Mittwoch, 18. Dezember 2013

Gaby Jenö - Schulkreisleiterin II


Gaby Jenö hat einen steilen Aufstieg innerhalb der Basler Volksschule aufzuweisen. Die ausgebildete Primarlehrerin weiss, wie man sich ganz nach oben arbeitet. Bereits als Schulhausleiterin am Brunnmattschulhaus zeigte sie, dass mit ihr nicht zu spassen ist. Nach einem Schulhausfest liess sie sich von Lehrer H. nach Hause fahren, nachdem sie ihm vorher klar gemacht hatte, dass man sich in einem Betrieb immer gut mit dem Chef vertragen sollte.

Den Begriff "Gender" hörten die Lehrerinnen und Lehrer des Brunnmattschulhauses zum ersten Mal von Gaby Jenö. Diese Ideologie besagt, dass die Menschen nicht als weibliche oder männliche Personen zur Welt kommen, sondern von der Gesellschaft zu Frauen oder Männer geformt werden. Diese neue Rassenlehre der politisch korrekten Gutmenschen hatten auch die Lehrkräfte in ihrem Unterricht ab sofort umzusetzen. Alle schulischen Themen wurden unter dem Gender-Aspekt neu definiert.

Für Lehrer H., der nicht an diese Ideologie glauben wollte, hatte dies massive Konsequenzen. Seine Musicals wurden zensuriert, weil sie angeblich gegen Gender-Richtlinien verstiessen. Besonders das Musical "Wer heiratet den Nikolaus" hätte Gaby Jenö gerne verboten, wenn sie damals schon Rektorin gewesen wäre. Die Show war eine lustige Parodie auf diverse Unterhaltungssendungen, die im Fernsehen täglich ausgestrahlt wurden.

Als Gaby Jenö 2005 Rektorin der Basler Orientierungsschule wurde, hatte Lehrer H. nichts mehr zu lachen. Das Mobbing-Programm gegen den beliebten Lehrer war nicht mehr zu stoppen.

In seinen Schulferien 2006 wurde Lehrer H. von seiner neuen Chefin freigestellt mit der Begründung, er habe Drohungen gegen ihre Person ausgesprochen. Mit dieser Lüge wollte sie den Lehrer in ein psychiatrisches Verfahren ziehen, um ihn schliesslich arbeitsunfähig zu schreiben. Da Lehrer H. aber ein gutes Gewissen hatte, weil er niemandem gedroht hatte, liess er sich nicht beim von Gaby Jenö bestellten Amtsarzt blicken. Noch am selben Tag erstattete Gaby Jenö Strafanzeige gegen den Lehrer wegen angeblicher "Drohung gegen Beamte und Behörden". Im Protokoll zu ihrer Strafanzeige schildert sie den Lehrer als einen völlig verzweifelten Menschen, der bewaffnet und zu allem fähig sei. Diese bösartigen Unterstellungen hatten zur Folge, dass Lehrer H. am Tag darauf von der Sondereinheit "Barrakuda" an seinem Wohnort heimgesucht und in Handschellen abtransportiert wurde.

Kurz darauf erfolgte die Kündigung. Am Elternabend versicherte Gaby Jenö den Eltern, dass alles rechtlich korrekt abgelaufen sei und dass sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht über die einzelnen "Taten" des Lehrers informieren dürfe. Mit diesem bösartigen Trick versteckte die Täterin ihre arglistige Mobbing-Strategie hinter einem vorgetäuschten Persönlichkeitsschutz.

In Tat und Wahrheit hatte die Basler Zeitung schon vorher berichtet, Lehrer H. habe die Schulbehörde bedroht, eine Lüge, die bis auf den heutigen Tag nie berichtigt worden ist. Aus Jenös Strafanzeige gegen Lehrer H. ist ersichtlich, dass Gaby Jenö bei der Polizei von "Drohmails" gesprochen hat, die in Wirklichkeit überhaupt nicht existierten. Die bösartige Lüge von den angeblichen Drohmails hätte in jedem Rechtsstaat genügt, Gaby Jenö wegen Irreführung der Rechtspflege, Verleumdung und Amtsmissbrauch zu verurteilen.

In Basel-Stadt tickt die Justiz bekanntlich anders. Dort werden nicht die Täter, sondern die Opfer strafrechtlich verfolgt. Noch immer laufen zahlreiche Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Ehrverletzung und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage.

Gaby Jenö, Christoph Eymann, Thomas Baerlocher und Peter Gutzwiller fühlen sich in ihrer Ehre verletzt, weil Lehrer H. keine Lust hat, sich als "potentiellen Amokläufer" verunglimpfen zu lassen. Seit drei Jahren ermittelt die Basler Staatsanwaltschaft jetzt schon gegen den unschuldigen Lehrer. Würde der zuständige Staatsanwalt Dr. Beat Voser sein Amt korrekt ausführen, hätte er Gaby Jenö schon längst wegen Amtsmissbrauch, Irreführung der Rechtspflege und Verleumdung angeklagt.

Lehrer H. hat niemandem gedroht, keine Drohmails geschrieben und auch sonst keine Straftaten begangen. Für den Basler Justiz-Filz ist er allerdings ziemlich unbequem geworden. Die zahlreichen Lügen der Basler Staatsmafia lassen sich allerdings nicht mehr so einfach aus der Welt schaffen. Es ist zu hoffen, dass die neue Basler Zeitung nach dem peinlichen BVB-Skandal nun endlich den kriminellen ED-Skandal unter die Lupe nimmt.

Mittwoch, 7. August 2013

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte


Seit drei Jahren wartet Lehrer H. auf den Entscheid des Europäischen Gerichtshof  für Menschenrechte in Sachen Lehrer H. gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Der Mobbingfall Lehrer H. ist in der Schweiz einzigartig. Er beweist bis ins kleinste Detail, wie Beamte und Behörden in DDR-Manier vor keiner Gemeinheit zurückschrecken, um einem engagierten und beliebten Lehrer mit allen Mitteln dessen Berufskarriere vorsätzlich zu zerstören. Sogar die Menschenrechte wurden sowohl vom Kantonsgericht als auch vom Bundesgericht systematisch massiv verletzt:

Art. 3 EMRK
Gestützt auf Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher Strafe oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Schutzobjekt sind sowohl die physische, als auch die psychische Integrität. Gemäss Rechtsprechung des EGMR ist eine Behandlung dann erniedrigend, wenn sie den Betroffenen in seiner Würde verletzt (EGMR 8.7.2004, Ilascu u.a. c. MDA, Nr. 48787/99). In casu hat das schweizerische Bundesgericht es als nicht zu beanstanden erklärt, dass der Beschwerdeführer durch die staatlichen Instanzen im Rahmen einer Eskalationsschraube immer weiter drangsaliert wurde, der gesamte staatliche Repressionsapparat gegen ihn aufgefahren wurde, indem falsche Behauptungen über Drohszenarien aufgestellt, versucht wurde, den Beschwerdeführer zu psychiatrisieren, die kantonale Antiterroreinheit gegen ihn aufgeboten wurde, und schliesslich in letzter Konsequenz die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses mit der Begründung, der Beschwerdeführer weigere sich, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, weshalb das Vertrauensverhältnis derart gestört sei, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sei. Mit anderen Worten ausgedrückt, die notabene zu keinem Zeitpunkt bestrittenen Tatsache, dass gegen den Beschwerdeführer von den staatlichen Instanzen dauerhaft ein Druckszenario mit dem finalen Ziel der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgebaut wurde, wurde vom Schweizerischen Bundesgericht gutgeheissen. Das Bundesgericht verkennt dabei, dass der Beschwerdeführer seit dem Frühling des Jahres 2006 von seiner direkten Vorgesetzten, mit falschen Anschuldigungen und Verdächtigungen unter Dauerdruck gesetzt worden ist. Eine derartige Vorgehensweise nennt man Mobbing und dieses Mobbing ist als eine verbotene erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK zu bezeichnen, welche durch keinerlei Umstände zu rechtfertigen war und ist. Insbesondere ist auch festzuhalten, dass der Beschwerdeführer selbst keinerlei Gründe, dafür gesetzt hat, dass man begonnen hat, ihn im Rahmen der Mobbingsituation fertig zu machen. Dass das Bundesgericht unter diesen Umständen die Vorgehensweise der Behörden geschützt hat, ist nicht nachvollziehbar.

Art. 6 EMRK
Art. 6 EMRK schützt das Recht auf ein faires Verfahren. Darunter ist auch der Anspruch auf rechtliches Gehör zu subsumieren. Das Gericht hat die Parteivorbringen und die präsentierten Beweise angemessen zu würdigen. Mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist auch der Anspruch auf Begründung der Entscheidungen zu würdigen. Diese Grundsätze sind in casu verletzt. Das Bundesgericht setzt sich mit vom Beschwerdeführer vorgängig aufgezeigten Einwendungen nicht in angemessener Weise auseinander, sondern übernimmt ohne Weiteres und kritiklos die Argumentation des kantonalen Gerichtes. So lässt das Bundesgericht beispielsweise die vorliegende und aufgezeigte Mobbing-Thematik völlig links liegen, indem es kategorisch erklärt, das kantonale Gericht habe sich bereits damit befasst, was augenscheinlich nicht der Fall ist. Eine materielle Überprüfung erfolgt nicht; der Beschwerdeführer wird augenscheinlich – stillschweigend – als Querulant abgestempelt. Vom Beschwerdeführer angeführte Beweise und Erläuterungen, beispielsweise die Tatsache, dass er zu keinem Zeitpunkt Drohmails verschickt habe, werden ohne weitere Begründung umgangen. Es sei hier erneut ein für alle Mal festgehalten: Die Drohmails, welche von den zuständigen Behörden dafür angeführt wurden, das arglistige Szenario zu begründen, existieren schlichtweg nicht. Hingegen werden bereits von dem kantonalen Gericht aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen, wie beispielsweise, dass selbst Dr. med. Westdijk angeführt habe, der Beschwerdeführer habe irreparable Schäden erlitten, oder der Beschwerdeführer habe gegenüber seinem Vater kurze aggressive Ausbrüche gezeigt, übernommen, ohne dass die entsprechenden Einwände des Beschwerdeführers überprüft wurden. Augenscheinlich hat das Bundesgericht die entsprechenden Beweisstücke gar nicht zu Rate gezogen, ansonsten im Fall Dr. med. Westdijk ihm hätte klar werden müssen, dass dieser mit dieser Aussage vielmehr hat betonen wollen, dass das Verhalten unter der massiven Drucksituation des Beschwerdeführers geradezu als vorbildlich zu bezeichnen ist. Was die vermeintlichen aggressiven Ausbrüche gegen den Vater angeht, so ist anzufügen, dass der Kantonsarzt diese nur in kurzen Nebensatz erwähnt und dazu ohnehin nicht ersichtlich ist, wie diese, nachdem vorgängig ausgeführt wurde, es seien keine Anzeichen einer psychiatrischen Auffälligkeit erkennbar, diese dann begründen sollen. Ebenfalls eine Nichtbefassung mit den Argumenten des Beschwerdeführers ist im Bereich des Gespräches mit dem Notfallpsychiater zu konstatieren. Im Gegenteil zu der unbegründeten Ansicht des Bundesgerichtes, wurde dessen Bericht durchaus von der kantonalen Instanz als wesentlich berücksichtigt. Das Bundesgericht selbst tut dies im übrigen auch, indem es darlegt, die Ausführungen des Amtsarztes betreffend psychiatrische Abklärung seien nachvollziehbar; der Amtsarzt selbst beruft sich aber diesbezüglich insbesondere auf vermeintlichen Divergenzen der Beurteilung durch den Notfallpsychiater und dem Gutachten Dr. Westdijk, legt also den Bericht des Notfallpsychiaters für seinen Entscheid zu Grunde.

Art. 8 EMRK
Art. 8 EMRK schützt das Recht der Person auf Achtung ihres Privatlebens. Ein Eingriff ist gemäss Art. 8 Abs. 2 EMRK nur gestützt auf eine gesetzliche Grundlage möglich und wenn dieser Eingriff notwendig, mithin verhältnismässig ist. Schutzgut ist zunächst die physische und psychische Integrität. Die staatliche Verfügung, sich von einer von der Behörde gestellten Person psychiatrisch begutachten zu lassen, stellt zweifelsohne einen Eingriff in die Privatsphäre in diesem Sinnen dar. Dazu kommt, dass dieser Eingriff nicht notwendig war bzw. die Ausnahmesituation von den Behörden selbst generiert worden war. Wie bereits mehrmals aufgezeigt, war Ursprung der ganzen leidigen Entwicklung, dass Frau Gaby Jenö um dem Beschwerdeführer möglichst umfassend zu schaden, vorsätzlich unwahre Behauptungen betr. angeblicher Selbst- bzw. Fremdgefährdung in die Welt setzte, von Drohmails sprach und damit die ebenfalls wiederholt skizzierte Eskalationsschraube mit der versuchten Psychiatrisierung und der absolut ungerechtfertigten Stürmung der Liegenschaft durch eine Antiterroreinheit auslöste. An dieser Schraube wurde weiter mit der Aufforderung zur Untersuchung durch den Amtsarzt mit nachfolgender – formell ungültiger Kündigung – und nachfolgender Aufforderung zur psychiatrischen Begutachtung mit erneuter Kündigung weiter gedreht. Trotz dieser immensen Drucksituation sind – auch vom Amtsarzt – keinerlei Anzeichen für eine psychische Krankheit mit entsprechender Arbeitsunfähigkeit erkennbar, was im Übrigen auch von Dr. med. Westdijk entsprechend bestätigt wurde. Die ohnehin vermutete Arbeitsfähigkeit wurde deshalb entgegen der Ansicht des Bundesgerichtes in keiner Weise durch irgendwelche Vorkommnisse widerlegt; das Bundesgericht und das kantonale Gericht unterliegen deshalb einem Denkfehler, wenn beide darlegen es sei darum gegangen, die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers abzuklären. Gestützt auf die vorgängig skizzierte Ausgangslage kann es augenscheinlich nur um etwas gegangen sein, nämlich den Beschwerdeführer, den man loswerden wollte, ärztlich arbeitsunfähig zu schreiben lassen. Unter diesen Umständen gab es für den Beschwerdeführer, welcher Opfer eines eigentlichen Psychoterrors war, selbstredend keinen Grund, eine psychiatrische Begutachtung zu akzeptieren. Die entsprechende Weisung hat demgemäss den Anspruch auf Achtung des Privatlebens verletzt, weshalb auch die nachfolgende Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt war.

Zusammengefasst wurden demgemäss im vorliegenden Fall verschieden Garantien der Konvention verletzt. Diese Verletzung ist festzustellen und die Schweizerische Eidgenossenschaft anzuweisen, durch ein entsprechendes Revisionsurteil den Entscheid des Bundesgerichtes abzuändern. Eventualiter ist dem Beschwerdeführer eine angemessene Entschädigung auszurichten. Gestützt auf die Tatsache, dass letztlich durch das Verfahren die berufliche Existenz des Beschwerdeführers vernichtet worden ist, erscheint eine Entschädigung von CHF 1'000'000.— als angemessen. Daneben hat die Beschwerdebeklagte die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Beschwerdeführers zu übernehmen.

Dienstag, 25. Juni 2013

Einseitige Beweiswürdigung


Der Mobbingfall Lehrer H. ist einzigartig in der Schweiz. Sämtliche Fakten sind auf diesem Blog nachzulesen, aber die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen die kriminelle Verleumdungstäterin Gaby Jenö, sondern gegen den völlig unschuldigen Lehrer.

Was wie ein Albtraum tönt, ist für den engagierten und beliebten Lehrer zur Realität geworden. 2006 reichte Gaby Jenö eine Strafanzeige gegen den Lehrer ein, mit der Begründung dieser habe Drohmails geschrieben. In Wirklichkeit hatte die damalige OS-Rektorin den Lehrer freigestellt, weil dieser sich weigerte, von einem staatlich bestellten Psychiater begutachten zu lassen. Da der Lehrer aber weder physisch noch psychisch krank war, sondern sich jeden Tag auf den Unterricht freute, behauptete die arglistige OS-Rektorin, Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen geäussert. Mit dieser perfiden Lüge hetzte Jenö dem Lehrer einen Notfallpsychiater auf den Hals, der H. mit allen Mitteln in eine psychiatrische Klinik einweisen sollte. Zufälligerweise konnte das ganze Gespräch mit Dr. Markus Spieler aufgezeichnet werden.

Leider interessiert sich die Basler Staatsanwaltschaft nicht für die Fakten, sondern nur für die Lügen, welche das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann konstruiert haben. Bis auf den heutigen Tag wurden folgende Beweise von der Basler Staatsanwaltschaft nicht gewürdigt:

1. Lehrer H. ist im Besitze eines psychiatrischen Gutachtens, welches seine Gesundheit und seine Arbeitsfähigkeit zu 100% beweist.

2. Die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails sind nirgends in den Akten zu finden, weil sie nicht existieren.

3. Gaby Jenö widerspricht sich in ihren Aussagen mehrmals. Einerseits behauptet sie, Lehrer H. habe sie bedroht, andrerseits gibt sie zu, von Lehrer H. nie direkt bedroht worden zu sein.

4. Die Aufzeichnung des Gesprächs mit dem Notfallpsychiater beweist, dass Lehrer H. sich von den Taten Günther Tschanuns deutlich distanziert und nicht "identifiziert", wie das Dr. Markus Spieler in seinem Bericht zusammenkonstruiert.

Eine Staatsanwaltschaft, welche die Fakten ignoriert und vertuscht, arbeitet kriminell. Wenn die Funktionäre von der Strafverfolgungsbehörde den völlig korrekten Lehrer ein einziges Mal ernst genommen hätten, wäre das ganze Lügengebäude aus dem Basler Erziehungsdepartement zusammengebrochen.

Dienstag, 11. Juni 2013

Die Verschwörung gegen Lehrer H.


Vor ein paar Tagen ist ein neues Video im Internet aufgetaucht, das die Intrige gegen Lehrer H. in wenigen Minuten aufzeigt. Das Video bringt die Fakten auf den Punkt. Aus der Sicht des Basler Erziehungsdepartements soll es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, wenn man sich nicht von Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen will. Warum soll sich ein völlig gesunder Lehrer psychiatrisch begutachten lassen, wenn er weder krankgeschrieben noch tatsächlich krank ist? Aus den Akten lässt sich entnehmen, dass Lehrer H. angeblich Probleme mit Autoritäten haben soll. Lehrer H. hat in Wirklichkeit Probleme mit Kriminellen, die vorsätzlich ihr Amt missbrauchen. Es wäre ein Leichtes für den Leiter der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser sämtliche kriminellen Intriganten verhaften zu lassen und vor Gericht zu bringen. Schon die Tatsache allein, dass Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. aus dem Jahre 2006 behauptet, Lehrer H. habe Drohmails geschrieben, diese aber bis auf den heutigen Tag nie gefunden wurden, müsste genügen, den Fall vollständig neu aufzurollen.

Leider missbraucht Dr. Beat Voser aber selber sein Amt, in dem er ausschliesslich einseitig ermittelt. Sämtliche Fakten, die beweisen, dass Lehrer H. einer gross angelegten Intrige zum Opfer gefallen ist, pervertiert Voser zu sog. "rufschädigenden Äusserungen". Der Fall Lehrer H. erinnert stark an den Fall Mollath, der sich zur Zeit in Deutschland abspielt. Auch dort wurde ein unschuldiger Mann von den Behörden zum gefährlichen Täter geschrieben und bis auf den heutigen Tag in der Psychiatrie versorgt. Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter wollten Lehrer H. ebenfalls in der Psychiatrie versenken. Da sich Lehrer H. aber immer korrekt verhielt, konnte Eymanns arglistiger Plan nicht umgesetzt werden.

Bis auf den heutigen Tag, konnte sich kein einziger Journalist dazu entscheiden, ein Interview mit Lehrer H. durchzuführen. Schon diese Tatsache allein weist darauf hin, dass die Wahrheit im Kanton Basel-Stadt offensichtlich gar nicht erwünscht ist. Das völlig korrupte Macht-System wird von den Medien offensichtlich nicht mehr kontrolliert. Deshalb haben wir uns entschieden, sämtliche Fakten auf unserem Blog zu veröffentlichen. Dass deshalb ein Strafverfahren gegen uns läuft, beweist, dass Behördenkriminalität tatsächlich existiert.

Mittwoch, 22. Mai 2013

Staatsterror und Bildungsfaschismus


Der Mann, der mit seinem Mitarbeitern seit über zehn Jahren das Basler Schulsystem ruiniert, heisst Dr. Christoph Eymann. Kritik an seiner Person, verträgt er schlecht. Er ist ein Machtmensch, der Mitarbeiter, die nicht auf seiner Linie sind, skrupellos ausschaltet. Unterdessen rumort es aber gewaltig bei den Basler Lehrerinnen und Lehrern. Schulleitungen und Schulpräsidenten werfen den Bettel hin und entziehen sich dem von Dr. Christoph Eymann und Hans Georg Signer verordneten Bildungsfaschismus. Ein Regierungsrat, der seine Gegner in die Psychiatrie sperren lassen will, ist ein Krimineller. Leider hat in der Basler Staatsanwaltschaft niemand den Mut, gegen Eymann wegen Amtsmissbrauch zu ermitteln. Lieber ermittelt man seit bald drei Jahren gegen Lehrer H., der sich offensichtlich als einziger getraut, Eymanns Bildungswahnsinn zu kritisieren. Dass sich Eymann jetzt auch noch für das Amt des EDK-Präsidenten interessiert, lässt nichts Gutes erahnen. Offensichtlich sollen in den nächsten Jahren die Volksschulen in der Schweiz kommunistisch gleichgeschaltet werden. Für kreative Lehrkräfte dürfte es in einem solchen System keinen Platz mehr haben. Wann wehren sich die Lehrerinnen und Lehrer gegen den von Eymann verursachten Bildungsfaschismus?

Mittwoch, 15. Mai 2013

Wie funktioniert eigentlich Staatsmobbing?


Wenn Sie nicht Zeit haben, den ganzen Blog zu lesen, sollten Sie sich wenigstens dieses Video anschauen!

Montag, 13. Mai 2013

Sonntag, 12. Mai 2013

Psychosoziale Kontrolle = Behördenkriminalität

2006 erhielt Lehrer H. bei sich zu Hause Besuch von einem Polizisten und einem Notfallpsychiater. Der Lehrer hatte zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung, dass er von zahlreichen Staatsfunktionären vorsätzlich terrorisiert werden sollte. Er glaubte in seiner Naivität an eine Übung, in welcher er als sog. Zielperson "beübt" würde. Es war ihm nicht bewusst, dass Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter aus dem Basler Erziehungsdepartement systematisch die Absicht verfolgten, ihn mit allen Mitteln in eine psychiatrische Klinik sperren zu lassen, um ihm später wegen angeblich "psychischer Krankheit" zu kündigen. Zufälligerweise konnte das Gespräch zwischen Lehrer H. und dem Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler aufgezeichnet werden. Die Aufnahme dokumentiert einen völlig gesunden und humorvollen Lehrer, der vom bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler massiv schikaniert und gestresst wird. Die folgende Doku ist ein weiterer Beweis dafür, dass Behördenkriminalität keine "Wahnidee" ist, sondern bittere Realität. Dass sich Lehrer H. und der Polizist duzen, liegt an dem Umstand, dass der "Freund und Helfer" mal Schüler von Lehrer H. war.


Montag, 6. Mai 2013

Totenköpfe in der Basler Staatsanwaltschaft

Der Basler Treuhänder und SVP-Politiker Bernhard Madörin arbeitet in einem neuen Buch seine Erfahrungen mit den Basler Strafverfolgungsbehörden auf. Vom Kanton Basel-Stadt fordert er einen Schadenersatz nach den jahrelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Von Stefan Gyr

Der Basler Treuhänder und ehemalige SVP-Grossrat Bernhard Madörin (54) hat schon etliche Bücher geschrieben – viel Fachliteratur, aber auch eine Einführung in die traditionelle Chinesische Medizin zusammen mit dem Arzt Hanspeter Braun und den Kriminalroman «Tödliche Gene», der sich zu einem Bestseller entwickelte. Jetzt arbeitet Madörin an einem Werk, das in Basel hohe Wellen schlagen dürfte: «Justizirrtum und Amtsmissbrauch», eine Abrechnung mit der Justiz. Der Querdenker, wie er sich selbst nennt, arbeitet darin seine eigenen Erfahrungen mit den Basler Strafverfolgungsbehörden auf. In der Publikation will er zahlreiche Originalakten veröffentlichen und kommentieren.
Das Buch richtet sich an «interessierte Bürger, Juristen, Studenten, Anwälte und lernwillige Staatsanwälte und Richter» und soll als «Anleitung zum kritischen Hinterfragen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Bereich der sogenannten Wirtschaftskriminalität» dienen. «In dubio contra reo: Die unkontrollierte Macht der Staatsanwälte», lautet denn auch einer der Untertitel. Auch die «unkon­trollierte Macht» der Richter und der Medien soll darin angeprangert werden. Madörins Kritik an den Untersuchungsbehörden fällt hart aus: «Der Beschuldigte ist erst einmal schuldig. Wer im Gewitter der Staatsanwaltschaft steht und sich für sein Recht auf ein faires Verfahren wehrt, wird als Querulant angesehen. Keine Chance.»
Madörin geriet im Oktober 2010 ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Der für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwalt durchsuchte damals mit vier Beamten die Räumlichkeiten des Treuhänders und beschlagnahmte Material im Zusammenhang mit Madörins Tätigkeit für das Monatsmagazin «Regio aktuell». Dessen Verleger Robert Gloor wurde in der gleichen Angelegenheit sogar vorübergehend in Untersuchungshaft gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat nach der Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters zu ermitteln, ob Falschbeurkundungen oder ungetreue Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit der Zeitschrift vorgekommen sind. Madörin war als Treuhänder für «Regio aktuell» tätig und gehörte dem Verwaltungsrat des Verlags an. Er weist alle Vorwürfe zurück.

Vor Totenköpfen verhört
Mehr als zwei Jahre verstrichen, bis er zum ersten Mal vom verantwortlichen Staatsanwalt vernommen wurde. Viermal gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerden ans Gericht, einmal zog er bis vor Bundesgericht. Jedes Mal blitzte er ab. Dabei bestehe ein Beschleunigungsgebot, weil er durch Medieninformationen des zuständigen Staatsanwalts öffentlich beschuldigt worden sei, ärgert sich Madörin. Er klagt, die Ermittlungen verursachten ihm als Treuhänder einen wirtschaftlichen Schaden. Diesen will er beim Kanton Basel-Stadt einklagen. Er macht eine Staatshaftung geltend, weil der Regierungsrat die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft nicht oder zumindest ungenügend ausübe.
Einen Schadenersatz fordert er dabei auch für entgangene Verwaltungsratsmandate und die unmöglich gewordene Kandidatur bei den Nationalratswahlen im Jahr 2011.
Anfang April hat er bei der Basler Ombudsstelle ein Gesuch um Streitvermittlung gestellt. Das Strafuntersuchungsverfahren der Staatsanwaltschaft weise erhebliche Mängel auf, die bei einer ordnungsgemässen Aufsicht unterbunden worden wären, heisst es in dem Schreiben an die Ombudsstelle, das der SpatzZeitung vorliegt.
Madörin rügt dabei nicht nur die Verzögerung des Verfahrens und eine Amtsgeheimnisverletzung, sondern auch eine «psychologische Terrorisierung durch Totenkopfbilder». Als er vom verantwortlichen Staatsanwaltschaft erstmals vernommen wurde, fand er sich vor vier grossen Gemälden mit Totenschädeln wieder. «Ich bin erschrocken und zusammengezuckt», erzählt Madörin. «Ich wurde vor diesen Totenköpfen durch den zuständigen Staatsanwalt als Beschuldigter verhört. Das ist geschmacklos und erniedrigend und verletzt die Menschenwürde.»
Madörin hat inzwischen alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Bilder mit Totenköpfen im Verhörraum abgehängt werden. Er wandte sich schriftlich an den ersten Staatsanwalt, Alfredo Fabbri, den inzwischen abgetretenen Regierungsrat und Justiz- und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) und seinen Nachfolger Baschi Dürr (FDP) sowie an das Appellationsgericht Basel-Stadt. Ohne Erfolg.
Der erste Staatsanwalt stellte sich auf den Standpunkt, Madörin sei «lediglich vor vier Bildern einvernommen worden»: «Der Schädel ist nur eine abstrakte Darstellung, ein Abbild ohne jegliche reale Funktion.»

Privatsache des Mitarbeiters
Die beanstandeten Darstellungen erfüllen laut Fabbri «keinen Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches» und verletzen auch in keiner Form die Persönlichkeitsrechte. Die Bilder seien deshalb eine Privatsache dieses Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft. «Über Kunst bestehen zudem verschiedene Ansichten, und über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten», hielt der erste Staatsanwalt weiter fest.
Das Basler Appellationsgericht erklärte, es sei nicht Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft und habe deshalb zu den gerügten Bildern im Einvernahmezimmer «nichts zu befinden». Die Staatsanwaltschaft stehe vielmehr unter der Aufsicht des Regierungsrats. Madörin zeigt sich über diese Aussagen empört: «Ein Staatsanwalt, der seine Zimmer mit Totenköpfen schmückt, ist für mich untragbar. Und ein Richter, dem dies egal ist, auch.»
Wenn solche Bilder in einer Kunstgalerie hängen, habe er damit überhaupt kein Problem. In öffentlichen Räumen seien sie aber «vollkommen deplaziert», weil sie einschüchternd wirkten. Er verweist auf den Eintrag in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia: «Der Totenkopf dient im Allgemeinen der Symbolisierung oder gar Androhung von physischer Lebensgefahr und Tod, der Vergänglichkeit menschlichen Lebens.» Bestärkt fühlt sich Bernhard Madörin auch durch das Resultat einer Strassenumfrage der Lokalfernsehstation «Telebasel». Die befragten Passanten beurteilten diese Totenkopfdarstellungen als unangebracht und störend.

«Anhäufung von Inkompetenz»
Madörin wirft der Abteilung Wirtschaftsdelikte in der Staatsanwaltschaft auch eine «ungenügende Sachkenntnis» vor. Während des mehrjährigen Untersuchungsverfahrens habe er eine «dramatische Anhäufung von Inkompetenz» erlebt, sagt er: «Diese Abteilung hat keine Ahnung von Wirtschaftsrecht und Rechnungslegung und keine Erfahrung in der Unternehmensfinanzierung.»
Madörin ortet einen dringenden Reformbedarf in der Basler Staatsanwaltschaft. «Das Grundproblem der kantonalen Staatsanwaltschaften wie auch der Bundesanwaltschaft ist, dass sie nur der sogenannten «administrativen Aufsicht» unterstehen und darum vollkommen autonom funktionieren», erklärt er.

Veraltetes Reglement
Das Reglement, das die Aufsicht des Regierungsrats über die Staatsanwaltschaft regelt, stamme aus dem Jahr 1969. Seither habe es gewichtige Entwicklungen gegeben, denen die Aufsicht in keiner Weise angepasst worden sei. Auch die Grösse der Behörde habe sich vervielfacht. Die Regierung müsse nicht nur kontrollieren, ob die Staatsanwaltschaft Recht und Gesetz einhält, sondern auch die Art und Weise der Aufgabenerfüllung überprüfen, so Madörin.
Die vorsitzende Präsidentin des Basler Appellationsgerichts, Marie-Louise Stamm, hat dem Treuhänder inzwischen schriftlich mitgeteilt, das Gerichtsorganisationsgesetz werde zurzeit einer Totalrevision unterzogen. Verschiedene der von ihm aufgeworfenen Fragen würden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens von den beteiligten Instanzen behandelt. Schliesslich werde der Gesetzestext dann im Grossen Rat verabschiedet. Auf welche Punkte die Gesetzesrevision abzielt und wie weit sie gediehen ist, lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Die zuständigen Behörden wollen sich gegenwärtig noch nicht äussern.

Dienstag, 2. April 2013

In den Krallen des Bösen


Basel ist stolz auf seine Basilisken, die das Basler-Stadtwappen in ihren Krallen halten. Das nicht sehr lieblich ausehende "Fabeltier" ist eine Kreuzung zwischen Drachen und Huhn und ist nicht gerade vetrauenswürdig. Wer sich mit Drachen beschäftigt, weiss, dass der Drache schon bei Adam und Eva seinen grossen Auftritt hatte. Allerdings trieb das Böse damals sein Unwesen noch als Schlange.

Die Schlange bzw. der Drachen sind also nicht anderes als Satan. Er beherrscht die Welt dank seinen satanisierten Hühnern.

Die Knechte Satans besitzen keine Moral und lügen systematisch, um ihre Macht zu sichern. Sie besetzen die wichtigsten Stellen in der Verwaltung und verstecken ihre kriminellen Taten hinter dem sog. Amtsgeheimnis. Es sind Polizisten, Sozialarbeiter, Chefredaktoren, Bildungsfunktionäre, Kriminalkommissare, Staatsanwälte, Psychiater und Richter. Sie alle haben Angst, dass ihre kriminellen Handlungen öffentlich werden.

Menschen, die sich den Satanisten in den Weg stellen, werden aufs Übelste verleumdet und terrorisiert. Wer sich mit Gewalt wehrt, landet in der Psychiatrie und wird dort von sog. Ärzten zwangsweise mit Nervengift gefoltert.

Es ist höchste Zeit, dass das kriminelle Treiben der Basler Behördenmafia ein Ende findet. Deshalb haben wir diesen Blog ins Leben gerufen. Zwar versucht ausgerechnet der Chef der Basler Kriminalpolizei diesen Blog mit allen Mitteln zu verhindern, allerdings ist es ihm bis jetzt noch nicht gelungen, die Wahrheit aus dem Internet zu eliminieren. Wertvolle Fakten, die diesem Staatsfunktionär ein Dorn im Auge sind, können bequem über den Google-Cache wieder sichtbar gemacht werden.

Vielleicht sind Sie selber auch ein Opfer der Basler Behörden. Vielleicht kennen Sie die in diesem Blog portraitierten Staatsfunktionäre aus eigener Erfahrung. Gerne veröffentlichen wir Ihre Erlebnisse auf diesem Blog. Senden Sie Ihre Infos einfach an:

staatsmobbing@gmx.ch

Gott möge uns helfen!

Dienstag, 12. Februar 2013

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt - Vertuschung von Behördenkriminalität


Die Basler Staatsanwaltschaft spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine mehr als unrühmliche Rolle. Als Lehrer H. vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man ihm ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö angestrengte Strafanzeige gegen H. wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass Lehrer H. sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen habe. Diese arglistige Lüge war die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dem völlig harmlosen Lehrer, unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger, einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass Lehrer H. „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er H. vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barakuda das Wohngebiet von Lehrer H. ab. Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schreibt Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, Lehrer H. soll geäussert haben, dass er seine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der sein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte H. dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem zweistündigen Gespräch glaubwürdig erklärt, dass er zwar noch seine Militärpistole im Haus habe, aber über keinerlei Munition verfüge. Lehrer H. hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der arglistigen Strafanzeige gegen ihn. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, Lehrer H. zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barakuda eine weitere Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telephongespräch mit Lehrer H. führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, Lehrer H. ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte der völlig ahnungslose Lehrer wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus seinem Haus geprügelt werden. Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger offensichtlich minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwalt Homberger folgendes in die Akten:

„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Herrn H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“

Auch diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass Lehrer H. ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, sein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorieren die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht die Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag.

Auch die leitende Staatsanwältin lic. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschluss die Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen. Obwohl Lehrer H. nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg einschlug, stellte sie das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch vertuschte. Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger den rechtschaffenen Lehrer als „Querulanten“ und erfrechte sich, den schwer gebeutelten Lehrer für seine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.

Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer H. eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, um diesen rechtswidrig zu entlassen, vertuschten sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht.

Es ist davon auszugehen, dass Menschen, welche hinter die Kulissen eines Unrechtssystems blicken, als „Bedrohung“ für die Staatsmacht angesehen werden. Dieser Blog ist äusserst transparent. Er zeigt anschaulich, wie sämtliche involvierten Beamten und Behörden bis hinauf ins Bundesgericht ihr Amt zum Nachteil von Lehrer H. systematisch missbrauchten.

OS Rektorin Gaby Jenö ist unterdessen zur Leiterin der Basler Sekundarstufe I befördert worden.

Montag, 11. Februar 2013

lic. iur. Alberto Fabbri - Basels Erster Staatsanwalt


Laut "Weltwoche" war lic. iur. Alberto Fabbri ehemaliger Staatsanwalt des Bundes, CVP-Mitglied und gehörte mit Michel-André Fels und Claude Nicati zur Avantgarde der Intriganten in der Bundesanwaltschaft. Das Trio deutete die Affäre Roschacher/Ramos in einen Fall Blocher um. Im August 2007 berichten Fabbri und seine Kollegen der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission, es habe ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher gegeben, in das Blocher verwickelt gewesen sei. Die Anschuldigung erwies sich als Lüge. Heute ist Fabbri Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt.

Auch im Mobbingfall Lehrer H. stellt sich Fabbri beharrlich auf die Seite der Intriganten. Eigentlich müsste er diverse in diesem Blog erwähnte Personen wegen Amtsmissbrauch verhaften lassen und dem Richter zuführen. Leider macht er aber genau das Gegenteil. Mit einer weiteren Lüge bezichtigt er Lehrer H. die "Rektorin des Bäumlihofgymnasiums in Basel" bedroht zu haben. Fakt ist aber: Lehrer H. kennt diese Rektorin überhaupt nicht und hatte auch nie mit ihr zu tun. Lehrer H. hatte überhaupt nie am Bäumlihofgymnasium gearbeitet! Wie ernst kann man einen Ersten Staatsanwalt nehmen, der vorsätzlich Lügen verbreitet?

Am 15.11.10 hatte Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen den Basler Staatsanwalt Dr. Beat Voser eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Freiheitsberaubung und Entführung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Land eröffnete zwar ein Verfahren (AR1 10 5057) gegen den mutmasslich kriminellen Staatsanwalt, nahm aber keine weiteren Ermittlungen auf. Weder Lehrer H. noch Dr. Voser wurden zur Sache vernommen. Um den Fall rechtswidrig an Basel-Stadt abzutreten, machte die für den Kanton BL zuständige Sachbearbeiterin Ingrid Pfeiffer bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine sog. "Gerichtsstandsanfrage". Noch bevor sie eine Antwort erhielt, kümmerte sich lic. iur. Alberto Fabbri persönlich um die Strafanzeige. In seinem Schreiben vom 16.2.11 verdrehte er die strafbaren Handlungen seines Mitarbeiters zu "Amtshandlungen" und liess die Strafanzeige völlig willkürlich zur "Einsprache gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft" mutieren. Mit diesem üblen Trick versuchte Fabbri, die Strafanzeige gegen seinen Mitarbeiter Voser rechtswidrig einzustellen. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Land das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgetreten hat, ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Hausfriedensbruch im Kanton Basel-Land stattgefunden hat, nur schwer nachvollziehbar. Besonders pikant ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bei der im Kanton Basel-Land durchgeführten Hausdurchsuchung sämtliche Akten beschlagnahmen liess, die klar beweisen, dass Gaby Jenö, die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule, die Urheberin sämtlicher Verleumdungen ist, unter denen Lehrer H. seit mehreren Jahren massiv zu leiden hat. Offensichtlich will die Basler Staatsanwaltschaft den Mobbingfall Lehrer H. mit allen Mitteln vorsätzlich vertuschen.

Auch in seinem Einstellungsbeschluss vom 8.2.13. betr. Übler Nachrede und Verleumdung zum Nachteil von Lehrer H. verdrehte Fabbri einmal mehr die Tatsachen. Wörtlich schreibt er:

"Auf Grund der obigen Ausführungen muss eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung mittels des Begriffs "Stalker" mangels Krankheitsbegriffs verneint werden."

Dass Erziehungsdirektor Eymann und seine Mitarbeiter den engagierten Lehrer mit allen Mitteln krankschreiben wollten, ignoriert Fabbri systematisch. Auch die Tatsache, dass Lehrer H. von Regierungsrat Eymann in der Basler Zeitung als "Stalker" bezeichnet wurde, obwohl dieser dem "ehrenswerten" Magistraten nur drei Mal begegnet ist, ist für Fabbri irrelevant. Bei allen drei Begegnungen bat Lehrer H. den Leiter des Erziehungsdepartemets um eine faire Aussprache. Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist der Vorhalt eines pathologischen Zustandes dann ehrverletzend, wenn psychiatrische oder andere medizinische Fachbegriffe dazu missbraucht werden, jemanden als charakterlich minderwertig darzustellen. Genau dies tut Regierungrat Eymann seit über sechs Jahren! Lehrer H. hat seine Stelle verloren, weil Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter dem engagierten Lehrer systematisch eine psychische Krankheit unterstellten.

Dass bereits drei Strafverfahren gegen Regierungrat Eymann innert kürzester Zeit mittels "Nichtanhandnahmeverfügungen" staatlich abgemurkst wurden, lässt tief blicken. Die von Dr. Christoph Eymann und seinen Mitarbeitern angestrengten Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Üblen Nachrede laufen allerdings schon seit bald drei Jahren munter weiter.

Lehrer H. hat zehn Tage Zeit, gegen den skandalösen Entscheid von lic. iur. Alberto Fabbri Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt einzureichen.

Mittwoch, 2. Januar 2013

Zensur


Liebe Leserinnen und Leser

Auch im neuen Jahr werden wir über die Machenschaften des Basler Justiz-Filzes berichten. Unser Blog wurde letztes Jahr aufgrund einer staatsanwaltlichen Verfügung massiv zensuriert. Sämtliche Beiträge, die aufzeigen, wie Behördenkriminalität tatsächlich funktioniert, wurden aus dem Netz verbannt. Wer wissen will, wie die Richterinnen und Richter von Basel-Stadt und die Richter des Bundes im Mobbingfall Lehrer H. agierten, stösst systematisch auf die oben aufgeführte Meldung.

Nur in totalitären Staaten wird die Wahrheit zensuriert. Offensichtlich ist die Schweiz ein totalitäres Land, in welchem die Wahrheit nicht veröffentlicht werden darf. Wir von Anonymous wehren uns dagegen. Wenn Beamte und Behörden ihre Macht missbrauchen, können wir als mündige Bürger nicht einfach wegschauen.

Unzählige Beamte und Behörden haben an der systematischen und böswilligen Diskreditierung von Lehrer H. mitgewirkt. Es ist dem Lehrer hoch anzurechnen, dass er trotz dieser arglistigen Behandlung nie ausgerastet ist.

Wenn man die verbotenen Beiträge auf diesem Blog mittels Google-Cache wieder sichtbar macht, erhält man einen interessanten Überblick über ein System, welches seine Bürgerinnen und Bürger systematisch manipuliert und unterdrückt: Fakten werden einfach ignoriert, falsche Behauptungen werden als Tatsachen verkauft, Beweise werden totgeschwiegen und Widersprüche werden vorsätzlich übersehen.

Auch wenn Staatsanwalt Dr. Beat Voser behauptet, unsere Fakten seien falsch und ehrverletzend, wollen wir an unserer Darstellung festhalten. Alle unsere Feststellungen können anhand von Dokumenten belegt werden. Die Wahrheit der Richterinnen und Richter ist ein Lügenkartenhaus, das bei näherer Betrachtung in sich zusammenfällt.

Wir haben uns bemüht, die von Dr. Beat Voser zensurierten Fakten wieder herzustellen. Klicken Sie auf die Namen der folgenden Richterinnen und Richter und Sie werden die Wahrheit erfahren.

- lic. iur. Marc Oser
- lic. iur. Lieselotte Henz
- lic. iur. Marie-Louise Stamm
- Dr. Jeremy Stephenson
- lic. iur. Rudolf Ursprung
- Dr. Dominique Favre

Die Wahrheit ist das wichtigste Gut in unserer Demokratie! Tragen wir Sorge zu ihr!

Alles Gute im neuen Jahr!