Mittwoch, 16. Mai 2012

Sabrina S. - Ex-Geliebte oder Spitzel?

In der DDR war es üblich, dass die Stasi weibliche Spitzel einsetzte, um männliche politische Gegner auszuhorchen. Nicht selten hatten die sog. Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) sogar Sex mit den Zielpersonen, um deren Psyche mittels Abbruch der Beziehung vorsätzlich zu destabilisieren.

Sabrina S. hatte es auf den ahnungslosen Lehrer H. abgesehen. In einer Disco warf sie sich H. an den Hals und schrieb ihm unzählige E-Mails, um den Eindruck zu erwecken, sie sei an einer Beziehung mit ihm interessiert. H. fühlte sich geschmeichelt und liess sich auf die Avancen der hübschen Blondine ein. Obwohl Sabrina S. verheiratet war, verbrachte sie nach Disco-Schluss regelmässig die Nacht im Bett des Lehrers. Dieser fasste Vertrauen zu Sabrina S. und erzählte ihr von seinen schlimmen Erlebnissen.

2008 trennte sich Sabrina S. von Lehrer H. ohne Angabe von Gründen.

2010 wurde Sabrina S. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser mündlich vorgeladen und befragt.

Mittels zahlreichen Suggestivfragen entlockte Wachtmeister Bruno Glauser Sabrina S. zahlreiche Antworten, die er in sein Lügengebäude einbauen konnte. Hier Sabrina S. im Originalton:

„Einfach seine Sicht, dass man ihn gemobbt hat. Am Schluss hatte er das Gefühl, dass mich die Stadt als Spitzel gegen ihn eingesetzt hat. Die ganze Angelegenheit hat mich nicht interessiert. Ich merkte, wie er mich in die Sache hineinziehen wollte, deshalb habe ich auch den Kontakt abgebrochen. Irgendwie tat er mir leid, auf der einen Seite ist er ein guter Mensch und hat Freude an seiner Musik, auf der anderen Seite hat er kein Vertrauen mehr in die Menschheit. Zu meinen Kindern war er super lieb. Irgendwie kam er mir auf eine Art schizophren vor. Der Name „Advocatus“, da bin ich mir ziemlich sicher. Den Namen hat er erwähnt und gesagt, er würde unter diesem Namen „Advocatus“ etwas schreiben. Wenn ich hier all die Ausdrücke der Blogs sehe, dann kann ich mir schon vorstellen, dass er dies geschrieben hat.“

Allerdings fand Oberschnüffler Bruno Glauser in sämtlichen Computern von Lehrer H. keinen einzigen Hinweis, dass sich Lehrer H. hinter dem Pseudonym "Advocatus" versteckt haben könnte. Die sprachlichen Mängel des gleichnamigen Blogs und die Tatsache, dass "Advocatus" vorsätzlich die Wahrheit verfälscht, beweisen, dass Lehrer H. nichts mit diesem Blog zu tun hat. Seine Strafanzeige wegen Übler Nachrede kann also nicht so einfach in eine "Irreführung der Rechtspflege" pervertiert werden.

Donnerstag, 3. Mai 2012

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt


Seit 2006 wird Lehrer H. in Basel-Stadt von zahlreichen Staats-Funktionären systematisch terrorisiert. Von seiner Chefin Gaby Jenö wurde H. vorsätzlich als selbst- und fremdgefährlich verleumdet und von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann beschuldigt, eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben. Dies wollte sich der völlig integre Lehrer nicht gefallen lassen und strengte diverse Strafverfahren gegen seine Peiniger an. Leider ohne Erfolg. Sogar die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm nahm Lehrer H. nicht im Geringsten ernst und vertuschte sämtliche Hinweise auf Mobbing.

Als Lehrer H. merkte, dass er auf dem Rechtsweg nur Geld verlor, informierte er mündlich möglichst viele Personen aus seinem Umfeld. Kurz darauf tauchte im Internet ein Blog auf, der Lehrer H. in seinen Persönlichkeitsrechten verletzte und behauptete, Lehrer H. sei psychiatrisiert worden. Zwar hatten die arglistigen Staatsfunktionäre geplant, Lehrer H. in der Psychiatrie verstummen zu lassen, allerdings misslang das Vorhaben gründlich, weil sich Lehrer H. von den staatlichen Funktionären nie provozieren liess. Weitere Blogs erschienen im Internet und zeigten mit Originaldokumenten die arglistige Vorgehensweise der Staatsbesoldeten auf. Dass dies den Drahtziehern nicht gefiel, spürte Lehrer H. als er eines Tages von der Basler Staatsanwaltschaft vorgeladen wurde. Dort unterstellte ihm Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser, er betreibe verschiedene Blogs, um diverse Personen vorsätzlich zu verunglimpfen. In den zahlreichen bisherigen Verhören konnte Glauser aber kein einziges Mal beweisen, dass Lehrer H. falsche Informationen in Umlauf gebracht hätte. Da der Straftatbestand der „Üblen Nachrede“ also nicht im Geringsten gegeben war, wechselte Bruno Glauser seine Strategie und versuchte dem unschuldigen Lehrer eine „Irreführung der Rechtspflege“ anzuhängen.

Da der Lehrer selber wegen gewissen persönlichkeitsverletzenden Blogs Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte, drehte Glauser den Spiess einfach um und behauptete, Lehrer H. habe die beanzeigten Blogs mit allergrösster Wahrscheinlichkeit selber geschrieben. Für diese Lüge hatte er zwar keinen einzigen Beweis, was ihn aber nicht daran hinderte, gegen den Lehrer wegen „Irreführung der Rechtspflege“ zu ermitteln. In der Folge wurden sämtliche Computer von Lehrer H. beschlagnahmt. Monatelang schnüffelte der Detektiv-Wachtmeister in den Dateien des Lehrers herum, ohne dass sich etwas Brauchbares finden liess. Schliesslich verhörte Glauser sogar eine ehemalige Freundin des Lehrers, um ihr Aussagen abzuringen, die man allenfalls gegen den völlig integren H. hätte verwenden können. Als Bruno Glauser merkte, dass er auch mit dieser Strategie nicht weiter kam, drohte er dem Lehrer, diesen mit einer konstruierten Indizienkette vor den Richter zu zerren. Eine der drei Anwältinnen von Gaby Jenö hatte ihn schon seit längerem auf die Idee gebracht, Lehrer H. rechtswidrig zu verurteilen, um die unbequemen Blogs aus der Welt zu schaffen.

Warum aber soll Lehrer H. überhaupt verurteilt werden? Weil er sich gegen seine rechtswidrige Entlassung wehrt und in seinem Blog die Fakten veröffentlicht? Weil er das fiese Zusammenspiel der zahlreichen Staatsfunktionäre in Basel-Stadt entlarvt? Weil er mit unzähligen Dokumenten klar beweist, dass sämtliche involvierten Staatsfunktionäre vorsätzlich lügen?

Der Zufall wollte es, dass Lehrer H. noch kurz vor der Mittagspause Gelegenheit hatte, mit dem Ersten Staatsanwalt lic. iur. Alberto Fabbri ein kurzes Fachgespräch zu führen. Auf die Frage, warum Fabbri in einem Schreiben behaupte, Lehrer H. habe die Rektorin des Bäumlihofgymnasiums bedroht, stammelte Fabbri, das wisse er selber auch nicht so genau. Als Lehrer H. nachfragte, ob er denn die Akten nicht gelesen habe, gab der höchste Basler Strafverfolger zu, dass er das ebenfalls nicht so genau wisse. Auch die Frage, ob Fabbris absurde Behauptung eventuell auf eine psychiatrische Erkrankung zurückzuführen sei, wollte der verdutzte Staatsfunktionär nicht schlüssig beantworten. Verdattert fragte er Lehrer H., ob dieser denn Psychiater sei. Daraufhin entgegnete der Lehrer dem sichtlich irritierten Juristen, er könne auch ohne Psychiatriestudium „Wahnideen“ und „Lügen“ von der Wahrheit unterscheiden. Das wollte der oberste Strafverfolger nicht auf sich sitzen lassen und liess Lehrer H. kurzerhand durch seine zwei Lakaien aus dem Gebäude der Basler Staatsanwaltschaft entfernen. Für Lehrer H. war die Begegnung mit lic. iur. Alberto Fabbri höchst aufschlussreich: Der oberste Strafverfolger gab sich offensichtlich völlig verwirrt und überfordert. Vielleicht sollte Fabbri zur Orientierung mal diesen Blog lesen.