Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Montag, 17. November 2014
Die Familie Hagemann
Am 28.6.04 staunte Lehrer H. nicht schlecht, als er überall in der Stadt Basel die folgende Baslerstab-Schlagzeile lesen konnte: "Ich bringe euch alle um": Lehrer darf weiter unterrichten." Als er den entsprechenden Artikel im Baslerstab unter die Lupe nahm, merkte er, dass ab sofort mit der ganz grossen Mobbing-Kelle angerichtet wurde. Nie hatte er diesen Satz gesagt, sondern zwei seiner Schüler zitiert, die sich jeweils gegenseitig umbringen wollten, wenn sie sich gegenseitig nervten. Zufälligerweise war der eine Schüler der Sohn des Elternratspräsidenten, der andere studiert zur Zeit Jura. Natürlich konnte Lehrer H. nicht zulassen, dass dieser Schwachsinn in der ganzen Stadt Basel zu lesen war und reklamierte bei der Herausgeberin des Baslerstabs Ruth Ludwig-Hagemann. Wörtlich schrieb er am 28.6.04:
"Manchmal muss die Lehrkraft sich der Sprache der Kinder bedienen, um überhaupt noch verstanden zu werden."
Ruth Ludwig-Hagemann allerdings wollte nicht einsehen, dass ihr Chefredaktor Markus Sutter weit über das Ziel hinaus geschossen hatte. Wörtlich schrieb sie:
"Herr Markus Sutter, Chefredaktor des Baslerstabs, stand mit allen Seiten, also mit den Eltern, den Behörden und mit Ihnen in Kontakt und hat allen Seiten Raum für eine Stellungnahme gegeben. Ihre Anonymität blieb gewahrt. Damit sind die journalistischen Regeln korrekt beachtet worden."
Dies wollte sich Lehrer H. nicht bieten lassen und beschwerte sich beim Schweizer Pressrat. Dieser untersuchte den Fall und stellte fest, dass der Baslerstab-Chefredaktor Markus Sutter die journalistischen Regeln verletzt hatte. Wörtlich schrieben die Verantwortlichen des Presserats:
"Mangels des ausdrücklichen Einverständnisses von Lehrer H. war der "Baslerstab" ohne nachträgliche Autorisierung des Textes nicht befugt, aus einem Telefongespräch ein kurz gestaltetes Interview zu konstruieren. Insofern hat der "Baslerstab" deshalb Ziffer 4 der "Erklärung" verletzt."
Natürlich erhielt Lehrer H. nie eine Entschuldigung von Ruth Ludwig-Hagemann. Dafür wurde das Mobbing-Programm gegen Lehrer H. zusätzlich intensiviert. Knappe zwei Jahre später erschien der beliebte Lehrer H. wieder in der Zeitung. Diesmal sogar in der Basler Zeitung, die Matthias Hagemann, dem Cousin von Ruth Ludwig-Hagemann gehörte. Diesmal lautete der Titel:
"Lehrer wurde wegen Drohungen freigestellt"
Da Lehrer H. aber einmal mehr niemandem gedroht hatte, war auch diese Schlagzeile aus dem Hause Hagemann eine freche Verleumdung, die eigentlich strafrechtlich hätte verfolgt werden müssen. Dass das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht einmal zur Anklage kam, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorher eingestellt hatte, erfuhren die Leser der Basler Zeitung bis auf den heutigen Tag nie.
Auch zehn Jahre nach dem ersten Versuch Lehrer H. in seiner Existenz zu ruinieren, läuft das Mobbing gegen den tapferen Lehrer munter weiter. Diesmal soll Lehrer H. strafrechtlich verurteilt werden, weil er angeblich seine Vorgesetzten mehrfach verleumdet haben soll. Ein Dreiergericht soll den Lehrer strafrechtlich beurteilen und ihn zu einer hohen Geldstrafe verurteilen, damit die Wahrheit aus dem Internet gelöscht werden kann. Und wissen Sie, wie der zuständige Strafgerichtspräsident heisst? Es handelt sich zufälligerweise um Dr. Lucius Hagemann, ebenfalls ein Cousin von Matthias Hagemann!
Wir wollen an dieser Stelle natürlich nicht behaupten, dass Dr. Lucius Hagemann in dieser Angelegenheit befangen sein könnte. Trotzdem schrillen bei uns massiv die Alarmglocken. Seit Jahren versucht man Lehrer H. und diesen Blog zum Schweigen zu bringen. Bis auf den heutigen Tag hat sich kein einziger Journalist bei Lehrer H. erkundigt, um mit ihm ein autorisiertes Interview durchzuführen.
An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass das Volk eigentlich den Auftrag hat die Medien und die Justiz zu kontrollieren. Wer die Verantwortung an die Mächtigen abgibt, wird nie erfahren, was in der Stadt Basel so alles abgeht. Die Verhandlung gegen Lehrer H. ist öffentlich. Machen Sie sich selber ein Bild über Lehrer H. und den Basler Machtfilz! Kommen Sie zur Hauptverhandlung vom Donnerstag, 5. Februar 2015 um 8.00 Uhr. Sie können live dabei sein, wenn ein Dreiergericht versucht, den untadeligen Lehrer H. über den Tisch zu ziehen. Sie können live erleben, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger ein Lügenfeuerwerk zündet. Und Sie können live dabei sein, wenn Lehrer H. die Fakten auf den Tisch legt. Nehmen Sie sich diesen Tag frei und besuchen Sie um 8.00 Uhr den Gerichtssaal 2 des Basler Strafgerichts an der Schützenmattstrasse 20 in Basel. Parkplätze sind keine vorhanden!
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