„Herr H. weigert sich den behördlichen Weisungen Folge zu leisten.“
„Er hat gestern einem Aufgebot des Amtsarztes für eine amtsärztliche Untersuchung nicht Folge geleistet.“
„Diese Zuweisung durch uns erfolgte vor dem Hintergrund der psychischen Situation von H.. Für uns ist klar, dass Herr H. am 14. August 2006 nicht mehr unterrichten darf und kann.“
„Die Indizien deuten auf ein sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid oder Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf.“
„Dringendes ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.“
Mit seinem arglistigen Schreiben hatte Baerlocher die Absicht die Situation bis zur Eskalation zuzuspitzen. Allerdings hatte er bei der Vormundschaftsbehörde keine Chance. Die Vormundschaftsbehörde hörte sich Lehrer H. an und entschied völlig sachlich und korrekt:
„Aufgrund der Rechts- und Sachlage wird auf die Errichtung vormundschaftlicher Massnahmen für H. verzichtet und die Akte der Vormundschaftsbehörde wird geschlossen.“
Damit war der Mobbingfall Lehrer H. aber noch lange nicht erledigt. Als nächstes instrumentalisierten die Genossen aus der SP den Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste Dr. med. Marc Meier. Dieser war dafür bekannt, Diagnosen zu stellen, bevor er seine „Patienten“ überhaupt gesehen hatte.

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