Samstag, 28. März 2015

Die Mails von Lehrer H. an Dr. Christoph Eymann

Wenn man der Berichterstattung der beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth glauben möchte, soll Lehrer H. über Jahre hinweg den Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann gestalkt und mit sog. Schmähmails dessen Ehre verletzt haben. Diese Geschichte ist von A-Z erlogen und steht so auch nicht in der Anklageschrift. Leider hat es der IT-Spezialist der Staatsanwaltschaft Bruno Glauser unterlassen, die E-Mails, die Lehrer H. tatsächlich geschrieben hat, in den über 5000 Seiten Akten aufzuführen. Offensichtlich war niemand in der Basler Staatsanwaltschaft daran interessiert, zu beweisen, dass die E-Mails von Lehrer H. weder ehrverletzend noch verleumderisch waren. Offensichtlich wollte man den gemobbten Lehrer mit allen Mitteln zum Sündenbock machen. Dass Regierungsrat Eymann die Staatsanwaltschaft nie darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Mails von Lehrer H. keinerlei verleumderischen Inhalt haben, lässt tief blicken. Dass Lehrer H. von Dr. Christoph Eymann nie zu einem klärenden Gespräch eingeladen wurde, ist ein Skandal. Dass Lehrer H. von Regierungsrat Eymann als "Stalker" bezeichnet wird, weil H. diesen um ein Gespräch bittet, ist unglaublich.

In der Strafverhandlung vom 5.2.15 hat Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann die von Lehrer H. beantragten Zeugen und Beweise systematisch abgelehnt. Er hat die Verhandlung durchgeführt, obwohl noch ein Befangenheitsantrag gegen ihn am Bundesgericht hängig ist. Offensichtlich stand das Resultat der Verhandlung von Anfang an fest. Damit Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Stände- oder Nationalrat werden kann, muss er eine weisse Weste haben. Es macht sich bei der Bevölkerung nicht gut, wenn die Basler Staatsanwaltschaft nachweist, dass im Departement von Christoph Eymann regelmässig Lehrerinnen und Lehrer aus ihrem Beruf gemobbt werden. Für Lehrer H. ist unterdessen völlig klar, dass Dr. Christoph Eymann über die Mobbingabsichten seiner Mitarbeiter von Anfang an Bescheid wusste. Vermutlich hat er seinen Mitarbeitern sogar die Weisung erteilt, den unbequemen Lehrer über den Amtsarzt auszumustern. Wenn Dr. Christoph Eymann nichts mit dem Mobbing gegen Lehrer H. zu tun gehabt hätte, wäre er zumindest auf die Schreiben von Lehrer H. eingegangen und hätte die Angelegenheit mit Lehrer H. besprochen. Aus den 5000 Seiten Akten der Basler Staatsanwaltschaft geht nämlich hervor, dass Dr. Christoph Eymann sich sogar beim Verfasser der Spam- und Schmähmails gesprächsbereit gezeigt hatte.

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