Montag, 17. November 2014

Die Familie Hagemann


Am 28.6.04 staunte Lehrer H. nicht schlecht, als er überall in der Stadt Basel die folgende Baslerstab-Schlagzeile lesen konnte: "Ich bringe euch alle um": Lehrer darf weiter unterrichten." Als er den entsprechenden Artikel im Baslerstab unter die Lupe nahm, merkte er, dass ab sofort mit der ganz grossen Mobbing-Kelle angerichtet wurde. Nie hatte er diesen Satz gesagt, sondern zwei seiner Schüler zitiert, die sich jeweils gegenseitig umbringen wollten, wenn sie sich gegenseitig nervten. Zufälligerweise war der eine Schüler der Sohn des Elternratspräsidenten, der andere studiert zur Zeit Jura. Natürlich konnte Lehrer H. nicht zulassen, dass dieser Schwachsinn in der ganzen Stadt Basel zu lesen war und reklamierte bei der Herausgeberin des Baslerstabs Ruth Ludwig-Hagemann. Wörtlich schrieb er am 28.6.04:

"Manchmal muss die Lehrkraft sich der Sprache der Kinder bedienen, um überhaupt noch verstanden zu werden."

Ruth Ludwig-Hagemann allerdings wollte nicht einsehen, dass ihr Chefredaktor Markus Sutter weit über das Ziel hinaus geschossen hatte. Wörtlich schrieb sie:

"Herr Markus Sutter, Chefredaktor des Baslerstabs, stand mit allen Seiten, also mit den Eltern, den Behörden und mit Ihnen in Kontakt und hat allen Seiten Raum für eine Stellungnahme gegeben. Ihre Anonymität blieb gewahrt. Damit sind die journalistischen Regeln korrekt beachtet worden."

Dies wollte sich Lehrer H. nicht bieten lassen und beschwerte sich beim Schweizer Pressrat. Dieser untersuchte den Fall und stellte fest, dass der Baslerstab-Chefredaktor Markus Sutter die journalistischen Regeln verletzt hatte. Wörtlich schrieben die Verantwortlichen des Presserats:

"Mangels des ausdrücklichen Einverständnisses von Lehrer H. war der "Baslerstab" ohne nachträgliche Autorisierung des Textes nicht befugt, aus einem Telefongespräch ein kurz gestaltetes Interview zu konstruieren. Insofern hat der "Baslerstab" deshalb Ziffer 4 der "Erklärung" verletzt."

Natürlich erhielt Lehrer H. nie eine Entschuldigung von Ruth Ludwig-Hagemann. Dafür wurde das Mobbing-Programm gegen Lehrer H. zusätzlich intensiviert. Knappe zwei Jahre später erschien der beliebte Lehrer H. wieder in der Zeitung. Diesmal sogar in der Basler Zeitung, die Matthias Hagemann, dem Cousin von Ruth Ludwig-Hagemann gehörte. Diesmal lautete der Titel:

"Lehrer wurde wegen Drohungen freigestellt"

Da Lehrer H. aber einmal mehr niemandem gedroht hatte, war auch diese Schlagzeile aus dem Hause Hagemann eine freche Verleumdung, die eigentlich strafrechtlich hätte verfolgt werden müssen. Dass das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht einmal zur Anklage kam, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorher eingestellt hatte, erfuhren die Leser der Basler Zeitung bis auf den heutigen Tag nie.

Auch zehn Jahre nach dem ersten Versuch Lehrer H. in seiner Existenz zu ruinieren, läuft das Mobbing gegen den tapferen Lehrer munter weiter. Diesmal soll Lehrer H. strafrechtlich verurteilt werden, weil er angeblich seine Vorgesetzten mehrfach verleumdet haben soll. Ein Dreiergericht soll den Lehrer strafrechtlich beurteilen und ihn zu einer hohen Geldstrafe verurteilen, damit die Wahrheit aus dem Internet gelöscht werden kann. Und wissen Sie, wie der zuständige Strafgerichtspräsident heisst? Es handelt sich zufälligerweise um Dr. Lucius Hagemann, ebenfalls ein Cousin von Matthias Hagemann!

Wir wollen an dieser Stelle natürlich nicht behaupten, dass Dr. Lucius Hagemann in dieser Angelegenheit befangen sein könnte. Trotzdem schrillen bei uns massiv die Alarmglocken. Seit Jahren versucht man Lehrer H. und diesen Blog zum Schweigen zu bringen. Bis auf den heutigen Tag hat sich kein einziger Journalist bei Lehrer H. erkundigt, um mit ihm ein autorisiertes Interview durchzuführen.

An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass das Volk eigentlich den Auftrag hat die Medien und die Justiz zu kontrollieren. Wer die Verantwortung an die Mächtigen abgibt, wird nie erfahren, was in der Stadt Basel so alles abgeht. Die Verhandlung gegen Lehrer H. ist öffentlich. Machen Sie sich selber ein Bild über Lehrer H. und den Basler Machtfilz! Kommen Sie zur Hauptverhandlung vom Donnerstag, 5. Februar 2015 um 8.00 Uhr. Sie können live dabei sein, wenn ein Dreiergericht versucht, den untadeligen Lehrer H. über den Tisch zu ziehen. Sie können live erleben, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger ein Lügenfeuerwerk zündet. Und Sie können live dabei sein, wenn Lehrer H. die Fakten auf den Tisch legt. Nehmen Sie sich diesen Tag frei und besuchen Sie um 8.00 Uhr den Gerichtssaal 2 des Basler Strafgerichts an der Schützenmattstrasse 20 in Basel. Parkplätze sind keine vorhanden!

Samstag, 15. November 2014

Lehrer H. - Behördenmobbing-Opfer




Seit 1984 war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. 2005 erhielt H. mit Gaby Jenö eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt.

Als Vorwand für das Kesseltreiben gegen Lehrer H. dienten drei rufschädigende Schreiben von drei links-feministischen Müttern. Diese sog. Beschwerden nahm Jenö ungeprüft zum Anlass, H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 06 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL die Verfügung eines FFE. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater konnte aber keinen FFE verfügen, weil H. trotz unglaublicher Provokationen immer gelassen und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL "Barrakuda" überfallen und für 24 Stunden im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof eingesperrt. Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert.

Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. Die Eskalations-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 06 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte BaZ-Artikel stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Jenö, Ressortleiter Signer und ED Vorsteher Eymann systematisch ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg.

Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die PRK nicht im Geringsten. Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. gegen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte sämtliche Fakten und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Dass in Wirklichkeit Gaby Jenö diesen Vergleich mit ihrer Strafanzeige wegen angeblicher Drohung hergestellt hat, vertuschte das Basler Strafgericht vorsätzlich. Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby Jenö massiv belastet hätten, wurden von Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunkt der völlig willkürlich geführten Gerichtsverhandlung wurde das Mobbing-Opfer Lehrer H. vom befangenen Gerichtspräsidenten zur Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei im Umfang von Fr. 8685.50 verurteilt. Es ist unglaublich, dass in diesem sog. "Rechtsstaat" das schwer in seiner Ehre verletzte Mobbing-Opfer am Schluss auch noch sämtliche Kosten zu bezahlen hat.

Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das von Gaby Jenö rechtswidrig angestrengte Strafverfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische Fr. 1200.-- vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war:

"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."

In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Auch ein Mitarbeitergespräch (MAG) mit Lehrer H. fand nie statt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne H. vorher zu kontaktieren. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt.

In seinem Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich vom IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. Was H. in den letzten Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.

Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam überraschenderweise zum Schluss, dass das widerliche Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.

Unterdessen hat Rektorin Gaby Jenö dem unbescholtenen Lehrer erneut gekündigt. Diesmal soll es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, dass sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Natürlich hat H. auch gegen die zweite Kündigung rekurriert. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider hat sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission angeschlossen. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese erneute Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.

Verwaltungsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Verwaltungsgerichtspräsidentin bereits im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der rechtswidrig diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Verwaltungsgericht die erneute missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen IV-Begutachtung angeblich eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids kann die Anstellungsbehörde völlig willkürlich unbequeme Mitarbeiter fristlos freistellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" in die Arbeitslosigkeit katapultiert. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht einfach so hinnehmen will, versteht sich von selbst. Leider hat das Bundesgericht unter Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard und Gerichtschreiber Lanz mit Beschluss vom 3. August 2010 die Beschwerde von Lehrer H. abgewiesen. Aufgrund dieses Entscheids haben Anstellungsbehörden ab sofort das Weisungsrecht ihre Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen, wenn diese eine eigene Meinung vertreten. Wer sich gegen eine solche Weisung wehrt, muss mit seiner Entlassung wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" rechnen. Zwar ist in keinem Personalgesetz der Schweiz, diese Regelung so festgehalten, aber Bundesrichter dürfen die Gesetze bekanntlich so auslegen, wie es ihnen gerade passt.

Die langjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den schweizerischen Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und diverse Richterinnen und Richter des Strafgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts machen einen mehr als dubiosen Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Mitarbeiter dermassen massiv rechtswidrig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Das Bundesgericht schützt in der Schweiz offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die sog. Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt und in der ganzen Schweiz nur noch auf dem Papier existiert. Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!

Weil Lehrer H. seine Erlebnisse nicht für sich behalten möchte, läuft zur Zeit eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen angeblicher Üblen Nachrede und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Anzeigesteller sind die selben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich keine Grenzen!
Am 4.9.12 behauptete Staatsanwalt Dr. iur. Beat Voser, die in diesem Blog veröffentlichten Fakten seien ehrverletzend und rufschädigend. Obwohl er laut Art. 265 StPO nicht das Recht dazu hat, nötigte er Lehrer H. Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Mit dieser Nötigung dürfte Voser sein Amt einmal mehr massiv missbraucht haben.
Am 21.3.14 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister B. Glauser ein letztes Mal vernommen. Der Staatsfunktionär versuchte ein weiteres Mal den völlig unschuldigen Lehrer mit völlig irren Vorhaltungen aufs Glatteis zu führen. Als er merkte, dass er mit dieser Methode keinen Erfolg hatte, versuchte er, den Lehrer mit einer weiteren List zu übertölpeln. Er übergab dem Angeschuldigten ein amtliches Formular, mit welchem sich H. hätte von der Schweigepflicht der Basler UPK-Ärzte entbinden sollen. Da Lehrer H. aber noch nie in der UPK war und den dortigen "Ärzten" auch nie begegnen möchte, verzichtete H. darauf, das Formular zu unterzeichnen. Hätte Lehrer H. das Formular unterschrieben, hätte er sich selber entmündigt und den gefährlichen Gutachtern der Basler-Psychiatrie ausgeliefert.
Interessanterweise wurde das Psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem staatlich terrorisierten Lehrer eine 100% Arbeitsfähigkeit attestiert, einmal mehr vorsätzlich ignoriert. Offensichtlich wollen gewisse kriminelle Staatsfunktionäre den unbequemen Lehrer immer noch bis auf weiteres in einer psychiatrischen Klinik entsorgen. Allerdings stellte auch der Forensiker der Basler UPK Oberarzt Martin Schrumpf klar fest, dass Lehrer H. nicht unter einer psychiatrischen Störung leidet. Das mag der Grund dafür sein, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann 2015 den völlig korrekten Lehrer zu 2 Jahren Haft wegen angeblicher Verleumdung verurteilt haben. Offensichtlich ist der ursprüngliche Plan, Lehrer H. mittels Psychiatrie wegzusperren, endgültig gescheitert.
Ein Staat, der Menschen wegen Freier Meinungsäusserung wegsperrt ist totalitär. Lehrer H. hat gegen das Urteil von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann Berufung eingelegt. Dass Basler Appellationsgericht wird die zahlreichen Lügen der Staatsanwältin und des Gerichtspräsidenten zu überprüfen haben. Es ist zu hoffen, dass die 2. Instanz die Beweise und Zeugen von Lehrer H. vollumfänglich würdigt.

Dienstag, 30. September 2014

Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.11.06

Sehr geehrter Herr Signer
Hiermit beschwere ich mich gegen die von
Gaby Jenö (Rektorin OS),  Thomas Baerlocher (Leiter Personal ED) und Peter Gutzwiller  (Leiter Schulpsychologischer Dienst) zu verantwortenden Machenschaften.

1.     Schon als Schulhausleiterin behandelt mich Gaby Jenö selten wertschätzend. Ihre Sprüche „wem’ s  nicht passt, der kündigt von selbst“ und „möchtest du nicht lieber Autofahrlehrer werden“ empfinde ich als diskriminierend.
2.     Meine Anliegen und Ideen werden von Jenö selten ernst genommen: keine Erhöhung des Musikkredits, kein Klavier im Mu-Gruppenraum, keine Halldämmung im Mu-Gruppenraum, etc.
3.     2003 versetzt Jenö meine beste Kollegin Regula Stotz aus meinem Team, ohne mich vorher zu fragen. Auch die Eltern können den Entscheid nicht nachvollziehen.
4.     2003 moderiert sie ein Gespräch zwischen ein paar Eltern und mir. Sie schaltet weder eine externe Gesprächleitung ein, noch bittet sie Rektorin Verena Labhardt um Unterstützung. Sie weist die Eltern auf die Möglichkeit hin, eine Inspektionsbeschwerde gegen mich zu verfassen. Die Beschwerde wird dann allerdings von der Inspektion abgelehnt.
5.     Anonyme Eltern provozieren einen rufschädigenden Artikel im Baslerstab. Ich erhalte von Jenö keinerlei Unterstützung.
6.     Weil ich in meinem Unterricht keine Förderzentrums-Lehrkraft benötige, bringt sie das Förderzentrums-Team gegen mich auf, um mich entsprechend zu sanktionieren.
7.     2005 will sie mir vorschreiben, wie ich das BM-Skilager organisieren soll. Sie selber weigert sich, als Klassenlehrerin eine Skigruppe zu übernehmen und bleibt dem Skilager fern.
8.     Ein satirisches Theaterstück wird von ihr kritisiert. Mit zwei Müttern, einer externen Gender-Beraterin und der Inspektionsvertreterin Antoinette Frey versucht sie mein Stück abzusetzen. Die Eltern sprechen sich an einem Elternabend aber für mein Stück aus und die Kinder führen es mit grosser Begeisterung erfolgreich auf.
9.     Mit ihrer Beförderung  zur Rektorin, erhält Jenö sämtliche Machtmittel, mich nach Strich und Faden fertig zu machen. Eine Bagatell-Beschwerde einer Mutter wird sofort zur Chefsache erklärt. Der Dienstweg wird ausgeschaltet und ich werde an einem 8-Lektionen Tag zu einem Gespräch mit der Mutter auf das Rektorat aufgeboten. Jenö und der vermeintlich „neutrale“ Moderator Peter Gutzwiller versuchen die Mutter mit Suggestivfragen zu beeinflussen. Obwohl das Gespräch sehr konstruktiv verläuft, nimmt Jenö es zum Anlass, mir Zielvereinbarungen aufzunötigen, die in ihrer Schärfe für mich nicht akzeptierbar sind.
10.  Die Zielvereinbarungen werden in Weisungen umgewandelt. Jenö verpflichtet mich  in Punkt 3 der Weisungen, Coaching bei Peter Gutzwiller zu nehmen. Der Dienstweg wird mit Punkt 5 bewusst ausgeschaltet. 
11.  Eine alleinerziehende Mutter konstruiert eine Beschwerde gegen mich, die in ihrer Einseitigkeit nicht mehr zu überbieten ist. In einem Gespräch auf dem Rektorat gibt man vor, die Sache zu klären. In Wirklichkeit ist niemand ausser mir an der Wahrheitsfindung interessiert. Die Strafaufgabe der Tochter entlarvt die Mutter als Lügnerin. Als dieser Ausdruck fällt, bricht mein „Coach“ und Moderator Peter Gutzwiller das Gespräch ab. Es gehe hier nicht um Wahrheit, das werde ich am Schluss dann schon noch sehen, meint er lakonisch. Weder die SHL noch die SL hat je meinen Unterricht besucht.
12.  Das Coaching mit Herr Gutzwiller ist eher eine Psychoanalyse. Ich erzähle ihm von meinen Highlights mit meinen Klassen und den Frustrationen mit Gaby Jenö. Gutzwiller ignoriert die Highlights, deutet meine Frustrationen hinter meinem Rücken zu Aggressionen um und teilt Baerlocher mit, ich hätte ein unkontrolliertes Aggressionspotential. Dieses Doppelspiel Gutzwillers ist unseriös und verstösst gegen die Standesregeln der beiden Psychologen-Verbände FSP und ASPV.
13.  Jenö lässt die SHL möglichst viel negatives Material gegen mich sammeln. Der Mediator Lars Wolf und der Heilpädagoge Thomas Maywald machen mit. Sie konstruieren ein Klima der Angst, ohne jedoch mit mir das Gespräch aufzunehmen. Auch meine Kolleginnen aus dem Team 2b fühlen sich plötzlich von mir bedroht, natürlich auch alles hinter meinem Rücken. Die SHL bauscht das Ganze zu vermeintlich „gravierenden Problemen“ auf.
14.  Jetzt kann Jenö aus dem Vollen schöpfen. In einer sog. Standortbestimmung werde ich im Beisein von Personalleiter Baerlocher ausschliesslich mit negativen Vorwürfen konfrontiert. Jenö zieht dabei alle Register, der Rhetorik. Wenn ich mich verteidigen will, werde ich von ihr unterbrochen oder abgelenkt, wenn ich einen Vorwurf entkräfte, bringt sie eine neue Unterstellung. Akteneinsicht erhalte ich keine, so dass ich nur erahnen kann, wer die Denunzianten sind. Die Unterstellung „ich dürfe und könne nach den Ferien nicht mehr unterrichten“ ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch keine Ahnung, dass man mich zum vermeintlich potenziellen Selbstmörder und Amokläufer aufbauen will.
15.  Jenö informiert den Amtsarzt Dr. Marc Meier in diese Richtung. Marc Meier ruft mich an und bietet mir seine Hilfe an. Dass ich bei bester Gesundheit sei, aber von meiner Chefin gemobbt werde, interessiert ihn nicht.
16.  In der ersten Ferienwoche führe ich mit Ihnen, Herr Signer, ein Gespräch. Sie empfehlen mir mit aller Eindringlichkeit, ärztliche Hilfe zu holen.
17.  Frau Jenö und Herr Baerlocher kurbeln die Eskalationsspirale weiter an. Herr Baerlocher denunziert mich bei der Vormundschaftsbehörde als psychisch kranken Lehrer, der ein „hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung“ habe.
18.  In der Freistellungsverfügung unterstellt mir Jenö schliesslich eine psychische Erkrankung, mangelnde Gesprächsbereitschaft und Drohungen. Alle drei Vorwürfe sind total aus der Luft gegriffen.
19.  In einem Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus zitiere ich den Präsidenten des KV Zürich, der den Fall Tschanun als spektakulärsten Mobbingfall der Schweiz bezeichnet. Jenö erfährt dies von Grossniklaus und konstruiert daraus eine Bedrohungssituation. Sie verleumdet mich bei der Staatsanwaltschaft, erstattet  Anzeige gegen mich und behauptet, ich solle mich angeblich wie Tschanun fühlen.
20.  Jenö und Baerlocher bewegen den Amtsarzt Marc Meier dazu, einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug beim Kantonalen Vormundschaftsamt zu beantragen. Obwohl ich Meier ein zweites Mal telefonisch mitteile, dass es mir bis auf den Mobbing-Stress gut gehe, werde ich von diesem nicht ernst genommen. Er telefoniert mit einem Richter aus BL und beantragt beim Kantonalen Vormundschaftsamt BL einen FFE.
21.  Notfallpsychiater Dr. Spieler aus Reinach taucht bei mir zu Hause mit Polizist Daniel Aebersold als Zeugen auf. Spieler soll mich offensichtlich so lange provozieren, bis ich ausflippe. Seine Rechnung geht nicht auf. Sogar bei seiner Feststellung, ich müsse in die Klinik, weil ich die Verantwortung für mich selber und für meine Wohnung nicht mehr übernehmen könne, bleibe ich ruhig.
22.  Damit die Polizeiaktion trotzdem stattfinden kann, gibt Polizist Aebersold zu Protokoll, ich sei ausgerastet. Staatsanwalt Homberger löst den Einsatz einer Sondereinheit aus, die mich wie einen Schwerverbrecher behandelt und schliesslich in den Waaghof verschleppt.
23.  Auf mysteriöse Weise, werden der Baslerstab und die BaZ über die Aktion informiert. Es erscheint ein Artikel in der BaZ, der mich natürlich wieder in einem möglichst schlechten Licht präsentiert. Interessanterweise werden im Bericht wieder die gleichen Eltern und die gleiche Genderexpertin zitiert, die zusammen mit Gaby Jenö vor zwei Jahren mein Musical torpedieren wollten.
24.  Im BaZ-Artikel existiert Frau Jenö nicht. Es soll der Eindruck erweckt werden, sie habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. Im Zeitungsartikel der BaZ werde ich als drohender Lehrer vorverurteilt.
25.  Jetzt macht Gaby Jenö kurzen Prozess mit mir. Sie fordert meine fristlose Kündigung. Regierungsrat Eymann setzt sich offensichtlich für mich ein und es kommt zu einer „Ordentlichen Kündigung“. Die Kündigungsgründe werden kaskadenartig bis zur „schweren Pflichtverletzung“ aufgebauscht. Amtsarzt Marc Meier verliert offensichtlich einmal mehr die Übersicht und fordert Staatsanwalt Homberger auf, mich erneut vorsorglich zu inhaftieren, was dieser aber ablehnt.
26.  Am Elternabend, zu dem ich nicht eingeladen wurde, will Jenö aus Gründen des „Persönlichkeitsschutz“ nicht viel sagen, ausser, dass es den Schülerinnen und Schülern nicht mehr zugemutet werden könne, von mir unterrichtet zu werden. Die positiven Rückmeldungen der Mehrheit der Eltern zu meiner Person werden von ihr konsequent ignoriert.
27.  In Briefen an die Elternschaft und an die Kollegen versuche ich möglichst transparent zu informieren. Als Reaktion darauf kontaktiert Gaby Jenö meinen Anwalt. Sie wirft mir ehrverletzende Äusserungen vor.
28.  Obwohl ich immer noch beim ED angestellt bin, verlangt sie von mir kurzerhand die Schulhausschlüssel. Von der Schulhausleitung werde ich dazu genötigt, meine Sachen innert kürzester Frist zu räumen. Jenö verbietet mir, am Schulhausfest zu erscheinen.
29.  Das Kollegium wird von Jenö derart einseitig informiert, dass sich ausser meiner besten Arbeitskollegin niemand getraut, mich anzurufen.
30.  Seit 7 Wochen schuldet mir Jenö ein Arbeitszeugnis.

Gaby Jenö hat mich mit Hilfe ihrer Gleichgesinnten Baerlocher, Gutzwiller und Meier an den Rand meiner Existenz getrieben. Die von diesen Personen ausgehende Eskalationsspirale hat mein Leben grundlegend verändert. Mit einer bösartigen Präzision haben mich diese drei Personen zum „Feindobjekt“ erklärt und mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Mitteln beruflich erledigt. In der ganzen Zeit aber habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich war zu keiner Zeit gewalttätig und habe nie jemandem gedroht. In meiner Not habe ich alle Beteiligten darauf aufmerksam gemacht, dass ich mich juristisch zur Wehr setzen und zur gegebenen Zeit, meine Erlebnisse veröffentlichen werde. Obwohl die Provokationen von gewissen Personen ins Unerträgliche gesteigert wurden, habe ich mich in jeder Situation ruhig und überlegt verhalten. Dass ich Herrn Peter Gutzwiller meine Frustrationen anvertraut habe, erweist sich im Nachhinein als grosser Fehler. Ich habe geglaubt, er lasse sich von Gaby Jenö und Thomas Baerlocher nicht instrumentalisieren, was offensichtlich ein Irrtum war. Als er mir im letzten Gespräch suggerieren wollte, ich hätte ein Feindbild aufgebaut und sollte dieses in einer Therapie wieder abbauen, wurde mir endgültig klar, in welchem Team er spielte.

Jenö hat in den letzten Wochen und Monaten meine Situation ins Unerträgliche verschärft. Sie hat einen persönlichen Machtkampf gegen mich angezettelt, der für mich albtraumhafte Ausmasse angenommen hat. Der Grossteil der Eltern und Kinder schätzen mich als Lehrperson. Ich bitte Sie höflichst, sehr geehrter Herr Signer, zu meiner Beschwerde Stellung zu nehmen und entsprechende Massnahmen einzuleiten.

Mir freundlichen Grüssen

Lehrer H.

z. K. an:
-        Dr. Christoph Eymann, Regierungsrat ED
-        Dr. Rolf Jucker, Advokat
-        Eltern, die mich unterstützt haben

Freitag, 22. August 2014

Helene Häseli - Gender-Fachfrau

Zur Begründung der Entlassung des politisch unbequemen Lehrers H. benützt Frau lic. iur. Ines Weihrauch, die Juristin des ED, unter anderem ein Schreiben einer Dame, die überhaupt nichts mit dem Lehrer zu tun hat. Helene Häseli, so heisst die angebliche Gender-Expertin, kritisierte in ihrem Schreiben     vom 12.11.04 an die damalige Schulhausleiterin Gaby Jenö ein Musical des Lehrers in einer inakzeptablen und tendenziösen Art und Weise. Beim besagten Stück handelt es sich um eine Satire, die verschiedene Fernseh-Formate wie „Miss Schweiz“, „Wer wird Millionär“, „Wer heiratet den Millionär“ und „Wetten dass?“ auf die Schippe nimmt. Frau Häseli, die kein Kind in an der OS hat, bemüht sich, das Theaterstück des Lehrers aus ihrem radikal-feministischen Blickwinkel konsequent strategisch falsch zu verstehen. Mit gelbem Leuchtstift markiert sie sämtliche Textstellen, die sie als „sexistisch, anzüglich und zum Teil übergriffig“ sehen will. Konsequent übersieht sie dabei, dass das Musical als Parodie auf die Fernsehwirklichkeit konzipiert worden ist. In ihrem radikal-feministischen Eifer schreibt sie:

„Das ganze Stück entspricht in keiner Weise den Rollenbildern, die eine Schule meiner Meinung nach vermitteln müsste.“

Da der Lehrer mit seinem Stück überhaupt nicht den Anspruch hat, Rollenbilder zu vermitteln, sondern diese parodieren will, empfindet dieser die Kritik von Häseli als ärgerliche Provokation. Aus ihrer feministischen Logik heraus versucht sie dem Lehrer sogar „unangemessenes“ Verhalten anzuhängen, was der Lehrer als äusserst beleidigend empfindet. Unter anderem schreibt sie:

Ich habe gedacht, dass heute Prävention (Gewalt, Sexuelle Übergriffe) in der Schule einen festen Platz hat. Wenn ich jedoch dieses Stück lese, dann frage ich mich, welche Fantasien der Lehrer in seine Schauspielerinnen, sprich Schülerinnen hinein projiziert. Wie soll sich ein Kind gegen dies wehren können?“

In Wirklichkeit finden alle Kinder das Stück witzig und freuen sich, es zur Aufführung zu bringen. Es ist für sie eine willkommene Abwechslung, einmal in Männer- und Frauenrollen zu schlüpfen, die sie sonst nur vom Fernsehen her kennen. Natürlich unterstützt die damalige Schulhausleiterin Gaby Jenö die Argumentation von Häseli vollumfänglich und empfiehlt dem Lehrer, das Stück nicht aufzuführen. Sie macht diesen sogar darauf aufmerksam, dass sie das Stück verbieten würde, wenn sie Rektorin wäre. Diese Provokation löst beim Lehrer eine ziemlich grosse Empörung aus. Einmal mehr versucht die Schulhausleiterin Gaby Jenö den Lehrer unter Druck zu setzen. Verärgert informiert dieser die Schulklasse über die neusten Entwicklungen. Auch die Kinder empören sich über die dreiste Einmischung. Natürlich kann der Lehrer diesen arglistigen Angriff auf seine künstlerische Freiheit nicht tolerieren und begibt sich im Internet auf die Suche nach Informationen zu Helene Häseli. Mit Erstaunen stellt er fest, dass Häseli eine professionelle Kommunikationsberaterin ist, die sich auf Gender-Fragen und Kampagnen spezialisiert hat. Auf ihrer Homepage steht unter anderem zu lesen:

Wer seine Interessen durchsetzen will, muss eine Kampagne führen. Dazu gehört eine sorgfältige Strategieentwicklung und eine präzise Umsetzung. Die Kunst des erfolgreichen Campaignings besteht unter anderem in der richtigen Wahl der Mittel je nach Bedürfnis des Auftraggebers und der Sensibilität des Zielpublikums. Wir sind für Sie da, damit Sie ihr Ziel effizient und effektiv erreichen.“

Von da an ist dem Lehrer klar, dass aus dem Hinterhalt mit der grossen Mobbing-Kelle angerichtet worden ist. Natürlich wollen die damalige OS-Rektorin Verena Labhardt und ihre Schulhausleiterin Gaby Jenö die ominöse Helene Häseli nicht kennen, obwohl diese Person in der „Gender-Gemeinde“ wohl bekannt ist. Auch OS-Rektorin Labhardt empfiehlt dem Lehrer, das Stück nicht aufzuführen, was dieser als eine unhaltbare Einmischung in seine Angelegenheiten empfindet. Schliesslich zwingen die beiden OS-Funktionärinnen dem Lehrer einen Elternabend auf, an dem die Eltern entscheiden dürfen, ob das Stück aufgeführt werden soll oder nicht. Natürlich untersagen   Jenö und Labhardt dem Lehrer die Eltern über dessen Recherchen zur Person von Helene Häseli zu informieren. Sogar das Einladungsschreiben zum Elternabend wird von Labhardt persönlich zensuriert. Man will auf keinen Fall den Eindruck erwecken, das Rektorat könnte eine Kampagne gegen den Lehrer gestartet haben. Am Elternabend können die meisten Eltern die Argumente von Jenö und Labhardt nicht nachvollziehen und verstehen auch nicht, weshalb der Elternabend überhaupt einberufen wird. Schliesslich spricht sich die grosse Mehrheit der Eltern für die Aufführung des Musicals aus. Das Musical wird ein grosser Erfolg.

Zwei Jahre nach ihrem missglückten Mobbing-Versuch wird Häseli erneut wieder engagiert. Als Frau M. darf sie sich in einem rufmörderischen BaZ-Artikel einmal mehr tendenziös über den Lehrer auslassen. Die links-feministische Journalistin Barbara Spycher erweckt in ihrem Artikel geschickt den Eindruck, dass Häseli eine Mutter sei, die vom Lehrer am Telefon bedroht worden sei, was natürlich frei erfunden ist. Leider verzichtet der Lehrer auf Anraten seines Anwalts auf eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Spycher und Häseli.

Dass mit Helene Häseli keine leichtgewichtige Kampagnen-Expertin auf den Lehrer losgelassen wird, zeigt die Tatsache, dass Häseli und ihr Partner Hilti von der SP-Schweiz unter anderem auch den Auftrag erhalten, die Kampagne zur sog. „Kosa-Initiative“ national zu leiten und zu koordinieren. Diese Initiative der SP hat zum Ziel, die Goldreserven der Nationalbank zu Gunsten der AHV zu verkaufen. Zum Glück lehnt das Schweizer Stimmvolk die Initiative aber ab. Der Verkauf der nationalen Goldreserven wäre für die Schweiz eine wirtschaftliche Katastrophe.

Seit neustem versteht sich Helene Häseli auch als Expertin für Rassismus und Antisemitismus. In ihrem neusten Werk „Rassismus erkennen, Rassismus benennen“ hat sie mit zwei anderen Autorinnen aus der links-feministischen Szene ein „Argumentationstraining für Eltern und Erziehende“ gegen Rassismus zusammengestellt, das vollständig auf der amerikanisch-zionistischen „Wahrheit“ aufbaut, die seit 1945 vor allem in Deutschland streng überwacht wird. So schreibt sie z.B.:

„Die Wahnidee einer jüdischen Verschwörung mit dem Ziel der Errichtung einer jüdischen oder vielfach auch „jüdisch-bolschewistischen“ Weltherrschaft war eines der Hauptargumente der Nationalsozialisten um die Vernichtung des jüdischen Volkes zu begründen. Anfangs des 20. Jahrhunderts tauchte eine Schrift mit dem Titel „Die Protokolle der Weisen von Zion“ auf, mit der die jüdische Weltverschwörung „bewiesen“ werden sollte. (...) Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden die Protokolle vor allem in der islamischen Welt regen Absatz. Von rechtsextremen Kreisen wird ihr Inhalt heute noch vertreten.“

Leider klammert Häseli in ihrem „Argumentationstraining“ bewusst aus, dass Bush auf Empfehlung seiner zionistischer Berater, den Irak mittels einer Lüge mit Krieg überzogen hat. Die neuste Kriegsrhetorik aus den USA, lässt vermuten, dass als nächstes Russland an der Reihe ist. Der neue „Sündenbock“ heisst jetzt Putin, der angeblich die Ukraine überfallen will.

Das „Argumentationstraining für Eltern und Erziehende“ von Brigitta Gerber, Claudine Gaibrois und Helene Häseli ist ziemlich einseitig ausgefallen. So werden z.B. die Verbrechen der Israelis an den Palästinensern grundsätzlich nicht thematisiert. Auf diese Weise wird ein zionistisch-amerikanisches System reingewaschen, das längst nicht mehr über jeden Zweifel erhaben ist
Der jüdische Historiker Norman G. Finkelstein behandelt dieses Tabu-Thema in seinem brisanten Buch „Antisemitismus als politische Waffe“ schon etwas realistischer:

Israel und viele seiner Fürsprecher, besonders in den USA, benutzen den Antisemitismusvorwurf, um die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Palästinensern zu bemänteln und sich zugleich gegen Kritik zu immunisieren.“

Mit der feministisch-sozialistischen Unterwanderung des Schulsystems unter der Leitung von Christoph Eymann und Hans Georg Signer ist die Schule total verpolitisiert worden. Unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit verbirgt sich in Wahrheit das Krebsgeschwür der Zensur. Mit diversen politischen Waffen wird die Wahrheit zerstört. Nur wer der Wahrheit verpflichtet ist, kann die Menschenrechte wahren. Staatliche Propaganda und verordnete Ideologien zerstören die Wahrheit. Der Konstruktivismus ist der Vater aller Ideologien. Zionismus, Sozialismus, Feminismus und Faschismus sind dessen Kinder. 

Bis auf den heutigen Tag steht nicht fest, von wem Helene Häseli für ihre Kampagne gegen Lehrer H. bezahlt worden ist.

Sonntag, 20. Juli 2014

Die Anklageschrift - die 13 Lügen der Eva Eichenberger



Es erstaunt nicht, dass die zahlreichen Lügen der staatlichen Mobbing-Truppe auch in der Anklageschrift von Eva Eichenberger wieder auftauchen. Offensichtlich soll das arglistige Lügengebäude systematisch von der eigentlichen Mobbing-Problematik ablenken. Besonders dreist verhält sich Staatsanwältin Eva Eichenberger, wenn sie Lüge 7 noch einmal wiederholt, obwohl der im Internet für jeden einsehbare Tonband-Mitschnitt "Psychosoziale Kontrolle 3" die absolute Wahrheit dokumentiert.

Lüge 1:
"Nachdem sich mit Schreiben vom 21. Oktober 2005 erneut die Mutter eines Schulkindes beschwert hatte, fand ein Gespräch zwischen der Schulhausleitung (Marianne Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr) und dem Beschuldigten statt, das von Dr. Peter Gutzwiller, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes moderiert wurde."

Richtig ist:
- Seit dem Amtsantritt von Gaby Jenö, war dies die erste Beschwerde, das Wort "erneut" ist also völlig fehl am Platz.
- Das Gespräch fand nicht im Schulhaus statt, sondern direkt auf dem Rektorat mit der Rektorin persönlich. Marianne Arquint machte sich Notizen, die sie dann auf Befehl von Jenö aber wieder vernichten musste.
- Der Dienstweg wurde vorsätzlich nicht eingehalten!

Beweis:
- Aktennotiz des Beschuldigten
- Einladung zum Gespräch

Lüge 2:
"Bereits am 5. Dezember 2005 beschwerte sich erneut eine Mutter über das Verhalten des Beschuldigten ihrem Kind gegenüber, worauf sich am 9. Januar 2006 die Schulhausleitung, der Beschuldigte und Dr. Peter Gutzwiller neuerdings zu einem Gespräch trafen."

Richtig ist:
- Das Gespräch fand wiederum direkt auf dem Rektorat mit Gaby Jenö statt.
- Denise Haberthür von der SHL machte sich diesmal nicht einmal Notizen.
- Der Dienstweg wurde wiederum nicht eingehalten.

Beweis:
- Einladung zum Gespräch,
- Aktennotiz des Beschuldigten

Lüge 3:
"Nach zwei durchgeführten Sitzungen sah sich der Supervisor gezwungen, die Supervision abzubrechen."

Richtig ist:
- Es waren 4 Sitzungen.
- Der Supervisor hatte offensichtlich vom Rektorat den Auftrag erhalten, den Beschuldigten aus dem Team auszugrenzen.
- Nach Abbruch der Supervision versuchte der Supervisor dem Beschuldigten eine sog. Einzeltherapie zu verpassen.

Beweis:
- Arbeitsvereinbarung zwischen ...
- Aktennotiz des Beschuldigten


Lüge 4:
"Schliesslich , mit Schreiben vom 14. Juni 2006, wandte sich die Schulhausleitung des Brunnmatt-Schulhauses an die Schulleitung und berichtete von den aus ihrer Sicht gravierenden Problemen mit dem Beschuldigten, wozu sie Beispiele anführte."

Richtig ist:
- Es gab überhaupt keine gravierenden Probleme. Das eigentlich Gravierende war die inkompetente Vorgehensweise der Schulhausleitung.
- Kein einziges Schulleitungsmitglied hatte den Beschuldigten in einer Unterrichtsstunde je besucht. 
- Ebenso hatte die Schulleitung es unterlassen, mit dem Beschuldigten ein Mitarbeitergespräch zu vereinbaren.

Beweis:
- Es existieren keine Dokumente, die das Gegenteil beweisen


Lüge 5:
"So hatte er etwa zu Gabrielle Jenö gesagt, dass er jetzt auch nicht wisse, was er mache, was er mit ihr (Gabrielle Jenö) mache; zudem hatte er seine eigene Situation mehrfach mit derjenigen des ehemaligen Chefs der Zürcher Baupolizei und Vierfachmörders Günther Tschanun verglichen."

Richtig ist:
- Lüge 5 wurde ursprünglich von Gaby Jenö persönlich ins Spiel gebracht.
- Der Beschuldigte wusste aber zu jeder Zeit, was zu tun ist.
- Bereits anlässlich des Gesprächs mit dem anwesenden Personalleiter, drohte der Beschuldigte mit juristischen Konsequenzen, falls das Mobbing nicht gestoppt würde.
- Den Fall Tschanun erwähnte der Beschuldigte in der Gegenwart von Gaby Jenö kein einziges Mal.

Beweis:
- Aussagen von Peter Grossniklaus
- Aussagen von Claudia Gass 


Lüge 6:
"Nachdem die Beamten der Kapo BL am Nachmittag des 11. August 2006 wiederholt erfolglos am Wohnort des Beschuldigten vorgesprochen hatten ... "

Richtig ist:
- Die Beamten erschienen nicht am Nachmittag, sondern in der Nacht. Etwa um 21.30 Uhr wollten die beiden Polizisten den Beschuldigten ohne Angabe der Gründe auf den Polizeiposten Reinach verschleppen.

Beweis:
- Polizeirapport

Lüge 7:
"Als Dr. Spieler dem Beschuldigten eröffnete, er erwäge seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, reagierte der Beschuldigte so heftig, dass Dr. Spieler den anwesenden Polizisten anwies, mit ihm zusammen sofort den Wohnort des Beschuldigten zu verlassen."

Richtig ist:
- Im ganzen Gespräch liess sich der Beschuldigte von Dr. Spieler nie provozieren und verhielt sich völlig ruhig und korrekt, sogar als er von den beiden Staatsfunktionären mit der Klinikeinweisung bedroht wurde.
- Ausserdem distanzierte sich der Beschuldigte dezidiert von den Taten des Günther Tschanun.

Beweis:
- Mitschnitt des Gesprächs auf youtube: Psychosoziale Kontrolle 3

Lüge 8:
"... unter dem Vorwurf behördliches Fehlverhalten aufdecken zu wollen, wider besseres Wissen einen jahrelangen, planmässig auf die Vernichtung ihres guten Rufs ausgerichteten, beispiellosen Verleumdungsfeldzug in Gang, welcher bis heute andauert ..."

Richtig ist:
- Anlässlich der Hausdurchsuchung des Beschuldigten konnte die Staatsanwaltschaft keinerlei Passwörter für die beanstandeten Blogs sicherstellen.
- Die Blogs präsentieren Originaldokumente, die das behördliche Mobbing dokumentieren.
- Die Blogs stellen Sachverhalte richtig, die von gewissen Staatsfunktionären vorsätzlich verfälscht wurden.
- Der Verfasser verfolgte nie das Ziel, den Ruf gewisser Staatsfunktionäre zu vernichten, sondern informierte die Öffentlichkeit gezielt über deren Taten.
- Aus diesen Gründen ist es völlig abwegig, von einem Verleumdungsfeldzug zu sprechen.

Beweis:
- Originaldokumente


Lüge 9:
"eröffnete und führte der Beschuldigte in der unter Ziff II. aufgeführten Zeitspanne folgenden Internet-Blog: http://advocatus.twoday.net"

Richtig ist:
- Dieser Blog glänzt vor allem durch Schreibfehler und unwahre Behauptungen.
- Der Autor dieses Blogs unterstellt dem Beschuldigten, er habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.
- Die Auswertungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, das der Inhaber dieses Blogs in enger Verbindung mit dem IG-Breitensport-Blog steht.

Beweis:
- Die Ermittlungen ergaben, dass die Internetadresse "advocatus70@gmx.ch" nicht dem Beschuldigten zugewiesen werden konnte.

Lüge 10:
Der Beschuldigte habe die Rechtspflege in die Irre geführt, indem er die Blogs gegen welche er Strafanzeigen eingereicht habe, selber unterhalten habe.

Richtig ist:
- Diese Blogs gehören nicht dem Beschuldigten.
- Rechtschreibefehler und unwahre Behauptungen auf diesen Blogs, beweisen dass sie nicht vom Angeschuldigten stammen können.
- Auch die Tatsache, dass der Name des Beschuldigten mehrfach explizit erwähnt wird, weist darauf hin, dass der Beschuldigte nicht der Autor dieses Blogs sein kann.
- Die Auswertungen der Staatsanwaltschaft haben klar ergeben, dass der Autor im Umfeld des IG-Breitensport-Blogs anzusiedeln ist.

Beweis:
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft


Lüge 11:
Der Beschuldigte habe auf seinem Computer verbotene Pornographie hergestellt.

Richtig ist:
- Der auf der Festplatte des Beschuldigten "sichergestellte" Comic für Erwachsene "Die Leiden der jungen Janice" ist ein erotisches Kunstwerk, welches in jeder Buchhandlung bestellt werden kann.
- Der von Staatsanwältin Eichenberger "routinemässig" verfügte Überprüfung der Festplatte des Angeschuldigten ist als Amtsmissbrauch zu taxieren, da absolut kein Anfangsverdacht für verbotene Pornographie vorlag.

Beweis:
- Akten der Staatsanwaltschaft


Lüge 12:
Der Beschuldigte habe den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt.

Richtig ist:
- Der dem Beschuldigten angelastete Text stammt von Iris Hefets und beleuchtet den Holocaust. Weshalb der Beschuldigte für einen Text bestraft werden soll, den er nicht geschrieben hat, weiss nur Staatsanwältin Eva Eichenberger.

Beweis:


Lüge 13:
Der Beschuldigte habe zahlreiche Beteiligte falsch angeschuldigt.

Richtig ist:
- Der Beschuldigte stellte die zahlreichen Lügen der zahlreichen Funktionäre nach besten Wissen und Gewissen richtig.
- Von einer falscher Anschuldigung kann keine Rede sein.
- Die Originaldokumente beweisen, dass Gaby Jenö den Beschuldigten mehrfach mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen hat.

Beweis:
- Die Tatsache, dass der Beschuldigte sich bis auf den heutigen Tag völlig gewaltfrei verhalten hat, beweist, dass die von den staatlichen Funktionären getätigten Aussagen betr. Selbst- und Fremdgefährdung den Straftatbestand der falschen Anschuldigung erfüllen.  


Zusammenfassung:
Die auf 350 Seiten aufgeblähte Anklageschrift soll offensichtlich einmal mehr den Eindruck erwecken, dass die im Internet veröffentlichten Fakten nicht der Wahrheit entsprechen. Der Autor hat sich aber redlich bemüht, nach besten Wissen und Gewissen die Fakten auf den Tisch zu bringen. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Macht zur endgültigen Wahrheitskonstruktion dem Bundesgericht obliegt. Aufgrund dieser unerfreulichen Tatsache beruft sich der Beschuldigte wenigstens auf sein Recht auf freie Meinungsäusserung, welches als elementares Grundrecht auch vom Bundesgericht nicht verletzt werden darf.

Dienstag, 15. Juli 2014

David Rosenthal - Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann


David Rosenthal ist Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann. Er ist ein sympathischer Jurist, der sich bei einem Stundenansatz von Fr. 650.-- gerne mal ins Fäustchen lacht. Bisher hat er mit seinen Mitarbeitern im Fall Eymann rund 20'000 Franken verdient. Meinungsäusserungsfreiheit ist dem cleveren Juristen nicht so wichtig, besonders bei Lehrer H. nicht. Wörtlich schreibt er:

"Die grundsätzlich zulässige Beschlagnahmung der genannten Blogs zum Zweck der späteren Einziehung ist ein zielführendes und verhältnismässiges Mittel, um Lehrer H. davon abzuhalten, auf diesen Internet-Seiten weitere strafbare Handlungen zu begehen."

Aus seiner Sicht ist also die freie Meinungsäusserung eines Schweizer Bürgers eine strafbare Handlung. Er setzt offensichtlich alles daran, die Macht über die Wahrheit zu erlangen. In den Augen von David Rosenthal sind die Fakten auf diesem Blog "Straftaten, die die öffentliche Ordnung stören". Wörtlich meint er:

"Aus unserer Sicht sollten auch die zur Kontrolle und Verwaltung der Blogs verwendeten Zugangcodes beschlagnahmt werden, soweit diese greifbar sind. Mit diesen lässt sich die Beschlagnahmung der Blogs faktisch ebenfalls durchsetzen (die Codes müssen von Ihnen sofort geändert werden, um sie der Kontrolle von Lehrer H. zu entziehen; sie könnten dann benutzt werden, um die Inhalte zu sperren bzw. zu löschen).

Rosenthal will also Lehrer H. zum Schweigen bringen, bevor dieser die Gelegenheit bekommt, vor Gericht die Fakten zu präsentieren. Juristen, die mit einem Stundenansatz von Fr. 650.-- die Menschenrechte mit Füssen treten, bekommen auf diesem Blog einen Ehrenplatz!