Montag, 29. November 2010

Rekurs gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwalts


Lehrer H. hat gegen die rechtswidrige Beschlagnahmung der Beweise, die er im Strafverfahren gegen seine Chefin Gaby Jenö verwenden will, Rekurs eingelegt. Selbstverständlich hat der Erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug, den Rekurs mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Lehrer H. kennt den sog. Rechtsweg aus eigener Erfahrung. Wer den Rechtsweg einschlägt, verliert in der Schweiz viel Geld, denn die Richterinnen und Richter sind Teil eines Behördenfilzes, der in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger abzockt und deren Rechte mit Füssen tritt. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Richterinnen und Richter der Basler Rekurskammer dem schwer gemobbten Lehrer im Voraus erneut Fr. 600.-- abverlangen, ansonsten auf seine Rechtsansprüche überhaupt nicht eingegangen wird. Lehrer H. kennt das Prozedere bereits. Ohne Kostenvorschuss wird in der Schweiz überhaupt nicht auf Rekurse und Beschwerden eingetreten. Wer an den Rechtsstaat glaubt und Geld einbezahlt, sieht sein Geld aber nie wieder. Aus Gründen der Transparenz wird der Rekurs von Lehrer H. auf diesem Blog veröffentlicht. Lehrer H. hat damit Fr. 600.-- gespart und muss sich nicht über die lächerlichen Ausführungen der befangenen Rekurskommission ärgern.

Sehr geehrte „unabhängige“ Richterinnen und Richter

Hiermit rekurriere ich gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwaltes vom 16.11.10 im Strafverfahren V101111 003. Ich habe nie eine Ehrverletzung getätigt, kämpfe aber seit mehreren Jahren gegen einen Verwaltungsfilz, der mir massiv systematisch schaden will.

Begründung:
Die beschlagnahmten Gegenstände sind Dinge, die ich in meinem täglichen Leben brauche. Meine Agenda, meine Geschichtsordner, meine Computer und die diversen Akten zur Privatklage gegen meine ehemalige Chefin Gaby Jenö sind völlig frei, von angeblich ehrverletzenden Äusserungen.

Aus diesen Gründen beantrage ich die sofortige Herausgabe sämtlicher mir ohne richterlichen Beschluss entwendeten Gegenstände. Es ist offensichtlich, dass die mir entwendeten Akten anscheinend klar beweisen, dass der Rechtsstaat im Kanton Basel-Stadt nur noch auf dem Papier existiert. Falls Sie meinen Rekurs erwartungsgemäss mit rhetorischen Tricks ablehnen, sehe ich mich gezwungen, ein viertes Mal das Bundesgericht anzurufen. Jeder Bundesgerichtsentscheid entlarvt bekanntlich die in der Schweiz gültige „Rechtsordnung“.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Sonntag, 14. November 2010

Dr. Beat Voser - Leitender Staatsanwalt


Dr. Beat Voser ist Staatsanwalt und träumt schon lange von einer engmaschigen Kontrolle über das Internet. Es stört ihn, dass Menschen, die Opfer von Behördenkriminalität geworden sind, ihre Erlebnisse über sog. Blogs in der ganzen Welt verbreiten können.

Am 12.11.10 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser als sog. Auskunftsperson aufgeboten. Lehrer H. war von einem Unbekannten im Internet rufschädigend verunglimpft worden, worauf Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte. Ohne mit der Wimper zu zucken, behauptete Glauser nun, Lehrer H. sei selber der Täter und es sei von Staatsanwalt Voser eine Hausdurchsuchung angeordnet worden. Lehrer H. staunte nicht schlecht, als er einmal mehr vom Opfer zum Täter pervertiert wurde, ein alter Trick, den die Staatsanwaltschaft immer wieder systematisch praktiziert. Allerdings wollte Glauser dem verdutzten Lehrer kein einziges Mal den Wortlaut, der angeblich Üblen Nachrede verraten, sondern setzte diesen mit dubiosen Schreiben unter Druck. Als Lehrer H. wissen wollte, wer gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht hatte, erfuhr er immerhin, dass einmal mehr Regierungsrat Eymann persönlich dahinter steckte. Eymann war bekanntlich auf dem Blog des IG-Breitensport monatelang als Steuerhinterzieher verunglimpft worden. Interessanterweise wurde der Blog nicht mehr weitergeführt, nachdem der ehemalige Anwalt Peter Zihlmann sein neustes Buch auf den Markt gebracht hatte, in welchem die Familie Eymann ebenfalls näher unter die Lupe genommen wurde. Gerne hätte Glauser diesen Blog dem beliebten und ehrlichen Lehrer angelastet, was dieser sich aber nicht gefallen lassen wollte. Als H. sich nicht von Glauser nötigen lassen wollte, ihn bei der Hausdurchsuchung zu begleiten, liess Staatsanwalt Voser, den völlig überraschten Lehrer in eine Zelle sperren, damit die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung ohne das Einverständnis des Lehrers durchgeführt werden konnte. Der Lehrer musste sich einmal mehr nackt ausziehen und seine Hausschlüssel abgeben, dann wurde er in eine Zelle zusammen mit drei wirklich Kriminellen eingesperrt. Die Sache hatte nur einen Haken: Kein Richter hatte die Aktion bewilligt und keine neutrale Person überwachte die Hausdurchsuchung, ausser Ortspolizisten, die ebenfalls keine richterliche Bewilligung zu Gesicht bekommen hatten. DW Glauser, Det Allenspach, Benkler, Emenegger, Dinkel, UB Schönbucher und Inf Stutz drangen mit dem entwendeten Hausschlüssel in das Haus des Lehrers ein und nahmen mit, was ihnen gerade in die Hände fiel. Die Truppe hatte es vor allem auf die Computer des Lehrers abgesehen. Sogar die Agenda in welcher Lehrer H. seine Termine und Notizen festhielt, wurde entwendet. Besondere Freude hatten die Eindringlinge an einem Ordner mit der Aufschrift "Antisemitismus" und an einem Ordner mit der Aufschrift "Macht". Auch sämtliche Unterlagen zur Privatklage, welcher Lehrer H. gegen seine Chefin Gaby Jenö angestrengt hatte, wurden beschlagnahmt.

Es scheint, dass man dem beliebten Lehrer einmal mehr mit allen Mitteln massiv schaden möchte. Zum Mittagessen bekam Lehrer H. ein Brotweggli und eine lauwarme Suppe. Das anschliessende Verhör dauerte noch mehrere Stunden. Seinen Anwalt durfte der Lehrer kein einziges Mal kontaktieren. Ob bei der grossangelegten rechtswidrigen Razzia irgend etwas herauskommt, dürfte bezweifelt werden. Eines ist sicher: Dr. Beat Voser hat sich mit seinem befohlenen Hausfriedensbruch seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient. Lehrer H. ist unterdessen wieder zu Hause. Er kann noch immer nicht glauben, was er am Freitag von 8.30-20.00 erlebt hat.

Samstag, 6. November 2010

Beschwerde in Strafsachen


Lehrer H. erhebt Beschwerde gegen das Appellationsgerichtsurteil vom 2. August 2010. Der Entscheid des Appellationsgerichts sei aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beklagte Gaby Jenö sei wegen mehrfacher Üblen Nachrede und Verleumdung zu verurteilen. Alle Kosten sollen zu Lasten der Beklagten gehen.

Begründung: Das Appellationsgericht hat klar festgestellt, dass es eine Ehrverletzung ist, einen ehrbaren Menschen als potentiellen Selbstmörder und potentiellen Amokläufer zu bezeichnen und ihm zu unterstellen, er habe sich wie „Tschanun“ gefühlt. Allerdings behauptet das Gericht, dass diese Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ getätigt worden seien. Mit dieser Schutzbehauptung vertuscht das Basler Appellationsgericht die strafbaren Handlungen von Gaby Jenö systematisch. Es ist in den Akten klar festgehalten, dass die Beklagte dem Kläger bereits Selbstmordabsichten und Amokabsichten unterstellt hatte, bevor sich der Kläger zum Fall Tschanun äussern konnte. (Schreiben vom 6.7.06) Es geht in Wirklichkeit nicht um die „Wahrung öffentlicher Interessen“, sondern um die systematische Diskreditierung des Klägers. Es gab auch zu keiner Zeit eine „begründete Veranlassung“, den Kläger wegen angeblicher Drohung anzuzeigen und ihm einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Das ganze widerliche Bedrohungsszenario ist ein arglistiges Lügenkonstrukt, das von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch in die Welt gesetzt wurde, um dem Kläger massiv zu schaden und ihn rechtswidrig zu entlassen.

Beweise: Beide Vorinstanzen haben die Beweise und Zeugen des Klägers vorsätzlich ignoriert und einen angeblichen Entlastungsbeweis konstruiert, der bei der Würdigung sämtlicher Fakten völlig unhaltbar ist. Fakt ist:

1. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö den Kläger in ihrer Strafanzeige bezichtigt hat, Drohmails geschrieben zu haben. Es ist aber bewiesen, dass diese Drohmails definitiv nicht existieren. (Strafanzeige vom 11.8.06)
2. Es ist aktenkundig, dass der Kläger sich nie mit Tschanun verglichen hat, sondern sich im Gegenteil immer deutlich von dessen Taten distanziert hat.
3. Es ist aktenkundig, dass der Kläger noch nie in seinem Leben gewalttätig aufgefallen war und in einem Elternbrief sogar als äusserst beliebte und engagierte Lehrkraft beschrieben wird.
4. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö als einzige behauptete, der Kläger habe sich wie Tschanun gefühlt. Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus, mit denen der Kläger tatsächlich über den Fall Tschanun gesprochen hatte, hatten dieses Gerücht in die Welt gesetzt. (siehe Akten)
5. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö sich in den Sommerferien 06 nie nach der Befindlichkeit des Klägers erkundigt hatte. Wenn sie tatsächlich in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ gehandelt hätte, hätte sie als Chefin des Klägers diesen zumindest telefonisch kontaktieren können, um ihre massiven Anschuldigungen zu überprüfen. Offensichtlich stand aber gar nie das Wohl des Klägers im Vordergrund, sondern die Absicht, diesen arglistig als gefährlichen Gewalttäter systematisch zu diskreditieren.
6. Es ist aktenkundig, dass der Kläger seine Anstellung verloren hat, weil er von Gaby Jenö arglistig als angeblich psychisch kranken Gewalttäter verleumdet wurde. Dass es eine „schwere Pflichtverletzung“ sein soll, sich nicht von einem staatlich diktierten Psychiater begutachten zu lassen, ist im Basler Personalgesetz nirgends vermerkt.
7. Es ist aktenkundig, dass Schulpsychologe Peter Gutzwiller den Kläger erst als gemeingefährlich einstufte, nachdem dieser die ganze Eskalation bereits hinter sich hatte und aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Es existiert kein einziges Schreiben, welches belegt, dass das arglistige Vorgehen von Gaby Jenö in „begründeter Verantwortung“ erfolgt ist. Dass Gutzwiller sein Schreiben erst nachträglich verfasste, beweist, dass es vorher keinerlei Anlass gab, dem Kläger eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung anzudichten. (Schreiben vom 17.10.06) Das von Gutzwiller auf Wunsch von Gaby Jenö verfasste Schreiben soll offensichtlich die kriminellen Handlungen von Gaby Jenö nachträglich vertuschen.
8. Es ist aktenkundig, dass der Kläger seinen Beruf über alles liebt und darum nun bereits zum dritten Mal den Rechtsweg bis zum Bundesgericht einschlägt. Von einer Selbst- und Fremdgefährdung kann offensichtlich keine Rede sein. Wer konsequent den Rechtsweg einschlägt, darf weder als Selbstmörder noch als Amokläufer bezeichnet werden. Da der Kläger bereits bei seiner rechtwidrigen Freistellung den Rechtsweg eingeschlagen hatte, sind die ehrverletzenden Äusserungen von Gaby Jenö keineswegs in „begründeter Veranlassung“ getätigt worden, sondern dienten ausschliesslich dazu, den Kläger massiv zu diskreditieren, ihn vorsätzlich in seiner Ehre zu verletzen und ihm systematisch zu schaden.
9. Es ist aktenkundig, dass sämtliche staatlichen Instanzen das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk systematisch ignorierten. Das Gutachten beweist aber klar, dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt psychisch angeschlagen oder arbeitsunfähig war.
10. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö mehrfach systematisch die Unwahrheit behauptete. Sogar in der Gerichtsverhandlung stritt sie als Beklagte ab, dass sie den Kläger dazu veranlasst hatte, sich psychiatrisch begutachten zu lassen. (Verhandlungsprotokoll, S. 8).
11. Es ist aktenkundig, dass sich Gaby Jenö nie beim Kläger für ihr arglistiges und unverhältnismässiges Handeln entschuldigt hat.

Aus dem oben Gesagten geht klar hervor, dass Gaby Jenö nicht in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ gehandelt hat, sondern vorsätzlich alles unternommen hat, um dem Kläger vorsätzlich zu schaden und ihn aus seinem geliebten Beruf zu mobben. Dass Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm, die bereits schon die arglistige Kündigung gutgeheissen hatte, nun auch noch das Strafverfahren gegen die Chefin des Klägers behandelte, ist rechtlich ebenfalls nicht haltbar. Offensichtlich ist diese Richterin massiv befangen und hätte in den Ausstand treten müssen. Auch aus diesem Grund ist das Urteil des Appellationsgerichts aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Der Gutglaubensbeweis der Beklagten kann unter diesen Umständen nicht erbracht werden. Die Beklagte hat ohne „begründete Veranlassung“, insbesondere ohne „Wahrung öffentlicher Interessen“, sowie vorwiegend mit der Absicht, dem Kläger Übles vorzuwerfen, gehandelt. Aus diesem Grund ist das Urteil des Appellationsgerichts aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beklagte ist wegen mehrfacher Übler Nachrede und Verleumdung rechtmässig zu verurteilen. Da die Beklagte mit ihrer hinterhältigen Strafanzeige gegen den Kläger sämtliche Kosten verursacht hat, soll sie auch sämtliche Kosten übernehmen.

Freitag, 29. Oktober 2010

Beat Siegenthaler - Präsident der Freiwilligen Schulsynode


Mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 informiert Beat Siegenthaler, Präsident der Freiwilligen Schulsynode Basel-Stadt (FSS), Lehrer H. betr. Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wörtlich schreibt er:

"In Ihrem Mail vom 3. September ersuchten Sie uns um eine Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg. Nachdem Ihr Gesuch durch die Geschäftsleitung der Frewilligen Schulsynode fss abgelehnt worden war, haben Sie beim fss-Vorstand gegen diesen Entscheid rekurriert. An der Vorstandssitzung vom 21. Oktober 2010 wurde Ihr Rekurs vom Vorstand behandelt und einstimmig abgelehnt. Dieser Entscheid ist endgültig. Die fss kann keine weitere Kostengutsprache übernehmen."

Mit diesem Entscheid unterstützt die Freiwillige Schulsynode indirekt die menschenverachtenden Praktiken von Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Thomas Baerlocher, Hans-Georg Signer und anderen zahlreichen staatlichen Mobbing-Spezialisten. Offensichtlich findet es die Freiwillige Schulsynode korrekt, wenn unbescholtene Lehrkräfte über staatlich bestellte Psychiater in die Arbeitslosigkeit getrieben werden. Lehrer H. war weder krank geschrieben, noch tatsächlich krank, was Dr. med. Piet Westdijk in einem sorgfältig erstellten Gutachten rechtsgenüglich festhielt. Trotzdem wurde dem beliebten Lehrer H. gekündigt, weil er sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Dass es eine schwere Pflichtverletzung sein soll, wenn sich ein völlig gesunder Mensch seinen eigenen Arzt aussucht, ist völlig absurd. Dennoch hat das Bundesgericht entschieden, dass es ein Kündigungsgrund sei, sich nicht staatlich psychiatrisieren zu lassen. Diese Methoden wurden bisher ausschliesslich in totalitären Staaten wie der Sowjetunion und der DDR praktiziert. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird diese Praxis auch in der Schweiz legitim. Dass Beat Siegenthaler eine Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Geichtshof für Menschenrechte in Strassburg ablehnt, zeigt deutlich, was vom Präsidenten der Freiwilligen Schulsynode zu halten ist. Die FSS hat mit ihrer laschen Politik in den letzten Jahren sämtliche untauglichen sozialistischen Schulreformen duchgewunken. Mit seinem Entscheid hat Beat Siegenthaler das Vertrauen der Basler Lehrkräfte endgültig verspielt.

Sonntag, 24. Oktober 2010

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt


Die Basler Staatsanwaltschaft spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine mehr als unrühmliche Rolle. Als Lehrer H. vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man ihm ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö angestrengte Strafanzeige gegen H. wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass Lehrer H. sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen habe. Diese arglistige Lüge war die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dem völlig harmlosen Lehrer, unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger, einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass Lehrer H. „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er H. vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barakuda das Wohngebiet von Lehrer H. ab. Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schreibt Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, Lehrer H. soll geäussert haben, dass er seine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der sein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte H. dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem zweistündigen Gespräch glaubwürdig erklärt, dass er zwar noch seine Militärpistole im Haus habe, aber über keinerlei Munition verfüge. Lehrer H. hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der arglistigen Strafanzeige gegen ihn. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, Lehrer H. zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barakuda eine weitere Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telephongespräch mit Lehrer H. führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, Lehrer H. ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte der völlig ahnungslose Lehrer wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus seinem Haus geprügelt werden. Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger offensichtlich minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwalt Homberger folgendes in die Akten:

„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Herrn H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“

Auch diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass Lehrer H. ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, sein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorieren die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht die Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag.

Auch die leitende Staatsanwältin lic. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschluss die Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen. Obwohl Lehrer H. nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg einschlug, stellte sie das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch vertuschte. Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger den rechtschaffenen Lehrer als „Querulanten“ und erfrechte sich, den schwer gebeutelten Lehrer für seine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.

Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer H. eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, bevor dieser im Internet zum Mobbingopfer Tschanun recherchierte, vertuschten sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht.

Es ist davon auszugehen, dass Menschen, welche hinter die Kulissen eines Unrechtssystems blicken, als „Bedrohung“ für die Staatsmacht angesehen werden. Dieser Blog ist äusserst transparent. Er zeigt anschaulich, wie sämtliche involvierten Beamten und Behörden bis hinauf ins Bundesgericht ihr Amt zum Nachteil von Lehrer H. systematisch missbrauchten.

OS Rektorin Gaby Jenö ist unterdessen zur Leiterin der Basler Sekundarstufe I befördert worden.

Montag, 18. Oktober 2010

Gaby Jenö - Leiterin der Basler Sekundarstufe I


Gaby Jenö ist Leiterin der Basler Sekundarstufe I. In ihrer Funktion als Rektorin der Basler Orientierungsschule hat sie den engagierten und beliebten Lehrer H. mehrfach als gefährlichen potentiellen Gewalttäter verleumdet und ihn systematisch in die Arbeitslosigkeit gemobbt. Ihr Lügengebäude stützt sich auf die folgenden arglistigen Unterstellungen:

1. Lehrer H. habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen.
2. Lehrer H. habe sich wie Günther Tschanun gefühlt.
3. Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen geäussert.
4. Lehrer H. habe Drohungen gegen ihre Person ausgesprochen.
5. Lehrer H. habe eine psychische Krankheit.
6. Lehrer H. sei akut selbst- und fremdgefährlich.
7. Lehrer H. habe Dr. Dreyfus von seiner Schweigepflicht befreit.
8. Lehrer H. sei arbeitsunfähig.
9. Lehrer H. habe das Vertrauensverhältnis zerstört.
10. Lehrer H. sei nie von ihr gezwungen worden, sich psychiatrisch begutachten zu lassen.

Diverse Akten beweisen, dass alle diese 10 arglistigen Behauptungen infame Lügen sind. Leider vertuschen die Basler Staatsanwaltschaft, das Basler Appellationsgericht und das Bundesgericht systematisch die aktenkundigen Fakten. Mittels vorsätzlicher Verkehrung von Ursache und Wirkung wurde dem beliebten und kompetenten Lehrer H. wegen einer sog. "schweren Pflichtverletzung" nach über 20 Jahren mustergültigem Unterricht gekündigt. Die angeblich "schwere Pflichtverletzung" begründen die arglistigen Behörden mit der Weigerung des Lehrers, sich von einem behördlich bestellten Psychiater krank schreiben zu lassen. Lehrer H. hatte sich bei Dr. med. Piet Westdijk mehrfach psychiatrisch begutachten lassen. Dieser konnte aber weder eine psychische Krankheit, noch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Allerdings wurde das sorgfältig erstellte Westdijk-Gutachten von sämtlichen Behörden systematisch ignoriert. Dieser Blog dokumentiert äusserst umfassend, wie Lehrer H. von einer arglistigen Mobbing-Truppe systematisch in die Arbeitslosigkeit gedrängt wurde. Dass dabei auch die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) mehrfach ihre Finger im bösen Spiel hatte, ist besonders schockierend. Leider konnte es auch Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser (SVP) nicht lassen, bei der üblen Verschwörung gegen Lehrer H. mitzuwirken. Trotz vier Jahren übelster "Mobbing-Hölle" hat Lehrer H. bis heute noch keine Sekunde an Selbstmord oder Amok gedacht, sondern konsequent den Rechtsweg beschritten. Dieser Blog veröffentlicht die Namen und Photos der Beamten und Behörden, welche gegen Lehrer H. vorsätzlich unzählige rhetorische und bürokratische Amokläufe verübt hatten. Wer seine Macht missbraucht, wird an den Internet-Pranger gestellt! Behördenkriminalität hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!

Montag, 11. Oktober 2010

Das Appellationsgericht Basel-Stadt


Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstriert das Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm, Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfahrt und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann wie im Kanton Basel-Stadt Behördenkriminalität systematisch vertuscht wird.

Dr. Marie-Louise Stamm, welche schon als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. vertuscht hatte, beschönigte jetzt auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Leiterin der Sekundarstufe I Gaby Jenö. Um ihrem beliebten Mitarbeiter Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn über einen bestellten Psychiater in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan ging jedoch schief. Lehrer H. liess sich nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Die infame Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, wird von den arglistigen Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Gaby Jenö habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet. Dass der schwer gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok dachte, sondern über vier Jahre lang mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blenden die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind arglistig und verlogen. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit mobbte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten angeblichen Drohmails existieren definitiv nicht. Auch hat sich Lehrer H. aktenkundig nie mit Günther Tschanun verglichen. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, selber kriminell zu sein.

Dass der schwer in seiner Ehre verletzte Lehrer H. vom Appellationsgericht auch noch dazu verurteilt wird, die Anwaltskosten seiner Peinigerin in der Höhe von mehreren Tausend Franken zu bezahlen, ist an Perversität kaum mehr zu überbieten. Die widerliche Machtdemonstration des Basler Appellationsgerichts beweist, dass Behördenkriminalität im Kanton Basel-Stadt keine „Verschwörungstheorie“ ist, sondern bittere Realität.