Donnerstag, 3. Mai 2012

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt


Seit 2006 wird Lehrer H. in Basel-Stadt von zahlreichen Staats-Funktionären systematisch terrorisiert. Von seiner Chefin Gaby Jenö wurde H. vorsätzlich als selbst- und fremdgefährlich verleumdet und von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann beschuldigt, eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben. Dies wollte sich der völlig integre Lehrer nicht gefallen lassen und strengte diverse Strafverfahren gegen seine Peiniger an. Leider ohne Erfolg. Sogar die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm nahm Lehrer H. nicht im Geringsten ernst und vertuschte sämtliche Hinweise auf Mobbing.

Als Lehrer H. merkte, dass er auf dem Rechtsweg nur Geld verlor, informierte er mündlich möglichst viele Personen aus seinem Umfeld. Kurz darauf tauchte im Internet ein Blog auf, der Lehrer H. in seinen Persönlichkeitsrechten verletzte und behauptete, Lehrer H. sei psychiatrisiert worden. Zwar hatten die arglistigen Staatsfunktionäre geplant, Lehrer H. in der Psychiatrie verstummen zu lassen, allerdings misslang das Vorhaben gründlich, weil sich Lehrer H. von den staatlichen Funktionären nie provozieren liess. Weitere Blogs erschienen im Internet und zeigten mit Originaldokumenten die arglistige Vorgehensweise der Staatsbesoldeten auf. Dass dies den Drahtziehern nicht gefiel, spürte Lehrer H. als er eines Tages von der Basler Staatsanwaltschaft vorgeladen wurde. Dort unterstellte ihm Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser, er betreibe verschiedene Blogs, um diverse Personen vorsätzlich zu verunglimpfen. In den zahlreichen bisherigen Verhören konnte Glauser aber kein einziges Mal beweisen, dass Lehrer H. falsche Informationen in Umlauf gebracht hätte. Da der Straftatbestand der „Üblen Nachrede“ also nicht im Geringsten gegeben war, wechselte Bruno Glauser seine Strategie und versuchte dem unschuldigen Lehrer eine „Irreführung der Rechtspflege“ anzuhängen.

Da der Lehrer selber wegen gewissen persönlichkeitsverletzenden Blogs Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte, drehte Glauser den Spiess einfach um und behauptete, Lehrer H. habe die beanzeigten Blogs mit allergrösster Wahrscheinlichkeit selber geschrieben. Für diese Lüge hatte er zwar keinen einzigen Beweis, was ihn aber nicht daran hinderte, gegen den Lehrer wegen „Irreführung der Rechtspflege“ zu ermitteln. In der Folge wurden sämtliche Computer von Lehrer H. beschlagnahmt. Monatelang schnüffelte der Detektiv-Wachtmeister in den Dateien des Lehrers herum, ohne dass sich etwas Brauchbares finden liess. Schliesslich verhörte Glauser sogar eine ehemalige Freundin des Lehrers, um ihr Aussagen abzuringen, die man allenfalls gegen den völlig integren H. hätte verwenden können. Als Bruno Glauser merkte, dass er auch mit dieser Strategie nicht weiter kam, drohte er dem Lehrer, diesen mit einer konstruierten Indizienkette vor den Richter zu zerren. Eine der drei Anwältinnen von Gaby Jenö hatte ihn schon seit längerem auf die Idee gebracht, Lehrer H. rechtswidrig zu verurteilen, um die unbequemen Blogs aus der Welt zu schaffen.

Warum aber soll Lehrer H. überhaupt verurteilt werden? Weil er sich gegen seine rechtswidrige Entlassung wehrt und in seinem Blog die Fakten veröffentlicht? Weil er das fiese Zusammenspiel der zahlreichen Staatsfunktionäre in Basel-Stadt entlarvt? Weil er mit unzähligen Dokumenten klar beweist, dass sämtliche involvierten Staatsfunktionäre vorsätzlich lügen?

Der Zufall wollte es, dass Lehrer H. noch kurz vor der Mittagspause Gelegenheit hatte, mit dem Ersten Staatsanwalt lic. iur. Alberto Fabbri ein kurzes Fachgespräch zu führen. Auf die Frage, warum Fabbri in einem Schreiben behaupte, Lehrer H. habe die Rektorin des Bäumlihofgymnasiums bedroht, stammelte Fabbri, das wisse er selber auch nicht so genau. Als Lehrer H. nachfragte, ob er denn die Akten nicht gelesen habe, gab der höchste Basler Strafverfolger zu, dass er das ebenfalls nicht so genau wisse. Auch die Frage, ob Fabbris absurde Behauptung eventuell auf eine psychiatrische Erkrankung zurückzuführen sei, wollte der verdutzte Staatsfunktionär nicht schlüssig beantworten. Verdattert fragte er Lehrer H., ob dieser denn Psychiater sei. Daraufhin entgegnete der Lehrer dem sichtlich irritierten Juristen, er könne auch ohne Psychiatriestudium „Wahnideen“ und „Lügen“ von der Wahrheit unterscheiden. Das wollte der oberste Strafverfolger nicht auf sich sitzen lassen und liess Lehrer H. kurzerhand durch seine zwei Lakaien aus dem Gebäude der Basler Staatsanwaltschaft entfernen. Für Lehrer H. war die Begegnung mit lic. iur. Alberto Fabbri höchst aufschlussreich: Der oberste Strafverfolger gab sich offensichtlich völlig verwirrt und überfordert. Vielleicht sollte Fabbri zur Orientierung mal diesen Blog lesen.

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