Freitag, 14. September 2012

Dr. Beat Voser - Leitender Staatsanwalt


Wie Sie wahrscheinlich schon bemerkt haben, ist unser Blog seit einigen Tagen massiv zensuriert worden. Der Basler Staatsanwalt Dr. Beat Voser hat es tatsächlich fertig gebracht, Google davon zu überzeugen, dass unsere Inhalte angeblich ehrverletzend und verleumderisch sein sollen. Die auf Vosers Mist gewachsene sog. Editionsverfügung vom 4.9.12 umfasst auf 48 Seiten angebliche "Ehrverletzungen und falsche Anschuldigungen zum Nachteil von Dr. Christoph Eymann". Wir von Anonymous können nachvollziehen, dass unsere Informationen für diverse Basler Staatsfunktionäre nicht erfreulich sind, dennoch möchten wir festhalten, dass unsere Anschuldigungen nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern durch diverse Dokumente abgestützt sind. Es ist klar erwiesen, dass Lehrer H. einer breit angelegten staatlichen Verschwörung zum Opfer gefallen ist.

Leider hat der angeblich ausserordentliche Staatsanwalt aus Zofingen lic. iur. Simon Burger seinen von der Basler Regierung erhaltenen Auftrag nicht unbefangen durchgeführt. Offensichtlich ist es Burger nicht aufgefallen, dass die von Eymanns Mitarbeiterin Gaby Jenö behaupteten angeblichen Drohmails von Lehrer H. in Tat und Wahrheit gar nicht existieren. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt, der derart klare Hinweise missachtet, ermittelt schlampig. Auch Staatsanwalt Dr. Beat Voser weiss, dass keine Drohmails existieren, dennoch nötigt er Lehrer H. dazu, Zugangcodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Er stützt sich auf den zweifelhaften Persilschein von Burger und macht eine Milchmädchen-Rechnung, die der Logik eines Kleinkindes entspricht. Aufgrund des fragwürdigen Einstellungsbeschlusses von Burger behauptet Voser, dass die Fakten in diesem Blog falsch und ehrverletzend seien.

George Orwell hätte an Staatsanwalt Voser seine helle Freude gehabt. In Orwells fiktionalem Wahrheitsministerium wird die Wahrheit ständig manipuliert und der politischen Lage angepasst. Es ist die Wahrheit eines totalitären Staates, der seine Bürgerinnen und Bürger systematisch unterdrückt und dumm hält.

Wir von Anonymous wehren uns gegen totalitäre Strukturen. Wir lassen uns von Staatsanwälten wie Dr. Beat Voser nicht für dumm verkaufen. Es ist unsere Pflicht und unser Recht, die Wahrheit ins Internet zu stellen.

Dienstag, 11. September 2012

Simon Burger - ausserordentlich befangener Staatsanwalt


Simon Burger ist ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus Zofingen. Er soll den Eindruck erwecken, unbefangen gegen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann zu ermitteln. In Wirklichkeit unternimmt der Staatsfunktionär aus dem Aargau alles, um den Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements aus der Schusslinie zu nehmen. Seine Einstellungsbeschlüsse spotten jedem gesunden Rechtsempfinden. Folgende Fakten übersah Burger vorsätzlich:

Seit über sechs Jahren wehrt sich Lehrer H. im Internet gegen seine rechtswidrige Entlassung. Aus diesem Grund wurde er von Erziehungsdirektor Dr. Christoph Eymann in der Basler Zeitung als "psychisch kranker Stalker" verleumdet. Damit die Faktenlage im Fall Eymann auf die einseitige Berichterstattung der Massenmedien reduziert werden konnte, wurden die Blog-Einträge auf der Internetseite "Behördenkriminalität" von der Basler Staatsanwaltschaft massiv zusammengestrichen. Anscheinend passt es der Basler Strafverfolgungsbehörde nicht, dass die tatsächliche Wahrheit ungeschönt im Internet nachzulesen ist.

Offensichtlich hat die Basler Staatsanwaltschaft Angst vor folgenden Fakten:

Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige gegen Lehrer H. will der umstrittene Leiter des Erziehungsdepartements davon ablenken, dass in seinem Departement "Mobbing" an der Tagesordnung ist.

Lehrer H. wurde 2006 von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass dem beliebten Lehrer die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm Lehrer H. Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als Lehrer H. weder von der Ombudsstelle noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte sich H. an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen 9 Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger rechtswidrig eingestellt, sodass dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.

Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall will, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wurde Lehrer H. mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen Lehrer H. systematisch angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass Lehrer H. rechtmässig entlassen wurde. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung rechtswidrig erfolgt war.

Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen.

Mit seinem Brief vom 13.12.06 hat Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren eingegriffen, die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch informiert und damit sein Amt vorsätzlich missbraucht.

Die Basler Staatsanwaltschaft spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine mehr als unrühmliche Rolle. Als Lehrer H. vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man ihm ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö angestrengte Strafanzeige gegen H. wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass Lehrer H. sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen habe.

Diese arglistige Lüge war die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dem völlig harmlosen Lehrer, unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger, einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass Lehrer H. „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er H. vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den böswilligen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barrakuda das Wohngebiet von Lehrer H. ab. Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schreibt Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, Lehrer H. soll geäussert haben, dass er seine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der sein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte H. dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem zweistündigen Gespräch glaubwürdig erklärt, dass er zwar noch seine Militärpistole im Haus habe, aber über keinerlei Munition verfüge. Lehrer H. hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der arglistigen Strafanzeige gegen ihn. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, Lehrer H. zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barrakuda eine weitere Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telephongespräch mit Lehrer H. führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, Lehrer H. ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte der völlig ahnungslose Lehrer wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus seinem Haus geprügelt werden. Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger offensichtlich minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwalt Homberger nachträglich folgendes in die Akten:

„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Herrn H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“

Auch diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass Lehrer H. ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, sein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorieren die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht die Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag.

Auch die leitende Staatsanwältin lic. iur. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschluss die Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen. Obwohl Lehrer H. nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg einschlug, stellte sie das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch vertuschte.

Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger den rechtschaffenen Lehrer als „Querulanten“ und erfrechte sich, den schwer gebeutelten Lehrer für seine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.

Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer H. eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, ist ein Fakt, der von sämtlichen Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vertuscht wird.

Dr. Beat Voser ist Leitender Staatsanwalt und träumt schon lange von einer engmaschigen Kontrolle über das Internet. Es stört ihn, dass Menschen, die Opfer von Behördenkriminalität geworden sind, ihre Erlebnisse über sog. Blogs in der ganzen Welt verbreiten können. Er leitet auch die Untersuchung gegen Lehrer H., der angeblich "ehrverletzende Hetzschriften" ins Internet gestellt haben soll.

Am 12.11.10 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser als sog. Auskunftsperson aufgeboten. Lehrer H. hatte selber eine Strafanzeige gegen einen Unbekannten eingereicht, weil dieser den Lehrer als Psychiatrie-Fall verleumdete. Statt die Vorwürfe des Lehrers ernst zu nehmen, behauptete Ermittler Bruno Glauser, Lehrer H. sei selber der Täter und Staatsanwalt Voser ordnete ohne richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung an. Lehrer H. staunte nicht schlecht, als er einmal mehr vom Opfer zum Täter pervertiert wurde, ein alter Trick, den die Staatsanwaltschaft immer wieder systematisch praktiziert. Allerdings wollte Glauser dem verdutzten Lehrer kein einziges Mal den Wortlaut, der angeblich Üblen Nachrede verraten, sondern setzte diesen mit arglistigen Behauptungen unter Druck. Als Lehrer H. wissen wollte, wer gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht hatte, erfuhr er immerhin, dass einmal mehr Regierungsrat Christoph Eymann persönlich dahinter steckte.

Eymann war bekanntlich auf dem Blog des IG-Breitensport monatelang als Steuerhinterzieher verunglimpft worden. Interessanterweise wurde der Blog nicht mehr weitergeführt, nachdem der ehemalige Anwalt Peter Zihlmann sein neustes Buch auf den Markt gebracht hatte, in welchem die Familie Eymann ebenfalls näher unter die Lupe genommen wurde. Gerne hätte Glauser diesen Blog dem beliebten und ehrlichen Lehrer angelastet, was sich dieser aber nicht gefallen lassen wollte.

Als H. sich nicht von Glauser nötigen lassen wollte, ihn bei der Hausdurchsuchung zu begleiten, liess Staatsanwalt Dr. Beat Voser, den völlig überraschten Lehrer in eine Zelle sperren, damit die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung ohne das Einverständnis des Lehrers durchgeführt werden konnte. Der Lehrer musste sich einmal mehr nackt ausziehen und seine Hausschlüssel abgeben, dann wurde er in eine Zelle zusammen mit drei tatsächlich Kriminellen eingesperrt. Die Sache hatte nur einen Haken: Kein Richter hatte die Aktion bewilligt und keine neutrale Person überwachte die Hausdurchsuchung, ausser Ortspolizisten, die ebenfalls keine richterliche Bewilligung zu Gesicht bekommen hatten. DW Glauser, Det Allenspach, Benkler, Emenegger, Dinkel, UB Schönbucher und Inf Stutz drangen mit dem zwangsweise entwendeten Hausschlüssel in das Haus des Lehrers ein und nahmen mit, was ihnen gerade in die Hände fiel.

Die Truppe hatte es vor allem auf die Computer des Lehrers abgesehen. Sogar die Agenda in welcher Lehrer H. seine Termine und Notizen festhielt, wurde entwendet. Besondere Freude hatten die Eindringlinge an einem Ordner mit der Aufschrift "Antisemitismus" und an einem Ordner mit der Aufschrift "Macht". Auch sämtliche Unterlagen zur Privatklage, welcher Lehrer H. gegen seine Chefin Gaby Jenö angestrengt hatte, wurden beschlagnahmt.

Es scheint, dass der beliebte Lehrer mit allen Mitteln staatlich fertig gemacht werden soll. Zum Mittagessen bekam Lehrer H. ein Brotweggli und eine lauwarme Suppe. Das anschliessende Verhör dauerte noch mehrere Stunden. Seinen Anwalt durfte der Lehrer kein einziges Mal kontaktieren.

Ermittler Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser
macht dem schwer gebeutelten Lehrer H. das Leben jetzt schon bald 2 Jahre lang schwer. Der überzeugte Staatsfunktionär beschäftigt sich vor allem damit, in den Computerdateien von Lehrer H. herumzuschnüffeln. Offensichtlich soll Lehrer H. jetzt auch noch als sog. Cyber-Krimineller dargestellt werden, nachdem er vor fünf Jahren als angeblich selbst- und fremdgefährlicher Gewalttäter von der Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überfallen wurde.

Auch Bruno Glauser gehört zu den Staatsfunktionären, die das Recht so auslegen, wie es ihnen gerade passt. Anstatt Lehrer H. vollständige Akteneinsicht zu gewähren, behauptet der Polizist, Lehrer H. müsse sich durch einen Anwalt verteidigen lassen. Dass sich Lehrer H. auch selber verteidigen darf, stellt der Möchtegern-Jurist systematisch in Abrede und missbraucht damit offensichtlich sein Amt. Sogar der von Glauser bestellte Pflichtverteidiger schafft es nicht, dem staatlich besoldeten Computer-Schnüffler klar zu machen, dass eine rechtswidrig angeschuldigte Person das Menschenrecht hat, sich selber zu verteidigen.
Mehr als vierzig Stunden befragte Glauser den unschuldigen Lehrer zu Blog-Einträgen, welche sich mit dem Thema "Behördenkriminalität" befassen. Um Lehrer H. in die Enge zu treiben, schreckte Glauser auch nicht davor zurück, H. Blogs anzulasten, mit denen der Lehrer nicht das geringste zu tun hat.

Worum geht es in Wirklichkeit? Vor mehreren Jahren reichte Dr. Christoph Eymann Strafanzeige gegen Unbekannt ein, weil er im Blog des IG Breitensport als angeblicher Steuerhinterzieher dargestellt wurde. Opfer dieser Strafanzeige ist jetzt offensichtlich Lehrer H., der mit den Steuerhinterziehungsvorwürfen und diesem Blog aber rein gar nichts zu tun hat. Für Lehrer H. ist Dr. Christoph Eymann "nur" ein arglistiger Erziehungsminister, der mit seinen Mitarbeitern selber denkende Lehrkräfte vorsätzlich diskriminiert und systematisch aus dem Basler Schulsystem mobbt.

Dass sich die ursprüngliche Strafanzeige Eymanns ausschliesslich gegen den Blog des IG-Breitensports richtete, durfte Lehrer H. anlässlich der Befragung durch Glauser auf keinen Fall erfahren. Offensichtlich soll Lehrer H. im Fall Eymann systematisch zum Sündenbock gemacht werden.

Wer aber steckt tatsächlich hinter dem Blog des IG Breitensport? Bruno Glauser behauptet, aus technischen Gründen sei der Urheber nicht eruierbar.

Peter Zihlmann, ehemaliger Basler Rechtsanwalt und Autor diverser Bücher schreibt in seinem angeblich fiktiven Krimi "Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre":

Auffällig für die Medien war es, dass im Cosco-Prozess - als er in die zweite Runde ging - eine junge Rechtsanwältin, als Zeugin auftrat, die auf eine sonderbare Art und Weise in die Geschäfte des Don Raffi verstrickt war. Da die Medien immer auf der Pirsch nach einem politischen Bezug der von ihnen aufgegriffenen Geschichten sind, weil das deren Brisanz gewaltig erhöhen kann, war erschreckend, dass diese Rechtsanwältin die Ehefrau des Basler Erziehungsministers war. Als Rechtsberaterin der Firma Cosco erklärte sie dieser, wie die Vertragsbeziehungen mit den Geschäftspartnern auszugestalten waren und bezog dafür in weniger als einem Jahr ein Honorar von 566'000 Franken. Das stellte ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegter Revisionsbericht fest. Sie will einen beträchtlichen Teil davon als Kickback weitergegeben haben - ohne Quittung.

Steuerbetrug oder Verleumdung? Die Computer von Peter Zihlmann wurden von der Staatsanwaltschaft erstaunlicherweise nicht beschlagnahmt. Die Computer von Lehrer H. dagegen schon. Nach einem Jahr Schnüffeln im Computer von Lehrer H. weiss Bruno Glauser jedoch ganz genau, dass Lehrer H. nicht für den Blog des IG Breitensport verantwortlich sein kann. Dass Glauser dennoch versucht, den unschuldigen Lehrer mit seinen albernen Verhörmethoden in den Wahnsinn zu treiben, gehört offenbar zu den üblichen Stasi-Methoden des Basler Justizfilzes.

Erst spät erhielt Lehrer H. Akteneinsicht in die von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser gesammelten und reichlich produzierten Akten. In Gegenwart seines Zwangsanwalts durfte sich der angeschuldigte Lehrer durch über 800 Seiten quälen.

In dem von Glauser produzierten Aktenberg konnte Lehrer H. lesen, dass er für sämtliche Blogs, die Dr. Christoph Eymann durchleuchten, verantwortlich sein soll.

Interessanterweise wurden aber ausgerechnet die Blogs und E-Mails, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hat, als Vorwand missbraucht, bei Lehrer H. eine nicht richterlich bewilligte Hausdurchsuchung durchzuführen.

Nachdem die Computer des Lehrers rechtswidrig beschlagnahmt wurden, nahm sich Cyber-Schnüffler Glauser 1 Jahr Zeit, sämtliche private Dateien des Lehrers zu visionieren, in der arglistigen Hoffnung mindestens auf ein paar Dateien mit verbotener Pornographie zu stossen. Zu seiner Enttäuschung konnte der staatlich besoldete Schnüffler aber nichts Verbotenes finden. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt offensichtlich bei jedem beschlagnahmten Computer routinemässig nach verbotener Pornographie sucht, unterstreicht die Arglistigkeit dieser Behörde.

Im Verlauf der Akteneinsicht konnte die arglistige Strategie des Detektiv-Wachtmeisters entlarvt werden. Ohne einen einzigen Beweis stellte Bruno Glauser willkürlich fest:

„Lehrer H. erstattete am 02.05.08 eine Anzeige gegen Unbekannt. Jemand würde die gelöschten Artikel aus seinem Blog, in seinem Namen wieder in neuen Blog’s im Internet veröffentlichen. Dadurch habe er mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen. Die Auswertung der beschlagnahmten Computer des Anzeigestellers im Verfahren V101111003 ergab, dass Lehrer H. mit allergrösster Wahrscheinlichkeit für den Inhalt der beanzeigten Blogs selber verantwortlich sein dürfte.“

Mit dieser bösartigen Lüge versuchte der arglistige Staatsfunktionär frech, dem unschuldigen Lehrer den Straftatbestand der sog. Irreführung der Rechtspflege unterzujubeln.

Die Vermutung, dass der Blog „Behördenmobbing“ und der Blog „IG Breitensport“ schon wegen der unterschiedlichen Thematik nicht die gleiche Urheberschaft haben dürfte, zog die Basler Staatsanwaltschaft kein einziges Mal in Betracht.

Besonders verärgert über den Blog „Behördenmobbing“ zeigte sich offenbar Anwältin lic. iur. Regula Steinemann, die von Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. in ein Betreibungsverfahren zu verwickeln. In einem Rundumschlag unterstellte sie diesem Blog „Personen in ein schlechtes Bild zu stellen bzw. deren Ruf zu schädigen.“ Détails aber wollte die Rechtsanwältin dazu nicht bekanntgeben, wohlwissend, dass das schlechte Bild, welches die beteiligten Personen abgeben, nicht von Lehrer H. zu verantworten ist. Wörtlich schreibt sie:

„Auch über meine Person werden Aussagen gemacht, welche mich in meiner Ehre verletzen bzw. die Tatsachen verdreht und falsch dargestellt. Es besteht keine Möglichkeit gegen die Einträge vorzugehen, weil Google dazu ein Strafurteil verlangt und ich als Rechtsanwältin der Schweigepflicht unterstellt bin.“

Dass die drei Staatsfunktionäre Jenö, Baerlocher und Gutzwiller kürzlich ebenfalls Stafanzeigen wegen angeblicher Übler Nachrede gegen Lehrer H. eingereicht haben, ist an satanischer Perversion kaum mehr zu überbieten. Genau dieses Trio verschwor sich vor über fünf Jahren gegen den beliebten Lehrer und mobbte diesen mit krimineller Energie aus dem Basler Schulsystem. Die Lügen, mit denen die drei Funktionäre Lehrer H. vorsätzlich verleumdeten, sind aktenkundig. Jenö behauptete frech, Lehrer H. habe Selbstmordrohungen geäussert, Gutzwiller unterstellte H. eine Selbst- und Fremdgefährdung und Baerlocher wollte den Lehrer über die Vormundschaftsbehörde entmündigen lassen. Da sich Lehrer H. aber nie provozieren liess und die Fakten regelmässig ins Internet stellte, erlitt der satanische Plan des arglistigen Trios Schiffbruch.

Wenn es im Kanton Basel-Stadt darum geht, unschuldige Männer als Neonazis, Vergewaltiger oder Kinderschänder darzustellen, stösst man beim Recherchieren im Internet immer wieder auf Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger. Auch im Mobbingfall Lehrer H. spielte die feministische Staatsfunktionärin eine bisher eher dubiose Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, leugnete die Staatsanwältin sämtliche Hinweise auf strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."

Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte Lehrer H. wegen seiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte Lehrer H. gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und bekam recht

Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:

„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“

Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch befördert. Dort braucht es offensichtlich Personen, die mit krimineller Energie Strafverfahren gegen unschuldige Männer lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen.

Auch im neusten Strafverfahren gegen Lehrer H., der diesmal wegen angeblichen Ehrverletzungsdelikten von der Basler Staatsanwaltschaft terrorisiert wird, darf Eva Eichenberger die Gesetze nach Lust und Laune ungestraft verdrehen. In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2011 verfügt sie, dass Lehrer H. von einem Pflichtverteidiger verteidigt wird, obwohl Lehrer H. sich aufgrund der internationalen Menschenrechte selber verteidigen will. Ihre Begründung ist einmal mehr völlig aus der Luft gegriffen und spottet jedem gesunden Rechtsempfinden:

„Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich dann geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.“

Auch hier pervertiert Staatsanwältin Eva Eichenberger einmal mehr vorsätzlich die Realität: Ehrverletzungsdelikte sind immer Bagatellfälle und der angebliche Straffall bietet keinerlei Schwierigkeiten, wenn sich der rechtswidrig angeschuldigte Lehrer H. selber verteidigen darf.

Die von der Basler Staatsanwaltschaft verbotenen Fakten, beweisen, dass der Fall Eymann mit allen Mitteln beschönigt werden soll. Das kriminelle Zusammenspiel zwischen Regierung und Staatsanwaltschaft zu Lasten eines völlig unbescholtenen Lehrers ist nicht länger tolerierbar. Leider transportieren die offiziellen Medien nur die Lügen von Dr. Christoph Eymann. Das tatsächliche Mobbing-Opfer Lehrer H. wird systematisch als "psychisch kranker Stalker" diffamiert. Die von den Massenmedien unterdrückten Fakten beweisen, dass im Kanton Basel-Stadt der Rechtsstaat nur noch auf dem Papier existiert.

Montag, 3. September 2012

Lehrer H. - Mobbing-Opfer


Sehr geehrte Damen und Herren von Anonymous

Leider ist noch kein Basler Journalist auf die Idee gekommen, mit mir ein Interview durchzuführen. Ich sehe mich daher gezwungen, über Ihren Blog die Fakten zum Fall Eymann zu veröffentlichen.

Regierungsrat Eymann hat mich in der Basler Zeitung als psychisch kranken Stalker verleumdet. Seine Diagnose ist die eines arglistigen Juristen. In Wirklichkeit gibt es kein einziges psychiatrisches Gutachten über mich, in dem meine Gesundheit angezweifelt wird. Im Gegenteil: Mein Psychiater Dr. med. Piet Westdijk hat in seinem Gutachten festgestellt, dass ich völlig gesund bin.

Ich habe meine Arbeit als Lehrer beim Basler Erziehungsdepartement verloren, weil Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiter böswillig behaupten, ich sei psychisch krank. Diese arglistige Verleumdung hätte vom staatlich bestellten Dr. Daniel Fasnacht offensichtlich bestätigt werden sollen. Als ich den Braten jedoch roch, verzichtete ich auf eine Begutachtung durch den befangenen Psychiater. Postwendend erhielt ich die Kündigung: Es sei eine schwere Pflichtverletzung, sich nicht vom Psychiater des Arbeitgebers krank schreiben zulassen.

Dieses Vorgehen erinnert mich an die dunkle Zeit des Nationalsozialismus, wo Lehrer ihren Job verloren, wenn sie nicht die "richtige" Gesinnung vertraten. Auch in der DDR und in der Sowjetunion wurden Querdenker über die Psychiatrie aus dem System ausgemustert.

Leider hat sich in den letzen Jahren ebenfalls ein totalitäres System in Basel-Stadt breitgemacht. Dank Ihrem Blog "Behördenkriminalität" erfährt die Schweizer Bevölkerung endlich, was in der Schweiz wirklich abgeht. Um Ihren höchst informativen Blog abzuwürgen, braucht die Basler Regierung offensichtlich eine gerichtliche Verfügung. Deshalb werde ich seit bald zwei Jahren von der Basler Staatsanwaltschaft regelmässig vorgeladen und zu zahlreichen sich im Internet befindlichen Blogs befragt. Leider ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern sie hat das Ziel, mich anhand von konstruierten Indizien wegen angeblicher "Üblen Nachrede" und angeblichem "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" vor den Richter zu zerren.

Alles was Sie in ihrem Blog schreiben, kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Dr. Christoph Eymann hat mir mit seinen Mitarbeitern tatsächlich eine "Mobbing-Hölle" zugemutet, die mich tatsächlich fast um den Verstand gebracht hätte. Zum Glück nur fast! Es ist sehr verletzend von arglistigen Personen rechtswidrig als angeblich "selbst- und fremdgefährlich" verleumdet zu werden. Heute weiss ich, dass es üblich ist, Menschen, die dieses totalitäre System hinterfragen, mittels Psychiatrie und Zwangsmedikation systematisch wegzusperren. Die Konzentrationslager in welche politische Gegner heute weggesperrt werden, sind sog. Psychiatrische Kliniken. Völlig gesunden Menschen wird eingeredet, sie seinen krank. Dann unternimmt man alles, um sie mit giftigen Medikamenten tatsächlich krank zu machen.

Ich weiss, dass Dr. Christoph Eymann mich mit seinen Mitarbeitern in der Psychiatrie zum Schweigen bringen wollte. Die Originaldokumente sind im Internet unschwer zu finden.

Es entzieht sich meiner Kenntnisse, warum Regierungsrat Eymann mich gerne hätte verschwinden lassen. Vielleicht hatte er Angst, ich wüsste etwas über den Fall Cosco. Ich kenne diesen Fall aber nur aus den Medien. Eymanns Vermutung, ich hätte mit dem Häftling, der wegen dieser Cosco-Affäre in Haft sitzt, etwas zu tun, ist ein weiteres böswilliges Gerücht. Ich kenne diesen Mann nur aus den Medien.

Auch sämtliche anderen Gerüchte über mich entsprechen nicht der Wahrheit. Ich weiss nur, dass ich wegen den ehrverletzenden Behauptungen von Regierungsrat Eymann und seinen Mitarbeitern meine Stelle als Lehrer verloren habe. Da sich die schweizerischen Gerichte bisher nicht für die Wahrheit interessierten, sah ich mich sogar gezwungen, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu deponieren. Dass keine einzige Zeitung bisher darüber berichtet hat, zeigt wie totalitär unser angeblicher Rechtsstaat bereits geworden ist.

Leider arbeitet die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eng mit der Basler Regierung zusammen. Der Regierung ist es gesetzlich erlaubt, dem Ersten Staatsanwalt Weisungen zu erteilen. Auch der ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur. Simon Burger ermittelt nur einseitig. Er ist ausschliesslich Anwalt des Staates und hat die Pflicht, den Staat in jedem Fall gut aussehen zu lassen.

Leider ist die Verschwörung der Machtelite gegen uns ohnmächtige Bürgerinnen und Bürger sehr weit fortgeschritten. Ich werde vom Staat verfolgt, nur weil ich mich getraue, meine Meinung zu äussern.

Ich bitte Sie herzlichst, diesen Brief auf Ihrem Blog zu publizieren.
 

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.
 

P.S. Bitte nennen Sie mich weiterhin Lehrer H., ich möchte eines Tages wieder als Lehrer arbeiten.   

Sonntag, 2. September 2012

Dobrint Kuster - Leserbriefschreiber

 
Dobrint Kuster ist angeblich Leserbriefschreiber auf dem Blog "arlesheimreloaded". Er gibt auch unter dem Pseudonym Anton Müller bei einer online-Zeitung seinen Schwachsinn zum Besten. Offensichtlich wird er vom Basler Erziehungsdepartement dafür bezahlt, aktiv gegen Lehrer H. Stimmung zu machen. Wörtlich schreibt er als Dobrint Kuster bzw. Anton Müller:

"Dieser offenbar verwirrte und verbitterte Mann fühlt sich von Staatsangestellten und sonstigen Mächten verfolgt. Wie einst Don Quichote führt er einen Rachefeldzug gegen imaginäre Feinde, die ihm sein Leben vermasselt hätten. In übelster Weise zieht er seit Jahren über eine Lehrerin, einen Regierungsrat und viele andere Menschen her. Wie sich wohl diese Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Inneren fühlen? Er wirft ihnen scheinbares Mobbing vor und rächt sich selber mit unflätigstem Cyber-Mobbing und ständigen Nadelstichen gegen die betreffenden Personen und Institutionen. Aus den Texten von Lehrer H. ist klar ersichtlich, dass er sich im Dunstkreis von extremen politischen Positionen und Verschwörungstheorien bewegt. Ausser seiner eigenen Weltanschauung scheint er keine anderen zu dulden und zu respektieren. In keinem seiner ellenlangen Abfassungen lässt sich seine Unschuld ableiten. Im Gegenteil – seine Hassergüsse lassen den Leser und die Leserin oft schmunzeln und sich verwundert fragen, ob er seinen blinden Fleck nicht endlich bemerkt."

Da es kaum möglich ist, dass zwei verschiedene Menschen den genau gleichen Schwachsinn von sich geben, muss davon ausgegangen werden, dass ein Mitarbeiter von Christoph Eymann hinter den beiden Pseudonymen steckt. Hans Georg Signer ist bekannt dafür, dass er auch in der Vergangenheit höchst problematische Leserbriefaktionen lanciert hat. Die Mitarbeiter von Christoph Eymann konstruieren im Mobbingfall Lehrer H. seit über 6 Jahren ihre eigene Wahrheit. Sie hat aber mit der Realität nichts zu tun. Lehrer H. war ein äusserst motivierter und beliebter Lehrer. Aus politischen Gründen wurde er von Regierungsrat Eymann und seinen Mitarbeitern massiv verleumdet und entlassen. Es ist zu hoffen, dass das Basler Stimmvolk einem Erziehungsdirektor, der selber Mobbing betreibt, die Wiederwahl verweigert.

Donnerstag, 30. August 2012

Mischa Hauswirth - BaZ-Journalist

Als BaZ-Journalist wäre Mischa Hauswirth eigentlich der Wahrheit verpflichtet. Im Fall "Eymann" werden die Fakten allerdings vorsätzlich verdreht und der völlig integre Lehrer H. wird als "psychisch kranker Stalker" dargestellt:

"Offenbar untersucht Staatsanwalt Burger bereits seit einiger Zeit die Sachlage rund um die Vorwürfe eines Lehrers, der Eymann seit Jahren stalkt und ihn auch schon wegen Amtsmissbrauch angezeigt hat. Dass gegen Eymann Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch im Raum stehen war bekannt. Der Lehrer sieht sich seit Jahren als Opfer einer Verschwörung und lässt keine Möglichkeit aus, gegen Eymann in Onlineforen und Blogs Stimmung zu machen."

Leider hat Mischa Hauswirth nie mit Lehrer H. gesprochen. Es wäre ihm sofort aufgefallen, dass Lehrer H. weder "psychische Probleme" hat, noch als "Stalker" bezeichnet werden kann. Im Gegenteil: Lehrer H. ist auch nach über 6 Jahren übelster Mobbing-Hölle immer noch frisch und munter.

Verantwortlich für diese "Mobbing-Hölle" ist Dr. Christoph Eymann. Er dichtete dem völlig gesunden Lehrer eine psychische Krankheit an, mit der Absicht, diesen in einer psychiatrischen Klinik einzusperren. Der Plan lief allerdings schief und Lehrer H. begann, sich zu wehren. Noch heute rätselt der Lehrer, warum man gegen ihn so massiv vorgegangen ist. War er eine Gefahr für das Basler Erziehungsdepartement, weil er seine Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Denken anregte?

Der neuste Entscheid des ED betreffend der Abschaffung von Philosphie, Psychologie und Pädagogik am Gymnasium Münsterplatz gibt dieser Vermutung neue Nahrung. Der Leiter Bildung Hans Georg Signer, der ebenfalls massiv am Mobbing gegen Lehrer H. beteiligt war, macht in den Medien zur Zeit eine schlechte Figur. Er entpuppt sich als kommunistischer Bildungsfunktionär, der über die Köpfe sämtlicher Beteiligten hinweg, wertvolle Schulkultur systematisch zerstört.

Lehrer H. ist weder krank, noch ist er ein Stalker. Aber er reflektiert im seinem Blog Themen, die er auch in der Schule behandeln würde. Offensichtlich werden Menschen, die einen totalitären Staatsapparat kritisieren, systematisch staatlich fertig gemacht.

Solange der angeblich "unabhängige" Staatsanwalt Simon Burger im Fall "Eymann" ermittelt, hat der Leiter des Basler Erziehungsdepartements nichts zu befürchten. Eymann wird einen zweiten Persilschein erhalten und das Basler Bildungssystem weiterhin systematisch ruinieren.

Dieser Blog beweist, dass die Verschwörung gegen Lehrer H. tatsächlich existiert. Der Verantwortliche heisst: Dr. Christoph Eymann.

Das Basler Volk hat die einmalige Gelegenheit, diesen Politiker im Herbst 2012 nicht mehr zu wählen.

Donnerstag, 2. August 2012

Lic. iur. Simon Burger - ausserordentlicher Staatsanwalt


Lic. iur. Simon Burger hätte es in der Hand gehabt, den Mobbing-Fall Lehrer H. endlich kompetent in die richtigen Bahnen zu lenken. Leider geht auch dieser Staatsfunktionär mit keinem einzigen Satz auf die Fakten ein. Er macht sich nicht einmal die Mühe, nach den von der staatlichen Mobbing Truppe frei erfundenen Drohmails zu suchen. Im Gegenteil: Die von der Behördenmafia erlogenen Drohmails, die zur rechtswidrigen Verhaftung von Lehrer H. geführt hatten, werden von lic. iur. Simon Burger in seinem Schreiben vom 31.7.12 konsequent totgeschwiegen. Diese Tatsache beweist, dass lic. iur. Simon Burger nie die Absicht hatte, ernsthaft gegen Dr. Christoph Eymann zu ermitteln.

Nach Art. 312 StGB werden Behördenmitglieder oder Beamte mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn sie ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Die Strafnorm schützt vor dem zweckentfremdeten Einsatz staatlicher Macht, wobei ein Missbrauch nicht nur dann vorliegt, wenn der Täter seine Amtsgewalt zu sachfremden Zwecken einsetzt, sondern auch dann, wenn er unverhältnismässige Mittel einsetzt. Richtschnur ist dabei das Handeln eines pflichtbewussten Beamten.

Dr. Christoph Eymann hat es toleriert, dass seine Mitarbeiterin Gaby Jenö den völlig integren Lehrer H. vorsätzlich als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdete, um H. mit dieser infamen Anschuldigung in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Als der Psychiatrie-Plan misslang, behauptete Jenö, Lehrer H. habe Drohmails verfasst und sei so gefährlich wie Günther Tschanun, der in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit mehrere Mitarbeiter erschossen hatte. Aufgrund dieser erneuten Lüge wurde Lehrer H. 2006 während seiner Sommerferien von der Sondereinheit Barrakuda an seinem Wohnort überfallen und malträtiert.

Leider kommt der von der Basler Regierung eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur. Simon Burger in seinem Schreiben vom 31.7.12 nicht einmal ansatzweise auf die Idee, dass Lehrer H. mit völlig unverhältnismässigen Mitteln aus seinem Beruf geprügelt worden ist. Da Burger sich nur auf den von der Mobbing-Truppe erstellten Aktenberg stützt, kommt er zum Schluss:

"Die involvierten Behörden handelten folgerichtig und es kann kein missbräuchliches Verhalten festgestellt werden."

Mit dieser Formulierung verliert der angeblich unabhängige ausserordentliche Staatsanwalt lic. iur Simon Burger den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit. Ein Staatsanwalt, der den offensichtlichen Dreck einer kriminellen Mobbing-Truppe derart konsequent weisswäscht, hat sich seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.

Freitag, 6. Juli 2012

Katja Müggler - Geschäftsleiterin "Proitera"

In ihrem BaZ-Artikel vom 6. Juli 2012 macht Katja Müggler Werbung für ihre sog. Betriebliche Sozialberatung. Sie verkauft sich als "Hilfe bei Mobbing, Sucht und Burn-Out". Ihre "Hilfe" nützt vor allem den Arbeitgebern.

2006 liess sich die Schulhausleitung der OS Brunnmatt von Katja Müggler supervisionieren. Für Lehrer H. bedeutete diese Supervision das Ende seiner Lehrerkarriere. Da Müggler vor allem im Hintergrund arbeitete, wird sie von der Schulhausleitung in den Akten nur ein einziges Mal erwähnt:

"Wir wurden auch von unserer Supervisorin, Frau Katja Müggler, ausdrücklich auf unsere Verantwortlichkeit hingewiesen."

Offensichtlich kamen Marianna Arquint, Denise Haberthür und Benjamin Liebherr ihrer angeblichen Verantwortung nach und unternahmen alles, um Lehrer H. massiv zu diskreditieren und aus dem Schulhaus zu mobben. Ohne mit dem Lehrer ein klärendes Gespräch zu führen, stellte die arglistige Schulhausleitung fest:

"Nach mehreren Sitzungen und Gesprächen kommen wir zu Schluss, dass wir nicht in der Lage sind, eine für SchülerInnen und Lehrpersonen angstfreie und repressionslose Schulsituation zu garantieren und den erforderlichen Schutz anzubieten."

Mit dieser völlig aus der Luft gegriffenen Formulierung wurde Lehrer H. zum ersten Mal als potentiell gefährlich eingestuft. Benjamin Liebherr, das männliche Drittel dieser Schulhausleitung, konkretisierte seine Wahnvorstellungen in einem späteren Schreiben folgendermassen:

"Ich wollte nach diesem Gespräch ins Schulhaus, um entsprechende Akten nochmals durchzusehen. Es war mir auf Grund der von Herrn H. gemachten Äusserungen unwohl, alleine dorthin zugehen, weshalb ich der Hauswartin telefonierte, ob sie mich ins Schulhaus begleiten könne. Diese war allerdings schon in den Ferien. Weil der Zivilschutz wegen einer Veranstaltung noch auf dem Areal war, ging ich dennoch."

Offensichtlich hatte die von Katja Müggler verantwortete Supervision bei den involvierten Staatsfunktionären katastrophale Auswirkungen. Wie auf Knopfdruck durften sie sich alle mit sofortiger Wirkung an Leib und Leben bedroht fühlen. Dies hatte für Lehrer H. massive Konsequenzen. Ohne Vorwarnung wurde der völlig ahnungslose Lehrer in seinen Sommerferien von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und malträtiert. Anschliessend wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich von Psychiater Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Weil sich Lehrer H. aber von einem Arzt seines Vertrauens betreuen liess, flatterte ihm die Kündigung ins Haus.

Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. jeglicher Gewalt aus dem Weg gegangen. Da er einen christlichen Hintergrund hat, wird er sich auch in Zukunft nicht mit Gewalt gegen den arglistigen Mobbing-Filz des Basler Erziehungsdepartements wehren. Dieser Blog deckt auf, mit welchen Mitteln im Kanton Basel-Stadt Mobbing betrieben und vertuscht wird. Welche Rolle dabei Katja Müggler gespielt hat, lässt sich nur erahnen.