Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Freitag, 29. Oktober 2010
Beat Siegenthaler - Präsident der Freiwilligen Schulsynode
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 informiert Beat Siegenthaler, Präsident der Freiwilligen Schulsynode Basel-Stadt (FSS), Lehrer H. betr. Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wörtlich schreibt er:
"In Ihrem Mail vom 3. September ersuchten Sie uns um eine Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg. Nachdem Ihr Gesuch durch die Geschäftsleitung der Frewilligen Schulsynode fss abgelehnt worden war, haben Sie beim fss-Vorstand gegen diesen Entscheid rekurriert. An der Vorstandssitzung vom 21. Oktober 2010 wurde Ihr Rekurs vom Vorstand behandelt und einstimmig abgelehnt. Dieser Entscheid ist endgültig. Die fss kann keine weitere Kostengutsprache übernehmen."
Mit diesem Entscheid unterstützt die Freiwillige Schulsynode indirekt die menschenverachtenden Praktiken von Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Thomas Baerlocher, Hans-Georg Signer und anderen zahlreichen staatlichen Mobbing-Spezialisten. Offensichtlich findet es die Freiwillige Schulsynode korrekt, wenn unbescholtene Lehrkräfte über staatlich bestellte Psychiater in die Arbeitslosigkeit getrieben werden. Lehrer H. war weder krank geschrieben, noch tatsächlich krank, was Dr. med. Piet Westdijk in einem sorgfältig erstellten Gutachten rechtsgenüglich festhielt. Trotzdem wurde dem beliebten Lehrer H. gekündigt, weil er sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Dass es eine schwere Pflichtverletzung sein soll, wenn sich ein völlig gesunder Mensch seinen eigenen Arzt aussucht, ist völlig absurd. Dennoch hat das Bundesgericht entschieden, dass es ein Kündigungsgrund sei, sich nicht staatlich psychiatrisieren zu lassen. Diese Methoden wurden bisher ausschliesslich in totalitären Staaten wie der Sowjetunion und der DDR praktiziert. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird diese Praxis auch in der Schweiz legitim. Dass Beat Siegenthaler eine Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Geichtshof für Menschenrechte in Strassburg ablehnt, zeigt deutlich, was vom Präsidenten der Freiwilligen Schulsynode zu halten ist. Die FSS hat mit ihrer laschen Politik in den letzten Jahren sämtliche untauglichen sozialistischen Schulreformen duchgewunken. Mit seinem Entscheid hat Beat Siegenthaler das Vertrauen der Basler Lehrkräfte endgültig verspielt.
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