Samstag, 13. Dezember 2014

Tatort Münchenstein


Appellationsgerichtspräsidentin Gabriella Matefi hätte es in der Hand gehabt, den unglaublichen Terror gegen Lehrer H. endlich zu beenden. Es hätte ihr auffallen müssen, dass der Tatort für sämtliche angeblichen Delikte, die Lehrer H. von den Basler Strafbehörden unterstellt werden, nicht der Kanton Basel-Stadt sein kann. Lehrer H. wehrt sich seit über 8 Jahren gegen seine Entlassung. Sämtliche Beiträge auf seinem Blog hat er auf einem Computer verfasst, der in Basel-Land steht. Dennoch kommt die befangene Staatsfunktionärin Gabriella Matefi zum Schluss: 

"Die Thematisierung der Gerichtsstandfrage erst vor dem Strafgericht ist verspätet."

Natürlich hätte der Pflichtverteidiger von Lehrer H. lic. iur. David Schnyder dieses Thema schon lange anschneiden sollen, aber der von der Basler Staatsanwaltschaft engagierte Jurist, hüllte sich während sämtlichen zehn Einvernahmen, die Lehrer H. über sich ergehen lassen musste, in Schweigen. Seit Wochen ist lic. iur. David Schnyder für Lehrer H. nicht mehr erreichbar. Trotzdem lehnt es Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann ab, den völlig überforderten Verteidiger auszuwechseln. Wörtlich schreibt der befangene Richter: 

"Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung fällt ausser Betracht. Der Vorwurf von Lehrer H. gegenüber dem Verteidiger (und Grund des Vertrauensverlustes), dieser habe entgegen seiner Weisung keinen Befangenheitsantrag betreffend Staatsanwältin Eichenberger gestellt, ist nicht zutreffend."

Der Grund des Vertrauensverlustes ist in Tat und Wahrheit die Tatsache, dass sich lic. iur. David Schnyder seit Monaten nicht mehr bei Lehrer H. gemeldet hat. Sämtliche Telefonanrufe, die Lehrer H. tätigt, landen auf der Combox des amtlichen Verteidigers, ohne dass sich dieser verpflichtet fühlt, zurückzurufen.

Zum Thema Gerichtsstandfrage macht es sich Dr. Lucius Hagemann besonders einfach. Wörtlich schreibt er: 

"Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde und des Gerichts von Basel-Stadt erscheint als gegeben, da die erste falsche Anschuldigung zum Nachteil von Jenö (das formell schwerste Delikt) gemäss Anklage in Basel-Stadt stattgefunden hat."

Interessanterweise wurde Lehrer H. von der Basler Staatsanwaltschaft aber gar nie zu diesem angeblichen Delikt befragt. In den zehn Einvernahmen, wollte der Untersuchungsbeamte vor allem herausfinden, wer den Blog "Behördenkriminalität" bewirtschaftet. Auch in der Abschlusseinvernahme stellte man Lehrer H. keine Fragen zum Thema "Falsche Anschuldigung". Erst in der Anklageschrift stellte Lehrer H. fest, dass er aufgrund seiner Strafanzeigen gegen die Mobbing-Crew jetzt eine Retourkutsche wegen "Falscher Anschuldigung" kassieren musste. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger in beiden Fällen jeweils ihre Finger im Spiel hatte, ist Gegenstand des angeblich immer noch hängigen Befangenheitsantrages. Es ist davon auszugehen, dass Eva Eichenberger das angebliche Delikt in ihre Anklageschrift einbaute, um den Gerichtsstand Basel-Stadt zu erzwingen. Solche Methoden sind kriminell. In Zukunft wird sich jedes staatliche Mobbing-Opfer zweimal überlegen, ob es sich lohnt, die Verbrechen von kriminellen Mobbern strafrechtlich untersuchen zu lassen.

Der Pflichtverteidiger lic. iur. David Schnyder hat sich bis zum heutigen Tag zu dieser Problematik nicht geäussert.

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