Montag, 28. September 2015

Lic. iur. Christian Hoenen - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht

Lic. iur. Christian Hoenen gehört offensichtlich nicht zu den zahlreichen kriminellen Beamten und Behörden, die seit bald zehn Jahren dem völlig unbescholtenen Lehrer H. das Leben zu Hölle machen. In der Sitzung vom 25.2.2015 entschied er zurecht, den völlig integren Lehrer aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Zur Erinnerung: Lehrer H. sass 20 Tage in Haft, weil die beiden Staatfunktionäre Eva Eichenberger und Lucius Hagmann behauptet hatten, es bestünde Fortsetzungsgefahr. Unterdessen ist der Blog des Lehrers durch eine Intervention des Anwalts der Privatkläger geschlossen worden und Lehrer H. hat keine Möglichkeit mehr, die Bürgerinnen und Bürger über die Fakten zu informieren.

Mit dem Entscheid von Gerichtspräsident Christian Hoenen ist der bösartige Plan von Eva Eichenberger und Lucius Hagemann, den völlig unschuldigen Lehrer mindestens 90 Tage mittels Sicherheitshaft einzusperren, vorerst gescheitert. Offensichtlich bezweckten die beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionäre Lehrer H. so lange in Sicherheitshaft zu behalten, bis dieser "freiwillig" sämtliche Informationen zur Basler Behörden-Mafia im Internet löscht. Da Lehrer H. aber nur die Zugangsdaten zu seinem eigenen Blog kennt, wäre er noch heute in Sicherheitshaft, wenn Gerichtspräsident Christian Hoenen nicht so mutig entschieden hätte.

Unterdessen hat Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen Eichenberger und Hagemann erstattet. Die völlig rechtswidrige Anordnung von Sicherheitshaft bezeichnet der Lehrer als Freiheitsberaubung und Nötigung. Auch hat der Lehrer gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet, hatten die beiden doch wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge beweisen Eichenberger und Hagemann, dass es den beiden nicht mehr ums Recht geht, sondern ausschliesslich darum, einen für den Machtfilz gefährlichen Menschen mit allen Mitteln zu eliminieren.

In ihrer Berufungsbegründung schreibt Eva Eichenberger, sie habe den Eindruck, Lehrer H. leide an einer "schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB". Offensichtlich hat die umtriebige Staatsanwältin noch nicht bemerkt, dass sie es ist, die Lehrer H. seit Jahren schwer in der Psyche stört: Sämtliche Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Erziehungsdepartements, die Lehrer H. aus dem Lehrerberuf gemobbt hatten, hatte Eichenberger 2008 in den Boden gestampft. Die falschen Anschuldigungen, welche die ehemalige OS-Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgebracht hatte, wurden von Eichenberger vorsätzlich ignoriert. Deshalb hat Lehrer H. gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger auch noch eine Strafanzeige wegen Begünstigung eingereicht.

Dass Eva Eichenberger selber sich schon längst einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen sollte, beweist der Umstand, dass die umtriebige Staatsanwältin den Lehrer für einen Zeitungsartikel, den dieser gar nicht geschrieben hat, strafrechtlich verfolgt. Der von Iris Hefets verfasste Text soll sich angeblich nicht politisch korrekt mit dem sog. Holocaust befassen.

In ihrer Berufungsbegründung gibt Eva Eichenberger indirekt zu, dass die "Hausdurchsuchung", der "Polizeigewahrsam", das "Strafverfahren" und das "Urteil" den Lehrer hätten zur "Besinnung" bringen sollen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit diesen Massnahmen gezwungen werden, auf das in der Bundesverfassung festgehaltene Recht auf freie Meinungsäusserung zu verzichten. Auch unter der "Drohung des unbedingten Strafvollzugs" wird Lehrer H. aber weiterhin für seine Grundrechte kämpfen. Es ist zu hoffen, dass lic. iur. Christian Hoenen nicht der einzige Richter am Basler Appellationsgericht ist, der dem systematischen Rechtsmissbrauch von Staatsanwältin Eva Eichenberger endlich Einhalt gebietet.