Sonntag, 20. Juli 2014

Die Anklageschrift - die 13 Lügen der Eva Eichenberger



Es erstaunt nicht, dass die zahlreichen Lügen der staatlichen Mobbing-Truppe auch in der Anklageschrift von Eva Eichenberger wieder auftauchen. Offensichtlich soll das arglistige Lügengebäude systematisch von der eigentlichen Mobbing-Problematik ablenken. Besonders dreist verhält sich Staatsanwältin Eva Eichenberger, wenn sie Lüge 7 noch einmal wiederholt, obwohl der im Internet für jeden einsehbare Tonband-Mitschnitt "Psychosoziale Kontrolle 3" die absolute Wahrheit dokumentiert.

Lüge 1:
"Nachdem sich mit Schreiben vom 21. Oktober 2005 erneut die Mutter eines Schulkindes beschwert hatte, fand ein Gespräch zwischen der Schulhausleitung (Marianne Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr) und dem Beschuldigten statt, das von Dr. Peter Gutzwiller, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes moderiert wurde."

Richtig ist:
- Seit dem Amtsantritt von Gaby Jenö, war dies die erste Beschwerde, das Wort "erneut" ist also völlig fehl am Platz.
- Das Gespräch fand nicht im Schulhaus statt, sondern direkt auf dem Rektorat mit der Rektorin persönlich. Marianne Arquint machte sich Notizen, die sie dann auf Befehl von Jenö aber wieder vernichten musste.
- Der Dienstweg wurde vorsätzlich nicht eingehalten!

Beweis:
- Aktennotiz des Beschuldigten
- Einladung zum Gespräch

Lüge 2:
"Bereits am 5. Dezember 2005 beschwerte sich erneut eine Mutter über das Verhalten des Beschuldigten ihrem Kind gegenüber, worauf sich am 9. Januar 2006 die Schulhausleitung, der Beschuldigte und Dr. Peter Gutzwiller neuerdings zu einem Gespräch trafen."

Richtig ist:
- Das Gespräch fand wiederum direkt auf dem Rektorat mit Gaby Jenö statt.
- Denise Haberthür von der SHL machte sich diesmal nicht einmal Notizen.
- Der Dienstweg wurde wiederum nicht eingehalten.

Beweis:
- Einladung zum Gespräch,
- Aktennotiz des Beschuldigten

Lüge 3:
"Nach zwei durchgeführten Sitzungen sah sich der Supervisor gezwungen, die Supervision abzubrechen."

Richtig ist:
- Es waren 4 Sitzungen.
- Der Supervisor hatte offensichtlich vom Rektorat den Auftrag erhalten, den Beschuldigten aus dem Team auszugrenzen.
- Nach Abbruch der Supervision versuchte der Supervisor dem Beschuldigten eine sog. Einzeltherapie zu verpassen.

Beweis:
- Arbeitsvereinbarung zwischen ...
- Aktennotiz des Beschuldigten


Lüge 4:
"Schliesslich , mit Schreiben vom 14. Juni 2006, wandte sich die Schulhausleitung des Brunnmatt-Schulhauses an die Schulleitung und berichtete von den aus ihrer Sicht gravierenden Problemen mit dem Beschuldigten, wozu sie Beispiele anführte."

Richtig ist:
- Es gab überhaupt keine gravierenden Probleme. Das eigentlich Gravierende war die inkompetente Vorgehensweise der Schulhausleitung.
- Kein einziges Schulleitungsmitglied hatte den Beschuldigten in einer Unterrichtsstunde je besucht. 
- Ebenso hatte die Schulleitung es unterlassen, mit dem Beschuldigten ein Mitarbeitergespräch zu vereinbaren.

Beweis:
- Es existieren keine Dokumente, die das Gegenteil beweisen


Lüge 5:
"So hatte er etwa zu Gabrielle Jenö gesagt, dass er jetzt auch nicht wisse, was er mache, was er mit ihr (Gabrielle Jenö) mache; zudem hatte er seine eigene Situation mehrfach mit derjenigen des ehemaligen Chefs der Zürcher Baupolizei und Vierfachmörders Günther Tschanun verglichen."

Richtig ist:
- Lüge 5 wurde ursprünglich von Gaby Jenö persönlich ins Spiel gebracht.
- Der Beschuldigte wusste aber zu jeder Zeit, was zu tun ist.
- Bereits anlässlich des Gesprächs mit dem anwesenden Personalleiter, drohte der Beschuldigte mit juristischen Konsequenzen, falls das Mobbing nicht gestoppt würde.
- Den Fall Tschanun erwähnte der Beschuldigte in der Gegenwart von Gaby Jenö kein einziges Mal.

Beweis:
- Aussagen von Peter Grossniklaus
- Aussagen von Claudia Gass 


Lüge 6:
"Nachdem die Beamten der Kapo BL am Nachmittag des 11. August 2006 wiederholt erfolglos am Wohnort des Beschuldigten vorgesprochen hatten ... "

Richtig ist:
- Die Beamten erschienen nicht am Nachmittag, sondern in der Nacht. Etwa um 21.30 Uhr wollten die beiden Polizisten den Beschuldigten ohne Angabe der Gründe auf den Polizeiposten Reinach verschleppen.

Beweis:
- Polizeirapport

Lüge 7:
"Als Dr. Spieler dem Beschuldigten eröffnete, er erwäge seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, reagierte der Beschuldigte so heftig, dass Dr. Spieler den anwesenden Polizisten anwies, mit ihm zusammen sofort den Wohnort des Beschuldigten zu verlassen."

Richtig ist:
- Im ganzen Gespräch liess sich der Beschuldigte von Dr. Spieler nie provozieren und verhielt sich völlig ruhig und korrekt, sogar als er von den beiden Staatsfunktionären mit der Klinikeinweisung bedroht wurde.
- Ausserdem distanzierte sich der Beschuldigte dezidiert von den Taten des Günther Tschanun.

Beweis:
- Mitschnitt des Gesprächs auf youtube: Psychosoziale Kontrolle 3

Lüge 8:
"... unter dem Vorwurf behördliches Fehlverhalten aufdecken zu wollen, wider besseres Wissen einen jahrelangen, planmässig auf die Vernichtung ihres guten Rufs ausgerichteten, beispiellosen Verleumdungsfeldzug in Gang, welcher bis heute andauert ..."

Richtig ist:
- Anlässlich der Hausdurchsuchung des Beschuldigten konnte die Staatsanwaltschaft keinerlei Passwörter für die beanstandeten Blogs sicherstellen.
- Die Blogs präsentieren Originaldokumente, die das behördliche Mobbing dokumentieren.
- Die Blogs stellen Sachverhalte richtig, die von gewissen Staatsfunktionären vorsätzlich verfälscht wurden.
- Der Verfasser verfolgte nie das Ziel, den Ruf gewisser Staatsfunktionäre zu vernichten, sondern informierte die Öffentlichkeit gezielt über deren Taten.
- Aus diesen Gründen ist es völlig abwegig, von einem Verleumdungsfeldzug zu sprechen.

Beweis:
- Originaldokumente


Lüge 9:
"eröffnete und führte der Beschuldigte in der unter Ziff II. aufgeführten Zeitspanne folgenden Internet-Blog: http://advocatus.twoday.net"

Richtig ist:
- Dieser Blog glänzt vor allem durch Schreibfehler und unwahre Behauptungen.
- Der Autor dieses Blogs unterstellt dem Beschuldigten, er habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.
- Die Auswertungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, das der Inhaber dieses Blogs in enger Verbindung mit dem IG-Breitensport-Blog steht.

Beweis:
- Die Ermittlungen ergaben, dass die Internetadresse "advocatus70@gmx.ch" nicht dem Beschuldigten zugewiesen werden konnte.

Lüge 10:
Der Beschuldigte habe die Rechtspflege in die Irre geführt, indem er die Blogs gegen welche er Strafanzeigen eingereicht habe, selber unterhalten habe.

Richtig ist:
- Diese Blogs gehören nicht dem Beschuldigten.
- Rechtschreibefehler und unwahre Behauptungen auf diesen Blogs, beweisen dass sie nicht vom Angeschuldigten stammen können.
- Auch die Tatsache, dass der Name des Beschuldigten mehrfach explizit erwähnt wird, weist darauf hin, dass der Beschuldigte nicht der Autor dieses Blogs sein kann.
- Die Auswertungen der Staatsanwaltschaft haben klar ergeben, dass der Autor im Umfeld des IG-Breitensport-Blogs anzusiedeln ist.

Beweis:
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft


Lüge 11:
Der Beschuldigte habe auf seinem Computer verbotene Pornographie hergestellt.

Richtig ist:
- Der auf der Festplatte des Beschuldigten "sichergestellte" Comic für Erwachsene "Die Leiden der jungen Janice" ist ein erotisches Kunstwerk, welches in jeder Buchhandlung bestellt werden kann.
- Der von Staatsanwältin Eichenberger "routinemässig" verfügte Überprüfung der Festplatte des Angeschuldigten ist als Amtsmissbrauch zu taxieren, da absolut kein Anfangsverdacht für verbotene Pornographie vorlag.

Beweis:
- Akten der Staatsanwaltschaft


Lüge 12:
Der Beschuldigte habe den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt.

Richtig ist:
- Der dem Beschuldigten angelastete Text stammt von Iris Hefets und beleuchtet den Holocaust. Weshalb der Beschuldigte für einen Text bestraft werden soll, den er nicht geschrieben hat, weiss nur Staatsanwältin Eva Eichenberger.

Beweis:


Lüge 13:
Der Beschuldigte habe zahlreiche Beteiligte falsch angeschuldigt.

Richtig ist:
- Der Beschuldigte stellte die zahlreichen Lügen der zahlreichen Funktionäre nach besten Wissen und Gewissen richtig.
- Von einer falscher Anschuldigung kann keine Rede sein.
- Die Originaldokumente beweisen, dass Gaby Jenö den Beschuldigten mehrfach mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen hat.

Beweis:
- Die Tatsache, dass der Beschuldigte sich bis auf den heutigen Tag völlig gewaltfrei verhalten hat, beweist, dass die von den staatlichen Funktionären getätigten Aussagen betr. Selbst- und Fremdgefährdung den Straftatbestand der falschen Anschuldigung erfüllen.  


Zusammenfassung:
Die auf 350 Seiten aufgeblähte Anklageschrift soll offensichtlich einmal mehr den Eindruck erwecken, dass die im Internet veröffentlichten Fakten nicht der Wahrheit entsprechen. Der Autor hat sich aber redlich bemüht, nach besten Wissen und Gewissen die Fakten auf den Tisch zu bringen. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Macht zur endgültigen Wahrheitskonstruktion dem Bundesgericht obliegt. Aufgrund dieser unerfreulichen Tatsache beruft sich der Beschuldigte wenigstens auf sein Recht auf freie Meinungsäusserung, welches als elementares Grundrecht auch vom Bundesgericht nicht verletzt werden darf.

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