Rektorin Gaby Jenö hat Lehrer H. mit Schreiben vom 26.3.08 unter Androhung der Kündigung genötigt, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Aus Angst, seine Anstellung zu verlieren, hat Lehrer H. dem Druck nachgegeben und diese "Untersuchung" am 14.4.08 von 14.00-15.30 Uhr absolviert. Dr. med. Eric Odenheimer hat die Untersuchung durchgeführt und ohne zu zögern, das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk kurzerhand für ungültig erklärt. Lehrer H. hat während der "medizinischen Untersuchung" deutlich gemacht, dass er seinen Beruf sehr liebe und nach den Sommerferien gerne wieder seine Arbeit aufnehmen möchte. Lehrer H. hat auch versichert, dass er völlig gesund sei und keinen Groll gegen seine Chefin habe. Obwohl sich Lehrer H. äusserst kooperativ zeigte, versuchte Dr. med. Odenheimer Lehrer H. dazu überreden, sich erneut psychiatrisch begutachten zu lassen.
Herr Dr. med. Odenheimer ist offensichtlich entgangen, dass die aktenkundigen psychiatrischen Abklärungen von Dr. med. Markus Spieler und Dr. med. Piet Westdijk eindeutig beweisen, dass Lehrer H. völlig gesund ist. Dr. med. Markus Spieler schreibt in seinem Bericht:
"Im Gespräch selber zeigt sich der Patient kooperativ, stellt überraschend nüchtern die Kränkungen dar, welche er in den letzten 6 Jahren an der Schule erlitten hat, stellt seine grundlegenden Vorstellungen über das Lehrersein und den Umgang mit Schülern dar. Diese Beschreibungen sind nachvollziehbar, wirken nicht übertrieben und sind kulturell angemessen. Bewusstsein klar, zeitlich und örtlich orientiert. Merkfähigkeit unauffällig, Zwänge scheinen keine vorzuliegen. Keine Sinnestäuschungen, keine Ich-Störungen. Keine akute Suicidalität."
Leider ignoriert Dr. med. Markus Spieler in seinem Bericht aber vorsätzlich die von Lehrer H. geschilderten Mobbing-Erlebnisse. Die zahlreichen aktenkundigen Mobbing-Hinweise wandelt Dr. Markus Spieler kraft seines Amtes kurzerhand in einen pathologischen "Verfolgungswahn" um. Damit versucht Dr. Markus Spieler dem völlig gesunden, aber politisch unbequemen Lehrer H. vorsätzlich eine psychische Krankheit anzudichten. Herr Dr. Odenheimer dürfte sich während der amtsärztlichen Untersuchung aber selber davon überzeugt haben, dass Lehrer H. keine "Wahnideen" äussert, sondern überraschend nüchtern die unrechtmässigen und aktenkundigen Grenzüberschreitungen der beiden Staatsfunktionäre Gaby Jenö und Thomas Baerlocher auf den Punkt bringt.
Auch Dr. med. Piet Westdjik, der mit Lehrer H. zahlreiche Gespräche geführt hat, kann sich dem Gutachten von Dr. med. Markus Spieler in diesem Punkt nicht anschliessen. Wörtlich schreibt er:
"Es liegt beim Expl. keine eigentliche Psychopathologie vor. Die von Herrn Dr. Spieler dargestellten Beobachtungen entsprechen nicht der von ihm gestellten Diagnose Wahn oder Verfolgungswahn. Wahn ist übrigens keine Diagnose sondern ein Symptom, das sich in verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren kann. Dies sind folgende Krankheitsbilder: Schizophrenie, anhaltende wahnhafte Störungen, akute vorübergehende psychotische Störungen, eine induzierte wahnhafte Störung, schizoaffektive Störungen. Es wird von Herrn Dr. Spieler keine solche Krankheit erwähnt, nicht einmal als Verdachtsdiagnose. Es liegt also beim Expl. keine psychiatrische Störung im Sinne einer Geisteskrankheit vor. Seine Vorliebe für Selbständigkeit, Freiheit, seine Neigung zu akzentuierten Aussagen, zum Entweder-Oder-Denken dürften von seiner Vorgeschichte geprägt sein, sind aber Persönlichkeitszüge, die vielleicht nicht ganz durchschnittlich sind, die keineswegs aber als pathologisch zu bezeichnen sind."
Die Tatsache, dass das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte Gutachten vom Erziehungsdepartement, vom Appellationsgericht und von den Gesundheitsdiensten konsequent nicht akzeptiert wird, entlarvt das "System". Das System ist allerdings real und kann auch mittels herbeigeredeten "Verfolgungswahn" kaum vertuscht werden.
Ohne Zweifel muss eine Staatsverwaltung hierarchisch organisiert sein. Offenheit, Vertrauen und Fairness sollten aber gleichwohl einigermassen gewährleistet werden!
Im übrigen hat Lehrer H. nochmals betont, dass Gaby Jenö ihm die zur Untersuchung notwendigen Entbindungen vom Amts- und Berufsgeheimnis nie zur Unterzeichnung vorgelegt hat. Demzufolge dürfte neben der von Gaby Jenö verfügten Freistellung und Kündigung auch ihre Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung mit grösster Wahrscheinlichkeit missbräuchlich sein.
Es ist verständlich, dass Lehrer H. sich unter diesen Umständen nicht unbedingt für die Empfehlungen von Herrn Dr. med. Odenheimer begeistern konnte. Dass der von Dr. med. Odenheimer empfohlene Psychiater Dr. Daniel Fasnacht angeblich "unabhängiger" sein soll, als der äusserst kompetente und erfahrene Dr. med. Piet Westdijk, war für Lehrer H. schwer nachvollziehbar.
Obwohl sich Lehrer H. während der "vertrauensärztlichen Untersuchung" korrekt und kooperativ zeigte, spricht Dr. Eric Odenheimer in seinem Bericht an Gaby Jenö von "psychischen Auffälligkeiten", die eine psychiatrische Begutachtung angeblich erforderlich machen sollen. Dass eine Meinungsverschiedenheit zwischen Lehrer H. und seinem Vater, der als Zeuge der sog. "Untersuchung" beiwohnte, als "psychische Auffälligkeit" interpretiert wird, wird Lehrer H. später seine Arbeitsstelle kosten. Das Bundesgericht wird in seinem Urteil vom 3. August 2010 diese Interpretation von Dr. Eric Odenheimer in seinem Urteil auschlachten. Wörtlich schreiben die Bundesrichter:
"Entgegen der in der Beschwerde vertretenen Auffassung hat sich der Kantonsarzt hiebei auch auf eigene Beobachtungen von psychischen Auffälligkeiten stützen können. Er erwähnte im Bericht vom 18. April 2008 u.a., dass der Beschwerdeführer während der vertrauensärztlichen Exploration vom 14. April 2008 mehrmals durch kurze, aber heftige aggressive Ausbrüche gegenüber dem Vater, der ihn bei der Abklärung begleitete, auffiel. Entscheidend ist aber ohnehin nicht, ob der Kantonsarzt selber eine psychiatrische Diagnose zu stellen vermochte, sondern ob er eine fachärztliche psychiatrische Untersuchung für erforderlich erachtete. Dies hat der Kantonsarzt gestützt auf seine eigenen Feststellungen und die Aktenlage in nachvollziehbarer Weise bejaht und begründet. Er legte dabei auch überzeugend dar, weshalb er die vorhandenen medizinischen Berichte, einschliesslich desjenigen des Dr. med. W.________ nicht für genügend erachtete, um den psychischen Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit verlässlich beurteilen zu können. Wenn das kantonale Gericht auf diese kantonsärztlichen Einschätzungen abgestellt hat, ist dies nicht willkürlich."
Das sich der Kantonsarzt von der arglistigen OS-Rektorin Gaby Jenö so willfährig instrumentalisieren lässt, ist ein Skandal. Für Lehrer H. bedeutete der tendenziöse Bericht von Dr. Eric Odenheimer das Ende seiner beruflichen Karriere. Unterdessen hat Dr. Eric Odenheimer selber gekündigt.
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