Samstag, 30. Mai 2015

Markus Mattle - Vizepräsident Kantonsgericht Basel-Landschaft

Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, stellt fest, dass in unserem Land staatliche Willkür an der Tagesordnung ist. Auch der neuste Entscheid von Richter Markus Mattle ist nur schwer nachvollziehbar.

Im Februar 2015 wurde Lehrer H. ein zweites Mal von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht, weil er sich angeblich auf der Flucht vor der ihm drohenden Haft befunden haben soll. Dass Lehrer H. flüchten wolle, setzten die beiden Basler Staatsfunktionäre Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann in die Welt. In Wirklichkeit sass Lehrer H. zu Hause vor dem Fernseher und wollte die Berichterstattung über seinen Fall auf dem lokalen TV-Sender mitverfolgen. Genau in dem Moment, als der Bericht gesendet wurde, rammte die Sondereinheit Barrakuda die Haustür von Lehrer H. auf und bedrohte den völlig überraschten Lehrer mit einem geladenen Maschinengewehr. Drei Elitepolizisten in Kampfmontur stürzten sich auf den verdutzten Lehrer, zwangen diesen mit brutaler Gewalt in die Bauchlage, rissen dessen Arme nach hinten und fesselten den völlig unschuldigen Lehrer mit Handschellen. Obwohl Lehrer H. keinerlei Gegenwehr zeigte, stülpten die Polizisten dem Lehrer noch eine Maske über das Gesicht, so dass er visuell nicht mehr mitbekam, was die Polizisten in seinem Haus so alles anstellten.

Verantwortlich für das völlig unverhältnismässige Prozedere war Einsatzleiter Christian Schmid, der anschliessend die Videokamera und das Diktiergerät des Lehrers beschlagnahmte. Mit diesen beiden Geräten hatte der Lehrer versucht, den Polizeiüberfall zu dokumentieren. Christian Schmid behauptete, die Aufnahmen seien widerrechtlich gemacht worden. Da Lehrer H. schliesslich 20 Tage rechtswidrig im Basler Untersuchungsgefängnis sass, konnte er sich nicht um seine beiden Geräte kümmern. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:

Soweit der Beschwerdeführer des Weiteren vorbringt, dass bereits die polizeiliche Sicherstellung der Geräte unrechtmässig erfolgt sei, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden; dies obschon deshalb, weil es der Beschwerdeführer versäumt hat, sich innert angesetzter Frist bei der zuständigen Beschwerdeinstanz gegen die genannte Sicherstellungsverfügung zur Wehr zu setzen."

In Tat und Wahrheit hatte Christian Schmid die beiden Geräte ohne Sicherstellungsverfügung rechtswidrig entwendet. Nach seiner Haftentlassung telefonierte Lehrer H. umgehend mit Christian Schmid und forderte seine beiden Aufnahmegeräte unverzüglich wieder zurück. Dieser behauptete, dass sich diese bei der Staatsanwaltschaft befänden und er ein gutes Wort für Lehrer H. einlegen wolle. Weitere Wochen vergingen und die beiden Geräte blieben weiterhin verschollen. Erst als sich Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land erkundigte, wo die beiden Geräte geblieben seien und die zuständige Staatsanwältin Del Giudice noch nie von diesen Geräten gehört hatte, wurde dem Lehrer klar, dass er von Christian Schmid vorsätzlich belogen wurde. Immerhin beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft dann die beiden Geräte umgehend. Als Gegenreaktion wurde Lehrer H. von Christian Schmid mit Strafanzeigen eingedeckt. Einige Monate nach dem Überfall der Sondereinheit Barrakuda wollte sich Einsatzleiter Christian Schmid dann plötzlich erinnern, dass Lehrer H. ihn sogar als "Idioten" beschimpft habe. Interessanterweise kann sich Lehrer H. aber nicht daran erinnern. Wenn er dies getan hätte, müsste dies auf der Videokamera und dem Diktiergerät festgehalten sein. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte unterdessen 3 Monate Zeit, sich die Aufnahme zu Gemüte zu führen und dem Lehrer die beiden Geräte zu retournieren, was bis auf den heutigen Tag nicht der Fall ist. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:

"Dessen ungeachtet werden die Untersuchungsbehörden angehalten, die Auswertung des Beschlagnahmegutes zeitnah vorzunehmen, die sich auf den Geräten befindlichen Video- und Ton-Dateien auf einen externen Rechner zu  extrahieren und die inkriminierten Aufnahmen auf den Geräten selbst zu löschen. Nach Abschluss dieser Verfahrenshandlungen muss die Videokamera und das Diktiergerät zufolge des Verhältnismässigkeitsprinzips sodann dem Beschuldigten wieder zurückgegeben werden."

Mit diesem Entscheid dürfte auch der Vizepräsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft Markus Mattle sein Amt missbraucht haben. Offensichtlich hat auch dieser Gerichtspräsident Angst, dass Lehrer H. seine brisanten Aufnahmen im Internet veröffentlicht. Laut der schweizerischen Bundesverfassung existiert in der Schweiz keine Zensur. Offensichtlich sieht Gerichtspräsident Markus Mattle dies anders. Für sein Urteil verlangt der Richter von Lehrer H. Fr. 400.-- Spruchgebühr und eine Pauschale von Fr. 50.--. Damit hat Richter Markus Mattle seinen Ehrenplatz auf unserem Blog redlich verdient.

Mittwoch, 20. Mai 2015

Die schriftliche Urteilsbegründung


Mehrere Monate brauchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann um sein Urteil betreffend Lehrer H. zu begründen. Hagemann ist nach wie vor der festen Überzeugung, Lehrer H. habe zahlreiche Personen aus dem Erziehungsdepartement planmässig und wider besseren Wissens verleumdet. Offensichtlich ist dem Strafgerichtspräsidenten entgangen, dass es dem Lehrer nie darum ging, seine Gegner zu diffamieren, sondern nur deren Verfehlungen öffentlich zu machen. Auch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hat Lehrer H. Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Es geht aus dem Verhandlungsprotokoll nämlich klar hervor, dass sich Hagemann während der Verhandlung nicht an die Prozessordnung gehalten hatte. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden entweder abgelehnt oder vorsätzlich ignoriert. Sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde vom Gerichtspräsidenten mutwillig unterbrochen. Immerhin wurde Lehrer H. in den wirren Anklagepunkten "Rassismus" und "Irreführung der Rechtspflege" freigesprochen.

Auch die Tatsache, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erfrechte, vor Bundesgericht zu behaupten, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist eine luziferische Lüge. Der Richter hat diese Lüge von Staatsanwältin Eva Eichenberger übernommen, die laut Pflichtverteidiger David Schnyder sogar ihren verstorbenen Mann als Zeugen für ihr Lügengebäude missbraucht hatte. Gerne stellen wir hier noch einmal richtig, dass wir keinerlei Interesse daran haben, Beamte und Behörden zu diffamieren. Wir stellen nur die Fakten zusammen und stellen fest, dass die Basler Justiz planmässigen Justiz-Missbrauch an Lehrer H. betreibt.

Wenn Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten vorsätzlich lügen, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Man braucht nur die Argumentation von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann näher zu betrachten und stellt fest, mit welch rabulistischer Argumentation aus einer freien Meinungsäusserung eine angeblich planmässige Verleumdung gebastelt wird. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Wenn der Beschuldigte nämlich bspw. den Privatkläger Dr. Eymann als Kopf eines gegen ihn gerichteten Verschwörungskomplotts bezeichnet, sich Gabrielle Jenö der DDR-Methoden, Sowjet-Methoden, Nazi-Methoden und des Faschismus bedient haben soll und Lehrer H. der Ansicht ist, seine ehemalige Lebensgefährtin Sabrina Niederer-Stöcklin sei von den Ermittlungsbehörden bei ihm "eingeschleust" worden und es stehe in Tat und Wahrheit der ermittelnde Detektiv-Wachtmeister Glauser hinter den Advocatus-Blogs, so müssen die Behauptungen des Beschuldigten als geradezu absurd bezeichnet werden, weshalb sie zwangsläufig wider besseren Wissens erfolgt sein müssen."

Richtig ist: Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer über die Gesundheitsdienste krankschreiben lassen. Gabriele Jenö versuchte mit falschen Anschuldigung den Lehrer zu psychiatrisieren und zu kriminalisieren. Detektiv-Wachtmeister Glauser befragte die ehemalige Freundin von Lehrer H. in einer laut Prozessordnung nicht zulässigen Art und Weise. Staatsanwalt Dr. Beat Voser weitete das Strafverfahren ohne jeglichen Anfangsverdacht auf Pornographie aus.

Wenn Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe Droh-Mails geschrieben, gleichzeitig aber zugibt, dass sie vom Lehrer nie direkt bedroht worden sei, müsste bei der Staatsanwaltschaft eigentlich die roten Lämpchen leuchten. Leider hat die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger nie nach den angeblichen Droh-Mails gesucht. Lieber machte sich die Staatsanwältin mit ihrer Lüge, Lehrer H. habe sie zuhause aufgesucht, endgültig unglaubwürdig. Auch wenn sämtliche Behörden bis hinauf zum Bundesgericht mantra-mässig feststellen, dass die Basler Beamten und Behörden rechtmässig handelten, ist es unser Recht, eine andere Meinung zu haben. Weil Lehrer H. an die Existenz des Rechtsstaates glaubte, zeigte er sämtliche Personen an, die ihn aus dem Basler Schulsystem mobbten. Dies als falsche Anschuldigung zu pervertieren, zeigt den wahren Charakter von
Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und des Basler Justizsystems.

Es ist nicht alles falsch, was Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in seiner Urteilsbegründung schreibt. Obwohl die Basler Presse das Gegenteil behauptet, stellt Hagemann klar fest, dass Lehrer H. weder für die Schmähmails, noch für den Blog IG-Breitensport, noch für den Advocatus-Blog verantwortlich gemacht werden kann. Interessanterweise hat das Gericht diese Tatsachen aber bisher vorsätzlich nicht kommuniziert. Auch gegen die beiden Journalisten, die etwas Anderes behauptet hatten, hat Lehrer H. Strafanzeige wegen Verleumdung eingereicht.

Gegen den anonymen R. Jauslin, der mit seinen zahlreichen Schmähmails und seinen Blogs IG Breitensport und Advocatus das Verfahren gegen Lehrer H. in Gang gebracht hatte, wird nicht mehr ermittelt. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem Lehrer mittels dem Advocatus-Blog eine Irreführung der Rechtspflege unterjubeln wollten, obwohl die Fakten genau das Gegenteil bewiesen hatten, zeigt, dass dieser Behörde nicht zu trauen ist. Laut Prozessordnung darf die Staatsanwaltschaft nicht einseitig ermitteln. Staatsanwältinnen und Strafgerichtpräsidenten, die sich nicht an die Prozessordnung halten, missbrauchen ihr Amt. Sie sind aus unserer Sicht Kriminelle und haben in einem Justiz-System nichts verloren. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht die völlig unverhältnismässige Verurteilung von Lehrer H. wieder rückgängig macht.