Samstag, 30. Mai 2015

Markus Mattle - Vizepräsident Kantonsgericht Basel-Landschaft

Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, stellt fest, dass in unserem Land staatliche Willkür an der Tagesordnung ist. Auch der neuste Entscheid von Richter Markus Mattle ist nur schwer nachvollziehbar.

Im Februar 2015 wurde Lehrer H. ein zweites Mal von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht, weil er sich angeblich auf der Flucht vor der ihm drohenden Haft befunden haben soll. Dass Lehrer H. flüchten wolle, setzten die beiden Basler Staatsfunktionäre Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann in die Welt. In Wirklichkeit sass Lehrer H. zu Hause vor dem Fernseher und wollte die Berichterstattung über seinen Fall auf dem lokalen TV-Sender mitverfolgen. Genau in dem Moment, als der Bericht gesendet wurde, rammte die Sondereinheit Barrakuda die Haustür von Lehrer H. auf und bedrohte den völlig überraschten Lehrer mit einem geladenen Maschinengewehr. Drei Elitepolizisten in Kampfmontur stürzten sich auf den verdutzten Lehrer, zwangen diesen mit brutaler Gewalt in die Bauchlage, rissen dessen Arme nach hinten und fesselten den völlig unschuldigen Lehrer mit Handschellen. Obwohl Lehrer H. keinerlei Gegenwehr zeigte, stülpten die Polizisten dem Lehrer noch eine Maske über das Gesicht, so dass er visuell nicht mehr mitbekam, was die Polizisten in seinem Haus so alles anstellten.

Verantwortlich für das völlig unverhältnismässige Prozedere war Einsatzleiter Christian Schmid, der anschliessend die Videokamera und das Diktiergerät des Lehrers beschlagnahmte. Mit diesen beiden Geräten hatte der Lehrer versucht, den Polizeiüberfall zu dokumentieren. Christian Schmid behauptete, die Aufnahmen seien widerrechtlich gemacht worden. Da Lehrer H. schliesslich 20 Tage rechtswidrig im Basler Untersuchungsgefängnis sass, konnte er sich nicht um seine beiden Geräte kümmern. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:

Soweit der Beschwerdeführer des Weiteren vorbringt, dass bereits die polizeiliche Sicherstellung der Geräte unrechtmässig erfolgt sei, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden; dies obschon deshalb, weil es der Beschwerdeführer versäumt hat, sich innert angesetzter Frist bei der zuständigen Beschwerdeinstanz gegen die genannte Sicherstellungsverfügung zur Wehr zu setzen."

In Tat und Wahrheit hatte Christian Schmid die beiden Geräte ohne Sicherstellungsverfügung rechtswidrig entwendet. Nach seiner Haftentlassung telefonierte Lehrer H. umgehend mit Christian Schmid und forderte seine beiden Aufnahmegeräte unverzüglich wieder zurück. Dieser behauptete, dass sich diese bei der Staatsanwaltschaft befänden und er ein gutes Wort für Lehrer H. einlegen wolle. Weitere Wochen vergingen und die beiden Geräte blieben weiterhin verschollen. Erst als sich Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land erkundigte, wo die beiden Geräte geblieben seien und die zuständige Staatsanwältin Del Giudice noch nie von diesen Geräten gehört hatte, wurde dem Lehrer klar, dass er von Christian Schmid vorsätzlich belogen wurde. Immerhin beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft dann die beiden Geräte umgehend. Als Gegenreaktion wurde Lehrer H. von Christian Schmid mit Strafanzeigen eingedeckt. Einige Monate nach dem Überfall der Sondereinheit Barrakuda wollte sich Einsatzleiter Christian Schmid dann plötzlich erinnern, dass Lehrer H. ihn sogar als "Idioten" beschimpft habe. Interessanterweise kann sich Lehrer H. aber nicht daran erinnern. Wenn er dies getan hätte, müsste dies auf der Videokamera und dem Diktiergerät festgehalten sein. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte unterdessen 3 Monate Zeit, sich die Aufnahme zu Gemüte zu führen und dem Lehrer die beiden Geräte zu retournieren, was bis auf den heutigen Tag nicht der Fall ist. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:

"Dessen ungeachtet werden die Untersuchungsbehörden angehalten, die Auswertung des Beschlagnahmegutes zeitnah vorzunehmen, die sich auf den Geräten befindlichen Video- und Ton-Dateien auf einen externen Rechner zu  extrahieren und die inkriminierten Aufnahmen auf den Geräten selbst zu löschen. Nach Abschluss dieser Verfahrenshandlungen muss die Videokamera und das Diktiergerät zufolge des Verhältnismässigkeitsprinzips sodann dem Beschuldigten wieder zurückgegeben werden."

Mit diesem Entscheid dürfte auch der Vizepräsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft Markus Mattle sein Amt missbraucht haben. Offensichtlich hat auch dieser Gerichtspräsident Angst, dass Lehrer H. seine brisanten Aufnahmen im Internet veröffentlicht. Laut der schweizerischen Bundesverfassung existiert in der Schweiz keine Zensur. Offensichtlich sieht Gerichtspräsident Markus Mattle dies anders. Für sein Urteil verlangt der Richter von Lehrer H. Fr. 400.-- Spruchgebühr und eine Pauschale von Fr. 50.--. Damit hat Richter Markus Mattle seinen Ehrenplatz auf unserem Blog redlich verdient.

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