Montag, 29. November 2010

Rekurs gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwalts


Lehrer H. hat gegen die rechtswidrige Beschlagnahmung der Beweise, die er im Strafverfahren gegen seine Chefin Gaby Jenö verwenden will, Rekurs eingelegt. Selbstverständlich hat der Erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug, den Rekurs mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Lehrer H. kennt den sog. Rechtsweg aus eigener Erfahrung. Wer den Rechtsweg einschlägt, verliert in der Schweiz viel Geld, denn die Richterinnen und Richter sind Teil eines Behördenfilzes, der in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger abzockt und deren Rechte mit Füssen tritt. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Richterinnen und Richter der Basler Rekurskammer dem schwer gemobbten Lehrer im Voraus erneut Fr. 600.-- abverlangen, ansonsten auf seine Rechtsansprüche überhaupt nicht eingegangen wird. Lehrer H. kennt das Prozedere bereits. Ohne Kostenvorschuss wird in der Schweiz überhaupt nicht auf Rekurse und Beschwerden eingetreten. Wer an den Rechtsstaat glaubt und Geld einbezahlt, sieht sein Geld aber nie wieder. Aus Gründen der Transparenz wird der Rekurs von Lehrer H. auf diesem Blog veröffentlicht. Lehrer H. hat damit Fr. 600.-- gespart und muss sich nicht über die lächerlichen Ausführungen der befangenen Rekurskommission ärgern.

Sehr geehrte „unabhängige“ Richterinnen und Richter

Hiermit rekurriere ich gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwaltes vom 16.11.10 im Strafverfahren V101111 003. Ich habe nie eine Ehrverletzung getätigt, kämpfe aber seit mehreren Jahren gegen einen Verwaltungsfilz, der mir massiv systematisch schaden will.

Begründung:
Die beschlagnahmten Gegenstände sind Dinge, die ich in meinem täglichen Leben brauche. Meine Agenda, meine Geschichtsordner, meine Computer und die diversen Akten zur Privatklage gegen meine ehemalige Chefin Gaby Jenö sind völlig frei, von angeblich ehrverletzenden Äusserungen.

Aus diesen Gründen beantrage ich die sofortige Herausgabe sämtlicher mir ohne richterlichen Beschluss entwendeten Gegenstände. Es ist offensichtlich, dass die mir entwendeten Akten anscheinend klar beweisen, dass der Rechtsstaat im Kanton Basel-Stadt nur noch auf dem Papier existiert. Falls Sie meinen Rekurs erwartungsgemäss mit rhetorischen Tricks ablehnen, sehe ich mich gezwungen, ein viertes Mal das Bundesgericht anzurufen. Jeder Bundesgerichtsentscheid entlarvt bekanntlich die in der Schweiz gültige „Rechtsordnung“.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

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