Es erstaunt nicht, dass
die zahlreichen Lügen der staatlichen Mobbing-Truppe auch in der Anklageschrift
von Eva Eichenberger wieder auftauchen. Offensichtlich soll das arglistige
Lügengebäude systematisch von der eigentlichen Mobbing-Problematik ablenken.
Besonders dreist verhält sich Staatsanwältin Eva Eichenberger, wenn sie Lüge 7
noch einmal wiederholt, obwohl der im Internet für jeden einsehbare
Tonband-Mitschnitt "Psychosoziale Kontrolle 3" die absolute Wahrheit
dokumentiert.
Lüge 1:
"Nachdem sich mit Schreiben vom 21. Oktober 2005
erneut die Mutter eines Schulkindes beschwert hatte, fand ein Gespräch zwischen
der Schulhausleitung (Marianne Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr)
und dem Beschuldigten statt, das von Dr.
Peter Gutzwiller, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes moderiert wurde."
Richtig ist:
- Seit dem Amtsantritt von Gaby Jenö, war dies die erste Beschwerde, das Wort "erneut" ist also
völlig fehl am Platz.
- Das Gespräch fand nicht im
Schulhaus statt, sondern direkt auf dem Rektorat mit der Rektorin persönlich.
Marianne Arquint machte sich Notizen, die sie dann auf Befehl von Jenö aber wieder
vernichten musste.
- Der Dienstweg wurde vorsätzlich
nicht eingehalten!
Beweis:
- Aktennotiz des
Beschuldigten
- Einladung zum Gespräch
Lüge 2:
"Bereits am 5. Dezember 2005 beschwerte sich
erneut eine Mutter über das Verhalten des Beschuldigten ihrem Kind gegenüber,
worauf sich am 9. Januar 2006 die Schulhausleitung, der Beschuldigte und Dr.
Peter Gutzwiller neuerdings zu einem Gespräch trafen."
Richtig ist:
- Das Gespräch fand
wiederum direkt auf dem Rektorat mit Gaby Jenö statt.
- Denise Haberthür von der
SHL machte sich diesmal nicht einmal Notizen.
- Der Dienstweg wurde wiederum
nicht eingehalten.
Beweis:
- Einladung zum Gespräch,
- Aktennotiz des
Beschuldigten
Lüge 3:
"Nach zwei durchgeführten Sitzungen sah sich der
Supervisor gezwungen, die Supervision abzubrechen."
Richtig ist:
- Es waren 4 Sitzungen.
- Der Supervisor hatte
offensichtlich vom Rektorat den Auftrag erhalten, den Beschuldigten aus dem
Team auszugrenzen.
- Nach Abbruch der
Supervision versuchte der Supervisor dem Beschuldigten eine sog. Einzeltherapie
zu verpassen.
Beweis:
- Arbeitsvereinbarung
zwischen ...
- Aktennotiz des
Beschuldigten
Lüge 4:
"Schliesslich , mit Schreiben vom 14. Juni 2006,
wandte sich die Schulhausleitung des Brunnmatt-Schulhauses an die Schulleitung
und berichtete von den aus ihrer Sicht gravierenden Problemen mit dem
Beschuldigten, wozu sie Beispiele anführte."
Richtig ist:
- Es gab überhaupt keine
gravierenden Probleme. Das eigentlich Gravierende war die inkompetente
Vorgehensweise der Schulhausleitung.
- Kein einziges
Schulleitungsmitglied hatte den Beschuldigten in einer Unterrichtsstunde je
besucht.
- Ebenso hatte die
Schulleitung es unterlassen, mit dem Beschuldigten ein Mitarbeitergespräch zu
vereinbaren.
Beweis:
- Es existieren keine
Dokumente, die das Gegenteil beweisen
Lüge 5:
"So hatte er etwa zu Gabrielle Jenö gesagt, dass
er jetzt auch nicht wisse, was er mache, was er mit ihr (Gabrielle Jenö) mache;
zudem hatte er seine eigene Situation mehrfach mit derjenigen des ehemaligen
Chefs der Zürcher Baupolizei und Vierfachmörders Günther Tschanun verglichen."
Richtig ist:
- Lüge 5 wurde
ursprünglich von Gaby Jenö persönlich ins Spiel gebracht.
- Der Beschuldigte wusste aber
zu jeder Zeit, was zu tun ist.
- Bereits anlässlich des
Gesprächs mit dem anwesenden Personalleiter, drohte der Beschuldigte mit
juristischen Konsequenzen, falls das Mobbing nicht gestoppt würde.
- Den Fall Tschanun
erwähnte der Beschuldigte in der Gegenwart von Gaby Jenö kein einziges Mal.
Beweis:
- Aussagen von Peter
Grossniklaus
- Aussagen von Claudia
Gass
Lüge 6:
"Nachdem die Beamten der Kapo BL am Nachmittag
des 11. August 2006 wiederholt erfolglos am Wohnort des Beschuldigten
vorgesprochen hatten ... "
Richtig ist:
- Die Beamten erschienen nicht
am Nachmittag, sondern in der Nacht. Etwa um 21.30 Uhr wollten die beiden
Polizisten den Beschuldigten ohne Angabe der Gründe auf den Polizeiposten
Reinach verschleppen.
Beweis:
- Polizeirapport
Lüge 7:
"Als Dr. Spieler dem Beschuldigten eröffnete, er
erwäge seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, reagierte der
Beschuldigte so heftig, dass Dr. Spieler den anwesenden Polizisten anwies, mit
ihm zusammen sofort den Wohnort des Beschuldigten zu verlassen."
Richtig ist:
- Im ganzen Gespräch liess
sich der Beschuldigte von Dr. Spieler nie provozieren und verhielt sich völlig
ruhig und korrekt, sogar als er von den beiden Staatsfunktionären mit der
Klinikeinweisung bedroht wurde.
- Ausserdem distanzierte
sich der Beschuldigte dezidiert von den Taten des Günther Tschanun.
Beweis:
- Mitschnitt des Gesprächs
auf youtube: Psychosoziale Kontrolle 3
Lüge 8:
"... unter dem Vorwurf behördliches Fehlverhalten
aufdecken zu wollen, wider besseres Wissen einen jahrelangen, planmässig auf
die Vernichtung ihres guten Rufs ausgerichteten, beispiellosen
Verleumdungsfeldzug in Gang, welcher bis heute andauert ..."
Richtig ist:
- Anlässlich der
Hausdurchsuchung des Beschuldigten konnte die Staatsanwaltschaft keinerlei
Passwörter für die beanstandeten Blogs sicherstellen.
- Die Blogs präsentieren
Originaldokumente, die das behördliche Mobbing dokumentieren.
- Die Blogs stellen
Sachverhalte richtig, die von gewissen Staatsfunktionären vorsätzlich
verfälscht wurden.
- Der Verfasser verfolgte
nie das Ziel, den Ruf gewisser Staatsfunktionäre zu vernichten, sondern informierte
die Öffentlichkeit gezielt über deren Taten.
- Aus diesen Gründen ist
es völlig abwegig, von einem Verleumdungsfeldzug zu sprechen.
Beweis:
- Originaldokumente
Lüge 9:
"eröffnete und führte der Beschuldigte in der
unter Ziff II. aufgeführten Zeitspanne folgenden Internet-Blog:
http://advocatus.twoday.net"
Richtig ist:
- Dieser Blog glänzt vor
allem durch Schreibfehler und unwahre Behauptungen.
- Der Autor dieses Blogs
unterstellt dem Beschuldigten, er habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.
- Die Auswertungen der
Staatsanwaltschaft haben ergeben, das der Inhaber dieses Blogs in enger
Verbindung mit dem IG-Breitensport-Blog steht.
Beweis:
- Die Ermittlungen
ergaben, dass die Internetadresse "advocatus70@gmx.ch" nicht dem
Beschuldigten zugewiesen werden konnte.
Lüge 10:
Der Beschuldigte habe die Rechtspflege in die Irre
geführt, indem er die Blogs gegen welche er Strafanzeigen eingereicht habe,
selber unterhalten habe.
Richtig ist:
- Diese Blogs gehören
nicht dem Beschuldigten.
- Rechtschreibefehler und
unwahre Behauptungen auf diesen Blogs, beweisen dass sie nicht vom
Angeschuldigten stammen können.
- Auch die Tatsache, dass
der Name des Beschuldigten mehrfach explizit erwähnt wird, weist darauf hin,
dass der Beschuldigte nicht der Autor dieses Blogs sein kann.
- Die Auswertungen der
Staatsanwaltschaft haben klar ergeben, dass der Autor im Umfeld des
IG-Breitensport-Blogs anzusiedeln ist.
Beweis:
- Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft
Lüge 11:
Der Beschuldigte habe auf seinem Computer verbotene
Pornographie hergestellt.
Richtig ist:
- Der auf der Festplatte
des Beschuldigten "sichergestellte" Comic für Erwachsene "Die Leiden der jungen Janice" ist ein erotisches Kunstwerk, welches in jeder
Buchhandlung bestellt werden kann.
- Der von Staatsanwältin
Eichenberger "routinemässig" verfügte Überprüfung der Festplatte des
Angeschuldigten ist als Amtsmissbrauch zu taxieren, da absolut kein Anfangsverdacht
für verbotene Pornographie vorlag.
Beweis:
- Akten der Staatsanwaltschaft
Beweis:
- Akten der Staatsanwaltschaft
Lüge 12:
Der Beschuldigte habe den Straftatbestand der
Rassendiskriminierung erfüllt.
Richtig ist:
- Der dem Beschuldigten
angelastete Text stammt von Iris Hefets und beleuchtet den Holocaust. Weshalb
der Beschuldigte für einen Text bestraft werden soll, den er nicht geschrieben
hat, weiss nur Staatsanwältin Eva Eichenberger.
Beweis:
Lüge 13:
Der Beschuldigte habe zahlreiche Beteiligte falsch
angeschuldigt.
Richtig ist:
- Der Beschuldigte stellte
die zahlreichen Lügen der zahlreichen Funktionäre nach besten Wissen und
Gewissen richtig.
- Von einer falscher
Anschuldigung kann keine Rede sein.
- Die Originaldokumente
beweisen, dass Gaby Jenö den Beschuldigten mehrfach mit dem Amokläufer Günther
Tschanun verglichen hat.
Beweis:
- Die Tatsache, dass der
Beschuldigte sich bis auf den heutigen Tag völlig gewaltfrei verhalten hat,
beweist, dass die von den staatlichen Funktionären getätigten Aussagen betr.
Selbst- und Fremdgefährdung den Straftatbestand der falschen Anschuldigung
erfüllen.
Zusammenfassung:
Die auf 350 Seiten aufgeblähte
Anklageschrift soll offensichtlich einmal mehr den Eindruck erwecken, dass die
im Internet veröffentlichten Fakten nicht der Wahrheit entsprechen. Der Autor
hat sich aber redlich bemüht, nach besten Wissen und Gewissen die Fakten auf
den Tisch zu bringen. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Macht zur
endgültigen Wahrheitskonstruktion dem Bundesgericht obliegt. Aufgrund dieser
unerfreulichen Tatsache beruft sich der Beschuldigte wenigstens auf sein Recht
auf freie Meinungsäusserung, welches als elementares Grundrecht auch vom
Bundesgericht nicht verletzt werden darf.
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