Offensichtlich ist Dr. Lucius Hagemann gegenüber Lehrer H. doch massiv befangen, auch wenn dies Appellationsgerichtspräsidentin lic. iur. Gabriella Matefi anders sieht. Wäre Dr. Lucius Hagemann ein unbefangener Richter, hätte er Lehrer H. im Publikum toleriert. Für Lehrer H. war die giftige Reaktion des Gerichtspräsidenten ein Schock. Entsetzt kündigte er an, Gerichtspräsident Hagemann wegen Amtsmissbrauchs strafrechtlich verfolgen zu lassen. Dieser zeigte sich unbeeindruckt, wohlwissend, dass Strafanzeigen gegen den Justizfilz regelmässig systematisch im Justiz-Sumpf versanden.
Besonders pikant ist die Tatsache, dass Lehrer H. am 5.2.2015 selber vor Gericht steht. Ein Dreiergericht unter der Leitung von Dr. Lucius Hagemann wird darüber befinden, ob Lehrer H. seine Vorgesetzten verleumdet hat oder nicht. Dass ausgerechnet dieser Richter über die weitere Zukunft von Lehrer H. entscheidet, dürfte beim völlig unschuldigen Pädagogen wenig beruhigend wirken. Die Erfahrungen, die Lehrer H. mit der Basler Justiz bisher erleben durfte, waren zu 100 Prozent negativ. Unter dem Motto "Du hast keine Chance, also nütze sie!" hat Lehrer H. jetzt folgende drei Möglichkeiten: Er kann Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann wegen Amtsmissbrauch verklagen, seinen Befangenheitsantrag betreffend Dr. Lucius Hagemann an das Bundesgericht weiterziehen oder Fr. 500.-- an das Appellationsgericht bezahlen und hoffen, dass er von Dr. Lucius Hagemann am 5.2.15 korrekt und fair behandelt wird.
Lehrer H. ist im Übrigen immer noch auf der Suche nach einem fähigen Anwalt, der den völlig überforderten Pflichtverteidiger lic. iur. David Schnyder ablöst.
1 Kommentar:
Die Vermarktung der westlichen Länder als Volksherrschaften zählt zum wohl gelungensten Betrug der Menschheitsgeschichte. Die Schweiz ist eine Musterplutokratie. Es wird nicht Recht, sondern Macht gesprochen.
Wenn man das weiss, kann man effizientere Strategien entwickeln, um sein eigenes Leben zu gestalten, als wenn man sich auf die Leimspuren dieser Diktatur der Reichen kleben lässt.
RA Edmund Schönenberger
http://edmund.ch/m0.html
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