Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Samstag, 7. April 2012
Dr. Marie-Louise Stamm - Basels höchste Richterin
Laut Art. 6 der Menschenrechte haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein faires Verfahren. Sie dürfen sich nach Ziff. 3 auch selber verteidigen.
Dass ausgerechnet Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte von Lehrer H. einmal mehr mit pseudojuristischem Geschwafel ausser Kraft setzt, beweist, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Einmal mehr scheitert Lehrer H. an dem zweifelhaften Verhalten der höchsten Basler Richterin. Dr. Marie-Louise Stamm, die bereits das arglistige Mobbing gegen Lehrer H. vertuschte, zwingt dem streitbaren Lehrer nun auch noch einen Pflichtverteidiger auf, der sogar bei der Einhaltung von Terminen offensichtlich völlig überfordert ist. So blieb dieser bei der letzten Einvernahme von Lehrer H. unentschuldigt fern, so dass der Lehrer nach einer Stunde Wartezeit wieder nach Hause geschickt werden musste. Dass Lehrer H. keinen Pflichtverteidiger brauchen kann, der Probleme mit seinem Zeitmanagement hat, versteht sich von selbst. Offensichtlich hat der Basler Machtfilz aber ein grosses Interesse dem streitbaren Lehrer einen Anwalt aufzuzwingen, der so harmlos ist, wie ein herziges Streichel-Büsi. Dr. Marie-Louise Stamm, die den Lehrer schon vor Jahren am liebsten in die Psychiatrie gesperrt hätte, tönte auch in ihrem neusten Entscheid an, dass die "geistige Gesundheit" von Lehrer H. einen Zwangsanwalt nötig machen. Wörtlich schreibt die staatlich besoldete Rechtsverdreherin:
"Es besteht jedoch eine grosse Nähe zwischen der amtlichen Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und der notwendigen Verteidigung nach Art. 130 lit. c StPO, wonach die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann."
Offensichtlich stinkt es der höchsten Basler Richterin gewaltig, dass sich Lehrer H. trotz mehrjährigem Behörden-Terror weiterhin gesund und munter fühlt.
Dass Dr. Marie-Louise Stamm auch das Ausstandbegehren gegen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger abweist, zeigt einmal mehr, wie in Basel-Stadt der arglistige Machtfilz agiert.
Von einer Staatsanwältin werden Sachlichkeit, Unbefangenheit und Objektivität erwartet, alles Eigenschaften, die bei Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger nicht einmal ansatzweise vorhanden sind. Wer diese Staatsanwältin im Internet googelt, erhält zahlreiche Treffer, die darauf hinweisen, wie rücksichtslos diese Frau unschuldige Männer in die Verzweiflung treibt.
Dr. Marie-Louise Stamm ist am staatlichen Terror gegen Lehrer H. seit mehreren Jahren massgeblich beteiligt. Dass sie dem unschuldigen Mann auch noch die Kosten für das Beschwerdeverfahren von Fr. 600.-- aufbrummt, zeigt die charakterlichen Eigenschaften dieser Frau.
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