Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Mittwoch, 25. Januar 2012
Die Sicht der Schülerinnen und Schüler
Noch immer gibt es Leute, die auf BaZ-Online systematisch versuchen, den guten Ruf von Lehrer H. zu ruinieren. Es ist zwar richtig, dass es drei alleinerziehende Mütter gab, die mittels ehrverletzenden Schreiben den Lehrer bei der Schulhausleitung anschwärzten. Leider gehörten diese Briefe zu einer grossangelegten Kampagne, die offensichtlich bis auf den heutigen Tag anhält. Aus diesen Kreisen wird immer wieder das Wohl der Schülerinnen und Schüler thematisiert. Allerdings interessierten sich Regierungsrat Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter nie für die Meinung der Schülerinnen und Schüler.
Die Abschiedsbriefe der einzelnen Schülerinnen und Schüler sprechen ihre eigene Sprache:
Sehr geehrter Herr H.
Die zwei Jahre, die wir mit Ihnen hatten, waren sehr toll. Auch die Musicals hatten uns Spass gemacht. Danke für das was wir bei ihnen gelernt haben.
Viele Grüsse von
Janine und Aline
Lieber Herr H.
Ich wollte Ihnen noch einmal sagen, dass die Musicals immer sehr viel Spass gemacht haben, auch wenn es manchmal anstrengend war! Auch der abwechslungsreiche Sportunterricht war meistens toll. Und wenn Sie es nicht glauben, ich wünsche Ihnen viel Glück in der Zukunft!
Mit vielen Grüssen
Antonia
Danke Herr H.
Danke für viel Musik
Danke für Sport
Danke für Geschichte
Nicolas
Lieber Herr H.
Ich finde es seht schade, dass Sie uns verlassen haben. Sie waren ein sehr guter Musik-, Geschichts- und Sportlehrer. Trotz alldem wünsche ich Ihnen alles Gute.
Viele Grüsse Lisa
Lieber Herr H.
Es ist sehr schade, dass Sie gegangen sind. Hoffentlich sehen wir uns wieder mal auf dem Flohmarkt.
Levi und Isabel
Liebe Herr H.
Ich find’s schad, dass Si gönn. (gange sin). Für mi sin si e guedde Lehrer xii, und i ha gärn Unterricht bi ihne kha. Ich wünsch Ihne in dr Zuekunft alles Gueddi und viel Glück. Ihri Musicals sin toll!
Ganz liebi Griess:
Laura
Lieber Herr H.
Der Unterricht war bei Ihnen sehr toll. Die Musicals machten uns auch sehr Spass. Es ist schade, dass wir Sie nicht mehr als Lehrer haben. Ihre Lieder und Musicals fehlen uns!
Danke für alles!!!
Noemi, Celine
Herr H.
Ich danke Ihnen, dass Sie mich 2 Jahre lang unterrichtet haben in Gs, Sp und Mu. Ich habe mich immer gefreut, wenn wir Ihre Lieder spielten / sangen oder an einem Ihrer eigenen Musicals arbeiteten. Ich danke Ihnen sehr.
Liebe Grüsse, Ihre Schülerin
Christina
Lieber Herr H.
Schade, dass Sie uns verlassen mussten. Und dass es Ihnen hoffentlich gut geht.
Thai
Lieber Herr H.
Ich finde es schade, dass Sie nicht mehr unterrichten können oder dürfen. In Musik haben wir einen neuen Lehrer. Der gestaltet den Unterricht nicht halb so gut wie Sie es taten. Im Sport ist es auch ziemlich langweilig. Über Geschichte schreib ich besser nichts.
Auf Wiedersehen
Florian
Wir danken für Ihren tollen Unterricht. Und die tollen Lieder!!!
Annalena
Lieber Herr H.
Ich finde es schade, dass Sie uns nicht mehr unterrichten dürfen, denn wir haben bei Ihnen sehr tolle Sachen gemacht.
Mit freundlichen Grüssen
Martina
EMOS, kumm in d EMOS ...
Melinda
Lieber Herr H.
Musik in Trauer, Musik ganz heiter
Sie geht immer weiter.
Einmal rauf und runter
Der Tag bleibt trotzdem munter.
Mit vielen Grüssen
Lara
Lieber Herr H.
Es ist schade, dass Sie gehen mussten. Hoffentlich finden Sie bald eine neue Arbeit. Wir sind auch in einer blöden Situation, denn wir erfahren erst knapp vor den Herbstferien, ob wir die neuen Lehrer überhaupt behalten. Hoffentlich sehen wir uns irgendwann wieder.
Mit freundlichen Grüssen
Christoph
Herr H.
Danke, dass Sie uns 2 Jahre lang Mu, Sp und Gs unterrichtet haben. Es war sehr toll und ich wünsche, dass wir uns irgendwann wieder mal treffen. Sie haben tolle Lieder erfunden! Ganz tolle Musicals ... Wissen Sie, dass ich schon 1 Jahr Klavier gespielt habe?..., dass ich die Akkorde spielen kann?
Schade, dass Sie nicht mehr da sind ...)
Sandy
Montag, 23. Januar 2012
Raphael Suter - BaZ-Journalist
Raphael Suter gehört nicht zu den Beamten und Behörden, die im Kanton Basel-Stadt tun und lassen können, was sie wollen. Als Journalist wäre er dazu verpflichtet, in seinen Artikeln die Wahrheit zu schreiben. Bereits schon im Titel seines BaZ-Artikels verdreht er allerdings den eigentlichen Sachverhalt. In Wirklichkeit wird nicht Christoph Eymann verfolgt, sondern der sog. Ex-Lehrer.
Der Titel ist offensichtlich vorsätzlich so schräg gewählt worden. Er soll den Eindruck erwecken, dass der Lehrer seinen Beruf nicht mehr ausübt und Eymann das Opfer des Lehrers sei. Natürlich ist es genau umgekehrt. Lehrer H. ist das Mobbingopfer und Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiterin Gaby Jenö sind die Täter. Eymann beschuldigte den Lehrer, eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben. Dass sich der Lehrer, der sich bisher immer völlig korrekt verhalten hat, diese arglistige Anschuldigung nicht gefallen lassen möchte, wird im Artikel von Suter bewusst verschwiegen.
Natürlich war es nie das Ziel von Raphael Suter den wahren Sachverhalt zu erhellen, deshalb stützte sich der Journalist nur auf Angaben von Eymann und der Staatsanwaltschaft. Einen direkten Kontakt zu Lehrer H. hat Raphael Suter bewusst vermieden.
Leider kommen im Artikel von Suter auch noch andere Passagen vor, die der Journalist vorsätzlich verdreht hat. So behauptet Suter zum Beispiel, Lehrer H. sei in einem Brief von Mitarbeitern des Gesundheitsdienstes als «psychisch Kranker mit einem hohen Gefahrenpotenzial gegen sich selber und andere» diffamiert worden. In Tat und Wahrheit waren es aber nicht die Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes, sondern die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann.
Am Schluss des BaZ-Artikels versucht Suter, den Lehrer als mutmasslichen Kriminellen hinzustellen. Obwohl Lehrer H. mit den sog. "anonymen Pamphleten" nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, insinuiert der clevere Journalist einen Zusammenhang zwischen den "Pamphleten" und diesem Blog. Offensichtlich werden gewisse BaZ-Journalisten immer noch vom Basler Machtfilz gesteuert.
Dienstag, 10. Januar 2012
Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Basler Erziehungsdepartement
Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige gegen Lehrer H. hat Regierungsrat Eymann den Bogen massiv überspannt. Offensichtlich will der umstrittene Leiter des Erziehungsdepartements davon ablenken, dass in seinem Departement so einiges schief läuft.
Lehrer H. wurde 2006 von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass dem beliebten Lehrer die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm Lehrer H. Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als Lehrer H. weder von der Ombudsstelle noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte sich H. an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen 9 Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger rechtswidrig eingestellt, sodass dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.
Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall will, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wurde Lehrer H. mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen Lehrer H. systematisch angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass Lehrer H. rechtmässig entlassen wurde.
Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist.
Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen.
Mit seinem Brief vom 13.12.06 hat Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren eingegriffen, die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch informiert und damit sein Amt vorsätzlich missbraucht.
Hier der Originaltext:
Sehr geehrte Eltern
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer
Sehr geehrte Damen und Herren der Schulhausleitung und der Schulleitung
Herr H. hat bis zu den Sommerferien die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2e und 3b des Brunnmattschulhauses unterrichtet. Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hat viel Unruhe ausgelöst. Verschiedenen Briefwechseln und Gesprächen mit Eltern sowie mit Mitarbeitern und Mitarbeitern der Schule durften wir entnehmen, dass sich in einem Punkt alle einig sind: Es soll im Interesse der Schülerinnen und Schüler und im Interesse eines guten Lernklimas Ruhe einkehren. So ist von Eltern und von der Schule der Wunsch geäussert worden, das Erziehungsdepartement möge in einem klärenden Schreiben einen Schlusspunkt setzen, der gleichzeitig auch Neuanfang sein soll.
Sehr gerne kommen wir diesem Wunsche nach. Folgende Hinweise und Überlegungen sollen helfen, diesen Schlusspunkt zu setzen:
Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbing-Kampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keine Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.
Es ist uns in diesem Zusammenhang wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass die Schulleitungen des Kantons Basel-Stadt den Lehrpersonen einen grossen Gestaltungsfreiraum zugestehen und es an unseren Schulen keine leichtfertig ausgesprochenen Kündigungen gibt. Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule. Sie, sehr geehrte Eltern, dürfen Vertrauen in die Haltung und das Handeln der Schule haben.
Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartements und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich. Aus rechtlichen Gründen war und ist es nicht möglich, die von vielen Eltern gewünschte Transparenz für die Entscheidungen der Schule herzustellen. Das ist sowohl aus der Sicht der Eltern wie auch aus der Sicht der Schule unbefriedigend. Wir haben deshalb Verständnis für das Engagement von Eltern zu Gunsten von Herrn H. und für die Haltung jener Eltern, die sich schwer tun, die Kündigung eines von ihnen geschätzten Lehrers zu akzeptieren. Wir anerkennen, dass die Situation für alle Beteiligten und Betroffenen – für die Lehrpersonen, Schulhausleitung und Schulleitung, aber auch für die Eltern und die Kinder – sehr schwierig war.
Gerne hoffen, wir dass mit diesen Ausführungen der von allen Beteiligten und Betroffenen gewünschte Schlusspunkt gesetzt werden kann.
Wichtig ist nun der Blick nach vorne. Wir dürfen in Gesprächen mit Eltern und mit Vertreterinnen sowie Vertretern der Schule feststellen, dass es einen unbedingten Willen gibt, im Interesse der Kinder gemeinsam zu handeln. Darüber freuen wir uns sehr. Das wichtigste Interesse der Kinder ist eine stabile, fördernde Schulsituation. Wir wissen, dass die Lehrpersonen ihr Bestes für die Bildung der Kinder und für ein gutes Lernklima tun. Ebenso überzeugt sind wir, dass die Eltern der Schule ihr Vertrauen schenken und die jetzige Schulsituation stützen. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine gute Schulzeit für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Christoph Eymann
Vorsteher
Weil auf diesem Blog die Fakten über Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiter veröffentlicht werden, hat Dr. Christoph Eymann Strafanzeige erstattet. Aus seiner Optik sind die Einträge ehrverletzend und rufschädigend. Er unterstellt dem Betreiber dieses Blogs, den Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Wer so argumentiert, hat offensichtlich grosse Angst vor der Wahrheit. Obwohl Amtsmissbrauch und falsche Anschuldigung als Offizialdelikte gelten, hat die Strafverfolgungsbehörde von sich aus bisher noch keine Strafuntersuchung gegen Dr. Christoph Eymann eingeleitet. Anscheinend geniessen Regierungsräte juristische Narrenfreiheit.
Mittwoch, 21. Dezember 2011
Akteneinsicht
Heute erhielt Lehrer H. zum ersten Mal Akteneinsicht in die von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser gesammelten und reichlich produzierten Akten. In Gegenwart seines Zwangsanwalts durfte sich der angeschuldigte Lehrer durch über 800 Seiten quälen. Lehrer H. hatte vor über drei Jahren wegen diverser Blogs Strafanzeige erstattet, weil er darin verunglimpft wurde und diverse Fakten vorsätzlich verdreht dargestellt waren.
Das interessierte Bruno Glauser allerdings wenig. Ohne mit der Wimper zu zucken, pervertierte der arglistige Staatsfunktionär das Opfer zum Täter und behauptete Lehrer H. sei für sämtliche Blogs verantwortlich, sogar für solche, die angeblich Regierungsrat Eymann verleumden. Wenn man den über 800 Seiten starken von Glauser produzierten Aktenberg durchstöbert, fällt auf, dass der Staatsfunktionär auf etwa 500 Seiten versucht, plausibel zu machen, dass die Urheberschaft der Blogs welche Regierungsrat Eymann betreffen, aus technischen Gründen nicht eruierbar sei. Interessanterweise wurden aber ausgerechnet diese Blogs und E-Mails, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hat, als Vorwand missbraucht, bei Lehrer H. eine nicht richterlich bewilligte Hausdurchsuchung durchzuführen.
Nachdem die Computer des Lehrers rechtswidrig beschlagnahmt wurden, nahm sich Cyber-Schnüffler Glauser 1 Jahr Zeit, sämtliche private Dateien des Lehrers zu visionieren, in der arglistigen Hoffnung mindestens auf ein paar Dateien mit verbotener Pornographie zu stossen. Zu seiner Enttäuschung konnte der staatlich besoldete Schnüffler aber nichts Verbotenes finden. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt offensichtlich bei jedem beschlagnahmten Computer routinemässig nach verbotener Pornographie sucht, unterstreicht die Arglistigkeit dieser Behörde.
Im Verlauf der Akteneinsicht konnten andere Arglistigkeiten des Detektiv-Wachtmeisters entlarvt werden. Ohne einen einzigen Beweis stellte Bruno Glauser fest:
„Lehrer H. erstattete am 02.05.08 eine Anzeige gegen Unbekannt. Jemand würde die gelöschten Artikel aus seinem Blog, in seinem Namen wieder in neuen Blog’s im Internet veröffentlichen. Dadurch habe er mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen. Die Auswertung der beschlagnahmten Computer des Anzeigestellers im Verfahren V101111003 ergab, dass Lehrer H. mit allergrösster Wahrscheinlichkeit für den Inhalt der beanzeigten Blog’s selber verantwortlich sein dürfte.“
Mit dieser bösartigen Lüge versuchte der arglistige Staatsfunktionär frech, dem unschuldigen Lehrer den Straftatbestand der sog. Irreführung der Rechtspflege unterzujubeln.
Dass der Blog „Behördenmobbing“ und der Blog „IG Breitensport“ von zwei verschiedenen Autoren stammen, vertuschte der staatliche Schnüffel-Wachtmeister auf unzähligen Seiten systematisch.
Besonders verärgert über den Blog „Behördenmobbing“ zeigte sich Anwältin Regula Steinemann, die von Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. in ein Betreibungsverfahren zu verwickeln. In einem Rundumschlag unterstellte sie diesem Blog „Personen in ein schlechtes Bild zu stellen bzw. deren Ruf zu schädigen.“ Details aber wollte die Rechtsanwältin nicht bekanntgeben, wohlwissend, dass das schlechte Bild, welches die beteiligten Personen abgeben, nicht von Lehrer H. zu verantworten ist. Wörtlich schreibt sie:
„Auch über meine Person werden Aussagen gemacht, welche mich in meiner Ehre verletzen bzw. die Tatsachen verdreht und falsch dargestellt. Es besteht keine Möglichkeit gegen die Einträge vorzugehen, weil Google dazu ein Strafurteil verlangt und ich als Rechtsanwältin der Schweigepflicht unterstellt bin.“
Dass die drei Staatsfunktionäre Jenö, Baerlocher und Gutzwiller kürzlich ebenfalls Stafanzeigen wegen angeblicher Übler Nachrede gegen Lehrer H. eingereicht haben, ist an satanischer Perversion kaum mehr zu überbieten. Genau dieses Trio verschwor sich vor über fünf Jahren gegen den beliebten Lehrer und mobbte diesen mit krimineller Energie aus dem Basler Schulsystem. Die Lügen, mit denen die drei Funktionäre Lehrer H. vorsätzlich verleumdeten, sind aktenkundig. Jenö behauptete frech, Lehrer H. habe Selbstmordrohungen geäussert, Gutzwiller unterstellte H. eine Selbst- und Fremdgefährdung und Baerlocher wollte den Lehrer über die Vormundschaftsbehörde entmündigen lassen. Da sich Lehrer H. aber nie provozieren liess und die Fakten regelmässig ins Internet stellte, erlitt der satanische Plan des arglistigen Trios Schiffbruch.
Freitag, 9. Dezember 2011
Lic. iur. Eva Eichenberger - feministische Staatsanwältin
Wenn es im Kanton Basel-Stadt darum geht, unschuldige Männer als Neonazis, Vergewaltiger oder Kinderschänder darzustellen, stösst man beim Recherchieren im Internet immer wieder auf Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger. Auch im Mobbingfall Lehrer H. spielte die feministische Staatsfunktionärin eine bisher eher unglückliche Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, leugnete die Staatsanwältin sämtliche Hinweise auf strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:
„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."
Damit Lehrer H. bei jeder der neun Strafanzeigen möglichst tief in die Tasche greifen musste, variierte die Staatsfunktionärin ihre Begründungen nach Lust und Laune:
„Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.“
„Der Anzeigesteller trägt infolge unbegründeter und leichtfertiger Anzeigeerstattung gemäss …
„Die gegen Dr. Marc Meier erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. H. werden daher wegen querulatorischer Anzeigeerstattung in Anwendung von …
„Die Strafanzeige ist offensichtlich unbegründet und mutwillig erstattet worden, weshalb dem Anzeigesteller gemäss …
Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte Lehrer H. wegen seiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte Lehrer H. gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und bekam recht.
Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:
„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“
Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch befördert. Dort braucht es offensichtlich Personen, die mit krimineller Energie Strafverfahren gegen unschuldige Männer lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen.
Auch im neusten Strafverfahren gegen Lehrer H., der diesmal wegen angeblichen Ehrverletzungsdelikten von der Basler Staatsanwaltschaft terrorisiert wird, darf Eva Eichenberger die Gesetze nach Lust und Laune ungestraft verdrehen. In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2011 verfügt sie, dass Lehrer H. von einem Pflichtverteidiger verteidigt wird, obwohl Lehrer H. sich aufgrund der internationalen Menschenrechte selber verteidigen will.
Ihre Begründung ist einmal mehr völlig aus der Luft gegriffen und spottet jedem gesunden Rechtsempfinden:
„Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich dann geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.“
Auch hier pervertiert Staatsanwältin Eva Eichenberger einmal mehr vorsätzlich die Realität: Ehrverletzungsdelikte sind immer Bagatellfälle und der angebliche Straffall bietet keinerlei Schwierigkeiten, wenn sich der rechtswidrig angeschuldigte Lehrer H. selber verteidigen darf.
Einmal mehr hat Lehrer H. zehn Tage Zeit, sich gegen die wirren Behauptungen der feministischen Staatsanwältin zu wehren.
Dienstag, 6. Dezember 2011
Bruno Glauser - Detektiv-Wachtmeister
Seit mehr als einem Jahr macht Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem schwer gebeutelten Lehrer H. das Leben schwer. Der überzeugte Staatsfunktionär beschäftigt sich vor allem damit, in den Computerdateien von Lehrer H. herumzuschnüffeln. Offensichtlich soll Lehrer H. jetzt auch noch als sog. Cyber-Krimineller dargestellt werden, nachdem er vor fünf Jahren als angeblich selbst- und fremdgefährlicher Gewalttäter von der Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überfallen wurde.
Auch Bruno Glauser gehört zu den Staatsfunktionären, die das Recht so auslegen, wie es ihnen gerade passt. Anstatt Lehrer H. vollständige Akteneinsicht zu gewähren, behauptet der Polizist, Lehrer H. müsse sich durch einen Anwalt verteidigen lassen. Dass sich Lehrer H. auch selber verteidigen darf, stellt der Möchtegern-Jurist systematisch in Abrede und missbraucht damit offensichtlich sein Amt. Sogar der von Glauser bestellte Pflichtverteidiger schafft es nicht, dem staatlich besoldeten Computer-Schnüffler klar zu machen, dass eine rechtswidrig angeschuldigte Person das Menschenrecht hat, sich selber zu verteidigen.
Mehr als vier Stunden befragte Glauser den unschuldigen Lehrer zu Blog-Einträgen, welche sich mit dem Thema "Behördenkriminalität" befassen. Um Lehrer H. in die Enge zu treiben, schreckte Glauser auch nicht davor zurück, H. Blogs anzulasten, mit denen der Lehrer nicht das geringste zu tun hat.
Worum geht es in Wirklichkeit? Vor mehreren Jahren reichte Dr. Christoph Eymann Strafanzeige gegen Unbekannt ein, weil er im Blog des IG Breitensport als angeblicher Steuerhinterzieher dargestellt wurde. Opfer dieser Strafanzeige ist jetzt offensichtlich Lehrer H., der mit den Steuerhinterziehungsvorwürfen und diesem Blog rein gar nichts zu tun hat. Für Lehrer H. ist Dr. Christoph Eymann "nur" ein arglistiger Erziehungsminister, der mit seinen Mitarbeitern selber denkende Lehrkräfte vorsätzlich diskriminiert und systematisch aus dem Basler Schulsystem mobbt.
Dass sich die ursprüngliche Strafanzeige Eymanns ausschliesslich gegen den Blog des IG-Breitensports richtete, durfte Lehrer H. anlässlich der Befragung auf keinen Fall erfahren. Offensichtlich soll Lehrer H. im Fall Eymann zu Sündenbock gemacht werden.
Wer aber steckt tatsächlich hinter dem Blog des IG Breitensport? Bruno Glauser behauptet, aus technischen Gründen sei der Urheber nicht erruierbar.
Peter Zihlmann, ehemaliger Basler Rechtsanwalt und Autor diverser Bücher schreibt in seinem angeblich fiktiven Krimi "Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre":
Auffällig für die Medien war es, dass im Cosco-Prozess - als er in die zweite Runde ging - eine junge Rechtsanwältin, als Zeugin auftrat, die auf eine sonderbare Art und Weise in die Geschäfte des Don Raffi verstrickt war. Da die Medien immer auf der Pirsch nach einem politischen Bezug der von ihnen aufgegriffenen Geschichten sind, weil das deren Brisanz gewaltig erhöhen kann, war erschreckend, dass diese Rechtsanwältin die Ehefrau des Basler Erziehungsministers war. Als Rechtsberaterin der Firma Cosco erklärte sie dieser, wie die Vertragsbeziehungen mit den Geschäftspartnern auszugestalten waren und bezog dafür in weniger als einem Jahr ein Honorar von 566'000 Franken. Das stellte ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegter Revisionsbericht fest. Sie will einen beträchtlichen Teil davon als Kickback weitergegeben haben - ohne Quittung.
Steuerbetrug oder Verleumdung? Die Computer von Peter Zihlmann wurden von der Staatsanwaltschaft erstaunlicherweise nicht beschlagnahmt. Die Computer von Lehrer H. dagegen schon. Nach einem Jahr Schnüffeln im Computer von Lehrer H. weiss Bruno Glauser jedoch ganz genau, dass Lehrer H. nicht für den Blog des IG Breitensport verantwortlich sein kann. Dass Glauser dennoch versucht, den unschuldigen Lehrer mit albernen Verhörmethoden in den Wahnsinn zu treiben, gehört offenbar zu den üblichen Stasi-Methoden des Basler Justizfilzes.
Montag, 19. September 2011
Christine Baltzer-Bader - Gerichtspräsidentin Zivilgericht Basel-Land
Christine Baltzer-Bader ist Gerichtspräsidentin am Zivilgericht Basel-Land. Sie hätte es in der Hand gehabt, im Mobbingfall Lehrer H. endlich Gerechtigkeit walten zu lassen. Zur Erinnerung: Lehrer H. wurde von seiner Chefin Gaby Jenö vor 5 Jahren als psychisch Kranker, selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet. Lehrer H. wehrte sich mit allen Mitteln gegen die infamen Lügen seiner Chefin, wurde aber von sämtlichen Gerichten nicht einmal ansatzweise ernst genommen. Zwar stellte das Bundesgericht eindeutig fest, dass "der Beschwerdegegnerin keine Entschädigung auszurichten sei, weil sie vor Bundesgericht keine Umtriebe hatte", trotzdem bringt es Zivilgerichtspräsidentin Christine Baltzer-Bader fertig, diesen Entscheid ganz im Sinne von Gaby Jenö wieder zu kehren.
Mit dem Entscheid von Christine Baltzer-Bader muss Lehrer H. alle drei von Gaby Jenö engagierten Rechtsanwältinnen bezahlen, obwohl er selber das Verleumdungsopfer ist. Mit den Gerichtskosten zusammen ergibt sich daraus eine Summe von rund 10'000 Franken.
Seit der böswilligen Rufschädigung durch seine Chefin Gaby Jenö findet der engagierte und beliebte Lehrer keinen Job mehr. Er lebt von der Arbeitslosenversicherung und wird im Mai 2012 ausgesteuert. Seine ehemalige Chefin Gaby Jenö hingegen sitzt fest im Sattel. Sie ist unterdessen Leiterin der Basler Sekundarstufe I, obwohl sie gar kein Sekundarlehrerpatent besitzt.
Der Chef von Gaby Jenö, der Basler Erziehungsminister Dr. Christoph Eymann, hält seiner Mitarbeiterin weiterhin die Stange. Er selber war ebenfalls an der Intrige gegen Lehrer H. beteiligt. In einem Telefongespräch mit dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste regte Eymann persönlich einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug an, obwohl Lehrer H. nicht den geringsten Anlass für eine solche Massnahme gab.
Unterdessen ist auch Lehrer H. klar geworden, dass er in diesem perversen Rechtssystem keine Chance auf Gerechtigkeit hat. Er wird den Entscheid von Christine Baltzer-Bader wahrscheinlich nicht mehr ans Bundesgericht weiterziehen. In den zahlreichen Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter von Eymann hat der gebeutelte Lehrer etwa 30'000 Fr. verloren. Lehrer H. hat lange an den Schweizerischen Rechtsstaat geglaubt. Er existiert nicht! Menschen, die den sog. Rechtsweg beschreiten, werden von unzähligen Staatsfunktionären systematisch über den Tisch gezogen. Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen den Staatsfilz wehren, werden als Querulanten abgestempelt und wie Staatsfeinde behandelt. Deshalb wurde Lehrer H. vermutlich bereits vor über 5 Jahren von Gaby Jenö vorsorglich als selbst- und fremdgefährliche Person verleumdet. Allerdings kam es dem vorbildlichen Lehrer bisher nie in den Sinn, Selbstjustiz zu betreiben. Leibacher und Tschanun gehören definitiv nicht zu dessen Vorbildern.
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