Montag, 11. Oktober 2010

Das Appellationsgericht Basel-Stadt


Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstriert das Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm, Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfahrt und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann wie im Kanton Basel-Stadt Behördenkriminalität systematisch vertuscht wird.

Dr. Marie-Louise Stamm, welche schon als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. vertuscht hatte, beschönigte jetzt auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Leiterin der Sekundarstufe I Gaby Jenö. Um ihrem beliebten Mitarbeiter Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn über einen bestellten Psychiater in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan ging jedoch schief. Lehrer H. liess sich nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Die infame Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, wird von den arglistigen Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Gaby Jenö habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet. Dass der schwer gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok dachte, sondern über vier Jahre lang mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blenden die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind arglistig und verlogen. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit mobbte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten angeblichen Drohmails existieren definitiv nicht. Auch hat sich Lehrer H. aktenkundig nie mit Günther Tschanun verglichen. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, selber kriminell zu sein.

Dass der schwer in seiner Ehre verletzte Lehrer H. vom Appellationsgericht auch noch dazu verurteilt wird, die Anwaltskosten seiner Peinigerin in der Höhe von mehreren Tausend Franken zu bezahlen, ist an Perversität kaum mehr zu überbieten. Die widerliche Machtdemonstration des Basler Appellationsgerichts beweist, dass Behördenkriminalität im Kanton Basel-Stadt keine „Verschwörungstheorie“ ist, sondern bittere Realität.

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