mittels falscher Anschuldigung in ein psychiatrisches und strafrechtliches Verfahren zu zwingen, um mich anschliessend rechtswidrig zu entlassen.

Gaby Jenö hat mich hinter meinem Rücken mehrfach als potentiell gefährlichen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet. Da ich mir aber keine psychische Krankheit aufschwatzen liess, dem Druck von Hans Georg Signer, mich krankschreiben zu lassen, nicht nachgab und mich von meiner Chefin nicht nötigen liess, vom befangenen IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht in die IV drängen zu lassen, blieb Gaby Jenö offensichtlich nur noch eine Möglichkeit, mir möglichst effizient zu schaden: Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft arglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden und mir unterstellen, ich hätte eine strafbare Handlung begangen.

Mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2006 an den Amtsarzt hat Gaby Jenö eine infame Mobbing-Intrige angezettelt. Dass alle Staatsfunktionäre sich von dieser arglistigen Frau haben instrumentalisieren lassen, ist schockierend und kaum zu glauben. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich mangels Beweisen eingestellt hat, sieht Gaby Jenö bis auf den heutigen Tag keine Veranlassung, sich bei mir für ihr arglistiges Verhalten zu entschuldigen. Auch diese Tatsache beweist, dass die ehemalige OS Rektorin und jetzige Leiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby Jenö nicht im Geringsten dazu bereit ist, eigene Fehler zu überdenken. Es ist daher erwiesen, dass sie mit planmässigem Vorsatz gehandelt haben muss und die Zerstörung meiner beruflichen Existenz bewusst geplant hat.

Erst mein Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk hat mich wirklich ernst genommen. Er hat mich in mehreren Sitzungen analysiert und ist ohne wenn und aber zum Schluss gekommen, dass ich völlig gesund und arbeitsfähig bin.

Allerdings leide ich seit bald vier Jahren an den psychischen Verletzungen der rufschädigenden Beschuldigungen und ehrverletzenden Verdächtigungen meiner Chefin. Diese Verletzungen heilen erst, wenn Frau Gaby Jenö endlich rechtsgültig verurteilt ist.

Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mangels stichhaltigen Kündigungsgründen vorsätzlich pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Der von ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. Daniel Fasnacht, der vor allem von der Erstellung von IV-Gutachten lebt, hätte mich planmässig zum IV-Fall geschrieben und Gaby Jenö hätte ihre Kündigung endlich aussprechen können. Das E-Mail vom 15.8.06 an Hans Georg Signer beweist, dass Gaby Jenös oberstes Ziel immer meine Entlassung war. Sie schreibt wörtlich:

„Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten.“

Besonders interessant ist die Tatsache, dass Gaby Jenö den Strafantrag wegen angeblicher Drohung erst zurückzog, nachdem die Personalrekurskommission die rechtswidrige Kündigung gutgeheissen hatte. Offensichtlich glaubte sie, endlich am Ziel ihrer Träume angelangt zu sein. Allerdings hatte sie nicht damit gerechnet, dass ich den rechtswidrigen Entscheid der Personalrekurskommission ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde. Nachdem das Verwaltungsgericht den Entscheid der Personalrekurskommission zur Enttäuschung von Gaby Jenö wieder gekehrt hatte, musste sie, um mich endgültig loszuwerden, wieder von vorne beginnen. Sie nötigte mich, diesmal unter Androhung der Kündigung von einem staatlichen Amtsarzt abklären zu lassen. Da aber auch Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer keinerlei Erkrankung feststellen konnte, nötigte mich Jenö unter erneuter Kündigungsandrohung zur Abklärung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht. Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere, halte ich mich von Dr. Daniel Fasnacht bis heute fern. Psychiater, die von Gaby Jenö ausgewählt werden, geniessen nachvollziehbar nicht unbedingt mein Vertrauen.

Seit bald vier Jahren verunmöglicht es mir Gaby Jenö, meine Arbeitspflicht wahrzunehmen. Dass ich ein beliebter, kompetenter und engagierter Lehrer bin, belegen zahlreiche Schreiben von Kindern und Eltern. Dass sich Gaby Jenö mit ihrer selektiven Wahrnehmung nur auf sog. Beschwerden stützt, die vorsätzlich meinen Ruf schädigen, aber alle Schreiben, die meine Qualitäten aufzeigen, vorsätzlich ignoriert, entlarvt ihre arglistigen Absichten. Offensichtlich will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem Basler Schulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Person ist wahrscheinlich politischer Natur. Praktisch alle involvierten Personen, die sich an der Intrige gegen mich beteiligt haben, stammen aus dem linken Polit-Spektrum. SP-Mitglied Hans Georg Signer gewährte mir keine vollständige Akteneinsicht, der damalige SP-Präsident und Personalchef Thomas Baerlocher wollte mich über die Vormundschaftsbehörde meiner Wohngemeinde mittels FFE vorsätzlich in ein psychiatrisches Verfahren verwickeln und SP-Mitglied Peter Grossniklaus unterschrieb alles, was man ihm unter die Nase hielt, ohne mir das rechtliche Gehör zu gewähren. Unter diesen Umständen erstaunt es auch nicht, dass meine Nachfolgerin am Brunnmattschulhaus Verena Aebersold „zufälligerweise“ auch SP-Mitglied ist.

Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Liebe Anwesende

Aufgrund der klaren Faktenlage beantrage ich hiermit, Gaby Jenö wegen Übler Nachrede und Verleumdung schuldig zu sprechen. Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet nach eigenen Angaben kein Mobbing.

Nehmen Sie, sehr geehrter Herr Gerichtspräsident, dieses Gebot, das dem 8. göttlichen Gebot entspricht, ernst und bestrafen Sie diese Frau, die mich in den letzten Jahren systematisch und arglistig mittels vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzungen aus meinem geliebten Beruf gemobbt hat. Als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld beantrage ich, dass mir Gaby Jenö für die erlittenen Ehrverletzungen, Kränkungen und diversen Gerichts- und Anwaltskosten eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 15‘000 zu bezahlen hat.

Vielen Dank, ich habe geschlossen.

17.3.10 Lehrer H.

Mittwoch, 8. Juni 2011

Regula Steinemann - Rechtsanwältin







Rechtsanwälte sind dafür bekannt, dass sie für Geld so ziemlich alles machen. Lic. iur. Regula Steinemann schreckt nicht einmal davor zurück, den schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer H. noch zusätzlich zu betreiben. Es ist der jungen Anwältin egal, dass ihre Mandantin Gaby Jenö den völlig unbescholtenen Lehrer als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatte, um ihm anschliessend rechtswidrig zu kündigen. Lehrer H. glaubte an das schweizerische Rechtssystem und verklagte Jenö wegen Übler Nachrede. Leider sprach der schwer befangene Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser die Angeklagte frei, nachdem er zuvor sämtliche Zeugen von Lehrer H. zum Schweigen genötigt hatte. Dass Richter Oser dem arbeitslosen Lehrer auch noch willkürlich sämtliche Kosten aufhalste, konnte der rechtswidrig entlassene Lehrer schwerlich nachvollziehen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit allen Mitteln psychisch und finanziell fertig gemacht werden. Zum Glück ist Lehrer H. Christ und Pazifist. Er beschreitet weiterhin den sog. "Rechtsweg".

Dienstag, 3. Mai 2011

Gaby Jenö - Rufmörderin


Gaby Jenö ist nicht nur Leiterin der Basler Sekundarstufe I, sondern seit neustem angeblich auch Gläubiger. Schuldner soll Lehrer H. sein, der von Gaby Jenö böswillig mit einem mehrfachen Mörder verglichen wurde und systematisch aus dem Basler Schuldienst gemobbt wurde. Lehrer H. wehrte sich gegen die kriminellen Anschuldigungen seiner Chefin mit diversen Strafanzeigen und bewies mit einem psychiatrischen Gutachten, dass er völlig gesund und arbeitsfähig ist. Leider wurde das psychiatrische Gutachten von sämtlichen Gerichten vorsätzlich ignoriert. Auch das Basler Strafgericht wollte systematisch nicht erkennen, dass Lehrer H. von Gaby Jenö massiv in seiner Würde und Ehre verletzt wurde. Anstatt Gaby Jenö wegen Übler Nachrede zu verurteilen, zauberte der massiv befangene Richter lic. iur. Marc Oser einen Freispruch für Jenö aus dem Hut und nötigte den völlig unschuldigen Lehrer, die Kosten von Jenös Anwältin zu bezahlen. Lehrer H. zog das Urteil bis vors Bundesgericht. Im Urteil vom 8.12.10 stellten die Bundesrichter klar fest:

"Der Beschwerdegegnerin ist keine Entschädigung auszurichten, weil sie vor Bundesgericht keine Umtriebe hatte."

Gaby Jenö und ihre neue Anwältin lic. iur. Regula Steinemann vom Advokatur- und Notariatsbüro Furer & Karrer sind im Besitz dieses Bundesgerichtsurteils. Trotzdem versuchen die beiden Frauen mittels Zahlungsbefehl dem schwer in seiner Ehre verletzten arbeitslosen Lehrer eine Summe von Fr. 6'746.50 nebst 5% Zins abzuknöpfen.

Die neuste Episode im Mobbing-Fall Lehrer H. entlarvt einmal mehr die charakterlichen Eigenschaften der Leiterin der Basler Sekundarstufe I. Dass sich die junge Anwältin lic. iur. Regula Steinemann nicht zu schade ist, den massiv in seiner Ehre verletzten Lehrer auch noch zu betreiben, ist selbstredend.

Samstag, 19. Februar 2011

lic. iur. Alberto Fabbri - Erster Staatsanwalt Basel-Stadt



Ehemaliger Staatsanwalt des Bundes, CVP-Mitglied. Gehörte mit Michel-André Fels und Claude Nicati zur Avantgarde der Intriganten in der Bundesanwaltschaft. Das Trio deutete die Affäre Roschacher/Ramos in einen Fall Blocher um. Im August 2007 berichten Fabbri und seine Kollegen der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission, es habe ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher gegeben, in das Blocher verwickelt gewesen sei. Die Anschuldigung erwies sich als Lüge. Heute ist Fabbri Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt.

Auch im Mobbingfall Lehrer H. stellt sich Fabbri auf die Seite der Intriganten. Eigentlich müsste er diverse in diesem Blog erwähnte Personen wegen Amtsmissbrauch verhaften lassen und dem Richter zuführen. Leider macht er aber genau das Gegenteil. Mit einer weiteren Lüge bezichtigt er Lehrer H. die "Rektorin des Bäumlihofgymnasiums in Basel" bedroht zu haben. Fakt ist aber: Lehrer H. kennt diese Rektorin überhaupt nicht und hatte auch nie mit ihr zu tun. Lehrer H. hatte überhaupt nie am Bäumlihofgymnasium gearbeitet! Wie ernst kann man einen Ersten Staatsanwalt nehmen, der vorsätzlich Lügen verbreitet?

Am 15.11.10 hatte Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen den Basler Staatsanwalt Dr. Beat Voser eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Freiheitsberaubung und Entführung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Land eröffnete zwar ein Verfahren (AR1 10 5057) gegen den mutmasslich kriminellen Staatsanwalt, nahm aber keine weiteren Ermittlungen auf. Weder Lehrer H. noch Dr. Voser wurden zur Sache vernommen. Um den Fall rechtswidrig an Basel-Stadt abzutreten, machte die für den Kanton BL zuständige Sachbearbeiterin Ingrid Pfeiffer bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine sog. "Gerichtsstandsanfrage". Noch bevor sie eine Antwort erhielt, kümmerte sich lic. iur. Alberto Fabbri persönlich um die Strafanzeige. In seinem Schreiben vom 16.2.11 verdrehte er die strafbaren Handlungen seines Mitarbeiters zu "Amtshandlungen" und liess die Strafanzeige völlig willkürlich zur "Einsprache gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft" mutieren. Mit diesem üblen Trick versuchte Fabbri, die Strafanzeige gegen seinen Mitarbeiter Voser rechtswidrig einzustellen. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Land das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgetreten hat, ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Hausfriedensbruch im Kanton Basel-Land stattgefunden hat, nur schwer nachvollziehbar. Besonders pikant ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bei der im Kanton Basel-Land durchgeführten Hausdurchsuchung sämtliche Akten beschlagnahmen liess, die klar beweisen, dass Gaby Jenö, die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule, die Urheberin sämtlicher Verleumdungen ist, unter denen Lehrer H. seit mehreren Jahren massiv zu leiden hat. Offensichtlich will die Basler Staatsanwaltschaft den Mobbingfall Lehrer H. mit allen Mitteln vorsätzlich vertuschen.

Mit seinem Trick, eine Strafanzeige in eine "Einsprache gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft" zu verwandeln, dürfte Fabbri sein Amt massiv missbraucht haben. Damit hat er es schon nach wenigen Wochen in seinem neuen Job auf diese Webseite geschafft. Herzliche Gratulation!