Nach Art. 312 StGB werden Behördenmitglieder oder Beamte mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn sie ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Die Strafnorm schützt vor dem zweckentfremdeten Einsatz staatlicher Macht, wobei ein Missbrauch nicht nur dann vorliegt, wenn der Täter seine Amtsgewalt zu sachfremden Zwecken einsetzt, sondern auch dann, wenn er unverhältnismässige Mittel einsetzt. Richtschnur ist dabei das Handeln eines pflichtbewussten Beamten.
Dr. Christoph Eymann hat es toleriert, dass seine Mitarbeiterin Gaby Jenö den völlig integren Lehrer H. vorsätzlich als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdete, um H. mit dieser infamen Anschuldigung in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Als der Psychiatrie-Plan misslang, behauptete Jenö, Lehrer H. habe Drohmails verfasst und sei so gefährlich wie Günther Tschanun, der in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit mehrere Mitarbeiter erschossen hatte. Aufgrund dieser erneuten Lüge wurde Lehrer H. 2006 während seiner Sommerferien von der Sondereinheit Barrakuda an seinem Wohnort überfallen und malträtiert.
Leider kommt der von der Basler Regierung eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur. Simon Burger in seinem Schreiben vom 31.7.12 nicht einmal ansatzweise auf die Idee, dass Lehrer H. mit völlig unverhältnismässigen Mitteln aus seinem Beruf geprügelt worden ist. Da Burger sich nur auf den von der Mobbing-Truppe erstellten Aktenberg stützt, kommt er zum Schluss:
"Die involvierten Behörden handelten folgerichtig und es kann kein missbräuchliches Verhalten festgestellt werden."
Mit dieser Formulierung verliert der angeblich unabhängige ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur Simon Burger den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit. Ein Staatsanwalt, der den offensichtlichen Dreck einer kriminellen Mobbing-Truppe derart konsequent weisswäscht, hat sich seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.
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