Donnerstag, 25. Juni 2015

Die Privatkläger

Neben dem Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann sind auch noch andere zahlreiche Privatkläger daran interessiert, Lehrer H. wegen angeblicher Verleumdung hinter Gitter zu bringen. An dieser Stelle sei einmal mehr erwähnt, dass Lehrer H. nie jemanden verleumdet hat, sondern ausschliesslich nur die Fakten ins Internet gestellt hat. Obwohl dies auch die Privatkläger ganz genau wissen, haben diese bis auf den heutigen Tag ihre Privatklagen nicht zurückgezogen. Aus diesem Grund sollen an dieser Stelle die einzelnen Privatkläger kurz porträtiert werden. 

Dr. Christoph Eymann, Privatkläger 1, hat es bis auf den heutigen Tag versäumt, Lehrer H. zu einem Gespräch einzuladen. Er hat sich 2006 persönlich darum bemüht, die Basler Gesundheitsdienste auf den Lehrer zu hetzen, obwohl dieser völlig gesund ist. In einen Interview mit der BaZ verleumdete der Leiter des Basler Erziehungsdepartements den Lehrer als Stalker.

Lic. iur. Barbara Pfister, Privatklägerin 2, war die Anwältin der ehemaligen OS-Rektorin Gaby Jenö. Um ihre Mandantin zu verteidigen, verdrehte die Juristin vorsätzlich die Wahrheit. 

Lic. iur. Regula Steinemann, Privatklägerin 3, war die Nachfolgerin von Barbara Pfister. Sie liess Lehrer H. betreiben, obwohl sie wusste, dass das mit Gerechtigkeit nichts zu tun hatte.

Gabriele Jenö, Privatklägerin 4, hat die Hetze gegen Lehrer H. in erster Linie zu verantworten. Sie behauptete, Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen und Drohungen gegen ihre Person geäussert. Mit diesen Lügen bereitete sie dem Lehrer den Albtraum seines Lebens.

Thomas Baerlocher, Privatkläger 5, schrieb an die Vormundschaftsbehörde Münchenstein eine sog. Gefährdungsmeldung, in welcher er den Lehrer als selbst- und fremdgefährlich bezeichnete.

Dr. Peter Gutzwiller, Privatkläger 6, war der erste, der dem Lehrer mögliches aggressives Verhalten unterstellte. Dank seinem Schreiben konnten die oben aufgeführten Privatkläger mit Lehrer H. ihre Spielchen treiben.

Dr. Beat Voser, Privatkläger 7, setzte alles daran, dem Lehrer sog. Schmähmails unterzujubeln. Unter seiner Leitung fand ohne richterliche Genehmigung eine grossangelegte Hausdurchsuchung bei Lehrer H. statt. Ohne Anfangsverdacht weitete der Leiter des Basler Kriminalkommissariats die Strafverfahren gegen Lehrer H. auf Pornographie und Rassendiskriminierung aus.

Dr. Marc Meier, Privatkläger 8, unternahm alles, um Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug in die Psychiatrie zu verfrachten.

Hans Georg Signer, Privatkläger 9, führte diverse Gespräche mit Lehrer H., um diesen davon zu überzeugen, dass dieser krank sei und sich krankschreiben lassen solle.

Dr. Markus Spieler, Privatkläger 10, behauptete Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun identifiziert. Mit dieser vorsätzlichen Lüge, wollte er den Lehrer in die Psychiatrie einweisen lassen.

Denise Haberthür, Privatklägerin 11, behauptete, die Schülerinnen und Schüler hätten Angst vor Lehrer H., obwohl sie als Schulhausleiterin nie eine Lektion von Lehrer H. besucht hatte.

Benjamin Liebherr, Privatkläger 12, behauptete, er habe sich nicht mehr getraut alleine ins Schulhaus zu gehen, weil er  sich vor Lehrer H. gefürchtet habe. Auch dieser Schulhausleiter hat nie eine Lektion des Lehrers besucht.

Marianna Arquint, Privatklägerin 13, behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese Lüge gelangte an die OS-Rektorin Gaby Jenö, die anschliessend eine Strafanzeige wegen Drohung gegen Beamte und Behörden gegen Lehrer H. einreichte. Auch diese Schulhausleiterin hat nie eine Lektion des Lehrers besucht. 

Lic. iur Eva Eichenberger ist nicht Privatklägerin, sondern Staatsanwältin. Sie hatte sämtliche Strafanzeigen gegen die oben angeführte Mobbing-Crew eingestellt und Lehrer H. zum Querulanten gestempelt. Sie behauptet, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge will sie den Lehrer ebenfalls als potenziellen Gewalttäter verleumden. Ihre einseitigen Ermittlungen können nur noch als kriminell bezeichnet werden. Weil sie die oben aufgeführten Privatkläger alle vorsätzlich begünstigt hat, ist sie daran interessiert, Lehrer H. für 2,5 Jahre in den Knast zu bringen. Sie hat beim Appellationsgericht Basel-Stadt den Antrag gestellt, Lehrer H. zum 4. Mal psychiatrisch begutachten zu lassen.

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