Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, stellt fest, dass in unserem Land staatliche Willkür an der Tagesordnung ist. Auch der neuste Entscheid von Richter Markus Mattle ist nur schwer nachvollziehbar.
Im Februar 2015 wurde Lehrer H. ein zweites Mal von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht, weil er sich angeblich auf der Flucht vor der ihm drohenden Haft befunden haben soll. Dass Lehrer H. flüchten wolle, setzten die beiden Basler Staatsfunktionäre Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann in die Welt. In Wirklichkeit sass Lehrer H. zu Hause vor dem Fernseher und wollte die Berichterstattung über seinen Fall auf dem lokalen TV-Sender mitverfolgen. Genau in dem Moment, als der Bericht gesendet wurde, rammte die Sondereinheit Barrakuda die Haustür von Lehrer H. auf und bedrohte den völlig überraschten Lehrer mit einem geladenen Maschinengewehr. Drei Elitepolizisten in Kampfmontur stürzten sich auf den verdutzten Lehrer, zwangen diesen mit brutaler Gewalt in die Bauchlage, rissen dessen Arme nach hinten und fesselten den völlig unschuldigen Lehrer mit Handschellen. Obwohl Lehrer H. keinerlei Gegenwehr zeigte, stülpten die Polizisten dem Lehrer noch eine Maske über das Gesicht, so dass er visuell nicht mehr mitbekam, was die Polizisten in seinem Haus so alles anstellten.
Verantwortlich für das völlig unverhältnismässige Prozedere war Einsatzleiter Christian Schmid, der anschliessend die Videokamera und das Diktiergerät des Lehrers beschlagnahmte. Mit diesen beiden Geräten hatte der Lehrer versucht, den Polizeiüberfall zu dokumentieren. Christian Schmid behauptete, die Aufnahmen seien widerrechtlich gemacht worden. Da Lehrer H. schliesslich 20 Tage rechtswidrig im Basler Untersuchungsgefängnis sass, konnte er sich nicht um seine beiden Geräte kümmern. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:
Soweit der Beschwerdeführer des Weiteren vorbringt, dass bereits die polizeiliche Sicherstellung der Geräte unrechtmässig erfolgt sei, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden; dies obschon deshalb, weil es der Beschwerdeführer versäumt hat, sich innert angesetzter Frist bei der zuständigen Beschwerdeinstanz gegen die genannte Sicherstellungsverfügung zur Wehr zu setzen."
In Tat und Wahrheit hatte Christian Schmid die beiden Geräte ohne Sicherstellungsverfügung rechtswidrig entwendet. Nach seiner Haftentlassung telefonierte Lehrer H. umgehend mit Christian Schmid und forderte seine beiden Aufnahmegeräte unverzüglich wieder zurück. Dieser behauptete, dass sich diese bei der Staatsanwaltschaft befänden und er ein gutes Wort für Lehrer H. einlegen wolle. Weitere Wochen vergingen und die beiden Geräte blieben weiterhin verschollen. Erst als sich Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land erkundigte, wo die beiden Geräte geblieben seien und die zuständige Staatsanwältin Del Giudice noch nie von diesen Geräten gehört hatte, wurde dem Lehrer klar, dass er von Christian Schmid vorsätzlich belogen wurde. Immerhin beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft dann die beiden Geräte umgehend. Als Gegenreaktion wurde Lehrer H. von Christian Schmid mit Strafanzeigen eingedeckt. Einige Monate nach dem Überfall der Sondereinheit Barrakuda wollte sich Einsatzleiter Christian Schmid dann plötzlich erinnern, dass Lehrer H. ihn sogar als "Idioten" beschimpft habe. Interessanterweise kann sich Lehrer H. aber nicht daran erinnern. Wenn er dies getan hätte, müsste dies auf der Videokamera und dem Diktiergerät festgehalten sein. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte unterdessen 3 Monate Zeit, sich die Aufnahme zu Gemüte zu führen und dem Lehrer die beiden Geräte zu retournieren, was bis auf den heutigen Tag nicht der Fall ist. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:
"Dessen ungeachtet werden die Untersuchungsbehörden angehalten, die Auswertung des Beschlagnahmegutes zeitnah vorzunehmen, die sich auf den Geräten befindlichen Video- und Ton-Dateien auf einen externen Rechner zu extrahieren und die inkriminierten Aufnahmen auf den Geräten selbst zu löschen. Nach Abschluss dieser Verfahrenshandlungen muss die Videokamera und das Diktiergerät zufolge des Verhältnismässigkeitsprinzips sodann dem Beschuldigten wieder zurückgegeben werden."
Mit diesem Entscheid dürfte auch der Vizepräsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft Markus Mattle sein Amt missbraucht haben. Offensichtlich hat auch dieser Gerichtspräsident Angst, dass Lehrer H. seine brisanten Aufnahmen im Internet veröffentlicht. Laut der schweizerischen Bundesverfassung existiert in der Schweiz keine Zensur. Offensichtlich sieht Gerichtspräsident Markus Mattle dies anders. Für sein Urteil verlangt der Richter von Lehrer H. Fr. 400.-- Spruchgebühr und eine Pauschale von Fr. 50.--. Damit hat Richter Markus Mattle seinen Ehrenplatz auf unserem Blog redlich verdient.
Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Samstag, 30. Mai 2015
Mittwoch, 20. Mai 2015
Die schriftliche Urteilsbegründung
Mehrere Monate brauchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann um sein Urteil betreffend Lehrer H. zu begründen. Hagemann ist nach wie vor der festen Überzeugung, Lehrer H. habe zahlreiche Personen aus dem Erziehungsdepartement planmässig und wider besseren Wissens verleumdet. Offensichtlich ist dem Strafgerichtspräsidenten entgangen, dass es dem Lehrer nie darum ging, seine Gegner zu diffamieren, sondern nur deren Verfehlungen öffentlich zu machen. Auch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hat Lehrer H. Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Es geht aus dem Verhandlungsprotokoll nämlich klar hervor, dass sich Hagemann während der Verhandlung nicht an die Prozessordnung gehalten hatte. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden entweder abgelehnt oder vorsätzlich ignoriert. Sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde vom Gerichtspräsidenten mutwillig unterbrochen. Immerhin wurde Lehrer H. in den wirren Anklagepunkten "Rassismus" und "Irreführung der Rechtspflege" freigesprochen.
Auch die Tatsache, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erfrechte, vor Bundesgericht zu behaupten, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist eine luziferische Lüge. Der Richter hat diese Lüge von Staatsanwältin Eva Eichenberger übernommen, die laut Pflichtverteidiger David Schnyder sogar ihren verstorbenen Mann als Zeugen für ihr Lügengebäude missbraucht hatte. Gerne stellen wir hier noch einmal richtig, dass wir keinerlei Interesse daran haben, Beamte und Behörden zu diffamieren. Wir stellen nur die Fakten zusammen und stellen fest, dass die Basler Justiz planmässigen Justiz-Missbrauch an Lehrer H. betreibt.
Wenn Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten vorsätzlich lügen, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Man braucht nur die Argumentation von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann näher zu betrachten und stellt fest, mit welch rabulistischer Argumentation aus einer freien Meinungsäusserung eine angeblich planmässige Verleumdung gebastelt wird. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:
"Wenn der Beschuldigte nämlich bspw. den Privatkläger Dr. Eymann als Kopf eines gegen ihn gerichteten Verschwörungskomplotts bezeichnet, sich Gabrielle Jenö der DDR-Methoden, Sowjet-Methoden, Nazi-Methoden und des Faschismus bedient haben soll und Lehrer H. der Ansicht ist, seine ehemalige Lebensgefährtin Sabrina Niederer-Stöcklin sei von den Ermittlungsbehörden bei ihm "eingeschleust" worden und es stehe in Tat und Wahrheit der ermittelnde Detektiv-Wachtmeister Glauser hinter den Advocatus-Blogs, so müssen die Behauptungen des Beschuldigten als geradezu absurd bezeichnet werden, weshalb sie zwangsläufig wider besseren Wissens erfolgt sein müssen."
Richtig ist: Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer über die Gesundheitsdienste krankschreiben lassen. Gabriele Jenö versuchte mit falschen Anschuldigung den Lehrer zu psychiatrisieren und zu kriminalisieren. Detektiv-Wachtmeister Glauser befragte die ehemalige Freundin von Lehrer H. in einer laut Prozessordnung nicht zulässigen Art und Weise. Staatsanwalt Dr. Beat Voser weitete das Strafverfahren ohne jeglichen Anfangsverdacht auf Pornographie aus.
Wenn Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe Droh-Mails geschrieben, gleichzeitig aber zugibt, dass sie vom Lehrer nie direkt bedroht worden sei, müsste bei der Staatsanwaltschaft eigentlich die roten Lämpchen leuchten. Leider hat die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger nie nach den angeblichen Droh-Mails gesucht. Lieber machte sich die Staatsanwältin mit ihrer Lüge, Lehrer H. habe sie zuhause aufgesucht, endgültig unglaubwürdig. Auch wenn sämtliche Behörden bis hinauf zum Bundesgericht mantra-mässig feststellen, dass die Basler Beamten und Behörden rechtmässig handelten, ist es unser Recht, eine andere Meinung zu haben. Weil Lehrer H. an die Existenz des Rechtsstaates glaubte, zeigte er sämtliche Personen an, die ihn aus dem Basler Schulsystem mobbten. Dies als falsche Anschuldigung zu pervertieren, zeigt den wahren Charakter von
Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und des Basler Justizsystems.
Es ist nicht alles falsch, was Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in seiner Urteilsbegründung schreibt. Obwohl die Basler Presse das Gegenteil behauptet, stellt Hagemann klar fest, dass Lehrer H. weder für die Schmähmails, noch für den Blog IG-Breitensport, noch für den Advocatus-Blog verantwortlich gemacht werden kann. Interessanterweise hat das Gericht diese Tatsachen aber bisher vorsätzlich nicht kommuniziert. Auch gegen die beiden Journalisten, die etwas Anderes behauptet hatten, hat Lehrer H. Strafanzeige wegen Verleumdung eingereicht.
Gegen den anonymen R. Jauslin, der mit seinen zahlreichen Schmähmails und seinen Blogs IG Breitensport und Advocatus das Verfahren gegen Lehrer H. in Gang gebracht hatte, wird nicht mehr ermittelt. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem Lehrer mittels dem Advocatus-Blog eine Irreführung der Rechtspflege unterjubeln wollten, obwohl die Fakten genau das Gegenteil bewiesen hatten, zeigt, dass dieser Behörde nicht zu trauen ist. Laut Prozessordnung darf die Staatsanwaltschaft nicht einseitig ermitteln. Staatsanwältinnen und Strafgerichtpräsidenten, die sich nicht an die Prozessordnung halten, missbrauchen ihr Amt. Sie sind aus unserer Sicht Kriminelle und haben in einem Justiz-System nichts verloren. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht die völlig unverhältnismässige Verurteilung von Lehrer H. wieder rückgängig macht.
Samstag, 11. April 2015
Dr. Christoph Eymann - Leiter des Basler Erziehungsdepartements
Der Leistungsausweis des Leiters des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann ist beachtlich: Kleinklassen abgeschafft, Musikklassen abgeschafft, Koloniehäuser abgeschafft und ... Lehrer H. abgeschafft.
2006 führte Dr. Christoph Eymann persönlich ein Telefonat mit dem damaligen Leiter der Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller. Wir kennen den genauen Wortlaut dieses Telefonats nicht, können aber belegen, dass die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann und die Mitarbeiter von Dr. Andreas Faller alles daran setzten, den unbequemen Lehrer mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug in der Psychiatrie zu versenken. Als dieses Vorhaben nicht gelang, erstattete die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö Strafanzeige gegen Lehrer H. wegen angeblicher Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden. Da auch dieser Vorwurf erstunken und erlogen war, musste die Basler Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Lehrer H. einstellen.
Im neusten Verfahren gegen Lehrer H. behauptete Dr. Christoph Eymann, der Lehrer habe ihn jahrelang gestalkt. Auch diese Aussage ist eine vorsätzliche Lüge. Lehrer H. ist dem Basler Erziehungsminister von 2006-2015 vier mal begegnet. Jedes Mal bat Lehrer H. seinen obersten Vorgesetzten um eine Aussprache, die aber bis auf den heutigen Tag von Eymann systematisch verhindert wurde.
Aufgrund einer Strafanzeige von Dr. Christoph Eymann soll Lehrer H. jetzt wegen angeblicher Verleumdung für 2 Jahre ins Gefängnis wandern. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann haben dieses Urteil ganz im Sinne von Dr. Christoph Eymann vollstreckt. Auch diesmal wehrt sich Lehrer H. vehement. Er hat weder "Schmähmails" noch "Spam-Mails" verbreitet, noch trägt er die Verantwortung für den Blog "IG Breitensport". Leider hat die Staatsanwaltschaft die Mails, die Lehrer H. dem Basler Erziehungminister tatsächlich geschrieben hat, nicht zu den Akten gelegt. Ausserdem wurde eine Zeugin befragt, ohne dass Lehrer H. dieser Person Fragen stellen konnte. Auch wurde wegen Pornographie ermittelt, obwohl keinerlei Anfangsverdacht vorhanden war. Die E-Mails des Leitenden Staatsanwalts Dr. Beat Voser an IT-Spezialist Bruno Glauser verraten, dass Voser alles daran setzte, Lehrer H. als Urheber der "Schmähmails" zu bezichtigen. Bis auf den heutigen Tag wurde von der Presse nie berichtet, dass die dem Lehrer unterstellten "Schmähmails" von einem Profi verteilt wurden, der sich hinter Dutzenden von E-Mail Adressen versteckt und sich mit Anonymisierungssoftware bestens auskennt. Es ist unterdessen klar bewiesen, dass die "Schmähmails", der Blog "IG Breitensport" und der Blog "Advocatus" alle den selben Urheber haben. Wer tatsächlich dahinter steckt, interessiert die Basler Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht. Sie hat mit Lehrer H. einen Sündenbock präsentiert und damit die Interessen von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann bestens gewahrt.
Labels:
Eymann Christoph,
Glauser Bruno,
Jenö Gaby,
Voser Beat
Samstag, 28. März 2015
Die Mails von Lehrer H. an Dr. Christoph Eymann
Wenn man der Berichterstattung der beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth glauben möchte, soll Lehrer H. über Jahre hinweg den Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann gestalkt und mit sog. Schmähmails dessen Ehre verletzt haben. Diese Geschichte ist von A-Z erlogen und steht so auch nicht in der Anklageschrift. Leider hat es der IT-Spezialist der Staatsanwaltschaft Bruno Glauser unterlassen, die E-Mails, die Lehrer H. tatsächlich geschrieben hat, in den über 5000 Seiten Akten aufzuführen. Offensichtlich war niemand in der Basler Staatsanwaltschaft daran interessiert, zu beweisen, dass die E-Mails von Lehrer H. weder ehrverletzend noch verleumderisch waren. Offensichtlich wollte man den gemobbten Lehrer mit allen Mitteln zum Sündenbock machen. Dass Regierungsrat Eymann die Staatsanwaltschaft nie darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Mails von Lehrer H. keinerlei verleumderischen Inhalt haben, lässt tief blicken. Dass Lehrer H. von Dr. Christoph Eymann nie zu einem klärenden Gespräch eingeladen wurde, ist ein Skandal. Dass Lehrer H. von Regierungsrat Eymann als "Stalker" bezeichnet wird, weil H. diesen um ein Gespräch bittet, ist unglaublich.
In der Strafverhandlung vom 5.2.15 hat Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann die von Lehrer H. beantragten Zeugen und Beweise systematisch abgelehnt. Er hat die Verhandlung durchgeführt, obwohl noch ein Befangenheitsantrag gegen ihn am Bundesgericht hängig ist. Offensichtlich stand das Resultat der Verhandlung von Anfang an fest. Damit Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Stände- oder Nationalrat werden kann, muss er eine weisse Weste haben. Es macht sich bei der Bevölkerung nicht gut, wenn die Basler Staatsanwaltschaft nachweist, dass im Departement von Christoph Eymann regelmässig Lehrerinnen und Lehrer aus ihrem Beruf gemobbt werden. Für Lehrer H. ist unterdessen völlig klar, dass Dr. Christoph Eymann über die Mobbingabsichten seiner Mitarbeiter von Anfang an Bescheid wusste. Vermutlich hat er seinen Mitarbeitern sogar die Weisung erteilt, den unbequemen Lehrer über den Amtsarzt auszumustern. Wenn Dr. Christoph Eymann nichts mit dem Mobbing gegen Lehrer H. zu tun gehabt hätte, wäre er zumindest auf die Schreiben von Lehrer H. eingegangen und hätte die Angelegenheit mit Lehrer H. besprochen. Aus den 5000 Seiten Akten der Basler Staatsanwaltschaft geht nämlich hervor, dass Dr. Christoph Eymann sich sogar beim Verfasser der Spam- und Schmähmails gesprächsbereit gezeigt hatte.
In der Strafverhandlung vom 5.2.15 hat Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann die von Lehrer H. beantragten Zeugen und Beweise systematisch abgelehnt. Er hat die Verhandlung durchgeführt, obwohl noch ein Befangenheitsantrag gegen ihn am Bundesgericht hängig ist. Offensichtlich stand das Resultat der Verhandlung von Anfang an fest. Damit Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Stände- oder Nationalrat werden kann, muss er eine weisse Weste haben. Es macht sich bei der Bevölkerung nicht gut, wenn die Basler Staatsanwaltschaft nachweist, dass im Departement von Christoph Eymann regelmässig Lehrerinnen und Lehrer aus ihrem Beruf gemobbt werden. Für Lehrer H. ist unterdessen völlig klar, dass Dr. Christoph Eymann über die Mobbingabsichten seiner Mitarbeiter von Anfang an Bescheid wusste. Vermutlich hat er seinen Mitarbeitern sogar die Weisung erteilt, den unbequemen Lehrer über den Amtsarzt auszumustern. Wenn Dr. Christoph Eymann nichts mit dem Mobbing gegen Lehrer H. zu tun gehabt hätte, wäre er zumindest auf die Schreiben von Lehrer H. eingegangen und hätte die Angelegenheit mit Lehrer H. besprochen. Aus den 5000 Seiten Akten der Basler Staatsanwaltschaft geht nämlich hervor, dass Dr. Christoph Eymann sich sogar beim Verfasser der Spam- und Schmähmails gesprächsbereit gezeigt hatte.
Labels:
Eymann Christoph,
Jauslin R.,
Mails von Lehrer H.,
Schmähmails
Freitag, 27. März 2015
Das BAZ-Interview mit Lehrer H.
BAZ: Lehrer H. wie fühlen Sie sich?
Lehrer H: Wenn ich ehrlich bin, hat mich der Shit-Storm auf Online Reports und in der Basler Zeitung ziemlich gestresst.
BAZ: Entspricht die Darstellung ihres Falles in den Medien nicht den Tatsachen?
Lehrer H: Die offiziellen Medien berichten nur einseitig. Ich wurde von den entsprechenden Journalisten nie für ein Interview angefragt.
BAZ: Sind Sie der Eymann-Stalker?
Lehrer H: Nein, ich bin nicht der Eymann-Stalker. Der Eymann-Stalker hat in der ganzen Schweiz E-Mails herumgeschickt, in welchem er Regierungsrat Eymann bezichtigt hat, Steuern hinterzogen zu haben. Ich habe keine solchen E-Mails versendet.
BAZ: Weshalb wurden Sie vom Basler Strafgericht zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt?
Lehrer H: Offensichtlich soll ich das Bauernopfer spielen und für zwei Jahre ins Gefängnis gehen, für Mails, die ich nicht geschrieben habe.
BAZ: Weshalb will man Sie ins Gefängnis schicken?
Lehrer H: Seit 2006 haben diverse Staatsfunktionäre das Ziel, mich mittels Psychiatrie bzw. Strafverfolgung mundtot zu machen. Staatsanwältin Eva Eichenberger spielt dabei eine entscheidende Rolle. Sie hat alle meine Strafanzeigen gegen die Mobbing-Crew mittels völlig unglaubwürdigen Begründungen eingestellt. Aus meiner Sicht erfüllt sie damit den Straftatbestand der Begünstigung.
BAZ: Können Sie das beweisen?
Lehrer H: Meine Chefin Gaby Jenö hatte mich 2006 verleumdet, ich hätte sie bedroht. In ihrer Strafanzeige behauptete sie, ich hätte Drohmails geschrieben. Wenn Staatsanwältin Eva Eichenberger korrekt ermittelt hätte, hätte sie schnell herausgefunden, dass keine solchen Drohmails existieren. Dieser Beweis hätte genügt, Gaby Jenö wegen falscher Anschuldigung strafrechtlich zu verfolgen.
BAZ: Regierungsrat Eymann behauptet aber, es sei in seinem Departement noch nie zu Mobbing gekommen.
Lehrer H: Er ist leider auch darin verwickelt. Ich habe ihm 2006 diverse Schreiben zugesandt, in welchen ich ihn um Unterstützung anflehte. Ich habe nie eine Antwort von ihm erhalten. Anstatt mir zu helfen, hat er mich bei der Staatsanwaltschaft wegen diesen Spam-Mails und dem Blog IG Breitensport angezeigt.
BAZ: Der Blog IG Breitensport ist auch nicht von ihnen?
Lehrer H.: Nein, er wird von der selben Täterschaft unterhalten, die auch für die Spam-Mails verantwortlich ist. Ich habe mit diesem ganzen Scheiss nichts zu tun!
BAZ: Trotzdem hat die Basler Staatsanwaltschaft bei Ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen und sämtliche Computer mitgenommen.
Lehrer H: Das ist richtig. Staatsanwalt Voser war der festen Überzeugung, der Blog IG Breitensport und die Spam-Mails seien von mir. Die Analyse meiner Computer haben allerdings ergeben, dass dies nicht der Fall ist.
BAZ: Wieso hat Staatsanwalt Voser die Ermittlungen gegen Sie dann nicht eingestellt?
Lehrer H: Offensichtlich hatte er den Auftrag, das Strafverfahren gegen mich noch auszuweiten. Aus den Zufallsfunden auf meinem Computer bastelte man diverse Delikte wie "harte Pornographie", "Irreführung der Rechtspflege" oder "Rassendiskriminierung". Zwei dieser dümmlichen Anklagen mussten bereits wieder fallen gelassen werden.
BAZ: Von wem hat Voser den Auftrag erhalten, das Verfahren gegen Sie auszuweiten?
Lehrer H: Das weiss ich nicht genau. Ich kann nur vermuten, dass Regierungsrat Eymann dahinter steckt. Ihm ist es offensichtlich egal, wer tatsächlich hinter den Mail-Attacken steckt. Im Regionaljournal vom Schweizer Radio hat er den Eindruck erweckt, ich sei der Urheber dieser Spam-Mails. Aber ich bin es nicht!
BAZ: Weshalb wurden Sie in Sicherheitshaft gesetzt?
Lehrer H: Das habe ich Staatsanwältin Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann zu verdanken. Sie haben mich als gefährlichen Gewalttäter verleumdet, der sich mittels Flucht dem Strafverfahren entziehen will. Beide behaupten sogar, ich hätte die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht.
BAZ: Und das stimmt nicht?
Lehrer H: Natürlich nicht. Die beiden haben sich abgesprochen, mich als gefährlichen potenziellen Gewalttäter zu verleumden, um mich bis auf weiteres in Sicherheitshaft zu behalten.
BAZ: Haben Sie Beweise für diese Anschuldigungen?
Lehrer H: Das Appellationsgericht kennt die Schreiben dieser beiden.
BAZ: Wie geht es jetzt weiter?
Lehrer H: Ich habe jetzt einen neuen Anwalt. Er kennt meinen Fall. Er hat mich schon anlässlich meiner Kündigung bis zum Gerichtshof für Menschenrechte verteidigt. Ich hoffe, er wird mir endlich zu meinem Recht verhelfen.
BAZ: Vielen Dank für dieses Interview und alles Gute!
Lehrer H: Ich habe zu danken!
Mittwoch, 25. März 2015
Christian Schmid - Einsatzleiter Polizei Basel-Land
Sehr geehrte Frau Del
Giudice
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Christian Schmid, Baselstrasse 22, 4242 Laufen
Straftatbestand: Amtsmissbrauch, Diebstahl, Nötigung
Tathergang: Aufgrund eines unverhältnismässigen Haftbefehls, der aufgrund eines unverhältnismässigen Urteils (2 Jahre unbedingt wegen angeblicher Verleumdung) erfolgte, liess Christian Schmid als Einsatzleiter am 6.2.15 meine Haustüre durch die Sondereinheit Barrakuda aufbrechen. Ohne Beschlagnahmebefehl entwendete er daraufhin meine Sony-Videokamera und mein Zoom-Diktiergerät. Anschliessend nötigte er Polizist Christoph Kneier, eine Strafanzeige gegen mich einzureichen.
Begründung: Es darf nicht sein, dass ein Polizist sich geschädigt fühlt, wenn ein Unschuldiger mittels Diktiergerät und Videokamera versucht, eine völlig unverhältnismässige Polizei-Aktion zu dokumentieren. Da ich zur Zeit des Polizei-Überfalls niemanden bei mir zu Hause als Zeugen hatte, entschied ich, das Geschehen möglichst umfassend aufzuzeichnen. Ich wollte in erster Linie meine eigenen Aussagen dokumentieren, denn seit über 10 Jahren werde ich von der Presse und von diversen Staatsfunktionären bezichtigt, Drohungen und Verleumdungen ausgesprochen zu haben. Auch im Gespräch mit den Polizisten machte ich klar, dass ich die Gespräche zu meinem eigenen Schutz aufzeichne. In erster Linie wollte ich sämtlichen Polizisten klar machen, dass ich freiwillig aus meinem Haus komme, wenn mich die Polizei Basel-Land nicht nach Basel-Stadt ausliefert. Ich bat sämtliche Polizisten aus Basel-Land, mich vor den Behörden aus Basel-Stadt zu schützen. Leider wurde ich zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Auch nicht von einer Polizistin, mit der ich über das Telefon ein längeres Gespräch führte. Mitten im Gespräch rammte die Sondereinheit Barrakuda meine Haustüre ein, zielte mit einem Gewehr auf meinen Kopf, riss meine Arme hinter den Rücken, fesselte mich mit Handschellen und stülpte mir eine Maske über die Augen, damit ich nichts mehr sehen konnte. Am 25.2. wurde ich aus der Basler Sicherheitshaft entlassen. Am selben Tag telefonierte ich mit Einsatzleiter Christian Schmid und bat ihn, mir meine entwendeten Gegenstände zu retournieren. Er behauptete, die beiden Aufnahmegeräte befänden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft und er würde sich darum kümmern. Der Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Land vom 20. März 2015 beweist aber das Gegenteil. Aus meiner Sicht war die angebliche Sicherstellung nach PolG nicht gegeben. Es wurde mit dieser Massnahme keine Straftat verhindert, keine Gefahr abgewendet und kein Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Es geht bei dieser rechtswidrigen Aktion offensichtlich nur darum, mir meine Beweismittel zu entwenden. Im Übrigen hatte Polizist Christoph Kneier keine Probleme damit, dass ich das Gespräch aufzeichnete. Nur Einsatzleiter Christian Schmid hatte keine Lust auf Transparenz. Deshalb hatte ich ihm empfohlen, mich von meinem Haus fernzuhalten. Ich weiss nicht, ob Christian Schmid sich die Aufnahmen angehört und angesehen hat. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Land aber erst seit dem 20.3.2015 im Besitz dieser Aufnahmegeräte. Was Einsatzleiter Christian Schmid mit den angeblich "sichergestellten" Geräten in der Zeit vom 6.2.15-19.3.15 so alles angestellt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich beantrage daher, mir meine beiden entwendeten Geräte mit sofortiger Wirkung zurückzuerstatten, damit ich überprüfen kann, ob eventuell wichtige Daten gelöscht wurden. In Anbetracht der Faktenlage, beantrage ich zudem, Christian Schmid wegen Amtsmissbrauch, Diebstahl und Nötigung zu bestrafen.
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Christian Schmid, Baselstrasse 22, 4242 Laufen
Straftatbestand: Amtsmissbrauch, Diebstahl, Nötigung
Tathergang: Aufgrund eines unverhältnismässigen Haftbefehls, der aufgrund eines unverhältnismässigen Urteils (2 Jahre unbedingt wegen angeblicher Verleumdung) erfolgte, liess Christian Schmid als Einsatzleiter am 6.2.15 meine Haustüre durch die Sondereinheit Barrakuda aufbrechen. Ohne Beschlagnahmebefehl entwendete er daraufhin meine Sony-Videokamera und mein Zoom-Diktiergerät. Anschliessend nötigte er Polizist Christoph Kneier, eine Strafanzeige gegen mich einzureichen.
Begründung: Es darf nicht sein, dass ein Polizist sich geschädigt fühlt, wenn ein Unschuldiger mittels Diktiergerät und Videokamera versucht, eine völlig unverhältnismässige Polizei-Aktion zu dokumentieren. Da ich zur Zeit des Polizei-Überfalls niemanden bei mir zu Hause als Zeugen hatte, entschied ich, das Geschehen möglichst umfassend aufzuzeichnen. Ich wollte in erster Linie meine eigenen Aussagen dokumentieren, denn seit über 10 Jahren werde ich von der Presse und von diversen Staatsfunktionären bezichtigt, Drohungen und Verleumdungen ausgesprochen zu haben. Auch im Gespräch mit den Polizisten machte ich klar, dass ich die Gespräche zu meinem eigenen Schutz aufzeichne. In erster Linie wollte ich sämtlichen Polizisten klar machen, dass ich freiwillig aus meinem Haus komme, wenn mich die Polizei Basel-Land nicht nach Basel-Stadt ausliefert. Ich bat sämtliche Polizisten aus Basel-Land, mich vor den Behörden aus Basel-Stadt zu schützen. Leider wurde ich zu keinem Zeitpunkt ernst genommen. Auch nicht von einer Polizistin, mit der ich über das Telefon ein längeres Gespräch führte. Mitten im Gespräch rammte die Sondereinheit Barrakuda meine Haustüre ein, zielte mit einem Gewehr auf meinen Kopf, riss meine Arme hinter den Rücken, fesselte mich mit Handschellen und stülpte mir eine Maske über die Augen, damit ich nichts mehr sehen konnte. Am 25.2. wurde ich aus der Basler Sicherheitshaft entlassen. Am selben Tag telefonierte ich mit Einsatzleiter Christian Schmid und bat ihn, mir meine entwendeten Gegenstände zu retournieren. Er behauptete, die beiden Aufnahmegeräte befänden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft und er würde sich darum kümmern. Der Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Land vom 20. März 2015 beweist aber das Gegenteil. Aus meiner Sicht war die angebliche Sicherstellung nach PolG nicht gegeben. Es wurde mit dieser Massnahme keine Straftat verhindert, keine Gefahr abgewendet und kein Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Es geht bei dieser rechtswidrigen Aktion offensichtlich nur darum, mir meine Beweismittel zu entwenden. Im Übrigen hatte Polizist Christoph Kneier keine Probleme damit, dass ich das Gespräch aufzeichnete. Nur Einsatzleiter Christian Schmid hatte keine Lust auf Transparenz. Deshalb hatte ich ihm empfohlen, mich von meinem Haus fernzuhalten. Ich weiss nicht, ob Christian Schmid sich die Aufnahmen angehört und angesehen hat. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Land aber erst seit dem 20.3.2015 im Besitz dieser Aufnahmegeräte. Was Einsatzleiter Christian Schmid mit den angeblich "sichergestellten" Geräten in der Zeit vom 6.2.15-19.3.15 so alles angestellt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich beantrage daher, mir meine beiden entwendeten Geräte mit sofortiger Wirkung zurückzuerstatten, damit ich überprüfen kann, ob eventuell wichtige Daten gelöscht wurden. In Anbetracht der Faktenlage, beantrage ich zudem, Christian Schmid wegen Amtsmissbrauch, Diebstahl und Nötigung zu bestrafen.
Mit freundlichen Grüssen
Lehrer H.
Donnerstag, 19. März 2015
Das Radio-Interview mit Dr. Christoph Eymann
In seinem Interview mit dem Regionaljournal vom 5.2.15 versucht Christoph Eymann den völlig unschuldigen Lehrer als "Urheber von Verunglimpfungen und falschen Behauptungen" zu denunzieren. Der Beschuldigte habe in der ganzen Schweiz "Mails an eine riesige Anzahl Leute" verschickt und darin "Verunglimpfungen" getätigt. Die Mails hätten zum Inhalt, er habe "Alkohol-Probleme" oder er würde "Steuern nicht zahlen". Interessanterweise kommen diese Vorwürfe in der 350-seitigen Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger gar nicht vor. Die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft haben nämlich herausgefunden, dass der Urheber dieser sog. Spam-Mails bzw. Schmähmails mit einem Laptop und einer Anonymisierungssoftware offene Wireless-Netzwerke benutzt hat, um seine kriminelle Energie auszuleben. Lehrer H. hat noch nie einen Laptop besessen. Er kann also für die von Eymann erwähnten Spam-Mails gar nicht in Frage kommen.
Trotzdem stellt sich die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft diese Fakten nicht kommuniziert und der BaZ-Journalist Micha Hauswirth in seinem Artikel wider besseren Wissens behauptet, man habe bei Lehrer H. einen Laptop gefunden. Offensichtlich soll Lehrer H. das Bauern-Opfer spielen und für Mails, die er nie geschrieben hat, ins Gefängnis gehen. Wir von Anonymous wehren uns gegen diesen arglistigen Plan und betonen einmal mehr, dass Lehrer H. mit dem Blog IG Breitensport und diesen ominösen E-Mails nicht das geringste zu tun hat.
Bis auf den heutigen Tag hat Regierungsrat Christoph Eymann die von Lehrer H. tatsächlich geschriebenen Mails vorsätzlich ignoriert. Offenbar wusste der Leiter des Erziehungsdepartements von Anfang an, dass Lehrer H. aus den Basler Schulen gemobbt werden sollte. Die wirren Spam-Mails, die Lehrer H. angelastet werden, sollen anscheinend dokumentieren, dass der Lehrer nicht mehr im "Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" oder "irgendwie krank" ist. Das vollständige Interview mit Dr. Christoph Eymann finden Sie hier.
Trotzdem stellt sich die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft diese Fakten nicht kommuniziert und der BaZ-Journalist Micha Hauswirth in seinem Artikel wider besseren Wissens behauptet, man habe bei Lehrer H. einen Laptop gefunden. Offensichtlich soll Lehrer H. das Bauern-Opfer spielen und für Mails, die er nie geschrieben hat, ins Gefängnis gehen. Wir von Anonymous wehren uns gegen diesen arglistigen Plan und betonen einmal mehr, dass Lehrer H. mit dem Blog IG Breitensport und diesen ominösen E-Mails nicht das geringste zu tun hat.
Bis auf den heutigen Tag hat Regierungsrat Christoph Eymann die von Lehrer H. tatsächlich geschriebenen Mails vorsätzlich ignoriert. Offenbar wusste der Leiter des Erziehungsdepartements von Anfang an, dass Lehrer H. aus den Basler Schulen gemobbt werden sollte. Die wirren Spam-Mails, die Lehrer H. angelastet werden, sollen anscheinend dokumentieren, dass der Lehrer nicht mehr im "Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" oder "irgendwie krank" ist. Das vollständige Interview mit Dr. Christoph Eymann finden Sie hier.
Abonnieren
Posts (Atom)