In der DDR war es üblich, dass die Stasi weibliche Spitzel einsetzte, um männliche politische Gegner auszuhorchen. Nicht selten hatten die sog. Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) sogar Sex mit den Zielpersonen, um deren Psyche mittels Abbruch der Beziehung vorsätzlich zu destabilisieren.
Sabrina S. hatte es auf den ahnungslosen Lehrer H. abgesehen. In einer Disco warf sie sich H. an den Hals und schrieb ihm unzählige E-Mails, um den Eindruck zu erwecken, sie sei an einer Beziehung mit ihm interessiert. H. fühlte sich geschmeichelt und liess sich auf die Avancen der hübschen Blondine ein. Obwohl Sabrina S. verheiratet war, verbrachte sie nach Disco-Schluss regelmässig die Nacht im Bett des Lehrers. Dieser fasste Vertrauen zu Sabrina S. und erzählte ihr von seinen schlimmen Erlebnissen.
2008 trennte sich Sabrina S. von Lehrer H. ohne Angabe von Gründen.
2010 wurde Sabrina S. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser mündlich vorgeladen und befragt.
Mittels zahlreichen Suggestivfragen entlockte Wachtmeister Bruno Glauser Sabrina S. zahlreiche Antworten, die er in sein Lügengebäude einbauen konnte. Hier Sabrina S. im Originalton:
„Einfach seine Sicht, dass man ihn gemobbt hat. Am Schluss hatte er das Gefühl, dass mich die Stadt als Spitzel gegen ihn eingesetzt hat. Die ganze Angelegenheit hat mich nicht interessiert. Ich merkte, wie er mich in die Sache hineinziehen wollte, deshalb habe ich auch den Kontakt abgebrochen. Irgendwie tat er mir leid, auf der einen Seite ist er ein guter Mensch und hat Freude an seiner Musik, auf der anderen Seite hat er kein Vertrauen mehr in die Menschheit. Zu meinen Kindern war er super lieb. Irgendwie kam er mir auf eine Art schizophren vor. Der Name „Advocatus“, da bin ich mir ziemlich sicher. Den Namen hat er erwähnt und gesagt, er würde unter diesem Namen „Advocatus“ etwas schreiben. Wenn ich hier all die Ausdrücke der Blogs sehe, dann kann ich mir schon vorstellen, dass er dies geschrieben hat.“
Allerdings fand Oberschnüffler Bruno Glauser in sämtlichen Computern von Lehrer H. keinen einzigen Hinweis, dass sich Lehrer H. hinter dem Pseudonym "Advocatus" versteckt haben könnte. Die sprachlichen Mängel des gleichnamigen Blogs und die Tatsache, dass "Advocatus" vorsätzlich die Wahrheit verfälscht, beweisen, dass Lehrer H. nichts mit diesem Blog zu tun hat. Seine Strafanzeige wegen Übler Nachrede kann also nicht so einfach in eine "Irreführung der Rechtspflege" pervertiert werden.
Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Mittwoch, 16. Mai 2012
Donnerstag, 3. Mai 2012
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Seit 2006 wird Lehrer H. in Basel-Stadt von zahlreichen Staats-Funktionären systematisch terrorisiert. Von seiner Chefin Gaby Jenö wurde H. vorsätzlich als selbst- und fremdgefährlich verleumdet und von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann beschuldigt, eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben. Dies wollte sich der völlig integre Lehrer nicht gefallen lassen und strengte diverse Strafverfahren gegen seine Peiniger an. Leider ohne Erfolg. Sogar die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm nahm Lehrer H. nicht im Geringsten ernst und vertuschte sämtliche Hinweise auf Mobbing.
Als Lehrer H. merkte, dass er auf dem Rechtsweg nur Geld verlor, informierte er mündlich möglichst viele Personen aus seinem Umfeld. Kurz darauf tauchte im Internet ein Blog auf, der Lehrer H. in seinen Persönlichkeitsrechten verletzte und behauptete, Lehrer H. sei psychiatrisiert worden. Zwar hatten die arglistigen Staatsfunktionäre geplant, Lehrer H. in der Psychiatrie verstummen zu lassen, allerdings misslang das Vorhaben gründlich, weil sich Lehrer H. von den staatlichen Funktionären nie provozieren liess. Weitere Blogs erschienen im Internet und zeigten mit Originaldokumenten die arglistige Vorgehensweise der Staatsbesoldeten auf. Dass dies den Drahtziehern nicht gefiel, spürte Lehrer H. als er eines Tages von der Basler Staatsanwaltschaft vorgeladen wurde. Dort unterstellte ihm Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser, er betreibe verschiedene Blogs, um diverse Personen vorsätzlich zu verunglimpfen. In den zahlreichen bisherigen Verhören konnte Glauser aber kein einziges Mal beweisen, dass Lehrer H. falsche Informationen in Umlauf gebracht hätte. Da der Straftatbestand der „Üblen Nachrede“ also nicht im Geringsten gegeben war, wechselte Bruno Glauser seine Strategie und versuchte dem unschuldigen Lehrer eine „Irreführung der Rechtspflege“ anzuhängen.
Da der Lehrer selber wegen gewissen persönlichkeitsverletzenden Blogs Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte, drehte Glauser den Spiess einfach um und behauptete, Lehrer H. habe die beanzeigten Blogs mit allergrösster Wahrscheinlichkeit selber geschrieben. Für diese Lüge hatte er zwar keinen einzigen Beweis, was ihn aber nicht daran hinderte, gegen den Lehrer wegen „Irreführung der Rechtspflege“ zu ermitteln. In der Folge wurden sämtliche Computer von Lehrer H. beschlagnahmt. Monatelang schnüffelte der Detektiv-Wachtmeister in den Dateien des Lehrers herum, ohne dass sich etwas Brauchbares finden liess. Schliesslich verhörte Glauser sogar eine ehemalige Freundin des Lehrers, um ihr Aussagen abzuringen, die man allenfalls gegen den völlig integren H. hätte verwenden können. Als Bruno Glauser merkte, dass er auch mit dieser Strategie nicht weiter kam, drohte er dem Lehrer, diesen mit einer konstruierten Indizienkette vor den Richter zu zerren. Eine der drei Anwältinnen von Gaby Jenö hatte ihn schon seit längerem auf die Idee gebracht, Lehrer H. rechtswidrig zu verurteilen, um die unbequemen Blogs aus der Welt zu schaffen.
Warum aber soll Lehrer H. überhaupt verurteilt werden? Weil er sich gegen seine rechtswidrige Entlassung wehrt und in seinem Blog die Fakten veröffentlicht? Weil er das fiese Zusammenspiel der zahlreichen Staatsfunktionäre in Basel-Stadt entlarvt? Weil er mit unzähligen Dokumenten klar beweist, dass sämtliche involvierten Staatsfunktionäre vorsätzlich lügen?
Der Zufall wollte es, dass Lehrer H. noch kurz vor der Mittagspause Gelegenheit hatte, mit dem Ersten Staatsanwalt lic. iur. Alberto Fabbri ein kurzes Fachgespräch zu führen. Auf die Frage, warum Fabbri in einem Schreiben behaupte, Lehrer H. habe die Rektorin des Bäumlihofgymnasiums bedroht, stammelte Fabbri, das wisse er selber auch nicht so genau. Als Lehrer H. nachfragte, ob er denn die Akten nicht gelesen habe, gab der höchste Basler Strafverfolger zu, dass er das ebenfalls nicht so genau wisse. Auch die Frage, ob Fabbris absurde Behauptung eventuell auf eine psychiatrische Erkrankung zurückzuführen sei, wollte der verdutzte Staatsfunktionär nicht schlüssig beantworten. Verdattert fragte er Lehrer H., ob dieser denn Psychiater sei. Daraufhin entgegnete der Lehrer dem sichtlich irritierten Juristen, er könne auch ohne Psychiatriestudium „Wahnideen“ und „Lügen“ von der Wahrheit unterscheiden. Das wollte der oberste Strafverfolger nicht auf sich sitzen lassen und liess Lehrer H. kurzerhand durch seine zwei Lakaien aus dem Gebäude der Basler Staatsanwaltschaft entfernen. Für Lehrer H. war die Begegnung mit lic. iur. Alberto Fabbri höchst aufschlussreich: Der oberste Strafverfolger gab sich offensichtlich völlig verwirrt und überfordert. Vielleicht sollte Fabbri zur Orientierung mal diesen Blog lesen.
Samstag, 7. April 2012
Dr. Marie-Louise Stamm - Basels höchste Richterin
Laut Art. 6 der Menschenrechte haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein faires Verfahren. Sie dürfen sich nach Ziff. 3 auch selber verteidigen.
Dass ausgerechnet Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte von Lehrer H. einmal mehr mit pseudojuristischem Geschwafel ausser Kraft setzt, beweist, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Einmal mehr scheitert Lehrer H. an dem zweifelhaften Verhalten der höchsten Basler Richterin. Dr. Marie-Louise Stamm, die bereits das arglistige Mobbing gegen Lehrer H. vertuschte, zwingt dem streitbaren Lehrer nun auch noch einen Pflichtverteidiger auf, der sogar bei der Einhaltung von Terminen offensichtlich völlig überfordert ist. So blieb dieser bei der letzten Einvernahme von Lehrer H. unentschuldigt fern, so dass der Lehrer nach einer Stunde Wartezeit wieder nach Hause geschickt werden musste. Dass Lehrer H. keinen Pflichtverteidiger brauchen kann, der Probleme mit seinem Zeitmanagement hat, versteht sich von selbst. Offensichtlich hat der Basler Machtfilz aber ein grosses Interesse dem streitbaren Lehrer einen Anwalt aufzuzwingen, der so harmlos ist, wie ein herziges Streichel-Büsi. Dr. Marie-Louise Stamm, die den Lehrer schon vor Jahren am liebsten in die Psychiatrie gesperrt hätte, tönte auch in ihrem neusten Entscheid an, dass die "geistige Gesundheit" von Lehrer H. einen Zwangsanwalt nötig machen. Wörtlich schreibt die staatlich besoldete Rechtsverdreherin:
"Es besteht jedoch eine grosse Nähe zwischen der amtlichen Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und der notwendigen Verteidigung nach Art. 130 lit. c StPO, wonach die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann."
Offensichtlich stinkt es der höchsten Basler Richterin gewaltig, dass sich Lehrer H. trotz mehrjährigem Behörden-Terror weiterhin gesund und munter fühlt.
Dass Dr. Marie-Louise Stamm auch das Ausstandbegehren gegen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger abweist, zeigt einmal mehr, wie in Basel-Stadt der arglistige Machtfilz agiert.
Von einer Staatsanwältin werden Sachlichkeit, Unbefangenheit und Objektivität erwartet, alles Eigenschaften, die bei Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger nicht einmal ansatzweise vorhanden sind. Wer diese Staatsanwältin im Internet googelt, erhält zahlreiche Treffer, die darauf hinweisen, wie rücksichtslos diese Frau unschuldige Männer in die Verzweiflung treibt.
Dr. Marie-Louise Stamm ist am staatlichen Terror gegen Lehrer H. seit mehreren Jahren massgeblich beteiligt. Dass sie dem unschuldigen Mann auch noch die Kosten für das Beschwerdeverfahren von Fr. 600.-- aufbrummt, zeigt die charakterlichen Eigenschaften dieser Frau.
Mittwoch, 25. Januar 2012
Die Sicht der Schülerinnen und Schüler
Noch immer gibt es Leute, die auf BaZ-Online systematisch versuchen, den guten Ruf von Lehrer H. zu ruinieren. Es ist zwar richtig, dass es drei alleinerziehende Mütter gab, die mittels ehrverletzenden Schreiben den Lehrer bei der Schulhausleitung anschwärzten. Leider gehörten diese Briefe zu einer grossangelegten Kampagne, die offensichtlich bis auf den heutigen Tag anhält. Aus diesen Kreisen wird immer wieder das Wohl der Schülerinnen und Schüler thematisiert. Allerdings interessierten sich Regierungsrat Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter nie für die Meinung der Schülerinnen und Schüler.
Die Abschiedsbriefe der einzelnen Schülerinnen und Schüler sprechen ihre eigene Sprache:
Sehr geehrter Herr H.
Die zwei Jahre, die wir mit Ihnen hatten, waren sehr toll. Auch die Musicals hatten uns Spass gemacht. Danke für das was wir bei ihnen gelernt haben.
Viele Grüsse von
Janine und Aline
Lieber Herr H.
Ich wollte Ihnen noch einmal sagen, dass die Musicals immer sehr viel Spass gemacht haben, auch wenn es manchmal anstrengend war! Auch der abwechslungsreiche Sportunterricht war meistens toll. Und wenn Sie es nicht glauben, ich wünsche Ihnen viel Glück in der Zukunft!
Mit vielen Grüssen
Antonia
Danke Herr H.
Danke für viel Musik
Danke für Sport
Danke für Geschichte
Nicolas
Lieber Herr H.
Ich finde es seht schade, dass Sie uns verlassen haben. Sie waren ein sehr guter Musik-, Geschichts- und Sportlehrer. Trotz alldem wünsche ich Ihnen alles Gute.
Viele Grüsse Lisa
Lieber Herr H.
Es ist sehr schade, dass Sie gegangen sind. Hoffentlich sehen wir uns wieder mal auf dem Flohmarkt.
Levi und Isabel
Liebe Herr H.
Ich find’s schad, dass Si gönn. (gange sin). Für mi sin si e guedde Lehrer xii, und i ha gärn Unterricht bi ihne kha. Ich wünsch Ihne in dr Zuekunft alles Gueddi und viel Glück. Ihri Musicals sin toll!
Ganz liebi Griess:
Laura
Lieber Herr H.
Der Unterricht war bei Ihnen sehr toll. Die Musicals machten uns auch sehr Spass. Es ist schade, dass wir Sie nicht mehr als Lehrer haben. Ihre Lieder und Musicals fehlen uns!
Danke für alles!!!
Noemi, Celine
Herr H.
Ich danke Ihnen, dass Sie mich 2 Jahre lang unterrichtet haben in Gs, Sp und Mu. Ich habe mich immer gefreut, wenn wir Ihre Lieder spielten / sangen oder an einem Ihrer eigenen Musicals arbeiteten. Ich danke Ihnen sehr.
Liebe Grüsse, Ihre Schülerin
Christina
Lieber Herr H.
Schade, dass Sie uns verlassen mussten. Und dass es Ihnen hoffentlich gut geht.
Thai
Lieber Herr H.
Ich finde es schade, dass Sie nicht mehr unterrichten können oder dürfen. In Musik haben wir einen neuen Lehrer. Der gestaltet den Unterricht nicht halb so gut wie Sie es taten. Im Sport ist es auch ziemlich langweilig. Über Geschichte schreib ich besser nichts.
Auf Wiedersehen
Florian
Wir danken für Ihren tollen Unterricht. Und die tollen Lieder!!!
Annalena
Lieber Herr H.
Ich finde es schade, dass Sie uns nicht mehr unterrichten dürfen, denn wir haben bei Ihnen sehr tolle Sachen gemacht.
Mit freundlichen Grüssen
Martina
EMOS, kumm in d EMOS ...
Melinda
Lieber Herr H.
Musik in Trauer, Musik ganz heiter
Sie geht immer weiter.
Einmal rauf und runter
Der Tag bleibt trotzdem munter.
Mit vielen Grüssen
Lara
Lieber Herr H.
Es ist schade, dass Sie gehen mussten. Hoffentlich finden Sie bald eine neue Arbeit. Wir sind auch in einer blöden Situation, denn wir erfahren erst knapp vor den Herbstferien, ob wir die neuen Lehrer überhaupt behalten. Hoffentlich sehen wir uns irgendwann wieder.
Mit freundlichen Grüssen
Christoph
Herr H.
Danke, dass Sie uns 2 Jahre lang Mu, Sp und Gs unterrichtet haben. Es war sehr toll und ich wünsche, dass wir uns irgendwann wieder mal treffen. Sie haben tolle Lieder erfunden! Ganz tolle Musicals ... Wissen Sie, dass ich schon 1 Jahr Klavier gespielt habe?..., dass ich die Akkorde spielen kann?
Schade, dass Sie nicht mehr da sind ...)
Sandy
Montag, 23. Januar 2012
Raphael Suter - BaZ-Journalist
Raphael Suter gehört nicht zu den Beamten und Behörden, die im Kanton Basel-Stadt tun und lassen können, was sie wollen. Als Journalist wäre er dazu verpflichtet, in seinen Artikeln die Wahrheit zu schreiben. Bereits schon im Titel seines BaZ-Artikels verdreht er allerdings den eigentlichen Sachverhalt. In Wirklichkeit wird nicht Christoph Eymann verfolgt, sondern der sog. Ex-Lehrer.
Der Titel ist offensichtlich vorsätzlich so schräg gewählt worden. Er soll den Eindruck erwecken, dass der Lehrer seinen Beruf nicht mehr ausübt und Eymann das Opfer des Lehrers sei. Natürlich ist es genau umgekehrt. Lehrer H. ist das Mobbingopfer und Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiterin Gaby Jenö sind die Täter. Eymann beschuldigte den Lehrer, eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben. Dass sich der Lehrer, der sich bisher immer völlig korrekt verhalten hat, diese arglistige Anschuldigung nicht gefallen lassen möchte, wird im Artikel von Suter bewusst verschwiegen.
Natürlich war es nie das Ziel von Raphael Suter den wahren Sachverhalt zu erhellen, deshalb stützte sich der Journalist nur auf Angaben von Eymann und der Staatsanwaltschaft. Einen direkten Kontakt zu Lehrer H. hat Raphael Suter bewusst vermieden.
Leider kommen im Artikel von Suter auch noch andere Passagen vor, die der Journalist vorsätzlich verdreht hat. So behauptet Suter zum Beispiel, Lehrer H. sei in einem Brief von Mitarbeitern des Gesundheitsdienstes als «psychisch Kranker mit einem hohen Gefahrenpotenzial gegen sich selber und andere» diffamiert worden. In Tat und Wahrheit waren es aber nicht die Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes, sondern die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann.
Am Schluss des BaZ-Artikels versucht Suter, den Lehrer als mutmasslichen Kriminellen hinzustellen. Obwohl Lehrer H. mit den sog. "anonymen Pamphleten" nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, insinuiert der clevere Journalist einen Zusammenhang zwischen den "Pamphleten" und diesem Blog. Offensichtlich werden gewisse BaZ-Journalisten immer noch vom Basler Machtfilz gesteuert.
Dienstag, 10. Januar 2012
Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Basler Erziehungsdepartement
Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige gegen Lehrer H. hat Regierungsrat Eymann den Bogen massiv überspannt. Offensichtlich will der umstrittene Leiter des Erziehungsdepartements davon ablenken, dass in seinem Departement so einiges schief läuft.
Lehrer H. wurde 2006 von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass dem beliebten Lehrer die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm Lehrer H. Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als Lehrer H. weder von der Ombudsstelle noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte sich H. an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen 9 Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger rechtswidrig eingestellt, sodass dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.
Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall will, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wurde Lehrer H. mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen Lehrer H. systematisch angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass Lehrer H. rechtmässig entlassen wurde.
Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist.
Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen.
Mit seinem Brief vom 13.12.06 hat Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren eingegriffen, die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch informiert und damit sein Amt vorsätzlich missbraucht.
Hier der Originaltext:
Sehr geehrte Eltern
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer
Sehr geehrte Damen und Herren der Schulhausleitung und der Schulleitung
Herr H. hat bis zu den Sommerferien die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2e und 3b des Brunnmattschulhauses unterrichtet. Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hat viel Unruhe ausgelöst. Verschiedenen Briefwechseln und Gesprächen mit Eltern sowie mit Mitarbeitern und Mitarbeitern der Schule durften wir entnehmen, dass sich in einem Punkt alle einig sind: Es soll im Interesse der Schülerinnen und Schüler und im Interesse eines guten Lernklimas Ruhe einkehren. So ist von Eltern und von der Schule der Wunsch geäussert worden, das Erziehungsdepartement möge in einem klärenden Schreiben einen Schlusspunkt setzen, der gleichzeitig auch Neuanfang sein soll.
Sehr gerne kommen wir diesem Wunsche nach. Folgende Hinweise und Überlegungen sollen helfen, diesen Schlusspunkt zu setzen:
Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbing-Kampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keine Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.
Es ist uns in diesem Zusammenhang wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass die Schulleitungen des Kantons Basel-Stadt den Lehrpersonen einen grossen Gestaltungsfreiraum zugestehen und es an unseren Schulen keine leichtfertig ausgesprochenen Kündigungen gibt. Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule. Sie, sehr geehrte Eltern, dürfen Vertrauen in die Haltung und das Handeln der Schule haben.
Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartements und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich. Aus rechtlichen Gründen war und ist es nicht möglich, die von vielen Eltern gewünschte Transparenz für die Entscheidungen der Schule herzustellen. Das ist sowohl aus der Sicht der Eltern wie auch aus der Sicht der Schule unbefriedigend. Wir haben deshalb Verständnis für das Engagement von Eltern zu Gunsten von Herrn H. und für die Haltung jener Eltern, die sich schwer tun, die Kündigung eines von ihnen geschätzten Lehrers zu akzeptieren. Wir anerkennen, dass die Situation für alle Beteiligten und Betroffenen – für die Lehrpersonen, Schulhausleitung und Schulleitung, aber auch für die Eltern und die Kinder – sehr schwierig war.
Gerne hoffen, wir dass mit diesen Ausführungen der von allen Beteiligten und Betroffenen gewünschte Schlusspunkt gesetzt werden kann.
Wichtig ist nun der Blick nach vorne. Wir dürfen in Gesprächen mit Eltern und mit Vertreterinnen sowie Vertretern der Schule feststellen, dass es einen unbedingten Willen gibt, im Interesse der Kinder gemeinsam zu handeln. Darüber freuen wir uns sehr. Das wichtigste Interesse der Kinder ist eine stabile, fördernde Schulsituation. Wir wissen, dass die Lehrpersonen ihr Bestes für die Bildung der Kinder und für ein gutes Lernklima tun. Ebenso überzeugt sind wir, dass die Eltern der Schule ihr Vertrauen schenken und die jetzige Schulsituation stützen. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine gute Schulzeit für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Christoph Eymann
Vorsteher
Weil auf diesem Blog die Fakten über Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiter veröffentlicht werden, hat Dr. Christoph Eymann Strafanzeige erstattet. Aus seiner Optik sind die Einträge ehrverletzend und rufschädigend. Er unterstellt dem Betreiber dieses Blogs, den Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Wer so argumentiert, hat offensichtlich grosse Angst vor der Wahrheit. Obwohl Amtsmissbrauch und falsche Anschuldigung als Offizialdelikte gelten, hat die Strafverfolgungsbehörde von sich aus bisher noch keine Strafuntersuchung gegen Dr. Christoph Eymann eingeleitet. Anscheinend geniessen Regierungsräte juristische Narrenfreiheit.
Mittwoch, 21. Dezember 2011
Akteneinsicht
Heute erhielt Lehrer H. zum ersten Mal Akteneinsicht in die von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser gesammelten und reichlich produzierten Akten. In Gegenwart seines Zwangsanwalts durfte sich der angeschuldigte Lehrer durch über 800 Seiten quälen. Lehrer H. hatte vor über drei Jahren wegen diverser Blogs Strafanzeige erstattet, weil er darin verunglimpft wurde und diverse Fakten vorsätzlich verdreht dargestellt waren.
Das interessierte Bruno Glauser allerdings wenig. Ohne mit der Wimper zu zucken, pervertierte der arglistige Staatsfunktionär das Opfer zum Täter und behauptete Lehrer H. sei für sämtliche Blogs verantwortlich, sogar für solche, die angeblich Regierungsrat Eymann verleumden. Wenn man den über 800 Seiten starken von Glauser produzierten Aktenberg durchstöbert, fällt auf, dass der Staatsfunktionär auf etwa 500 Seiten versucht, plausibel zu machen, dass die Urheberschaft der Blogs welche Regierungsrat Eymann betreffen, aus technischen Gründen nicht eruierbar sei. Interessanterweise wurden aber ausgerechnet diese Blogs und E-Mails, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hat, als Vorwand missbraucht, bei Lehrer H. eine nicht richterlich bewilligte Hausdurchsuchung durchzuführen.
Nachdem die Computer des Lehrers rechtswidrig beschlagnahmt wurden, nahm sich Cyber-Schnüffler Glauser 1 Jahr Zeit, sämtliche private Dateien des Lehrers zu visionieren, in der arglistigen Hoffnung mindestens auf ein paar Dateien mit verbotener Pornographie zu stossen. Zu seiner Enttäuschung konnte der staatlich besoldete Schnüffler aber nichts Verbotenes finden. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt offensichtlich bei jedem beschlagnahmten Computer routinemässig nach verbotener Pornographie sucht, unterstreicht die Arglistigkeit dieser Behörde.
Im Verlauf der Akteneinsicht konnten andere Arglistigkeiten des Detektiv-Wachtmeisters entlarvt werden. Ohne einen einzigen Beweis stellte Bruno Glauser fest:
„Lehrer H. erstattete am 02.05.08 eine Anzeige gegen Unbekannt. Jemand würde die gelöschten Artikel aus seinem Blog, in seinem Namen wieder in neuen Blog’s im Internet veröffentlichen. Dadurch habe er mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen. Die Auswertung der beschlagnahmten Computer des Anzeigestellers im Verfahren V101111003 ergab, dass Lehrer H. mit allergrösster Wahrscheinlichkeit für den Inhalt der beanzeigten Blog’s selber verantwortlich sein dürfte.“
Mit dieser bösartigen Lüge versuchte der arglistige Staatsfunktionär frech, dem unschuldigen Lehrer den Straftatbestand der sog. Irreführung der Rechtspflege unterzujubeln.
Dass der Blog „Behördenmobbing“ und der Blog „IG Breitensport“ von zwei verschiedenen Autoren stammen, vertuschte der staatliche Schnüffel-Wachtmeister auf unzähligen Seiten systematisch.
Besonders verärgert über den Blog „Behördenmobbing“ zeigte sich Anwältin Regula Steinemann, die von Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. in ein Betreibungsverfahren zu verwickeln. In einem Rundumschlag unterstellte sie diesem Blog „Personen in ein schlechtes Bild zu stellen bzw. deren Ruf zu schädigen.“ Details aber wollte die Rechtsanwältin nicht bekanntgeben, wohlwissend, dass das schlechte Bild, welches die beteiligten Personen abgeben, nicht von Lehrer H. zu verantworten ist. Wörtlich schreibt sie:
„Auch über meine Person werden Aussagen gemacht, welche mich in meiner Ehre verletzen bzw. die Tatsachen verdreht und falsch dargestellt. Es besteht keine Möglichkeit gegen die Einträge vorzugehen, weil Google dazu ein Strafurteil verlangt und ich als Rechtsanwältin der Schweigepflicht unterstellt bin.“
Dass die drei Staatsfunktionäre Jenö, Baerlocher und Gutzwiller kürzlich ebenfalls Stafanzeigen wegen angeblicher Übler Nachrede gegen Lehrer H. eingereicht haben, ist an satanischer Perversion kaum mehr zu überbieten. Genau dieses Trio verschwor sich vor über fünf Jahren gegen den beliebten Lehrer und mobbte diesen mit krimineller Energie aus dem Basler Schulsystem. Die Lügen, mit denen die drei Funktionäre Lehrer H. vorsätzlich verleumdeten, sind aktenkundig. Jenö behauptete frech, Lehrer H. habe Selbstmordrohungen geäussert, Gutzwiller unterstellte H. eine Selbst- und Fremdgefährdung und Baerlocher wollte den Lehrer über die Vormundschaftsbehörde entmündigen lassen. Da sich Lehrer H. aber nie provozieren liess und die Fakten regelmässig ins Internet stellte, erlitt der satanische Plan des arglistigen Trios Schiffbruch.
Abonnieren
Posts (Atom)