Obwohl der Lehrer seit Monaten darauf besteht, sich selber zu verteidigen, wird er diesen staatlich besoldeten Juristen nicht mehr los. Verantwortlich für dieses Debakel sind einmal mehr Wachtmeister Bruno Glauser, Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, sowie Appellationsgerichtspräsidentin Dr. Marie Louise Stamm.
Lic. iur. David Schnyder ist ein typischer "Pflichtverteidiger". Obwohl H. ausdrücklich verlangte, den Entscheid des Appellationsgerichts vom 23. März 2012 an das Bundesgericht weiterzuziehen, liess Schnyder vorsätzlich die Frist für die legitime Beschwerde verstreichen. Normalerweise kann ein Advokat, der die Fristen verpasst, seinen Job an den Nagel hängen. David Schnyder sitzt aber weiterhin regelmässig in den zermürbenden Verhören, die der völlig unschuldige Lehrer sei Monaten über sich ergehen lassen muss.
Lehrer H. steht aus der Sicht von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Ex-Schulpsychologe Dr. Peter Gutzwiller, Personalchef Thomas Baerlocher und Sekundarschulleiterin Gaby Jenö unter dem Verdacht, unwahre ehrverletzende Gerüchte mittels Internet zu verbreiten. In Wirklichkeit ist es aber genau umgekehrt: Es ist aktenkundig, dass die soeben erwähnten Staatsfunktionäre den äusserst pflichtbewussten Lehrer vorsätzlich als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdeten, um diesen rechtswidrig aus dem Basler Schulsystem zu entfernen. Leider stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen gegen die arglistigen Staatsfunktionäre ein.
Lic. iur. David Schnyder verpasst nicht nur Fristen, sondern er vergisst auch Termine, ohne sich bei seinem Klienten zu entschuldigen. So blieb er einer Befragung des Lehrers durch Wachtmeister Bruno Glauser unentschuldigt fern. Obwohl lic. iur. David Schnyder für Lehrer H. bis jetzt nichts, aber auch gar nichts Erfolgreiches zustandegebracht hat, dürfte sich sein Honorar im Fall Lehrer H. unterdessen etwa bei rund Fr. 20'000 eingependelt haben. Vorläufig übernimmt der Staat diese völlig überflüssigen Kosten. Falls Lehrer H. wieder eine Stelle finden sollte, müsste er dem Staat die Kosten zurückerstatten.
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