Mittwoch, 9. Juli 2008

Dr. Thomas Hug - Erster Staatsanwalt im Kanton Basel-Stadt


Auch der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt Dr. Thomas Hug vertritt im aktuellen Mobbing-Skandal des Basler Erziehungsdepartements die Sicht der Mobbing-Truppe. In seinem Schreiben vom 15.5.08 bezieht er sich auf die zahlreichen Strafanzeigen, die Lehrer H. gegen seine Vorgesetzte eingereicht hat. Unter anderem schreibt er:

"Die von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalte sind eingehend auf das Vorliegen strafrechtlich relevanter Umstände bzw. eines hinreichenden Tatverdachts geprüft worden. Im vorliegenden Fall konnten keine Anhaltspunkte festgestellt werden, welche die Einleitung einer Strafuntersuchung gerechtfertigt hätten."

Wenn man den Ersten Staatsanwalt Dr. Thomas Hug ernst nehmen würde, käme man zur Überzeugung, dass ...

Gaby Jenö keinen Amtsmissbrauch begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mit ihrer unrechtmässigen Kündigung nachweislich in die Arbeitslosigkeit getrieben hat.

Gaby Jenö keine falschen Anschuldigungen getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. aktenkundig als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer dargestellt hat und ihm schliesslich wegen nachweislich nie geäusserten angeblichen Drohungen ein Strafverfahren aufgezwungen hat.

Gaby Jenö die Rechtspflege nicht irregeführt habe, obwohl sie nachweislich aus ihrer "subjektiven Wahrnehmung" vorsätzlich einen "objektiven Tatbestand" konstruiert hat.

Gaby Jenö keine Amtsanmassung begangen habe, obwohl sie von Lehrer H. nachweislich ein psychiatrisches Gutachten verlangt hat, laut Personalgesetz aber höchstens das Recht hat, Mitarbeiter zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu verpflichten.

Gaby Jenö keine Nötigung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mit zwei Kündigungsandrohungen gezwungen hat, einer vertrauensärztlichen Untersuchung zuzustimmen und auf seine Meinungsfreiheit zu verzichten.

Gaby Jenö keine üble Nachrede begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mittels ihrer "subjektiven Wahrnehmungen" und ihrer strategischen Strafanzeige vorsätzlich das Profil eines potentiellen Selbstmörders und Amokläufers verpasst hat.

Gaby Jenö keine Drohung getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mit zwei Kündigungsandrohungen in Angst und Schrecken versetzt hat.

Gaby Jenö keine Verleumdung begangen habe, obwohl sie nachweislich an Drittpersonen weitergegeben hat, dass Lehrer H. in seinem Weblog angeblich den Arbeitgeber Basel-Stadt verunglimpft haben soll.

Gaby Jenö kein falsches Zeugnis abgegeben habe, als sie während der Verhandlung vor Appellationsgericht nachweislich behauptet hat, Lehrer H. habe verschiedene Termine des Vertrauensarztes nicht wahrgenommen.

Gaby Jenö keine einfache Körperverletzung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mit ihren unrechtmässigen Handlungen laut einem psychiatrischen Gutachten schwerste psychische Verletzungen zugefügt hat.

Als Erster Anwalt des Staates hat Dr. Thomas Hug ausschliesslich die Interessen des Staates zu vertreten. Aber auch seine Macht ist endlich. Laut der neuen Verfassung des Kanton Basel-Stadt soll die Gewaltenteilung angeblich immer noch existieren. Lehrer H. hat sich nichts vorzuwerfen. Er ist ein gradliniger und konsequenter Lehrer, der nicht nach ideologischen Kriterien unterrichtet, sondern mittels Herz, Kopf und Hand die Schülerinnen und Schüler nach bestem Wissen und Gewissen fordert und fördert. Dass sich Gaby Jenö dadurch bedroht fühlt, ist nicht das Problem von Lehrer H.!

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