Dienstag, 10. Januar 2012

Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Basler Erziehungsdepartement


Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige gegen Lehrer H. hat Regierungsrat Eymann den Bogen massiv überspannt. Offensichtlich will der umstrittene Leiter des Erziehungsdepartements davon ablenken, dass in seinem Departement so einiges schief läuft.

Lehrer H. wurde 2006 von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass dem beliebten Lehrer die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm Lehrer H. Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als Lehrer H. weder von der Ombudsstelle noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte sich H. an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen 9 Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger rechtswidrig eingestellt, sodass dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.

Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall will, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wurde Lehrer H. mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen Lehrer H. systematisch angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass Lehrer H. rechtmässig entlassen wurde.

Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist.

Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen.

Mit seinem Brief vom 13.12.06 hat Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren eingegriffen, die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch informiert und damit sein Amt vorsätzlich missbraucht.

Hier der Originaltext:

Sehr geehrte Eltern
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer
Sehr geehrte Damen und Herren der Schulhausleitung und der Schulleitung

Herr H. hat bis zu den Sommerferien die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2e und 3b des Brunnmattschulhauses unterrichtet. Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hat viel Unruhe ausgelöst. Verschiedenen Briefwechseln und Gesprächen mit Eltern sowie mit Mitarbeitern und Mitarbeitern der Schule durften wir entnehmen, dass sich in einem Punkt alle einig sind: Es soll im Interesse der Schülerinnen und Schüler und im Interesse eines guten Lernklimas Ruhe einkehren. So ist von Eltern und von der Schule der Wunsch geäussert worden, das Erziehungsdepartement möge in einem klärenden Schreiben einen Schlusspunkt setzen, der gleichzeitig auch Neuanfang sein soll.

Sehr gerne kommen wir diesem Wunsche nach. Folgende Hinweise und Überlegungen sollen helfen, diesen Schlusspunkt zu setzen:

Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbing-Kampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keine Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.

Es ist uns in diesem Zusammenhang wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass die Schulleitungen des Kantons Basel-Stadt den Lehrpersonen einen grossen Gestaltungsfreiraum zugestehen und es an unseren Schulen keine leichtfertig ausgesprochenen Kündigungen gibt. Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule. Sie, sehr geehrte Eltern, dürfen Vertrauen in die Haltung und das Handeln der Schule haben.

Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartements und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich. Aus rechtlichen Gründen war und ist es nicht möglich, die von vielen Eltern gewünschte Transparenz für die Entscheidungen der Schule herzustellen. Das ist sowohl aus der Sicht der Eltern wie auch aus der Sicht der Schule unbefriedigend. Wir haben deshalb Verständnis für das Engagement von Eltern zu Gunsten von Herrn H. und für die Haltung jener Eltern, die sich schwer tun, die Kündigung eines von ihnen geschätzten Lehrers zu akzeptieren. Wir anerkennen, dass die Situation für alle Beteiligten und Betroffenen – für die Lehrpersonen, Schulhausleitung und Schulleitung, aber auch für die Eltern und die Kinder – sehr schwierig war.

Gerne hoffen, wir dass mit diesen Ausführungen der von allen Beteiligten und Betroffenen gewünschte Schlusspunkt gesetzt werden kann.

Wichtig ist nun der Blick nach vorne. Wir dürfen in Gesprächen mit Eltern und mit Vertreterinnen sowie Vertretern der Schule feststellen, dass es einen unbedingten Willen gibt, im Interesse der Kinder gemeinsam zu handeln. Darüber freuen wir uns sehr. Das wichtigste Interesse der Kinder ist eine stabile, fördernde Schulsituation. Wir wissen, dass die Lehrpersonen ihr Bestes für die Bildung der Kinder und für ein gutes Lernklima tun. Ebenso überzeugt sind wir, dass die Eltern der Schule ihr Vertrauen schenken und die jetzige Schulsituation stützen. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine gute Schulzeit für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Christoph Eymann
Vorsteher


Weil auf diesem Blog die Fakten über Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiter veröffentlicht werden, hat Dr. Christoph Eymann Strafanzeige erstattet. Aus seiner Optik sind die Einträge ehrverletzend und rufschädigend. Er unterstellt dem Betreiber dieses Blogs, den Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Wer so argumentiert, hat offensichtlich grosse Angst vor der Wahrheit. Obwohl Amtsmissbrauch und falsche Anschuldigung als Offizialdelikte gelten, hat die Strafverfolgungsbehörde von sich aus bisher noch keine Strafuntersuchung gegen Dr. Christoph Eymann eingeleitet. Anscheinend geniessen Regierungsräte juristische Narrenfreiheit.

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