Mittwoch, 25. März 2015

Christian Schmid - Einsatzleiter Polizei Basel-Land




Sehr geehrte Frau Del Giudice

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Christian Schmid, Baselstrasse 22, 4242 Laufen
Straftatbestand: Amtsmissbrauch, Diebstahl, Nötigung

Tathergang: Aufgrund eines unverhältnismässigen Haftbefehls, der aufgrund eines unverhältnismässigen Urteils (2 Jahre unbedingt wegen angeblicher Verleumdung) erfolgte, liess Christian Schmid als Einsatzleiter am 6.2.15 meine Haustüre durch die Sondereinheit Barrakuda aufbrechen. Ohne Beschlagnahmebefehl entwendete er daraufhin meine Sony-Videokamera und mein Zoom-Diktiergerät. Anschliessend nötigte er Polizist Christoph Kneier, eine Strafanzeige gegen mich einzureichen.

Begründung: Es darf nicht sein, dass ein Polizist sich geschädigt fühlt, wenn ein Unschuldiger mittels Diktiergerät und Videokamera versucht, eine völlig unverhältnismässige Polizei-Aktion zu dokumentieren. Da ich zur Zeit des Polizei-Überfalls niemanden bei mir zu Hause als Zeugen hatte, entschied ich, das Geschehen möglichst umfassend aufzuzeichnen. Ich wollte in erster Linie meine eigenen Aussagen dokumentieren, denn seit über 10 Jahren werde ich von der Presse und von diversen Staatsfunktionären bezichtigt, Drohungen und Verleumdungen ausgesprochen zu haben. Auch im Gespräch mit den Polizisten machte ich klar, dass ich die Gespräche zu meinem eigenen Schutz aufzeichne. In erster Linie wollte ich sämtlichen Polizisten klar machen, dass ich freiwillig aus meinem Haus komme, wenn mich die Polizei Basel-Land nicht nach Basel-Stadt ausliefert. Ich bat sämtliche Polizisten aus Basel-Land, mich vor den Behörden aus Basel-Stadt zu schützen. Leider wurde ich zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Auch nicht von einer Polizistin, mit der ich über das Telefon ein längeres Gespräch führte. Mitten im Gespräch rammte die Sondereinheit Barrakuda meine Haustüre ein, zielte mit einem Gewehr auf meinen Kopf, riss meine Arme hinter den Rücken, fesselte mich mit Handschellen und stülpte mir eine Maske über die Augen, damit ich nichts mehr sehen konnte. Am 25.2. wurde ich aus der Basler Sicherheitshaft entlassen. Am selben Tag telefonierte ich mit Einsatzleiter Christian Schmid und bat ihn, mir meine entwendeten Gegenstände zu retournieren. Er behauptete, die beiden Aufnahmegeräte befänden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft und er würde sich darum kümmern. Der Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Land vom 20. März 2015 beweist aber das Gegenteil. Aus meiner Sicht war die angebliche Sicherstellung nach PolG nicht gegeben. Es wurde mit dieser Massnahme keine Straftat verhindert, keine Gefahr abgewendet und kein Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Es geht bei dieser rechtswidrigen Aktion offensichtlich nur darum, mir meine Beweismittel zu entwenden. Im Übrigen hatte Polizist Christoph Kneier keine Probleme damit, dass ich das Gespräch aufzeichnete. Nur Einsatzleiter Christian Schmid hatte keine Lust auf Transparenz. Deshalb hatte ich ihm empfohlen, mich von meinem Haus fernzuhalten. Ich weiss nicht, ob Christian Schmid sich die Aufnahmen angehört und angesehen hat. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Land aber erst seit dem 20.3.2015 im Besitz dieser Aufnahmegeräte. Was Einsatzleiter Christian Schmid mit den angeblich "sichergestellten" Geräten in der Zeit vom 6.2.15-19.3.15 so alles angestellt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich beantrage daher, mir meine beiden entwendeten Geräte mit sofortiger Wirkung zurückzuerstatten, damit ich überprüfen kann, ob eventuell wichtige Daten gelöscht wurden. In Anbetracht der Faktenlage, beantrage ich zudem, Christian Schmid wegen Amtsmissbrauch, Diebstahl und Nötigung zu bestrafen.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Keine Kommentare: