Samstag, 31. Januar 2015

Peter Knechtli - Experte für Verlautbarungsjournalismus und Hofberichterstattung

Peter Knechtli gehört zu den sog. Verlautbarungsjournalisten oder Hofberichterstattern, die das schreiben, was den Mächtigen gefällt. Er gehört zu den Erfüllungsgehilfen der Basler Elite, die glaubt, ihre Bürgerinnen und Bürger regelmässig über den Tisch ziehen zu dürfen. Knechtli selber hat nie mit Lehrer H. gesprochen. Trotzdem will er wissen, was Lehrer H. angeblich alles verbrochen haben soll. Schon vor Jahren entpuppte sich Knechtli als Eymann-Marionette, als er versuchte, den Basler Erziehungsdirektor als Cyber-Mobbing-Opfer darzustellen.

In seinem neusten Bericht transportiert Knechtli sämtliche unwahren Gerüchte, die den guten Ruf von Lehrer H. seit Jahren belasten. Er verbreitet auf seiner Internet-Seite einen giftigen Mix zwischen Lüge, Wahrheit und Halbwahrheit.

Bereits schon der von Knechtli bemühte "Screenshot by OnlineReports.ch" führt in die falsche Richtung. Das von Knechtli geschossene Bild stammt von einem Blog namens IG-Breitensport, mit dem Lehrer H. überhaupt nichts am Hut hat. Obwohl nicht einmal Staatsanwältin Eva Eichenberger behauptet, dass der Blog IG-Breitensport von Lehrer H. stammt, versucht der von Eymann gekaufte Journalist die Bevölkerung von Basel-Stadt und Umgebung auf eine falsche Fährte zu locken. Wörtlich schreibt der Eymann-Knecht:

"Über Jahre hinweg und in hoher zeitlicher Kadenz griff der Lehrer seine vermeintlichen Feinde laut Anklageschrift in verschiedenen, meist anonymen Blogs mit Namen wie "IG Breitensport", "behördenmobbing" oder "staatsmobbing twoday" aber auch - unter Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos - in YouTube und Facebook aufs massivste an."

Mit dieser vorsätzlichen Lüge, hat es Peter Knechtli endlich auch auf unseren Blog geschafft. Er ist zwar kein Staatsfunktionär, aber als inoffizieller PR-Mann von Dr. Christoph Eymann gebührt ihm die Ehre, auf unserem Blog erwähnt zu werden.

Peter Knechtli ist sich nicht zu schade, den völlig unschuldigen Lehrer auf seiner Internet-Seite vorsätzlich zu verleumden. Wörtlich schreibt der Hetz-Journalist:

"Der Angeschuldigte machte auch vor dem Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann, dem er ohne jeglichen Beleg "Steuerbetrug", andere "kriminelle Machenschaften" und Verwicklung "in ein Komplott" vorwarf, nicht Halt."

Auch hier bringt der Schreiberling von Eymanns Gnaden einiges durcheinander. Der Autor, der die  angeblich kriminellen Machenschaften von Erziehungsdirektor Christoph Eymann zum ersten Mal thematisierte heisst R. Jauslin. Auch Peter Zihlmann und Daniel Wahl befassten sich mit der Vergangenheit von Dr. Christoph Eymann. Für Lehrer H. war die Cosco-Affäre allerdings nie ein Thema, weil er dazu über keinerlei Akten verfügte.

Das von Knechtli erwähnte psychiatrische Gutachten stammt übrigens von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler. Dieser hatte den Auftrag, den ahnungslosen Lehrer in die Psychiatrie zu verfrachten. Das Verhör mit dem sog. Notfallpsychiater, das im Internet gut dokumentiert ist, beweist, dass der Lehrer nicht an einem sog. "Verfolgungswahn" und nicht an einer sog. "Anpassungsstörung", sondern an einer gut organisierten Mobbing-Intrige leidet. Auf der Aufnahme ist auch klar zu hören, wie sich Lehrer H. deutlich von den Taten des Günther Tschanun distanziert.

Es ist richtig, dass das Erziehungsdepartement Basel-Stadt dem Lehrer wegen angeblicher "schweren Pflichtverletzung" gekündigt hat. Der Lehrer liess sich nach dem Überfall der Sondereinheit Barrakuda nicht durch den von Gaby Jenö diktierten Dr. Daniel Fasnacht begutachten, sondern von seinem Hausarzt. Ob dies tatsächlich eine schwere Pflichtverletzung darstellt, untersucht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit über vier Jahren.

Zu den lächerlichen Unterstellungen betreffend "Pornographie" und "Rassendiskriminierung", haben wir bereits schon ausführlich berichtet.

Der Artikel von Peter Knechtli zeigt, wie der heutige Lügen-Journalismus funktioniert: Obwohl Lehrer H. völlig unschuldig ist, benutzt Knechtli den Ausdruck "mutmasslich" kein einziges Mal. Offensichtlich soll Lehrer H. mit einem primitiven Hetz-Journalismus vorverurteilt werden. Allerdings fallen nur noch politisch korrekte Schlafschafe auf diesen billigen Trick herein.   

Macht durch Lüge

Seit über 8 Jahren wird Lehrer H. von zahlreichen kriminellen Staatsfunktionären mit vorsätzlichen Lügen konfrontiert: Er sei ein potenzieller Selbstmörder, er sei ein potenzieller Amokläufer, er leide unter einer psychischen Krankheit, er habe seine Vorgesetzten diffamiert, er habe seine Vorgesetzten bedroht, er wolle Gerichtspräsidenten einschüchtern, er habe eine Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, er habe Wahnvorstellungen und er sei nicht geeignet für den Beruf des Lehrers.

Was ist wahr an diesen massiven Vorwürfen? Nichts, rein gar nichts! Lehrer H. ist ein äusserst engagierter Lehrer, der sich ein Leben lang eingesetzt hat für Freiheit, Wahrheit und Gerechtigkeit. Dass diese Werte in einem totalitären Staat als Bedrohung angesehen werden, musste der Lehrer am eigenen Leib erfahren. 2006 wurde er von der Anti-Terror-Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überfallen und wie ein Schwerverbrecher behandelt. Die unglaubliche Machtdemonstration, die Lehrer H. über sich ergehen lassen musste, war prägend für dessen weiteres Leben. Er begann im Internet zu recherchieren und stiess auf unglaubliche Geschichten. Allmählich stellte er fest, dass die Mächtigen dieser Welt die Macht hatten, die Wahrheit nach Lust und Laune zu pervertieren. Dass die Medien das böse Spiel mitspielen, hatte er schon bemerkt, als er in den beiden Hagemann-Blättern Baslerstab und Basler Zeitung als gefährlicher Lehrer diffamiert wurde. Immerhin erhielt der damalige Chefredaktor des Baslerstabs eine Rüge des Presserats. Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. ein einwandfreies Leumundszeugnis. Er ist weder vorbestraft, noch sah er je eine Psychiatrie von innen.

Dies möchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann am 5. und am 6. Februar gerne ändern. Hagemann ist zufälligerweise der Cousin der beiden Hagemanns, die mit ihren beiden Print-Medien den Ruf des Lehrers 2006 nachhaltig schädigten. Wer hinter den Absichten der Hagemanns ein Komplott wittert, wird selbstverständlich umgehend als Verschwörungstheoretiker disqualifiziert. Lehrer H. ist kein Verschwörungstheoretiker. Er kennt unterdessen die Methoden, die seine Gegner anwenden: Lügen, behaupten, verleumden, drohen, nötigen, verdrehen. Konstruktivismus heisst diese Methode und wurde schon bei den Nazis, in der Sowjetunion und auch in der DDR verwendet. Beteiligt waren immer kriminelle Juristen, die keine Hemmungen hatten, politisch störende Menschen in der Psychiatrie, im Gefängnis oder in den Konzentrationslagern verschwinden zu lassen.

Auch der Fall Lehrer H. ist politisch motiviert. Lehrer H. hatte sich erfrecht, in die Karten seiner Gegner zu blicken. Wer die Tricks der Mächtigen kennt, wird zum Staatsfeind Nummer 1. Diesem Staatsfeind soll nun am 5. und am 6. Februar am Basler Strafgericht, Schützenmattstrasse 20 der Prozess gemacht werden. Sämtliche Anschuldigungen gegen Lehrer H. wurden von den betreffenden Staatsfunktionären erstunken und erlogen und dienen nur dazu, die eigenen kriminellen Taten zu vertuschen und zu verschleiern. Obwohl die Anklageschrift von Eva Eichenberger etwa 350 Seiten stark ist und der dazugehörige Aktenberg sich auf etwa 5000 Seiten aufgetürmt hat, ist der unglaubliche Mobbing-Skandal in den System-Medien jahrelang totgeschwiegen worden. Alle Zuschauer, welche sich ein eigenes Bild von Lehrer H. machen wollen, sind herzlich eingeladen, an der öffentlichen Hauptverhandlung vom 5.2.15 teilzunehmen.

Freitag, 30. Januar 2015

Stellungnahme von Lehrer H. z. H. des Bundesgerichts


Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesgerichts

In seiner Stellungnahme vom 23.1.15 behauptet Dr. Lucius Hagemann, er sei genau das Gegenteil von befangen. Gleichzeitig behauptet er, seine angebliche Objektivität zu meiner Person bewahren zu wollen. In Tat und Wahrheit ist genau das Gegenteil richtig.

Ich hatte nie die Absicht, Dr. Lucius Hagemann mit meiner Anwesenheit in der betreffenden Gerichtsverhandlung einzuschüchtern, zu verunsichern bzw. zu provozieren, sondern ich wollte die Taktik dieses Gerichtspräsidenten beobachten und studieren, um dem Prozess vom 5.2.15 gewachsen zu sein. Dass Hagemann meine redlichen Bemühungen von Anfang an als "Stalkingverhalten" diffamiert, beweist, dass dieser Gerichtspräsident massiv befangen ist. Seine Behauptung, mein Rausschmiss sei nur mit einem Polizisten möglich gewesen, ist eine glatte Lüge. Es ist richtig, dass der Gerichtsdiener mit der Polizei drohte. Allerdings bekam ich nicht einmal einen Polizisten in Zivil zu Gesicht.

Auch die Tatsache, dass Hagemann bereits vor der Verhandlung sämtliche unwahren Behauptungen aus der Anklageschrift gegen mich verwendet, zeigt, dass dieser Richter sein Urteil über mich bereits schon gefällt hat. Es ist erwiesen, dass ich in der Klasse, wo ich Klassenlehrer war, keinen einzigen Konflikt mit Schülern, Eltern, Lehrer und der Schulleitung hatte. Das beigelegte Schreiben der Eltern beweist, dass ich von den Kindern und Eltern meiner Klasse immer sehr geschätzt wurde.

Ich war weder renitent, noch unkooperativ, noch bedrohlich, hatte aber keine Lust, mich aus der Schule mobben zu lassen. Ich suchte mit allen Beteiligten, sogar mit dem Leiter des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann das Gespräch, ein Wunsch, der mir bis auf den heutigen Tag vorsätzlich verwehrt wurde.

Hagemanns Unterstellung, ich hätte Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft diffamiert, beweist, dass diesem Richter jeglicher objektive Abstand zu dieser Behörde abhanden gekommen ist. Ein unabhängiger Richter, sollte berufsbedingt, nicht jeden Mist aus einer Anklageschrift für bare Münze nehmen. Richtig ist nämlich, dass der Untersuchungsbeamte Det Bruno Glauser klare Beweise für meine Unschuld betreffend dem Vorwurf "Irreführung der Rechtspflege" vorsätzlich vertuscht und meine ehemalige Freundin in einer Einvernahme, zu der ich rechtswidrig nicht eingeladen war, massiv manipuliert hatte.

Die Behauptung von Dr. Lucius Hagemann, ich hätte Staatsanwältin Eichenberger zu Hause aufgesucht, ist eine weitere arglistige Lüge, die beweist, dass dieser Gerichtspräsident weder integer noch glaubwürdig ist. Nie im Leben habe ich diese Staatsanwältin zu Hause aufgesucht! Ich war an ihrem Vortrag zum Thema "göttliche und irdische Gerechtigkeit" und habe anschliessend mit ihr am Tisch in einer Mensa zu Mittag gegessen, um ihr ein paar Fragen zu ihrem Vortrag zu stellen.

Es ist korrekt, dass ich am Abend meines Rauswurfs durch Hagemann versucht hatte, den Richter Robert Planzer telefonisch zu kontaktieren. Planzer war ebenfalls Lehrer und jahrelang in der Gewerkschaft Erziehung tätig. Dass mir Planzer zehnmal den Telefonhörer aufgelegt hat, ist nicht mein Fehler. Hätte er mich angehört, wäre es bei einem einzigen Telefonat geblieben.

Es ist richtig, dass ich auf meinem Blog mit einem Link auf den berüchtigten Nazi-Richter Roland Freisler verweise. Dieser Richter lehnte jeweils sämtliche Beweise und Zeugen seiner Opfer willkürlich ab.

Leider nimmt Dr. Lucius Hagemann zur Tatort-Problematik keinerlei Stellung. Wie ich schon mehrfach in meinen Schreiben erwähnt habe, kann für die mir unterstellten Straftaten nur meine Wohnung als Tatort in Frage kommen. Von dort aus habe ich versucht, die unglaubliche Intrige gegen meine Person in Worte zu fassen. Meine Wohnung befindet sich allerdings auf basellandschaftlichem Boden. Aus diesem Grund sind die Basler Behörden laut Prozessordnung Art 31 für meinen Fall gar nicht zuständig.

Aus der Stellungnahme von Gerichtspräsident Hagemann geht ebenfalls klar hervor, dass dieser seine beiden Cousins decken will. Er gibt sogar zu, dass er die beiden rufmörderischen Artikel in den Zeitungen seiner beiden Cousins an der Hauptverhandlung nicht thematisieren will. Wie will sich ein gemobbter Lehrer verteidigen, wenn er nicht sämtliche Beweise für seine Verteidigung herbeiziehen darf und wenn alle seine Zeugen im Voraus abgelehnt werden?

Die Stellungnahme von Dr. Lucius Hagemann beweist, dass dieser Gerichtspräsident bereits schon viel zu tief im Intrigen-Sumpf steckt. Aus diesem Grund beantrage ich hiermit noch einmal, Dr. Lucius Hagemann wegen Befangenheit zu beurlauben und das ganze Verfahren den Behörden in Basel-Land zuzustellen.


Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Donnerstag, 29. Januar 2015

Gaby Jenö - professionelle Lügnerin

Als Gaby Jenö noch Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war, empfahl sie ihrem Mitarbeiter Lehrer H., er solle nicht immer so kämpfen. Als Lehrer H. zurückfragte, was er denn sonst tun solle, kam die Antwort von Jenö prompt und unerwartet: "Kündigen!" Damit hatte Lehrer H. nicht gerechnet. Als die damalige Schulhausleiterin dem integren Lehrer dann sogar mit "Psychiatrie" drohte, fand Lehrer H. seine Chefin gar nicht mehr lustig.

Als sie schliesslich OS-Rektorin wurde, hatte Lehrer H. ein ganz schlechtes Gefühl. Er spürte, dass die Quoten-Rektorin einen teuflischen Plan gegen ihn ausgeheckt hatte. Als er sie fragte, was sie mit ihm vorhabe, antwortete sie in ihrer schnippischen Art: "Das sage ich Dir nicht, aber Du wirst noch überrascht sein!"

Unterdessen sind viele Jahre ins Land gezogen und die ganze Welt kann auf diesem Blog nachlesen, welche Überraschungen Gaby Jenö sich für den beliebten Lehrer H. ausgedacht hatte. Noch immer ist Lehrer H. am kämpfen. Unterdessen kämpft er gegen die gesamte Basler Behörden-Mafia. Dieser ist es noch immer nicht gelungen, den wahrheitsliebenden Lehrer zum Schweigen zu bringen.

Nachdem die Psychiatrisierung von H. gründlich misslungen ist, versucht der Basler Machtfilz den Lehrer nun mit juristischen Tricks ans Kreuz zu nageln. Alles, was in diesem Blog zu lesen ist, sei Diffamierung, Üble Nachrede, Verleumdung und Falsche Anschuldigung, so lautet die offizielle Sprachregelung der arglistigen Intriganten.

Wir von Anonymous sehen das etwas anders. Wir sind der Meinung, es gehört nicht zu den Rechten und Pflichten staatlicher Funktionäre, uns Bürgerinnen und Bürger als potenzielle Selbstmörder und Amokläufer zu bezichtigen, um uns vorsätzlich in unserer Existenz zu zerstören. Wir rufen daher unsere Leserinnen und Leser dazu auf, am Strafprozess gegen Lehrer H. vom 5.2.15 mitzuwirken. Die Verhandlung ist öffentlich und spannender als jedes Fernseh-Gericht. Sie können live miterleben, wie Lehrer H. von einem Dreiergericht in die Zange genommen wird. Sie werden erfahren, wie staatlicher Terror funktioniert und wie man sich dagegen wehren kann.

Sonntag, 25. Januar 2015

Irreführung der Rechtspflege

Wenn man der umfangreichen Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger glauben möchte, soll Lehrer H. die Rechtspflege in die Irre geführt haben. Er soll laut Eichenberger einen Blog betrieben haben und gegen diesen Blog Anzeige gegen Unbekannt eingereicht haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben aber ergeben, dass auch dieser Blog vom grossen Unbekannten stammt, der für die zahlreichen Schmähmails gegen Dr. Christoph Eymann und den IG Breitensport-Blog verantwortlich ist. Trotz dieser klaren Ermittlungsergebnisse missbrauchte Eva Eichenberger ihr Amt und klagte Lehrer H. wider besseren Wissens wegen angeblicher "Irreführung der Rechtspflege" an. In Wirklichkeit führte die kriminelle Staatsanwältin die Rechtspflege seit 2008 vorsätzlich in die Irre. Die arglistige Falschbeschuldigung, Lehrer H. habe seine Chefin Gaby Jenö bedroht, liess sie 2008 Kraft ihres Amtes in Luft auflösen, obwohl die Akten klar belegten, dass Gaby Jenö mehrmals vorsätzlich gelogen hatte. Es gehörte zum Plan der ehemaligen OS-Rektorin den beliebten Lehrer mittels diversen Lügen aus dem Schuldienst hinaus zu mobben. Eine weitere infame Lüge von Gaby Jenö wurde von der kriminellen Staatsanwältin ebenfalls vorsätzlich ignoriert. 2006 schrieb Gaby Jenö den Basler Gesundheitsdiensten, dass Lehrer H. mit Selbstmord gedroht habe. Wer Lehrer H. kennt, weiss, dass dieser nie eine derartige Äusserung von sich gegeben hat, sondern alles daran setzte, die kriminellen Machenschaften seiner ehemaligen Chefin Gaby Jenö aufzudecken. Seit 2008 unternimmt die kriminelle Staatsanwältin Eva Eichenberger alles, um die zahlreichen Lügen von Gaby Jenö zu vertuschen. Aus der Sicht von Eichenberger gehört es zu den Pflichten einer OS-Rektorin politisch andersdenkende Lehrer als selbst- bzw. fremdgefährlich zu verleumden, um diesen mittels Notfallpsychiater und einer Sondereinheit die Hölle auf Erden zu bereiten. Lehrer H. hat bisher sämtliche Übergriffe der Basler Staatsmacht relativ gut überstanden. Umso mehr ärgert es ihn, dass der grosse Unbekannte im Internet vollmundig verkündet, Lehrer H. sei psychiatrisiert worden. Will man der kriminellen Staatsanwältin Eva Eichenberger glauben, soll der Lehrer selber für diesen Blog verantwortlich sein. Die Ermittlungen der Untersuchungsbeamten ergaben zwar klar, dass die zu diesem Blog gehörende E-Mail-Adresse advocatus70@gmx.ch auf keinen Fall dem Lehrer zugeordnet werden konnte. Trotzdem behauptet die kriminelle Staatsanwältin, Lehrer H. sei für diesen Blog verantwortlich und habe mit seiner Strafanzeige gegen Unbekannt, die Rechtspflege in die Irre geführt. Eine Staatsanwältin, welche die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen derart pervertiert, ist nicht mehr tragbar. Es wäre höchste Zeit, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen Eva Eichenberger einleitet.             

Mittwoch, 14. Januar 2015

Lic. iur. Eva Eichenberger - kriminelle Staatsanwältin

2006 wurde Lehrer H. von diversen Staatsfunktionären als selbst- bzw. fremdgefährlicher Gewaltäter verleumdet und wie ein Terrorist mit einer Sondereinheit an seinem Wohnort überfallen. Gaby Jenö, die Chefin von Lehrer H., hatte vorher eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung eingereicht. Da Lehrer H. aber nie jemandem gedroht hatte und er sich weder selbst- noch fremdgefährlich fühlte, reichte er ebenfalls Strafanzeige gegen sämtliche Staatsdiener ein, die ihm diese Situation eingebrockt hatten. Aus seiner Sicht waren die Straftatbestände klar: Amtsmissbrauch, Falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Üble Nachrede, Verleumdung. Die zuständige Basler Staatsanwältin Eva Eichenberger hatte genügend Indizien um eine fundierte Anklage gegen die diversen Staatsfunktionäre zu erheben, trotzdem spielte sie sich als Richterin auf und stellte sämtliche Strafverfahren ein. Völlig einseitig negierte sie sämtliche Straftaten, mit welchen die Staatsfunktionäre den völlig integren Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten.

2014 sah sie plötzlich diverse Straftatbestände, allerdings nicht bei der Mobbing-Crew, sondern bei Lehrer H., dem Mobbing-Opfer. In einer 350 Seiten starken Anklageschrift übersähte sie den völlig integren Lehrer mit Straftatbeständen, die sie nur so aus dem Ärmel schüttelte. Obwohl der Tatort für die angeblichen Verbrechen von Lehrer H. nicht Basel-Stadt, sondern Basel-Land war, fühlte sich die kriminelle Staatsanwältin für die Strafverfolgung gegen Lehrer H. verantwortlich. Sie pervertierte einfach die Strafanzeigen von Lehrer H. zum angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung und schon hatte sie den Tatort passend gemacht. Wörtlich schreibt Eva Eichenberger in ihrer Anklageschrift:

"In der einzigen Absicht, gegen sie Strafverfolgungen herbeizuführen, strengte der Beschuldigte im Bewusstsein, dass seine sämtlichen Tatvorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten und die von ihm Beschuldigten lediglich ihre legitimen und gebotenen Amts- und Berufspflichten wahrgenommen hatten und daher nicht schuldig waren, gegen eine Vielzahl der mit ihm im Zuge einer Arbeitsstreitigkeit befassten Personen an, womit er seinem Plan gemäss erreichte, dass sich die betroffenen Personen in den gegen sie eröffneten Strafuntersuchungen zu verantworten hatten."

Dass die Staatsanwältin, welche vorher sämtliche Strafverfahren gegen die staatliche Mobbingtruppe eingestellt hat, ihre kriminellen Einstellungsverfügungen jetzt zur Grundlage für eine Anklage gegen Lehrer H. missbraucht, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Natürlich würde ein unbefangener Richter es nicht tolerieren, dass in beiden Verfahren die selbe Staatsanwältin agiert. Da sich in Basel-Stadt jedoch die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht in die Hände arbeiten, will der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in der Doppelfunktion von Staatsanwältin Eva Eichenberger keine Problematik erkennen.

Auch das Basler Appellationsgericht hat sich bis auf den heutigen Tag nicht durchgerungen, das bösartige Doppelspiel von Eva Eichenberger zu stoppen. Eine Staatsanwältin, die ausschliesslich einseitig ermittelt, missbraucht vorsätzlich ihr Amt. Da Amtsmissbrauch ein Offizialdelikt ist, sollte die Basler Staatsanwaltschaft schleunigst ein Strafverfahren gegen die kriminelle Staatsanwältin eröffnen.

Dienstag, 13. Januar 2015

J. Kiefer-Balmer - feministische Untersuchungsbeamtin

Männer, die der feministischen Inquisition zum Opfer fallen, werden entweder als Vergewaltiger oder als Kinderschänder verleumdet. Beide Vorwürfe konnten bei Lehrer H. nicht zum Einsatz gelangen, weil sich der Lehrer gegenüber Frauen, als auch Schülerinnen immer korrekt verhalten hatte. Für die Untersuchungsbeamte J. Kiefer-Balmer stand dennoch von Anfang an fest, dass Lehrer H. verbotene Pornographie auf seinen Rechner haben musste. Ein Jahr lang durchstöberte die Untersuchungsbeamtin sämtliche Bilddateien und stiess dabei auf zahlreiche Bilder mit hübsche Frauen, die sich so zeigten, wie Gott sie geschaffen hatte. Als die Untersuchungsbeamte merkte, dass dem Lehrer keine verbotene Pornographie angehängt werden konnte, griff die Porno-Inquisitorin zu einem cleveren Trick: Eifrig suchte sie sich aus den Comics für Erwachsene, die Lehrer H. ebenfalls auf seinem Rechner gespeichert hatte, Bilder, die angeblich den Straftatbestand der harten Pornographie erfüllen sollten. Besonders schockiert zeigte sich Porno-Expertin, über einen kunstvoll gezeichneten Comic mit dem Titel "Die Leiden der jungen Janice". Dass diese Geschichte in jedem Buchladen bezogen werden kann, kümmerte die Porno-Jägerin nicht im Geringsten, schliesslich hatte sie den Auftrag, den Lehrer wegen harter Pornographie in Teufels Küche zu bringen.

Wie kommt es, dass J. Kiefer-Balmer derart verbissen versucht, dem unschuldigen Lehrer einen Straftatbestand unterzujubeln? Im Gegensatz zu Lehrer H. befasst sich die feministische Inquisitorin jeden Tag beruflich mit harter Pornographie. Darunter fallen Darstellungen mit Tieren, Kindern und Ausscheidungen. Es ist möglich, dass der tägliche Umgang mit derart kranken Schweinereien bei Frau J. Kiefer-Balmer gewisse Reaktionen im Gehirn ausgelöst hat. Nur so ist es zu erklären, dass die Untersuchungsbeamtin in ihrer Einvernahme dem völlig integren Lehrer unzählige unverschämte Fragen stellte. Das Einvernahme-Protokoll vom 4.9.12 beweist, dass die Fragen keinerlei Hintergrund hatten und nur gestellt wurden, um den Lehrer massiv zu provozieren. Wörtlich stellte J. Kiefer-Balmer dem Lehrer folgende Fragen:

- Welchen Personen wurden diese hartpornographischen Bilddateien zugänglich gemacht?
- Welche Person ist wann und wo, wie in den Besitz welches Erzeugnisses gekommen?
- Verkehren Sie oder haben Sie in Chatrooms oder Communities verkehrt, wenn ja in welchen?
- Welche ausserberuflichen Aktivitäten übten / üben Sie im Zusammenhang mit Kindern aus?
- Seit wann, wo und bei wem, in welcher Funktion?
- Zu welchem Geschlecht fühlen Sie sich hingezogen?
- Zu welcher Altersgruppe?
- Wie steht es mit Kindern oder Jugendlichen?
- Wie steht es mit Tieren?

Mit jeder Frage versuchte die Porno-Inquisitorin den Lehrer vorsätzlich in seiner Integrität zu verletzen und ihn zum Ausrasten zu provozieren. In Tat und Wahrheit sind Comics mit BDSM-Inhalt sogar über Google aufrufbar. Was daran für Erwachsene verboten sein soll, wissen nur die beiden durchgeknallten Feministinnen J. Kiefer-Balmer und Eva Eichenberger.

Mit der neuen Quotenregelung in Basel-Stadt müssen offensichtlich auch im Sicherheitsdepartement zahlreiche Frauen zusätzlich beschäftigt werden. Was eignet sich da besser, als völlig unschuldigen Männern Vergewaltigung, Kinderschändung und harte Pornographie zu unterstellen. Mit jedem Verfahren, das gegen unschuldige Männer losgetreten wird, können Justiz und Anwälte kräftig mitverdienen. Dieses Justiz-Business ist hochgradig kriminell und gehört strafrechtlich verfolgt.