Freitag, 18. Dezember 2009

Dr. Jeremy Stephenson - vorsitzender Präsident am Basler Strafgericht


Mit seinem Schreiben vom 14.12.09 greift jetzt auch der vorsitzende Präsident des Basler Strafgerichts Dr. Jeremy Stephenson in die aktuelle Mobbing-Intrige gegen Lehrer H. ein. Wörtlich schreibt er:

„Nachdem Sie sich am 26. November 2009 vor dem Strafgerichtssaal jedoch gegenüber Frau Staatsanwältin Eichenberger in einer Art und Weise aufgeführt haben, die unter keinen Umständen toleriert werden kann, spreche ich Ihnen gegenüber eine förmliche Verwarnung aus. Sollten Sie sich am Strafgericht inskünftig wiederum ungebührlich aufführen, werden wir Ihnen ein Hausverbot erteilen.“

Selbstverständlich hat sich Lehrer H. in keiner Weise „ungebührlich“ verhalten, sondern lediglich sachliche Kritik gegenüber Staatsanwältin lic. iur Eichenberger geäussert. Lehrer H. machte Eichenberger freundlich darauf aufmerksam, dass er es nicht schätze, von ihr als „Querulant“ bezeichnet zu werden und dass ihre fragwürdigen Einstellungsbeschlüsse bezüglich der Strafverfahren gegen OS Rektorin Gaby Jenö und Konsorten für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar sei. Staatsanwältin Eichenberger stellte bekanntlich sogar eine Privatklage gegen Gaby Jenö wegen Ehrverletzung ein, obwohl sie damit ihre Kompetenzen massiv überschritt. Derartige Kompetenzüberschreitungen werden im Schweizerischen Strafgesetzbuch als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung aufgeführt. Offensichtlich dürfen Staatsanwältinnen diese Delikte begehen, ohne dass die Strafverfolgungsbehörde tätig wird. Amtsmissbrauch und Amtsanmassung sind bekanntlich Offizialdelikte, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen. Auch Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz stellte von Amtes wegen fest, dass Staatsanwältin Eichenberger die Privatklage von Lehrer H. rechtswidrig eingestellt hatte. Eigentlich hätte die Ehrverletzungsklage schon längst zur Verhandlung kommen sollen. Gerichtspräsident Dr. Gilbert Thiriet schaffte es aber innerhalb von drei Jahren nicht, einen Verhandlungstermin für die Ehrverletzungsklage festzusetzen. Lehrer H. ist damit jetzt schon seit über drei Jahren schwer in seiner Ehre verletzt. Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö verbreitete damals das irrige Gerücht, Lehrer H. sei psychisch krank, habe Selbstmorddrohungen ausgestossen und habe seine Chefin mit dem Tod bedroht. Diese drei vorsätzlichen Lügen kann Lehrer H. nicht tolerieren, was für jeden Normalbürger absolut nachvollziehbar ist. Auch der vorsitzende Präsident des Basler Strafgerichts Dr. Jeremy Stephenson kennt die Vorgeschichte von Lehrer H., ist aber nicht im Geringsten daran interessiert, dass die Privatklage endlich zur Verhandlung gelangt. Kraft seines Amtes verdreht Dr. Jeremy Stephenson den Sachverhalt vorsätzlich und macht den völlig integren Lehrer H. einmal mehr zum Sündenbock. Wörtlich schreibt er:

„In Kenntnis Ihrer Vorgeschichte, die zu den Strafanzeigen geführt hat, ist deshalb bei meinen Kolleginnen und Kollegen ein doch beklemmendes Gefühl aufgekommen.“

Dr. Jeremy Stephenson kennt also die ganze Vorgeschichte. Anstatt Lehrer H. endlich zu seinem Recht zu verhelfen, bezeichnet der höchste Richter am Basler Strafgericht das Verhalten des Lehrers als „ungebührlich“ und droht ihm ein Hausverbot an. Selbstverständlich hat sich Dr. Jeremy Stephenson nie die Mühe gemacht, Lehrer H. persönlich anzuhören.

Die Fakten im Fall Lehrer H. zeigen deutlich, dass Lehrer H. von sämtlichen staatlichen Organen bis hinauf zum Bundesgericht vorsätzlich nicht ernstgenommen wird. Die Strafverfolgungsbehörden entpuppen sich als Strafvertuschungsbehörden, wenn es gilt, Ermittlungen gegen eigene Mitarbeiter vorzunehmen. Es muss somit angenommen werden, dass Behördenmobbing und Behördenkriminalität vom Bundesgericht vorsätzlich gedeckt wird. Laut Strafgesetzbuch ist auch organisierte Kriminalität strafbar.

http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/6074758/

http://bazonline.ch/basel/stadt/Strafrichter-am-Limit/story/18021411