Montag, 5. Januar 2015

Beschwerde an das schweizerische Bundesgericht




Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesgerichts

Seit 2004 wird in Basel-Stadt eine üble Mobbing-Kampagne gegen mich gefahren, die mich in meiner psychischen Integrität massiv verletzt hat. Über 20 Jahre lang arbeitete ich als Lehrer im Erziehungsdepartement Basel-Stadt, bis ich 2004 im Baslerstab, einer Zeitung der Familie Hagemann, vorsätzlich als gefährlicher Lehrer verunglimpft wurde. Der damalige Chefredaktor legte mir Äusserungen in den Mund, die den Anschein erwecken sollten, dass ich ein gefährlicher Lehrer sei. Aufgrund eines von mir nicht autorisierten Telefon-Interviews kassierte der Verfasser des tendenziösen Artikels eine Rüge vom Presserat. Offensichtlich sollte mit dem Artikel mein guter Ruf als Lehrer vorsätzlich zerstört werden.

2006 wurde die Kampagne der Familie Hagemann in der Basler Zeitung fortgesetzt. Unter dem Titel "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" wollte die BaZ meinen guten Ruf ein zweites Mal zerstören. Meine Chefin Gaby Jenö hatte vorher eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen mich eingereicht, wohlwissend, dass ich ihr gar nie gedroht hatte.

Aufgrund des einseitigen Artikels in der BaZ kündigte mir Gaby Jenö meine Stelle als Lehrer. Mit meinem Anwalt habe ich die Kündigung bis zum Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg angefochten. Die Beschwerde ist  immer noch hängig.

Um mich gegen die einseitige Berichterstattung in den Medien zu wehren, habe ich mich 2008 dazu entschieden, auf meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" die Fakten ins Internet zu stellen. Dies störte meine ehemaligen Vorgesetzten und es wurde alles unternommen, um mich strafrechtlich zu verfolgen. Obwohl ich sämtliche Fakten von Basel-Land aus ins Internet gestellt hatte, fühlte sich die Strafverfolgungsbehörde von Basel-Stadt dafür zuständig.

Dass ausgerechnet Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, der Cousin der Basler Verlegerfamilie Hagemann, jetzt einen Strafprozess gegen mich leitet, ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich. Laut Art. 56 der Strafprozessordnung muss eine in einer Strafbehörde tätige Person in den Ausstand treten, wenn sie:

a. in der Sache ein persönliches Interesse hat
d. mit einer Partei in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grad verwandt oder verschwägert ist
f. aus anderen Gründen, insbesondere wegen Freundschaft oder Feindschaft mit einer Partei oder deren Rechtsbeistand befangen sein könnte.

Laut einem Interview mit dem Verleger Matthias Hagemann hatte dessen Cousin Dr. Lucius Hagemann immer ein gewichtiges Wort in der Familie mitzureden. Da die beiden hetzerischen Zeitungsartikel der Verlegerfamilie Hagemann als Beweismittel in der Hauptverhandlung thematisiert werden, kann eine Befangenheit von Dr. Lucius Hagemann nicht ausgeschlossen werden. Unterdessen hat sich meine Vermutung, dass Dr. Lucius Hagemann befangen ist, bestätigt: Dr. Lucius Hagemann hat mich als Zuschauer von allen seinen öffentlichen Verhandlungen am Basler Strafgericht ausgeschlossen. Als Begründung gibt er an, dass ich ihn einschüchtern und provozieren wolle. Mit dieser arglistigen Unterstellung beweist Hagemann, dass er mir gegenüber starke Vorurteile hegt, die wiederum auf eine massive Befangenheit hindeuten. Wenn dieser Gerichtspräsident tatsächlich an der Wahrheitsfindung interessiert wäre, hätte er mich als Prozessbeobachter toleriert und auch meine Zeugen zugelassen. Auch die Tatsache, dass mir Hagemann keinen neuen Pflichtverteidiger genehmigt, obwohl sich dieser seit Monaten nicht mehr bei mir gemeldet hat, hinterlässt den Eindruck von massiver Befangenheit. Obschon sämtliche Delikte, die man mir vorwirft, nur im Kanton Basel-Land getätigt worden sein können, fühlt sich Dr. Lucius Hagemann dennoch für meinen Fall zuständig. Er bezieht sich dabei auf die Tatsache, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger in letzter Minute noch den angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung in ihre Anklageschrift aufgenommen hat, obwohl ich in sämtlichen 10 Verhören von der Staatsanwaltschaft nie zu diesem Delikt befragt worden war. Dieser Straftatbestand wurde von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich konstruiert, um den Gerichtsstand von Basel-Land nach Basel-Stadt zu verlegen. Das Deckblatt zu meinem Strafverfahren beweist, dass ursprünglich nicht die Absicht bestand, wegen falscher Anschuldigung gegen mich zu ermitteln. Die Rekurskammer des Basler Strafgerichts hatte 2008 nämlich festgestellt, dass meine Strafanzeigen gegen diverse Mitarbeiter des Basler Erziehungsdepartements rechtlich völlig legal waren. Aus meiner Sicht dürfen in einer Anklageschrift keine Vorwürfe erhoben werden, zu welchen der Beschuldigte gar nie befragt wurde. Dass dies der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann nicht merken will, unterstreicht seine massive Befangenheit.

Da mein bisheriger Pflichtverteidiger David Schnyder den Gerichtsstand Basel-Stadt während den Befragungen durch die Staatsanwaltschaft nie in Frage gestellt hatte, ist die Behauptung von Appellationsgerichtspräsidentin Gabriella Matefi, die Klärung der Gerichtsstandfrage erst vor Strafgericht sei verspätet, absurd. Erst beim Durchblättern der Anklageschrift wurde mir bewusst, dass Eva Eichenberger den angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung hinzufügte, um den Gerichtsstand Basel-Stadt zu rechtfertigen.

Ein Pflichtverteidiger muss sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um seinen Klienten aus einer misslichen Lage zu befreien. Dass Dr. Lucius Hagemann dem Beschuldigten einen fähigen Anwalt verweigert, mit der Begründung, es sei letztlich Sache des Verteidigers, welche Eingaben dieser tätige, ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich. In erster Linie hat der Verteidiger seinem Klienten zu dienen und nicht dem Gerichtspräsidenten. Die völlig einseitige Argumentation von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann entlarvt dessen massive Befangenheit.

Jeder Beschuldigte hat laut Bundesverfassung ein Recht auf ein faires Verfahren. Mit den beiden Staatsfunktionären Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann wird dieses Menschenrecht in Basel-Stadt nicht gewährleistet. Ich bitte Sie daher freundlichst, den Entscheid des Basler Appellationsgerichts vom 9.12.14 aufzuheben und den Gerichtsstand neu zu bestimmen. Da ich seit Jahren kein Einkommen mehr habe, bitte ich Sie herzlich, mich mit den üblichen Kosten und Gebühren zu verschonen.


Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

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